Freie Berufe: Unterschiede, Versicherungen, Steuern & Anmeldung

Laut Statista-Analysen arbeiten in Deutschland rund 1,49 Millionen Selbstständige in freien Berufen. Diese Berufsgruppe ist geprägt durch Fachwissen, Eigenverantwortung und Professionalität. Doch was genau ist eine freiberufliche Tätigkeit, welche Berufe gehören dazu und worin unterscheidet sich ein freier Beruf von einem Gewerbe? Hier erfahren Sie mehr.

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2026

Zusammenfassung

Freie Berufe: Das Wichtigste im Überblick

  • Freiberufler stellen eine eigene Gruppe in der Selbstständigkeit dar.
  • Ihre Tätigkeit grenzt sich klar von einem Gewerbe ab, Gewerbesteuer fällt nicht an, und die Gewerbeordnung trifft nicht auf sie zu.
  • Natürlich müssen Selbstständige aus den freien Berufen ebenso Steuern zahlen und eine Buchhaltung führen, wie Gewerbetreibende.
  • Das Finanzamt unterscheidet freiberufliche Tätigkeiten nach Kategorien wie beratende Berufe, bildende und erzieherische Berufe, kreative und künstlerische Berufe uvm.
  • Um einem freien Beruf nachzugehen, melden Sie sich einfach beim Finanzamt an. Bei manchen Berufen müssen Sie sich auch bei der Berufsgenossenschaft registrieren.
  • Als Freiberufler können Sie sich hinsichtlich der Rechtsform als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen oder eine GbR (eGBR) bzw. Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG gründen.

Definition

Wer ist Freiberufler und was sind freie Berufe?

Die wohl wichtigste Frage zu Beginn: Welche Berufe zählen zu den freien Berufen und gibt es spezielle Voraussetzungen? Grundsätzlich ist der Freiberuf oder freie Beruf eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen. Dabei unterscheidet das deutsche Steuerrecht (§ 18 EstG) zwischen vier Berufsgruppen:

  1. Katalogberufe
  2. Berufsbilder
  3. Tätigkeitsberufe
  4. Ähnliche Berufe

Wichtig ist hier, den freien Beruf von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen, wie etwa, wenn Sie eine Gaststätte oder eine Hundeschule betreiben. Außerdem sollten Sie den Status des Freiberuflers nicht mit der Tätigkeit eines freien Mitarbeiters verwechseln. Die letztere Bezeichnung resultiert allein aus der Art und Weise, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet ist. Ebenso sind Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft keine Freiberufler.

Brauche ich für einen freien Beruf eine Zulassung?

Ja, für bestimmte freie Berufe benötigen Sie eine offizielle Zulassung sowie nachweisbare Qualifikationen. Diese können Sie durch eine Ausbildung, Prüfung oder Weiterbildung erwerben. Ohne diese Regelungen könnte theoretisch jeder in diesem Gebiet freiberuflich tätig sein. Wie das genau in der Praxis aussieht, hängt von Ihrem jeweiligen Beruf ab.

Die Vorgaben für eine Berufszulassung regeln die jeweiligen Berufsgesetze. Einige Beispiele für freie Berufe mit Zulassungspflicht sind:

  • Gesundheitswesen: Apotheker, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Tierärzte
  • Recht und Finanzen: Notare, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
  • Technik und Bauwesen: Architekten, beratende Ingenieure, Umweltgutachter, Lotsen

Neben den fachlichen Qualifikationen müssen Freiberufler auch bestimmte Berufspflichten einhalten. In Berufen wie Medizin, Psychotherapie oder Zahnmedizin gelten eine besondere Sorgfaltspflicht sowie ein strenges Verschwiegenheitsgebot. Zudem besteht in vielen Bereichen eine Dokumentationspflicht, zum Beispiel für die freiberufliche Tätigkeit von Steuerberatern.

Info

Gibt es auch freie Berufe ohne Ausbildung?

Tatsächlich gibt es auch einige freie Berufe, in denen Sie ohne spezielle Ausbildungen starten können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fotograf
  • Grafikdesigner
  • Autoren
  • Journalisten
  • Programmierer
  • Webdesigner
  • Texter

Bei anderen freien Berufen müssen Sie jedoch fundierte Fachkenntnisse und eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Niemand würde beispielsweise einem Steuerberater ohne nachweisbares Wissen seine oder ihre Finanzen anvertrauen.

Deshalb gibt es in vielen freien Berufen auch diese klaren Zulassungsvoraussetzungen. Sie stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen in diesen Berufen arbeiten dürfen.

Was passiert, wenn ich gegen diese Zulassungsvoraussetzungen verstoße?

Verstoßen Sie gegen festgelegte Zulassungsvoraussetzungen, droht Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 203 StGB). Bei einem schweren Fall kann es sogar ein Berufsverbot geben.

Aber nicht nur wenn Sie gegen die Zulassung verstoßen, kann das Ihr Ende im Leben der freien Berufe bedeuten. Auch wenn Sie außerberuflich, privat falsch handeln, drohen Konsequenzen. So kann Ihnen die Ärztekammer beispielsweise die Approbation entziehen, wenn Sie Steuern hinterziehen.

Welche Tätigkeiten gehören zu den freien Berufen?

Ein kleiner Überblick über die Einordnung freiberuflichen Tätigkeiten nach Kategorien einer Liste des Finanzamts:

  • Beratende Berufe – Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare
  • Bildende und erzieherische Berufe – Dozenten, Erzieher, Ergotherapeuten, Lehrer, Logopäden
  • Kreative und künstlerische Berufe – Fotografen, Friseure, Gold- und Silberschmiede, Künstler, Modedesigner, Musiker, Yogalehrer
  • Medizinische Berufe oder auch Heilberufe – Ärzte, Diplom-Psychologen, Hebammen, Physiotherapeuten (Krankengymnasten), Tierärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheker
  • Schriftstellerische Berufe – Dolmetscher, Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer, Werbetexter, Bildberichterstatter
  • Wissenschaftliche und technische Berufe – Biologen, Lebensmittelchemiker, Umweltanalytiker, Wissenschaftler, Architekten, Chemiker, Informatiker, Vermessungsingenieure

Alle genannten Personen in den freien Berufen führen eine eigenverantwortliche Dienstleistung durch. Sie unterscheiden sich jedoch in den beruflichen Anforderungen. Während beispielsweise der Werbetexter keine besondere berufliche Qualifikation nachweisen muss, sieht es bei einem Arzt oder Rechtsanwalt ganz anders aus.

Welches Gesetz definiert einen freien Beruf?

Ob Sie einen freien Beruf ausüben oder nicht, steht im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).

Das PartGG ergänzt die oben genannte Liste der freien Berufe in Deutschland um vier weitere Berufsgruppen:

  • Diplom-Psychologen
  • Heilmasseure
  • Hebammen
  • hauptberufliche Sachverständige

Das EStG definiert die freischaffende Tätigkeit als eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG).

Definition

So definiert das Gesetz über Partnergesellschaften einen freien Beruf

§ 1 Abs. 2PartGG definiert einen freien Beruf noch etwas genauer:

„Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§ 1 Abs. 2 PartGG)

Welche Eigenschaften sprechen für einen freien Beruf?

Laut dem Bundesverband für Freie Berufe e.V. sprechen die folgenden Eigenschaften dafür, dass Sie freiberuflich arbeiten:

  • Eigenverantwortung: Sie arbeiten selbstständig und sind somit für sich selbst verantwortlich.
  • Selbstkontrolle: Als Freiberufler haben Sie keinen Vorgesetzten. Sie müssen sich also selbst organisieren, Ihre Fachkenntnisse erweitern und stets gute Arbeit abliefern.
  • Verpflichtung zum Gemeinwohl: Üben Sie einen freien Beruf aus, trägt Ihre Arbeit häufig zum Wohl der Allgemeinheit bei. Das können Bereiche wie Gesundheit, Recht oder Kultur sein.
  • Professionalität: Sie bilden sich stets weiter und gelten als absoluter Experte auf Ihrem Fachgebiet.

Können sich mehrere Personen eines freien Berufs zusammenschließen?

Seit dem PartGG ist der freie Beruf nicht mehr zwingend ein Einzelkampf. Durch das Gesetz können Sie sich mit anderen Freiberuflern zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Der Vorteil? Sie benötigen kein Startkapital, wie beispielsweise bei einer GmbH.

Die Grundlage ist ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag. Ihre Partnergesellschaft müssen Sie notariell beglaubigen lassen und in das Partnerschaftsregister eintragen. Der Nachteil? Bei einer Partnergesellschaft haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Info

Welche Angaben gehören zwingend in einen Partnerschaftsvertrag?

Wenn Sie einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, sollten unbedingt folgende Angaben enthalten sein:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Sachlicher Gegenstand der Partnerschaft
  • Name und Anschrift der einzelnen Partner und deren Berufe

Wann handelt es sich um ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit. Das ähnelt auf den ersten Blick einem freien Beruf, nicht wahr? Und tatsächlich grenzt sich der freie Beruf nur minimal von einem Gewerbe ab. Die Gewerbe- und Finanzämter sehen es so: Ein freier Beruf geht nach Definition primär einer geistigen oder schöpferischen Arbeit nach. Ein Gewerbe hingegen nicht!

Besonders schwierig wird es, wenn beide eng miteinander verknüpft sind. Schauen wir uns eine solche Situation in einem Beispiel an.

Beispiel 1: Der Architekt Herr Müller beschließt fortan, nicht nur Häuser zu planen. Nein, er möchte in Zukunft auch schlüsselfertige Häuser verkaufen. Solche Fälle stuft das Finanzamt gerne als gewerblich ein. Warum? Der Verkauf ist schlichtweg gewerblich. Zwar plant Herr Müller die Häuser nach wie vor, doch beide Bereiche sind untrennbar miteinander verbunden.

Der Schwerpunkt liegt in unserem Beispiel auf dem Verkauf. Daraufhin stuft das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als gewerblich ein, obwohl Herr Müller zum Teil auch einen freien Beruf nachgeht. Als Konsequenz darauf zahlt Herr Müller auf sein gesamtes Einkommen eine Gewerbesteuer, die Freiberufler normalerweise vermeiden können.

Beispiel 2: Als freiberuflicher Texter unterstützen Sie Ihre Kunden mit hochwertigen Inhalten, um ihre Zielgruppe zu erreichen und zu informieren. Damit gehören Sie klar zum künstlerischen bzw. schriftstellerischen Bereich und zählen in die Liste der freien Berufe.

Wenn Sie jetzt nebenbei noch Selbstgemachtes online verkaufen möchten, müssen Sie dafür jedoch ein Gewerbebeim Gewerbeamtanmelden. Denn diese neue Einkommensquelle zählt nicht mehr zu den freien Berufen. In diesem Fall müssen Sie beide Tätigkeiten strikt voneinander trennen. Das bedeutet: Gewinne separat ermitteln, unterschiedliche Bankkonten nutzen und Einnahmen sowie Ausgaben jeweils gesondert verbuchen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit?

Die Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern finden sich vor allem im Steuerrecht. Nachfolgend die Unterschiede im Detail:

  • Keine Bilanzpflicht: Üben Sie einen freien Beruf aus, müssen Sie keine Bilanz erstellen. Sie listen Ihre Ein- und Ausgaben bequem in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auf. Anschließend reichen Sie diese beim zuständigen Finanzamt ein.
  • Keine Gewerbeanmeldung und –steuer: Für die freien Berufe ist zudem keine Gewerbeanmeldung notwendig. Dadurch zahlen Sie bei einer freiberuflichen Tätigkeit auch keine Gewerbesteuer.
  • Kammerpflicht beachten: Unterliegt Ihr freier Beruf einer entsprechenden Kammer, wie der Ärzte- oder Architektenkammer? Dann müssen Sie dort die Zulassung und Mitgliedschaft beantragen.

Es ist nicht immer sofort klar, ob Sie einen freien Beruf ausüben oder ein Gewerbe anmelden müssen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich über die notwendigen Anmeldungen zu informieren. Sie können beispielsweise kurz beim Gewerbe- oder Finanzamt anrufen und fragen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie beim Finanzamt auch eine steuerliche Einstufung beantragen. Diese Einstufung ist anschließend auch für das Finanzamt bindend.

Mischform: Freier Beruf und Gewerbe

Manche Tätigkeiten stuft das Finanzamt sowohl freiberuflich als auch gewerblich ein. Welche Option für Sie vorteilhafter ist, hängt dabei vom jeweiligen Einzelfall ab. Am besten besprechen Sie eine solche Situation mit Ihrem Steuerberater.

Übrigens: Sie können gegen noch nicht rechtskräftige Gewerbesteuerbescheide Einspruch einlegen, wenn Sie doch einer Freiberuflichkeit nachgehen. Dieser Status kann auch nachträglich noch anerkannt werden.

Besondere Fälle der gewerblichen Einstufung

Üben Sie einen freien Beruf aus und gründen eine GmbH (z.B. Steuerberatungs-GmbH) unterliegen Sie automatisch der Gewerbesteuer. Denn der Gesetzgeber sieht Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs generell als gewerbesteuerpflichtig an, unabhängig von der Tätigkeit.

Zusätzlich gibt es laut Einkommensteuerrichtlinie H 136 bestimmte Berufe, die in der Regel als gewerblich gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Apotheker
  • EDV Berater
  • Ehevermittler
  • Finanz- und Kreditberater
  • Fotografen
  • Künstleragenten
  • Personalvermittler

Eine besondere Situation haben dabei Apotheker. Sie arbeiten sowohl freiberuflich als auch gewerblich, wenn sie eine eigene Apotheke führen. Daraufhin müssen sie sowohl Mitglied in der Apothekenkammer als auch in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein. Steuerlich stuft sie das Finanzamt jedoch als Gewerbetreibende ein.

Gewerbe vs. freier Beruf

Gewerbe Freier Beruf
Industrielle Fertigung Beratende Berufe
Handwerk Heilberufe
Groß- und Einzelhandel Informationsvermittelnde Berufe
Gastronomie und Hotelgewerbe Naturwissenschaftliche Berufe
Vertreter, Vermittler und Agenturen Künstlerische Berufe

Schritt für Schritt: Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit korrekt an?

Die gute Nachricht:

Als Freiberufler brauchen Sie keinen Gewerbeschein. Doch trotzdem stehen für Sie unterschiedliche Behördengänge an, wie beim Finanzamt, der Berufskammer oder der Künstlersozialkasse. Welche Schritte Sie genau gehen müssen, hängt vom jeweiligen freien Beruf ab.

Freiberuf anmelden: Finanzamt

Wenig überraschend ist Ihre erste Anlaufstelle das Finanzamt. Dort müssen Sie spätestens vier Wochen nach der Aufnahme Ihrer Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anfordern und ausfüllen. Das Finanzamt entscheidet zudem darüber, ob Sie einem freien Beruf nachgehen oder nicht.

Als Freiberufler sollten Sie im Fragebogen vor allem zwei Punkte beachten:

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

In dem Fragebogen müssen Sie Ihre Einkünfte für das erste und das nachfolgende Geschäftsjahr schätzen, woraufhin das Finanzamt Sie steuerlich einstuft. Dabei sollten Sie mit Bedacht vorgehen! Schätzen Sie Ihre Einnahmen nämlich zu hoch oder zu niedrig ein, drohen hohe Voraus- bzw. Nachzahlungen.

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Liegt Ihr Umsatz im Jahr unter 25.000 Euro und im Folgejahr unter 100.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das hat den Vorteil, dass Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Allerdings dürfen Sie dann die Umsatzsteuer weder ausweisen noch geltend machen. Sie haben also nicht die möglichen Nachteile der Umsatzsteuer zu fürchten, können aber auch nicht von den möglichen Vorteilen, wie dem Vorsteuerabzug, profitieren.

Haben Sie den Fragebogen komplett ausgefüllt und abgeschickt? Dann erhalten Sie innerhalb von zwei bis sechs Wochen vom Finanzamt eineSteuernummer. Diese müssen Sie fortan auf Rechnungen ausweisen und beispielsweise auf Ihrer Steuererklärung angeben.

Info

Als Freiberufler dürfen Sie auch ein Gewerbe anmelden

Als Freiberufler dürfen Sie übrigens trotzdem freiwillig ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie also mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit gerne auch ein Gewerbe betreiben möchten, ist Ihnen das gestattet. Wichtig ist nur, dass Sie beide Tätigkeiten strikt voneinander trennen und zusätzliche Pflichten beachten.

Tipp

Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung objektiv aus

Optimismus schadet wohl keinem Freiberufler. Doch wenn Sie den Bogen für die steuerliche Erfassung ausfüllen, sollten Sie trotzdem objektiv an die Sache herangehen und nichts beschönigen. Sollte sich das Jahr doch nicht wie erhofft entwickeln, müssen Sie trotzdem die nach Ihren Angaben ermittelten Steuern zahlen.

Geschieht etwas Unvorhersehbares, lässt das Finanzamt jedoch häufig mit sich reden. Ihr Sachbearbeiter kann die Vorauszahlungen dann entsprechend anpassen. Wichtig: Melden Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt und klären Sie solche Angelegenheiten sofort.

Melden Sie Ihren freien Beruf bei der Berufskammer an

Manche Berufe gelten als kammerpflichtig. Gehen Sie einem solchen freien Beruf nach, müssen Sie sich bei einer bestimmten berufsständischen Kammer anmelden. Diese finden sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Zu den Standeskammern gehören:

  • Apothekenkammer
  • Architektenkammer
  • Ärztekammer
  • Standeskammer für beratende Ingenieure
  • Notarkammer
  • Patentanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Steuerberaterkammer
  • Tierärztekammer
  • Wirtschaftsprüferkammer
  • Zahnärztekammer

Die jeweilige Berufskammer prüft, ob Sie Ihre Berufspflichten einhalten. Alternativ können Sie als Freiberufler einer jeweiligen Kammer auch freiwillig beitreten.

Wie melde ich mich bei der Berufskammer an?

  1. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  2. Wenige Wochen später erhalten Sie automatisch Post von der Kammer.
  3. Bei manchen freien Berufen, wie Ärzten, Architekten oder Rechtsanwälten, müssen Sie proaktiv auf die Kammer zugehen. Füllen Sie einen Antrag aus und reichen Sie die jeweiligen Qualifikationsnachweise ein.

Achtung

Manche Werbemaßnahmen muss die Standeskammer absegnen

Müssen Sie sich für Ihren freien Beruf bei einer Kammer anmelden? Wenn ja, kann es sein, dass die Standeskammer bestimmte Werbemaßnahmen erst absegnen muss. Denn manche Kammern erlauben nur beschränkte Möglichkeiten, Werbung zu machen. Das ist beispielsweise bei Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern der Fall.

Üben Sie einen solchen freien Beruf aus, muss Ihre Werbung sachlich und informativ sein. Reißerische oder irreführende Werbung ist strikt untersagt. Verstoßen Sie gegen diese berufsrechtlichen Werbebeschränkungen, drohen Ihnen Konsequenzen wie Verwarnung oder Ordnungsgeld. Im Extremfall entzieht Ihnen die zuständige Kammer sogar Ihre Erlaubnis.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

Künstler, Publizisten und andere kreative oder künstlerische Freiberufler müssen Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Dadurch sind sie sozialversichert.

Die KSK stellt also die Leistungen aus Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für künstlerische und schriftstellerische Freiberufler.

Der jeweilige Beitrag kommt zur Hälfte von den Freiberuflern. Die andere Hälfte stammt aus Zuschüssen vom Bund und Abgaben von Unternehmen wie Verlagen, Rundfunkanstalten und Galerien, die die künstlerischen und publizistischen Werke auf die eine oder andere Weise verwerten.

Wie melde ich mich bei der Künstlersozialkasse an?

  1. Laden Sie den „Mitgliedsantrag“ und den „Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht“ direkt auf der Website der KSK herunter.
  2. Füllen Sie die Anträge wahrheitsgemäß aus.
  3. Schicken Sie die Anträge inkl. Arbeitsnachweisen, wie Rechnungen, Veröffentlichungen etc. an die KSK.
  4. Die KSK prüft Ihren Antrag und meldet sich anschließend bei Ihnen.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherung zuständig. Das gilt auch für Freiberufler. Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren übernehmen die Berufsgenossenschaften.

Außerdem fällt auch der Arbeitsschutz in ihr Aufgabengebiet.

Sie müssen sich spätestens eine Woche nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Berufsgenssenschaft anmelden.

Wie melde ich mich bei der Berufsgenossenschaft an?

  1. Recherchieren Sie über die Branchensuche der DGUV, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist.
  2. Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  3. Die Berufsgenossenschaft prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen anschließend eine Mitgliedsnummer zu.

Im Freiberuf Angestellte anmelden

Selbstverständlich dürfen Sie auch Mitarbeiter einstellen. Doch noch bevor Sie den ersten Mitarbeiter anstellen, müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen. Diese bekommen Sie vom Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit.

Die Agentur für Arbeit benötigt etwa zwei bis drei Werktage, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Beantragen Sie die Betriebsnummer also rechtzeitig, damit Sie Ihren ersten Arbeitnehmer auch zum gewünschten Zeitpunkt anstellen können.

Die Betriebsnummer benötigen Sie, um Mitarbeiter bei der Sozialversicherungund Krankenkasse anmelden zu können.

Checkliste – Ihr Weg zu einem freien Beruf

Damit Sie einen freien Beruf ausüben können, müssen Sie folgende Schritte gehen:

  • Melden Sie Ihren freien Beruf beim Finanzamt an: Dafür ist unter Umständen ein Nachweis der fachlichen Eignung nötig. Beispielsweise, wenn Sie einem medizinischen Beruf nachgehen.
  • Registrieren Sie sich bei einer zuständigen Kammer: Arbeiten Sie als Steuerberater, Arzt oder Notar? Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Kammer anmelden. Die jeweilige Kammer verlangt – je nach Beruf – eine fachliche Eignung, um Sie zu registrieren.
  • Eintragung der Rechtsform: Üben Sie den freien Beruf alleine aus, betreiben Sie ein Einzelunternehmen. Schließen Sie sich mit mehreren Freiberuflern zusammen, können Sie entweder eine GbR oder eine PartG gründen.
  • Tragen Sie sich bei der Berufskammer ein: Prüfen Sie, ob Ihr freier Beruf dieser Verpflichtung unterliegt.
  • Eröffnen Sie ein Geschäftskonto für Freiberufler, um privates vom geschäftlichen zu trennen.
  • Schließen Sie Versicherungen ab: Welche Versicherungen notwendig und sinnvoll sind, hängt von Ihrem freien Beruf ab. Um die Kranken- und Pflegeversicherung kommen Sie in Deutschland nicht herum. Während die Renten-, Unfall-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherung zumeist freiwillig sind.
  • Mitarbeiter anmelden: Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen – Sozialversicherung etc. – anmelden.
  • Beauftragen Sie einen Steuerberater: Überlegen Sie, ob Sie einen Steuerberater für Ihre Steuerangelegenheiten beauftragen.

Welche Steuern müssen Sie als Freiberufler zahlen?

Selbstverständlich müssen Sie als Freiberufler auch Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zahlen. Liegt Ihr Umsatz jedoch im ersten Jahr unter 25.000 Euro und im zweiten Jahr unter 100.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Nur wenige freie Berufe, wie aus Bildung und Kultur oder Humanmedizin, müssen generell keine Umsatzsteuer zahlen.

Eines haben alle Freiberufler aber gemeinsam: Unabhängig von der Höhe des Gewinns müssen sie jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen. Eine Bilanzpflicht besteht für Freiberufler nicht. Das gilt sogar dann, wenn Sie Mitarbeiter einstellen oder sich mit anderen Personen zusammenschließen.

Eine weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit, ohne den freiberuflichen Status zu verlieren, findet sich in einer Genossenschaft. In der Dienstleistungsgenossenschaft können Sie rechtlich wie wirtschaftlich frei agieren.

Einkommensteuer für Freiberufler

Selbstständige unterliegen genau wie Arbeitnehmer der Einkommensteuerpflicht. Das gilt also auch für Freiberufler.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ergibt sich das Einkommen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aber auch alle Ausgaben.

Die Einkommensteuer steigt mit dem erwirtschafteten Gewinn. Allerdings gilt auch für Selbstständige und somit Freiberufler der jährliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Auf jeden Euro über dieser Grenze fällt eine Einkommensteuer an:

  • Der niedrigste Steuersatz liegt bei 14 Prozent.
  • Der Höchststeuersatz liegt bei 45 Prozent.

Bei diesem Spitzensteuersatz der Gesetzgeber auch von der Reichensteuer.

Die angefallene Einkommensteuer zahlen Sie quartalsweise mit der sogenannten Einkommenssteuervorauszahlung. Sie errechnet sich aus der Höhe der Einkommensteuer aus dem Vorjahr.

Nachfolgend die Stichtage für die Abschlagszahlungen:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Sie können die Abschlagszahlungen selbst überweisen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.

Am Ende des Jahres verrechnet das Finanzamt die gezahlten Abschlagszahlungen mit der tatsächlichen Höhe der Einkommensteuer. Daraus ergibt sich, ob Sie etwas nachzahlen müssen oder Geld zurückbekommen.

Info

Im ersten Jahr fallen häufig keine Abschlagszahlungen an

Im ersten Jahr kann es sein, dass Sie zunächst keine Einkommenssteuervorauszahlung leisten müssen. Sie zahlen dann im nächsten Jahr die gesamte Einkommensteuer auf einmal. Deshalb sollten Sie monatlich ein paar Euro auf einem separaten Konto zurücklegen.

Umsatzsteuer und Vorsteuer für Freiberufler

In Bezug auf Umsatzsteuer und Vorsteuer gilt für Sie:

  • Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer erhebt das Finanzamt auf fast alle Produkte und Dienstleistungen. Mediziner (außer im kosmetischen Bereich) fallen hier raus.
  • Die Umsatzsteuer überweisen Sie als Vorsteuer an das Finanzamt. Bei der Vorsteuer handelt es sich um die Umsatzsteuer, die Sie im freien Beruf für Eingangsrechnungen gezahlt haben.
  • Gegenüber der Vorsteuer steht die Umsatzsteuer, die Sie selbst ausweisen. Diese beträgt 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz). Sie nehmen also auch Umsatzsteuer ein. Diese gehört aber dem Finanzamt.
  • Am Ende des Jahres stellt das Finanzamt die Vorsteuer und die ausgewiesene Umsatzsteuer gegenüber. Das Prinzip ist ähnlich wie bei der Einkommensteuer. Ergibt sich eine Differenz, zahlen Sie nach oder bekommen Geld zurück.
  • Die Umsatzsteuer der freien Berufe übermitteln Sie monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt. Durch diese Umsatzsteuervoranmeldung können Rücklagen bilden oder Ihre Liquidität sicherstellen.

Freier Beruf: Vorteile und Nachteile

Freiberufe bringen einige Vorteile mit sich, die Ihnen das Leben in der Selbstständigkeit einfacher machen:

  • Sie müssen kein Gewerbe anmelden und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Eine Handelsregistereintragung entfällt dadurch ebenfalls.
  • Sie unterliegen nicht der Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass Sie keine Bilanz und keinen Jahresabschluss am Ende eines Geschäftsjahres erstellen müssen. Für die Steuererklärung reicht eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
  • Sie müssen, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, keine Umsatzsteuer bezahlen. Im Umkehrschluss können Sie aber auch keine abschreiben.

Ganz risikolos ist das Leben in den freien Berufen jedoch nicht! Sie müssen nämlich immer genug Arbeit haben, um Ihren Lebensunterhalt zu zahlen und Ihre Kosten zu decken. An einigen Tagen sitzen Sie dadurch beispielsweise 12 Stunden vor dem Laptop, während Sie an anderen Tagen weniger zu tun haben.

Die Lösung? Um auch einmal schlechte Phasen zu überbrücken, sollten Sie Rücklagen zu bilden.

Vorteile Nachteile
keine Gewerbeanmeldung nötig geringe Auftragslage, die zu Flauten führen können
keine Gewerbesteuer fällig hohe Belastung in Form von längeren Arbeitstagen in Hochzeiten
kein Handelsregistereintrag nötig Eigenverantwortlich Aufträge an Land ziehen, um Lebensunterhalt zahlen zu können
keine Buchführungspflicht
als Kleinunternehmer: keine USt fällig

Wichtige Fristen für Freiberufler

Zu den wichtigen Fristen für Freiberufler gehören vor allem die steuerlichen Anmeldungs- und Zahlungszeiträume.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer spätestens bis zum zehnten Tag des Folgemonats erfolgen. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, entfällt diese Pflicht.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung erstellen Sie einmal im Jahr. In der Regel gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres. Beanspruchen Sie die Kleinunternehmerregelung, entfällt die Umsatzsteuererklärung.

Einkommensteuererklärung

Um die Einkommensteuererklärung kommen Sie auch mit der Kleinunternehmerregelung nicht herum. Die muss jede steuerpflichtige Person in Deutschland erstellen. Es sei denn, das Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro.

Wie auch die Umsatzsteuererklärung müssen Sie die Einkommensteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vorlegen.

Steuervorauszahlungen

Die Steuervorauszahlungen müssen Sie nicht immer direkt mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt informiert Sie, wenn es Steuervorauszahlungen von Ihnen verlangt, was auch mal zwei bis drei Jahre dauern kann. Das Finanzamt gerne ab, wie sich das Einkommen entwickelt.

Die Fristen für die Steuervorauszahlungen erfolgen quartalsweise am:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Welche Versicherung sollten Freiberufler abschließen?

Als Freiberufler sollten Sie verschiedene Versicherungen abschließen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie können zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Für Künstler und Publizisten gibt es die Künstlersozialkasse (KSK), welche die Beiträge der Krankenversicherung monatlich zur Hälfte übernimmt.

Rentenversicherung

Die KSK übernimmt auch die Rentenversicherung.

Für die meisten Freiberufler in kammerpflichtigen Berufen übernehmen jedoch die Versorgungswerke der einzelnen Kammern die Altersvorsorge. Dadurch können Sie sich von einer Rentenversicherungspflicht befreien, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.

Die Rentenversicherungspflicht gilt nicht für alle Berufe und Tätigkeiten. Alle anderen dürfen aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Die Beiträge zu den Versorgungswerkenähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch oft die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen zu leisten, um die Altersvorsorge zu erhöhen.

Die Leistungen der Versorgungswerke ähneln auch der gesetzlichen Sozialversicherung, bieten jedoch oft höhere Renten. Ein Nachteil? Die Mitglieder im Rentenalter müssen die gesamte Krankenversicherung selbst zahlen, während gesetzlich Versicherte nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags tragen.

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften tragen die Unfallversicherung von Selbstständigen und Arbeitnehmern. Unfallversicherungen springen unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheiten ein.

Für manche freie Berufe müssen Sie eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsgenossenschaft abschließen. Unterliegen Sie dem nicht, ist eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Selbstständiger sollten Sie unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die Einnahmen brechen im schlimmsten Fall von heute auf morgen ein und dann ist eine Versicherung wichtig.

Dabei sollten Sie auch darauf achten, welchen Schutz die entsprechenden Versicherungen bieten. Vergleich Sie die einzelnen Versicherungen und wählen Sie die aus, die am besten zu Ihnen passt.

Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung

Mit einer Haftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen Schadensansprüche ab. Dabei kann von Falschberatung bis zu Sachschäden alles versichert werden.

Freiberufler in medizinischen Berufen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Betriebshaftpflicht hingegen ist vor allem für Freiberufler sinnvoll, bei denen Kunden oder deren Eigentum zu Schaden kommen können. Beispielsweise wenn ein Kunde in Ihrem Geschäft ausrutscht und sich etwas bricht.

Buchhaltung für Freiberufler leichtgemacht

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt eine relativ einfache Form dar, Geschäftsvorgänge zu verbuchen. Jedoch müssen Sie die Buchhaltung zuverlässig führen. Das heißt: Steuertermine beachten, Liquiditätsprüfungen vornehmen und Belege elektronisch erfassen.

Möchten Sie die Buchhaltung nicht komplett an einen Steuerberater abgeben? Dann ist eine Buchhaltungssoftware, wie Lexware Office, häufig die richtige Wahl. Es gibt die perfekt auf Freiberufler zugeschnittene Variante, die Sie intuitiv ohne große Vorkenntnisse bedienen können.

Fazit: Seien Sie gut vorbereitet

Freie Berufe geben Ihnen viele Vorteile: Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden, zahlen keine Gewerbesteuer und unterliegen nicht der doppelten Buchführung. Doch ganz risikolos ist das Leben als Freiberufler nicht! Sie arbeiten auf eigene Rechnung, müssen neue Aufträge an Land ziehen und sich gegen schlechte Zeiten finanziell absichern.

Die Berufsauswahl ist deutlich enger getaktet als bei einer gewerblichen Tätigkeit. Schließlich zählen nur bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen, wie die von Copywritern, Ärzten, Steuerberatern oder Architekten. Welche Berufe konkret dazugehören, finden Sie in § 18 EstG. Im Zweifelsfall überprüft auch das Finanzamt, ob Sie zu den Freiberuflern gehören oder nicht.

Gehen Sie diesen Schritt, gibt es auch einige Punkte zu beachten. Sie müssen sich beim Finanzamt anmelden, ggf. bei der zuständigen Kammer eintragen, Versicherungen abschließen und die Buchhaltung führen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von einem Steuerberater oder der zuständigen Kammer unterstützen. Denn eines ist klar: Gut vorbereitet zu sein, spart Zeit, Geld – und Nerven.