Freiberufler

Etwa 1,47 Millionen Selbstständige arbeiten in Deutschland in freiberuflichen Jobs. Diese Berufsgruppe ist geprägt durch Fachwissen, Eigenverantwortung und Professionalität. Doch was genau ist eine freiberufliche Tätigkeit, welche Berufe sind freiberuflich, was ist ein Freiberufler und was gibt es für Besonderheiten? Hier erfahren Sie mehr.

Zuletzt aktualisiert am 11.04.2025

Zusammenfassung

Freiberufler im Überblick

  • Freiberufler stellen eine eigene Gruppe in der Selbstständigkeit dar.
  • Ihre Tätigkeit grenzt sich klar von einem Gewerbe ab, Gewerbesteuer fällt nicht an und die Gewerbeordnung trifft nicht auf sie zu.
  • Natürlich sind aber Freiberufler ebenso steuerlichen Pflichten unterworfen und zur buchhalterischen Erfassung ihrer Einnahmen und Ausgaben angehalten.
  • Das Finanzamt unterscheidet freiberufliche Tätigkeiten nach Kategorien wie: beratende Berufe, bildende und erzieherische Berufe, kreative und künstlerische Berufe uvm.
  • Um Freiberufler zu werden, bedarf es einer Reihe an Anmeldungen und Registrierungen, wie z. B. der Anmeldung beim Finanzamt, der Registrierung bei der zuständigen Kammer sowie der Eintragung der Rechtsform.
  • Freiberufler können sich hinsichtlich der Rechtsform als Einzelunternehmer eintragen lassen oder – wenn sie sich mit anderen Unternehmern zusammenschließen – als GbR oder Partnergesellschaft

Definition

Wer ist Freiberufler und was sind freie Berufe?

Die wohl wichtigste Frage zu Beginn ist, mit welchen Berufen man als Freiberufler gilt und was für Voraussetzungen man als Angehöriger der freien Berufe erfüllen muss. Die Definition per Gesetz sagt aus, dass ein Freiberuf oder freier Beruf eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen ist. Dabei wird zwischen vier Berufsgruppen unterschieden:

  1. Katalogberufe
  2. Berufsbilder
  3. Tätigkeitsberufe
  4. Ähnliche Berufe

Ein kleiner Überblick über die gängigsten freiberuflichen Tätigkeiten nach Kategorien einer Liste des Finanzamts:

  • Beratende Berufe – Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare
  • Bildende und erzieherische Berufe – Dozenten, Erzieher, Ergotherapeuten, Lehrer, Logopäden
  • Kreative und künstlerische Berufe – Fotografen, Friseure, Gärtner, Gold- und Silberschmiede, Künstler, Modedesigner, Musiker, Yogalehrer
  • Medizinische Berufe oder auch Heilberufe – Ärzte, Diplom-Psychologen, Hebammen, Physiotherapeuten (Krankengymnasten), Tierärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheker
  • Schriftstellerische Berufe – Dolmetscher, Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer, Werbetexter, Bildberichterstatter
  • Wissenschaftliche und technische Berufe – Biologen, Lebensmittelchemiker, Umweltanalytiker, Wissenschaftler, Architekten, Chemiker, Informatiker, Vermessungsingenieure

Ihnen allen ist gemein, dass sie besondere berufliche Qualifikationen haben und eigenverantwortlich ihre Dienstleistungen verrichten. Die umfassenden Legaldefinitionen, wer alles Freiberufler ist, sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) niedergeschrieben. Das PartGG ergänzt die oben genannte Liste der freien Berufe in Deutschland mit weiteren Berufsgruppen: Heilmasseure und hauptberufliche Sachverständige.

Das EStG definiert die freischaffende Tätigkeit als eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG).

Eine weitere Definition, was zu den freien Berufen zählt, lautet: „Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§ 1 Abs. 2 PartGG)

Die wichtigsten Charakteristika der freien Berufe

Der Bundesverband für Freie Berufe e.V. hat ein Profil anhand einer Liste entwickelt, das erklärt, was die freien Berufe ausmacht und welche Verantwortung die Freiberufler dabei tragen:

  • Eigenverantwortung: Die meisten Freiberufler arbeiten selbstständig und sind nicht angestellt. Dadurch übernehmen sie automatisch Verantwortung für ihr Tun und ihre Entscheidungen.
  • Selbstkontrolle: Da sie keine Vorgesetzten haben, müssen sie sich selbst organisieren, ihre Fachkenntnisse stets erweitern und eigenständig für Qualität sorgen.
  • Verpflichtung zum Gemeinwohl: Freiberufler sind essenziell für die Gesellschaftsbereiche wie Gesundheit, Recht oder Kultur. Ihre Arbeit dient dem Wohl der Allgemeinheit.
  • Professionalität: Sie verfügen über hohe Qualifikationen und sind Experten in ihrem jeweiligen Fachgebiet. 

Seit dem PartGG ist der freie Beruf nicht mehr zwingend ein Einzelkampf. Durch das Gesetz können sich Freiberufler zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Basis ist ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag, der kein Startkapital bedarf. Die Gesellschafter haften in diesem Fall mit ihrem Privatvermögen und die Gesellschaft wird im Partnerschaftsregister eingetragen. Wichtig dabei ist, dass die Anmeldung notariell beglaubigt ist.

Info

Welche Angaben gehören zwingend in einen Partnerschaftsvertrag?

Wenn sich Freiberufler zu einer Partnerschaft entschließen und diese schriftlich festhalten, müssen folgende Angaben zwingend enthalten sein:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Sachlicher Gegenstand der Partnerschaft
  • Name und Anschrift der einzelnen Partner und deren Berufe

Unterschiede zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit

Die Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern finden sich vor allem im Steuerrecht und haben für die Angehörige der freien Berufe eine entscheidende Bedeutung. Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen. Die Steuern in einem freien Beruf werden über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst.

Für die freien Berufe ist zudem keine Gewerbeanmeldung notwendig. Dadurch zahlen Sie bei einer freiberuflichen Tätigkeit auch keine Gewerbesteuer.

Handelt es sich bei dem freien Beruf um einen Beruf aus den entsprechenden Handwerkskammern, müssen allerdings die Zulassung und die Mitgliedschaft in dieser Kammer erworben werden.

Da nicht bei allen Tätigkeiten eindeutig klar ist, ob es sich um eine gewerbliche oder freie Tätigkeit handelt, ist es in manchen Fällen ratsam, sich über die notwendigen Anmeldungen zu informieren. Im absoluten Zweifelsfall kann beim Finanzamt eine steuerliche Einstufung beantragt werden. Diese Einstufung ist anschließend auch für das Finanzamt bindend.

Was ist der Unterschied zwischen selbstständig und freiberuflich?

Freiberufliche Tätigkeiten sind eine Unterform der Selbstständigkeit. Innerhalb der Selbstständigkeit wird zwischen Gewerbe, Freiberuf und Freelance unterschieden.

  • Ein Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden.
  • Freie Berufe sind die sogenannten Katalogberufe. Für sie muss kein Gewerbe angemeldet werden. Freiberufler können auch Mitarbeiter anstellen.
  • Freelance ist sozusagen eine Unterkategorie der freien Berufe, wobei Freelancer vor allem in künstlerischen Bereichen tätig sind. Freelancer arbeiten für viele unterschiedliche Kunden und machen alles allein von der Akquise bis zum Abschluss des Auftrags.

Checkliste – Freiberufler werden

Um einen freien Beruf auszuüben, müssen einige Schritte befolgt werden:

  • Anmeldung beim Finanzamt: Dafür ist unter Umständen ein Nachweis der fachlichen Eignung nötig. Beispielsweise, wenn es sich um eine medizinische Tätigkeit handelt.
  • Registrierung bei einer zuständigen Kammer: Sofern es sich um eine kammerpflichtige Tätigkeit handelt. Beispiele dafür sind Steuerberater, Ärzte oder Notare. Auch für die Registrierung kann eine fachliche Eignung notwendig sein.
  • Eintragung der Rechtsform: Bei einer alleinigen Tätigkeit handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, muss es sich bei der Rechtsform entweder um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnergesellschaft (PartG) handeln.
  • Eintrag bei einer Berufsgenossenschaft, sofern dieser notwendig ist.
  • Eröffnung eines Geschäftskontos für Freiberufler.
  • Versicherungen abschließen: Welche Versicherungen notwendig und sinnvoll sind, hängt stark von der Tätigkeit ab. Möglich sind Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufshaftpflichtversicherung.
  • Mitarbeiter anmelden, sofern es Angestellte gibt.
  • Beauftragung eines Steuerberaters, sofern Sie die Steuern nicht komplett selbst erledigen wollen.

Anerkennung als Freiberufler

Allein aufgrund einer Berufsbezeichnung wird jedoch der Status des Freiberuflers nicht automatisch vom Finanzamt anerkannt. Es wird für jeden Einzelfall geprüft, ob tatsächlich die Kriterien erfüllt sind. Wichtig ist hier die Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit, wie etwa dem Betreiben einer Gaststätte oder einer Hundeschule. Nicht verwechselt werden darf der Status des Freiberuflers mit der Tätigkeit eines freien Mitarbeiters. Die letztere Bezeichnung resultiert allein aus der Art und Weise, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet ist. Ebenso sind Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft keine Freiberufler.

Bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann es aber durchaus zu Mischformen zwischen freiem Beruf und Gewerbebetrieb kommen. Beispielsweise dann, wenn ein Autor seine Bücher in einem eigenen Online-Shop vertreibt. Stellt ein Informatiker Trivialsoftware her, kann er ebenfalls den freiberuflichen Status verlieren. Konsequenz wäre dann, dass er zur Abgabe der Gewerbesteuer verpflichtet ist. Ein ähnliches steuerliches Verhältnis entsteht, wenn neben der Dienstleistung Ware an den Kunden gebracht wird, der Physiotherapeut etwa Matten und Gymnastikbänder verkauft. Dies fällt unter Gewerbe und muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.

Freie Berufe mit Zulassung

Bestimmte freie Berufe erfordern eine offizielle Zulassung sowie nachweisbare Qualifikationen. Diese können durch eine Ausbildung, Prüfung oder Weiterbildung erworben werden. Da Angehörige freier Berufe Experten auf ihrem Gebiet sind und eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielen, dürfen sie in einigen Berufen nur dann arbeiten, wenn sie die entsprechende Voraussetzung erfüllen

Welche Anforderungen gelten, hängt von den jeweiligen Berufen der Freiberufler ab. Oft ist eine spezielle Ausbildung oder ein Prüfungsnachweis erforderlich. Ohne diese Regelungen könnte theoretisch jeder in diesem Gebiet freiberuflich tätig sein. 

Die Vorgaben für eine Berufszulassung sind in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelt. Einige Beispiele für freie Berufe mit Zulassungspflicht sind:

  • Gesundheitswesen: Apotheker, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Tierärzte
  • Recht und Finanzen: Notare, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
  • Technik und Bauwesen: Architekten, beratende Ingenieure, Umweltgutachter, Lotsen

Neben den fachlichen Qualifikationen müssen Freiberufler auch bestimmte Berufspflichten einhalten. In Berufen wie Medizin, Psychotherapie oder Zahnmedizin gilt eine besondere Sorgfaltspflicht sowie ein strenges Verschwiegenheitsgebot. Zudem besteht in vielen Bereichen eine Dokumentationspflicht, zum Beispiel für die freiberufliche Tätigkeit von Steuerberatern.

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Freie Berufe ohne Ausbildung?

Ein freier Beruf wird oft mit Unabhängigkeit und Flexibilität assoziiert, doch er erfordert mehr als nur den Wunsch, selbstständig zu arbeiten. Freiberufler müssen über fundierte Fachkenntnisse und die entsprechende Ausbildung verfügen, um ihre Tätigkeit professionell und fachgerecht ausüben zu können.

Niemand würde beispielsweise einem Steuerberater ohne nachweisbares Wissen seine oder ihre Finanzen anvertrauen. Deshalb gibt es diese klaren Zulassungsvoraussetzungen, die sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen in diesen Berufen arbeiten dürfen.

Wird gegen die Zulassungsvoraussetzungen verstoßen, ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu rechnen (§ 203 StGB). Bei einem schweren Fall kann es sogar ein Berufsverbot geben. 

Aber nicht nur ein Verstoß gegen die Zulassung kann das Ende der Freiberuflichkeit bedeuten. Auch außerberufliches, privates Handeln kann geahndet werden. So kann beispielsweise die Approbation entzogen werden, wenn eine Steuerhinterziehung vorliegt. 

Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden

Auch, wenn Sie als Freiberufler keinen Gewerbeschein brauchen, müssen Sie sich um einige Anmeldungen kümmern, die mit der Freiberuflichkeit einhergehen. Gewerbe oder nicht, an dem ein oder anderen Amt kommt niemand vorbei.

Die Gewerbeanmeldung dürfen Freiberufler übrigens trotzdem freiwillig vornehmen. Wenn Sie also mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit gerne auch ein Gewerbe betreiben möchten, ist Ihnen das gestattet. Dadurch kommen dann aber weitere Pflichten auf Sie zu. Unter anderem ist dann ein Eintrag ins Handelsregister notwendig, den Sie sonst als Angehörige freier Berufe nicht benötigen.

Info

Beispiel: Freiberufler und Gewerbe

Als freiberuflicher Texter unterstützen Sie Ihre Kunden mit hochwertigen Inhalten, um ihre Zielgruppe zu erreichen und zu informieren. Damit gehören Sie klar zum künstlerischen bzw. schriftstellerischen Bereich und zählen in die Liste der freien Berufe. 

Viele Freiberufler erweitern ihr Tätigkeitsfeld, um zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Wenn Sie nebenbei Selbstgemachtes online verkaufen möchten, müssen Sie dafür jedoch ein Gewerbe anmelden, da diese Tätigkeit nicht mehr unter die Freiberuflichkeit fällt. In diesem Fall müssen beide Tätigkeiten strikt voneinander getrennt werden – das bedeutet, Gewinne separat zu ermitteln, unterschiedliche Bankkonten zu nutzen und Einnahmen sowie Ausgaben jeweils gesondert zu verbuchen.

Wann handelt es sich um ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit. Somit sind die Charakteristika ähnlich wie die im freien Beruf: Eigenverantwortung sowie eine persönliche und sachliche Unabhängigkeit. Die Abgrenzung zum Freiberuf ist meist nur minimal, man geht jedoch davon aus, dass sich freie Berufe nach Definition primär einer geistigen oder schöpferischen Arbeit widmen.

Die Trennung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit kann auch dann schwierig werden, wenn beide eng miteinander verknüpft sind. Ein Beispiel wäre ein Architekt, der nicht nur Gebäude plant, sondern auch schlüsselfertige Häuser verkauft. In solchen Fällen kann das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen, wenn die beiden Bereiche untrennbar miteinander verbunden sind. Wird der Schwerpunkt auf die gewerbliche Tätigkeit gelegt, kann dies dazu führen, dass das gesamte Einkommen der Gewerbesteuer unterliegt – eine finanzielle Belastung, die Freiberufler normalerweise vermeiden können.

Gewerbe vs. freier Beruf

Manche Tätigkeiten können sowohl freiberuflich als auch gewerblich eingestuft werden. Welche Option vorteilhafter ist, hängt dabei vom jeweiligen Einzelfall ab.

Bei den Vorteilen der Freiberuflichkeit ist vor allem die geringere Bürokratie durch einfachere Buchführung (EÜR) zu nennen. Auch fällt keine Gewerbesteuer für den Freiberufler an, was Kosten spart. Nachteile und Einschränkungen sind hingegen das begrenzte Angebot: Nicht alle Produkte und Dienstleistungen sind erlaubt. Gewerbetreibende haben daher mehr Flexibilität und die Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Welche Variante sinnvoller ist, sollte daher am besten individuell geprüft werden.

Übrigens: Sie können gegen noch nicht rechtskräftige Gewerbesteuerbescheide Einspruch einlegen, wenn Sie doch einer Freiberuflichkeit nachgehen. Dieser Status kann auch nachträglich noch anerkannt werden.

Besondere Fälle der gewerblichen Einstufung

Freiberufler, die sich zu einer GmbH (z.B. Steuerberatungs-GmbH) zusammenschließen, unterliegen automatisch der Gewerbesteuer. Das liegt daran, dass Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs generell gewerbesteuerpflichtig sind, unabhängig von der Tätigkeit.

Zusätzlich gibt es laut Einkommensteuerrichtlinie H 136 bestimmte Berufe, die in der Regel als gewerblich gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Apotheker
  • EDV Berater
  • Ehevermittler
  • Finanz- und Kreditberater
  • Fotografen
  • Künstleragenten
  • Personalvermittler

Eine besondere Situation haben dabei Apotheker. Sie sind sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende, wenn sie eine eigene Apotheke führen. Dadurch sind sie verpflichtet, sowohl Mitglied in der Apothekenkammer als auch in der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu sein. Steuerlich werden sie jedoch als Gewerbetreibende eingestuft.

Freiberuf anmelden: Finanzamt

Wenig überraschend ist die erste wichtige Anmeldung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt. Spätestens vier Wochen nach der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anfordern und ausfüllen. Das Finanzamt entscheidet zudem darüber, ob die Tätigkeit unter die freischaffenden Berufe fällt oder nicht. 

Für Sie als Freiberufler sind im Fragebogen vor allem zwei Punkte wichtig:

  • Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen – Sie müssen Ihre Einkünfte für das erste und das nachfolgende Geschäftsjahr schätzen, damit das Finanzamt Sie steuerlich einstufen kann. Dabei sollten Sie mit Bedacht vorgehen, um die Schätzung weder zu hoch noch zu niedrig anzusetzen. Ansonsten können hohe Vorauszahlungen oder Nachzahlungen die Folge sein.
  • Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer – hier können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, um von Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer befreit zu werden. Allerdings dürfen Sie dann die Umsatzsteuer weder ausweisen noch geltend machen. Sie haben also nicht die möglichen Nachteile der Umsatzsteuer zu fürchten, können aber auch nicht von den möglichen Vorteilen, wie dem Vorsteuerabzug, profitieren.

Haben Sie den Fragebogen komplett ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie kurz darauf vom Finanzamt eine Steuernummer, die Sie für alle zukünftigen steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit benötigen. Dazu gehören übrigens auch die von Ihnen ausgestellten Rechnungen. Darauf muss die Steuernummer angegeben sein. Außerdem benötigen Sie die Steuernummer für Ihre Steuererklärung.

Tipp

Steuerunterlagen ehrlich ausfüllen

Natürlich sind Sie als Freiberufler optimistisch, was Ihre Einnahmen betrifft. Wenn Sie den Bogen für die steuerliche Erfassung ausfüllen, sollten Sie trotzdem objektiv an die Sache herangehen und nichts beschönigen. Sollte sich das Jahr doch nicht so entwickeln, wie Sie es sich erhofft haben, müssen Sie trotzdem die Steuern zahlen, die anhand Ihrer Angaben ermittelt wurden.

Bei unvorhergesehenen Entwicklungen können Vorauszahlungen auch angepasst werden. In diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf.

Eine freiberufliche Tätigkeit bei der Standeskammer anmelden

Manche Berufe sind kammerpflichtig, das bedeutet, dass Sie sich auch mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit bei einer bestimmten berufsständischen Kammer anmelden müssen. Diese finden sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Diese Standeskammern sind:

  • Apothekenkammer
  • Architektenkammer
  • Ärztekammer
  • Standeskammer für beratende Ingenieure
  • Notarkammer
  • Patentanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Steuerberaterkammer
  • Tierärztekammer
  • Wirtschaftsprüferkammer
  • Zahnärztekammer

Die jeweilige Berufskammer prüft die Einhaltung der Berufspflichten. Sie können einer jeweiligen Kammer auch freiwillig beitreten, wenn Sie freiberuflich tätig sind.

Wollen Sie bestimmte Werbemaßnahmen für Ihre Freiberuflichkeit ergreifen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer Standeskammer informieren. Manche Kammern erlauben nur beschränkte Möglichkeiten, Werbung zu machen.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

Künstler, Publizisten und andere kreative oder künstlerische Freiberufler müssen Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Dadurch sind sie sozialversichert.

Die KSK stellt also die Leistungen aus Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für künstlerische und schriftstellerische Freiberufler.

Der jeweilige Beitrag kommt zur Hälfte von den Freiberuflern, die andere Hälfte stammt aus Zuschüssen vom Bund und Abgaben von Unternehmen wie Verlagen, Rundfunkanstalten und Galerien, die die künstlerischen und publizistischen Werke auf die eine oder andere Weise verwerten.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherung zuständig. Das gilt auch für Freiberufler. Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren werden von den Berufsgenossenschaften abgehandelt.

Außerdem sind Berufsgenossenschaften für den Arbeitsschutz zuständig.

Eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft muss spätestens eine Woche nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Im Freiberuf Angestellte anmelden

Auch als Freiberufler dürfen Sie Mitarbeiter anstellen. Vor der ersten Anstellung müssen Sie aber eine Betriebsnummer beantragen. Diese bekommen Sie vom Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit.

Die Bearbeitung kann zwei bis drei Werktage dauern. Beantragen Sie die Betriebsnummer also rechtzeitig, damit Sie Ihren ersten Arbeitnehmer auch zum gewünschten Zeitpunkt anstellen können.

Die Betriebsnummer benötigen Sie, um Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und Krankenkasse anmelden zu können.

Welche Steuern müssen Sie als Freiberufler zahlen?

Wird die Kleinunternehmergrenze von derzeit 25.000 Euro Umsatz im ersten Jahr überschritten oder wurde auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, sind Freiberufler zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet. Ausgenommen sind hier wenige Berufssparten wie Bildung und Kultur oder Humanmedizin. Eines haben alle Freiberufler aber gemeinsam: Unabhängig von der Höhe des Gewinns darf dieser durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) errechnet werden. Zur Erstellung einer Bilanz sind Selbstständige in freien Berufen nicht verpflichtet.

Diese Regelung gilt sogar dann, wenn Freiberufler sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit Mitarbeiter verpflichten. Auch für Zusammenarbeit in einer Personengesellschaft wie der GbR oder einer Partnergesellschaft, sind die Vorschriften für freie Berufe anzuwenden. Eine weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit, ohne den freiberuflichen Status zu verlieren, findet sich in einer Genossenschaft. In der Dienstleistungsgenossenschaft besteht für jeden freiberuflich Tätigen die Möglichkeit, rechtlich wie wirtschaftlich frei zu agieren.

Einkommensteuer für Freiberufler

Selbstständige unterliegen genau wie Arbeitnehmer der Einkommensteuerpflicht. Das gilt also auch für Freiberufler.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ergibt sich das Einkommen. Dabei werden alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit berücksichtigt, aber auch alle Ausgaben, die für die Ausübung dieser selbstständigen Arbeit notwendig sind.

Die Einkommensteuer steigt mit dem erwirtschafteten Gewinn. Allerdings gilt auch für Selbstständige und somit Freiberufler die jährliche Freigrenze von 12.096 Euro. Bis zu dieser Grenze muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Ab jedem Euro darüber fällt Einkommensteuer an und steigt mit dem Einkommen. Der niedrigste Steuersatz liegt bei 14 Prozent. Der Höchststeuersatz liegt bei 45 Prozent. Bei diesem Spitzensteuersatz spricht man auch von der Reichensteuer.

Die Einkommensteuer wird über Abschlagszahlungen an das Finanzamt entrichtet. Die Grundlage für die Höhe der Einkommensteuerabschlagszahlungen ist die Höhe der Einkommensteuer aus dem Vorjahr. Im ersten Jahr basiert der Wert auf einer Schätzung.

Die Stichtage für die Abschlagszahlungen sind die zehnten Tage jedes dritten Monats des Jahres. Also:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Die Abschlagszahlungen können überwiesen oder durch eine Einzugsermächtigung des Finanzamts eingezogen werden.

Am Ende des Jahres verrechnet das Finanzamt die gezahlten Abschlagszahlungen mit der tatsächlichen Höhe der Einkommensteuer. Daraus entsteht entweder eine positive oder eine negative Differenz. Haben Sie mehr Einkommensteuer gezahlt, als tatsächlich berechnet, bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück. Andersherum müssen Sie Steuern nachzahlen.

Umsatzsteuer und Vorsteuer für Freiberufler

In Bezug auf Umsatzsteuer und Vorsteuer gilt für Freiberufler:

  • Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer erhebt das Finanzamt auf fast alle Produkte und Dienstleistungen. Mediziner (Ausnahme ist der kosmetische Bereich) sind beispielsweise nicht umsatzsteuerpflichtig.
  • Die Umsatzsteuer wird als Vorsteuer an das Finanzamt überwiesen. Bei der Vorsteuer handelt es sich um die Umsatzsteuer, die Sie im freien Beruf für Eingangsrechnungen gezahlt haben.
  • Gegenüber der Vorsteuer steht die Umsatzsteuer, die Sie selbst ausweisen. Diese beträgt 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz). Sie nehmen also auch Umsatzsteuer ein. Diese gehört aber dem Finanzamt.
  • Am Ende des Jahres werden Vorsteuer und ausgewiesene Umsatzsteuer gegenübergestellt und wie bei der Einkommensteuer ergibt die Differenz eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
  • Die Umsatzsteuer der freien Berufe wird monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt übermittelt. Durch diese Umsatzsteuervoranmeldung können Rücklagen gebildet oder die Liquidität sichergestellt werden.
  • Freiberufler haben die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Das bedeutet, dass Sie keine Vorsteuer zahlen müssen, im Umkehrschluss aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Das bedeutet, Sie müssen keine Umsatzsteuer nachzahlen, bekommen aber auch keine zurück.
    Die Kleinunternehmerregelung kann dann sinnvoll sein, wenn Ihre Ausgaben sehr gering sind. Haben Sie hohe und regelmäßige Ausgaben, lohnt es sich in der Regel, die Umsatzsteuer auszuweisen, da es dann in den meisten Fällen zu einer Erstattung am Ende des Jahres kommt.

Freiberufliche Tätigkeit: Vorteile und Nachteile

Freiberufe bringen einige Vorteile mit sich, die Ihnen das Leben in der Selbstständigkeit einfacher machen:

  • Sie müssen keine Gewerbeanmeldung machen und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Ein Handelsregistereintrag entfällt dadurch ebenfalls.
  • Sie unterliegen nicht der Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass Sie keine Bilanz und keinen Jahresabschluss am Ende eines Geschäftsjahres erstellen müssen. Für die Steuererklärung reicht eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
  • Sie müssen, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, keine Umsatzsteuer bezahlen, können im Umkehrschluss aber auch keine abschreiben.

Die Freiberuflichkeit birgt immer ein gewisses Risiko. Schließlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie immer genug Arbeit haben, um Ihren Lebensunterhalt zu zahlen und Ihre Kosten zu decken. Arbeitstage können da auch mal sehr lang werden und auf der anderen Seite kann es auch zu Flauten kommen, in denen gar keine Arbeit vorhanden ist.

Als Freiberufler sind Sie gut beraten, Rücklagen zu bilden, um schlechte Phasen zu überbrücken.

Wichtige Fristen für Freiberufler

Zu den wichtigen Fristen für Freiberufler gehören vor allem die steuerlichen Anmeldungs- und Zahlungszeiträume.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer spätestens bis zum zehnten Tag des Folgemonats erfolgen.

Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, entfällt diese Pflicht.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung wird einmal im Jahr erstellt. In der Regel gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres.

Auch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung entfällt, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Einkommensteuererklärung

Um die Einkommensteuererklärung kommen Sie auch mit der Kleinunternehmerregelung nicht herum. Die muss von jeder steuerpflichtigen Person in Deutschland erstellt werden. Es sei denn, das Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro.

Wie auch die Umsatzsteuererklärung muss die Einkommensteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vorliegen.

Steuervorauszahlungen

Die Steuervorauszahlungen müssen nicht immer direkt mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt setzt Sie selbst in Kenntnis, wenn es Steuervorauszahlungen von Ihnen verlangt. Das kann auch mal zwei bis drei Jahre dauern, da das Finanzamt gerne abwartet, wie sich das Einkommen entwickelt.

Die Fristen für die Steuervorauszahlungen sind aber immer gleich und erfolgen quartalsweise am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Wichtige Versicherungen für Freiberufler

Als Freiberufler sollten Sie verschiedene Versicherungen abschließen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Krankenversicherung muss in Deutschland abgeschlossen werden. Sie können zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Für Künstler und Publizisten gibt es die Künstlersozialkasse (KSK), die Beiträge zur Hälfte übernimmt.

Rentenversicherung

Die KSK übernimmt auch die Rentenversicherung.

Für die meisten Freiberufler in kammerpflichtigen Berufen sind hingegen die Versorgungswerke der einzelnen Kammern für die Altersvorsorge da. Dadurch kann man sich als Freiberufler von einer Rentenversicherungspflicht befreien, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.

Die Rentenversicherungspflicht gilt nicht für alle Berufe und Tätigkeiten. Alle anderen dürfen aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Die Beiträge zu den Versorgungswerken ähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch gibt es oft die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen zu leisten, um die Altersvorsorge zu erhöhen. Mitglieder sind zudem gegen Berufsunfähigkeit versichert, wobei hierfür meist eine Abgabe der Zulassung erforderlich ist.

Die Leistungen der Versorgungswerke ähneln auch der gesetzlichen Sozialversicherung, bieten jedoch oft höhere Renten. Ein Nachteil ist jedoch, dass Mitglieder im Rentenalter die gesamte Krankenversicherung selbst zahlen müssen, während gesetzlich Versicherte nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags tragen.

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherung von Selbstständigen und Arbeitnehmern zuständig. Unfallversicherungen werden unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheiten aktiv.

Für manche freie Berufe muss eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden. Für alle anderen ist eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbstständige sollten unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die Einnahmen brechen im schlimmsten Fall von heute auf morgen ein und dann ist eine Absicherung wichtig.

Dabei sollten Sie auch darauf achten, welchen Schutz die entsprechenden Versicherungen bieten und die auswählen, die am besten passt und die beste Absicherung bietet.

Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen sind für Selbstständige sinnvoll, um sich gegen Schadensansprüche abzusichern. Dabei kann von Falschberatung bis zu Sachschäden alles versichert werden.

Freiberufler in medizinischen Berufen sind dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Betriebshaftpflicht hingegen ist vor allem für Freiberufler sinnvoll, bei denen Kunden oder deren Eigentum zu Schaden kommen können. Beispielsweise im eigenen Ladengeschäft, wo jemand ausrutschen kann oder bei Kunden vor Ort, wo während der Arbeit Schäden entstehen können.

Buchhaltung für Freiberufler leichtgemacht

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt eine relativ einfache Form dar, Geschäftsvorgänge zu verbuchen. Jedoch will die Buchhaltung zuverlässig geführt werden, es heißt Steuertermine zu beachten, Liquiditätsprüfungen vorzunehmen und Belege elektronisch zu erfassen.

Wer diese Arbeiten nicht ganz seinem Steuerberater überlassen möchte, ist mit einer Buchhaltungssoftware, wie der von Lexware Office, bestens beraten. Es gibt die perfekt auf Freiberufler zugeschnittene Variante, die intuitiv ohne große Vorkenntnisse bedient werden kann.

Fazit

Freiberufler sind Selbstständige, die in Katalogberufen tätig sind. Obwohl sie in freien Berufen nicht viele Verpflichtungen haben, sollten sie sich über bestimmte Faktoren wie Versicherungen und Steuern Gedanken machen, da es viele Möglichkeiten gibt, den Freiberuf zu bestreiten.

Insgesamt gelten aber die gleichen Fristen und Vorgaben wie bei allen anderen Selbstständigen auch. Freiberufler werden dementsprechend steuerlich gleichbehandelt. Sie dürfen aber auf die Erstellung von Bilanz und Jahresabschluss verzichten, weil sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dadurch verringert sich der Aufwand im Freiberuf bei der Buchführung.