Freie Berufe: Unterschiede, Versicherungen, Steuern & Anmeldung

Laut Statista-Analysen arbeiten in Deutschland rund 1,49 Millionen Selbstständige in freien Berufen. Diese Berufsgruppe ist geprägt durch Fachwissen, Eigenverantwortung und Professionalität. Doch was genau ist eine freiberufliche Tätigkeit, welche Berufe gehören dazu und worin unterscheidet sich ein freier Beruf von einem Gewerbe? Hier erfährst du mehr.

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2026

Zusammenfassung

Freie Berufe: Das Wichtigste im Überblick

  • Freiberufler stellen eine eigene Gruppe in der Selbstständigkeit dar.
  • Deine Tätigkeit grenzt sich klar von einem Gewerbe ab, Gewerbesteuer fällt nicht an, und die Gewerbeordnung trifft nicht auf sie zu.
  • Natürlich müssen Selbstständige aus den freien Berufen ebenso Steuern zahlen und eine Buchhaltung führen, wie Gewerbetreibende.
  • Das Finanzamt unterscheidet freiberufliche Tätigkeiten nach Kategorien wie beratende Berufe, bildende und erzieherische Berufe, kreative und künstlerische Berufe uvm.
  • Um einem freien Beruf nachzugehen, meldest du dich einfach beim Finanzamt an. Bei manchen Berufen musst du dich auch bei der Berufsgenossenschaft registrieren.
  • Als Freiberufler kannst du dich hinsichtlich der Rechtsform als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen oder eine GbR (eGBR) bzw. Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG gründen.

Definition

Wer ist Freiberufler und was sind freie Berufe?

Die wohl wichtigste Frage zu Beginn: Welche Berufe zählen zu den freien Berufen und gibt es spezielle Voraussetzungen? Grundsätzlich ist der Freiberuf oder freie Beruf eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen. Dabei unterscheidet das deutsche Steuerrecht (§ 18 EstG) zwischen vier Berufsgruppen:

  1. Katalogberufe
  2. Berufsbilder
  3. Tätigkeitsberufe
  4. Ähnliche Berufe

Wichtig ist hier, den freien Beruf von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen, wie etwa, wenn du eine Gaststätte oder eine Hundeschule betreibst. Außerdem solltest du den Status des Freiberuflers nicht mit der Tätigkeit eines freien Mitarbeiters verwechseln. Die letztere Bezeichnung resultiert allein aus der Art und Weise, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet ist. Ebenso sind Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft keine Freiberufler.

Brauche ich für einen freien Beruf eine Zulassung?

Ja, für bestimmte freie Berufe benötigst du eine offizielle Zulassung sowie nachweisbare Qualifikationen. Diese kannst du durch eine Ausbildung, Prüfung oder Weiterbildung erwerben. Ohne diese Regelungen könnte theoretisch jeder in diesem Gebiet freiberuflich tätig sein. Wie das genau in der Praxis aussieht, hängt von deinem jeweiligen Beruf ab.

Die Vorgaben für eine Berufszulassung regeln die jeweiligen Berufsgesetze. Einige Beispiele für freie Berufe mit Zulassungspflicht sind:

  • Gesundheitswesen: Apotheker, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Tierärzte
  • Recht und Finanzen: Notare, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
  • Technik und Bauwesen: Architekten, beratende Ingenieure, Umweltgutachter, Lotsen

Neben den fachlichen Qualifikationen müssen Freiberufler auch bestimmte Berufspflichten einhalten. In Berufen wie Medizin, Psychotherapie oder Zahnmedizin gelten eine besondere Sorgfaltspflicht sowie ein strenges Verschwiegenheitsgebot. Zudem besteht in vielen Bereichen eine Dokumentationspflicht, zum Beispiel für die freiberufliche Tätigkeit von Steuerberatern.

Info

Gibt es auch freie Berufe ohne Ausbildung?

Tatsächlich gibt es auch einige freie Berufe, in denen du ohne spezielle Ausbildungen starten kannst. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fotograf
  • Grafikdesigner
  • Autoren
  • Journalisten
  • Programmierer
  • Webdesigner
  • Texter

Bei anderen freien Berufen musst du jedoch fundierte Fachkenntnisse und eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Niemand würde beispielsweise einem Steuerberater ohne nachweisbares Wissen seine oder ihre Finanzen anvertrauen.

Deshalb gibt es in vielen freien Berufen auch diese klaren Zulassungsvoraussetzungen. Sie stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen in diesen Berufen arbeiten dürfen.

Was passiert, wenn ich gegen diese Zulassungsvoraussetzungen verstoße?

Verstößt du gegen festgelegte Zulassungsvoraussetzungen, droht dir eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (§ 203 StGB). Bei einem schweren Fall kann es sogar ein Berufsverbot geben.

Aber nicht nur wenn du gegen die Zulassung verstößt, kann das dein Ende im Leben der freien Berufe bedeuten. Auch wenn du außerberuflich, privat falsch handelst, drohen Konsequenzen. So kann dir die Ärztekammer beispielsweise die Approbation entziehen, wenn du Steuern hinterziehst.

Welche Tätigkeiten gehören zu den freien Berufen?

Ein kleiner Überblick über die Einordnung freiberuflichen Tätigkeiten nach Kategorien einer Liste des Finanzamts:

  • Beratende Berufe – Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare
  • Bildende und erzieherische Berufe – Dozenten, Erzieher, Ergotherapeuten, Lehrer, Logopäden
  • Kreative und künstlerische Berufe – Fotografen, Friseure, Gold- und Silberschmiede, Künstler, Modedesigner, Musiker, Yogalehrer
  • Medizinische Berufe oder auch Heilberufe – Ärzte, Diplom-Psychologen, Hebammen, Physiotherapeuten (Krankengymnasten), Tierärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheker
  • Schriftstellerische Berufe – Dolmetscher, Journalisten, Schriftsteller, Übersetzer, Werbetexter, Bildberichterstatter
  • Wissenschaftliche und technische Berufe – Biologen, Lebensmittelchemiker, Umweltanalytiker, Wissenschaftler, Architekten, Chemiker, Informatiker, Vermessungsingenieure

Alle genannten Personen in den freien Berufen führen eine eigenverantwortliche Dienstleistung durch. Sie unterscheiden sich jedoch in den beruflichen Anforderungen. Während beispielsweise der Werbetexter keine besondere berufliche Qualifikation nachweisen muss, sieht es bei einem Arzt oder Rechtsanwalt ganz anders aus.

Welches Gesetz definiert einen freien Beruf?

Ob du einen freien Beruf ausübst oder nicht, steht im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).

Das PartGG ergänzt die oben genannte Liste der freien Berufe in Deutschland um vier weitere Berufsgruppen:

  • Diplom-Psychologen
  • Heilmasseure
  • Hebammen
  • hauptberufliche Sachverständige

Das EStG definiert die freischaffende Tätigkeit als eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG).

Definition

So definiert das Gesetz über Partnergesellschaften einen freien Beruf

§ 1 Abs. 2PartGG definiert einen freien Beruf noch etwas genauer:

„Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§ 1 Abs. 2 PartGG)

Welche Eigenschaften sprechen für einen freien Beruf?

Laut dem Bundesverband für Freie Berufe e.V. sprechen die folgenden Eigenschaften dafür, dass du freiberuflich arbeitest:

  • Eigenverantwortung: Du arbeitest selbstständig und bist somit für dich selbst verantwortlich.
  • Selbstkontrolle: Als Freiberufler hast du keinen Vorgesetzten. Du musst dich also selbst organisieren, deine Fachkenntnisse erweitern und stets gute Arbeit abliefern.
  • Verpflichtung zum Gemeinwohl: Übst du einen freien Beruf aus, trägt deine Arbeit häufig zum Wohl der Allgemeinheit bei. Das können Bereiche wie Gesundheit, Recht oder Kultur sein.
  • Professionalität: Du bildest dich stets weiter und giltst als absoluter Experte auf deinem Fachgebiet.

Können sich mehrere Personen eines freien Berufs zusammenschließen?

Seit dem PartGG ist der freie Beruf nicht mehr zwingend ein Einzelkampf. Durch das Gesetz kannst du dich mit anderen Freiberuflern zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Der Vorteil? Du benötigst kein Startkapital, wie beispielsweise bei einer GmbH.

Die Grundlage ist ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag. Deine Partnergesellschaft musst du notariell beglaubigen lassen und in das Partnerschaftsregister eintragen. Der Nachteil? Bei einer Partnergesellschaft haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Info

Welche Angaben gehören zwingend in einen Partnerschaftsvertrag?

Wenn du einen Partnerschaftsvertrag aufsetzt, sollten unbedingt folgende Angaben enthalten sein:

  • Name der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Sachlicher Gegenstand der Partnerschaft
  • Name und Anschrift der einzelnen Partner und deren Berufe

Wann handelt es sich um ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung und auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit. Das ähnelt auf den ersten Blick einem freien Beruf, nicht wahr? Und tatsächlich grenzt sich der freie Beruf nur minimal von einem Gewerbe ab. Die Gewerbe- und Finanzämter sehen es so: Ein freier Beruf geht nach Definition primär einer geistigen oder schöpferischen Arbeit nach. Ein Gewerbe hingegen nicht!

Besonders schwierig wird es, wenn beide eng miteinander verknüpft sind. Schauen wir uns eine solche Situation in einem Beispiel an.

Beispiel 1: Der Architekt Herr Müller beschließt fortan, nicht nur Häuser zu planen. Nein, er möchte in Zukunft auch schlüsselfertige Häuser verkaufen. Solche Fälle stuft das Finanzamt gerne als gewerblich ein. Warum? Der Verkauf ist schlichtweg gewerblich. Zwar plant Herr Müller die Häuser nach wie vor, doch beide Bereiche sind untrennbar miteinander verbunden.

Der Schwerpunkt liegt in unserem Beispiel auf dem Verkauf. Daraufhin stuft das Finanzamt die gesamte Tätigkeit als gewerblich ein, obwohl Herr Müller zum Teil auch einen freien Beruf nachgeht. Als Konsequenz darauf zahlt Herr Müller auf sein gesamtes Einkommen eine Gewerbesteuer, die Freiberufler normalerweise vermeiden können.

Beispiel 2: Als freiberuflicher Texter unterstützt du deine Kunden mit hochwertigen Inhalten, um ihre Zielgruppe zu erreichen und zu informieren. Damit gehörst du klar zum künstlerischen bzw. schriftstellerischen Bereich und zählst in die Liste der freien Berufe.

Wenn du jetzt nebenbei noch Selbstgemachtes online verkaufen möchtest, musst du dafür jedoch ein Gewerbebeim Gewerbeamtanmelden. Denn diese neue Einkommensquelle zählt nicht mehr zu den freien Berufen. In diesem Fall musst du beide Tätigkeiten strikt voneinander trennen. Das bedeutet: Gewinne separat ermitteln, unterschiedliche Bankkonten nutzen und Einnahmen sowie Ausgaben jeweils gesondert verbuchen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit?

Die Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern finden sich vor allem im Steuerrecht. Nachfolgend die Unterschiede im Detail:

  • Keine Bilanzpflicht: Übst du einen freien Beruf aus, musst du keine Bilanz erstellen. Du listest deine Ein- und Ausgaben bequem in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auf. Anschließend reichst du diese beim zuständigen Finanzamt ein.
  • Keine Gewerbeanmeldung und –steuer: Für die freien Berufe ist zudem keine Gewerbeanmeldung notwendig. Dadurch zahlst du bei einer freiberuflichen Tätigkeit auch keine Gewerbesteuer.
  • Kammerpflicht beachten: Unterliegt dein freier Beruf einer entsprechenden Kammer, wie der Ärzte- oder Architektenkammer? Dann musst du dort die Zulassung und Mitgliedschaft beantragen.

Es ist nicht immer sofort klar, ob du einen freien Beruf ausübst oder ein Gewerbe anmelden musst. In solchen Fällen ist es ratsam, dich über die notwendigen Anmeldungen zu informieren. Du kannst beispielsweise kurz beim Gewerbe- oder Finanzamt anrufen und fragen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du beim Finanzamt auch eine steuerliche Einstufung beantragen. Diese Einstufung ist anschließend auch für das Finanzamt bindend.

Mischform: Freier Beruf und Gewerbe

Manche Tätigkeiten stuft das Finanzamt sowohl freiberuflich als auch gewerblich ein. Welche Option für dich vorteilhafter ist, hängt dabei vom jeweiligen Einzelfall ab. Am besten besprichst du eine solche Situation mit deinem Steuerberater.

Übrigens: Du kannst gegen noch nicht rechtskräftige Gewerbesteuerbescheide Einspruch einlegen, wenn du doch einer Freiberuflichkeit nachgehst. Dieser Status kann auch nachträglich noch anerkannt werden.

Besondere Fälle der gewerblichen Einstufung

Übst du einen freien Beruf aus und gründest eine GmbH (z.B. Steuerberatungs-GmbH) unterliegst du automatisch der Gewerbesteuer. Denn der Gesetzgeber sieht Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs generell als gewerbesteuerpflichtig an, unabhängig von der Tätigkeit.

Zusätzlich gibt es laut Einkommensteuerrichtlinie H 136 bestimmte Berufe, die in der Regel als gewerblich gelten. Dazu gehören unter anderem:

  • Apotheker
  • EDV Berater
  • Ehevermittler
  • Finanz- und Kreditberater
  • Fotografen
  • Künstleragenten
  • Personalvermittler

Eine besondere Situation haben dabei Apotheker. Sie arbeiten sowohl freiberuflich als auch gewerblich, wenn sie eine eigene Apotheke führen. Daraufhin müssen sie sowohl Mitglied in der Apothekenkammer als auch in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein. Steuerlich stuft sie das Finanzamt jedoch als Gewerbetreibende ein.

Gewerbe vs. freier Beruf

Gewerbe Freier Beruf
Industrielle Fertigung Beratende Berufe
Handwerk Heilberufe
Groß- und Einzelhandel Informationsvermittelnde Berufe
Gastronomie und Hotelgewerbe Naturwissenschaftliche Berufe
Vertreter, Vermittler und Agenturen Künstlerische Berufe

Schritt für Schritt: Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit korrekt an?

Die gute Nachricht:

Als Freiberufler brauchst du keinen Gewerbeschein. Doch trotzdem stehen für dich unterschiedliche Behördengänge an, wie beim Finanzamt, der Berufskammer oder der Künstlersozialkasse. Welche Schritte du genau gehen musst, hängt vom jeweiligen freien Beruf ab.

Freiberuf anmelden: Finanzamt

Wenig überraschend ist deine erste Anlaufstelle das Finanzamt. Dort musst du spätestens vier Wochen nach der Aufnahme deiner Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anfordern und ausfüllen. Das Finanzamt entscheidet zudem darüber, ob du einem freien Beruf nachgehst oder nicht.

Als Freiberufler solltest du im Fragebogen vor allem zwei Punkte beachten:

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

In dem Fragebogen musst du deine Einkünfte für das erste und das nachfolgende Geschäftsjahr schätzen, woraufhin das Finanzamt dich steuerlich einstuft. Dabei solltest du mit Bedacht vorgehen! Schätzt du deine Einnahmen nämlich zu hoch oder zu niedrig ein, drohen hohe Voraus- bzw. Nachzahlungen.

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Liegt dein Umsatz im Jahr unter 25.000 Euro und im Folgejahr unter 100.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das hat den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Allerdings darfst du dann die Umsatzsteuer weder ausweisen noch geltend machen. Du hast also nicht die möglichen Nachteile der Umsatzsteuer zu fürchten, kannst aber auch nicht von den möglichen Vorteilen, wie dem Vorsteuerabzug, profitieren.

Hast du den Fragebogen komplett ausgefüllt und abgeschickt? Dann erhältst du innerhalb von zwei bis sechs Wochen vom Finanzamt eineSteuernummer. Diese musst du fortan auf Rechnungen ausweisen und beispielsweise auf deiner Steuererklärung angeben.

Info

Als Freiberufler darfst du auch ein Gewerbe anmelden

Als Freiberufler darfst du übrigens trotzdem freiwillig ein Gewerbe anmelden. Wenn du also mit deiner freiberuflichen Tätigkeit gerne auch ein Gewerbe betreiben möchtest, ist dir das gestattet. Wichtig ist nur, dass du beide Tätigkeiten strikt voneinander trennst und zusätzliche Pflichten beachtest.

Tipp

Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung objektiv aus

Optimismus schadet wohl keinem Freiberufler. Doch wenn du den Bogen für die steuerliche Erfassung ausfüllst, solltest du trotzdem objektiv an die Sache herangehen und nichts beschönigen. Sollte sich das Jahr doch nicht wie erhofft entwickeln, musst du trotzdem die nach deinen Angaben ermittelten Steuern zahlen.

Geschieht etwas Unvorhersehbares, lässt das Finanzamt jedoch häufig mit sich reden. Dein Sachbearbeiter kann die Vorauszahlungen dann entsprechend anpassen. Wichtig: Melde dich rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt und kläre solche Angelegenheiten sofort.

Infografik von Lexware: Innerhalb eines Monats nach der Gründung muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden

Melde deinen freien Beruf bei der Berufskammer an

Manche Berufe gelten als kammerpflichtig. Gehst du einem solchen freien Beruf nach, musst du dich bei einer bestimmten berufsständischen Kammer anmelden. Diese finden sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Zu den Standeskammern gehören:

  • Apothekenkammer
  • Architektenkammer
  • Ärztekammer
  • Standeskammer für beratende Ingenieure
  • Notarkammer
  • Patentanwaltskammer
  • Rechtsanwaltskammer
  • Steuerberaterkammer
  • Tierärztekammer
  • Wirtschaftsprüferkammer
  • Zahnärztekammer

Die jeweilige Berufskammer prüft, ob du deine Berufspflichten einhältst. Alternativ kannst du als Freiberufler einer jeweiligen Kammer auch freiwillig beitreten.

Wie melde ich mich bei der Berufskammer an?

  1. Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  2. Wenige Wochen später erhältst du automatisch Post von der Kammer.
  3. Bei manchen freien Berufen, wie Ärzten, Architekten oder Rechtsanwälten, musst du proaktiv auf die Kammer zugehen. Fülle einen Antrag aus und reiche die jeweiligen Qualifikationsnachweise ein.

Achtung

Manche Werbemaßnahmen muss die Standeskammer absegnen

Musst du dich für deinen freien Beruf bei einer Kammer anmelden? Wenn ja, kann es sein, dass die Standeskammer bestimmte Werbemaßnahmen erst absegnen muss. Denn manche Kammern erlauben nur beschränkte Möglichkeiten, Werbung zu machen. Das ist beispielsweise bei Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern der Fall.

Übst du einen solchen freien Beruf aus, muss deine Werbung sachlich und informativ sein. Reißerische oder irreführende Werbung ist strikt untersagt. Verstößt du gegen diese berufsrechtlichen Werbebeschränkungen, drohen dir Konsequenzen wie Verwarnung oder Ordnungsgeld. Im Extremfall entzieht dir die zuständige Kammer sogar deine Erlaubnis.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

Künstler, Publizisten und andere kreative oder künstlerische Freiberufler müssen Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Dadurch sind sie sozialversichert.

Die KSK stellt also die Leistungen aus Renten-, Pflege- und Krankenversicherung für künstlerische und schriftstellerische Freiberufler.

Der jeweilige Beitrag kommt zur Hälfte von den Freiberuflern. Die andere Hälfte stammt aus Zuschüssen vom Bund und Abgaben von Unternehmen wie Verlagen, Rundfunkanstalten und Galerien, die die künstlerischen und publizistischen Werke auf die eine oder andere Weise verwerten.

Wie melde ich mich bei der Künstlersozialkasse an?

  1. Lade den „Mitgliedsantrag“ und den „Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht“ direkt auf der Website der KSK herunter.
  2. Fülle die Anträge wahrheitsgemäß aus.
  3. Schicke die Anträge inkl. Arbeitsnachweisen, wie Rechnungen, Veröffentlichungen etc. an die KSK.
  4. Die KSK prüft deinen Antrag und meldet sich anschließend bei dir.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind für die Unfallversicherung zuständig. Das gilt auch für Freiberufler. Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren übernehmen die Berufsgenossenschaften.

Außerdem fällt auch der Arbeitsschutz in ihr Aufgabengebiet.

Du musst dich spätestens eine Woche nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Berufsgenssenschaft anmelden.

Wie melde ich mich bei der Berufsgenossenschaft an?

  1. Recherchiere über die Branchensuche der DGUV, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist.
  2. Fülle den Online-Antrag aus und schicke ihn ab.
  3. Die Berufsgenossenschaft prüft deinen Antrag und schickt dir anschließend eine Mitgliedsnummer zu.

Im Freiberuf Angestellte anmelden

Selbstverständlich darfst du auch Mitarbeiter einstellen. Doch noch bevor du den ersten Mitarbeiter anstellst, musst du eine Betriebsnummer beantragen. Diese bekommst du vom Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit.

Die Agentur für Arbeit benötigt etwa zwei bis drei Werktage, um deinen Antrag zu bearbeiten. Beantrage die Betriebsnummer also rechtzeitig, damit du deinen ersten Arbeitnehmer auch zum gewünschten Zeitpunkt anstellen kannst.

Die Betriebsnummer benötigst du, um Mitarbeiter bei der Sozialversicherungund Krankenkasse anmelden zu können.

Checkliste – dein Weg zu einem freien Beruf

Damit du einen freien Beruf ausüben kannst, musst du folgende Schritte gehen:

  • Melde deinen freien Beruf beim Finanzamt an: Dafür ist unter Umständen ein Nachweis der fachlichen Eignung nötig. Beispielsweise, wenn du einem medizinischen Beruf nachgehst.
  • Registriere dich bei einer zuständigen Kammer: Arbeitest du als Steuerberater, Arzt oder Notar? Dann musst du dich bei der zuständigen Kammer anmelden. Die jeweilige Kammer verlangt – je nach Beruf – eine fachliche Eignung, um dich zu registrieren.
  • Eintragung der Rechtsform: Übst du den freien Beruf alleine aus, betreibst du ein Einzelunternehmen. Schließt du dich mit mehreren Freiberuflern zusammen, kannst du entweder eine GbR oder eine PartG gründen.
  • Trage dich bei der Berufskammer ein: Prüfe, ob dein freier Beruf dieser Verpflichtung unterliegt.
  • Eröffne ein Geschäftskonto für Freiberufler, um privates vom geschäftlichen zu trennen.
  • Schließe Versicherungen ab: Welche Versicherungen notwendig und sinnvoll sind, hängt von deinem freien Beruf ab. Um die Kranken- und Pflegeversicherung kommst du in Deutschland nicht herum. Während die Renten-, Unfall-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherung zumeist freiwillig sind.
  • Mitarbeiter anmelden: Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du diese bei den jeweiligen Stellen – Sozialversicherung etc. – anmelden.
  • Beauftrage einen Steuerberater: Überlege, ob du einen Steuerberater für deine Steuerangelegenheiten beauftragst.

Welche Steuern musst du als Freiberufler zahlen?

Selbstverständlich musst du als Freiberufler auch Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zahlen. Liegt dein Umsatz jedoch im ersten Jahr unter 25.000 Euro und im zweiten Jahr unter 100.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Nur wenige freie Berufe, wie aus Bildung und Kultur oder Humanmedizin, müssen generell keine Umsatzsteuer zahlen.

Eines haben alle Freiberufler aber gemeinsam: Unabhängig von der Höhe des Gewinns müssen sie jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen. Eine Bilanzpflicht besteht für Freiberufler nicht. Das gilt sogar dann, wenn du Mitarbeiter einstellst oder dich mit anderen Personen zusammenschließt.

Eine weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit, ohne den freiberuflichen Status zu verlieren, findet sich in einer Genossenschaft. In der Dienstleistungsgenossenschaft kannst du rechtlich wie wirtschaftlich frei agieren.

Einkommensteuer für Freiberufler

Selbstständige unterliegen genau wie Arbeitnehmer der Einkommensteuerpflicht. Das gilt also auch für Freiberufler.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ergibt sich das Einkommen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aber auch alle Ausgaben.

Die Einkommensteuer steigt mit dem erwirtschafteten Gewinn. Allerdings gilt auch für Selbstständige und somit Freiberufler der jährliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag musst du keine Einkommensteuer zahlen. Auf jeden Euro über dieser Grenze fällt eine Einkommensteuer an:

  • Der niedrigste Steuersatz liegt bei 14 Prozent.
  • Der Höchststeuersatz liegt bei 45 Prozent.

Bei diesem Spitzensteuersatz der Gesetzgeber auch von der Reichensteuer.

Die angefallene Einkommensteuer zahlst du quartalsweise mit der sogenannten Einkommenssteuervorauszahlung. Sie errechnet sich aus der Höhe der Einkommensteuer aus dem Vorjahr.

Nachfolgend die Stichtage für die Abschlagszahlungen:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Du kannst die Abschlagszahlungen selbst überweisen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.

Am Ende des Jahres verrechnet das Finanzamt die gezahlten Abschlagszahlungen mit der tatsächlichen Höhe der Einkommensteuer. Daraus ergibt sich, ob du etwas nachzahlen musst oder Geld zurückbekommst.

Info

Im ersten Jahr fallen häufig keine Abschlagszahlungen an

Im ersten Jahr kann es sein, dass du zunächst keine Einkommenssteuervorauszahlung leisten musst. Du zahlst dann im nächsten Jahr die gesamte Einkommensteuer auf einmal. Deshalb solltest du monatlich ein paar Euro auf einem separaten Konto zurücklegen.

Umsatzsteuer und Vorsteuer für Freiberufler

In Bezug auf Umsatzsteuer und Vorsteuer gilt für dich:

  • Die Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer erhebt das Finanzamt auf fast alle Produkte und Dienstleistungen. Mediziner (außer im kosmetischen Bereich) fallen hier raus.
  • Die Umsatzsteuer überweist du als Vorsteuer an das Finanzamt. Bei der Vorsteuer handelt es sich um die Umsatzsteuer, die du im freien Beruf für Eingangsrechnungen gezahlt hast.
  • Gegenüber der Vorsteuer steht die Umsatzsteuer, die du selbst ausweist. Diese beträgt 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz). Du nimmst also auch Umsatzsteuer ein. Diese gehört aber dem Finanzamt.
  • Am Ende des Jahres stellt das Finanzamt die Vorsteuer und die ausgewiesene Umsatzsteuer gegenüber. Das Prinzip ist ähnlich wie bei der Einkommensteuer. Ergibt sich eine Differenz, zahlst du nach oder bekommst Geld zurück.
  • Die Umsatzsteuer der freien Berufe übermittelst du monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt. Durch diese Umsatzsteuervoranmeldung kannst du Rücklagen bilden oder deine Liquidität sicherstellen.

Freier Beruf: Vorteile und Nachteile

Freiberufe bringen einige Vorteile mit sich, die dir das Leben in der Selbstständigkeit einfacher machen:

  • Du musst kein Gewerbe anmelden und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Eine Handelsregistereintragung entfällt dadurch ebenfalls.
  • Du unterliegst nicht der Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass du keine Bilanz und keinen Jahresabschluss am Ende eines Geschäftsjahres erstellen musst. Für die Steuererklärung reicht eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
  • Du musst, sofern du die Kleinunternehmerregelung nutzt, keine Umsatzsteuer bezahlen. Im Umkehrschluss kannst du aber auch keine abschreiben.

Ganz risikolos ist das Leben in den freien Berufen jedoch nicht! Du musst nämlich immer genug Arbeit haben, um deinen Lebensunterhalt zu bezahlen und deine Kosten zu decken. An einigen Tagen sitzt du dadurch beispielsweise 12 Stunden vor dem Laptop, während du an anderen Tagen weniger zu tun hast.

Die Lösung? Um auch einmal schlechte Phasen zu überbrücken, solltest du Rücklagen bilden.

Vorteile Nachteile
keine Gewerbeanmeldung nötig geringe Auftragslage, die zu Flauten führen können
keine Gewerbesteuer fällig hohe Belastung in Form von längeren Arbeitstagen in Hochzeiten
kein Handelsregistereintrag nötig Eigenverantwortlich Aufträge an Land ziehen, um Lebensunterhalt zahlen zu können
keine Buchführungspflicht
als Kleinunternehmer: keine USt fällig

Wichtige Fristen für Freiberufler

Zu den wichtigen Fristen für Freiberufler gehören vor allem die steuerlichen Anmeldungs- und Zahlungszeiträume.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer spätestens bis zum zehnten Tag des Folgemonats erfolgen. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, entfällt diese Pflicht.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung erstellst du einmal im Jahr. In der Regel gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres. Beanspruchst du die Kleinunternehmerregelung, entfällt die Umsatzsteuererklärung.

Einkommensteuererklärung

Um die Einkommensteuererklärung kommst du auch mit der Kleinunternehmerregelung nicht herum. Die muss jede steuerpflichtige Person in Deutschland erstellen. Es sei denn, das Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro.

Wie auch die Umsatzsteuererklärung musst du die Einkommensteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vorlegen.

Steuervorauszahlungen

Die Steuervorauszahlungen musst du nicht immer direkt mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt informiert dich, wenn es Steuervorauszahlungen von dir verlangt, was auch mal zwei bis drei Jahre dauern kann. Das Finanzamt gerne ab, wie sich das Einkommen entwickelt.

Die Fristen für die Steuervorauszahlungen erfolgen quartalsweise am:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Welche Versicherung sollten Freiberufler abschließen?

Als Freiberufler solltest du verschiedene Versicherungen abschließen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Du kannst zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Für Künstler und Publizisten gibt es die Künstlersozialkasse (KSK), welche die Beiträge der Krankenversicherung monatlich zur Hälfte übernimmt.

Rentenversicherung

Die KSK übernimmt auch die Rentenversicherung.

Für die meisten Freiberufler in kammerpflichtigen Berufen übernehmen jedoch die Versorgungswerke der einzelnen Kammern die Altersvorsorge. Dadurch kannst du dich von einer Rentenversicherungspflicht befreien, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.

Die Rentenversicherungspflicht gilt nicht für alle Berufe und Tätigkeiten. Alle anderen dürfen aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.

Die Beiträge zu den Versorgungswerken ähneln denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch oft die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen zu leisten, um die Altersvorsorge für Selbstständige zu erhöhen.

Die Leistungen der Versorgungswerke ähneln auch der gesetzlichen Sozialversicherung, bieten jedoch oft höhere Renten. Ein Nachteil? Die Mitglieder im Rentenalter müssen die gesamte Krankenversicherung selbst zahlen, während gesetzlich Versicherte nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags tragen.

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften tragen die Unfallversicherung von Selbstständigen und Arbeitnehmern. Unfallversicherungen springen unter anderem bei Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheiten ein.

Für manche freie Berufe musst du eine Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufsgenossenschaft abschließen. Unterliegst du dem nicht, ist eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Selbstständiger solltest du unbedingt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die Einnahmen brechen im schlimmsten Fall von heute auf morgen ein und dann ist eine Versicherung wichtig.

Dabei solltest du auch darauf achten, welchen Schutz die entsprechenden Versicherungen bieten. Vergleich die einzelnen Versicherungen und wähle die aus, die am besten zu dir passt.

Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung

Mit einer Haftpflichtversicherung sicherst du dich gegen Schadensansprüche ab. Dabei kann von Falschberatung bis zu Sachschäden alles versichert werden.

Freiberufler in medizinischen Berufen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Betriebshaftpflicht hingegen ist vor allem für Freiberufler sinnvoll, bei denen Kunden oder deren Eigentum zu Schaden kommen können. Beispielsweise wenn ein Kunde in deinem Geschäft ausrutscht und sich etwas bricht.

Buchhaltung für Freiberufler leichtgemacht

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt eine relativ einfache Form dar, Geschäftsvorgänge zu verbuchen. Jedoch musst du die Buchhaltung zuverlässig führen. Das heißt: Steuertermine beachten, Liquiditätsprüfungen vornehmen und Belege elektronisch erfassen.

Möchtest du deine Buchhaltung nicht vollständig an einen Steuerberater abgeben? Dann ist unsere Buchhaltungssoftware Lexware Office genau das richtige für dich. Sie ist intuitiv und leicht zu bedienen, sodass du als Freiberufler keine Vorkenntnisse benötigst. Unsere Buchhaltungssoftware für Fotografen und Freiberufler anderer Branchen bietet dir eine einfache und effiziente Lösung für deine Buchhaltung.

Fazit: Sei gut vorbereitet

Freie Berufe geben dir viele Vorteile: Du brauchst kein Gewerbe anzumelden, zahlst keine Gewerbesteuer und unterliegst nicht der doppelten Buchführung. Doch ganz risikolos ist das Leben als Freiberufler nicht! Du arbeitest auf eigene Rechnung, musst neue Aufträge an Land ziehen und dich gegen schlechte Zeiten finanziell absichern.

Die Berufsauswahl ist deutlich enger getaktet als bei einer gewerblichen Tätigkeit. Schließlich zählen nur bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen, wie die von Copywritern, Ärzten, Steuerberatern oder Architekten. Welche Berufe konkret dazugehören, findest du in § 18 EstG. Im Zweifelsfall überprüft auch das Finanzamt, ob du zu den Freiberuflern gehörst oder nicht.

Gehst du diesen Schritt, gibt es auch einige Punkte zu beachten. Du musst dich beim Finanzamt anmelden, ggf. bei der zuständigen Kammer eintragen, Versicherungen abschließen und die Buchhaltung führen.

Wenn du dir nicht sicher bist, lässt du dich von einem Steuerberater oder der zuständigen Kammer unterstützen. Denn eines ist klar: Gut vorbereitet zu sein, spart Zeit, Geld – und Nerven.