Exkurs: Diese Formen der Selbstständigkeit gibt es
Bevor wir dir erklären, welche Steuerzahlungen Selbstständige betreffen, wollen wir noch einmal einen kurzen Blick auf die verschiedenen Formen der Selbstständigkeit werfen.
Freiberufler
- Geistig-schöpferische Arbeit
- Künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, beratende, unterrichtende oder erziehende Berufe
- Medizinische Berufe: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten o. Ä.
- Juristische Berufe: Anwälte, Notare usw.
- Ingenieure, Steuerberater, Architekten
Gewerbetreibende
- es muss eine selbstständige Tätigkeit sein
- es muss eine Absicht der Gewinnerzielung bestehen
- die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein
- zum Beispiel: Gastronomiebetreibende, Ladenbesitzer, Selbstständige Handwerker
Personengesellschaften
- Vereinigung mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Unternehmen
- Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt
- Rechtlich nicht selbstständig
Kapitalgesellschaften
- Zusammenschluss mehrerer Personen, die bereits eine anerkannte rechtliche Selbstständigkeit mitbringen
- Juristisch selbstständig, d.h. dürfen als juristische Person unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden
- Müssen nur eingeschränkt haften
Achtung
Steuer- und Umsatzgrenzen als Freelancer beachten
Zwar musst du auch eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden, jedoch musst du nicht zwangsläufig hohe Steuern zahlen. Welche Steuern Freiberufler zahlen müssen, hängt vom Einkommen und ihrer Tätigkeit ab. Die Umsatzsteuer ist erst ab einer gewissen Umsatzgrenze zu erheben und ans Finanzamt abzuführen. Tatsächlich zahlen Freiberufler bis zum Erreichen des Grundfreibetrages keine Steuern.
Freiberufler und Gewerbetreibende: Laut Definition ein Unterschied
Im Vergleich zu Gewerbetreibenden, die ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden müssen, nehmen Freiberufler im Steuerrecht einen völlig anderen Status ein und genießen, auch verwaltungsrechtlich gesehen, sogar den einen oder anderen Vorteil:
- Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und müssen daher zum Abschluss eines Kalenderjahres im Rahmen ihrer Steuererklärung für Freiberufler nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Diese kannst du mithilfe unserer Buchhaltungssoftware für Freiberufler ganz einfach selbst erstellen und übermitteln.
- Freiberufler ersparen sich für die Steuer eine Bilanz sowie eine komplexe Gewinnermittlung durch Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dies erleichtert die Steuererklärung für Freiberufler.
- Als Freiberufler musst du keine Gewerbeanmeldung am Ort deines Firmensitzes durchführen. Du zahlst als Freiberufler deshalb keine Gewerbesteuer.
- Du meldest deine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und erhältst dort als Freiberufler eine Steuernummer.
- Es besteht keine Pflicht, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zu werden bzw. Mitgliedsbeiträge dafür zu zahlen.
Info
Freiberufler vs. Gewerbe: Gibt es Unterschiede in puncto Sozialversicherung?
Beim direkten Vergleich ergeben sich auch in Bezug auf die Sozialversicherung Unterschiede zwischen Freiberuflern und (Klein-)Gewerbe. Besonders begünstigt sind die oft einkommensschwachen Künstler und Publizisten, die sich beispielsweise über die Künstlersozialkasse (KSK) absichern können. Damit haben sie eine vergleichbare Abgabenlast wie Festangestellte. Denn die KSK übernimmt den Anteil der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die bei Festangestellten die Arbeitgeber bezahlen würden. Gewerbetreibende genießen diesen Vorzug nicht und müssen die komplette Abgabenlast schultern. Und das ist für Freiberufler im Unterschied zu Gewerbetreibenden ein echter Vorteil.
Wann gilt ein Selbstständiger als Freiberufler?
Das Einkommensteuergesetz (EstG) regelt im § 18 in Form eines Katalogs, welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Findest du deinen ausgeübten Beruf darunter, unterliegst du folglich nicht der Gewerbeordnung und kannst davon ausgehen, dass dein zuständiges Finanzamt dich nach Prüfung als Freiberufler anerkennt. Diese sogenannten „Katalogberufe“ wurden vom Gesetzgeber jedoch nicht in jedem Fall eindeutig definiert. Der Gesetzestext spricht am Ende der Auflistung relevanter freier Berufe von „...sowie ähnliche Berufe“. Willst du dich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, gilt es zu prüfen, ob deine geplante Tätigkeit als Selbstständiger ebenfalls zu den freien Berufen zählt und wie genau du steuerpflichtig bist. Frag im Zweifel dein Finanzamt vor Ort. Selbstständig deine Steuern im Blick zu behalten, ist meist eine mühsame Herausforderung. Du kannst auch einen Steuerberater finden und dich von ihm zum Thema „Freiberufler und Steuern“ beraten lassen. Bei kniffeligen Fragen dieser Art lohnt sich eine Steuerfachkraft immer.
Freiberufler und Steuern: Die Liste der freien Berufe
Freie Berufe unterliegen, wie du nun weißt, nicht der Gewerbeordnung, weil ihre Vertreter keinem Gewerbe nachgehen, sondern ihre Tätigkeiten wissenschaftlichen, erzieherischen bzw. schriftstellerischen sowie künstlerischen Berufsprofilen zuzuordnen sind. Auch Rechtsanwälte, ärztliches Fachpersonal und Steuerbevollmächtigte sowie Trainer und Lehrer gehören zu den Katalog-Berufen und können freiberuflich - unter Berücksichtigung spezieller Steuern - ausgeübt werden.
Die folgende Liste zeigt dir die Katalogberufe an, in denen du normalerweise vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft wirst:
- Ärztliches und zahnärztliches Fachpersonal
- Architekten und Ingenieure
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Rechtsbeistände
- Heilpraktiker
- Psychologisches Fachpersonal
- Designer diverser Genres
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten sowie Schriftsteller
- Schauspieler und Musiker
- Maler und Bildhauer
Wenn du beim Finanzamt eine Anmeldung als Freiberufler in Betracht ziehst, solltest du wissen, dass du prinzipiell selbst keinen Anspruch darauf erheben kannst, als Gründer und Unternehmer zu den Freiberuflern gezählt zu werden. Diese Entscheidung trifft ausschließlich das Finanzamt. Auch innerhalb der einzelnen Berufe gibt es noch Unterschiede. So kann beispielsweise ein Grafikdesigner als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft werden, wie das nachfolgende Beispiel belegt:
Entwickelst du für Kunden eigenständig Screendesigns, giltst du als Freiberufler und gehörst somit den Katalogberufen an. Passt du hingegen nur vom Kunden entwickelte Templates an, stuft das Finanzamt dich in der Regel als gewerblich ein.
Info
Unterschied Freelancer und Freiberufler
Übrigens gibt es auch zwischen Freelancern und Freiberuflern einen Unterschied. Oft werden diese Begriffe zwar synonym verwendet, aber das ist nicht korrekt. Bei Freelancern handelt es sich um freie Mitarbeiter, die für ein Unternehmen tätig und nicht festangestellt sind. Du kannst dabei sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein. Deshalb: Als Freelancer bzw. für freie Mitarbeit können sich deine Steuern also von denen eines Freiberuflers unterscheiden.
Beim Finanzamt freiberufliche Tätigkeit anmelden – So funktioniert es
Im Gegensatz zu einer Gewerbeanmeldung ist beim Finanzamt die Anmeldung als Freiberufler einfacher. Denn wenn du freiberuflich arbeiten möchtest, musst du dich lediglich beim zuständigen Finanzamt melden. Dafür füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, mit dem das Finanzamt deine Tätigkeit und den steuerlichen Status festlegt.
Achtung
Zulassungsanforderungen für Freiberufler
Für einige der aufgelisteten Berufe gibt es spezielle Zulassungsanforderungen. Wenn du einen bestimmten Katalogberuf ausüben möchtest, musst du z. B. dein Know-how bzw. eine einschlägige Ausbildung nachweisen.
Beispiel: Möchtest du als freiberuflicher Heilpraktiker arbeiten, musst du eine umfassende Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt ablegen. So stellst du die geforderte Sachkenntnis unter Beweis. Gelten für deinen Wunschberuf keine Regeln, musst du lediglich deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Denn auch als Freiberufler zahlst du Steuern.
Beim Finanzamt herrscht mitunter immer noch eine gewisse Unsicherheit, ob dein Berufsbild zu den freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten zählt. In der Vergangenheit mussten z. B. Freiberufler aus der IT-Branche häufig darum kämpfen, dass ihre Anmeldung zur freiberuflichen Tätigkeit akzeptiert wurde. Das Finanzamt legt im Zweifelsfall eine Mischform fest. Es kann also passieren, dass du von deiner zuständigen Behörde teilweise als freiberuflich tätig und teilweise als gewerbetreibend eingestuft wirst.
Info
Beispiel Arztpraxis mit Pflegeprodukten
Wenn in einer Arztpraxis auch medizinische Pflegeprodukte angeboten werden, liegt eine Mischform vor. Das Finanzamt verlangt von dir in solchem Fall eine strikte Trennung deiner Einkünfte als Arzt sowie als Gewerbetreibender, der mit Pflegeartikeln Umsatz generiert. Am besten ist es, du legst hierfür in deiner Buchhaltung separate Konten für die Einnahmen und Ausgaben aus deiner gewerblichen Nebentätigkeit an. Wenn du dir unsicher bist, wende dich direkt an dein Finanzamt und kläre das Thema Freiberufler und Steuern bei einer Selbstständigkeit.
Es gibt eine Faustregel, die dich in die Lage versetzt, deine freiberufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit steuerlich vorteilhaft zu gewichten: Bei einer Mischform muss der freiberufliche Anteil größer sein als der gewerbliche. Dann wird dir das Finanzamt deine Freiberuflichkeit anerkennen. Im Zweifelsfall solltest du einen Experten für Existenzgründer oder ein Steuerbüro um Rat fragen, bevor du dich als Freiberufler, ohne Kenntnisse zum Thema Steuern, beim Finanzamt anmeldest.
Freiberufler und Steuern: dein Status bei der Finanzbehörde
Die Themen Freiberufler und Steuern stellen für viele Gründer zunächst einmal eine Herausforderung dar. Zu komplex sind die Regelwerke und Paragrafen, als dass du als künftiger Selbstständiger ohne Mitarbeiter sofort einen professionellen Durchblick zum Grundfreibetrag, zu Sonderausgaben und zu Belegen hättest. Prinzipiell kannst du einen Steuerberater zu Rate ziehen oder einen Buchhalter beschäftigen. Doch gerade am Anfang deiner selbstständigen Tätigkeit ist es sinnvoll, wenn du dir selbst ein steuerliches Grundwissen aneignest und dich mit den Themen Freiberufler und Steuern auskennst. So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe: Du sparst Kosten für Fachleute und begreifst, wie du z. B. deine jährliche Steuererklärung als Selbstständiger mit Einnahmen und Ausgaben korrekt und formgerecht beim Finanzamt einreichst. Folgende Übersicht zeigt dir, welche Arten von Steuern für dich als Freiberufler relevant sind.
Tipp
Steuer selbstständig mit Lexware Office erledigen
Als Freiberufler bist du verpflichtet, deine Steuern selbstständig zu berechnen und fristgemäß an das Finanzamt abzuführen. Mit Lexware Office kannst du deine Steuererklärung digital und effizient vorbereiten – und dich voll und ganz auf dein Geschäft konzentrieren.
Einkommensteuer für Freiberufler
Für freiberufliche Tätigkeiten unterliegst du als Selbstständiger nach Überschreiten des Grundfreibetrags der Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Einkommensteuererklärung – das gilt im Übrigen für jeden Unternehmer. Der vom Finanzamt erhobene Steuersatz für Selbstständige hängt von deinen erzielten Einnahmen, abzüglich deiner Ausgaben, ab. Einen festgelegten Steuersatz für Freiberufler gibt es also nicht.
Zur Berechnung deiner Steuerschuld zieht das Finanzamt von dir als Freiberufler tatsächlich alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit heran. In Deutschland steigt der Steuersatz für die Einkommenssteuer mit steigendem Gewinn sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch bei einer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit progressiv an: Je mehr du einnimmst, desto höher die Steuerlast.
Damit deine steuerliche Nachzahlung am Ende eines Geschäftsjahres nicht zu hoch wird, musst du als Freiberufler Abschlagszahlungen für Steuern leisten. Wie hoch diese Vorauszahlungen ausfallen, richtet sich nach der Höhe der Einkommenssteuer des Vorjahres. Bist du Gründer und stehst noch ganz am Anfang, wird dieser Steuerbetrag im ersten Jahr geschätzt.
Folgende Stichtage musst du für deine Abschlagszahlungen einplanen:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Diese Steuervorauszahlungen darfst du entweder zu den jeweiligen Stichterminen überweisen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Am Ende des ersten Steuerjahres wird auf Basis der jährlichen Steuererklärung die reelle Steuerschuld ausgerechnet. Kommt dabei eine Differenz heraus, wird dir diese entweder gutgeschrieben oder alsNachzahlung abgebucht.
Info
Grundfreibetrag: Ab wann muss ein Freiberufler Steuern zahlen?
Erst wenn dein erwirtschaftetes Einkommen 2025 als Freiberufler den sogenannten Grundfreibetrag von jährlich 12.096 Euro übersteigt, wird für die darüber liegende Summe deiner freiberuflichen Tätigkeit Einkommensteuer fällig. Wichtig: Auch wenn du darunter liegst, musst du beim Finanzamt deine freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Der Steuersatz steigt, je nach Einkommen, von 14 Prozent (Untergrenze) auf bis zu 42 Prozent (Spitzensteuersatz) an. Der Spitzensteuersatz gilt für Jahreseinkommen zwischen 68.481 Euro und 277.825 Euro. Ab einem jährlichen Einkommen von 277.826 Euro oder höher greift ein Tarif von 45 Prozent.
Entwickelt sich deine Selbstständigkeit als Freiberufler gut und du fährst starke Umsätze, solltest du dir unbedingt einen Teil des Geldes für die Steuer als Freiberufler beiseitelegen. So bist du immer auf der sicheren Seite!
Umsatzsteuer, Vorsteuer bzw. Mehrwertsteuer für Freiberufle
Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird für fast alle Produkte bzw. Dienstleistungen in Deutschland erhoben. Die entsprechende Umsatzsteuererklärung erfolgt als Freiberufler jedoch nicht auf einen Schlag. Stattdessen übermittelst du monatlich oder im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer Form ans Finanzamt. Darin gibst du die Mehrwertsteuersummen deiner Betriebsausgaben an. Das nennt man dann Vorsteuer, die du selbst für das jeweilige Quartal gezahlt hast. Gleichzeitig gibst du auch jene Mehrwertsteuerbeträge an, die du deinen Kunden in diesem Quartal Rechnung gestellt hast. Diese werden auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Bei Letzteren handelt es sich jedoch nur um buchhalterische Durchlaufposten, die du für das Finanzamt generierst und danach an die Behörde weitergibst. Die Umsatzsteuerbeträge gehören dir nicht. Lass dich also von der Buchführung und deinem Kontostand nicht blenden.
Nicht vergessen darfst du in diesem Kontext, dass du bei der Abführung der genannten Steuerbeträge zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterscheiden musst. Bei der Soll-Versteuerung musst du die Umsatzsteuer für alle aktuellen Rechnungen an das Finanzamt abführen – auch wenn die Kunden noch gar nicht überwiesen haben. Bei der Ist-Besteuerung zahlst du als Freiberufler die Umsatzsteuer erst, wenn der Rechnungsbetrag von den Kunden bezahlt wurde. Letztere Form schont deine Liquidität, weil du nicht in Vorleistung gehen musst, und sollte gleich zu Anfang schriftlich beim Finanzamt beantragt werden.
Tipp
Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit: Erwirtschaftest du im laufenden Geschäftsjahr weniger als 100.000 Euro und hast du im Vorjahr weniger als 25.000 Euro eingenommen, gilt für dich die Kleinunternehmerregelung. Dann darfst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
Info
Mehrwertsteuersatz in Deutschland
In Deutschland liegt der Mehrwertsteuersatz bei 19 Prozent. Für alle Leistungen, die unter das Urhebergesetz fallen, müssen Gründer und Unternehmer nur 7 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Das betrifft z. B. Leistungen von Freelancern wie Übersetzungen, Filme, grafische Produkte wie Logos und Webseiten-Design oder journalistische Texte und Musikkompositionen.
Wesentliches zur Umsatzsteuervoranmeldung
Die Buchführung bzw. das Zahlenwerk deiner Umsatzsteuervoranmeldung kannst du oder dein beauftragter Steuerberater digital an das Finanzamt übermitteln. Dabei hilft die Webseite der Finanzbehörde des Bundes und der Länder. Dort kannst du dich unter „ELSTER online“ bzw. „Mein ELSTER“ registrieren und danach deine Daten online erfassen und übermitteln.
Tipp
Übermittle deine Umsatzsteuervoranmeldung mit Lexware Office
Du kannst deine Umsatzsteuer als Freiberufler problemlos mit Lexware Office an deinen Steuerberater oder das Finanzamt übermitteln. Die Buchhaltungssoftware ist exakt auf die Bedürfnisse von Freiberuflern und Selbstständigen zugeschnitten.
Für die Voranmeldungen legt das Finanzamt fixe Termine fest. Bist du Gründer, musst du die Anmeldung jeweils bis zum zehnten Tag des Monats für den entsprechenden Vormonat eingereicht werden. Danach sind die Termine von der Höhe deiner entrichteten Umsatzsteuerbeträge abhängig. Folgendes musst du wissen:
- Wenn du pro Jahr mehr als 9.000 Euro (bis 2025: 7.500 Euro) Einkommensteuer zahlst, leistest du die Umsatzsteuervoranmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit monatlich.
- Liegt dein Steuerbetrag darunter, reicht es, wenn du dem Finanzamt deine Meldungen vierteljährlich übermittelst.
- Wenn deine Zahllast weniger als 2.000 Euro beträgt, kannst du vom Finanzamt von der Abgabepflicht der Voranmeldung befreit werden.
Bei Quartalsabgabe gelten somit folgende Abgabetermine:
- 10. April
- 10. Juli
- 10. Oktober
- 10. Januar
Über das ELSTER-Portal kannst du für die Fristen eine Verlängerung beantragen.
Definition
Wofür steht ELSTER?
ELSTER ist eine Abkürzung und bedeutet „elektronische Steuererklärung“. Über die Webseite der Finanzbehörden kannst du dich als Freiberufler registrieren und deine Buchführung erledigen wie z. B. Steuern einreichen, Fristverlängerungen beantragen oder Einspruch gegen erteilte Bescheide erheben.
Freiberufler und Steuern: Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung
Als Selbstständiger ohne Mitarbeiter kannst du für dich beim Finanzamt auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Allerdings nur, wenn du im Gründungsjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz generierst sowie im Folgejahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erwartest. In diesem Fall gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Freiberufler.
Der Vorteil für Kleinunternehmer ist, dass du deutlich weniger Verwaltungsaufwand bei Rechnungslegung hast. Zusätzlich fallen die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt weg. Außerdem bist du in der Lage, deinen Kunden Dienstleistungen günstiger anzubieten, weil die Umsatzsteuer wegfällt.
Einen Nachteil hat diese Regelung: Umsatzsteuerbefreite Freiberufler können bei der Steuererklärung auch keine Vorsteuer auf Betriebsausgaben geltend machen. Wenn du also höhere Kosten für die Anschaffung von z. B. für die Ausstattung deines Büros planst, wirkt sich die Kleinunternehmerregelung für dich negativ aus, weil du die von dir gezahlten Umsatzsteuersummen nicht steuermindernd im Quartal für dich abziehen darfst.
Welche Ausgaben kann ein Freiberufler steuerlich absetzen?
Freiberufler haben die Möglichkeit, verschiedene Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Zu diesen Ausgaben gehören unter anderem die Kosten für Büromaterialien, Fachliteratur oder die Anschaffung von Arbeitsgeräten wie Computern. Es ist wichtig, die Belege sorgfältig aufzubewahren, da diese als Nachweis für das Finanzamt dienen. Auch Sonderausgaben wie Fortbildungskosten oder berufliche Reisekosten kannst du geltend machen. Eine Nachzahlung an das Finanzamt vermeidest du, wenn du alle relevanten Kosten in der Steuererklärung ordnungsgemäß in der Anlage auflistest. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben gehören:
- Betriebliche Räume und Ausstattung: Dazu zählen neben Miete und Nebenkosten für angemietete Geschäftsräume auch die Kosten für Anschaffung und Miete eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dafür sind keine Belege notwendig. Die Kosten kannst du in einer Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro in der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.
- Bürobedarf und Arbeitsmittel: Dazu zählen Computer, Software, Büromöbel, Papier, Stifte etc. Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Nettowert von 800 Euro kannst du im Jahr der Anschaffung in der entsprechenden Anlage bei ELSTER sofort vollständig abschreiben.
- Fahrt- und Reisekosten: Die Kosten für den Firmenwagen (Leasing, Kraftstoff) oder für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. BahnCard) bei Geschäftsreisen sowie eine notwendige Übernachtung und Verpflegung in Hotels kannst du mit entsprechenden Belegen als Betriebsausgaben geltend machen.
- Dienstleistungen und Versicherungen: Ob Website-Hosting oder Urheberrechtsversicherung – auch diese Dinge gelten als Betriebsausgaben und als Freiberufler darfst du diese von der Steuer absetzen.
- Beratung und Kommunikation: Honorare für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater sowie Kosten für das geschäftlich genutzte Telefon und Internet zählen zu diesen.
- Marketing und Werbung: Der Druck von Visitenkarten, Websitegestaltung, Werbeanzeigen gehören hierzu.
Bewirtungskosten: 70 % der angemessenen Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern sind möglich (Frag nach einem Bewirtungsbeleg).
Zieh Vorteil aus deinen Ausgaben. Selbst Kosten, die bereits vor der offiziellen Gründung angefallen sind, kannst du mittels ansprechender Belege geltend machen. Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeiten kannst du sogar bis zu 25 % der Einnahmen (maximal 900 Euro pro Jahr) in einer Pauschale geltend machen, ohne einzelne Belege nachreichen zu müssen.
Freiberufler und Steuern: Der Vorteil bei Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte Betriebsausgaben, die von der Einkommensteuer abgezogen werden können, um die steuerliche Nachzahlung zu verringern. Beispiele dafür sind:
- Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag
- Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen mittels entsprechenden Beleges
- Ausbildungskosten für berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen wie Seminare, die nicht als Betriebsausgaben gelten
- Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige
Wichtig ist, dass du die Nachzahlung durch Sonderausgaben nur geringer halten kannst, wenn du über die entsprechenden Belege verfügst. Diese solltest du in der Steuererklärung in der entsprechenden Anlage aufführen.
Freiberufliche Nebentätigkeit anmelden: Welche Steuern fallen an?
Willst du deinen festen Job nicht kündigen, aber trotzdem deine Geschäftsidee als selbstständiger Freiberufler austesten, dann probiere doch zunächst einmal eine freiberufliche Nebentätigkeit aus. So hast du z. B. als Angestellter bzw. Mitarbeiter weiterhin ein festes Einkommen und kannst damit deinen Lebensunterhalt absichern. Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, gibt es allerdings einige Hürden zu beachten:
- Deine Nebentätigkeit darf bestimmte Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, dein Arbeitgeber muss – je nach Arbeitsvertrag – deine freiberufliche Nebentätigkeit genehmigen.
- Bevor du deine Nebentätigkeit als Freiberufler beginnst, solltest du das Finanzamt informieren und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dann bist du registriert, deine freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet und du bekommst auch eine Steuernummer.
- Die Einnahmen aus deiner freiberuflichen Nebentätigkeit sollten dein Gehalt aus der Haupttätigkeit um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen, da in diesem Fall bei der Krankenversicherung Zusatzkosten drohen.
- Natürlich müssen Freiberufler für Gewinne stets mit Steuern rechnen. Einerseits zahlst du Einkommenssteuer (Ausnahme: dein Jahresgewinn übersteigt die Freigrenze von 410 EUR nicht) und Umsatzsteuer als Freiberufler sowie Lohnsteuer als Angestellter. Die Höhe der Steuersätze hängt von deinem Gewinn ab. Lass dich am besten von einem Steuerexperten beraten.
PartnerG: Freiberufler können auch als Team gründen
Du möchtest nicht allein vor dich hin werkeln, sondern die Synergien eines Teams nutzen? Kein Problem. Als Freiberufler kannst du dich gemeinsam mit anderen Selbstständigen ohne Mitarbeiter auch im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft selbstständig machen. Dazu braucht es kein Startkapital. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf das Betriebsvermögen sowie das Privatvermögen. Die Befreiung von der Gewerbesteuer gilt ebenfalls. Zur Gründung einer Partnergesellschaft ist Folgendes nötig:
- Ein Partnerschaftsvertrag
- Notarielle Beglaubigung beim Partnerschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts
Info
Steuerrechner für Selbstständige nutzen
Weil für dich Abgaben als Freiberufler gelten, ist es essenziell, deine Selbstständigkeit umsichtig zu planen und dir vorab alle nötigen Informationen zu beschaffen – nur so kannst du Steuern sparen. Nutze den Einkommensteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler. Damit verschaffst du dir einen Überblick und vermeidest du Fehler. Schließlich trägt nur einer die Verantwortung als selbstständiger Unternehmer beziehungsweise Freiberufler in einem freien Katalogberuf – nämlich du selbst!
Als Freiberufler-Team die richtige Rechtsform finden
Infrage kommen für einen Zusammenschluss von gleichgesinnten Freiberuflern auch Rechtsformen für Unternehmen wie:
Tipp
Interessante Steuertipps für Freiberufler
Bist du als Freiberufler selbstständig, hast du bei Steuern einige Vorteile und es bleibt dir eine Menge organisatorischer Papierkram erspart. Du kannst dich stattdessen gleich auf dein Kerngeschäft stürzen, vorausgesetzt, du hast dir bei Gründung deiner freiberuflichen Tätigkeit das Einverständnis vom Finanzamt geholt. Erst die behördliche Zustimmung eröffnet dir als Freiberufler die Option, relevante Steuern zu entrichten und z. B. von der Gewerbesteuer befreit zu werden.
Steuertipps für Existenzgründer solltest du kennen und somit wissen, was du als Freiberufler von den Steuern absetzen darfst. Das sind:
- Büroräume
- Arbeitsmittel
- Arbeitsmaterialien
- Firmenwagen oder Fahrrad
- Geschäftsessen
- Dienstleistungen, die deine Freiberuflichkeit betreffen