Zusammenfassung
Das Wichtigste zu Steuervorauszahlungen auf einen Blick
- Steuervorauszahlungen sind quartalsweise Abschlagszahlungen auf deine voraussichtliche Jahressteuerlast.
- Das Finanzamt fordert dich zur Vorauszahlung auf, wenn deine Nachzahlung mindestens 400 Euro im Jahr beträgt.
- Du kannst jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung stellen, wenn dein Einkommen sinkt.
- Bei freiwilliger Vorauszahlung vermeidest du Nachzahlungszinsen.
Definition
Was sind Steuervorauszahlungen?
Die Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung, die du dem Finanzamt für das laufende Kalenderjahr schuldest. Das Finanzamt schätzt dabei, wie viel Steuer du voraussichtlich zahlen musst.
Bei der Einkommensteuer orientiert sich diese Schätzung an deinen Einkünften aus dem vergangenen Jahr. Mit den Steuervorauszahlungen stellt der Staat sicher, dass alle steuerpflichtigen Bürger ihre Steuerschuld kontinuierlich abführen. Außerdem will er damit verhindern, dass Steuerpflichtige in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn sie die gesamten Steuern auf einmal zahlen müssen. Deshalb wird die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr verteilt.
Steuervorauszahlungen bringen damit sowohl dir als auch dem Staat Planungssicherheit.
Neben der Einkommensteuer musst du als Selbständiger auch für jede andere Steuerart Vorauszahlungen leisten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer muss Steuervorauszahlungen erbringen?
Jeder steuerpflichtige Bürger muss Steuervorauszahlungen leisten – ob angestellt oder selbstständig.
Bei Angestellten läuft das automatisch: Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer monatlich vom Bruttolohn ab und führt sie an das Finanzamt ab. Als Angestellter zahlst du also auch Steuern voraus, musst dich aber nicht selbst darum kümmern.
Anders ist es bei Selbstständigen: Du musst dich selbst darum kümmern, dass sie ihre Steuervorauszahlungen pünktlich leisten, wenn das Finanzamt sie dazu aufgefordert hat.
Achtung: Auch als Arbeitnehmer kannst du zu einer Steuervorauszahlung verpflichtet werden. Das ist der Fall, wenn du neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte erzielst, zum Beispiel aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer selbstständigen Nebentätigkeit. In solchen Fällen setzt das Finanzamt eine Steuervorauszahlung fest, da die Lohnsteuer allein die Steuerlast nicht vollständig abdeckt.
Info
Wann veranlasst das Finanzamt Steuervorauszahlungen?
Das Finanzamt fordert dich zu Steuervorauszahlungen auf, wenn Folgendes zutrifft:
- Aus deinem aktuellen Steuerbescheid geht eine Nachzahlung hervor, weil du im vergangenen Jahr zu wenig Steuern bezahlt hast.
- Wenn die Vorauszahlungen, die sich daraus ergeben, bei mindestens 400 Euro für das gesamte Kalenderjahr und mindestens 100 Euro pro Quartal liegen.
Wann sind Vorauszahlungen ans Finanzamt fällig?
Wann und wie oft du eine Steuervorauszahlung an das Finanzamt leisten musst, hängt von der Art deines Einkommens ab. Verpasst du einen der Zahlungstermine, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen und im Extremfall Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bereits der Vorauszahlungsbescheid reicht dafür aus. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, solltest du die Termine für die Einkommensteuervorauszahlung unbedingt im Blick behalten.
Hast du einen Zahlungstermin dennoch versäumt, solltest du umgehend Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. In vielen Fällen lässt sich der Säumniszuschlag vermeiden, wenn die Zahlung kurzfristig nachgeholt und der Sachverhalt nachvollziehbar erklärt wird. Eine schnelle Reaktion wirkt sich oft positiv auf die Entscheidung der Finanzbehörde aus.
Steuervorauszahlungen für Angestellte und Rentner
Angestellte leisten die Steuervorauszahlung monatlich in Form ihrer Lohnsteuer, die von ihrem Bruttolohn automatisch abgezogen wird. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer hierfür ein und führt diese pro Monat ans Finanzamt ab. Rentner leisten ihre Steuervorauszahlung quartalsweise.
Steuervorauszahlungen für Selbstständige
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Da du als Unternehmer oder Freiberufler nicht angestellt bist, erhältst du kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern erwirtschaftest dein Einkommen selbst. Deine Steuervorauszahlungen ergeben sich aus der Einkommensteuer und gelten in folgenden Fällen:
- wenn du ein Gewerbe betreibst
- wenn du Freiberufler bist
- wenn du als Kleinunternehmer arbeitest
Die Steuervorauszahlungen für die Einkommensteuer musst du vierteljährlich leisten. Das Finanzamt informiert dich vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum. Behalte die Termine für die Steuervorauszahlungen aber auch selbst im Blick.
Info
Die Abgabe-Termine für die Einkommensteuervorauszahlung im Überblick:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
In bestimmten Fällen kann das Finanzamt zusätzlich zu den vier regulären Vorauszahlungen eine weitere Einkommensteuervorauszahlung festsetzen. Diese sogenannte fünfte Vorauszahlung ist möglich, wenn sich aus einem aktuellen Steuerbescheid ergibt, dass die bisher geleisteten Vorauszahlungen als Jahresbeitrag deutlich zu niedrig waren und für das laufende Jahr eine höhere Steuerlast zu erwarten ist.
Tipp
Automatische Zahlung einrichten
Als Steuerzahler musst du die erforderlichen Steuervorauszahlungen zum entsprechenden Fälligkeitsdatum selbstständig erbringen. Richte für diese Termine daher am besten eine automatische Zahlung ein.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro fällig. Dieser Betrag wird auch als Gewerbesteuerfreibetrag bezeichnet. Liegt dein Jahresgewinn darunter zählst du als Kleingewerbe. Verdienst du mit deinem Gewerbe mehr als 24.500 Euro, musst du vierteljährliche Vorauszahlungen ans Finanzamt leisten (siehe § 19–21 Gewerbesteuergesetz).
Info
Die Stichtage für die Gewerbesteuer im Überblick
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Den Betrag der Vorauszahlung legt die jeweilige Gemeinde fest. Hierzu erhältst du einen separaten Bescheid. Die Vorauszahlung entspricht einem Viertel der Steuer aus der vergangenen Veranlagung.
Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Wenn sich aus deiner Umsatzsteuervoranmeldung eine Zahllast ergibt, musst du auch für die Umsatzsteuer Vorauszahlungen leisten. Wann du die Voranmeldung einreichen musst, hängt von der Höhe deiner zu zahlenden Umsatzsteuer ab. Je nach Betrag gilt monatlich oder quartalsweise – jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Wenn du eine Dauerfristverlängerung beantragt hast, verschiebt sich die Frist entsprechend.
Steuervorauszahlungen für Kleinunternehmer
Wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres unter 100.000 Euro liegt, giltst du als Kleinunternehmer und kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du weist dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen.
Wie lassen sich Steuervorauszahlungen berechnen?
Grundlage für die Berechnung deiner Vorauszahlungen sind die zu versteuernden Einnahmen aus dem Vorjahr, also im sogenannten Veranlagungszeitraum. Das Finanzamt teilt die daraus ermittelte Bemessungsgrundlage durch vier und setzt diese als Quartalszahlung fest. Die Details zur Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung erhältst du im Vorauszahlungsbescheid.
Lassen sich die Steuervorauszahlungen ändern?
Das Finanzamt ermittelt anhand des Vorjahres einen Richtwert für die Steuervorauszahlungen des aktuellen Jahres. Wie hoch oder niedrig dein Gewinn im laufenden Jahr aussieht, kann jedoch niemand im Voraus sagen. Deine Vorauszahlungen leistest du immer unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung.
Es ist möglich, dass dein Gewinn höher oder niedriger als im Vorjahr ausfällt. Das hat dann zur Folge, dass auch deine Steuervorauszahlung zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist und die Finanzbehörde eine Anpassung vornimmt. Ändert sich dein Einkommen, darf das Finanzamt jederzeit deine Steuerschuld angleichen.
Nimmst du mehr ein als im Vorjahr, fordert der Fiskus eine Nachzahlung. Dadurch kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Daher kannst du bei Bedarf versuchen, eine Stundung der Steuerschuld beim Finanzamt zu erwirken. Die Steuerstundung kannst du schriftlich beantragen.
Setzt das Finanzamt den Betrag für deine Vorauszahlungen zu hoch an, hast du das Recht, schriftlich Einspruch gegen diesen Steuerbescheid einzulegen. Das bedeutet aber nicht, dass du die Steuervorauszahlungen aussetzen oder stoppen kannst. Die Zahlung läuft weiter und ggf. erhältst du eine Erstattung vom Finanzamt.
Ein Einspruch gegen die Steuervorauszahlung ist möglich, wenn du den Vorauszahlungsbescheid für sachlich falsch hältst. Wichtig ist jedoch: Der Einspruch allein setzt die Zahlung nicht außer Kraft. Du musst die festgesetzte Steuervorauszahlung zunächst weiterhin leisten, bis das Finanzamt über den Einspruch entschieden hat.
Viele Steuerberater unterstützen ihre Mandanten dabei, eine realistische Einschätzung der Vorauszahlungen vorzunehmen und entsprechende Anträge beim Finanzamt zu stellen.
Gut zu wissen: Einspruch kannst du auch dann einlegen, wenn du trotz Rückerstattung eine Steuervorauszahlung mitgeteilt bekommst. Eine Steuervorauszahlung trotz Rückerstattung ist kein Widerspruch. Das Finanzamt orientiert sich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen am erwarteten Einkommen des laufenden Jahres und nicht allein am Ergebnis des letzten Steuerbescheids.
Tipp
Freiwillige Steuervorauszahlung
Wenn sich für dein Unternehmen eine Steuernachzahlung andeutet, kannst du durch eine freiwillige Steuervorauszahlung die Nachzahlungszinsen vermeiden. Diese entstehen 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres. Im Idealfall tust du dies deshalb noch vor Antritt des Zinslaufs.
Wie funktioniert die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen?
Wenn deine Einnahmen im laufenden Jahr sinken oder teure Investitionen anfallen, kann es sein, dass das Finanzamt zu hohe Vorauszahlungen von dir fordert. In diesem Fall kannst du bei der Finanzbehörde den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung mit Begründung stellen. Ein formloser, schriftlicher Antrag reicht hier aus.
Verringerte Einkünfte in deiner Selbstständigkeit können zum Beispiel aus folgenden Gründen entstehen:
- Verlust von Aufträgen
- Hohe Ausgaben durch teure Anschaffungen
- Verdienstausfall wegen längerer Krankheit
- Erhöhte Betriebsausgaben aus Vermietung oder Verpachtung
Zu niedrige Vorauszahlungen musst du nicht von dir aus melden oder gar Einspruch gegen die Steuervorauszahlung einlegen. Erst wenn das Finanzamt konkrete Angaben zu deinen aktuellen Einkünften anfordert, bist du per Gesetz verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
Achtung
Informationspflicht bei höheren Einkünften
Besonders als Existenzgründer solltest du bei der ersten Gewinnprognose realistisch und zurückhaltend planen. Zu optimistische Angaben können dazu führen, dass das Finanzamt hohe Steuervorauszahlungen festsetzt, die später deine Liquidität belasten. Aber: Wenn sich deine Einkünfte verbessern, bist du verpflichtet, das Finanzamt zu informieren.
Wann lohnt es sich, die Steuervorauszahlungen zu prüfen?
Prüfe deine Vorauszahlungen anhand dieser Checkliste:
- Haben sich deine Einnahmen im laufenden Jahr spürbar verringert?
- Sind höhere Investitionen oder außergewöhnliche Ausgaben angefallen?
- Orientiert sich der Vorauszahlungsbescheid an einem besonders guten Vorjahr?
- Haben sich deine Umsätze oder Gewinne anders entwickelt als erwartet?
- Stehen Liquiditätsengpässe bevor, obwohl die Steuerlast voraussichtlich sinkt?
Diese Checkliste kann dir auch als Grundlage für deinen Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen dienen.
Muster: Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
Hältst du die festgesetzten Steuervorauszahlungen für zu hoch, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Du brauchst dafür eine nachvollziehbare Begründung und solltest konkrete Zahlen nennen. Für den Antrag genügt in der Regel ein formloses Schreiben.
Beispiel für eine mögliche Formulierung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Steuerbescheid für das Jahr 2025 wurden meine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Grundlage eines zu versteuernden Gewinns von 80.000 Euro festgesetzt.
Für das laufende Jahr 2026 ist nach aktueller Planung jedoch nur noch ein Gewinn von rund 45.000 Euro zu erwarten. Ursache hierfür sind unter anderem der Wegfall mehrerer Aufträge sowie gestiegene Betriebsausgaben.
Die derzeit festgesetzten Vorauszahlungen übersteigen damit die voraussichtliche Steuerlast für 2026 deutlich. Ich bitte dich daher, die laufenden Vorauszahlungen entsprechend herabzusetzen.
Als Begründung des Antrags auf Anpassung der Vorauszahlungen füge ich eine voraussichtliche Gewinnermittlung für 2026 sowie eine Übersicht der wesentlichen Abweichungen zum Vorjahr bei.
Mit freundlichen Grüßen
Welche Unterlagen du dem Antrag beifügen solltest
Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, solltest du dem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für Gewerbesteuer oder Einkommensteuer geeignete Nachweise beilegen, zum Beispiel:
- eine voraussichtliche Gewinnermittlung für das laufende Jahr
- die Gewinnermittlung des Vorjahres zum Vergleich
- eine kurze schriftliche Begründung der Abweichungen (z. B. Umsatzrückgang, Investitionen, krankheitsbedingter Ausfall)
- bei Bedarf betriebswirtschaftliche Auswertungen oder relevante Buchhaltungsdaten
Häufige Fragen zu Steuervorauszahlungen
Werden Steuervorauszahlungen in die Steuererklärung eingetragen?
Nein, du kannst deine erbrachten Steuervorauszahlungen nicht in deiner Steuererklärung vermerken. Das Finanzamt berücksichtigt selbstständig sämtliche Vorauszahlungen beim Erstellen deines Steuerbescheids. Bemessungsgrundlage ist immer die Steuerhöhe, die sich für das betreffende Steuerjahr ergibt – egal ob Einkommen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer.
Kann ich Steuervorauszahlungen stunden?
Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als Grund für die Stundung musst du problematische persönliche Verhältnisse geltend machen. Die Stundung wird dir gewährt, wenn die pünktliche Zahlung dich in eine finanzielle Notlage bringen würde (= Stundungsbedürftigkeit). Diese Notlage darf nicht auf deinem eigenen Verschulden beruhen (= Stundungswürdigkeit).
Treffen Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit auf dich zu, kommt dieses Vorgehen für dich infrage. Du musst dies allerdings mit Nachweisen belegen können.
Was ist der Unterschied zwischen Steuervorauszahlung und Steuernachzahlung?
Die Steuervorauszahlung leistest du unterjährig, also während des laufenden Jahres. Eine Steuernachzahlung entsteht, wenn deine tatsächliche Jahressteuerlast höher ausfällt als die Summe deiner Vorauszahlungen.
Was passiert, wenn ich die Steuervorauszahlung nicht zahle?
Das Finanzamt setzt einen Säumniszuschlag fest. Bei weiterer Nichtzahlung kann es Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Nimm in diesem Fall sofort Kontakt mit dem Finanzamt auf.
Kann ich die Steuervorauszahlung selbst berechnen?
Ja, für eine einfache Schätzung kannst du deinen voraussichtlichen Jahresgewinn mit dem aktuellen Steuertarif hochrechnen und das Ergebnis durch vier teilen. Für eine genaue Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung empfehlen wir dir, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Antrag auf Herabsetzung zu stellen?
Den Antrag kannst du jederzeit stellen, sofern das laufende Steuerjahr noch nicht abgeschlossen ist. Je früher du ihn einreichst, desto eher profitierst du von reduzierten Zahlungen.
Müssen Kleinunternehmer Steuervorauszahlungen leisten?
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und leisten daher keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Bei der Einkommensteuer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Selbstständigen. Ausnahme: Dein Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.
Was ist eine freiwillige Steuervorauszahlung und wann lohnt sie sich?
Eine freiwillige Steuervorauszahlung zahlst du, bevor das Finanzamt dich dazu auffordert. Sie lohnt sich, wenn absehbar ist, dass dich eine hohe Nachzahlung erwartet. Denn nach 15 Monaten entstehen sonst Nachzahlungszinsen. Mit der freiwilligen Zahlung vor Beginn des Zinslaufs vermeidest du diese Mehrkosten.
Kann ich Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen?
Ja, wenn du den Bescheid für sachlich falsch hältst. Der Einspruch setzt die Zahlungspflicht jedoch nicht außer Kraft. Du zahlst weiter und erhältst bei Erfolg eine Erstattung.
Wann bin ich von Steuervorauszahlungen befreit?
Beträgt dein jährliches Einkommen weniger als 12.348 Euro (= Grundfreibetrag für 2026), fordert das Finanzamt keine Einkommensteuer und daher auch keine Vorauszahlungen. Diese Befreiung von Steuervorauszahlungen gilt auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende inkl. Vollzeit-Kleingewerbetreibende.