Definition
Was bringt die Rentenversicherung Selbstständigen?
Die gesetzliche oder auch private Rentenversicherung schützt nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen vor den Risiken des Alters sowie der Erwerbsunfähigkeit. Gerade im Alter bildet die Rentenversicherung für viele Menschen die Haupteinkommensquelle.
Wann sind Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig?
Ob Sie als Selbstständiger verpflichtend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, hängt von Ihrer individuellen Situation und Tätigkeit ab – genauer gesagt davon, ob Sie schutzbedürftig sind. Denn für bestimmte schutzbedürftige Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und somit auch eine Pflicht zur monatlichen Beitragszahlung in die Rentenkasse.
Wenn Sie als Selbstständiger unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monateab Gründung selbst bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Nur bei einigen wenigen Berufen, wie bei Seelotsen oder Küstenfischern, erfolgt die Anmeldung automatisch über die Knappschaft. Die Meldepflicht für die Pflichtversicherung besteht auch, wenn Sie einen Gründungszuschuss erhalten. Bei versäumter Frist werden die Beiträge nachgefordert. Das gilt jedoch ausschließlich für rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
Sie können sich ab dem 16. Lebensjahr an freiwillig versichern, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder normalerweise hier leben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an, was bedeutet: Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind Sie ebenso berechtigt wie Deutsche, die sich im Ausland aufhalten. Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen.
Folgende schutzbedürftige Berufsgruppen gibt es:
- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- Künstler und Publizisten
- Lehrer und Erzieher
- Hebammen und in der Pflege Beschäftigte
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
- Küstenfischer und -schiffer sowie Seelotsen
- einige weitere Selbstständige
Selbstständige, die den oben genannten Tätigkeiten nachgehen, sammeln Pflichtjahre in der Rentenversicherung. Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Rentenversicherung möglich, sodass Sie keine monatlichen Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlen müssen.
Alle anderen Selbstständigen müssen sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sie können aber freiwillig Beiträge zur Versicherung leisten oder eine private Rentenversicherung abschließen.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge für Selbstständige?
Wenn Sie als Selbstständiger der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, sollten Sie folgende Grundlagen für die Beitragsberechnung kennen:
- Regelbeitrag: Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag als Beitragszahlung, den alle versicherungspflichtigen Selbstständigen in die Rentenkassen einzahlen müssen. Grundlage für die Berechnung des Beitrags ist ein fiktiver durchschnittlicher Gewinn. Dieser wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz multipliziert wird. Seit 2025 gilt der monatliche Regelbeitrag von 696,57 Euro erstmals bundeseinheitlich.
- Einkommensgerechter Beitrag: Wer nicht den Regelbeitrag in die Rentenkasse einzahlen möchte, kann den letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen und sein Arbeitseinkommen nachweisen. Danach wird eine individuelle Beitragshöhe berechnet, die sich an den tatsächlichen Einnahmen orientiert. In der Folge müssen Sie dann entweder höhere oder niedrigere Beitragszahlungen als den Regelbeitrag an die Rentenversicherung als Selbstständiger zahlen.
- Beitrag für Gründer: Existenzgründer können bei der Beitragshöhe von einer Ausnahme profitieren. In den ersten drei Jahren nach ihrer Existenzgründung müssen sie nur die Hälfte des regulären Beitrags zahlen: seit 2025 bundeseinheitlich 348,29 Euro.
Welche Vorteile bietet die gesetzliche Rentenversicherung Selbstständigen als Altersvorsorge?
Was Sie nicht vergessen sollten: Wenn Sie aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechseln, kann es sich durchaus lohnen, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben – auch wenn Sie nicht zu den Pflichtversicherten gehören.
Bereits nach fünf Beitragsjahren haben Sie einen Anspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa auch auf eine Hinterbliebenenrente für Ihre Angehörigen. In Kombination mit privater und zusätzlicher gesetzlicher Vorsorge kann das ein echter Vorteil für Sie sein. Unter Umständen kann also auch die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige sinnvoll sein, hängt jedoch immer von den individuellen Gegebenheiten ab.
Tipp: Lassen Sie sich am besten hierzu von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Den Antrag auf freiwillige gesetzliche Rentenversicherung können Sie beispielsweise in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, bei einem Versichertenberater der RV oder online stellen. Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Freiberufler in der Künstlersozialkasse (KSK)
Für Künstler und Publizisten gelten zum Teil andere Regeln als zum Beispiel für Handwerker oder Hebammen. Sie sind nämlich über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei einen Teil der monatlichen Beiträge, die diese Gruppe von selbstständig Beschäftigten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Das führt dazu, dass diese Form der Absicherung mit der eines Angestellten vergleichbar ist. Versicherte Künstler oder Publizisten zahlen nur rund die Hälfte des Beitrags selbst, die andere Hälfte bezuschusst die Künstlersozialkasse – und zwar aus Beiträgen sogenannter Verwerter.
Info
Was versteht man unter einem Verwerter?
Als Verwerter gelten zum Beispiel Rundfunkanstalten, Verlage oder Galerien. Diese müssen einen gewissen variablen Prozentsatz von ca. 5 % des Rechnungsbetrags an die KSK zahlen. Von diesen Beiträgen und Zuschüssen für Selbstständige des Bundes wird die zweite Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags für Freiberufler gezahlt.
Welche alternativen Rentenversicherungen bieten sich für Selbstständige an?
Selbstständige und Freiberufler, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, haben andere Optionen für ihre Altersvorsorge. Zum Beispiel diese hier:
- berufsständische Versicherungen
- Rürup-Versicherung
- Private Rentenversicherung
- Riester-Rente
1. Berufsständische Versicherungen
Einige Selbstständige gehören zu den sogenannten kammerpflichtigen freien Berufen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für diese Freiberufler in der Selbstständigkeit die Versicherungspflicht, Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks zu werden, das an die jeweilige Kammer angebunden ist.
Diese Pflicht betrifft folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Apotheker
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Freie Rechtsanwälte und Notare
- Beratende Ingenieure
- Architekten
- Psychotherapeuten
Diese berufsständischen Versorgungswerke sind private Versicherungen. Die Höhe der Beiträge, die verkammerte Freiberufler in diese Versicherungen einzahlen müssen, orientiert sich am Höchstbetrag, den die gesetzliche Rentenversicherung verlangt.
Achtung
Schützen Sie sich vor doppelten Beiträgen
Wenn zum Beispiel ehemals freie Rechtsanwälte in eine Kanzlei wechseln und sich dort anstellen lassen, sind sie unter Umständen sowohl in der berufsständischen als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbstständige versichert. Das führt dazu, dass sie doppelte Beiträge zahlen. In diesem Fall gibt es die Option, sich in der Selbstständigkeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und nur noch in die berufsständische Versicherung einzuzahlen.
2. Rürup-Versicherung
Gehören Sie als Selbstständiger weder zu den freien verkammerten Berufen noch sind Sie über die Künstlersozialkasse versichert, können Sie sich freiwillig über die Rürup-Versicherung, auch Basisrente genannt, versichern lassen. Die Rürup-Rente ist zwar eine private Versicherung und Altersvorsorge für selbstständige Unternehmer, wird aber vom Staat bezuschusst. Hauptsächlich geschieht das über steuerliche Vorteile für Selbstständige, da die Beiträge zu dieser Versicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
Im Gegensatz zur Riester-Rente wird die Rürup-Rente nur als Ratenzahlung ausgezahlt. Es ist nicht möglich, sich einen Teil des angesparten Guthabens als Einmalzahlung oder monatlich auszahlen zu lassen. Die Auszahlung beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr und dann ausschließlich in Form festgesetzter Raten.
Ein weiterer Nachteil: Die Rürup-Rente kann nur an die Person ausgezahlt werden, die die Beiträge eingezahlt hat. Sollten Sie also frühzeitig versterben, wird die Rente nicht vererbt oder an eine andere Person übertragen.
3. Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung ist nicht nur für Selbstständige in Deutschland empfehlenswert. Denn ob die gesetzliche Absicherung allein ausreichen wird, um Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, ist fraglich.
Aus diesem Grund schließen auch abhängig beschäftigte Angestellte immer öfter eine private Zusatzversicherung ab. Als alleinige Rentenversicherung ist eine private Versicherung jedoch recht kostspielig. Anders als staatlich geförderte Modelle wird sie nicht bezuschusst und Vergünstigungen bei der Steuer entfallen. Zum Ausgleich wird im Alter nur der sogenannte Ertragsanteil, also der Zinsanteil, besteuert.
Sinnvolle Alternative: Eine andere Form der freiwilligen, privaten Altersvorsorge für Selbstständige sind private Anlagen wie Aktien oder Fondssparpläne. Diese sind zwar etwas riskanter, dafür ist die Aussicht auf eine Rendite aber besser.
Achtung
Voraussetzungen für die private Rentenversicherung
Um diese Form der Altersvorsorge vor einer Pfändung zu schützen, müssen Sie noch weitere Voraussetzungen beachten. Die besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
4. Riester-Rente
Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind (wie beispielsweise Künstler und Publizisten) oder freiwillig rentenversichert sind, können in die Riester-Rente einzahlen. Sie ist ebenfalls eine staatlich geförderte Rente.
Die Riester-Rente ist gewissermaßen das Gegenstück zur Rürup-Rente: Sie richtet sich vor allem an Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Tipp
Beiträge von der Steuer absetzen
Von der Riester-Rente können Sie auch profitieren, indem Sie Ihre Beiträge als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Maximal 2.100 Euro sind dabei aktuell möglich. Diese Form der Rentenversicherung wird frühestens nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.
Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Natürlich können Sie sich auch jederzeit für die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige anmelden. Sie gelten dann als selbstständig freiwillig rentenversichert und zahlen auf Grundlage Ihres Arbeitseinkommens in die Rentenkasse ein. So erwerben Sie Ansprüche auf Rentenleistungen im Alter, sofern Sie regelmäßig Beiträge zahlen.
In diesem Zusammenhang kann es sich lohnen, als Selbstständiger freiwillig Rentenbeiträge nachzuzahlen. Denn bei einer Versicherungslücke verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf die Leistungen. Das wäre bei den recht umfangreichen Leistungen schade:
- Rentenansprüche
- Erwerbsminderungsrente
- Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen oder Weiterbildung
Selbstständig und gesetzlich versichert: Diese Renten-Optionen haben Sie
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung werden, haben Sie in der Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit – in der Regel in den ersten fünf Jahren – die Wahl zwischen zwei Optionen:
- Versicherungspflicht in der Selbstständigkeit auf Antrag: Dabei gelten die herkömmlichen Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die monatliche Beitragshöhe auf Basis des Einkommens berechnet wird. Wenn Sie sich auf Antrag pflichtversichern, ist diese Entscheidung unwiderruflich. Sie können nicht wieder aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten, also auf die Einzahlung in die Rentenkasse verzichten, und sich anderweitig versichern. Die Mitgliedschaft endet erst, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben.
- Freiwillige Versicherung: Hier entscheiden Sie selbst, wie lange und in welcher Höhe Sie Beiträge in die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige zahlen möchten. Beim monatlichen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige im Jahr 2025 von 103,42 Euro (2024: 100,07 Euro) bis zum Höchstbetrag von 1.497,30 Euro (2024: 1.404,30 Euro) ist bei den freiwilligen Zahlungen alles möglich.
Info
Was ist der Regelbeitrag in der Rentenversicherungspflicht?
Der Regelbeitrag ist die Summe, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Er wird auf das Einkommen beziehungsweise das Bruttogehalt der Arbeitnehmer angerechnet und dient der Finanzierung des deutschen Rentensystems. Dieser Regelbeitrag wird von Bundesregierung und Bundestag festgelegt und kann sich jährlich ändern. Die Höhe hat direkten Einfluss darauf, wie sich die eingezahlten Beiträge später auf die Rentenhöhe auswirken.
Wie hoch ist die Rente bei freiwilliger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung?
Die spätere Rente, die Ihnen die gesetzliche Versicherung als freiwillig Rentenversicherter zahlt, hängt von vielen Faktoren ab:
- Sind Sie verheiratet oder alleinstehend?
- Haben Sie Kinder, oder nicht?
- Wie hoch sind die Beiträge, die Sie zahlen?
Beispielhaft könnte die Rentenhöhe für eine alleinstehende Person, die freiwillig versichert ist, folgendermaßen aussehen:
| Freiwilliger Betrag (in Euro pro Jahr) | Erhöhung der Regelaltersrente (in Euro pro Jahr) |
|---|---|
| 1.200,84 Euro | 67,16 Euro |
| 2.400 Euro | 134,23 Euro |
| 4.800 Euro | 268,45 Euro |
| 6.000 Euro | 335,57 Euro |
| 7.200 Euro | 402,68 Euro |
| 16.851,60 Euro | 942,47 Euro |
Außerdem gibt es im Netz verschiedene Rechner, mit denen Sie Ihre individuellen Rentenbeiträge und Kosten für die Rentenversicherung berechnen können.
Davon abgesehen, haben Sie auch ohne Versicherungspflicht in der Selbstständigkeit die Option, freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Zahlen Sie Beiträge, die über den Mindestbetrag in der deutschen Rentenversicherung hinausgehen, können Sie dank dieser Rentenversicherung als Selbstständiger sogar früher in den Ruhestand gehen – idealerweise ganz ohne Abschläge.