Gründung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: So klappt’s

Als Unternehmensgründer stehen Sie vor vielen Herausforderungen, nicht zuletzt die steuerlichen Verpflichtungen, die mit der Gründung einhergehen. Einen der ersten Schritte markiert der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der auch als Betriebseröffnungsbogen beim Finanzamt bekannt ist. Was unter dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu verstehen ist, wozu Sie den Fragebogen brauchen und worauf Sie als Selbstständiger beim Ausfüllen achten müssen, erklären wir im Folgenden.

Zuletzt aktualisiert am 08.05.2025
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Wer muss einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und abgeben?

Die Antwort auf die Frage, wer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben muss, ist recht einfach: Alle Personen, die ein Unternehmen neu gründen und beim Gewerbeamt anmelden oder sich als Freiberufler selbstständig machen, sind in Deutschland steuerpflichtig und müssen den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Denn das Finanzamt braucht den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um die Steuerlast abzuschätzen.

Diese Pflicht besteht für alle Gründer und Start-ups, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen entsprechend folgende Unternehmer, die eine Gründung planen, ausfüllen:

  • Einzelunternehmen: Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Kaufmann oder Kauffrau e. K.
  • Personengesellschaften: GbR, OHG, KG
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG
  • Körperschaft nach ausländischem Recht: Ltd. BV, Partnership, Inc.

Ohne den steuerlichen Erfassungsbogen gibt es nämlich keine Steuernummer (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) – und diese gehört zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung. Bis wann Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausgefüllt und abgegeben haben sollten bzw. die Übermittlung an das Finanzamt erfolgen muss, ist damit klar: Idealerweise schon bevor Sie Ihre erste Rechnung stellen. Anders gesagt: Füllen Sie den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu Beginn der Tätigkeit aus.

Dasselbe geht aus einer Vorschrift hervor: Laut § 138 der Abgabenordnung (AO) müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt melden, nachdem Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet haben.

Tipp

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Frist verpasst

Achten Sie darauf, sich an die Fristen zu halten. Haben Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht rechtzeitig ausgefüllt und somit die Frist zur Einreichung des Bogens verpasst, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen.

Unterschiede in Bundesländern beachten

Da manche Steuergesetze in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen, kann es je nach Ort Ihrer Tätigkeit sein, dass Sie neben dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auch noch andere Verpflichtungen erfüllen müssen, bevor Sie in die Selbstständigkeit starten können. Informieren Sie sich dazu am besten bei den zuständigen Finanzämtern oder beim jeweiligen Landesamt.

Wozu dient der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie ausfüllen, da Sie damit eine Steuernummer für Ihre Gründung beantragen. Sie treffen in den Angaben auf dem Fragebogen aber auch weitere Entscheidungen, die für Ihr Unternehmen wichtig sind:

  • Kleinunternehmerregelung: Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie an, ob Sie als Kleinunternehmer behandelt werden möchten. Tun Sie das, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
  • Steuervorauszahlungen: Auch die Höhe der Steuervorauszahlungen an das Finanzamt wird anhand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung festgelegt. Da es dabei teilweise um viel Geld geht, sollten Sie diesen Schritt nicht unterschätzen.
  • Soll- oder Ist-Versteuerung: Möchten Sie nicht gemäß der Kleinunternehmer-Definition steuerlich behandelt werden, müssen Sie die Umsatzsteuer, die Sie einnehmen, an das Finanzamt abführen. Dabei können Sie zwischen Soll- und Ist-Versteuerung entscheiden – was ebenfalls einen Einfluss auf die Finanzen in Ihrem Unternehmen hat.

Das Finanzamt kann anhand der Art Ihrer Tätigkeit außerdem besser einschätzen, welche Steuern Sie künftig zahlen müssen.

Wie erhalte ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden oder Ihren Betrieb im Handelsregister eintragen lassen, schickt Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Anders ist das beiFreiberuflern. Wenn Sie freiberuflich arbeiten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu besorgen, um diesen ausfüllen zu können. In diesem Fall gibt es nämlich weder eine Gewerbeanzeige oder -anmeldung, noch einen Eintrag ins Handelsregister.

Sind Sie Freiberufler bzw. Gründer, können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung folgendermaßen erhalten:

  • Rufen Sie beim Finanzamt an und bitten Sie darum, dass Ihnen der steuerliche Erfassungsbogen zugeschickt wird.
  • Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen gibt es die entsprechenden Formulare zur steuerlichen Erfassung ebenfalls. Der Vorteil: Sie können den steuerlichen Erfassungsbogen direkt downloaden oder online ausfüllen.
  • Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie auch direkt über das Online-Finanzamt ELSTER online ausfüllen. Für die Nutzung des Online-Portals benötigen Sie eine Zertifikatsdatei, die Ihre Identität sicherstellt und den sicheren Umgang mit Ihren steuerlichen Informationen ermöglicht. Aber auch ein Log-In per Personalausweis und Lesegerät, per Sicherheitsstick oder mit ELSTER-Secure ist möglich.

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung?

Falls Sie Probleme haben sollten, den steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen, können Sie sich direkt an das Betriebsfinanzamt wenden. Bei kleineren Problemen und Rückfragen helfen die Mitarbeitenden der Behörde weiter. Neben individueller Beratung bieten viele Finanzämter auch standardisierte Formulare und Vordrucke an, die Ihnen helfen, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt auszufüllen.

Sollten Sie jedoch tiefergehende Fragen haben, die über allgemeine Tipps und Tricks zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung hinausgehen, sollten Sie sich vermutlich eher bei einem Steuerberater informieren. Ein von Ihnen beauftragter Steuerberater vertritt Ihre Interessen – das muss bei Mitarbeitenden der Finanzbehörde nicht zwingend der Fall sein. Auf der anderen Seite müssen Sie den Steuerberater für seine Leistungen aber bezahlen. Das kann unter Umständen ins Geld gehen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen und an das Finanzamt senden

Im Gesetz oder anderen Vorschriften ist nicht festgehalten, dass Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht selbst ausfüllen dürfen. Es spricht also nichts dagegen, es selbst zu versuchen. Andererseits kann sich die Beratung durch einen Experten wie einen Steuerberater auszahlen. Im steuerlichen Erfassungsbogen machen Sie nämlich Angaben, die sich unter anderem auf die Höhe Ihrer Steuervorauszahlung auswirken. Unter Umständen können Sie falsche oder zu gering bzw. zu hoch eingeschätzte Steuervorauszahlungen in Schwierigkeiten bringen, denn die Festsetzung des Finanzamts orientiert sich zunächst an den Angaben, die Sie bei der steuerlichen Erfassung machen.

Achtung

Digitale Erfassung ist Pflicht

Seit 2021 ist die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nicht mehr in Papierform oder als PDF möglich, sondern nur noch in digitaler Form über das Portal ELSTER. Dort wird der Fragebogen online bearbeitet und an das Finanzamt übermittelt. Nur in Ausnahmefällen, um unbillige Härte zu vermeiden, kann das Finanzamt akzeptieren, dass die steuerliche Erfassung in Papierform erfolgt. Bedenken Sie, dass es einige Wochen dauern kann, bis Sie vollen Zugang zur Plattform erhalten.

Das gibt es beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zu beachten

Zunächst einmal ist darauf zu achten, dass Sie den richtigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Je nach Rechtsform müssen Sie nämlich unterschiedliche Fragebögen zur steuerlichen Erfassung wählen. Es gibt dabei folgende Varianten:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Kaufmann e. K.)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH, GmbH &Co. KG, OHG, Grundstücks- oder Erbengemeinschaft)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Kapitalgesellschaft (UG, AG, SE, Genossenschaft, …)

Diese sind unterschiedlich umfangreich.

Diese Angaben müssen Sie auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung machen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen können und welche Angaben Sie machen müssen bzw. welche zur Registrierung nötig sind, finden Sie im Netz zahlreiche Muster oder PDF, an denen Sie sich orientieren können. Mit unserer kleinen Ausfüllhilfe wollen wir Ihnen eine Anleitung an die Hand geben, die anschaulich erläutert, worauf Sie achten sollten, um den Fragebogen als Einzelunternehmer richtig auszufüllen.

Wählen Sie die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft oder der Personengesellschaft, gibt es einige Punkte, die im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anders ausgefüllt werden müssen oder neu hinzukommen:

  • Anstelle von Personenangaben bezieht sich alles auf die Gesellschaft
  • Alle Vertreter der Gesellschaften müssen aufgeführt werden
  • Eine Eröffnungsbilanz muss eingereicht werden
  • Schätzungen beziehen sich auf den jeweiligen Gewinnanteil für jeden Gesellschafter
  • Angaben zu Partnergesellschaften oder Konzernzugehörigkeit
  • Zusätzliche Unterlagen wie Gesellschaftsverträge oder stille Beteiligungen

 Auch wenn sich die Formulare in gewissen Punkten voneinander unterscheiden, stellen wir diese Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie bereit.

Beachten Sie, dass in großen Städten mehrere Finanzämter anwesend sind. Überprüfen Sie daher zuerst genau, welches für Sie zuständig ist.

Ausfüllhilfe Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

In diesem Abschnitt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen müssen, gehören allgemeine Angaben zu Ihnen und Ihrem Unternehmen. Dazu gehören Name, Adresse und Kontaktdaten von Ihnen und gegebenenfalls vom Partner. Beschreiben Sie außerdem so gut wie möglich, was Sie in Ihrer Selbstständigkeit tun. Diese Informationen sollen ein klares Bild Ihrer persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse zeichnen, um eine korrekte steuerliche Erfassung zu gewährleisten.

Ganz wichtig dabei ist die Bankverbindung. Im Fragebogen haben Sie die Option, zwischen „Personenerstattungen“ und „Betriebserstattungen“ zu unterscheiden (Punkt 1.5 Bankverbindung(en)). Diese Unterscheidung sollten Sie unbedingt vornehmen, denn dadurch können Sie Betriebserstattungen direkt auf Ihr Geschäftskontoverbuchen lassen – das ist übersichtlicher. So werden private und berufliche Einnahmen und Ausgaben nicht vermischt und das Finanzamt hat bei einer Betriebsprüfung keine Einsicht in Ihre privaten Finanzen.

Tipp

SEPA-Lastschrift

Melden Sie sich am besten jetzt schon für das SEPA-Lastschriftverfahren an (Zeile 36). Hat das Finanzamt nämlich eine Einzugsermächtigung, verpassen Sie keine Steuervorauszahlung.

Übrigens: Das Feld „Steuernummer“ lassen Sie zunächst noch frei. Diese bekommen Sie erst im nächsten Schritt vom Finanzamt.

Info

Für welche Steuerart ist mein Bankkonto gültig?

Je nach Rechtsform kommen unterschiedliche Steuerarten auf Sie zu, zu denen Einkommens-, Umsatz- oder Lohnsteuer gehören. Grundsätzlich kann das Finanzamt alle Steuerarten von einem Bankkonto abbuchen. Haben Sie jedoch ein Geschäftskonto, können Sie festlegen, welches Bankkonto für welche Steuerarten gültig ist. Es besteht zwar nicht immer eine Pflicht zum Geschäftskonto, hilft Ihnen aber, etwa Einkommenssteuer über das private Konto und Betriebs- sowie Umsatzsteuer über das geschäftliche Konto abzuwickeln. 

Ausfüllhilfe Abschnitt 2: Angaben zur Tätigkeit

In diesen Zeilen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung geht es beim Ausfüllen um Ihre Gründung bzw. um das neu gegründete Unternehmen. Hier machen Sie unter anderem Angaben zur Betriebsstätte. Wenn Sie Freiberufler sind und aus dem Homeoffice arbeiten, brauchen Sie zu „unternehmerische Betriebsstätten“ keine Angaben zu machen. Diese stimmen nämlich mit Ihrer Privatadresse überein.

Den BeginnIhrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie ebenfalls in diesem Abschnitt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dabei handelt es sich um den Tag, an dem Sie den ersten Schritt für Ihr Unternehmen gemacht haben. Haben Sie also vor zwei Wochen Waren für Ihr Unternehmen eingekauft, ist das der Tag für den Beginn der Tätigkeit. Haben Sie vor sechs Wochen bereits Lagerräume gemietet, um Ihre Waren einzulagern, ist das entsprechende Datum der Beginn der Tätigkeit. Das Datum darf auch vor der Gewerbeanmeldung liegen.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, müssen Sie diese im Abschnitt „2.3 Betriebsstätten“ separat angeben. Betriebsstätten sind unter anderem Verkaufsräume oder Werkstätten. Stellen Sie also ein Produkt an einem Ort her, verkaufen es aber an einem anderen, haben Sie zwei Betriebsstätten und müssen diese dementsprechend angeben. 

Im Fragebogen zur freiberuflichen Tätigkeit werden Sie zum Punkt „2.4 Handelsregistereintragung“ keine Angaben machen müssen, denn eine Eintragung brauchen Sie nicht. Vollziehen Sie die Neugründung des Unternehmens dagegen als Kaufmann, müssen Sie diesen Punkt beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Haben Sie bereits eine Handelsregisternummer, geben Sie diese und das zuständige Registergericht an. Ansonsten kreuzen Sie an, dass der Eintrag ins Handelsregister geplant ist oder ein Antrag bereits gestellt wurde.

Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung müssen Sie ebenfalls die Gründungsform angeben, also ob das Unternehmen neu gegründet, verlegt, übernommen oder mit einem anderen Unternehmen verschmolzen wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Neugründung. Dann müssen Sie nicht viel eintragen. In allen anderen Fällen müssen Sie alle abgefragten Daten zum anderen Unternehmen angeben, inklusive Steuernummer.

Falls es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Beteiligung an anderen Gesellschaften handelt, müssen diese Informationen ebenfalls im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben und die entsprechenden Felder ausgefüllt werden. Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre bereits ein Unternehmen geführt oder waren selbstständig? Dann dürfen diese Angaben zu den bisherigen betrieblichen Verhältnissen im Abschnitt 2.6 nicht fehlen.

Ausfüllhilfe Abschnitt 3: Angaben zur Festsetzung von Vorauszahlungen

Die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (z. B. Einkommenssteuer und Gewerbesteuer) in dem nun folgenden Abschnitt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind für Sie als Unternehmer oder Freiberufler nicht mehr ganz so einfach auszufüllen wie die beiden vorausgegangenen. In diesen Zeilen geht es nämlich hauptsächlich darum, Ihre Einnahmen und Gewinne und somit auch Ihre Umsätze im ersten sowie im Folgejahr realistisch abzuschätzen. Aufgrund Ihrer Schätzung und Angaben, die Sie z. B. über das ELSTER Online-Portal abgeben, wird das Finanzamt nämlich die Höhe der Vorauszahlungen festsetzen.

Das gilt nicht nur für hauptberufliche Gründungen – auch wer ein Nebengewerbe anmeldet, sollte seine Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen sorgfältig machen, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden. Auch beim Kleingewerbe sind die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen wichtig – gerade zu Beginn hilft eine realistische Einschätzung der Umsätze.

Und das kann beachtliche Auswirkungen auf die Liquidität haben:

  • Schätzen Sie die Höhe Ihrer Gewinne und Einnahmen nicht hoch genug ein, fallen Ihre Vorauszahlungen niedriger aus. Das bedeutet, dass Sie am Ende des Jahres mit einer saftigen Nachzahlung rechnen müssen.
  • Liegen Sie mit Ihrer Schätzung dagegen weit über Ihren tatsächlichen Einkünften, kann auch das zu finanziellen Problemen führen. Dann ist die Vorauszahlung unter Umständen nämlich höher, als Sie finanziell stemmen können.

Bei der Schätzung Ihrer Umsätze sollten Sie auch mögliche Steuerabzüge und die voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben berücksichtigen, um die Angaben beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möglichst realistisch anzugeben.

Die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (wie Einkommensteuer oder Gewerbesteuer) sind für viele erklärungsbedürftig – nutzen Sie daher bei Unklarheiten unbedingt die „Hilfe zum Begriff anzeigen“-Funktion in ELSTER.

Ausfüllhilfe Abschnitt 4: Angaben zur Gewinnermittlung

Dieser Abschnitt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist zwar recht kurz, sollte deshalb aber nicht leichtfertig ausgefüllt und beantwortet werden. Diese Zeilen befassen sich mit den Angaben zur Art der Gewinnermittlung – und auch die kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Selbstständigkeit haben.

Für Freiberufler bietet sich dabei in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) an, denn diese Form der Gewinnermittlung ist schneller und einfacher durchzuführen als die Bilanzierung. Firmieren Sie jedoch als Kaufmann nach HGB, müssen Sie bilanzieren. Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen gewerbliche Unternehmer auch die Gewerbesteuer berücksichtigen, die basierend auf dem Gewinn des Unternehmens berechnet wird.

Ausfüllhilfe Abschnitt 5: Freistellung vom Steuerabzug

Auch dieser Abschnitt zu den Steuerabzugsbeträgen ist im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung recht schnell auszufüllen.  Viele Selbstständige fragen sich, was Steuerabzugsbeträge sind bzw. wen sie betreffen. In der Praxis gilt dies vor allem für Tätige im Baugewerbe. Diese können unter diesem Punkt beantragen, sich von Steuerabzügen freistellen zu lassen.

Ausfüllhilfe Abschnitt 6: Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Dieser Abschnitt des steuerlichen Erfassungsbogens betrifft Sie nur dann, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen – also Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit bei anderen anfallen. In diesem Zusammenhang sind keine Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen für nicht-selbständige Arbeit erforderlich, da diese bereits über die Lohnsteuer abgegolten werden. In diesem Fall können Sie sich also in diesem Abschnitt für den passenden Anmeldezeitraum für die voraussichtlich zu zahlende Lohnsteuer entscheiden.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie dann die Felder ausfüllen, in welcher Betriebsstätte die zuvor angegebenen Mitarbeiter tätig sein werden.

Ausfüllhilfe Abschnitt 7: Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Bei diesem Punkt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung haben Sie als Geschäftsleitung die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung für Ihr Unternehmen zu beantragen. Das können Sie tun, wenn Sie im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 25.000 Euro erwirtschaftet haben und im laufenden Kalenderjahr vermutlich weniger als 100.000 Euro einnehmen werden. Die Regel zur Besteuerung als Kleinunternehmer kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten und sollte sorgfältig geprüft werden.

Sollten Sie dagegen Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, können Sie sich in diesem Abschnitt des Fragebogens außerdem zwischen Soll- und Ist-Versteuerung entscheiden. Wenn Sie gerade dabei sind, lohnt es sich zudem, sich über die verschiedenen Steuersätze zu informieren. Diese liegen entweder bei 19 % oder 7 %.

Wenn Sie Geschäftskontakte im Ausland haben, sollten Sie ebenfalls daran denken, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Diese brauchen Sie nämlich, wenn Sie Rechnungen ins Ausland stellen. Da die Beantragung der Umsatzsteuer-ID weder Nachteile hat noch etwas kostet, können Sie in dieser Zeile ein Häkchen setzen, wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. So haben Sie die Nummer zur Hand, falls Sie in Zukunft ins Ausland expandieren.

Ist Ihr Unternehmen Organträger, müssen Sie das hier in Abschnitt „7.4 Organschaft“ angeben. Organträger bedeutet, dass Ihr Unternehmen die Muttergesellschaft anderer Organgesellschaften ist und Ihr Unternehmen somit die Umsatzsteuerlast für alle Tochtergesellschaften mitträgt.

Die One-Stop-Shop-Besteuerung ist für Sie interessant, wenn Sie Waren in andere EU-Länder verkaufen. Diese Art der Besteuerung soll den Umgang mit der Umsatzsteuer vereinfachen, da die Regelungen in allen Ländern unterschiedlich sind.

Nachdem Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, folgt die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung, die monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden muss, abhängig von der Höhe Ihrer Umsätze.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt: und dann?

Wenn Sie alle Angaben ausgefüllt und auch an die Anlagen gedacht haben, die Sie vielleicht noch brauchen, können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt über ELSTER abgeben.

Dann heißt es Geduld haben, denn bis Sie Ihre Steuernummer bekommen, können einige Wochen oder selten auch Monate vergehen. Die im Fragebogen gemachten Angaben bilden die Grundlage für Ihre erste Steuererklärung, die Sie nach der Gründung Ihres Unternehmens abgeben werden. Danach kann es aber mit der Gründung und Ihrer Selbstständigkeit sofort losgehen.