Wie mache ich eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die meisten Unternehmer müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Im stressigen Berufsalltag kann das zum echten Problem werden, denn wer sich nicht an die vorgegebenen Fristen hält, riskiert Verspätungszuschläge für die Vorsteueranmeldung. Hier können Ihnen die Dauerfristverlängerung oder der Antrag auf Ist-Versteuerung Spielraum bei der Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung verschaffen. Seit 2025 wurde nun außerdem die Grenze für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung angehoben.

Zuletzt aktualisiert am 29.07.2025

Definition: Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)?

Wenn ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzugeben, muss es in den meisten Fällen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, welche laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer ist. Damit möchte der Staat verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. 

Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, es kommt Ihnen aber auch zugute, da Sie die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen. Gleichzeitig vermeiden Sie etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres.

Der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag im Monat. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag bzw. Feiertag verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich gilt: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, auch Freiberufler, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Einzige Ausnahme: Sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung.

Allerdings gibt es große Unterschiede bei der Regelung, was die Häufigkeit der USt-Voranmeldungen angeht, die das Finanzamt von Ihnen laut Umsatzsteuergesetz erwartet. Über die Dauerfristverlängerung haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Aufschub für die Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zu erreichen. 

Vor allem in Kombination mit der Ist-Versteuerung ist die Dauerfristverlängerung ein wirksames Instrument, um die gesetzliche Fälligkeit der Umsatzsteuer für Sie als Unternehmer positiv zu gestalten und Ihre Liquidität zu sichern.

Info

Wann sind Sie Kleinunternehmer nach §b 19 UStG?

Sie sind Kleinunternehmer und können folglich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet.
  • Sie werden im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Die Umsatzsteueranmeldung korrekt übermitteln

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss online über das ELSTER-Portal abgegeben werden. Am einfachsten geht das mit einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware, mit der Sie die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos selber machen und via ELSTER-Schnittstelle ans Finanzamt übermitteln.

Mit Lexware Office ist dies beispielsweise dank der integrierten ELSTER-Schnittstelle mit einem Klick möglich.

Alternativ können Sie auch das zweiseitige UStVA-Formular mit der Finanzamt-Steuersoftware ELSTER ausfüllen und übermitteln. Das geht so:

  1. In ElsterOnline anmelden und im privaten Bereich unter Formulare/Umsatzsteuer die Umsatzsteuervoranmeldung auswählen.
  2. Steuernummer, Voranmeldezeitraum, Unternehmensangaben und Umsätze eingeben.
  3. Plausibilitätsprüfung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt.

Allerdings hat ELSTER einige Schwächen bei der Umsatzsteuervoranmeldung: Bei den Umsätzen verlangt das Programm beispielsweise Nettoumsätze ohne Umsatzsteuer und bei der Vorsteuer darf nur der Steuerbetrag eingetragen werden. Außerdem können bei einer Übertragung der Buchhaltungsdaten immer Fehler passieren. Es ist deshalb besser und einfacher, die Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus einer Buchhaltungssoftware zu übermitteln.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER-Formular

Sie wollen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst machen? Wir schauen uns das ELSTER-Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung jetzt Schritt für Schritt an und erklären Ihnen, was Sie beachten müssen.

1. Angaben zum Unternehmen

Wie üblich bei Steuerformularen, müssen Sie zunächst die wichtigsten Angaben zu Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer selbstständigen Tätigkeit angeben. Die Seite ist selbsterklärend.

2. Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Hier beginnt die eigentliche Umsatzsteuervoranmeldung. Sie müssen die Angaben in Euro machen. Fremde Währungen müssen also umgerechnet werden. Runden Sie immer auf den vollen Euro auf.

Die steuerpflichtigen Umsätze sind bereits in 19 und 7 Prozent unterteilt. Sie müssen also nur noch die entsprechenden Beträge eintragen. Für andere Steuersätze sind ebenfalls entsprechende Felder vorgegeben.

Die steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug beziehen sich vor allem auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, also Geschäfte im EU-Ausland.

3. Innergemeinschaftliche Erwerbe

Hier sind die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe aufgeführt. Bedenken Sie immer, dass Privatpersonen auch im In- und Ausland keine Umsatzsteuer ausweisen oder zahlen.

Außerdem ist hier noch einmal die Erinnerung wichtig, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften im Ausland nur die Empfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer im eigenen Land zahlen. Die Rechnungssteller weisen die Umsatzsteuer nur auf der Rechnung aus, zahlen Sie aber nicht.

4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Hier tragen Sie die Beträge ein, die Sie als Empfänger für Auslandsgeschäfte an das Finanzamt zahlen mussten.

5. Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Hierbei handelt es sich um weitere Geschäfte im EU-Ausland, deren Umsätze nicht steuerbar sind, die im Inland aber der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Hier können auch die unterschiedlichen Umsatzsteuergesetze in den Ländern eine Rolle spielen, da nicht auf jedes Produkt oder jede Dienstleistung in jedem Land eine Umsatzsteuer erhoben wird. 

Kaufen Sie beispielsweise ein Produkt im EU-Ausland, auf das dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, in Deutschland aber schon, müssen Sie das hier eintragen.

6. Abziehbare Vorsteuerbeträge

Den Vorsteuerabzug haben wir weiter oben bereits erwähnt. Hier gelten nur Umsatzsteuerbeträge nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.

7. Andere Steuerbeträge

Ändert sich die Besteuerungsform oder der Steuersatz und es entstehen dadurch Nachzahlungen, müssen Sie diese hier eintragen.

Fälschlicherweise oder falsch in Rechnungen ausgestellte Umsatzsteuer gehört ebenfalls hierhin.

8. Vorauszahlung/Überschuss

Hier rechnen Sie alle Summen zusammen.

9. Ergänzenden Angaben zu Minderungen

Hier können Sie Berichtigungen angeben, falls sich in bestimmten Fällen die Bemessungsgrundlage verändert hat.

Die genauen Regelungen dazu können Sie im UStG § 17 Absatz 1 und Absatz 2 nachlesen.

10. Sonstige Angaben

Wollen Sie, dass der Erstattungsbetrag verrechnet wird, können Sie das hier angeben. Wenn Sie das eingerichtete Lastschriftmandat widerrufen möchten, ist das ebenfalls hier anzugeben.

Haben Sie ergänzende Angaben, können Sie sie zum Schluss eintragen.

Info

Umsatzsteuer berechnen: So geht's

Die Umsatzsteuer berechnet sich aus einem vorgegebenen Steuersatz und liegt je nach Produktgruppe bei 19 % oder 7 %. Um diesen Prozent- bzw. Steuersatz erhöht sich der Preis für Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt.

Ein Beispiel: Wollen Sie ein Produkt oder einen Service für 100 Euro verkaufen, müssen Sie den Steuersatz von 19 % oder 7 % aufschlagen. Somit liegt der Verkaufspreis bei 119 Euro oder 107 Euro.

Eine konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung erstellen

Bei der konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung gehen Sie genau so vor wie bei einer normalen Umsatzsteuererklärung. Allerdings bedeutet eine Konsolidierung, dass Sie alle Angaben auf alle Ihre Unternehmen und selbstständigen Tätigkeiten beziehen. Das bedeutet, dass Sie nicht für jede angemeldete Tätigkeit eine separate Umsatzsteuervoranmeldung erstellen, sondern diese zu einer konsolidierten Umsatzsteuererklärung zusammenfassen.

Wie oft müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Werfen Sie hierfür einen Blick in die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Denn die Häufigkeit der Voranmeldungen hängt von der im Vorjahr tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer ab. Diese Belastung ergibt sich aus der Differenz zwischen der ermittelten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer. Als Regel gilt: Je mehr Umsatzsteuer Sie zahlen, desto häufiger müssen Sie melden. 

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die folgenden Grenzen:

  • Mehr als 9.000 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
  • 2.000 - 9.000 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer
  • bis 2.000 Euro Zahllast: keine Voranmeldung; es genügt eine Jahresumsatzsteuererklärung (hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann“-Vergünstigung, die entweder auf Antrag oder auch stillschweigend – also ohne Antrag – gewährt werden kann)

Sonderfälle

Doch auch bei den Intervallen gibt es einige Ausnahmen. Die Häufigkeit verhält sich sowohl für bestimmte EU-Umsätze als auch für Existenzgründer anders. In diesen Fällen ist Folgendes zu beachten:

a. EU-Umsätze

Wenn Sie:

  • Waren aus der EU kaufen (=innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen),
  • als Leistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig sind, weil Sie sonstige Leistungen aus einem EU-Staat beziehen, Werkleistungen aus dem Ausland erhalten oder ein Grundstück erwerben,
  • an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt sind oder
  • Fahrzeuge in die EU liefern

müssen Sie für das Vierteljahr, in dem die Umsätze getätigt wurden, eine Voranmeldung abgeben.

b. Existenzgründer

Im Jahr der Neugründung müssen Sie Ihre Umsatzsteuerzahllast schätzen. Weil bei einer Neugründung keine Zahlen zur Steuerschuld existieren, entscheidet das Finanzamt über die Höhe der Vorauszahlungen anhand des geschätzten Umsatzes auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen Fragebogen müssen Sie bei der Gründung eines Unternehmens oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln.

Abhängig von der geschätzten Zahllast müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung entweder vierteljährlich oder monatlich einreichen. Diese Regelung wurde 2021 für fünf Jahre festgelegt. Nach Ablauf der Zeit wird entschieden, ob die Regelung weiterhin gilt oder nicht. 

Umstellung des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums

Mussten Sie im Vorjahr 20.000 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen und bekamen 15.000 Euro davon als Vorsteuer erstattet, liegt die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahrs bei 5.000 Euro. In diesem Fall können Sie von der monatlichen zur vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wechseln.

Grundsätzlich können Sie außerdem vorzeitig einen Wechsel des Zeitraums beantragen. So können Sie, wenn sich bei derzeit quartalsweiser Voranmeldung abzeichnet, dass Ihre Umsatzsteuerzahllast höher sein wird, einen Antrag auf monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Andersherum können Sie bei monatlichem Voranmeldezeitraum die quartalsweise Voranmeldung beantragen.

Tipp

Beantragen Sie eine Dauerfristverlängerung

Wenn Ihnen für die Umsatzsteuervoranmeldung die Frist von zehn Tagen zu knapp ist und Sie regelmäßig in Zeitnot geraten, können Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Ihr Vorteil: Sie müssen die Voranmeldung jeweils erst einen Monat später übermitteln – und die Umsatzsteuervorauszahlung auch erst einen Monat später zahlen.

Ein Beispiel: Für den Monat April geben Sie die Voranmeldung dann erst am 10. Juni (statt am 10. Mai) ab. 

Wie Sie dabei richtig vorgehen, zeigen wir Ihnen weiter unten in diesem Artikel.

Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung 2025

Die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2025 unterscheiden sich je nachdem, ob Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben. 

Fristen für die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2025

Voranmeldezeitraum 2025
Voranmeldezeitraum 2025 Termin für die Umsatzsteuervoranmeldung Termin bei Dauerfristverlängerung
März 10.04.2025 10.05.2025
April 10.05.2025 10.06.2025
Mai 10.06.2025 10.07.2025
Juni 10.07.2025 12.08.2025
Juli 12.08.2025 10.09.2025
August 10.09.2025 10.10.2025
September 10.10.2025 11.11.2025
Oktober 11.11.2025 10.12.2025
November 10.12.2025 10.01.2026
Dezember 10.01.2026 10.02.2026

Fristen für die quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2025

Voranmeldezeitraum 2025
Voranmeldezeitraum 2025 Termin für die Umsatzsteuervoranmeldung Termin bei Dauerfristverlängerung
1. Quartal 10.04.2025 10.05.2025
2. Quartal 10.07.2025 12.08.2025
3. Quartal 10.10.2025 11.11.2025
4. Quartal 10.01.2026 10.02.2026

Was passiert, wenn man die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung versäumt?

Achten Sie darauf, dass Sie die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung immer einhalten. Versäumen Sie eine Frist, kann das schnell teuer werden. 

Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung verspätet oder nicht abgegeben wird, kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Umsatzsteuerzahllast erhoben werden, maximal 25.000 Euro.

Die Umsatzsteuervoranmeldung in der Praxis

So funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung in der Praxis:

  1. Erfassung von steuerrelevanten Geschäftsvorgängen: Unternehmen müssen ihre Einnahmen und Ausgaben regelmäßig erfassen und darauf achten, die Umsatzsteuer, die sie von Kunden erhalten (Umsatzsteuer) und die Umsatzsteuer, die sie selbst an Lieferanten zahlen (Vorsteuer), separat zu dokumentieren.
  2. Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer: Die einfache Formel lautet: Abzuführende Umsatzsteuer = Eingenommene Umsatzsteuer (aus Verkäufen) – Vorsteuer (aus Einkäufen)
  3. Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung: Das Unternehmen muss die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch über das Elster-Portal beim zuständigen Finanzamt einreichen.
  4. Zahlung: Wenn die eingenommene Umsatzsteuer höher ist als die gezahlte Vorsteuer, muss das Unternehmen die Differenz an das Finanzamt zahlen. Ist die Vorsteuer höher, kann es zu einer Erstattung kommen.

Tipp

Beispiel zur Umsatzsteuervoranmeldung

Zimmerei Huber hat im Dezember vier Tische, 25 Bistrostühle, 20 Barhocker und 40 Betten für 15.000 Euro zzgl. 2.850 Euro Umsatzsteuer verkauft. Aus Investitionen im Dezember steht dem Unternehmen ein Vorsteuerabzug von 800 Euro zu. Die Zimmerei Huber ist zur vierteljährlich Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Beim Ausfüllen und Übermitteln der Umsatzsteuer- und Vorsteuerdaten ist Folgendes zu beachten:

  • Die Zimmerei Huber muss für den Monat Dezember bis spätestens 10. Januar eine Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln, da der Betrieb bei einer verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung mit Säumniszuschlägen rechnen muss.
  • Der Nettoumsatz von 15.000 Euro ist in Zeile 26 und Kennziffer 81 ohne Centbeträge einzutragen. ELSTER rechnet die Umsatzsteuer dann automatisch aus.
  • Den Vorsteuerabzug in Höhe von 800 Euro muss die Zimmerei Huber in Zeile 56 und Kennziffer 66 mit Centbeträgen eintragen.
  • Die Umsatzsteuerzahllast aus dieser Dezember-Umsatzsteuervoranmeldung beträgt für die Zimmerei Huber 2.050 Euro (2.850 Euro Umsatzsteuer minus 800 Euro Vorsteuerabzug).

Achtung

Sie müssen die Umsatzsteuererklärung nicht mit ELSTER erstellen

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER zu erstellen, sondern können die Erstellung auch einem Steuerberatungsbüro überlassen oder beispielsweise eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office zu Hilfe nehmen. Mit der Software lässt sich die Umsatzsteuererklärung sehr einfach erstellen.

So gewinnen Sie mit der Dauerfristverlängerung Zeit

Der 10. Tag im Monat ist der spätmöglichste Termin, an dem Sie die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen dürfen. Insbesondere wenn es gut im Betrieb läuft, haben Sie andere Dinge im Kopf als das Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung. Damit Sie diese nicht unter Zeitdruck erledigen müssen, gibt es den Ausweg der Dauerfristverlängerung, die in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) geregelt ist.

Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?

Mithilfe der Dauerfristverlängerung können Sie Ihre Frist jeweils um einen Monat nach hinten verschieben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben.

Wurde Ihnen einmal die Dauerfristverlängerung genehmigt, gilt diese unbegrenzt für die folgenden Kalenderjahre. Erhalten Sie keine Ablehnung vom Finanzamt, ist die Dauerfristverlängerung automatisch weiterhin gültig (Abschn. 18.4 Abs. 1 Satz UStAE).

Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung beantragen

Sie benötigen keine Begründung für den Antrag, den Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt mittels des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes bzw. ELSTER-Vordrucks USt 1H beantragen können. Dieser darf jedoch nur elektronisch eingereicht werden, postalische Anträge akzeptiert das Finanzamt nur sehr selten.

Es gibt für den Antrag auf Dauerfristverlängerung zwei verschiedene Fristen, damit dieser für das bereits laufende Kalenderjahr gilt:

  • Sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben, müssen Sie diesen spätestens zum 10. Februar einreichen.
  • Müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich einreichen, ist es ausreichend, wenn Sie den Antrag bis spätestens 10. April abgeben.

Anmeldung der Sondervorauszahlung der Umsatzsteuervoranmeldung

Beantragen Sie die Dauerfristverlängerung, müssen Sie eine Sondervorauszahlung anmelden. Das gilt aber nur für die Betriebe, die die USt-Voranmeldung monatlich abgeben. Diese Vorauszahlung beträgt 1/11 Ihrer gesamten Umsatzsteuervorausanmeldung des Vorjahres.

Wichtig: Die Sondervorauszahlung ist nicht verloren. Sie wird Ihnen mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des laufenden Jahres durch Abzug von der Umsatzsteuerschuld erstattet.

Wenn Sie die Voranmeldung quartalsweise abgeben, müssen Sie keine Sondervorauszahlung leisten. Dafür sind Sie dazu verpflichtet, eine sogenannte 0-Meldung abzugeben.

Info

Widerruf der Dauerfristverlängerung

Sie dürfen jederzeit ohne Angabe von Gründen Ihre Dauerfristverlängerung widerrufen. Das Finanzamt ist dazu zwar ebenfalls berechtigt, muss dies jedoch begründen.

Fehler bei Dauerfristverlängerung vermeiden

Sie müssen auf den Tag genau die vorgeschriebenen Fristen beachten sowie als „Monatszahler“ die Sondervorauszahlung gleichzeitig mit abgeben. Wurde nur ein Punkt nicht korrekt ausgeführt, darf das Finanzamt Säumniszuschläge verlangen. Sobald Ihnen ein Fehler auffällt, können Sie versuchen, das Finanzamt davon so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen, um einen Antrag auf Erlass potenzieller Säumniszuschläge zu stellen.

Praxis-Tipp für die Einnahmen-Überschussrechnung

Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sollten Sie die letzte Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres unbedingt bis zum 10. Januar des Folgejahres ans Finanzamt übermitteln und dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Denn dann dürfen Sie die Umsatzsteuer auch dann noch bei den Betriebsausgaben des Vorjahres abziehen, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuerzahllast für Dezember oder das vierte Quartal des Vorjahres beispielsweise erst am 15. Januar abbucht.

Quiz zur Umsatzsteuervoranmeldung

Weitere wichtige Hinweise rund um die Umsatzsteuervoranmeldung

Hier geben wir Ihnen hilfreiche Infos und Tipps, die Ihnen bei der Umsatzsteuervoranmeldung zusätzlich Arbeit bzw. Ärger ersparen können.

Vorsteuererstattung

Beantragen Sie – zum Beispiel wegen größerer Investitionen – hohe Vorsteuererstattungen, sind Rückfragen des Finanzamts oder sogar der Besuch eines Betriebsprüfers sehr wahrscheinlich. Um möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen und Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie der Umsatzsteuervoranmeldungs-Stelle im Finanzamt unaufgefordert Kopien der entsprechenden Rechnungen ggf. via Brief, Fax oder E-Mail zusenden. Tragen Sie dazu auf Seite 1 der Voranmeldung in Feld 22 (Zeile 15) eine „1“ ein. Diese und weitere Tipps können Sie dem weiterführenden Artikel Umsatzsteuerprüfung: Darauf achtet das Finanzamt besonders nachlesen.

Säumniszuschlag

Damit keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung anfallen, sollten Sie dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung geben. Ein weiterer Vorteil: Das Finanzamt selbst bucht die Zahlung meist erst vier bis fünf Tage nach Fälligkeit ab. Das bringt kurzfristig mehr Liquidität.

Ist-Versteuerung in Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung

Als Gewerbetreibender müssen Sie Ihre Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald Sie eine Rechnung gestellt haben. Lag Ihr Vorjahresumsatz jedoch nicht über 800.000 Euro, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. 

Vorteil: Die Umsatzsteuer ist bei der Ist-Versteuerung erst dann zu leisten, wenn Ihr Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Kombiniert mit einer Dauerfristverlängerung wird die Umsatzsteuer im Vergleich zur gesetzlichen Fälligkeit ohne diese beiden Vergünstigungen erst Monate später fällig.

Verrechnet? So können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren

Es passiert schon mal, dass man Belege vergisst oder einen Fehler bei der Berechnung macht. Stellen Sie fest, dass Sie einen oder mehrere Fehler in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, diese aber bereits versendet haben, können Sie diese Fehler korrigieren. Dazu erstellen Sie einfach eine neue USt-Voranmeldung und machen auf der Startseite einen Haken bei „berichtigte Anmeldung“

Beachten Sie, dass auch Korrekturen innerhalb der Abgabefrist gemacht werden müssen. Ansonsten können Sie die Fehler zwar im Rahmen der Umsatzsteuererklärung korrigieren. Aber es ist besser, die Korrekturen nicht erst mit der Umsatzsteuerjahreserklärung richtigzustellen, sondern das zeitnah mit einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung zu erledigen.

Wichtig ist, dass bei der berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung alle Angaben richtig eingefügt sind. Denn aus rechtlicher Sicht kann die Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung als eine Selbstanzeige gewertet werden und bei erneuten Fehlern Konsequenzen haben.

Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung

Sie sind in der Pflicht. Waren Sie bisher von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befreit und erfüllen aufgrund zu hoher Umsätze die Bedingungen dafür nicht mehr, dann reden Sie zu Beginn des Folgejahres mit Ihrem Finanzamt. Warten Sie nicht ab, bis die Änderung durch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung sichtbar wird. Denn das Finanzamt fordert sonst ggf. die Steuern von Ihnen nach.

Das erste Mal „elstern“

Das Ausfüllen des elektronischen Vordrucks für die Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht schwierig. Sie brauchen Daten wie:

  • Steuernummer
  • Adresse des Finanzamts
  • Adresse Ihres Unternehmens
  • den Zeitraum, den Sie melden müssen
  • die Beträge für die Vorsteuer und Umsatzsteuer

Durch die authentifizierte Übermittlung mit Zertifikat werden die Daten mit einer Art digitalem Schlüssel übertragen, was die Datensicherheit erhöht.