Was ist die Dauerfristverlängerung?
Die Dauerfristverlängerung ist eine entlastende Option, die dir der Gesetzgeber anbietet. Damit gewinnst du einen Monat Zeit, um die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben und bekommst eine Steuerstundung für die Zahlung der Umsatzsteuer. Zum Antrag und Ablauf der Dauerfristverlängerung solltest du folgendes wissen:
- Eine Dauerfristverlängerung schenkt dir als GmbH-Geschäftsführer einen Monat mehr Zeit zur Vorbereitung und Abgabe deiner Umsatzsteuervoranmeldung.
- Beantragst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung, so musst du diese als Quartalszahlernur einmal beantragen. Zahlst du hingegen monatlich, dann ist der Antrag jährlich zu stellen.
- Einen Antrag auf Dauerfristverlängerung musst du nicht begründen.
- Die Dauerfristverlängerung hat keinen Einfluss auf den Jahresabschluss unddie Umsatzsteuerjahreserklärung.
- Die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig. Durch die Dauerfristverlängerung brauchst du die UStVA erst im übernächsten Monat einzureichen. Musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Juli beispielsweise bis zum 10. August abgeben, erhältst du mit der Dauerfristverlängerung einen zusätzlichen Abgabezeitraum von vier Wochen, also bis zum 10. September. Mit der Dauerfristverlängerung hast du zudem immer einen Monat mehr Zeit, deine Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt zu überweisen. Eine zinslose Steuerstundung also.
Was bewirkt eine Dauerfristverlängerung?
Eine Dauerfristverlängerung bewirkt mehr Zeit, so dass du in deiner Funktion als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) einen Monat später beim Finanzamt einreichen darfst. Dabei gilt:
- Da die Umsatzsteuervoranmeldung später fällig ist, musst du auch erst später die Umsatzsteuer überweisen, was sich unter Umständen positiv auf deine Liquidität auswirkt.
- Alle Bestimmungen zur Dauerfristverlängerung kannst du übrigens § 18 Abs. 6 UStG (Umsatzsteuergesetz) nachlesen.
- Die §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) regeln das Verfahren der Dauerfristverlängerung.
Achtung
Bei Antrag, Sondervorauszahlung gemäß USt
Wie es der Begriff schon vermuten lässt, musst du dich nun mit einer Ausnahme beschäftigen. Aber nur dann, wenn du als GmbH-Geschäftsführer deiner Umsatzsteuervoranmeldung monatlich nachkommst.
- Davon betroffen sind vor allem Gründer im ersten Jahr ihres Unternehmertums und Selbstständige, die mehr als 9.000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr zahlen. Beantragen Vertreter dieser Gruppen eine Dauerfristverlängerung, so müssen sie ein Elftel der Jahresumsatzsteuer als Sondervorauszahlung entrichten.
- Weil frischgebackene Gründer noch keine Umsatzsteuer bezahlt haben, wird diese Summe vom Finanzamt einfach geschätzt. Diese Sondervorauszahlung muss in jedem Jahr bis zum 10. Februar des folgenden Kalenderjahres gezahlt werden – es sei denn, das Finanzamt entbindet dich von dieser Ausnahmeregelung.
- Die Sondervorauszahlung wird jedoch bei Vorauszahlung für den letzten Monat desselben Jahres angerechnet.
Wer kann eine Dauerfristverlängerung beantragen?
In Deutschland kann grundsätzlich jeder Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer eine Dauerfristverlängerung beantragen. Vorausgesetzt, der Betreffende ist mit seinem Geschäftsmodell zur Umsatzsteuervoranmeldungverpflichtet.
Ausnahmen bilden bestimmte Berufsgruppen sowie Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie bezahlen keine Umsatzsteuer. Denn wer eine Umsatzsteuerzahllastvon weniger als 2.000 Euro nachweisen kann, kann sich von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen.
Tipp
Allgemeingültige Voraussetzungen beachten
- Möchtest du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen, dann musst du zunächst das für dich zuständige Finanzamt recherchieren – im Normalfall lässt das deine Firmenadresse erkennen.
- Eine Dauerfristverlängerung kannst du jederzeit beantragen. Die Fristverlängerung tritt stets ab dem Datum der Antragsstellung (aber nicht rückwirkend) in Kraft. Wer zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist und die Fristverlängerung für das Kalenderjahr beantragen möchte, muss den Antrag bis zum 10.2. abgegeben haben.
- Bei vierteljährlicher Abgabeverpflichtung musst du den Antrag auf Dauerfristverlängerung bis zum 10.4. beim Finanzamt einreichen..
- Deinen Antrag musst du elektronisch, entsprechend den Grundlagen der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV), stellen.
- Einen Bescheid vom Finanzamt gibt es nach Antragstellung nicht. Es sei denn, es lehnt deinen Antrag auf Dauerfristverlängerung ab – ansonsten gilt der Eingang des Antrags als Genehmigung.
Warum ist eine Dauerfristverlängerung sinnvoll?
Ganz gleich, ob du mit deinem Unternehmen die Umsatzsteuervoranmeldung als Vierteljahreszahler oder Monatszahler einreichst: Die Finanzbehörde erwartet pünktliche Steuerzahlungen. Unpünktlichkeit ahndet die Finanzverwaltung mit zusätzlichen Gebühren.
Geht deine steuerliche Voranmeldung nicht fristgemäß zum 10. des folgenden Monats ein, musst du einen Verspätungszuschlag aufgrund der verzögerten Umsatzsteuervoranmeldung entrichten. Dieser beläuft sich pro Monat mindestens auf 25 Euro und ist auf 25.000 Euro begrenzt.
Zahlst du die Umsatzsteuer nicht zum veranschlagten Abgabezeitpunkt, musst du mit einem Säumniszuschlagrechnen. Mit jedem angefangenen Monat der Verspätung zahlst du 1 % des ausstehenden Steuerbetrags. Diesen Betrag runden die Finanzbeamten auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Wert ab.
Kannst du dieses Voranmeldungsverfahren regelmäßig nicht termingerecht durchführen, solltest du über eine dauerhafte Fristverlängerung beim Finanzamt nachdenken. Jede verspätete Abgabe kostet dir und deinem Unternehmen Geld.Mithilfe der Dauerfristverlängerung beschaffst du dir bzw. deiner Buchhaltung 30 zusätzliche Tage Zeit, eine vollständige Buchführung für eine lückenlose Umsatzsteuervoranmeldung zusammenzustellen.
Tipp
Bei Dauerfristverlängerung auf Buchhaltungssoftware vertrauen
Zu Beginn deiner Unternehmensgründung wirst du mit vielen Dingen konfrontiert sein. Mit einer Online-Buchhaltungssoftware wie Lexware Office kannst du deine Umsatzsteuervoranmeldung entspannt bis zum erforderlichen Stichtag vornehmen.
Wie beantragst du eine Dauerfristverlängerung für die GmbH?
Die Dauerfristverlängerung beantragst du online über das ELSTER-Programm der Finanzbehörde. Das geht ganz leicht:
- Der Menüpunkt „Dauerfristverlängerung“ ist im Bereich der Umsatzsteuer zu finden
- Nach einem Klick kannst du das Antragsformular ausfüllen.
- Dabei gibst du Steuernummer sowie die Firmendaten ein.
- Wichtig: Der volle Euro-Betrag ist erforderlich: In diesem Feld trägst du die geschätzte Umsatzsteuer des Kalenderjahres ein. Hast du bereits im Vorjahr Umsatzsteuer gezahlt, kannst du diese Summe als Richtwert nehmen.
- Abgesehen von diesen Informationen musst du keine weitere Begründung für den Antrag auf Dauerfristverlängerung nennen.
- Bei Monatszahlern oder Gründern ist das Feld 38 relevant – hier wird die Sondervorauszahlung durch das Elster-Programm berechnet.
- Hat das Finanzamt eine Einzugsermächtigung von dir als GmbH-Geschäftsführer erhalten, zieht es die Sondervorauszahlung bei Monatszahlern automatisch ein. Diese beträgt 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres und dient der Finanzbehörde als Sicherheit.
Hast du dich stattdessen für einen Steuerberater entschieden, dann kann dieser den Antrag für die Dauerfristverlängerung für deine GmbH beantragen. Er berechnet dabei ggf. auch die Sondervorauszahlung und behält alle Fristen im Auge.
Achtung
Ablehnung bei Fehlverhalten des Geschäftsführers
Sobald eine Gefährdung des Steueraufkommens möglich ist, kann das Finanzamt den Antrag auf Dauerfristverlängerung durch den GmbH-Gesellschafter bzw. Geschäftsführer nach § 46 Satz 2 UStDV ablehnen.
Beispiel: In einem Urteilsfall gaben die Richter des Finanzgerichts Köln dem Finanzamt Rückendeckung für die Ablehnung des Antrags auf Dauerfristverlängerung, wenn der GmbH-Geschäftsführer im Verdacht steht, an einer Steuerhinterziehung beteiligt zu sein (FG Köln, Urteil v. 12.12.2013, Az. 9 K 2349/10). Das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt hier leider nicht.
Wann kannst du die Dauerfristverlängerung beantragen?
Falls das Kalender- bzw. dein Geschäftsjahr bereits begonnen hat, bedeutet das nicht, dass du die Möglichkeit zur Dauerfristverlängerung verpasst hast. Zu welchem Zeitpunkt du die Verlängerung des Voranmeldezeitraums beantragen darfst, hängt von gewissen Aspekten ab:
- Du musst die Dauerfristverlängerung nicht direkt am Anfang des Jahres für das gesamte Jahr beantragen.
- Die Termine für die Fristverlängerung orientieren sich daran, in welchen Intervallen du die Umsatzsteuervoranmeldung erledigst.
- Monatszahler können den verzögerten Abgabetermin jeden Monat bis zum 10. Tag beantragen, damit die Verlängerung noch für den vorherigen Monat gilt.
- Vierteljahreszahler hingegen müssen den Antrag bis zum 10. Tag des letzten Monats im Quartal abgeben, damit die Dauerfristverlängerung noch für das vergangene Quartal gelten soll.
- Wichtig für Quartalszahler: Die Dauerfristverlängerung bezieht sich nicht auf das gesamte Quartal, sondern lediglich auf einen Monat.
Welche Vorteile und Besonderheiten gibt es für die Dauerfristverlängerung einer GmbH?
Der größte Vorteil einer Dauerfristverlängerung liegt auf der Hand: Als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, zum Beispiel bei Neugründung, hast du immer einen Monat länger Zeit, die Umsatzdaten und Vorsteuern zu ermitteln und an das Finanzamt zu übersenden. Je nachdem, ob die Dauerfristverlängerung bei Verpflichtung zur monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen gilt, sind folgende Vorgaben zu beachten:
| Monatsabgabe | Quartalsabgabe | |
|---|---|---|
| Antragsfrist nach § 48 UStDV | bis 10. Februar | bis 10. April |
| Sondervorauszahlung | 1/11 des Umsatzsteuerzahlungssolls des Vorjahres (Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuern) | keine |
| Verrechnung der Sonderzahlung | Sondervorauszahlung wird auf das Zahlungssoll der letzten Umsatzsteuervoranmeldung angerechnet. | keine |
Wie kannst du die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer berechnen?
Bei der Beantragung der Dauerfristverlängerung für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist die Berechnung der notwendigen Sonderzahlung entscheidend. Bevor du eine Dauerfristverlängerung beantragst, solltest du also berechnen, wie hoch der Betrag der Sondervorauszahlung sein wird. Entrichtest du diese einmalige Vorauszahlung pünktlich, kannst du Ärger vermeiden. So gehst du bzw. deine Buchhaltung dabei vor:
- Im ersten Schritt geht es darum, die Summe der Beträge deiner Umsatzsteuervoranmeldungen des vergangenen Kalenderjahres zu kalkulieren.
- Die errechnete Summe dividierst du anschließend durch 11. Mit dem Ergebnis weißt du, wie hoch deine einmalige USt-Sondervorauszahlung ausfallen wird.
- Falls du im Vorjahr lediglich im Nebenberuf unternehmerisch tätig warst, passen die Finanzbeamten den Betrag entsprechend an.
- Angenommen du hast Anfang Januar mit deiner Selbstständigkeit begonnen, dann musstest du dem Finanzamt Umsatzsteuer für Januar, Februar und März übermitteln. Waren das zum Beispiel 10.000 Euro gesamt, ergibt sich für die Einschätzung deiner Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung folgende Rechnung:
Beispiel der Kalkulation einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung:
10.000 x 12 / 3 (Monate) = 30.000 x 1/11 = circa 2.727 Euro
Das ist der Betrag, den du als Sondervorauszahlung überweisen musst.
Wie funktioniert ein Antrag auf Dauerfristverlängerung für die GmbH?
Der einmal gestellte Antrag auf Dauerfristverlängerung für die GmbH gilt zeitlich unbegrenzt, bis das Finanzamt ihn widerruft (Abschn. 18.4 Abs. 3 Satz 1 UStAE). Der Antrag muss also nicht jedes Jahr neu gestellt werden. Voraussetzung der erneuten Dauerfristverlängerung für die GmbH bei Monatsabgabe ist jedoch die Überweisung der Sonderzahlung zum 10.2. des Folgejahres.
Tipp
Verhalte dich regelkonform
Tu nichts, was die Dauerfristverlängerung für deine GmbH gefährden könnte. Achte als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in Hinblick auf die Dauerfristverlängerung also darauf, dass du die steuerlichen Pflichten der GmbH stets erfüllst und dir nichts zuschulden kommen lässt. Damit du die Dauerfristverlängerung behältst, solltest du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Elektronische Antragstellung beim Finanzamt
- Berücksichtigung der Fristen
- Leistung der Sondervorauszahlung
Erfüllst du all diese Pflichten, hat das Finanzamt auch keinen Grund die Dauerfristverlängerungfür die GmbH zu widerrufen.
FAQ zur Dauerfristverlängerung
Wie stellt man einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt?
In ELSTER rufst du das Formular zur Dauerfristverlängerung im Bereich „Umsatzsteuer“ auf und trägst dort deine Steuernummer sowie die Basisdaten der GmbH ein. Bei Monatszahlern ist zusätzlich die Sondervorauszahlung zu berücksichtigen: ELSTER fragt dazu die Bemessungsgrundlage ab und berechnet den Betrag automatisch. Wichtig ist, dass du im Formular immer mit vollen Euro-Beträgen arbeitest. Eine Begründung musst du nicht abgeben. Achte dennoch darauf, dass du die Antragsfristen einhältst und – falls erforderlich – die Sondervorauszahlung fristgerecht leistest, damit die Dauerfristverlängerung wirksam wird.
Welche Besonderheiten gibt es für Monatszahler?
Für Monatszahler gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Dauerfristverlängerung ist zwar auch hier möglich, sie ist aber in der Regel an die Sondervorauszahlung gekoppelt. Diese beträgt ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres (vereinfacht: Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) und muss grundsätzlich bis zum 10. Februar geleistet werden. Sie dient dem Finanzamt als Sicherheitsleistung, weil sich durch die Fristverlängerung die Zahlung der Umsatzsteuer nach hinten verschiebt. Die Sondervorauszahlung ist keine „Zusatzsteuer“, sondern wird später wieder verrechnet, meist mit der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres. Gerade im Gründungsjahr ist das in der Praxis ein Punkt, den du einkalkulieren solltest: Die Dauerfristverlängerung bringt mehr Zeit, bindet aber kurzfristig Liquidität, weil die Sondervorauszahlung zusätzlich anfällt.
Ist ein Widerruf der Dauerfristverlängerung bei Insolvenzfällen möglich?
Ein Widerruf ist grundsätzlich möglich. Und zwar immer dann, wenn das Finanzamt das Steueraufkommen als gefährdet ansieht. Das kann auch in Insolvenzfällen eine Rolle spielen. Befindet sich die GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder läuft ein Insolvenzverfahren, prüft die Finanzverwaltung häufig genauer, ob die Fristverlängerung weiterhin vertretbar ist. Denn durch die Dauerfristverlängerung verschieben sich Meldung und Zahlung um einen Monat. Bei Liquiditätsproblemen steigt damit aus Sicht des Finanzamts das Risiko von Rückständen. Wichtig für dich als Geschäftsführer: Auch in der Insolvenz bestehen die Pflichten zur korrekten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen fort.
Fälle, in denen ein Widerruf der Dauerfristverlängerung geprüft werden kann:
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH
- erhebliche Steuerrückstände oder wiederholte verspätete Steuerzahlungen
- wiederholte verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung steuerlicher Pflichten durch die Geschäftsführung
Wird die Dauerfristverlängerung widerrufen, gelten wieder die regulären Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung. Für Geschäftsführer bedeutet das: Die Meldungen müssen wieder bis zum 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen ist es deshalb besonders wichtig, dass die Buchhaltung und die steuerlichen Meldungen weiterhin zuverlässig und fristgerecht erfolgen.