Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen: Wichtige Infos und Tipps

Als Arbeitgeber verpflichtet dich der Gesetzgeber, für jeden Mitarbeiter monatlich eine Gehaltsabrechnung zu erstellen und diese dem jeweiligen Angestellten auszuhändigen. Deshalb darfst du als Arbeitgeber keine Fehler machen, wenn du die Gehaltszettel erstellst, und solltest dich strikt an alle gesetzlichen Vorgaben halten. Andernfalls riskierst du Ärger mit dem Finanzamt. Um dich bei dieser komplexen Aufgabe zu unterstützen, haben wir in unserem Ratgeber alles zusammengestellt, was du zur Gehaltsabrechnung wissen musst.

Zuletzt aktualisiert am 10.03.2026
© Thomas Malyska

Definition

Was ist eine Gehaltsabrechnung?

Jeder Arbeitnehmer erhält in der Regel einmal pro Monat nach der Auszahlung seines Gehalts oder Verdienstes eine Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber – häufig auch Monats-, Entgelt-, Lohn- oder Verdienstabrechnung genannt. Sie belegt in Textform, wie sich das Gehalt des Angestellten zusammensetzt. Oft unterschätzen Arbeitnehmer jedoch deren Bedeutung. In vielen Situationen benötigen Arbeitnehmer das Dokument nämlich als Einkommensnachweis, zum Beispiel:

  • bei der Wohnungssuche,
  • bei der Vergabe von Krediten
  • bei der Steuererklärung.

Es ist wichtig, die Gehaltsabrechnung zu verstehen. Denn du brauchst sie auch, um die Einkommensteuer korrekt zu berechnen. Das Formular zeigt die Höhe des Brutto- und Nettolohns unter Berücksichtigung aller monatlichen Abzüge, wie zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge:

  • Lohnsteuer,
  • Solidaritätszuschlag,
  • ggf. Kirchensteuer und
  • Abgaben zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).

Aus diesem Grund dient die Gehaltsabrechnung in vielerlei Hinsicht als wichtiger Einkommensnachweis für Dritte, den sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Bedarf vorlegen können.

Eine Gehaltsabrechnung erstellen du grundsätzlich nach diesem Schema:

  1. Gesamtbruttolohn ermitteln,
  2. Anfallende Steuern aus dem Steuerbrutto berechnen,
  3. Sozialversicherungsbeiträge aus dem Sozialversicherungsbrutto ermitteln,
  4. Nettogehalt bzw. Nettolohn berechnen und
  5. Auszahlungsbetrag ermitteln.

SOFTWARESUPPORT

Gehaltsabrechnung mit Lexware erstellen: So geht’s

Benötigst du Unterstützung bei der Erstellung der Gehaltsabrechnung in deinem Lexware Programm? Dann gelangst du hier zu unserem Software-Support und erhältst nützliche Hilfestellungen rund um das Thema.

Was musst du bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen?

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie du eine Gehaltsabrechnung inhaltlich oder formal aufbauen musst. Wenn du gesetzeskonforme Abrechnungen erstellen willst, sollten einige wichtige Pflichtangaben aber unbedingt auf jedem Gehaltszettel stehen. So gewährleistest du, dass deine Mitarbeiter und Dritte stets nachvollziehen können, wie sich das Monatsentgelt der Beschäftigten in deinem Unternehmen im Detail zusammensetzt.

Welche Aufgaben und Pflichten fallen bei der Gehaltsabrechnung an?

  • Versicherungspflicht der Angestellten prüfen
  • Angestellte bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse fristgerecht an- und abmelden
  • Versicherungsnummern für Arbeitnehmer bei der Krankenkasse beantragen
  • Sozialabgaben (Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung) berechnen und fristgerecht überweisen
  • Arbeitsunterbrechungen an die Krankenkasse und die Rentenversicherung melden
  • Jahresmeldungen mit den Beschäftigungszeiten und den beitragspflichtigen Arbeitsverdiensten der Beschäftigten erstellen
  • Beschäftigte bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) anmelden
  • Gehalt der Angestellten bei Krankheit bzw. im Mutterschutz weiter ausbezahlen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Die beiden Begriffe werden genau wie Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung häufig synonym gebraucht. Lohn bzw. Gehalt bezeichnet grundsätzlich die Bezahlung eines Angestellten für dessen geleistete Arbeit. Allerdings kann man hier noch weiter differenzieren:

  • Lohn: Den Lohn berechnest du auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit eines Angestellten. Meist erhalten beispielsweise Schreiner Lohn von ihrem Arbeitgeber. Je nach Umfang der geleisteten Stunden bzw. je nach Monat kann die Höhe des Auszahlungsbetrags dementsprechend schwanken.
  • Gehalt: Hierunter versteht man einen Festbetrag, den du monatlich auf das Konto des oder der Angestellten überweist. Egal, wie viele Überstunden er oder sie gearbeitet oder wie viele Tage ein Monat hat – das Gehalt bleibt immer gleich.

Wenn du eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erstellst, musst du vermerken, wie du den Angestellten bezahlst. Es gibt aber keinen gravierenden Unterschied zwischen den beiden Formularen. Je nachdem ob du deine Beschäftigten mit Lohn oder Gehalt entlohnst, musst du in der Abrechnung jeweils alle erforderlichen Informationen und Pflichtangaben korrekt aufführen.

Bestandteile der Gehaltsabrechnung: Wie setzt sich ein Gehalt zusammen und welche Abzüge gehen monatlich davon ab?

Die auf der monatlichen Gehaltsabrechnung wichtigste Angabe für jeden Arbeitnehmer ist mit Sicherheit der Auszahlungsbetrag, den du am Ende des Monats auf sein oder ihr Konto überweist: das Nettogehalt. Was Beschäftigten vom Bruttolohn übrig bleibt, hängt in erster Linie von der Höhe der monatlichen Abzüge ab.

Ungefähres Verhältnis vom Brutto- zum Netto-Gehalt

Diagramm: Vom Bruttogehalt werden jeweils circa 20 Prozent Steuern und Sozialversicherungen abgezogen

Diese Übersicht zeigt, dass Arbeitnehmer durchschnittlich 59 % des Bruttogehalts als Nettogehalt erhalten. Wie hoch die Abgaben bei jedem Einzelnen sind, steht auf der Gehaltsabrechnung.

Folgende Posten musst du berücksichtigen, wenn du das Gehalt berechnest:

1. Steuerabzüge vom Gehalt berechnen

  • Lohnsteuer: Alle deutschen Arbeitnehmer müssen monatlich Lohnsteuer abführen. Deutschland hat die Lohnsteuer progressiv aufgebaut. Das heißt, dass der Steuersatz steigt, wenn das Gehalt steigt. Im Jahr 2026 liegt der Eingangssteuersatz bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 % und der Höchststeuersatz bei 45 %. Du findest diese Werte in der jeweils geltenden Einkommensteuer-Grundtabelle. Wenn du die Lohnsteuer berechnest, ist ein weiteres entscheidendes Kriterium die Lohnsteuerklasse:
<b>Lohnsteuerklasse</b>
LohnsteuerklasseZuordnung
Steuerklasse 1 Ledige Angestellte
Steuerklasse 2 Alleinerziehende Angestellte
Steuerklasse 3 Verheiratete Angestellte (Ehepartner in Steuerklasse 5)
Steuerklasse 4 Verheiratete Angestellte mit annähernd gleichem Gehalt
Steuerklasse 5 Verheiratete Angestellte (Ehepartner in Steuerklasse 3)
Steuerklasse 6 Für einen Zweit- oder Nebenjob (sofern keine geringfügige Beschäftigung)
  • Kirchensteuer: Nur Religionsgemeinschaften, die der Staat anerkannt hat, dürfen Kirchensteuer erheben. Der Gesetzgeber koppelt sie grundsätzlich direkt an die Lohnsteuer. Je nach Bundesland fällt sie in der Gehaltsabrechnung unterschiedlich hoch aus. Während die Steuer in Baden-Württemberg und Bayern beispielsweise 8 % beträgt, liegt sie in den anderen deutschen Bundesländern bei 9 %.
  • Solidaritätszuschlag: Bei den meisten Arbeitnehmern fällt der Soli seit 2021 weg. Bei hohen Einkommen oder mehreren Beschäftigungen kann er jedoch weiterhin relevant sein. Arbeitgeber müssen prüfen, ob der Zuschlag im konkreten Fall berechnet werden muss. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Beitrag zum Solidaritätszuschlag.

2. Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für die Gehaltsabrechnung

Eine wichtige Rechengröße im Sozialversicherungsrecht sind die Beitragsbemessungsgrenzen. Sie legen einen Höchstbetrag des Einkommens fest. Die Sozialversicherungen beziehen sich prozentual auf diesen Betrag, wenn sie die Beiträge berechnen. Das heißt: Den Anteil, den ein Arbeitnehmer über dem Höchstbetrag verdient, berücksichtigen die Sozialversicherungen dabei nicht. Jedes Jahr beschließt die Bundesregierung jeweils einen Höchstbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung unterscheidet die Bundesregierung bei der Beitragsbemessungsgrenze immer noch zwischen Ost und West.

Arbeitslosenversicherung

 

Die Arbeitslosenversicherung ist auf der Gehaltsabrechnung eine der wichtigsten Angaben. Wenn du einem Beschäftigten kündigen musst, ist dieser oder diese dadurch weiterhin abgesichert und erhält auch während der Arbeitslosigkeit ein Einkommen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beläuft sich auf 2,6 % des Bruttolohns, wovon sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils die Hälfte übernehmen – also 1,3 %.

Rentenversicherung

 

Die Beiträge zur Rentenversicherung liegen bei 18,6 % des Bruttoentgelts. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag. Beide Parteien übernehmen jeweils 9,3 %.

Krankenversicherung

 

Gesetzliche Krankenkassenbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls zur Hälfte. Der Satz liegt derzeit bei 14,6 % des Bruttolohns. Das heißt: Jeder bezahlt 7,3 %. Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es allerdings eine Ausnahme: Diese darf Zusatzbeiträge erheben. Dafür muss der oder die Beschäftigte allein aufkommen. Wie hoch dieser ist, steht ebenfalls in der Gehaltsabrechnung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 %. Er ist allerdings nur eine Richtgröße und kann je nach Krankenkasse variieren.

Pflegeversicherung

 

Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe seines oder ihres Lebens pflegebedürftig wird, finanziert die Pflegeversicherung die Pflege mit dem einbezahlten Geld mit. Der Beitragssatz liegt bei 3,6 % des Bruttoentgelts (Kinderlose 4,2 %). Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen jeweils die Hälfte. Das heißt: Jeder zahlt 1,8 %. Bei Kinderlosen ist der Beitragssatz höher und der Eigenanteilt liegt bei ihnen bei 2,4 %.

Ausnahme Sachsen:
In Sachsen zahlen die Arbeitnehmer mehr als die Arbeitgeber:

  • Arbeitnehmer: 2,3 %, Kinderlose: 2,9 %,
  • Arbeitgeber: 1,3 %.

Info

Warum Marias Nettogehalt niedriger ist als erwartet

Maria Müller verdient laut Arbeitsvertrag 3.500 Euro brutto. Als sie ihre erste Gehaltsabrechnung erhält, ist sie überrascht: Auf ihrem Konto landen nur rund 2.300 Euro. Was ist passiert?
Als Arbeitgeber ziehst du zunächst die Lohnsteuer ab. Da Maria ledig und kinderlos ist, fällt sie in Steuerklasse 1 – hier ist die Steuerlast höher als bei verheirateten Arbeitnehmern. Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Da Maria keine Kinder hat, zahlt sie außerdem einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Am Ende bleiben Maria rund 65 % ihres Bruttogehalts als Nettogehalt übrig – ein typischer Wert für Arbeitnehmer in Deutschland. Das Lohnprogramm von Lexware schlüsselt alle Abzüge automatisch und übersichtlich auf der Gehaltsabrechnung auf.

Welche Pflichtangaben muss eine Gehaltsabrechnung enthalten?

Wichtig ist, dass die Gehaltsabrechnungen alle relevanten Informationen darüber beinhalten, welche Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge du im jeweiligen Abrechnungszeitraum geleistet hast und wie hoch diese waren. Außerdem musst du Zuschläge, Zulagen und sonstige Vergütungen in korrekter Höhe vermerken. Am Ende der Gehaltsberechnung steht das Nettogehalt – also der Auszahlungsbetrag.

Wenn du eine Gehaltsabrechnung selber erstellst, musst du außerdem beachten, dass diese nicht nur für dich und deine Arbeitnehmer, sondern auch für das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger nachvollziehbar sein muss. Daher müssen alle Angaben vollständig und korrekt sein. Deshalb müssen deine Abrechnungen gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) unbedingt folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers,
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers,
  • Versicherungsnummer des Arbeitgebers,
  • Datum des Beschäftigungsbeginns,
  • Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer,
  • Abrechnungszeitraum und Anzahl der Steuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge,
  • ggf. Zahl der Kinderfreibeträge,
  • Merkmale für den Kirchensteuerabzug und
  • mögliche Steuerfreibeträge und Steueranrechnungsbeträge.

Wie liest man eine Muster-Gehaltsabrechnung richtig? Beispiel-Vorlage mit Erklärung

PDF einer Gehaltsabrechnung

Eine Gehaltsabrechnung zu erstellen ist nicht ganz einfach, denn du musst recht viel beachten. Der Gesetzgeber schreibt also eine Menge Pflichtangaben vor, die auf der Gehaltsabrechnung stehen müssen. Doch an welcher Stelle sind sie hier zu finden? Schnell übersieht man etwas. 
Hilfreich ist ein Muster mit einer Erklärung aller Positionen – so verstehst du jede Lohnabrechnung auf Anhieb und bist für alle Standardfälle gut vorbereitet. Wir zeigen es dir an einem Beispiel. Die Muster-Gehaltsabrechnung wurde mit Lexware lohn+gehalt erstellt.

Dieses Schema einer Gehaltsabrechnung gibt dir Aufschluss über folgende Punkte:

1. Personenbezogene Daten Arbeitnehmer: Hier befinden sich die erforderlichen Daten des Angestellten, wie zum Beispiel das Eintrittsdatum ins Unternehmen, das Geburtsdatum, die Krankenversicherung, die Steuerklasse oder die Steuertage.

2. Urlaub: An dieser Stelle listet die Gehaltsabrechnung den aktuellen Stand des Urlaubsanspruchs auf.

3. Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

4. Brutto-Bezug: Hier gibst du sowohl die Lohnart als auch den Brutto-Betrag an. Je nach Arbeitsvertrag kommen noch weitere Beträge hinzu. Dazu gehören zum Beispiel diese:

5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge: Dieser Teil listet die gesetzlichen Abzüge im Bereich Steuer und Sozialversicherung auf.

6. Nettoentgelt: Das Nettoentgelt ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Abzügen vom Bruttogehalt übrigbleibt. Dieser ist nicht immer identisch mit dem Auszahlungsbetrag.

7. Netto-Bezüge/ Netto-Abzüge: Hier führst du Zuschüsse vom Arbeitgeber und Abzüge auf, die den Arbeitnehmer betreffen. Sie vermindern oder erhöhen den Auszahlungsbetrag.

8. Auszahlungsbetrag: An dieser Stelle der Gehaltsabrechnung steht der Betrag, den du tatsächlich am Ende des jeweiligen Monats auszahlst.

9. Abgelaufene Jahreswerte: Diese Übersicht zeigt sämtliche Brutto-Werte und Beträge der gesetzlichen Abzüge, die bis zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung im laufenden Abrechnungsjahr angefallen sind.

10. Bankverbindung des Mitarbeiters zur Auszahlung des monatlichen Gehalts

11. Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung: Die Fußzeile enthält Erklärungen zu allen Abkürzungen, die auf der Lohnabrechnung erscheinen. Außerdem findest du hier den Hinweis, dass du die Entgeltbescheinigung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt hast.

Tipp

Checkliste: Gehalt richtig gestalten

Welche Punkte musst bzw. solltest du als Arbeitgeber bei der Gehaltsgestaltung deiner Mitarbeiter berücksichtigen? Unsere Checkliste ist eine sehr hilfreiche Unterstützung bei dieser Aufgabe.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften Gehaltsabrechnungen?

Die Gewerbeordnung (GewO) legt fest, dass ein Betrieb jedem Arbeitnehmer bei Zahlung seines Arbeitsentgelts eine Entgeltabrechnung in Textform erteilen muss. Dementsprechend verpflichtet der Gesetzgeber jedes Unternehmen, das Gehalt seiner Beschäftigten monatlich abzurechnen und ihnen eine genaue Aufstellung darüber auszuhändigen. Da es sich hierbei um wichtige, steuerrelevante Dokumente handelt, müssen alle Daten und Angaben darauf absolut korrekt sein.

Info

Praxisbeispiel: Fehler in der Gehaltsabrechnung – und jetzt?

Du hast deinem Mitarbeiter im Januar versehentlich 200 Euro zu wenig Gehalt überwiesen, weil du eine Überstundenvergütung vergessen hast. Im Februar fällt dir der Fehler auf. So gehst du vor:

  1. Du erstellst eine Korrekturabrechnung für Januar mit dem korrekten Betrag.
  2. Du zahlst die fehlenden 200 Euro mit der nächsten Gehaltsabrechnung im Februar nach.
  3. Du korrigierst die Meldungen an Krankenkasse und Finanzamt entsprechend.

Wichtig: Du hast für solche Korrekturen maximal drei Monate Zeit. Danach wird es kompliziert und kann zu Nachfragen vom Finanzamt führen. Lexwares Lohnprogramm unterstützt dich bei Korrekturabrechnungen und passt die Meldungen automatisch an.

Hin und wieder schleicht sich vielleicht einmal ein Rechenfehler ein. Dadurch ziehst du einem Mitarbeiter beispielsweise zu hohe oder zu niedrige Steuerbeträge vom Verdienst ab. Zwar darfst du bei der Gehaltsabrechnung als Arbeitgeber so entstandene Fehler innerhalb von drei Monaten korrigieren und rückwirkend korrekt verrechnen, allerdings kommt dann zeitintensiver Papierkram auf dich zu.

Achtung

Entrichte die Beiträge immer fristgerecht!

Ernsthafte Konsequenzen drohen dir, wenn du versehentlich vergisst, fällige Beiträge fristgerecht an die zuständigen Behörden und das Finanzamt zu übermitteln. Behältst du eine fehlende Zahlung nachträglich für länger als drei Lohnzahlungen ein, ist das strafbar. Schlimmstenfalls drohen dir hohe Geldstrafen oder sogar bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Aus diesem Grund solltest du unbedingt auf die Richtigkeit jeder Gehaltsabrechnung achten.

Gehaltsabrechnung auslagern oder selbst erstellen?

Um die Gehaltsabrechnungen deiner Angestellten zu erstellen, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Die Abrechnungen auslagern (z. B. an ein externes Lohnbüro oder einen Steuerberater).
  • Die Gehaltsabrechnung selbst erstellen (z. B. in einer eigenen Abteilung für die Lohnbuchhaltung oder mit spezieller Lohnsoftware).

Egal, für welche Lösung du dich entscheidest – du solltest deine Gehaltsabrechnungen in jedem Fall pünktlich erstellen. Andernfalls kann das zu Frust und Motivationsmangel bei deinen Mitarbeitern bzw. sogar zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht führen.

Tipp

Lohn und Buchhaltung gemeinsam denken

Wer für ein kleines Team Gehaltsabrechnungen erstellt, hat parallel Belege, Rechnungen und EÜR zu erledigen. Eine Buchhaltungssoftware für Kleinstunternehmen bündelt beide Bereiche in einem System.

Wann solltest du die Gehaltsabrechnung auslagern?

Die Lohnbuchhaltung ist zeitintensiv und komplex. Deshalb gehört sie in den meisten Unternehmen zu den eher ungeliebten Aufgaben. Hinzu kommt, dass Firmeninhaber oft nicht das nötige Know-how besitzen, um monatlich eigenständig abzurechnen. Daher sehen viele Betriebe die geeignetere Alternative darin, die Gehaltsabrechnung auszulagern. Hierfür geben sie die Arbeit zum Beispiel an einen externen Experten:

  • Steuerberater
  • Lohnbuchhalter
  • Online-Lohnbüro

Die Gehaltsabrechnung auszulagern, kann für größere Unternehmen mit dem entsprechenden Budget eine echte Erleichterung sein. Viele Steuerberater und Lohnbüros arbeiten mit DATEV – einer Software, die vor allem auf die Bedürfnisse von Steuerkanzleien und größeren Firmen zugeschnitten ist. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist DATEV jedoch oft zu komplex und teuer. Eine Alternative bietet Lexware lohn+gehalt: Die Software richtet sich gezielt an Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, die ihre Lohnabrechnung einfach und eigenständig erledigen möchten – ohne tiefgehendes Fachwissen. Dank der integrierten DATEV-Schnittstelle kannst du deine Daten bei Bedarf trotzdem direkt an deinen Steuerberater übermitteln.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, externe Fachleute zu engagieren, die deine Gehaltsabrechnungen erstellen, dann beachte, dass dieser Service mit hohen Kosten verbunden ist. Dafür kannst du dir durch das Outsourcing der Gehaltsabrechnung sicher sein, dass du keine Gesetzesänderungen verpasst. Vorausgesetzt natürlich, du gerätst an einen zuverlässigen Lohnservice, wie es zum Beispiel bei deinem Steuerberater der Fall ist. Sobald du die Gehaltsabrechnung in fremde Hände gibst, betrifft das ebenfalls hochsensible Mitarbeiterdaten. Wähle externe Fachleute daher immer mit Bedacht aus.

Quiz zur Gehaltsabrechnung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen selbst erledigen?

Oft kann eine interne Lösung für die Gehaltsabrechnung sinnvoll sein. Du kannst diese Option für dein Unternehmen in Betracht ziehen, wenn folgende Kriterien auf dich zutreffen:

  • Du hast gerade erst gegründet bzw. leitest ein kleines Unternehmen. Sowohl der Arbeitsaufwand als auch die Anzahl deiner Mitarbeitenden hält sich noch in Grenzen und dir fehlt es am nötigen Kleingeld, um die Gehaltsabrechnung auszulagern.
  • Du möchtest die Kosten in deinem Betrieb reduzieren, um erfolgreich zu bleiben. Im Zuge dessen bringt es für deine Firma finanzielle Vorteile mit sich, wenn du die Gehaltsabrechnung selbst erstellst.

Wenn einer oder mehrere dieser Punkte auf dich zutreffen, solltest du dich ernsthaft darüber nachdenken, deine Gehaltsabrechnungen selbst zu erstellen. Hierfür hast du folgende Möglichkeiten:

  • Excel-Tabellen: Wer Grundkenntnisse mitbringt, wie man Gehälter abrechnet, und sich mit Excel auskennt, kann das Programm nutzen, um Gehaltsabrechnungen selbst zu erstellen.
  • Lohnrechner: Du hast die Möglichkeit, spezielle Lohnrechner im Internet zu verwenden, welche dir das Gehalt deiner Beschäftigten online ausrechnen.
  • Gehaltsabrechnungsmuster: Du bist dafür verantwortlich, alle Lohndaten deiner Angestellten in einer Abrechnung einzutragen und ihnen diese anschließend auszuhändigen. Damit darauf alle wichtigen Informationen und Pflichtangaben enthalten sind, kannst du zum Beispiel vorgefertigte Vorlagen aus dem Web für die Gehaltsabrechnung verwenden.

Achtung

Du selbst musst für die Korrektheit der Daten sorgen

Wenn du dich für eine dieser Optionen entscheidest, um deine Gehaltsabrechnungen selber zu erstellen, musst du die Nettolöhne deiner Mitarbeiter unbedingt korrekt berechnen. Beachte, dass sich die Berechnungsschlüssel der Finanzämter und Sozialkassen jährlich ändern. Du allein bist dann dafür zuständig sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.

Ist die Nutzung einer Vorlage ausreichend?

Kleinbetriebe mit 1 bis 3 Mitarbeitern können fertige Vorlagen als Alternative zu einem Lohnprogramm verwenden. Dann sollten allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Bruttogehälter bleiben das gesamte Jahr hindurch gleich. Lediglich das Datum für den jeweiligen Monat musst du dann anpassen.
  • Ein Steuerberater hat zu Jahresbeginn alle Eingaben und Ergebnisse überprüft. Achtung: Dafür entstehen Kosten, die du einkalkulieren musst.
  • Bei jedem Jahreswechsel besorgst du dir beim Finanzamt und den Sozialkassen alle neuen Berechnungsschlüssel und passt die Formulare entsprechend an.

Sobald sich das Gehalt ändert, stehen der Zeitaufwand, um die Formulare erneut anzupassen, und die geringe Kostenersparnis im Vergleich zu einer Lohnbuchhaltungssoftware in keinem Verhältnis mehr. Wirklich flexibel, rechtssicher, stets aktuell und erheblich komfortabler sind Gehaltsabrechnungen, die ein Lohnbuchhaltungsprogramm automatisch erstellt.

Tabelle zur Veranschaulichung von Vor- und Nachteilen des Outsourcing der Gehaltsabrechnung

Welche Vorteile bietet eine Gehaltsabrechnungssoftware?

du möchtest deine Lohnbuchhaltung in Zukunft mit einer leistungsfähigen Software selbst erledigen und deine monatlichen Abrechnungen auf möglichst unkompliziertem und einfachem Weg abwickeln? Dann bietet dir eine Gehaltsabrechnungssoftware folgende Vorteile:

  • du erstellst Gehaltsabrechnungen einfach und zeiteffizient.
  • du sparst dir viel Arbeitsaufwand und kannst wesentlich mehr Zeit in dein Kerngeschäft investieren.
  • du wickelst deine komplette Lohnabrechnung ohne fremde Hilfe einer Steuerkanzlei oder eines externen Lohnbüros ab und sparst dadurch bares Geld.
  • du kannst alle wichtigen Personaldaten deiner Angestellten im Handumdrehen erfassen, effizient verwalten und gemäß den aktuellen, gesetzlichen Richtlinien archivieren.
  • du berechnest alle relevanten Angaben fehlerlos und absolut korrekt und berücksichtigst dabei die Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Die Auszahlungsbeträge kannst du dank einer integrierten Funktion für das Online-Banking direkt überweisen.
  • du kannst alle wichtigen Daten direkt über das Programm an das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherungsträger melden.
  • du hast alle Lohndaten deiner Beschäftigten mit einem Mausklick parat und kannst Auskünfte schneller erteilen.
  • du behältst den perfekten Überblick über alle Personalkosten.
  • du arbeitest auf Basis der aktuellen Gesetze und Datenschutzrichtlinien.

Die wichtigsten Funktionen von Gehaltsabrechnungsprogrammen im Überblick

Wenn du die passende Lohnsoftware wählst, achte darauf, dass diese alle Basis-Funktionen enthält, die du brauchst, um sämtliche gängigen Beschäftigungs- und Lohnarten in deinem Betrieb leicht abzurechnen. Neben Angestellten mit einem festen Monatsgehalt gehören unter anderem diese Sonderfälle dazu:

Als Arbeitgeber verpflichtet dich der Gesetzgeber, den zuständigen Ämtern und Sozialversicherungsträgern alle Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen deiner Angestellten sofort mitzuteilen:

  • Neueinstellungen,
  • Kündigungen,
  • Krankheitsfälle und
  • Mutterschutz.

Hierfür besitzen Programme wie Lexware Office Lohn & Gehalt ein integriertes Meldeverfahren, mit dem du Beitragsnachweise, Sozialversicherungsmeldungen und sonstige Bescheinigungen bequem an die zuständigen Behörden übermittelst. Außerdem bietet dir unser Programm die Möglichkeit, die Stamm- und Abrechnungsdaten deiner Mitarbeiter zentral und effizient zu verwalten, um die digitalen Gehaltsabrechnungen noch einfacher zu erstellen.

Schnittstellen und weitere praktische Zusatz-Funktionen

Viele Software-Lösungen punkten beispielsweise nicht nur mit allen wichtigen Funktionen für gesetzlich korrekte Gehaltsabrechnungen, sondern auch mit zahlreichen praktischen Zusatz-Features. Hierzu zählen unter anderem Schnittstellen für den Datenimport und -export. Zum Beispiel ist unsere Gehaltssoftware Lexware lohn+gehalt mit ELSTER und ELStAM ausgestattet, damit du komfortabel Daten mit dem Finanzamt oder deinem Steuerberater austauschen kannst.

ELStAM bietet dir als Arbeitgeber den Vorteil, dass du deine Angestellten elektronisch in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern anmelden kannst. Dank der dort zentral gespeicherten Steuerabzugsmerkmale kannst du den Lohnsteuerabzug deiner Mitarbeiter bequem berechnen. Via ELSTER hast du die Möglichkeit, die Lohnsteuer deiner Angestellten an das Finanzamt zu übermitteln.

Die monatlich fälligen Sozialabgaben ziehen hingegen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein. Hierfür besitzt die Software für Gehaltsabrechnungen ein GKV-Zertifikat. Dieses garantiert dir, dass die Software alle Beiträge sicher an die zuständigen Behörden übermittelt. Dank regelmäßiger Updates kannst du dich außerdem darauf verlassen, dass du stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung arbeitest und die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungsträger berücksichtigst.

Tipp

Die perfekte Ergänzung zu deiner Gehaltsabrechnungssoftware

Eine praktische Zusatz-Funktion bietet dir unser verlässlicher Gehaltsrechner Lexware lohnauskunft. Das Programm rechnet präzise alle Brutto- und Netto-Gehälter deiner Angestellten aus und berücksichtigt dabei die jeweilige Steuerklasse, alle Steuerabzüge und Sozialversicherungsabgaben. Außerdem profitierst du von diesen Funktionen:

  • Steuerklassenrechner,
  • Nettorechner für den öffentlichen Dienst und
  • Einkommensteuertabelle.

Gehaltsabrechnung: Das Wichtigste zum Schluss

Die Gehaltsabrechnung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Bruttogehalt, Abzüge und Auszahlungsbetrag transparent darstellt. Arbeitgeber müssen alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben beachten. Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Eine Lohnsoftware erleichtert die korrekte Erstellung erheblich.

Beachte insbesondere folgende Punkte:

  • Erstelle die Abrechnung vollständig und transparent
  • Führe alle Beiträge fristgerecht an Finanzamt und Sozialversicherungsträger ab
  • Korrigiere mögliche Fehler innerhalb von drei Monaten rückwirkend
  • Archiviere die Unterlagen gesetzeskonform

Prüfe jede Gehaltsabrechnung sorgfältig – und eine professionelle Lohnsoftware wie Lexware Lohn & Gehalt unterstützt dich dabei.

FAQ-Bereich

Wie lange muss ich Gehaltsabrechnungen aufbewahren?

 

Du musst Gehaltsabrechnungen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem du die Abrechnung erstellt hast. Für steuerlich relevante Unterlagen wie Lohnkonten gilt sogar eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Bewahre die Dokumente sicher auf – egal ob in Papierform oder digital. Eine Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt archiviert deine Gehaltsabrechnungen automatisch und gesetzeskonform.

Bis wann muss ich die Gehaltsabrechnung an meine Mitarbeiter aushändigen?

 

Du musst die Gehaltsabrechnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts aushändigen. Das bedeutet: Wenn du das Gehalt am Monatsende überweist, muss dein Mitarbeiter die Abrechnung spätestens dann erhalten. Eine feste gesetzliche Frist in Tagen gibt es nicht.
In der Praxis solltest du die Abrechnung so früh wie möglich bereitstellen, damit deine Mitarbeiter ihre Bezüge nachvollziehen können. Viele Arbeitnehmer benötigen die Gehaltsabrechnung kurzfristig als Einkommensnachweis – zum Beispiel für einen Mietvertrag oder einen Kreditantrag. Wenn du die Abrechnung verspätet aushändigst, riskierst du Unmut bei deinen Mitarbeitern. Im schlimmsten Fall kann ein Arbeitnehmer die Aushändigung sogar einklagen.

Darf ich die Gehaltsabrechnung digital an meine Mitarbeiter übergeben?

 

Ja, du darfst die Gehaltsabrechnung digital übergeben. Der Gesetzgeber schreibt lediglich die Textform vor – das schließt elektronische Dokumente ein. Voraussetzung: dein Mitarbeiter muss Zugang zur digitalen Abrechnung haben und diese speichern oder ausdrucken können.
Hole sicherheitshalber eine schriftliche Einwilligung deiner Mitarbeiter ein. Nicht jeder Arbeitnehmer hat Zugang zu E-Mail oder einem Computer. In diesem Fall musst du die Abrechnung weiterhin in Papierform aushändigen. Der Vorteil der digitalen Übergabe ist, dass du Druck- und Portokosten sparst und deine Mitarbeiter die Abrechnung schneller erhalten. Mit einer Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt versendest du digitale Gehaltsabrechnungen per E-Mail oder stellst sie in einem Mitarbeiterportal bereit.

Was kostet es, die Gehaltsabrechnung an einen Steuerberater auszulagern?

 

Die Kosten variieren je nach Steuerberater und Anzahl deiner Mitarbeiter. Als Richtwert kannst du mit 15 bis 30 Euro pro Mitarbeiter und Monat rechnen. Hinzu kommen oft Grundgebühren und Zusatzkosten für Sonderfälle wie Einmalzahlungen oder Korrekturen. Bei zehn Mitarbeitern zahlst du also schnell 200 bis 400 Euro monatlich. Eine Lohnsoftware kostet dagegen nur einen Bruchteil und du behältst die volle Kontrolle über deine Lohndaten.

Was muss ich als Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung zum Jahreswechsel beachten?

 

Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig wichtige Werte für die Gehaltsabrechnung. Prüfe folgende Punkte:

  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung
  • Angepasste Beitragssätze (z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung)
  • Geänderte Steuerfreibeträge und Steuertarife
  • Neue Mindestlohn- und Minijob-Grenzen
  • Aktualisierte Umlagensätze

Erstelle außerdem die Jahresmeldungen für deine Mitarbeiter und übermittle diese an die Sozialversicherungsträger. Eine Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt aktualisiert alle Werte automatisch per Update, sodass du zum Jahreswechsel nichts manuell anpassen musst.

Welche Besonderheiten muss ich bei der Gehaltsabrechnung von Minijobbern beachten?

 

Bei Minijobs gelten besondere Regeln für die Gehaltsabrechnung. Ein Minijob liegt vor, wenn dein Mitarbeiter maximal 603 Euro monatlich verdient (Stand 2026). Achte darauf, dass der Stundenlohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. In diesem Fall zahlst du als Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale:

  • 13 % Krankenversicherung
  • 15 % Rentenversicherung
  • 2 % Pauschalsteuer
    Umlagen für Krankheit und Mutterschutz

Dein Minijobber zahlt selbst keine Sozialversicherungsbeiträge, es sei denn, er verzichtet nicht auf die Rentenversicherungspflicht. Die Lohnsteuer entfällt bei der Pauschalversteuerung ebenfalls. Wichtig: Du musst jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden – nicht bei der Krankenkasse. Eine Lohnsoftware wie Lexware lohn+gehalt übernimmt diese Meldungen automatisch für dich.

Kann ich eine Gehaltserstellung selbst erstellen?

 

Grundsätzlich ja. Aber wenn du die Abrechnung selbst erstellst, bist du jedoch für die vollständige und korrekte Berechnung aller Steuer- und Sozialversicherungsabgaben verantwortlich. Fehler können große Konsequenzen haben.