Zusammenfassung
Steuerklasse 2 im Überblick
- Die Steuerklasse 2 gehört zu den sechs Steuerklassen in Deutschland
- Die Steuerklasse 2 ist für echt alleinerziehende Personen mit einem oder mehr Kindern bestimmt.
- Sie bietet den Betroffenen einen höheren Steuervorteil aufgrund des Entlastungsbeitrags für Alleinerziehende.
- Um Anspruch auf die Steuerklasse 2 zu haben, musst du die einzige volljährige Person im Haushalt sein.
- Die Steuerklasse 2 lässt sich ganz einfach mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung” beantragen.
Definition
Was ist die Lohnsteuerklasse 2?
Die Lohnsteuerklasse 2 ist eine von insgesamt sechs Steuerklassen in Deutschland. Sie richtet sich an alleinstehende Personen mit mindestens einem Kind, die unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind beziehungsweise dauerhaft getrennt leben. Sie ähnelt der Lohnsteuerklasse 1, bietet Arbeitnehmern jedoch einen höheren Steuervorteil aufgrund des sogenannten Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Damit möchte der Staat allen alleinerziehenden Steuerzahlern finanziell unter die Arme greifen, indem sie deutlich weniger Steuern zahlen und letztlich einen höheren Nettolohn erhalten.
Steuerklasse 2 für wen - Voraussetzungen
Als alleinerziehendes Elternteil musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, um der Steuerklasse 2 zugeordnet zu werden:
- du lebst in deinem Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind, für welches du Kindergeld erhältst beziehungsweise Anspruch auf den Kinderfreibetrag hast.
- Ist das Kind bei beiden Eltern gemeldet, erhält nur derjenige den Entlastungsbetrag, der auch Kindergeld bezieht, beziehungsweise den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt.
- du lebst mit dem Kind, beziehungsweise den Kindern, alleine im Haushalt. Das bedeutet, im Haushalt darf keine weitere volljährige Person gemeldet sein. Egal, ob es sich dabei um einen Ehegatten, eine eingetragene Partnerschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft handelt. Als einzige Ausnahme akzeptiert das Finanzamt pflegebedürftige Personen, um die du dich kümmerst.
Info
Schriftliche Versicherung beim Finanzamt nötig
Du musst schriftlich beim Finanzamt versichern, dass du die eben erwähnten Voraussetzungen erfüllst und dir der Entlastungsbetrag zusteht. Ändert sich deine Lebenssituation, musst du das dem Finanzamt sofort mitteilen.
Steuerklasse 2 beantragen: So geht’s
Für gewöhnlich teilt dir das Finanzamt die für dich passende Steuerklasse automatisch zu. Anders bei der Lohnsteuerklasse 2: Diese musst du eigenständig beantragen, sobald du ein Kind bekommst, dich trennst, geschieden bist oder dein Ehepartner stirbt. Denn grundsätzlich steht es dir als alleinerziehender Single auch zu, die Steuerklasse 1 zu nutzen. Allerdings profitierst du dann nicht mehr von den Steuerersparnissen und erhältst einen geringeren Nettolohn.
Für einen Wechsel in die Lohnsteuerklasse 2, füllst du das Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung” des Bundesfinanzministeriums aus und reichst diesen bei deinem zuständigen Finanzamt ein. Anschließend erfasst das Finanzamt den Steuerklassenwechsel in die ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), die dein Arbeitgeber, bei Ermittlung des Lohnsteuerabzugs beim Finanzamt abruft. Der Entlastungsbetrag wird dann automatisch berücksichtigt und du zahlst jeden Monat weniger Steuern.
Tipp
Wann kannst du wechseln?
Der Entlastungsbetrag gilt auch für den Monat, in dem du die Voraussetzung nicht von Anfang an erfüllst – falls dein Kind beispielsweise am Monatsende geboren ist. Daher kannst du den Antrag auch mitten im laufenden Jahr wechseln und musst nicht erst bis zum Jahresende warten.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend beantragen
Den Entlastungsbetrag kannst du zum einen monatlich auf dein Bruttogehalt anrechnen lassen, damit du jeden Monat mehr Nettolohn erhältst. Oder du machst ihn erst bei deiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. Dafür musst du die sogenannte „Anlage Kind” ausfüllen, wobei jedes Kind eine eigene Anlage benötigt. Entscheidest du dich für diese Variante, erhältst du den Freibetrag allerdings nur einmal jährlich mit deiner Steuererstattung.
Du hast es bisher versäumt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in deiner Steuererklärung anzugeben? Diesen kannst du auch rückwirkend für die Jahre geltend machen, in denen du nicht die Steuerklasse 2 angegeben hast. Wichtig ist nur, dass du für den beantragten Zeitraum die oben genannten Bedingungen erfüllst.
Tipp
Volljährige Kinder
Wird dein Kind volljährig, kannst du unter gewissen Umständen dennoch die Voraussetzungen für Entlastungsbetrag erfüllen. Dieser ist nämlich an den Kinderfreibetrag bzw. an das Kindergeld gekoppelt. Befindet sich dein Kind also noch in der Ausbildung oder studiert, kannst du den Entlastungsbetrag weiterhin in deiner Steuererklärung angeben.
Steuerklasse 2: Lohnsteuersätze und Abzüge
Wie bei allen anderen Steuerklassen auch, fallen in der Lohnsteuerklasse 2 Abzüge in Form von Sozialabgaben und Lohnsteuer an. Der Prozentsatz bleibt dabei unabhängig von der Steuerklasse immer gleich. Die Höhe variiert allerdings stark vom Einkommen, da alle Abgaben prozentual vom Bruttolohn abgezogen werden. Die Lohnsteuersätze und Abzüge gestalten sich im Jahr 2026 wie folgt:
Lohnsteuersätze
| Steuersatz | Einkommensgrenze |
|---|---|
| 0 % | bis 12.348 Euro |
| 14 – 24 % | 12.349 bis 17.799 Euro |
| 24 – 42 % | 17.800 bis 69.878 Euro |
| 42 % | 69.879 bis 277.825 Euro |
| 45 % | ab 277.826 € |
Sozialabgaben
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer bei hohem Einkommen
- Kirchensteuer: 8 - 9 %, je nach Bundesland und Kirchenmitgliedschaft
- Pflegeversicherung: 1,8 % und gegebenenfalls 0,6 % Kinderlosenzuschlag (Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro); der Arbeitgeber zahlt die zweite Hälfte.
- Rentenversicherung: 9,3 % auf bis zu 8.450 Euro Monatsgehalt (Beitragsbemessungsgrenze). Der Arbeitgeber zahlt die zweite Hälfte.
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % auf bis zu 8.450 Euro Monatsgehalt (Beitragsbemessungsgrenze). Der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte.
- Krankenversicherung gesetzlich: 7,3 % auf bis zu 5.812,50 Euro Monatsgehalt plus eventuelle Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die zweite Hälfte
Verdienst du mehr als 2.000 Euro brutto im Monat, musst du zudem Lohnsteuer zahlen. Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst von 603,01 Euro bis zu 2.000 Euro gelten als Midijob und sind i. d. R. lohnsteuerfrei.
Steuerfreibetrag in der Steuerklasse 2
Allerdings musst du nicht auf deinen kompletten Bruttolohn Abzüge zahlen, sondern nur auf den Betrag, der über den Freibeträgen liegt. Die Freibeträge senken also deine Steuern und erhöhen damit deinen Nettolohn. Die Steuerklasse 2 zählt aufgrund der vielen Vorteile zur günstigsten Steuerklasse. Du erhältst:
- Einen Kinderfreibetrag (inkl. Betreuung, Erziehung und Ausbildung) in Höhe von ~ 4.800 Euro pro Elternteil,
- den Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt, in Höhe von 1.230 Euro,
- einen Sonderausgabenpauschbetrag, welcher sich jährlich auf 36 Euro beläuft,
- eine Vorsorgepauschale, die abhängig vom Bruttoverdienst ist,
- den Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind,
- zudem steht dir der Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zu. Diesen Betrag kannst du verdienen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Erst das darüber liegende Einkommen wird versteuert.
Steuerklasse 2 mit Partner: Genau wie in der Lohnsteuerklasse 1 lassen sich die Freibeträge in der Steuerklasse 2 nicht auf einen Partner mit einem höheren Einkommen übertragen. Diese Möglichkeit haben nur verheiratete Ehepaare in den Steuerklassen 3 und 5.
Unterschiede zwischen der Steuerklasse 2 und anderen Steuerklassen
Grundsätzlich ist die Lohnsteuerklasse 2 aufgrund des zusätzlichen Freibetrags für Alleinerziehende die Steuerklasse mit den höchsten Freibeträgen. Zudem unterscheidet sie sich von anderen Steuerklassen wie folgt:
- Unterschiede Steuerklasse 2 und 1: Die Lohnsteuerklasse 1 ist für alle alleinstehenden, kinderlosen Arbeitnehmer konzipiert. Daher entfällt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Unterschiede Steuerklasse 2 und 3: Verheiratete können die Steuerklasse 3 in Kombination mit der Steuerklasse 5 nutzen. Dadurch entsteht ein höherer Grundfreibetrag, allerdings entfällt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Unterschiede Steuerklasse 2 und 4: Die Steuerklasse 4 lohnt sich vor allem für verheiratete Angestellte mit einem ähnlich hohen Bruttogehalt. Auch hier gibt es keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem ist der Kinderfreibetrag niedriger als in der Steuerklasse 2, da er zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt wird.
- Unterschiede Steuerklasse 2 und 5: In dieser Steuerklasse entstehen höhere Abzüge als in der Steuerklasse 2, zudem gibt es keinen Grund-, Kinder- oder Entlastungsfreibetrag.
Die Steuerklasse 6 wird jedem Arbeitnehmer zugeteilt, der zusätzlich zu seinem Hauptjob zwei oder mehr Nebenjobs ausführt. Hier entfallen alle Freibeträge und es müssen höhere Abzüge als in der Steuerklasse 2 gezahlt werden.
Fragen & Antworten
Was ist die Steuerklasse 2
Die Steuerklasse 2 ist die Lohnsteuerklasse für alleinstehende Elternteile mit Kind im eigenen Haushalt und gewährt zusätzlich zum Grundfreibetrag einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Was bedeutet Lohnsteuerklasse 2
Die Lohnsteuerklasse 2 bezeichnet die steuerliche Einstufung für Alleinerziehende; sie ähnelt Klasse 1, führt aber durch den Entlastungsbetrag regelmäßig zu einer niedrigeren Lohnsteuer.
Für wen gilt Steuerklasse 2
Für unverheiratete, geschiedene, dauerhaft getrennt lebende oder verwitwete Personen, die mit mindestens einem Kind allein in einem Haushalt leben und für dieses Kind Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerklasse 2
Voraussetzungen sind: du bist die einzige volljährige Person im Haushalt (Ausnahme: pflegebedürftige Person), das Kind lebt dort dauerhaft, und du beziehst Kindergeld bzw. nutzt den Kinderfreibetrag; die Einstufung wird beim Finanzamt beantragt (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung).
Welche Steuerklasse gilt für Alleinerziehende?
Steuerklasse alleinerziehend ist die alltagssprachliche Bezeichnung für die Steuerklasse 2 und verweist auf den besonderen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.