Urlaubsgeld: Das müssen Arbeitgeber zur Sonderzahlung wissen

Das Urlaubsgeld ist eine gute Möglichkeit der Sondervergütung, mit der du deine Mitarbeitenden für besondere Leistungen oder bei der Vereinbarung von Urlaubsgeld gibt es jedoch, einiges zu beachten. Erfahre, wer Anspruch auf Urlaubsgeld hat, wie hoch es üblicherweise ausfällt und wie die Zahlung für dich freiwillig bleibt.

Zuletzt aktualisiert am 24.02.2026

Definition

Definition: Was ist Urlaubsgeld?

Grundsätzlich sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzahlung, die du als Arbeitgeber deiner Belegschaft neben dem regulären Lohn oder Gehalt im Arbeitsverhältnis auszahlen kannst. Diese Form der Sonderzahlung ist auch unter den Begriffen „zusätzliches Urlaubsgeld“, „14. Monatsgehalt“ oder „Urlaubsgratifikation“ bekannt.

Urlaubsgeld: Abhängig von Betriebsgröße, Art und Branche

Egal, ob Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Sonderzuschläge – manchmal ist es nicht ganz einfach, den Überblick darüber zu behalten, was genau deinen Angestellten zusteht. 2025 veröffentlichte die Hans-Böckler-Stiftung (WSI-Institut) neue Erkenntnisse zum Thema Urlaubsgeld. Unter anderem kam sie zu folgenden Ergebnissen:

  • Etwas weniger als die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhält Urlaubsgeld.
  • Die meisten aufgrund eines Tarifvertrags.
  • In den westlichen Bundesländern eher als in den östlichen.
  • In Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden wird wesentlich häufiger Urlaubsgeld gezahlt als in solchen mit weniger als 100 Beschäftigten.

Info

Wie setzt sich das Urlaubsgeld zusammen?

Die Zusammensetzung des Urlaubsgelds ist nicht einheitlich geregelt und kann je nach Unternehmen variieren. Manche Unternehmen gewähren einen festgelegten Betrag, andere wählen einen Prozentsatz des regelmäßigen Gehalts. Manchmal hängt die Höhe auch von der Betriebszugehörigkeit, der Position im Unternehmen oder vom Tarifvertrag ab.

Infografik von Lexware zur Darstellung von mögliche Zeitpunkte der Auszahlung von Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld wird oft mit dem Urlaubsentgelt verwechselt

Urlaubsentgelt ist die Lohn- und Gehaltsfortzahlung, die du an deine Mitarbeitenden während deren Urlaubs leistest. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch, den jeder Arbeitgeber zu erfüllen hat. Wie es zu berechnen ist, ergibt sich aus § 11 Bundesurlaubsgesetz.

Zusätzliches Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an die Beschäftigten Auf Urlaubsgeld besteht also auch kein gesetzlicher Anspruch. D. h. du entscheidest als Arbeitgeber selbst, ob, wann und wie viel Urlaubsgeld du zahlen möchtest. Wichtig ist in jedem Fall, dass du Sondervergütungen schriftlich festhältst.

Sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld steuerfrei?

Nein, Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen voll versteuert werden. Hierbei handelt es sich nämlich um ein zusätzliches Einkommen und es zählt damit zu den sonstigen Bezügen. Neben der Steuer fallen auch Sozialversicherungsabgaben für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld an.

Eine steuerfreie Alternative ist die sogenannte Erholungsbeihilfe. Arbeitgeber dürfen diese jährlich auszahlen. Sie beträgt pro Jahr 156,00 Euro. Dazu kommen 104,00 Euro für Ehepartner und 52,00 Euro pro Kind. Die Erholungsbeihilfe darf allerdings nur für zwei Kinder geltend gemacht werden.  

Arbeitgeber versteuern die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 Prozent. 

Ein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist möglich

Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung fehlt, besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Dennoch kann sich für Unternehmen aus anderen Gründen eine Pflicht zur Zahlung ergeben. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kann beruhen auf

  • einem Tarifvertrag
  • einer Betriebsvereinbarung
  • dem Arbeitsvertrag
  • einer Zusage des Arbeitgebers
  • dem sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz

Trifft einer dieser Punkte auf dein Unternehmen zu, muss Urlaubsgeld gezahlt werden.

Der Tarifvertrag kann Urlaubsgeld vorschreiben

Ist dein Betrieb tarifgebunden oder wurde der Tarifvertrag für deine Branche und dein Bundesland für allgemeinverbindlich erklärt, kann das Urlaubsgeld verpflichtend sein.

Die Regelung von Urlaubsgeld in einer Betriebsvereinbarung kommt in der heutigen Praxis selten vor. Häufiger ist eine freiwillige Zusage von Arbeitgebern, die sie nach Bedarf ändern oder streichen können.

Wie sieht es bei Beamten aus? Wie für andere Beschäftigte auch, haben Angestellte im öffentlichen Dienst keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Die Zahlung von Urlaubsgeld richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD). Dementsprechend können Beamte ein tarifliches Urlaubsgeld einfordern, wenn dieses vertraglich zugesichert wird.

Tipp

Infos zu Tarifverträgen

Auskünfte zu Tarifverträgen erhältst du bei der zuständigen Handwerkskammer bzw. IHK.

Vorsicht bei einer Urlaubsgeld-Zusage im Arbeitsvertrag

Die Zahlung von Urlaubsgeld kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ein „freiwilliges“ Urlaubsgeld ist aber in Arbeitsverträgen kaum zu finden. Grund: Die Rechtsprechung macht es fast unmöglich, ein Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag vorzusehen, ohne einen ständigen Anspruch zu schaffen. Selbst die mehrfache Betonung der Freiwilligkeit schützt nicht davor, sich unbeabsichtigt für alle Zeit zur Zahlung zu verpflichten. Hierzu gibt es mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt vom 20.02.2013. Zu lesen ist das komplette Urteil mit Begründung hier.

Tipp

Urlaubsgeld nicht in den Arbeitsvertrag

Möchtest du dir z. B. je nach Geschäftslage offen halten, ob und wie viel Urlaubsgeld du zahlst, solltest du das Urlaubsgeld nicht im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Betriebliche Übung kann zum Anspruch auf Urlaubsgeld führen

Auch, wenn vertraglich kein Urlaubsgeld vereinbart wurde, kann es sein, dass du Arbeitnehmern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen musst. Und zwar dann, wenn Arbeitgeber regelmäßig Urlaubsgeld an ihre Mitarbeiter auszahlen. Zahlen Arbeitgeber eine Sonderzahlung wie z. B. Urlaubsgeld mehrfach ohne Freiwilligkeitsvorbehalt, kann er oder sie sich also ungewollt verpflichten. Es entsteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung. Man spricht dann auch von einem Gewohnheitsrecht.

Ein solches Recht entsteht, wenn eine unveränderte Sonderzahlung dreimal in Folge geleistet wurde.

Das heißt, Beschäftigte können und dürfen davon ausgehen, dass der Arbeitgeber immer zahlt. Das Problem: Eine einmal entstandene betriebliche Übung ist kaum mehr rückgängig zu machen. Arbeitgeber können dieses Recht jedoch umgehen, indem sie vorab schriftlich einen Vorbehalt äußern. Versieh deine freiwillige Zusage daher jedes Mal mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt.

Freiwillige Zusage: Die Zahlung ist und bleibt dir überlassen

Mit einer freiwilligen Zusage kannst du jedes Jahr von Neuem entscheiden, ob und in welcher Höhe du ein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen kannst bzw. möchtest. Je nachdem wie die Geschäfte laufen und die Umsätze schwanken, kannst du von einem Urlaubsgeld absehen oder eine andere Summe gewähren.

Die freiwillige Zusage erfolgt am besten durch ein persönliches Schreiben an alle Mitarbeiter. Wichtig ist, dass du jedes Mal mit einem sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt darauf hinweist, dass es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Zahlung ohne zukünftigen Anspruch handelt. Nur so kannst du die sogenannte „betriebliche Übung“ ausschließen.

Info

Beispiel: Freiwilligkeitsvorbehalt

„Die Zahlung des Urlaubsgeldes erfolgt in jedem Fall freiwillig und auch bei Wiederholung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“

Für Urlaubsgeld gilt Gleichbehandlung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes macht deutlich: Es ist für Arbeitgeber unzulässig, einzelne oder Gruppen von Angestellten schlechter zu stellen als andere. Ausnahme: Er oder sie hat einen sachlichen Grund. Eine Zahlung nur an Vollzeitkräfte ist danach nicht erlaubt.

Möglich sind zum Beispiel:

  • entsprechend der Arbeitszeit geringere Zahlungen an Teilzeitkräfte
  • Zahlungen erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

Inwieweit in der Probezeit oder im Rahmen einer Ausbildung ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, ist in der Regel klar im entsprechenden Anstellungs- oder Ausbildungsvertrag geregelt. 

Achtung

Entgeltgrenze bei Minijobbern

Bei Beschäftigten mit einem Minijob kann es durch die Auszahlung von Urlaubsgeld zur Überschreitung der zulässigen Einkommensgrenze von 556 Euro kommen.

Urlaubsgeld ist sehr unterschiedlich geregelt

Urlaubsgelder in Tarifverträgen sind je nach Branche sehr unterschiedlich bemessen. Auch bei der Berechnung sind zahlreiche Möglichkeiten verbreitet, wie beispielsweise:

  • ein pauschaler Betrag pro Jahr
  • ein fester Betrag pro Urlaubstag
  • ein prozentualer Aufschlag auf das Urlaubsentgelt
Infografik von Lexware zur Darstellung von Rechenbeispiel Urlaubsentgelt

So können sie das Urlaubsgeld berechnen

Wenn du das Urlaubsgeld berechnen möchtest, solltest du folgende Dinge berücksichtigen:

  • Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit deiner Belegschaft?
  • Zahlst du deinen Mitarbeitern einen Wochen- oder Monatslohn?
  • Waren Beschäftigte das ganze Jahr über in deinem Unternehmen angestellt? Ist dies nicht der Fall, musst du das Urlaubsgeld nur anteilig auszahlen. 

Wie viel Urlaubsgeld deinen Angestellten zusteht, lässt sich grob mit folgender Formel (je nach Wochenarbeitstagen) berechnen:

  • 5-Tage-Woche: Gehalt / 22 x auszuzahlende Urlaubstage
  • 6-Tage-Woche: Gehalt / 26 x auszuzahlende Urlaubstage

Zur besseren Übersicht für deine Angestellten kannst du den genauen Betrag ebenfalls im entsprechenden Arbeitsvertag vermerken.

Wann wird das Urlaubsgeld normalerweise ausbezahlt?

So unterschiedlich wie die Berechnung des Urlaubsgeldes ist auch der Zeitpunkt dessen Auszahlung. In welchem Monat gibt es Urlaubsgeld? Um dich bei der Abrechnung deiner Mitarbeitenden zu entlasten, hilft dir Lexware Office Lohn & Gehalt. So hast du alles im Blick und verpasst keine Zahlungsfristen mehr. Wann bekommt man also Urlaubsgeld? Für gewöhnlich wird das Urlaubsgeld in einer Summe mit dem Juni-Lohn ausbezahlt. In einigen Betrieben wird es aber auch mit der jeweiligen Auszahlung des Urlaubsentgelts verknüpft.

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Ist zusätzliches Urlaubsgeld pfändbar?

Urlaubsgeld (oder auch zusätzliches Urlaubsgeld) ist in der Regel nicht pfändbar, solange du als Arbeitgeber hier bei der Auszahlung die Höhe des Üblichen nicht überschreitest. Welcher Betrag als „üblich“ gilt, lässt sich beispielsweise durch eine Bewertung von Leistungsvergleichen zwischen ähnlichen Branchen ermitteln. Diese Regelung greift übrigens auch, wenn einer oder eine deiner Angestellten Privatinsolvenz anmeldet.

Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, einen Abschlag auf das Urlaubsgeld zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung an den Arbeitnehmer, bevor das komplette Urlaubsgeld zu einem vereinbarten Termin abgerufen bzw. ausgezahlt wird. Diese Zahlung wird in der Regel dann vom Gesamtbetrag des Urlaubsgeldes abgezogen, wenn dieses später regulär zur Auszahlung kommt. Der Abschlag hilft Mitarbeitern, anfallende Kosten im Vorfeld des Urlaubs, wie beispielsweise Anzahlungen für Reisen oder Unterkünfte, leichter tragen zu können.

Sonderfälle: Elternzeit, Krankheit und Kündigung

Ist die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld arbeitsvertraglich festgelegt, haben in der Regel alle Beschäftigten Anspruch auf diese Sondervergütung. Doch wie sieht es mit Beschäftigten aus, die ein Kind erwarten, krankheitsbedingt länger ausfallen oder ihre Kündigung eingereicht haben? Hier kommen die Antworten:

Urlaubsgeldanspruch in Elternzeit

 

Schwangere Mitarbeiterinnen unterstehen gesetzlich im Arbeitsleben einem besonderen Schutz und dürfen nicht benachteiligt werden. Mit Blick auf das Urlaubsgeld gilt in solch einem Fall, dass du während der Schwangerschaft, des Mutterschutzes sowie bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin diese Sonderzahlung unverändert leisten musst. 

Mit Blick auf die Elternzeit gelten beim Urlaubsgeld dagegen Sonderregelungen. Hier kommt es vor allem darauf an, welchen Charakter diese Sonderzahlung in deinem Betrieb besitzt:

  • Dient das Urlaubsgeld in erster Linie dazu, Arbeitsleistungen zu belohnen, haben Mitarbeitende in Elternzeit keinen Anspruch darauf. Schließlich ruht während dieses Zeitraums die Arbeitspflicht.
  • Anders sieht es dagegen aus, wenn du Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld als Belohnungsinstrument im Rahmen der Betriebstreue nutzt. Dann besitzt es einen Misch-Charakter und dein Angestellter in Elternzeit hat weiterhin Anspruch darauf.

Kürzung des Urlaubsgelds bei Krankheit

 

Tritt der Fall ein, dass ein Mitarbeiter aus deinem Unternehmen länger krankheitsbedingt ausfällt, sodass er seinen oder ihren Urlaub gar nicht antreten ist, erlischt der Anspruch auf Urlaubsgeld (sofern er vertraglich besteht) dennoch nicht.

Steht im Arbeitsvertrag aber, dass der Anspruch auf Urlaubsgeld an den genehmigten und tatsächlich angetretenen Urlaub gekoppelt ist, musst du für kranke Angestellte keine Sonderzahlungen tätigen.

Auch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit behält der Anspruch auf Urlaubsgeld weiterhin seine Gültigkeit. Du bist jedoch erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn dem entsprechenden Mitarbeiter erneut Urlaub gewährt wurde oder er im Rahmen einer Kündigung seinen Resturlaub nimmt. 

Rückzahlungsanspruch bei Kündigung

 

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Sonderzahlung deinerseits. Wenn es arbeitsvertraglich festgehalten wurde, hast du in solch einem Fall im Zuge einer Kündigung eines Mitarbeiters das Recht, dir das Urlaubsgeld zumindest anteilig wieder zurückzahlen zu lassen. Beim Urlaubsentgelt ist dies dagegen nicht möglich. 

Angenommen ein Arbeitnehmer der bereits sein komplettes Urlaubsgeld erhalten hat, verlässt nach neun kompletten Anstellungsmonaten zum 30. September deinen Betrieb. Dann ist er nach der Kündigung dazu verpflichtet, ein Viertel der bereits ausgezahlten Sonderzahlung wieder zurückzugeben. Dies geschieht in der Praxis in der Regel durch eine Aufrechnung in der letzten Lohnabrechnung. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass das Urlaubsgeld der Belohnung der Betriebstreue dient. 

Urlaubsgeld bei Kurzarbeit

 

Nicht nur die Corona-Pandemie, auch konjunkturelle Schwankungen können Betriebe in finanzielle Schieflage bringen. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist für viele Unternehmen eine Möglichkeit, wirtschaftliche Krisen möglichst unbeschadet zu umschiffen. 

Doch wie wirkt sich solch eine Arbeitssituation auf die Zahlung von Urlaubsgeld aus? Ist diese Sonderzahlung in deiner Firma in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verankert, hast du die Möglichkeit, das Urlaubsgeld durch den Beschluss neuer Regelungen zu streichen. Hast du deiner Belegschaft das Urlaubsgeld jedoch arbeitsvertraglich zugesichert oder basiert der Anspruch auf einer betrieblichen Übung, bist du auch in Krisenzeiten zur weiteren Auszahlung verpflichtet.

Steuern und Sozialversicherung beim Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld gehört in jedem Fall zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bei einmaliger Zahlung erfolgt die Versteuerung als sogenannter „sonstiger Bezug“. Steuerfrei ist es also grundsätzlich nicht.

In der Sozialversicherung gilt: Da das Urlaubsgeld nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, ist es als „Einmalzahlung“ zu behandeln. Die Zahlung ist dem Monat zuzuordnen, in dem das Urlaubsgeld gezahlt wird. Keine Einmalzahlung liegt vor, wenn das Urlaubsgeld z. B. jeweils als Zuschlag zum Urlaubsentgelt ausgezahlt wird. Beachte jedoch, dass du Einmalzahlungen richtig vereinbaren musst.  

Wird das Urlaubsgeld versteuert, fällt der entsprechende Steuersatz – und im Zuge dessen auch die Lohnsteuer – meist viel höher ausals im Vergleich zum normalen Monatslohn. Grund ist die Lohnsteuer, die beim Urlaubsgeld einbehalten wird. Aufgrund dieses zusätzlichen Betrags steigt die Steuerprogression und infolgedessen eben auch der Steuersatz.  

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn du die Sonderzahlung als regelmäßigen Zuschlag monatlich zahlst. Dann erfolgt die Versteuerung des Urlaubsgeldes als laufender Arbeitslohn.

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Abgabenfreie Lohnzusatzleistungen

Aber was ist mit lohnsteuerfreien Lohnzusatzleistungen? Mit der Erholungsbeihilfe kannst du deinem Mitarbeiter – durch Pauschalversteuerung für ihn abgabenfrei – bis zu 156 Euro im Jahr zukommen lassen. Dies wäre eine Möglichkeit, um Urlaubsgeld steuerfrei bzw. steuerbegünstigt auszuzahlen. Weitere Leistungen für Ehepartner und Kinder sind möglich.

Wo wird laut Statistik Urlaubsgeld ausgezahlt?

Urlaubsgeld kann praktisch in jeder Art von Firma gezahlt werden, egal ob klein, mittelständisch oder groß. Laut einer Studie des WSI wird jedoch nicht einmal in 50 % der deutschen Betriebe Urlaubsgeld gewährt.

Eine Tarifbindung erhöht die Aussicht auf zusätzliche Urlaubsvergütung signifikant: 69 % tarifgebundener gegenüber 36 % nicht gebundener Betriebe zahlen es aus. Größere Unternehmen sind eher bereit, Urlaubsgeld zu zahlen als kleinere: Über 500 Mitarbeiter zählen 60 % Urlaubsgeldzahler, bei 100 – 500 sind es 53 % und selbst unter kleinen Firmen mit bis zu 100 Angestellten zahlt noch über ein Drittel.

Auch der Unternehmensstandort spielt eine Rolle, wobei in westdeutschen Firmen häufiger (47 %) als in ostdeutschen (35 %) Urlaubsgeld genehmig wird. Bei der Geschlechterverteilung erhalten Männer mit 50 % öfter Urlaubsgeld als Frauen mit 41 %, was teilweise auf Unterschiede in den Berufsfeldern zurückzuführen ist.

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Urlaubsgeld im Einzelhandel

Im Einzelhandel ist das Urlaubsgeld oft im Tarifvertrag geregelt. Das bedeutet, die Höhe und die Bedingungen dafür sind vertraglich zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften festgelegt.

Arbeitnehmer, die unter solche Tarifverträge fallen, haben somit Anspruch auf eine zusätzliche finanzielle Leistung in Form von Urlaubsgeld. Die genauen Konditionen wie Auszahlungszeitpunkt und -höhe sind wiederum im Tarifvertrag des Einzelhandels definiert. 

Urlaubsgeld in unterschiedlichen Branchen

Die Höhe des Urlaubsgelds variiert je nach Unternehmen, da es dafür keine gesetzlichen Richtlinien gibt. In tarifgebundenen Industriebetrieben fällt das Urlaubsgeld häufig überdurchschnittlich hoch aus. Die WSI-Studie liefert jedoch Durchschnittswerte für verschiedene Branchen, die einen Anhaltspunkt bieten, wie umfangreich das Urlaubsgeld sein kann.

<b>Branche</b>
BrancheWesten DeutschlandsOsten Deutschlands
Holz- / Kunststoffindustrie 2.450,00 Euro 1.492,00 Euro
Papierverarbeitende Industrie 2.272,00 Euro 2.112,00 Euro
Metallindustrie 2.235,00 Euro 1.983,00 Euro
Druckindustrie 1.874,00 Euro 1.980,00 Euro
Kfz-Gewerbe 1.748,00 Euro 1.691,00 Euro
Versicherungsgewerbe 1.543,00 Euro 1.543,00 Euro
Einzelhandel 1.290,00 Euro 1.168,00 Euro
Baugewerbe 1.282,00 Euro 1.215,00 Euro
Chemische Industrie 1.200,00 Euro 1.200,00 Euro
Gebäudereinigung 831,00 Euro 775,00 Euro
Textilindustrie 792,00 Euro 625,00 Euro
Großhandel 644,00 Euro 409,00 Euro
Süßwarenindustrie 414,00 Euro 267,00 Euro
Hotels und Gaststätten 240,00 Euro 190,00 Euro
Landwirtschaft 225,00 Euro 155,00 Euro