Das Angebotsschreiben
Verbindliches Angebot, freibleibendes Angebot oder Kostenvoranschlag? Um ein Angebot schreiben zu können, sollte man zunächst die unterschiedlichen Arten kennen. Wir zeigen, was Sie wissen sollten.
Definition
Was ist ein Angebot?
Ein Angebot ist die Reaktion auf die Nachfrage eines Kunden. Mit ihm bestimmt ein Unternehmen die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Produkt geliefert oder eine Dienstleistung erbracht wird. Das heißt konkret, das Angebot legt Folgendes fest:
- die Art der Ware oder Dienstleistung
- die Menge
- den Preis
- die Portokosten
- die Lieferzeit
- die Zahlungsbedingungen
- die Frist des Angebots
Wenn Sie das Angebot schreiben und es der Kunde annimmt, entsteht ein Kaufvertrag, der rechtlich bindend ist. Bei einem normalen Angebot handelt es sich daher in der Regel um ein verbindliches Angebot.
Das freibleibende Angebot
Bei einem freibleibenden oder auch unverbindlichen Angebot ist die Bindungswirkung ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmer nicht sicher abschätzen kann, ob sich die Kosten des angebotenen Produkts ändern, kann er ein solches unverbindliches Angebot erstellen.
Dazu müssen Freizeichnungsklauseln wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ verwendet werden. Eine weitere Wirkung des freibleibenden Angebots: Der Unternehmer kann in der Regel nicht abgemahnt werden. Enthält ein Angebotsschreiben hingegen keine Freizeichnungsklauseln ist es verbindlich. Wenn der Angebotsempfänger dann annimmt, ist der Unternehmer an die angebotenen Rahmenbedingungen gebunden.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) und ein Angebot sind nicht das Gleiche! Ob Sie für Ihre Kunden ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag schreiben, bestimmt sich danach, was in Ihrer Branche üblich ist oder was zuvor mit dem Kunden abgesprochen wurde. Sowohl im Kostenvoranschlag als auch im Angebot ist genau anzugeben, welche Produkte und Dienstleistungen zu welchen Konditionen und Preisen offeriert werden. Aber bedenken Sie, dass bei der Angebotserstellung die Leistungen und Preise verbindlich sind.
Info
Der wesentliche Unterschied
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass ein Angebot – sofern die Verbindlichkeit nicht ausgeschlossen wurde, immer rechtlich bindend ist. Und zwar auch dann, wenn im Nachhinein noch Mehraufwendungen entstehen, die davor im Angebot noch nicht aufgegriffen werden. Die Preise können also nicht einseitig im Nachhinein verändert werden.
Wichtig: Bei einem Kostenvoranschlag können hingegen die anvisierten Kosten für gewöhnlich um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Außerdem: Während das Angebot kostenlos ist, darf der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden.
Um das Kostenrisiko zu minimieren, können Auftraggeber und Auftragnehmer nach Erteilen des Auftrags eine Festpreisvereinbarung schließen und den Kostenvoranschlag als verbindlich erklären. Dann ist die einzelfallabhängige oben genannte Abweichung im KVA von 10 bis 20 % durch etwaige Mehraufwände ausgeschlossen.
Was ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots?
Vom normalen Angebot ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (auch „invitatio ad offerendum“ genannt) zu unterscheiden, die rechtlich nicht bindend ist. Sie wendet sich nicht gezielt an eine bestimmte Person, sondern an eine Vielzahl von potenziellen Kunden. Beispiele für eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sind Warenangebote im Supermarkt, auf Internetseiten oder in Werbeprospekten.
Wie schreibe ich ein Angebot? Angebotsplanung und -vorbereitung
Das Ziel, das Sie bei der Angebotserstellung nicht aus den Augen verlieren sollten, ist, dass der Kunde Ihnen den Auftrag erteilt. Sie müssen mit dem Angebot die Frage beantworten, warum er gerade Sie beauftragen sollte. Von diesem Ziel sollten Sie sich bei der Planung und Erstellung des Angebots stets leiten lassen.
Das Kundengespräch
Grundsätzlich gilt: Der Kunde steht im Mittelpunkt, er ist meist Laie und hat Beratungsbedarf. Gerade Handwerker legen häufig zu viel Wert auf die technischen Details eines Angebots – ein Kunde, der diese Details nicht nachvollziehen kann, ist ihnen ein Gräuel. Aber die Praxis zeigt, dass Kunden häufig bereit sind, einen höheren Preis zu akzeptieren, wenn Sie sich verstanden und gut beraten fühlen. Je besser Ihr Angebot inhaltlich verständlich geschrieben ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es angenommen wird. Dabei ist der Preis nicht das einzige Entscheidungskriterium innerhalb des Angebots!
Daher sollten Sie, bevor Sie ein Angebot schreiben, immer den persönlichen Kontakt suchen. Im Gespräch klären Sie folgende Punkte ab:
- Welches Ergebnis erwartet der Kunde?
- Wie flexibel ist er in Bezug auf den Weg dorthin?
- Wie hoch ist seine Zahlungsbereitschaft? Gibt es eventuell Spielraum für günstigere/exklusivere Varianten?
- Welche Leistung ist ihm besonders wichtig (Bedingung), welche verzichtbar (Wunsch)?
- Kann der (preissensible) Kunde gegebenenfalls Teilleistungen selbst erledigen (z. B. Abriss- oder Vorarbeiten), die für Sie umständlich wären und das Angebot entsprechend verteuern würden?
- Ist der Kunde liquide? Oder sollten Sie auf einer Bezahlung nach Arbeitsfortschritt bestehen, um Ärger zu vermeiden?
Bestandteile eines Angebots
Eines gleich vorab: Sorgfalt muss sein. Kein Kunde akzeptiert heutzutage ein Angebot mit offensichtlichen Kalkulationsfehlern, unklaren Artikelbezeichnungen oder gar einem unübersichtlichen Layout.
Wenn der Kunde das Angebot nicht nachvollziehen kann, sortiert er es aus. Nachfragen wird er selten. Sie sollten daher strukturierte, präzise und trotzdem individuelle Angebote schreiben.
Tipp
Sich gut verkaufen: Dank USPs
Der USP, der Unique Selling Point, also das Alleinstellungsmerkmal, dass Sie von Ihren Mitbewerbern abhebt und Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt besonders machen, sollten Sie in Ihrem Angebotsschreiben stets hervorheben und betonen. Gerade zu Beginn, wo Sie vermutlich um jeden Kunden und Auftrag froh sind, sollten Sie diese also deutlich herausstellen und schon bei der Erstellung des Angebots mitaufnehmen. Und zwar so, dass möglichst kein Fachchinesisch verwendet wird, sondern in einer für den Kunden verständlichen Sprache.
Folgende Punkte sollte der Kunde auf jeden Fall im Angebotsschreiben finden:
- Angebotsempfänger: Name und vollständige Postanschrift (nicht nur Mailadresse!) des anfragenden Unternehmens sowie Name des Angebots Anforderers (z. B. in der Anrede).
- Angebotsabsender: Firmenname und -adresse (auch Mail- und Webadresse) Ihres Unternehmens sowie der Ansprechpartner für das Angebot, Steuernummer und Bankverbindung Ihres Unternehmens, Handelsregisternummer (sofern Ihr Unternehmen einen Handelsregistereintrag besitzt) – im Grunde all das, was im Briefkopf bzw. in der Signatur des Angebots bereits steht.
- Angebotsnummer: Nummerieren Sie Ihre Angebote durch. Das hilft nicht nur bei kundenseitigen Rückfragen zu einem bestimmten Angebot, sondern im gesamten Angebot-Lifecycle (über Lieferschein, Rechnung bis zur Mahnung usw.).
- Genaue Beschreibung der Ware bzw. Dienstleistung
- Preise: Einzel- und Gesamtpreise mit und ohne Mehrwertsteuer; hier sind auch Preisgültigkeit und Rabatte im Angebot aufzuführen.
- Detaillierte Aufschlüsselung der Einzelpositionen (z. B. bei Material) mit genauen Preisen und Qualitätsmerkmalen (z. B. Fliesen kalibriert und rektifiziert etc.)
- Liefer- und andere Zusatzkosten (möglichst getrennt aufführen)
- Lieferbedingungen
- Zahlungsbedingungen und Verweis auf Nachlass, ob Sie Rabatt gewähren, Skonto etc.
- Datum der Angebotserstellung: Besonders wichtig, dass Sie die Angebotsgültigkeit auch als Text verfassen z. B. „Angebot 4 Wochen gültig/Angebot gültig bis“.
- Verweis auf AGB und Gerichtsstandort
- (optional) Kundennummer: Besonders empfehlenswert, wenn Sie regelmäßig Aufträge derselben Unternehmen bzw. Kunden bekommen.
Welche Formvorschriften sind bei der Erstellung Ihres Angebots zu beachten?
Es gibt keine rechtlichen Anforderungen für eine bestimmte Form, die Angebote haben müssen. Das heißt, Sie können Ihr Angebot nicht nur per E-Mail, konventioneller Briefpost oder Fax unterbreiten, sondern auch mündlich im direkten Kundengespräch oder telefonisch. Aus Beweisgründen sollten Sie aber auf mündliche Offerten verzichten.
Unser Angebots-Muster
Wenn Sie ein Angebot schreiben, bietet sich eine Vorlage zur Orientierung an. Wir haben eine solche für Sie erstellt.
Angebot erstellen mit der passenden Software
Wollen Sie ein Angebot schreiben, ist die richtige Formulierung entscheidend. Es gilt, formale, rechtliche aber auch stilistische Aspekte beim Angebotstext zu beachten. Eine große Hilfe hierbei kann eine Softwarelösung bieten.
Vorteile einer Software für die Angebotserstellung
Oftmals benutzen Unternehmer eine Software, um Angebotsanfragen zu schreiben und aus den Daten später auch direkt die Rechnung zu generieren. Das System ist dabei die zentrale Datenbank aller Belege. Auch der Abgleich zwischen Angebot und Rechnung wird dadurch erleichtert, dass es eine zentrale Drehscheibe gibt, die die Daten verwaltet.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich in solchen Systemen Mustervorlagen anlegen kann. Wollen Sie ein Angebot schreiben, können Sie also Beispiele und Muster nutzen.
Das spart Zeit, weil man bei der Angebotserstellung nur noch die individuellen Bestandteile anpassen und ein entsprechendes Anschreiben für das Angebot erstellen muss.
Info
Software-Tipp: Lexware faktura+auftrag
Mit Lexware faktura+auftrag können Sie ganz einfach Rechnung und rechtssichere Angebote erstellen. Durch die Verknüpfung der Stammdaten mit den zentralen Programmfunktionen gelingt die schnelle Rechnungs- und Angebotserstellung. Und dank der Wiedervorlage-Funktion verlieren Sie die Angebote auch nicht aus den Augen.
Ein Angebot formulieren
Denken Sie bei der Angebotsformulierung immer an Ihr Ziel: den Auftrag zu bekommen. Je verständlicher und klarer das Angebot verfasst ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde tatsächlich mit dem Anbieter in Kontakt tritt. Nehmen Sie nach der Erstellung des Angebots zudem stets eine Endkontrolle vor. Falls es formale Mängel aufweist, kann es durchaus sein, dass der Kunde nicht von Ihrer Qualität überzeugt ist.
Nehmen Sie auch kurz auf den entsprechenden Termin bzw. das Telefonat Bezug und zeigen Sie, dass Sie den Kunden verstanden haben. Das geht am einfachsten, indem Sie kurz das Ergebnis Ihres Gesprächs zusammenfassen. Ihr Plus: Der Kunde fühlt sich dadurch, dass Sie ihm ein persönliches Angebot schreiben, verstanden und abgeholt – er vertraut ihnen.
Falls Sie das Angebot unverbindlich formulieren möchten, sollten Sie zudem Freizeichnungsklauseln verwenden. Wir zeigen Ihnen in den folgenden Abschnitten, worauf Sie bei der Formulierung konkret achten müssen, um ein Angebot, das Ihren Vorstellungen entspricht, zu erstellen.
Den richtigen Ton beim Angebotsanschreiben wählen
Genauso wichtig wie der Inhalt ist die Tonalität des Anschreibens: Denken Sie, wenn Sie Ihr Angebot richtig schreiben möchten, immer daran, positiv-freundlich, dabei verbindlich, seriös und nicht zu aufdringlich zu formulieren. Geben Sie dem Kunden im Angebotsschreiben das Gefühl, den Auftrag sehr gerne auszuführen – ohne auf ihn angewiesen zu sein.
Formulierungen wie: „… aufgrund der saisonalen Auslastung gewähre ich Ihnen einen Winterpreis für die Erstellung Ihres Carports …“ können im finalen Gespräch hilfreich sein, im schriftlichen Angebot haben sie nichts zu suchen.
Der Grund: Während sich solch ein Rabatt im Gespräch als spontanes Zugeständnis verkaufen lässt, erweckt er in einem schriftlich formulierten Angebot eher den Eindruck, sie seien in einer „Notsituation“ und auf Angebote angewiesen, die Ihnen zumindest die Auslastung Ihrer Mitarbeiter und Maschinen sichern.
Info
Angebot für oder über?
Zu Beginn des Angebotsschreibens werden Sie eventuell über die Frage stolpern, ob Sie im Angebot „für“ oder „über“ schreiben sollen. Grundsätzlich sind beide Formulierungen richtig: Mit der Formulierung „Angebot für“ geben Sie die Art der angebotenen Ware oder Dienstleistung an. Mit „Angebot über“ wird der Betrag angegeben.
Zeitliche Freizeichnungsklausel: Das Angebot ist gültig bis
Wenn Sie das Angebot schreiben und zeitlich einschränken wollen, ist eine Freizeichnungsklausel notwendig. Es empfiehlt sich dann eine Formulierung, welche die Gültigkeit des Angebots eindeutig befristet. Eine Beispielformulierung für ein befristetes Angebot ist: „Das Angebot ist gültig bis zum 30. April 2021.“
Achtung
Mengenmäßige Freizeichnungsklausel
Ein Angebot kann mit einer Freizeichnungsklausel auch mengenmäßig eingeschränkt werden. Mit der Formulierung „Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht“ stellen Sie sicher, dass die im Angebot genannte Menge nicht bindend ist.
Zu beachten ist aber: Wenn Sie das Angebot mengenmäßig einschränken, darf der Vorrat nicht zu klein sein. Sonst handelt es sich um unlauteren Wettbewerb, weil ein Lockvogelangebot vorliegt. Die angebotene Ware muss mindestens zwei Tage verfügbar sein.
Preisliche Freizeichnungsklausel: Preisänderungen vorbehalten
Wenn Sie das Angebot preislich einschränken möchten, können Sie ebenfalls Freizeichnungsklauseln verwenden. Möglich sind Formulierungen wie „Preis freibleibend“ oder „Preisänderungen vorbehalten“. Damit legen Sie fest, dass sich die Preise Ihres Angebots noch ändern können.
Das Angebot richtig beenden: Der Schlusssatz
Auch der Schluss ist entscheidend, wenn Sie ein „Offer“ schreiben. Mit einer gelungenen Schlussformulierung runden Sie das Angebot ab und hinterlassen idealerweise einen freundlichen und hilfsbereiten Eindruck.
Tipp
Beispiel: Der richtige Schlusssatz
Haben Sie noch Fragen zu unserem Angebot? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns täglich von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer +491234567. Unter dieser Nummer können Sie uns selbstverständlich auch den Auftrag erteilen.
FAQs zum Thema Angebotserstellung
Ist ein Angebot ohne Unterschrift gültig?
Eine Unterschrift des Angebotsstellers ist bei einem Angebot nicht erforderlich. Ein unterschriebenes Angebot wirkt allerdings individuell, seriös und schafft Vertrauen. Falls ein Unternehmer wenige schriftliche Angebote erstellt und daher Zeit hat, diese zu unterschreiben, kann sich eine Unterschrift daher durchaus lohnen. Gerade bei Angeboten, bei denen es um eine größere Summe geht, sollten zudem aus Gründen der Rechtssicherheit die Unterschriften von beiden Seiten, also dem Angebotssteller und dem Kunden, erfolgen.
Ist ein Angebot rechtlich bindend?
Wenn Sie ein Angebot schreiben, ist es grundsätzlich immer bindend. Das Angebot kann zudem nicht mehr zurückgenommen werden. Die Bindung kann aber durch Freizeichnungsklauseln wie „freibleibend“, „unverbindlich“ etc. ausgeschlossen werden.
Wann ist der Zeitpunkt gekommen, um nachzufassen?
Wie lange Sie dem Kunden Zeit geben sollten, Ihr Angebot zu prüfen, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Umfang und Komplexität der Arbeiten, Branche, Erfahrung des Kunden, Ihrer Auslastung, eventuelle Zeitfenster für die Arbeiten. Ein paar Tage sollten Sie ihm aber schon geben, bevor Sie – am besten telefonisch – Kontakt aufnehmen. Fallen Sie dabei nicht mit der Tür ins Haus. Fragen Sie ihn zunächst, ob er das Angebot erhalten und verstanden hat oder ob noch Fragen zu klären sind. Außerdem können Sie nachhaken, ob das Angebot den Kundenwünschen entspricht. Durch die Nachfrage bekommt der Kunde das Gefühl, dass er betreut wird – ein wichtiger Teil des Kundenmanagements. Deshalb ist es bei Rückfragen des Kunden auch sinnvoll, einen persönlichen Besuch anzubieten.
Tipp
Machen Sie es Ihren Kunden leicht
Je einfacher Ihre Kunden das Angebot annehmen können, desto mehr Aufträge generieren Sie, ohne extra nachfassen zu müssen. Mit unserer Cloud-Lösung Lexware Office können Sie bessere, ansprechendere Angebote, Rechnungen oder auch Mahnungen schreiben für Dienstleistungen, Produkte etc. Ihre Kunden können diese auch per Klick bestätigen.