Umsatzsteu­ererklärung: Das Wichtigste im Überblick

Die Umsatzsteu­ererklärung – auch Umsatzsteuerjahreserklärung genannt – zählt zu den wichtigsten steuerlichen Pflichten für Unternehmer in Deutschland. In einer Umsatzsteuererklärung sind alle umsatzsteuerlich relevanten Vorgänge eines Jahres zusammengefasst und sie dient der abschließenden Abrechnung mit dem Finanzamt. Was es dabei alles zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 11.02.2026

Wer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Jeder selbstständig tätige Kleinunternehmer in Deutschland ist verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung, abzugeben. Damit zählt die Umsatzsteuer zu den zentralen steuerlichen Pflichten für Selbstständige und Unternehmen. Im Umsatzsteuergesetz  (UStG) § 1 ist dabei genau aufgeführt, in welchen Fällen Umsatzsteuer anfällt und damit eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden muss. Umsatzsteuerpflichtig sind Sie grundsätzlich dann, wenn Sie Leistungen oder Lieferungen im Inland gegen Entgelt erbringen oder ausführen.

Zu dieser Gruppe von Unternehmen gehören auch Freiberufler. Hier gibt es allerdings für die unterschiedlichen Berufe teilweise abweichende Regelungen bzgl. der Umsatzsteuerjahreserklärung. Ob eine Steuerbefreiung greift, sollte immer im Zweifelsfall individuell geprüft werden.

Ist die Umsatzsteuererklärung auch für Kleinunternehmer verpflichtend?

Kleinunternehmer weisen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer für ihre Umsätze aus. Entsprechend entfällt in der Regel auch die Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer über ELSTER. Jedoch besteht die Möglichkeit, freiwillig auf diese Regelung zu verzichten und die Regelbesteuerung zu wählen. In diesem Fall sind Sie als Kleinunternehmer verpflichtet, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese an das Finanzamt abzuführen.
Steuerfreibeträge legen fest, bis zu welcher Höhe bestimmte Einnahmen steuerfrei bleiben oder welcher Betriebsausgabenabzug erlaubt ist. Liegt  das zu versteuernde Einkommen unter dem sogenannten Grundfreibetrag, entsteht keine Einkommensteuerschuld. Für das Jahr 2026 beträgt dieser Freibetrag 12.348 Euro (Singles) und 24.696 Euro bei zusammen veranlagten Steuerzahlern.

Stellt sich die Frage, ob die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmen dann überhaupt Pflicht ist. Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2023 waren Kleinunternehmer tatsächlich zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Mit dem Wachstumschancengesetz  wurde diese Pflicht jedoch für Veranlagungszeiträume ab 2024 gestrichen. Somit sind umsatzsteuerliche Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG seither von der Abgabepflicht der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit.

Eine Ausnahme gibt es: Das Finanzamt fordert sie explizit zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.

Folgende Umsatzgrenzen gelten dabei:

  • Umsatz im Vorjahr: Nicht mehr als 25.000 Euro
  • Umsatz im Folgejahr: Nicht mehr als 100.000 Euro

Umsatzsteuererklärung vs. Umsatzsteuervoranmeldung

Liegt der Umsatz Ihres Unternehmens regelmäßig über der Grenze, dann fällt für das laufende Geschäftsjahr die Umsatzsteuervoranmeldung an. Damit leisten Sie bereits während des Jahres monatlich oder vierteljährlich „Vorauszahlungen“ an das Finanzamt. Diese Vorauszahlungen werden später im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zusammengefasst und auf die Umsatzsteuerschuld angerechnet.

In den meisten Fällen decken sich die Vorauszahlungen nicht mit der Umsatzsteuererklärung. Nach der Umsatzsteuererklärung bekommen Sie daher entweder Geld vom Finanzamt zurück oder müssen den fehlenden Betrag nachzahlen. Die Umsatzsteuerjahreserklärung stellt somit die endgültige Abrechnung dar.

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung ist dabei an die Höhe des Umsatzes gebunden:

  • Unternehmer mit einer Zahllast von > 9.000 Euro: Monatliche Abgabe
  • Unternehmer mit einer Zahllast von 2.000 bis 9.000 Euro: Quartalsweise Abgabe

Unternehmer, deren Zahllast im vorangegangenen Steuerjahr weniger als 2.000 Euro betragen hat, werden von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit. Dann reicht die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung. Eine solche Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern nur nach Prüfung durch das Finanzamt. 

Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2026 - bei monatlicher Zahlung:

<b>Voranmelde-Monat</b>
Voranmelde-MonatAbgabefrist
Januar 10.02.2026
Februar 10.03.2026
März 10.04.2026
April 12.05.2026
Mai 10.06.2026
Juni 10.07.2026
Juli 11.08.2026
August 10.09.2026
September 10.10.2026
Oktober 10.11.2026
November 10.12.2026
Dezember 12.01.2026

(Angaben ohne Gewähr)

Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2026 - bei quartalsweiser Zahlung:

<b>Voranmelde-Quartal</b>
Voranmelde-QuartalAbgabefrist
1. Quartal 10.04.2026
2. Quartal 10.07.2026
3. Quartal 10.10.2026
4. Quartal 12.01.2027

(Angaben ohne Gewähr)

Tipp

Beantragung der Dauerfristverlängerung

Falls Ihnen die monatliche Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung zu stressig ist, können Sie die sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen. Voraussetzung: Sie müssen 1/11 der Zahllast des Vorjahres vorab zahlen.

Die Dauerfristverlängerung kann auch für die vierteljährliche Abgabe gestellt werden. Hier muss jedoch keine Sonderzahlung geleistet werden. Folge der Dauerfristverlängerung: Die Voranmeldungen dürfen dann immer einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben, ans Finanzamt übermittelt werden.

Umsatzsteuererklärung trotz Umsatzsteuervoranmeldung?

Eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie auch dann abgeben, wenn Sie im laufenden Steuerjahr schon Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermittelt haben

In der Umsatzsteuerjahreserklärung erstellt das Finanzamt eine große Übersicht all Ihrer monatlichen Vorauszahlungen. Diese werden mit der tatsächlich anfallenden Jahressteuer verglichen und verrechnet.

Ein Praxisbeispiel:
Möglich ist beispielsweise, dass Sie die Voranmeldung schon abgegeben haben, Sie aber nachträglich noch eine Rechnung über Betriebsausgaben  für den Voranmeldezeitraum  bekommen. Diese Rechnung können Sie dann in der Umsatzsteuererklärung abgeben und mit der gezahlten Vorsteuer verrechnen.

Die Umsatzsteuererklärung ist außerdem Ihre Chance, eine berichtigte Erklärung abzugeben. Falls Ihnen ein Fehler in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung unterlaufen ist, müssen Sie diesen korrigieren und eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt übermitteln.

Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung

Für die Umsatzsteuererklärung gilt die gleiche Abgabefrist wie für die Einkommensteuererklärung: der 31.07. des Folgejahres. Lassen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung von einem Steuerberater erstellen, verlängert sich die Frist für die Umsatzsteuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Beachten Sie diese Sonderregelungen: Die Abgabefristen für die Steuererklärung wurden wegen der Pandemie für einige Jahre verlängert. Für das Steuerjahr 2024 gilt nun jedoch wieder die reguläre Abgabefrist zum 31. Juli 2025. Lassen Sie sich bei der Erstellung von einem Steuerberater unterstützen, gilt allerdings letztmalig eine verlängerte Frist bis zum 30. April 2026.

Die Zahlungsfrist der Umsatzsteuerjahreserklärung

Neben der Abgabefrist müssen Sie noch eine weitere Deadline bei der Umsatzsteuer beachten: die Zahlungsfrist. Sollte sich bei Ihrer USt-Erklärung ergeben, dass Sie dem Finanzamt eine Nachzahlung schuldig sind, haben Sie dafür maximal einen Monat Zeit. Diese Frist läuft, sobald Sie Ihre Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Wichtig: Sie erhalten keine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt. Die fristgerechte Zahlung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung: Was gibt es zu beachten?

Die Umsatzsteuererklärung wird online in elektronischer Form abgegeben. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes ELSTER-Zertifikat. Die elektronische Abgabe ist heute der Regelfall und vereinfacht die Bearbeitung durch das Finanzamt erheblich.

Info

Ausnahmefälle bei der Abgabe

Wenn Ihnen die technische Ausstattung fehlt, um die Umsatzsteuererklärung elektronisch abzugeben, müssen Sie dies beim Finanzamt nachweisen. Erhalten Sie die Erlaubnis, dann downloaden Sie entsprechende Vordrucke und tragen die Daten manuell ein.

ELSTER Umsatzsteuererklärung: So geht’s

Für die Umsatzsteuerjahreserklärung mit ELSTER geben Sie zu Beginn Ihre Steuernummer ein. Dieser Schritt besteht gleich aus mehreren Zwischenschritten:

  1. Sie müssen das passende Bundesland auswählen.
  2. Danach müssen Sie die restlichen Ziffern Ihrer Steuernummer eintragen.
  3. Zuletzt überprüft das Finanzamt Ihre Steuernummer.

Die Umsatzsteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck (USt A) und der Anlage UN. Diese Anlage UN müssen Sie nur ausfüllen, wenn Ihr Unternehmen im Ausland ansässig ist. Darüber hinaus könnte es sein, dass Sie noch weitere Angaben in entsprechenden Anlagen machen müssen. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, die Sie am besten mit einem Steuerberater besprechen.

Die Zeilen 20 und 21 der Umsatzsteuererklärung 2025 sind nur dann für Sie wichtig, wenn Sie als Kleinunternehmer gelten und das Finanzamt Sie explizit zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung auffordert. Ab der Zeile 22 geht es dann mit den Angaben los, die für regulär umsatzsteuerpflichtige Unternehmen relevant sind.

Gut zu wissen: Sie bekommen zu jedem Punkt der Umsatzsteuererklärung eine Erläuterung, wenn Sie diese brauchen. Dazu können Sie entweder das Fragezeichen direkt über der Eingabemaske klicken oder aber über den Hilfebereich gehen.

Die konsolidierte Steuererklärung

Bei der konsolidierten Umsatzsteuererklärung handelt es sich um ein Formular, das für mehrere Unternehmen gültig ist. Der Begriff „konsolidiert“ bedeutet, dass die Umsätze aus mehreren Betrieben zusammengefasst und in einer einzigen Erklärung angegeben werden.

Sie haben gleich zwei oder mehrere Gewerbe, die Sie als Selbstständiger betreiben. Dann müssen Sie für alle Geschäftsbereiche zwar jeweils nur eine eigenständige Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz erstellen, aber nur eine Umsatzsteuererklärung. Die konsolidierte Umsatzsteuererklärung ist damit die „Sammelstelle“ für alle umsatzsteuerlich relevanten Umsätze, die Sie als Unternehmer in einem Jahr erzielen.

Tipp

Vereinfachen Sie die Umsatzsteuererklärung mit einem Buchhaltungsprogramm

Noch viel einfacher geht es mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office. Denn die Software enthält die amtlichen Formulare für die USt-Erklärung und füllt diese auf Basis Ihrer Buchhaltungsdaten automatisch aus. Auch eine ELSTER-Schnittstelle ist vorhanden. Dadurch sparen Sie Zeit, reduzieren Fehler und erstellen die Erklärung deutlich schneller.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Umsatzsteuererklärung

Soll ich die Umsatzsteuererklärung besser einer Steuerkanzlei überlassen?

 

Für komplexere Fälle oder wenn Sie unsicher sind, ist ein Steuerberater eine sinnvolle Absicherung. Auch wenn Sie mehr als ein Gewerbe betreiben – da kann es schnell unübersichtlich werden.

Wenn Sie selbstständig mit einem Kleinunternehmen sind, hilft Ihnen eine Buchhaltungssoftware wie Lexware Office oder Lexware Buchhaltung Schritt für Schritt.

Muss ich die entsprechenden Belege meiner Umsatzsteuererklärung beilegen?

 

Dank der elektronischen Erfassung fällt das Einreichen von Belegen  weg. Allerdings sind Sie verpflichtet sämtliche Belege aufzuheben – in der Regel für acht Jahre. Das bezeichnet man als sogenannte Belegvorhaltepflicht. Die Belege dienen als Nachweis für Rückfragen vom Finanzamt – oder im schlimmsten Falle bei einer Betriebsprüfung.

Wofür ist die Anlage UN?

 

Bei der Anlage UN handelt es sich um eine Anlage für Unternehmen, die im Ausland ansässig sind. Ausländische Unternehmen werden nur dann in Deutschland veranlagt, wenn sie im Inland Umsatzsteuer schulden. Kleinunternehmer, die ausschließlich Vorsteuerbeträge geltend machen können, sind auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren angewiesen.

Die Anlage UN hat nur eine Seite und besteht aus den allgemeinen Angaben und drei kurzen Abschnitten zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren, anrechenbare Beträge und ergänzende Angaben zu Umsätzen.

Wofür gab es bis 2018 die Anlage UR?

 

Die Anlage UR (umsatzsteuerlicher Rest) behandelte viele unterschiedliche komplexe Umsätze. Dazu gehören:

  • steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben
  • innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Steuerschuldnerschaft bei Auslagerung
  • innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
  • Leistungsempfängerschaft als Steuerschuldner
  • ergänzende Angaben zu Umsätzen

Wichtig: Seit dem Jahr 2018 ist die Anlage UR im Hauptformular für die Umsatzsteuererklärung in den Abschnitten D bis I integriert und muss somit nicht mehr separat ausgefüllt werden. Die Integration der Anlage UR hat den Prozess vereinfacht und die Anzahl der notwendigen Anlagen reduziert.

Achtung

So vermeiden Sie typische Fehler bei der Umsatzsteuererklärung

Bei der Umsatzsteuererklärung sind schnell Fehler passiert. Wie Sie diese vermeiden, zeigen wir Ihnen im Beitrag „Typische Fehler bei der Umsatzsteuererklärung“.

Fazit

Die Umsatzsteuererklärung ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer grundsätzlich verpflichtend. Umsatzsteuervoranmeldungen sind je nach Zahllast monatlich oder quartalsweise fällig. Sie werden in der Jahreserklärung mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet, wodurch entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung entsteht. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Belege müssen nicht mehr eingereicht werden, sollten aber in der Regel bis zu zehn Jahren aufbewahrt werden.