Umsatzsteuer-Nachschau: Typische Anlässe und Verhaltensregeln

Die meisten Selbstständigen haben Angst vor einer Betriebsprüfung des Finanzamts. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau ist diese Angst durchaus berechtigt, denn sie ist entgegen der harmlosen Bezeichnung neben der Kassen-Nachschau wohl die unangenehmste Form der Prüfung durch das Finanzamt. Bei der Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die Beamten ohne vorherige Ankündigung (!) während der Geschäfts- und Arbeitszeit deine Grundstücke und Gebäude betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein könnten.

Zuletzt aktualisiert am 11.07.2025
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Definition

Was ist eine Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG) wurde vor circa 20 Jahren mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz eingeführt. Es ist eine Betriebsprüfung seitens des Finanzamts. Sie soll helfen, Vorsteuerbetrug vorzubeugen und gleichzeitig eine faire Festsetzung der Umsatzsteuer zu gewährleisten. 

Umsatzsteuer-Nachschau bei Unstimmigkeiten

Der Umfang der Nachschau ist auf rein umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkt. Da die  Umsatzsteuer jedoch mit vielen anderen Unterlagen und steuerlichen Auswertungen verbunden ist, fallen dem Prüfer Unstimmigkeiten bei anderen Steuern schnell auf. In solchen Fällen darf er dann eine umfassende Prüfung für alle Steuerarten durchführen.

Anlässe zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen erfolgen immer unter Vorbehalt der Nachprüfung. Sprich: Das Finanzamt kann deine Unterlagen und Bücher zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal unter die Lupe nehmen. Aber aus welchen Gründen kommt es überhaupt zu einer solchen Überprüfung? Der wohl häufigste Anwendungsfall der Umsatzsteuer-Nachschau ist die Existenzprüfungsphase bei neu gegründeten Unternehmen: Der Prüfer überprüft beispielsweise, ob bestimmte – meist kostenintensive – Anschaffungen tatsächlich getätigt und betrieblich genutzt wurden.

Wenn die Finanzverwaltung folgende Tatbestände – ein einziger kann schon ausreichen – bei dir ermittelt, erhöht sich die Gefahr, in den Fokus einer Umsatzsteuer-Nachschau zu geraten: 

  • das Fehlen von Umsatzsteuervoranmeldungen, wiederholte Nullmeldungen oder hohe steuerfreie Umsätze
  • besonders hohe Vorsteuer-Erstattungen
  • häufiger Wechsel zwischen Umsatzsteuer-Zahlungen und Vorsteuer-Erstattungen
  • Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter
  • Umsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen
  • starke Umsatzabweichungen vom Branchendurchschnitt
  • Wechsel der Branche bzw. des Unternehmensgegenstandes
  • (anonyme) Anzeige
  • unvollständige Angaben auf Geschäftsbriefen

Tipp

So kannst du eine Umsatzsteuer-Nachschau vermeiden

Eine Umsatzsteuer-Nachschau lässt sich elegant vermeiden. Und zwar, indem du im Freitextfeld der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung auf weitere Unterlagen verweist, die du mit der Post an das Finanzamt schickst. In diesen Unterlagen nimmst du Stellung zu umsatzsteuerlichen Besonderheiten. Sind alle Zweifel zu umsatzsteuerlichen Sachverhalten ausgeräumt, besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Umsatzsteuer-Nachschau.

Weitere mögliche Anlässe für eine Umsatzsteuer-Nachschau

Folgende Sachverhalte führen ebenfalls zu einem erhöhten Risiko einer Umsatzsteuer-Nachschau:

  • Dein Unternehmen wurde erst vor Kurzem erworben.
  • Im letzten Voranmeldezeitraum hast du ungewöhnlich hohe Anschaffungen getätigt.
  • Es wurde bislang noch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder -erklärung eingereicht.
  • Es bestehen Geschäftsbeziehungen ins Ausland.
  • Es wurden Vorsteuerberichtigungen zu deinen Gunsten vorgenommen.
  • Du arbeitest verstärkt mit Subunternehmern zusammen.
  • Die Umsatzsteuerzahllast in deiner Umsatzsteuererklärung weicht erheblich von den früheren Jahren ab.
  • Du tätigst wiederholt Geschäfte mit nahestehenden Personen.
  • Die letzte Betriebsprüfung hat Unregelmäßigkeiten bei der Umsatzsteuer ergeben.

Tipp

Hohe Umsatzsteuer-Erstattungen frühzeitig belegen

Meldest du für den Voranmeldezeitraum dem Finanzamt eine hohe Umsatzsteuer-Erstattung, solltest du entsprechende Belege mitschicken. So kann der Sachbearbeiter die Erstattungsansprüche besser überprüfen.

Wie ist der ungefähre Ablauf einer Umsatzsteuer-Nachschau?

Damit die USt-Nachschau schnell und unproblematisch abläuft, solltest du den ungefähren Ablauf kennen und wissen, wie du dich verhalten solltest:

  1. Der Prüfer muss sich bei Erscheinen ausweisen. Lass dir den Ausweis zeigen und ruf ggf. bei der Finanzverwaltung an.
  2. Ruf unverzüglich deinen Steuerberater wegen der Umsatzsteuer-Nachschau an und bitte ihn, an der Umsatzsteuer-Nachschau teilzunehmen.
  3. Der Prüfer muss dich noch vor der Prüfung über deine Rechte und Pflichten aufklären. Er darf noch bevor dein Steuerberater eintrifft, mit der Nachschau beginnen.  
  4. Lege dem Prüfer bereitwillig die angeforderten Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Unterlagen vor, die für die Nachschau relevant sind.
  5. Neuerdings ist der Prüfer dazu berechtigt, auf deine elektronisch gespeicherten Aufzeichnungen zuzugreifen. Tipp: Erledige deine Umsatzsteuer-Angelegenheiten auf einem extra dafür eingerichteten PC. Der Prüfer bekommt dann keine anderen Daten zu sehen.
  6. Verhalte dich kooperativ, beantworte die Fragen aber kurz und knapp.
  7. Der Finanzbeamte ist im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht dazu berechtigt, vor Ort Geld von dir zu verlangen. Tut er es trotzdem, handelt es sich um einen Betrüger. Verständige in diesem Fall unbedingt sofort die Polizei.

Wichtig: Der Prüfer darf ausschließlich alle umsatzsteuerrelevanten Dokumente einsehen. Er darf allerdings nicht den Betrieb durchsuchen und schon gar nicht Dokumente beschlagnahmen. Auch in deinen Privaträumlichkeiten hat der Prüfer nichts zu suchen, es sei denn, du nutzt einen Teil der Räumlichkeiten als Büro. Fällt dem Prüfer bei der Umsatzsteuer-Nachschau etwas auf, darf er sofort zu einer Außenprüfung übergehen. Dafür muss er einen konkreten Anhaltspunkt für Unregelmäßigkeiten haben - ein Verdacht reicht also nicht aus. 

Geht der Prüfer zur Außenprüfung über, muss er dir dies an Ort und Stelle schriftlich mitteilen. So kannst du gegebenenfalls auch Einspruch gegen die Außenprüfung einlegen. 

Info

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Nachschau

Damit du dir schnell einen Überblick verschaffen kannst, haben wir die vier häufigsten Fragen zur Umsatzsteuer-Nachschau zusammengefasst.

  1. Welches Datum zählt bei der Umsatzsteuer?
    Umsatzsteuerlich erfasst wird beispielsweise eine Lieferung zum Zeitpunkt des auszuweisenden Leistungsdatums. Ist der Zeitpunkt falsch beurteilt, ist die Umsatzsteuererklärung fehlerhaft.
  2. Was passiert, wenn das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht abbuchen kann?
    Wird die Umsatzsteuer nicht rechtzeitig überwiesen, fallen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat an – außerdem Mahngebühren. Darüber hinaus kann das Finanzamt Forderungen ohne gerichtlichen Beschluss vollstrecken. Das Geld kann also auch schon nach einer Woche von Vollziehungsbeamten gepfändet werden.  
  3. Wann kommt es zur Umsatzsteuer-Nachschau?
    Wie bereits beschrieben, kommt es besonders häufig während der Existenzgründungsphase eines Unternehmens dazu, dass eine Nachschau durchgeführt wird.
  4. Was passiert, wenn der Sachbearbeiter niemanden antrifft? 
    Steht eine Umsatzsteuer-Nachschau an und der Sachbearbeiter hat dich nicht angetroffen? In den meisten Fällen versucht er es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sollte er auch dann niemanden antreffen, hinterlässt er eine Mitteilung mit einem neuen Termin oder der Bitte einer telefonischen Terminvereinbarung.