Steuerstundung: Wann lässt der Fiskus mit sich reden?

Du hast finanzielle Einbußen erlitten und kommst mit den Steuerzahlungen in Schwierigkeiten – kannst du in dieser misslichen Lage auf Kulanz von Seiten des Finanzamts hoffen? Wir haben für dich die wichtigsten Fakten rund um das Thema Stundung beim Finanzamt aufgelistet.

Zuletzt aktualisiert am 18.05.2026
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Definition

Was ist eine Steuerstundung?

Bist du nicht in der Lage, deine Steuerschulden zu begleichen, kannst du eine Stundungsvereinbarung mit dem Finanzamt treffen. Eine Stundung wird dir in Form eines Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlung durch das Finanzamt gewährt. Dafür verrechnet die Behörde Stundungszinsen zulasten der Steuerzahler. Die Stundungszinsen des Finanzamts liegen aktuell bei monatlich 0,5 % beziehungsweise jährlich 6 %. Je höher der Stundungsbetrag ist, desto höher die Kosten für die Stundung beim Finanzamt.

Voraussetzungen für eine Steuerstundung

Wenn du eine Stundung beantragen möchtest, musst du vorher bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst musst du dem Finanzamt deutlich machen, dass du kein Geld hast, um Steuerzahlungen pünktlich zu leisten – und auch keinen Firmenkredit aufnehmen kannst. Du bewegst dich hier auf einem sehr schmalen Grat: Einerseits musst du den Härtefall glaubhaft darstellen, auf der anderen Seite darf der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet werden.

Die persönliche Härte kann sich aus sachlichen Verhältnissen ergeben. 

  • Beispiel 1: Du bist unverschuldet in finanzielle Not geraten und die Einziehung des Steuerbetrages würde deine Existenz ernsthaft gefährden. Der Härteantrag kann auch persönlich begründet sein.
  • Beispiel 2: Wenn du die Steuer pünktlich entrichten musst, gerätst du in ernste Zahlungsschwierigkeiten.

Durch betriebswirtschaftliche Auswertungen musst du dem Finanzamt belegen, warum dein Gewinn eingebrochen ist.

Achtung: Wenn deine mangelnde Leistungsfähigkeit auf Schlamperei oder überhöhter Privatentnahmen beruht, bist du stundungsunwürdig.

Info

Stundung nur für bestimmte Steuern zugelassen

Die Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt ist nur für bestimmte Steuern für Selbstständige zugelassen - und zwar für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Doch am besten ist es, du gerätst erst gar nicht in einen Liquiditätsengpass. Deshalb solltest du – wann immer es dir möglich ist – steuerliche Rücklagen bilden.

Das muss in den Antrag auf Steuerstundung

Frage beim Finanzamt wegen einer Stundung an, musst du schriftlich darlegen, weshalb dir die Zahlung unmöglich ist und dass du den Grund nicht vorhersehen konntest. Eine vorübergehende Liquiditätsschwäche oder saisonale Schwäche reichen nicht aus für ein Stundungsgesuch. Du musst auch glaubhaft machen, welche Maßnahmen du eingeleitet hast, um das Problem zu beheben und mit welchen Zahlungseingängen in absehbarer Zeit zu rechnen ist.

Tipp

Vergiss den Tilgungsplan nicht

Deinem Stundungsantrag solltest du möglichst auch einen Tilgungsplan beilegen. Sonst bestimmt der Finanzbeamte Ratenhöhe und Zahlungstermine.

Das Finanzamt kann von dir außerdem Sicherheitsleistungen verlangen. Dazu zählen z.B.

  • Bürgschaften
  • Hypotheken
  • Grundschulden
  • Verpfändung von Wertpapieren

Wenn du diese Sicherheiten nicht beibringen kannst, besteht eine gute Chance, dass darauf verzichtet wird. In jedem Falle wird ein Nachweis der Bank verlangt, der belegt, dass diese nicht bereit ist, die Steuerzahlung vorzufinanzieren.

Wird dein Antrag auf Stundung von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer etc. positiv beschieden, so wird die Stundung für ein Jahr bis maximal 2 Jahre ausgesprochen. Jede weitergehende Frist ist mit schärferen Anforderungen verbunden.

Achtung: Die Forderungen des Finanzamts nach Nachweisen aller Art steigen mit der Höhe der Summe, die gestundet werden soll.

So stellst du einen Antrag auf Stundung beim Finanzamt

Einen Antrag auf Steuerstundung musst du in Deutschland als Selbstständiger formlos, aber in Schriftform abgeben. Daher ist ein Brief für deinen Antrag auf Stundung beim Finanzamt korrekt. Nicht akzeptiert ist ein Antrag per E-Mail. In der Regel macht es Sinn, den Antrag auf Stundung von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Das Honorar ist hier aber gut investieret, weil Anträge von Beratern glaubhafter erscheinen und meist ohne Probleme gewährt werden.

Folgende Daten sollte der Antrag beinhalten:

  • Name des Unternehmens bzw. Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Begründung für die gewünschte Ratenzahlung oder Stundung beim Finanzamt
  • ein Vorschlag für den Tilgungsplan einer Ratenzahlung
  • Art der Steuern
  • Zeitraum, für den du eine Stundung anfragst – in der Regel werden Stundung oder Raten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt

Da Stundungen in der Regel nicht rückwirkend anerkannt werden, sollte dein Stundungsantrag beim Finanzamt vor Ende der Zahlungsfrist eingehen. Üblicherweise darf das Finanzamt eine Sicherheitsleistung – zum Beispiel eine Hypothek oder Verpfändung von Forderungen – von dir verlangen, um die Steueransprüche abzusichern.

Säumniszuschläge und Zinsen bei Steuerstundung

Die frühzeitige Beantragung einer Stundung ist dringend empfehlenswert. Denn werden Steuern nicht rechtzeitig bezahlt, setzt das Finanzamt zunächst einen Säumniszuschlag fest und schlimmstenfalls kommt es zu einer Vollstreckung. Die Säumniszuschläge betragen pro angegangenem Monat 1 %. Das kann also richtig teuer werden, wenn du bei Zahlungsschwierigkeiten nicht aktiv wirst und einen Antrag auf Stundung stellst. Für jeden vollen Monat der gewährten Stundung berechnet das Finanzamt einen Zins von 0,5 %, also 6 % pro Jahr. Die Zinsen fallen mit der letzten Rate an.

Also solltest du nicht warten, bis eine Steuerzahlung fällig wird oder ein Vollstrecker des Finanzamts vor der Tür steht. Bei unverschuldeten Zahlungsschwierigkeiten solltest du stattdessen so früh wie möglich das offene Gespräch mit der Finanzkasse des Finanzamts führen. Nur so lassen sich weitere finanziell belastende Sanktionen vermeiden.

Tipps aus der Praxis – so vermeidest du taktische Fehler beim Antrag auf Steuerstundung

Wenn du kurzfristig Zeit gewinnen willst, solltest du auch dann eine zinslose Stundung beantragen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Bei allen Vorschriften, die den Entscheidungsspielraum des Finanzbeamten einengen, gilt nach wie vor der Grundsatz:

Steuern zu stunden, ist leichter möglich, wenn der Steuerzahler unverschuldet in Not geraten ist und seine Gründe schnell vorträgt.

Entsprechend dieser Devise kann das Finanzamt die Steuer im Ausnahmefall sogar geringer festsetzen, wenn die Steuerzahlung die wirtschaftliche Existenz des Steuerzahlers ernsthaft in einer vom Gesetz nicht gewollten Weise gefährdet.

Die meisten Menschen, die zu Steuerschuldnern werden, begehen taktische Fehler. Sie betrachten die Finanzbeamten als „Gegner“ und reagieren auf Schreiben und Bescheide des Finanzamts mit wütenden Briefen und Beschwerden. Persönlich werden sie erst dann vorstellig, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und sie widerwillig um Schadensbegrenzung bitten.

Weit effektiver ist es, rechtzeitig(!) mit dem Finanzbeamten zu telefonieren oder persönlichen Kontakt aufzunehmen und ihm die eigene finanzielle und wirtschaftliche Lage genau zu schildern. Für den Sachbearbeiter des Finanzamts wirst du dann von einer bloßen anonymen Steuernummer zu einem lebendigen Menschen, bei dem er oder sie die Stundungsvoraussetzungen eher als erfüllt ansieht als bei jemandem, der nur schriftlich mit ihm verkehrt.

In jedem Fall musst du bei einer Stundung von Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer vor Fälligkeit der Steuer aktiv werden.

Stelle den Antrag auf Steuerstundung rechtzeitig, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Gut zu wissen: In gleich lautenden Ländererlassen vom 7.8.2025 steht schwarz auf weiß, dass die Finanzämter nur über eine Steuerstundung von bis zu 100.000 Euro selbst entscheiden und diese zeitlich unbegrenzt stunden dürfen. Bei höheren Stundungsbeträgen entscheidet die nächsthöhere Finanzbehörde (Landesamt oder Oberfinanzdirektion) über die Stundung. Diese zeitlichen Komponenten sollten bei der Antragstellung berücksichtigt werden. 

Stundung vom Finanzamt abgelehnt, was nun?

Wenn deine Steuerstundung abgelehnt wurde, ist noch nicht alles verloren. Dir bleiben folgende Möglichkeiten:

  • Vollstreckungsaufschub bzw. Einstellung: Falls die Vollstreckung dir gravierende Nachteile bringen würde, kannst du deren Einstellung beantragen.
  • Aussetzung der Vollziehung: Wenn du gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegst oder Klage erhebst, erreichst du keine zeitliche Verschiebung. Dies ist nur möglich, wenn du beantragst, dass die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt wird. Auch hier muss allerdings der Härtefall nachgewiesen werden.
  • Herabsetzung der Steuervorauszahlung: Dies ist die einfachste und schnellste Möglichkeit. Du musst allerdings nachweisen, dass dir Forderungen in erheblicher Höhe ausgefallen und/oder Umsätze bzw. Gewinne stark zurückgegangen sind.

Tipp

Säumniszuschläge – nein danke

Hast du vor Fälligkeit der Steuern einen Antrag auf Steuerstundung gestellt und das Finanzamt bearbeitet diesen Antrag erst nach Fälligkeit und lehnt diesen ab, fallen grundsätzlich Säumniszuschläge an. Doch es gibt einen Ausweg: Es kann ein Antrag auf eine einwöchige Nachfrist gestellt werden (siehe Infos dazu im Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 240 Nr. 6a)bb). Wird die Steuer danach innerhalb einer Woche nach Ablehnung der Stundung doch noch beglichen, fallen ausnahmsweise keine Säumniszuschläge an.