Steuern für Selbstständige: Die 20 besten Steuertipps

Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können auch 2025 eine Menge Kosten und Steuern sparen. Hier sind die besten Steuertipps für das Steuerjahr 2025.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2026

Mit diesen Steuertipps sparst du als Selbstständiger Steuern

Es bestehen viele Möglichkeiten, in der Selbstständigkeit Geld zu sparen. Die sichersten – und gleichzeitig legalen sind die folgenden Steuerspartipps für Selbstständige:

1. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbstständigen

Wenn für deine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein Arbeitsplatz für Büroarbeit vorhanden ist, können Selbstständige bei der Steuer Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Somit lassen sich für das Arbeitszimmer Kosten in Höhe von 1.250 EUR jährlich steuerlich abziehen. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören:

  • Reinigung
  • Miete
  • Strom
  • Wasser
  • Telefonie
  • Internet
  • Heizkosten
  • Versicherungen
  • Gas
  • Nebenkostenabrechnung

Bist du Eigentümer eines Hauses und nutzt ein Zimmer in diesem Haus als Arbeitszimmer, kannst du als Selbstständiger noch weitere Kosten von der Steuer absetzen, nämlich:

  • Handwerkerleistungen
  • Kosten für Instandhaltung
  • Abgaben für Grundeigentümer
  • Darlehenszinsen bei Finanzierung der Immobilie
  • Abschreibung

2. Betriebliche Software

Viele Betriebe nutzen heute eine umfassende Unternehmenssoftware. Diese digitale Stütze der Verwaltung nutzen Unternehmen je nach Modul für verschiedene Bereiche:

Solche Software lässt sich steuerlich geltend machen.

 

Info

So lässt sich Software bei Selbstständigen von den Steuern absetzen

  • Software, die bis zu 150 Euro netto kostet, kannst du sofort abschreiben.
  • Bei über 150 Euro netto schreibst du die Software als immaterielles Wirtschaftsgut ab.

Achtung: Für Software gilt seit 2021 eine nur einjährige Nutzungsdauer. Das bedeutet im Klartext: Die Ausgaben für eine betriebliche Software dürfen unabhängig von der Höhe im Jahr des Kaufs als Betriebsausgaben verbucht werden.

3. Arbeitsmittel Computer und Telekommunikation

Dein Computer und andere Einrichtungen der Telekommunikation sind für dich als Selbstständiger als Arbeitsmittel in voller Höhe steuerlich absetzbar. Teils kannst du für Mittel, die du ebenso privat nutzt, nur den beruflichen Nutzungsanteil absetzen lassen:

  • Bei betrieblicher Nutzung von rund 50 % kannst du die Hälfte der Kosten steuerlich absetzen.
  • Bei betrieblicher Nutzung von 90 % oder höher ist der gesamte Kostenbetrag absetzbar.

Achtung: Auch für Computerhardware gilt seit 2021 eine nur noch einjährige Nutzungsdauer.

Info

Nicht nur Hard- und Software sind steuerlich absetzbar

Zu den steuerlich absetzbaren Arbeitsmitteln gehören ebenso Möbel, sofern sie für den Betrieb genutzt werden, sowie Arbeitskleidung! Um mit diesen legalen Steuertricks für Selbstständige zu sparen, solltest du deshalb stets Belege für jegliche Ausgaben aufbewahren.

4. Maßnahmen für die Webpräsenz

Die Internetpräsenz ist heute ein essenzielles Kernstück vieler Unternehmen und besonders für Selbstständige interessant. Diverse Ausgaben für die berufliche Website lassen sich zusätzlich als Ausgaben der Einkommensteuer absetzen:

  • Regelmäßige Kosten des Domain-Providers
  • Einmalige Anschaffungskosten für die Domain
  • Ausgaben für die Website-Erstellung sowie Optimierung
  • Kosten für die Wartung der Website

5. Werbungskosten für Sponsoring steuerlich absetzen

Ein zusätzliches Mittel, um deinen Bekanntheitsgrad zu steigern, ist ein Sponsoring. Dabei fallen Ausgaben für dich an, die als Werbemaßnahmen gelten, sofern du als Sponsor einen konkreten wirtschaftlichen Vorteil ziehst:

  • Ansehen beeinflussen
  • Bekanntheit erhöhen
  • Neue Kampagne/Werte vermitteln

Diese Werbungskosten kannst du als steuerlichen Vorteil nutzen, indem du diese als gewinnmindernde Betriebsausgaben geltend machst.

6. Weiterbildungsmöglichkeiten für das Unternehmen

Auch Mittel zur beruflichen Entwicklung kannst du als Selbstständiger als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Dazu gehören Fachliteratur und Zeitschriften, doch müssen die Medien einen direkten Bezug zum Beruf und dem Unternehmen aufweisen. Fortbildungen lassen sich ebenso werten, sofern der Unternehmensbezug besteht. Zu den Betriebsausgaben zählen:

  • Kursgebühren
  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten

7. Fahrzeug als Firmenwagen geltend machen

In manchen Fällen kannst du deinen PKW als Betriebsvermögen geltend machen. Mit diesem Schritt lassen sich jegliche Kosten rund um den Wagen als Betriebskosten steuerlich absetzen. Dazu musst du den Firmenwagen jedoch zu einem gewissen Grad beruflich nutzen.

Ab wann ist eine Anmeldung als Firmenwagen möglich?

  • Betriebliche Nutzung <10%: Den Wagen kannst du nicht als Betriebsvermögen anrechnen.
  • Betriebliche Nutzung <10-50%: Es steht dir frei, den Wagen als Privat- oder Betriebsvermögen zu buchen.
  • Betriebliche Nutzung ~100%: Das Fahrzeug gilt als notwendiges Betriebsvermögen und muss als solches angerechnet werden.

8. Fahrtkosten

Unabhängig davon, ob du dein Fahrzeug primär privat oder beruflich nutzt, kannst du mit den folgenden legalen Tricks für Selbstständige bei der Steuer Kosten sparen:

  • Liegt die betriebliche Nutzung des Wagens über 10 %, kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich absetzen. Dazu sind jedoch alle Belege nötig!

Nutzt du den Wagen weniger als 10 % für den Beruf, lassen sich die Kosten nach der Reisekostenpauschale absetzen. Derzeit rechnest du dadurch 0,30 Euro, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer ab. Belege sind zwar nicht nötig, doch du musst die Kosten in einer Reisekostenabrechnung dokumentieren. Alternativ kannst du ein Fahrtenbuch führen, um Reiseangaben unverfälscht festzuhalten.

9. Leasing-Raten direkt absetzen

Wenn du für das Unternehmen Fahrzeuge oder Ausrüstung least, kannst du die Raten direkt als Betriebskosten geltend machen. So musst du die Abschreibungen nicht über mehrere Jahre führen.

Die Leasingsonderzahlungen kannst du ebenso sofort absetzen lassen, sofern gewisse Konditionen greifen:

  • Die Sonderzahlung darf nicht mehr als 30 % des Gesamtbetrags ausmachen.
  • Die Zahlung musst du in einer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) festhalten.

Beim Leasing ist eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren erforderlich.

10. Kein Aufteilungsverbot für gemischte Aufwendungen

Aufwendungen für gemischt betriebliche (berufliche) und privat veranlasste Reisen können aufgeteilt werden. Nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel (i. d. R. Zeitanteile) kannst du den nicht privaten Anteil steuerlich ansetzen.

11. Abschreibungen auf Ehepartner ausweiten

Unter Umständen kann ein Wirtschaftsgut auch dann abgeschrieben werden, wenn es dem Ehepartner ganz oder zum Teil gehört. Das lohnt sich besonders bei betrieblich genutzten Immobilien. Hier empfiehlt sich das vorherige Gespräch mit dem Steuerberater.

12. An Bewirtungskosten sparen

Ob Geschäftsessen oder Unternehmensfeier: Solange der Anlass von geschäftlicher Natur ist, kannst du bis zu 70 % der Kosten steuerlich absetzen. Sind alle Bewirteten eigene Angestellte, lassen sich sogar die kompletten Bewirtungskosten absetzen.

Um die Kosten als Selbstständiger von der Steuer abzusetzen, musst du dir vom Wirt einen akribischen Bewirtungsbeleg ausstellen lassen. Hierauf sind Speisen strikt von den Getränken getrennt, zudem darf der Beleg nicht per Hand geschrieben sein.

13. Geschenke und Provisionen für Mitarbeiter

Zufriedenheit steigern und Abgaben an das Finanzamt senken – ein weiterer legaler Steuertrick für Selbstständige kommt in Form von Geschenken für Mitarbeiter. Mit gewissen Ausnahmen entgehst du den Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben:

  • Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro sind abgabenfrei, sofern sie zu speziellen Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder Betriebsfeier erfolgen.
  • Mit der Sachzuwendungsfreigrenze sind monatlich Ausgaben von 50 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn aufkommen.

Daneben sind auch Provisionen, zum Beispiel als Resultat für einen eingeholten Auftrag oder Geschäftsabschluss, in voller Höhe von der Steuer absetzbar.

14. Bewirtungskosten aufteilen

Bei größeren Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass solltest du mit dem Gastwirt vereinbaren, dass für Speisen und Getränke Sonderkonditionen gewährt werden und zum Ausgleich Mietkosten für die Räumlichkeiten berechnet werden. Vorteil: Dadurch reduzieren sich die nicht abziehbaren Bewirtungskosten. Die Mietkosten sind voll absetzbar.

Nur bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zur Festsetzung der Gewerbesteuer kann es passieren, dass Mietaufwendungen nach § 8 Nr. 1 GewStG anteilig zugerechnet werden. Das führt aber nur dann zu einer höheren Gewerbesteuer, wenn die Zurechnungen insgesamt über 200.000 Euro pro Jahr liegen würden.

15. Durch Betriebsaufteilung Gewerbesteuer sparen

Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro für jeden einzelnen Betrieb fällt keine Gewerbesteuer an. Das könntest du dir, wenn möglich, zunutze machen, indem du deinen Betrieb aufteilst. Trenne verschiedene Bereiche wie:

Somit führen sie faktisch verschiedene Betriebe und entgehen der Gewerbesteuer, sofern der Ertrag unter den 24.500 Euro liegt.

16. Homeoffice-Pauschale

Arbeitest du zu Hause und hast kein häusliches Arbeitszimmer, sparst du mit diesem legalen Steuertrick für Selbstständige Geld. Denn so kannst du für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast, Betriebsausgaben in Höhe von 5 Euro abziehen. Der Höchstbetrag liegt bei maximal 600 Euro pro Jahr.

17. Freiwillige Umsatzsteuer für Kleinunternehmer

Für Selbstständige, die einen jährlichen Umsatz von weniger als 25.000 Euro (ab Wirtshaftsjahr 2025, Umsatzgrenze für 2024: 22.000 Euro)  einnehmen, ist die Umsatzsteuer optional. Nach der Kleinunternehmerregelung müssen Selbstständige dann eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

Dies ist dann sinnvoll, wenn hohe Ausgaben anfallen, beispielsweise zu Beginn einer Existenzgründung. In solchen Fällen verringert die bezahlte Umsatzsteuer in Form einer Vorsteuer die Zahllast.

18. Umsatzsteuer durch Differenzbesteuerung mindern

Bei An- und Verkauf gebrauchter Gegenstände ohne Vorsteuerabzug ist es möglich, die Umsatzsteuer nicht vom vollen Verkaufspreis zu bezahlen, sondern nur noch von der Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufserlös. Für die Anwendung gelten jedoch strenge Voraussetzungen.

19. Investitionsabzug durch Abschreibung nutzen

Wenn du größere Investitionen planst, ist der folgende Tipp für Selbstständige hilfreich, um bis zu 50 % der Kosten bei der Steuer zu sparen. Denn du kannst Abschreibungspotenzial in einem Wirtschaftsjahr vor die Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts verlagern und damit eine Steuerstundung erreichen. Dazu musst du jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Investition erfolgt in den nächsten 3 Jahren
  • Jahresgewinn geringer als 200.000 Euro
  • Mindestens 90 % betriebliche Nutzung der Investition

20. Den Gewinn geplant verschieben

Dieser legale Steuertrick für Selbstständige braucht Feingefühl bei der Planung, ermöglicht jedoch erhebliche Senkungen der Steuerlast: Mit einer gezielten Gewinnverschiebung teilst du die Einkünfte des Unternehmens zwischen Wirtschaftsjahren auf, damit geringere Beträge versteuert werden.

Tipp

Sprich mit dem Steuerberater die Steuertipps für Selbstständige durch

Es ist in jedem Fall für Selbstständige sinnvoll, die einzelnen Steuertipps mit einem guten Steuerberater durchzugehen. Du solltest ihn aber auf spezielle Steuerspartipps direkt ansprechen. Bei den diversen legalen Steuertricks für Selbstständige solltest du dich nicht darauf verlassen, dass er von sich aus alle möglichen Einsparchancen durchprüft.

Relevante Steuern als Selbstständiger im Überblick

Es existieren zahlreiche Steuerarten, und es dürfte schwierig sein, alle Steuern, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Anwendung kommen, auswendig zu kennen. Nicht jede Steuer trifft auf jeden zu; so zahlen Arbeitgeber andere Steuern als Arbeitnehmer.

Für Selbstständige variiert die Steuerlast je nach gewählter Unternehmensform. Als Teilhaber einer Personengesellschaft oder bei einem Einzelunternehmen sind vor allem folgende Steuern relevant:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Einkommensteuer

 

Grundsätzlich muss jeder Einkommensteuer entrichten. Bei Arbeitnehmern wird diese direkt vom Gehalt in Form eines prozentualen Anteils als Lohnsteuer abgeführt. Der Tarif für beide Steuerarten – Lohnsteuer und Einkommensteuer – ist identisch. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Arbeitnehmer Lohnsteuer und Selbstständige Einkommensteuer zahlen.

Falls Arbeitnehmer zusätzlich selbstständig tätig sind, müssen sie beide Steuerarten, also Lohnsteuer und Einkommensteuer, ans Finanzamt abführen. Letztlich handelt es sich dabei jedoch um dieselbe Steuer, lediglich die Bezeichnung unterscheidet sich.

Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist der reine Gewinn. Dabei können Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge oder Spenden sowie besondere Belastungen wie Pflegekosten vom Gewinn abgezogen werden.

Ob und wie viel Einkommensteuer gezahlt werden muss, bestimmt der Grundfreibetrag. Sofern das jährliche Einkommen unter diesem Freibetrag liegt, ist keine Einkommensteuer fällig. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, wird auf den darüber hinausgehenden Teil Einkommensteuer erhoben.

Derzeit beläuft sich der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Eurofür Ehepartner. Das bedeutet, ab einem Einkommen von 12.348 Euro bzw. 24.696 Euro fällt Einkommensteuer an.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt außerdem vom Einkommen ab: Je mehr du verdienst, desto höher ist der anzuwendende Steuersatz, der Spitzensteuersatz liegt jedoch bei maximal 42 Prozent.

Für die Berechnung der Einkommensteuer lässt sich die folgende Formel anwenden:

Einkommensteuer = zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz

Einfacher ist es aber, einen Steuerrechner für Selbstständige zu nutzen. Dieser rechnet dir die Höhe der Einkommensteuer automatisch aus.

Gewerbesteuer

 

Alle Selbstständigen und Unternehmen, die ein Gewerbe betreiben, sind verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Dies erfolgt nach der Anmeldung deines Gewerbes beim Finanzamt. Freiberufler sind von dieser Steuer generell ausgenommen, da ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe gilt.

Die Freigrenze für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500 Euro. Erst, wenn dein Gewinn diese Grenze übersteigt, fällt Gewerbesteuer an.

Die Berechnung dieser Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wobei der lokale Hebesatz entscheidend ist, der von jeder Gemeinde individuell bestimmt wird. Deshalb variiert die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer.

Für die Kalkulation der Gewerbesteuer kannst du folgende Formel nutzen:

Gewerbesteuer = Gewinn x 3,5 % x Hebesatz

Hierbei ist 3,5 Prozent die feste Steuermesszahl, die konstant bleibt und in jeder Berechnung verwendet wird. Der Hebesatz hingegen ist variabel.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, was bedeutet, dass deine gesamte Steuerlast dadurch in etwa gleich bleibt.

Umsatzsteuer

 

Etwas komplexer ist die Umsatzsteuer. Auch hier gibt es eine Freigrenze, die bei 22.000 Euro für 2024 und 25.000 Euro ab dem Wirtschaftsjahr 2025 liegt. Weiter gilt es zu beachten, dass der Umsatz im darauffolgenden Geschäftsjahr voraussichtlich die Schwelle von 50.000 Euro nicht überschreiten darf. Demnach ist es erforderlich, eine möglichst präzise Vorhersage deines zukünftigen Umsatzes anzustellen.

Wenn du die Option der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, bist du von der Zahlung der Umsatzsteuer ausgenommen und darfst folglich auch keine Vorsteuer abziehen. In diesem Zusammenhang müssen deine Rechnungen einen Hinweis auf die Befreiung von der Umsatzsteuer durch die Kleinunternehmerregelung enthalten.

Solltest du jedoch umsatzsteuerpflichtig sein, ist es notwendig, den gültigen Umsatzsteuersatz – entweder 19 % oder den ermäßigten Satz von 7 % – auf deinen Rechnungen auszuweisen. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer dient die folgende Formel:

Umsatzsteuer = Nettopreis x Umsatzsteuersatz (7 % oder 19 %) / 100

Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt über Vorauszahlungen. Bei jedem Zahlungseingang einer mit Umsatzsteuer ausgestellten Rechnung fließt die Umsatzsteuer auf dein Konto. Gleiches gilt umgekehrt für Zahlungen deinerseits für umsatzsteuerpflichtige Rechnungen. Am Ende jeden Monats wird ein Vergleich zwischen den eingenommenen und ausgegebenen Umsatzsteuerbeträgen durchgeführt, um die Differenz zu ermitteln.

Solltest du mehr Umsatzsteuer vereinnahmt haben, als du gezahlt hast, ist der überschüssige Betrag an das Finanzamt abzuführen. Hast du hingegen mehr Umsatzsteuer entrichtet als eingenommen, erfolgt eine Erstattung durch das Finanzamt.

Relevante Steuern für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften unterliegen ähnlichen steuerlichen Pflichten wie Personengesellschaften und Einzelunternehmer, müssen jedoch zusätzliche Steuern entrichten.

Die vier wichtigsten Steuern für Kapitalgesellschaften sind:

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Für Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gelten dieselben Richtlinien wie für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Einzige Ausnahme: Für Kapitalgesellschaften gibt es bei der Gewerbesteuer keine Freigrenze. Du bist verpflichtet, Gewerbesteuer ab dem ersten erwirtschafteten Euro zu zahlen.

Körperschaftsteuer

 

Die Einkommensteuer betrifft ausschließlich natürliche Personen. Im Gegensatz dazu werden Kapitalgesellschaften als juristische Personen klassifiziert und sind daher von der Einkommensteuer befreit. An ihre Stelle tritt die Körperschaftsteuerpflicht für Kapitalgesellschaften. Einheitlich wird ein Steuersatz von 15 Prozent angewandt, wobei zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben werden kann, falls er zu dem Zeitpunkt gültig ist.

Die Berechnung der Körperschaftsteuer erfolgt nach der Formel:

Körperschaftsteuer = zu versteuerndes Einkommen x 15 % (mit Soli 15,825 %)

Ein Freibetrag existiert bei der Körperschaftsteuer nicht.

Kapitalertragsteuer

 

Nur Kapitalgesellschaften müssen Kapitalertragsteuer zahlen. Sie wird auf Dividenden oder andere Ausschüttungen an die Gesellschafter erhoben. Dabei liegt der Steuersatz bei 25 Prozent. Zusätzlich können Kirchensteuer sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag anfallen.

Die Berechnungsformel ist simpel:

Kapitalertragsteuer = Kapitalerträge x Steuersatz (25 % + Kirchensteuer)

Tipp

Steuern in der Selbstständigkeit mit Buchhaltungssoftware managen

Wenn du Buchhaltungssoftware wie Lexware Office verwendest, kannst du deine steuerlichen Pflichten übersichtlich verwalten, unabhängig davon, ob du selbstständig oder Gesellschafter bist.