Was sollten Sie als Unternehmer über Steuervorauszahlungen wissen?

Die Selbstständigkeit ist mit einigen Steuern verbunden, die Sie an das Finanzamt abführen müssen. Für manche gehen Sie dabei in Vorleistung. Wir erklären, warum das so ist und was Sie bei Steuervorauszahlungen beachten müssen.

Zuletzt aktualisiert am 26.03.2026
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Zusammenfassung

Das Wichtigste zu Steuervorauszahlungen auf einen Blick

  • Steuervorauszahlungen sind quartalsweise Abschlagszahlungen auf Ihre voraussichtliche Jahressteuerlast.
  • Das Finanzamt fordert Sie zur Vorauszahlung auf, wenn Ihre Nachzahlung mindestens 400 Euro im Jahr beträgt.
  • Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung stellen, wenn Ihr Einkommen sinkt.
  • Bei freiwilliger Vorauszahlung vermeiden Sie Nachzahlungszinsen.

Definition

Was sind Steuervorauszahlungen?

Die Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung, die Sie dem Finanzamt für das laufende Kalenderjahr schulden. Das Finanzamt schätzt dabei, wie viel Steuer Sie voraussichtlich zahlen müssen.

Bei der Einkommensteuer orientiert sich diese Schätzung an Ihren Einkünften aus dem vergangenen Jahr. Mit den Steuervorauszahlungen stellt der Staat sicher, dass alle steuerpflichtigen Bürger ihre Steuerschuld kontinuierlich abführen. Außerdem will er damit verhindern, dass Steuerpflichtige in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn sie die gesamten Steuern auf einmal zahlen müssen. Deshalb wird die Steuerlast gleichmäßig über das Jahr verteilt.

Steuervorauszahlungen bringen damit sowohl Ihnen als auch dem Staat Planungssicherheit.

Neben der Einkommensteuer müssen Sie als Selbständiger auch für jede andere Steuerart Vorauszahlungen leisten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer muss Steuervorauszahlungen erbringen?

Jeder steuerpflichtige Bürger muss Steuervorauszahlungen leisten – ob angestellt oder selbstständig.

Bei Angestellten läuft das automatisch: Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer monatlich vom Bruttolohn ab und führt sie an das Finanzamt ab. Als Angestellter zahlen Sie also auch Steuern voraus, müssen sich aber nicht selbst darum kümmern.

Anders ist es bei Selbstständigen: Sie müssen sich selbst darum kümmern, dass sie ihre Steuervorauszahlungen pünktlich leisten, wenn das Finanzamt sie dazu aufgefordert hat.

Achtung: Auch als Arbeitnehmer können Sie zu einer Steuervorauszahlung verpflichtet werden. Das ist der Fall, wenn Sie neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte erzielen, zum Beispiel aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer selbstständigen Nebentätigkeit. In solchen Fällen setzt das Finanzamt eine Steuervorauszahlung fest, da die Lohnsteuer allein die Steuerlast nicht vollständig abdeckt.

Info

Wann veranlasst das Finanzamt Steuervorauszahlungen?

Das Finanzamt fordert Sie zu Steuervorauszahlungen auf, wenn Folgendes zutrifft:

  1. Aus Ihrem aktuellen Steuerbescheid geht eine Nachzahlung hervor, weil Sie im vergangenen Jahr zu wenig Steuern bezahlt haben.
  2. Wenn die Vorauszahlungen, die sich daraus ergeben, bei mindestens 400 Euro für das gesamte Kalenderjahr und mindestens 100 Euro pro Quartal liegen.

Wann sind Vorauszahlungen ans Finanzamt fällig?

Wann und wie oft Sie eine Steuervorauszahlung an das Finanzamt leisten müssen, hängt von der Art Ihres Einkommens ab. Verpassen Sie einen der Zahlungstermine, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen und im Extremfall Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bereits der Vorauszahlungsbescheid reicht dafür aus. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Termine für die Einkommensteuervorauszahlung unbedingt im Blick behalten.

Haben Sie einen Zahlungstermin dennoch versäumt, sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen. In vielen Fällen lässt sich der Säumniszuschlag vermeiden, wenn die Zahlung kurzfristig nachgeholt und der Sachverhalt nachvollziehbar erklärt wird. Eine schnelle Reaktion wirkt sich oft positiv auf die Entscheidung der Finanzbehörde aus.

Steuervorauszahlungen für Angestellte und Rentner

Angestellte leisten die Steuervorauszahlung monatlich in Form ihrer  Lohnsteuer, die von ihrem Bruttolohn automatisch abgezogen wird. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer hierfür ein und führt diese pro Monat ans Finanzamt ab. Rentner leisten ihre Steuervorauszahlung quartalsweise.

Steuervorauszahlungen für Selbstständige

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Da Sie als Unternehmer oder Freiberufler nicht angestellt sind, erhalten Sie kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern erwirtschaften Ihr Einkommen selbst. Ihre Steuervorauszahlungen ergeben sich aus der Einkommensteuer und gelten in folgenden Fällen:

Die Steuervorauszahlungen für die Einkommensteuer müssen Sie vierteljährlich leisten. Das Finanzamt informiert Sie vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum. Behalten Sie die Termine für die Steuervorauszahlungen aber auch selbst im Blick.

Info

Die Abgabe-Termine für die Einkommensteuervorauszahlung im Überblick:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

In bestimmten Fällen kann das Finanzamt zusätzlich zu den vier regulären Vorauszahlungen eine weitere Einkommensteuervorauszahlung festsetzen. Diese sogenannte fünfte Vorauszahlung ist möglich, wenn sich aus einem aktuellen Steuerbescheid ergibt, dass die bisher geleisteten Vorauszahlungen als Jahresbeitrag deutlich zu niedrig waren und für das laufende Jahr eine höhere Steuerlast zu erwarten ist.

Tipp

Automatische Zahlung einrichten

Als Steuerzahler müssen Sie die erforderlichen Steuervorauszahlungen zum entsprechenden Fälligkeitsdatum selbstständig erbringen. Richten Sie für diese Termine daher am besten eine automatische Zahlung ein.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro fällig. Dieser Betrag wird auch als Gewerbesteuerfreibetrag bezeichnet. Liegt Ihr Jahresgewinn darunter zählen Sie als Kleingewerbe. Verdienen Sie mit Ihrem Gewerbe mehr als 24.500 Euro, müssen Sie vierteljährliche Vorauszahlungen ans Finanzamt leisten (siehe § 19–21 Gewerbesteuergesetz).

Info

Die Stichtage für die Gewerbesteuer im Überblick

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Den Betrag der Vorauszahlung legt die jeweilige Gemeinde fest. Hierzu erhalten Sie einen separaten Bescheid. Die Vorauszahlung entspricht einem Viertel der Steuer aus der vergangenen Veranlagung.

Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Wenn sich aus Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung eine Zahllast ergibt, müssen Sie auch für die Umsatzsteuer Vorauszahlungen leisten. Wann Sie die Voranmeldung einreichen müssen, hängt von der Höhe Ihrer zu zahlenden Umsatzsteuer ab. Je nach Betrag gilt monatlich oder quartalsweise – jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Wenn Sie eine Dauerfristverlängerung beantragt haben, verschiebt sich die Frist entsprechend.

Steuervorauszahlungen für Kleinunternehmer

Wenn Ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres unter 100.000 Euro liegt, gelten Sie als Kleinunternehmer und können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus und müssen somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Nachteil: Sie können keine Vorsteuer geltend machen.

Wie lassen sich Steuervorauszahlungen berechnen?

Grundlage für die Berechnung Ihrer Vorauszahlungen sind die zu versteuernden Einnahmen aus dem Vorjahr, also im sogenannten Veranlagungszeitraum. Das Finanzamt teilt die daraus ermittelte Bemessungsgrundlage durch vier und setzt diese als Quartalszahlung fest. Die Details zur Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten Sie im Vorauszahlungsbescheid.

Lassen sich die Steuervorauszahlungen ändern?

Das Finanzamt ermittelt anhand des Vorjahres einen Richtwert für die Steuervorauszahlungen des aktuellen Jahres. Wie hoch oder niedrig Ihr Gewinn im laufenden Jahr aussieht, kann jedoch niemand im Voraus sagen. Ihre Vorauszahlungen leisten Sie immer unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung.

Es ist möglich, dass Ihr Gewinn höher oder niedriger als im Vorjahr ausfällt. Das hat dann zur Folge, dass auch Ihre Steuervorauszahlung zu hoch oder zu niedrig angesetzt ist und die Finanzbehörde eine Anpassung vornimmt. Ändert sich Ihr Einkommen, darf das Finanzamt jederzeit Ihre Steuerschuld angleichen.

Nehmen Sie mehr ein als im Vorjahr, fordert der Fiskus eine Nachzahlung. Dadurch kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Daher können Sie bei Bedarf versuchen, eine Stundung der Steuerschuld beim Finanzamt zu erwirken. Die Steuerstundung können Sie schriftlich beantragen.

Setzt das Finanzamt den Betrag für Ihre Vorauszahlungen zu hoch an, haben Sie das Recht, schriftlich Einspruch gegen diesen Steuerbescheid einzulegen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Steuervorauszahlungen aussetzen oder stoppen können. Die Zahlung läuft weiter und ggf. erhalten Sie eine Erstattung vom Finanzamt.

Ein Einspruch gegen die Steuervorauszahlung ist möglich, wenn Sie den Vorauszahlungsbescheid für sachlich falsch halten. Wichtig ist jedoch: Der Einspruch allein setzt die Zahlung nicht außer Kraft. Sie müssen die festgesetzte Steuervorauszahlung zunächst weiterhin leisten, bis das Finanzamt über den Einspruch entschieden hat.

Viele Steuerberater unterstützen ihre Mandanten dabei, eine realistische Einschätzung der Vorauszahlungen vorzunehmen und entsprechende Anträge beim Finanzamt zu stellen.

Gut zu wissen: Einspruch können Sie auch dann einlegen, wenn Sie trotz Rückerstattung eine Steuervorauszahlung mitgeteilt bekommen. Eine Steuervorauszahlung trotz Rückerstattung ist kein Widerspruch. Das Finanzamt orientiert sich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen am erwarteten Einkommen des laufenden Jahres und nicht allein am Ergebnis des letzten Steuerbescheids.

Tipp

Freiwillige Steuervorauszahlung

Wenn sich für Ihr Unternehmen eine Steuernachzahlung andeutet, können Sie durch eine freiwillige Steuervorauszahlung die Nachzahlungszinsen vermeiden. Diese entstehen 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres. Im Idealfall tun Sie dies deshalb noch vor Antritt des Zinslaufs.

Wie funktioniert die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen?

Wenn Ihre Einnahmen im laufenden Jahr sinken oder teure Investitionen anfallen, kann es sein, dass das Finanzamt zu hohe Vorauszahlungen von Ihnen fordert. In diesem Fall können Sie bei der Finanzbehörde den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung mit Begründung stellen. Ein formloser, schriftlicher Antrag reicht hier aus.

Verringerte Einkünfte in Ihrer Selbstständigkeit können zum Beispiel aus folgenden Gründen entstehen:

  • Verlust von Aufträgen
  • Hohe Ausgaben durch teure Anschaffungen
  • Verdienstausfall wegen längerer Krankheit
  • Erhöhte Betriebsausgaben aus Vermietung oder Verpachtung

Zu niedrige Vorauszahlungen müssen Sie nicht von sich aus melden oder gar Einspruch gegen die Steuervorauszahlung einlegen. Erst wenn das Finanzamt konkrete Angaben zu Ihren aktuellen Einkünften anfordert, sind Sie per Gesetz verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.

Achtung

Informationspflicht bei höheren Einkünften

Besonders als Existenzgründer sollten Sie bei der ersten Gewinnprognose realistisch und zurückhaltend planen. Zu optimistische Angaben können dazu führen, dass das Finanzamt hohe Steuervorauszahlungen festsetzt, die später Ihre Liquidität belasten. Aber: Wenn sich Ihre Einkünfte verbessern, sind Sie verpflichtet, das Finanzamt zu informieren.

Wann lohnt es sich, die Steuervorauszahlungen zu prüfen?

Prüfen Sie Ihre Vorauszahlungen anhand dieser Checkliste:

  • Haben sich Ihre Einnahmen im laufenden Jahr spürbar verringert?
  • Sind höhere Investitionen oder außergewöhnliche Ausgaben angefallen?
  • Orientiert sich der Vorauszahlungsbescheid an einem besonders guten Vorjahr?
  • Haben sich Ihre Umsätze oder Gewinne anders entwickelt als erwartet?
  • Stehen Liquiditätsengpässe bevor, obwohl die Steuerlast voraussichtlich sinkt?

Diese Checkliste kann Ihnen auch als Grundlage für Ihren Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen dienen.

Muster: Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen

Halten Sie die festgesetzten Steuervorauszahlungen für zu hoch, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Sie brauchen dafür eine nachvollziehbare Begründung und sollten konkrete Zahlen nennen. Für den Antrag genügt in der Regel ein formloses Schreiben.

Beispiel für eine mögliche Formulierung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Steuerbescheid für das Jahr 2025 wurden meine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Grundlage eines zu versteuernden Gewinns von 80.000 Euro festgesetzt.

Für das laufende Jahr 2026 ist nach aktueller Planung jedoch nur noch ein Gewinn von rund 45.000 Euro zu erwarten. Ursache hierfür sind unter anderem der Wegfall mehrerer Aufträge sowie gestiegene Betriebsausgaben.

Die derzeit festgesetzten Vorauszahlungen übersteigen damit die voraussichtliche Steuerlast für 2026 deutlich. Ich bitte Sie daher, die laufenden Vorauszahlungen entsprechend herabzusetzen.

Als Begründung des Antrags auf Anpassung der Vorauszahlungen füge ich eine voraussichtliche Gewinnermittlung für 2026 sowie eine Übersicht der wesentlichen Abweichungen zum Vorjahr bei.

Mit freundlichen Grüßen

Welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen sollten

Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, sollten Sie dem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für Gewerbesteuer oder Einkommensteuer geeignete Nachweise beilegen, zum Beispiel:

  • eine voraussichtliche Gewinnermittlung für das laufende Jahr
  • die Gewinnermittlung des Vorjahres zum Vergleich
  • eine kurze schriftliche Begründung der Abweichungen (z. B. Umsatzrückgang, Investitionen, krankheitsbedingter Ausfall)
  • bei Bedarf betriebswirtschaftliche Auswertungen oder relevante Buchhaltungsdaten

Häufige Fragen zu Steuervorauszahlungen

Werden Steuervorauszahlungen in die Steuererklärung eingetragen?

 

Nein, Sie können Ihre erbrachten Steuervorauszahlungen nicht in Ihrer Steuererklärung vermerken. Das Finanzamt berücksichtigt selbstständig sämtliche Vorauszahlungen beim Erstellen Ihres Steuerbescheids. Bemessungsgrundlage ist immer die Steuerhöhe, die sich für das betreffende Steuerjahr ergibt – egal ob Einkommen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer.

Kann ich Steuervorauszahlungen stunden?

 

Ja, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als Grund für die Stundung müssen Sie problematische persönliche Verhältnisse geltend machen. Die Stundung wird Ihnen gewährt, wenn die pünktliche Zahlung Sie in eine finanzielle Notlage bringen würde (= Stundungsbedürftigkeit). Diese Notlage darf nicht auf Ihrem eigenen Verschulden beruhen (= Stundungswürdigkeit).

Treffen Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit auf Sie zu, kommt dieses Vorgehen für Sie infrage. Sie müssen dies allerdings mit Nachweisen belegen können.

Was ist der Unterschied zwischen Steuervorauszahlung und Steuernachzahlung?

 

Die Steuervorauszahlung leisten Sie unterjährig, also während des laufenden Jahres. Eine Steuernachzahlung entsteht, wenn Ihre tatsächliche Jahressteuerlast höher ausfällt als die Summe Ihrer Vorauszahlungen.

Was passiert, wenn ich die Steuervorauszahlung nicht zahle?

 

Das Finanzamt setzt einen Säumniszuschlag fest. Bei weiterer Nichtzahlung kann es Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Nehmen Sie in diesem Fall sofort Kontakt mit dem Finanzamt auf.

Kann ich die Steuervorauszahlung selbst berechnen?

 

Ja, für eine einfache Schätzung können Sie Ihren voraussichtlichen Jahresgewinn mit dem aktuellen Steuertarif hochrechnen und das Ergebnis durch vier teilen. Für eine genaue Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. 

Wie lange habe ich Zeit, einen Antrag auf Herabsetzung zu stellen?

 

Den Antrag können Sie jederzeit stellen, sofern das laufende Steuerjahr noch nicht abgeschlossen ist. Je früher Sie ihn einreichen, desto eher profitieren Sie von reduzierten Zahlungen.

Müssen Kleinunternehmer Steuervorauszahlungen leisten?

 

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und leisten daher keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Bei der Einkommensteuer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Selbstständigen. Ausnahme: Ihr Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.

Was ist eine freiwillige Steuervorauszahlung und wann lohnt sie sich?

 

Eine freiwillige Steuervorauszahlung zahlen Sie, bevor das Finanzamt Sie dazu auffordert. Sie lohnt sich, wenn absehbar ist, dass Sie eine hohe Nachzahlung erwartet. Denn nach 15 Monaten entstehen sonst Nachzahlungszinsen. Mit der freiwilligen Zahlung vor Beginn des Zinslaufs vermeiden Sie diese Mehrkosten.

Kann ich Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen?

 

Ja, wenn Sie den Bescheid für sachlich falsch halten. Der Einspruch setzt die Zahlungspflicht jedoch nicht außer Kraft. Sie zahlen weiter und erhalten bei Erfolg eine Erstattung.

Wann bin ich von Steuervorauszahlungen befreit?

 

Beträgt Ihr jährliches Einkommen weniger als 12.348 Euro (= Grundfreibetrag für 2026), fordert das Finanzamt keine Einkommensteuer und daher auch keine Vorauszahlungen. Diese Befreiung von Steuervorauszahlungen gilt auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende inkl. Vollzeit-Kleingewerbetreibende.