Betriebliches Rechnungswesen und die Buchhaltung
Unabhängig von Größe und Rechtsform muss jedes Unternehmen laut Gesetz ein betriebliches Rechnungswesen führen. Das beinhaltet die vollständige Erfassung, Auswertung und Kontrolle aller Daten in der Buchhaltung. Trotz Steuerberater ist es wichtig, die Grundprinzipien des betrieblichen Rechnungswesens zu kennen. Dadurch erlangen Sie auch ein umfassenderes Bild über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens, das für den weiteren Erfolg grundlegend sein kann.
Definition
Begriff Rechnungswesen einfach erklärt
Das Rechnungswesen, auch als betriebliches oder kaufmännisches Rechnungswesen bekannt, umfasst alle Methoden zur systematischen Erfassung und Auswertung von Geschäftsvorgängen in einem Unternehmen. Es dient somit zur Planung, Steuerung und Kontrolle der internen Abläufe. Konkret ermöglicht es, das Vermögen des Unternehmens zu ermitteln und den wirtschaftlichen Erfolg messbar zu machen.
Was ist das betriebliche Rechnungswesen?
Das betriebliche Rechnungswesen ist der Bereich Ihres Unternehmens, der sich mit allen Vorgängen befasst, die das Betriebskapital betreffen. Kurz gesagt: der Buchhaltung bzw. Buchführung.
Die Finanzbuchhaltung (Abkürzung: Fibu) beschreibt die lückenlose Dokumentation aller geschäftlichen Vorgänge. Alle Geschäftsvorfälle müssen demnach zeitlich und sachlich geordnet erfasst und festgehalten werden.
Die Buchführung hingegen stellt ein Unternehmen quasi in Zahlen dar. Je nach Unternehmensgröße und Rechtsform müssen Unternehmen dabei eine einfache oder eine doppelte Buchführung machen. Die doppelte Buchführung existiert übrigens schon seit dem Mittelalter. Sie hat sich also definitiv etabliert und bewährt.
Die Buchführung im betrieblichen Rechnungswesen unterteilt sich in zwei Zwecke:
- Die Finanzbuchführung ist die Basis für die Erstellung der Bilanz, der Gewinn– und Verlustrechnung (GuV) und des Jahresabschlusses.
- Die Betriebsbuchführung erfasst alle innerbetrieblichen Kosten und dient der Preiskalkulation für Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.
Für beide Zwecke gelten im betrieblichen Rechnungswesen vier wichtige Aufgaben.
Betriebliches Rechnungswesen: Die Aufgaben
Zu den Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens sowohl in der Finanzbuchführung als auch in der Betriebsbuchführung gehören folgende vier:
Die Dokumentation
Unternehmen unterliegen der Dokumentationspflicht. Dieser Pflicht kommt Ihr Unternehmen im betrieblichen Rechnungswesen nach, unter anderem durch die Bilanz und den Jahresabschluss. Alle Geschäftsvorfälle – also alle Einflüsse auf das Vermögen Ihres Unternehmens – werden aufgezeichnet. Die Grundlage für die Dokumentation sind Belege. Diese haben gleichzeitig eine Beweisfunktion. Deshalb spricht man umgangssprachlich im betrieblichen Rechnungswesen bei der Dokumentationspflicht auch von der „Belegpflicht“.
Eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgt durch die Buchung von jeglichen Geschäftsvorfällen auf entsprechende Konten.
Die Information
Die Dokumentation ist die Grundlage für die Information. Dabei wird unterschieden zwischen internen und externen Informationen.
Die internen Informationen dienen betriebsinternen Zwecken. Das kann zum Beispiel die Steuerung des Unternehmens sein.
Die externen Informationen werden an externe Parteien weitergeleitet. Das bekannteste und wichtigste Beispiel ist das Finanzamt, das mit den externen Informationen zu den Finanzen Ihres Unternehmens versorgt wird, damit es Ihre Steuerlast festlegen kann.
Die Kontrolle
Unter der Kontrolle des Unternehmens kann man vieles verstehen, aber in Bezug auf das betriebliche Rechnungswesen geht es dabei logischerweise um das Geld und die Leistung im Unternehmen.
Das umfasst die Überwachung der Wirtschaftlichkeit, der Leistung und der Liquidität Ihres Unternehmens. Durch das betriebliche Rechnungswesen werden alle Geld- und Leistungsströme erfasst und können somit überwacht werden.
Die Disposition
Die oben erwähnten Informationen dienen nicht nur der Weiterleitung an externe Parteien oder der innerbetrieblichen Kontrolle. Sie erleichtern auch unternehmerische Entscheidungen.
Aus den Informationen und der Dokumentation des betrieblichen Rechnungswesens lassen sich auf unterschiedlichste Weisen wichtige Kennzahlen errechnen. Jede Kennzahl dient der Entscheidungsfindung in Ihrem Unternehmen.
Während die Dokumentation und teilweise auch die Information zur gesetzlichen Pflicht des betrieblichen Rechnungswesens gehören, ergeben sich die Kontrolle und die Disposition mehr oder weniger automatisch aus den verpflichtenden Prozessen. Trotzdem können diese ausgebaut und mit mehr Fokus gestaltet werden, wenn Sie tiefere Einblicke in die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens gewinnen möchten.
Dazu stehen Ihnen Instrumente aus der Betriebswirtschaftslehre wie die Betriebswirtschaftliche Auswertung, die Kostenrechnung oder Betriebsvergleiche zur Verfügung, die mit den Informationen aus dem betrieblichen Rechnungswesen berechnet werden. Die Informationen stammen aus verschiedenen Bereichen des betrieblichen Rechnungswesens.
Bereiche des Rechnungswesens
Wie bei den Aufgaben sind auch die Bereiche im betrieblichen Rechnungswesen in vier Teile gegliedert. Das sind:
- externes Rechnungswesen
- internes Rechnungswesen
- Statistik und Vergleichsrechnung
- Planungsrechnung
Jeder Bereich hat seine eigenen Aufgaben, Informationen und Instrumente.
Das externe Rechnungswesen
Die Rechenschaftspflicht gegenüber externen Parteien wie dem Finanzamt ist Aufgabe des externen Rechnungswesens. Die Bereitstellungspflicht für Informationen gilt unter anderem auch für Kapitalgeber, Lieferanten, Gesellschafter und Kunden. Konkret geht es darum, die finanzielle Lage des Unternehmens objektiv nach außen abzubilden. Auch für andere Unternehmensbereiche können die Zahlen von Bedeutung sein.
Die Instrumente des externen Rechnungswesens sind unter anderem die Buchführung, das Inventar, der Lagebericht, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Die Regeln für das externe Rechnungswesen liefert das Handelsgesetzbuch (HGB). Ein externes Rechnungswesen zu führen, ist also für jedes Unternehmen mittels Gesetz verpflichtend.
Das interne Rechnungswesen
Ein externes Rechnungswesen muss jedes Unternehmen führen. Die Etablierung eines internen Rechnungswesens ist hingegen nicht verpflichtend. Deshalb ist jedes Unternehmen frei in der Umsetzung und den gewählten Ansätzen.
Das interne Rechnungswesen wird auch Controlling genannt. Die Instrumente im internen Rechnungswesen umfassen unter anderem die Statistik, die Vergleichsrechnung, die Investitionsrechnung und die Kosten- und Leistungsrechnung.
Vor allem die Kostenrechnung spielt im internen Rechnungswesen eine wichtige Rolle. Die Kostenrechnung ist in drei Kostenartenrechnungen aufgeteilt, welche die Kosten in Ihrem Unternehmen noch einmal gesondert gliedern.
- Die Kostenartenrechnung ermittelt, welche Arten von Kosten in Ihrem Unternehmen angefallen sind.
- Die Kostenstellenrechnung ermittelt, in welchem Bereich die Kosten angefallen sind.
- Die Kostenträgerrechnung ermittelt, wofür die Kosten entstanden sind.
Im internen Rechnungswesen werden also vor allem die anfallenden Kosten Ihres Unternehmens ermittelt und den verursachenden Stellen zugeordnet. Internes Rechnungswesen ist dadurch ein wichtiges Instrument zur Kontrolle, Planung und Steuerung Ihres Unternehmens und kann grundlegend für wichtige Entscheidungen sein..
Die Statistik und Vergleichsrechnung
Statistiken sind uns allen geläufig. Sie erfassen Ergebnisse und werten sie aus, listen sie in Tabellen auf oder stellen sie einander gegenüber. Statistiken können vor allem im Vergleich mit anderen Statistiken sehr aussagekräftig sein.
Für den Vergleich kommt die Vergleichsrechnung ins Spiel. In der Vergleichsrechnung werden vergleichbare Größen in Beziehung zueinander gesetzt. Meistens werden dabei Zahlen mit den Daten aus früheren Zeitabschnitten verglichen, um herauszufinden, ob sich die Zahlen in die gewünschte Richtung bewegen oder ob Handlungsbedarf besteht.
Für die Vergleichsrechnung benötigen Sie also immer betriebliche Größen, die in einem Verhältnis zueinander stehen bzw. ein gemeinsames Merkmal aufweisen. Zu den wichtigsten Vergleichsrechnungen gehören der Zeitvergleich, der Soll-Ist-Vergleich und der Betriebsvergleich, der auch als Benchmarking bekannt ist. So können diese Bereiche des Rechnungswesens sowohl unternehmensinterne als auch branchenweite Vergleiche anstellen. Dadurch können Sie Ihr eigenes Unternehmen über die Zeit hinweg analysieren.
Die Planungsrechnung
Das Treffen von Entscheidungen ist ein stetiger Prozess in jedem Unternehmen. Die Planungsrechnung hilft durch sogenannte Vorschaurechnungen dabei, Vorbereitungen und Entscheidungen besser im Vorfeld abwägen zu können. Sie ist die Basis für zukünftige Unternehmenspläne.
Im Grunde handelt es sich also um die Erstellung eines Plans auf der Basis eines Bezugsgegenstands. Die Planungsrechnung ist auch als Budget bekannt.
Die Planungsrechnung ist unterteilt in Teilpläne. Dazu gehören beispielsweise der Haushaltsplan, der Finanzplan, der Umsatzplan, der Produktionsplan, der Investitionsplan oder der Personalplan.
Einführung in das Rechnungswesen: 5 Tipps
Die folgenden Tipps helfen, sich als Anfänger mit dem Rechnungswesen vertraut zu machen.
Tipp 1: Monatliche Auswertungen prüfen
Auch, wenn Sie bei der Buchhaltung Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen, sollten Sie nicht das gesamte Rechnungswesen abgeben. Es ist wichtig, selbst den Überblick über die finanziellen Abläufe in Bezug auf die Finanzbuchhaltung und das Rechnungswesen in Ihrem Unternehmen zu behalten.
Die regelmäßige Analyse der Zahlen gibt Ihnen wertvolle Einblicke in die Firma. Wenn Sie sich mit Umsatz, Gewinn und Liquidität beschäftigen, erkennen Sie frühzeitig Trends und mögliche Risiken. Zudem sind Sie so bestens auf Gespräche mit Banken oder Investoren vorbereitet. So können Sie die Arbeit von Steuerberatern nutzen, um strategische Entscheidungen zu treffen und selbst die monatliche Auswertung zu prüfen.
Folgende Auswertungen sollten Sie monatlich prüfen:
- Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Offene-Posten-Liste (OPOS)
- Summen- und Saldenliste für Einzelbetrachtung (SuSa)
- Wertenachweis als weitere Aufgliederung der BWA
- Chefübersicht oder Controlling-Report
Tipp 2: Rechnungswesen auch ohne Gesetze verstehen
Um das Rechnungswesen zu begreifen, müssen Sie keine Gesetzestexte studieren. Die Gesetze sind nämlich lediglich für die steuerlichen Rahmenbedingungen zuständig. Die Buchführung basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Logik, welche die realen Abläufe des Wirtschaftens abbildet. Dieses Verständnis ist entscheidend für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Konzentrieren Sie sich auf wirtschaftliche Zusammenhänge, anstatt sich von gesetzlichen Details abschreiben zu lassen. So lernen Sie schneller und profitieren für Ihre Unternehmensführung. Die Einhaltung steuerlicher Vorgaben übernimmt Ihr Steuerberater.
Tipp 3: Die Bedeutung von Soll und Haben sowie T-Konten verstehen
Ohne ein solides Buchhaltungswissen können Sie nicht zu komplexeren Themen (z. B. Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungsposten) durchdringen. Wichtig ist daher, dass Sie sich auch mit den Grundlagen der Finanzbuchhaltung wie Soll und Haben, aber auch T-Konten auseinandersetzen, um ein echtes Verständnis zu erlangen. Wenn Sie die Logik der T-Konten verinnerlichen, können Sie auch komplexere Geschäftsvorfälle besser verstehen.
Das folgende Beispiel erklärt, warum das wichtig ist.
Beispiel: Verstehen Sie die Grundlagen der Finanzbuchhaltung!
Ein einfacher Buchungssatz wie „Fuhrpark an Kasse“ (ein Fahrzeugkauf per Barzahlung) zeigt bereits viele betriebswirtschaftliche Zusammenhänge:
- Die Kasse (liquiditätswirksam) wird reduziert: Der Cashflow ist betroffen.
- Kein Erfolgskonto ist beteiligt: Der Kauf hat keine direkte Auswirkung auf den Gewinn.
- Das Anlagevermögen (Fuhrpark) steigt: Liquidität wird in eine langfristige Investition umgewandelt.
- Zukünftige Abschreibungen senken den Gewinn: Die Investition hat langfristige Auswirkungen.
Solche Überlegungen sind entscheidend und gerade bei komplexeren Themen wichtig. Ein Beispiel „Schadenersatz an Rückstellungen für Schadenersatz“ zeigt:
- Das Eigenkapital (Aufwandskonto Schadenersatz) sinkt: Der Gewinn wird gemindert.
- Keine direkte Liquiditätsveränderung: Rückstellung bedeutet nämlich nicht, dass Geld zur Seite gelegt wird.
- Indirekte Liquiditätswirkung: In gewinnstarken Jahren reduziert sie die Steuerlast oder schränkt die Ausschüttungsbasis ein.
Tipp 4: Fokus auf Liquidität und Erfolg
Verlieren Sie sich nicht in den Details. Es ist wichtiger, das Grundprinzip des Rechnungswesens zu verstehen, um ein klares Gesamtbild Ihres Unternehmens zu bekommen. Dabei sollten Sie sich vor allem auf zwei zentrale Aspekte konzentrieren:
- Liquidität: Wie bewegt sich Ihr Geldfluss?
- Erfolg: Wie entwickeln sich Gewinn oder Verlust?
Nicht jeder Geschäftsvorfall beeinflusst beide Bereiche gleichzeitig. Manche wirken sich sowohl auf Liquidität als auch den Erfolg aus und wieder andere betreffen nur eine der beiden Kategorien oder haben gar keine Auswirkung darauf.
Beispiel: Ungleiche Beeinflussung der Bereiche im Rechnungswesen
Kaufen Sie eine Maschine auf Rechnung mit 60 Tagen Zahlungsziel, passiert zunächst nichts mit Ihrem Bankkonto oder Ihrem Gewinn. Jedoch steigt Ihr Anlagevermögen sowie Ihre Verbindlichkeiten. Nach 60 Tagen zahlen Sie nun die Rechnung, wodurch das Bankkonto aber auch die Schulden schrumpfen. Jetzt gibt es eine direkte Liquiditätswirkung, aber keine Veränderung beim Gewinn. Erst mit der jährlichen Abschreibung (z. B. 10 %) entsteht ein Aufwand, welcher den Gewinn mindert, jedoch, ohne dass tatsächlich Geld fließt.
Tipp 5: Zusammenarbeit mit Profis nutzen
Das Rechnungswesen ist komplex und erfordert Fachwissen. Als Unternehmer sind daher die Details der Buchhaltung oft nicht interessant. Wichtig ist jedoch, dass Sie stets die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens im Blick haben und über die Grundlagen des Rechnungswesens Bescheid wissen.
So sollten Sie zum Beispiel stets informiert sein, ob sich der Materialaufwand im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Diese Informationen finden Sie in der BWA.
Tipp
Nutzen Sie den Wertenachweis!
In der BWA sehen Sie nur eine allgemeine Position, wie den Materialverbrauch. Fordern Sie den Wertenachweis von Ihrer Steuerberatung an, um genauere Einblicke zu erhalten.
Dieser zeigt an, welche T-Konten in die BWA-Summe geflossen sind. Wenn Sie hier ungewöhnliche Buchungen entdecken, können Sie sich diese einzeln anschauen und ggf. den dazugehörigen Beleg anfordern.
Bei Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten ist stets der Kontakt mit dem Steuerberater ratsam. Zwar kann die Beauftragung von einer professionellen Steuerberatung teuer werden, dennoch bietet es Sicherheit in Buchhaltungsfragen.