Als Influencer können Sie mit vielen Tätigkeiten durchstarten
Ob Youtuber, Instagrammer oder TikToker – die Optionen als Influencer Geld zu verdienen, sind vielseitig. Videos, Fotos, Bildergalerien, Podcasts oder Live-Streams sind die häufigsten Formate auf Social-Media-Plattformen, um Follower von sich zu überzeugen.
Wer regelmäßig postet, hat schon bald eine Fanbase aufgebaut. Je nach Größe Ihrer Reichweite (Anzahl Ihrer Follower) werden dadurch immer mehr Brands auf Sie aufmerksam und es können Werbepartnerschaften mit Unternehmen entstehen. Vor allem hier steckt viel Potenzial, um damit auf Dauer Geld zu verdienen und von diesem Beruf zu leben. Und aufgrund dieser Einnahmen müssen eben auch Influencer Steuern bezahlen.
Müssen Influencer immer ein Gewerbe anmelden?
Wenn Sie bereits eine Kooperation mit einer Brand eingegangen sind oder kurz davor sind, ihre Produkte auf Ihren Social-Media-Kanälen zu bewerben, sollten Sie ein paar Dinge beachten:
Da das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie mit solchen Kooperationen als Influencer Geld verdienen und Gewinne machen möchten, müssen Sie eine Steuernummer beantragen. Im Zuge Ihrer steuerlichen Erfassung stellt die Finanzbehörde fest, wie Ihre Selbständigkeit als Influencer einzuordnen ist: Sind Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Sieht Sie das Finanzamt als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler, müssen Sie definitiv ein Gewerbe anmelden. Damit Sie wissen, als was Sie in der Regel aufgrund Ihrer Tätigkeiten eingeordnet werden, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten die grundlegenden Unterschiede.
Wer gilt als Freiberufler?
Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG).
Darunter fallen künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, lehrende oder erzieherische Tätigkeiten wie z. B. Autoren, Journalisten, Dozenten, Blogger etc.
Zudem: Heilberufe (z. B. Ärzte) oder rechts- bzw. wirtschaftsberatende Tätigkeiten (z. B. Anwälte).
Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt wird benötigt – mehr dazu in unserem Artikel zu den freien Berufen nach § 18 EStG.
Wer gilt als Gewerbetreibender?
Gewerbetreibende erzielen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG)
Es handelt sich um selbstständige Unternehmer, z. B. in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf, wie Restaurantbesitzer, Friseure oder Influencer mit Kooperationen
Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt und beim Finanzamt erforderlich
Sobald Sie als Influencer nicht mehr nur Inhalte posten, sondern Ihr Content durch bezahlte Werbepartnerschaften auch Einnahmen einbringt, gelten Sie als Gewerbetreibender. Die genaue Zuordnung nimmt aber das Finanzamt vor.
Beispiel:
Blogger, die rein journalistisch tätig sind und nur informative Artikel auf ihrem Blog veröffentlichen, sind freiberuflich tätig. Influencer hingegen, die auf ihrem Blog Produkte eines Unternehmens bewerben und eine Provision für Verkäufe über ihren Blog erhalten (Affiliate-Werbung), werden als Gewerbetreibende eingestuft.
Achtung
Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit
Wenn Sie nur für ein Unternehmen arbeiten und lediglich an dieses Rechnungen stellen, kommt schnell der Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf. Hier wird vermutet, dass Ihr Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge sparen will, die er für Sie als Angestellter zahlen müsste. Das ist strafbar.
Welche Steuern müssen Influencer zahlen und wieviel?
Als Influencer fragen Sie sich jetzt natürlich, welche Steuern Sie genau zahlen müssen. Im Wesentlichen sind drei Steuerarten für Sie von Bedeutung:
Influencer und die Einkommensteuer
Sobald Sie als Influencer regelmäßig Einkünfte erzielen, sind Sie jährlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Allerdings müssen Sie erst Steuern für Ihr Einkommen zahlen, wenn Ihre Einkünfte in einem Kalenderjahr den Grundfreibetrag von 12.096 Euro(Stand 2024) – für Paare gilt die doppelte Summe – übersteigen. Mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln Sie Ihren Gewinn/Verlust bzw. Ihre Einkünfte (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben). Das Finanzamt errechnet auf Basis dieser Gewinnermittlung die Höhe Ihrer Einkommensteuerlast.
Achtung
Beachten Sie den Abgabetermin für die Steuererklärung
Ihre Einkommensteuererklärung für ein Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr) müssen Sie bis zu einem bestimmten Abgabetermin im Folgejahr elektronisch an das Finanzamt übermitteln. In der Regel ist das jeweils der 31. Juli, mit Steuerberater der letzte Februartag des übernächsten Jahres.
Beachten Sie diese Sonderregelung: Die Abgabefristen für die Steuererklärung wurden wegen der Pandemie verlängert. Daher gelten für die folgenden Steuerjahre abweichende Abgabefristen:
Für das Steuerjahr 2022: bis 02.10.2023, mit Steuerberater bis 31.07.2024
Für das Steuerjahr 2023: bis 02.09.2024, mit Steuerberater bis 02.06.2025
Influencer und die Umsatzsteuer
Wenn es um Ihre Besteuerung als Influencer geht, nimmt das Finanzamt an, dass Sie als selbständiger Unternehmer langfristig Einkünfte erzielen wollen. Auf Ihre Umsätze müssen Sie daher Umsatzsteuer zahlen. In Ihren Rechnungen weisen Sie den üblichen Umsatzsteuersatz von 19 % (manchmal 7 %) aus und führen den Umsatzsteuerbetrag dann über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab.
Info
Frei von Umsatzsteuer als Kleinunternehmer
Ausnahme: Wenn Sie vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft werden oder als Gewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung nutzen, weil Sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Vorsteuer von Umsatzsteuer abziehen
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, dürfen Sie von Ihrer Steuerlast die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen (Rechnungen anderer Unternehmen an Sie) als Vorsteuer abziehen. In einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt müssen Sie Ihre Steuerschuld (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) elektronisch übermitteln und bezahlen. Wenn Sie mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer erhalten haben, überweist Ihnen das Finanzamt die Differenz.
Info
Beispiel für den Vorsteuerabzug als Influencer
In einem Monat beläuft sich die Gesamt-Bruttosumme Ihrer Ausgangsrechnungen (Debitoren) an Kunden auf 4.500 Euro. Davon entfallen 19 % (718,49 Euro) auf die Umsatzsteuer. Im Gegenzug haben Sie Eingangsrechnungen anderer Unternehmen an Sie (Kreditoren) in Höhe von 1.200 Euro gesammelt. Diese beinhalten 191,60 Euro Vorsteuer. Diese dürfen Sie von der Umsatzsteuer abziehen:
718,49 Euro - 191,60 Euro = 526,89 Euro
Es bleibt eine Umsatzsteuerschuld in Höhe von 526,89 Euro an das Finanzamt.
Influencer und die Gewerbesteuer
Grundsätzlich gehört zur steuerlichen Behandlung von Influencern auch die Pflicht zur Abgabe von Gewerbesteuer. Als Einzelunternehmer müssen Sie die Gewerbesteuer allerdings erst bezahlen, wenn Ihr Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Der Gewerbeertrag setzt sich aus Ihrem Gewinn zuzüglich bestimmter Hinzurechnungen und abzüglich bestimmter Kürzungen zusammen:
Hinzurechnungen
- Schulden (Zinsen für Darlehen)
- Mieten und Pachten (Büroräume)
Leasingraten (Firmenwagen)
Nur wenn diese insgesamt einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen.
Kürzungen
- Betrieblicher Grundbesitz (für Unternehmen mit eigener Immobilie/Grundstück)
- Gewinne aus Beteiligungen an anderen Firmen (Kapital- und Personengesellschaften)
- Zuwendungen an steuerbegünstigte Zwecke (z. B. Spenden an Vereine oder Mitgliedsbeiträge)
Zur Berechnung Ihrer individuellen Steuerlast müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die zu zahlende Gewerbesteuer wird dann von der Gemeinde berechnet, in der Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, denn es gelten unterschiedliche „Hebesätze“ in Deutschland. Die gezahlte Gewerbesteuer wird im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und auf Ihre Einkommensteuer angerechnet.
Tipp
Gewerbesteuer online berechnen
Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer ganz einfach vorab online mit unserem kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner.
Gifts for free? – Geschenke und Gratisprodukte und die Steuer
Die neueste Shirt-Kollektion einer Sports Brand geschenkt für ein Fitness-Tutorial oder eine kostenlose Reise eines Urlaubsanbieters für einen Blog-Beitrag: Über Geschenke, Gratisprodukte oder kostenlose Dienstleistungen freut sich jeder riesig. Aber bekommen Sie das als Influencer alles for free oder müssen Sie dafür Steuern zahlen? Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt.
Wann müssen Sie als Influencer Geschenke oder Gratisprodukte versteuern?
Produkte und Dienstleistungen, die Ihnen im Zuge einer Werbepartnerschaft mit einem Unternehmen kostenlos überlassen werden, gelten als Sachzuwendungen, also nicht-finanzielle Leistungen. Dementsprechend sind Sachzuwendungen auch für Influencer einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Den Wert eines Produktes können Sie entweder beim Hersteller erfragen oder im Internet recherchieren und dann in Ihrer Steuererklärung als Betriebseinnahme angeben.
Als Ausnahmen davon gelten:
Produkte mit einem geringen Wert (bis zu 10 Euro)
Ihr Geschenkgeber bzw. Werbepartner hat das Produkt/die Dienstleistung bereits versteuert
Tipp
Dokumentieren Sie Ihre Sachzuwendungen
Es lohnt sich, bei einer Vielzahl an Gratisprodukten und Werbegeschenken eine Dokumentation anzulegen, z. B. eine Tabelle. Mit Hilfe dieser Übersicht können Sie Art und Wert der Sachzuwendung festhalten und sind auf Nachfragen vom Finanzamt vorbereitet.
Welche Kosten können Influencer als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?
Wie jeder Unternehmer können Sie auch als Youtuber, Instagrammer oder Blogger alle Kosten und Arbeitsmittel, die im direkten Zusammenhang mit deinen Dienstleistungen als Influencer stehen, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Folgendes können Sie als Betriebsausgaben absetzen:
Miete: Büroräume oder auch ein Arbeitszimmer in Ihrer Privatwohnung – unter der Voraussetzung, dass Sie dieses ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen
Versicherungen: z. B. Rechtsschutzversicherung
Reisekosten: für Fahrten zu Meetings oder an Drehorte
Werbekosten: Webseite, Logo, Gewinnspiele etc.
Zinsen: für Darlehen
Beiträge: für Vereine oder Berufsverbände
Arbeitsmaterialien: Kamera, Laptop, Smartphone (berufliche Nutzung) etc.
Büromaterialien, Telefonkosten
Rechts- und Steuerberatung
Software
Tipp
Gewinnspiele und Giveaways als Werbekosten aufführen
Gewinnspiele mit einer eindeutig werblichen Absicht, z. B. um Follower zu generieren oder ein Jubiläum zu feiern, können Sie als Werbekosten in den Betriebsausgaben aufführen. Die jeweiligen Bedingungen zum Durchführen einer Giveaway-Aktion (z. B. Datenschutz-Richtlinien) können Sie häufig den FAQs der jeweiligen Social-Media-Plattform entnehmen.
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Profi beraten
Wenn Sie sich gerade am Anfang Ihrer Selbständigkeit als Influencer unsicher in Sachen Steuern und Finanzverwaltung sind, dann lassen Sie sich am besten von einem Profi im Steuerrecht beraten. Sowohl die Finanzämter als auch Steuerberater können Ihre Fragen beantworten.
Info
Influencer und die Steuer zusammengefasst
Sobald Sie als Influencer Einkünfte erzielen, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden (Steuernummer).
Sie gelten als Gewerbetreibender, wenn sie durch Werbepartnerschaften Einkünfte generieren. Sie müssen dann ein Gewerbe anmelden.
Für Influencer sind grundsätzlich drei Steuerarten von Bedeutung: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer.
Einkommensteuer: Freibetrag beachten; Pflicht zur jährlichen Einkommensteuererklärung.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung beachten; regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Gewerbesteuer: Freibetrag beachten; Gewerbesteuererklärung ans Finanzamt; Berechnung erfolgt durch Gemeinde des Firmensitzes.
Als Influencer müssen Sie Gratis-Produkte ebenso versteuern.
Sie können Betriebsausgaben wie Büroaussattung von der Steuer absetzen.