- Schnell: Die Berechnung des Netto- oder Nettobetrags erfolgt in Echtzeit.
- Praktisch: Sie haben die Wahl zwischen dem Mehrwertsteuersatz Deutschland, Schweiz und Österreich.
- Sicher: Der Rechner berücksichtigt die aktuell relevanten Mehrwertsteuersätze: den Normal-Steuersatz von 19 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Zusammenfassung
Das Wichtigste zum Mehrwertsteuer-Rechner
- Die Mehrwertsteuer wird mit einer einfachen Formel berechnet:
Mehrwertsteuer = Netto * Mehrwertsteuersatz - Entsprechend ist der Bruttobetrag:
Brutto = Netto + Mehrwertsteuer - Die Mehrwertsteuer liegt in Deutschland bei 19 Prozent (Regelsteuersatz) bzw. 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz).
Wie funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner?
Mit wenigen Angaben Netto oder Brutto berechnen:
- Wählen Sie den gewünschten Mehrwertsteuersatz (19 % oder 7 %).
- Geben Sie den Netto- oder den Bruttobetrag ein.
Den entsprechenden Netto- oder Bruttowert erhalten Sie beim Eingeben in Echtzeit.
Eingabehilfe für den Umsatzsteuer-Rechner
Um den Mehrwertsteuer-Rechner uneingeschränkt nutzen können, hier einige zusätzliche Hilfestellungen:
- Mehrwertsteuersatz: Wählen Sie im MwSt-Rechner den MwSt-Satz von 19 % oder 7 % aus. Neben den Mehrwertsteuersätzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Sie die Möglichkeit, einen individuellen Satz einzugeben.
- Mehrwertsteuersatz 2020: Im Mehrwertsteuer-Rechner finden Sie auch die Mehrwertsteuer von 16 % bzw. 5 %, die 2020 in der zweiten Jahreshälfte galt. Ziel der Sondersätze war es damals, den Konsum der Endverbraucher während der Corona-Pandemie zu fördern.
- Netto-, Brutto- & Mehrwertsteuerbetrag: Jetzt können Sie den Mehrwertsteuer-Rechner flexibel nutzen und selbst entscheiden, ob Sie den Netto-, Brutto- oder Mehrwertsteuerbetrag eingeben. In jedem Fall benötigen Sie nur eine dieser Angaben, um die restlichen Werte zu berechnen.
Definition
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer, die Unternehmen auf ihre Waren und Dienstleistungen aufschlagen. Man besteuert damit den Umsatz von Unternehmen. Die Steuer wird von den Endverbrauchern, also den Käufern, getragen und durch das Unternehmen ans Finanzamt abgeführt.
Es gilt der Regelsteuersatz von 19 %. Für einige Lebensmittel (z. B. für Getränke, Bücher oder einige zahnärztliche Dienstleistungen) gilt der ermäßigte MwSt-Satz von 7 %. Die vollständige Liste finden Sie im Umsatzsteuergesetz.
Der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer
Als Selbstständiger müssen Sie den Zusammenhang von Mehrwert-, Umsatz- und Vorsteuer kennen. Die Umsatzsteuer weisen Sie auf Ihren Rechnungen aus und führen sie an das Finanzamt ab. Die Vorsteuer hingegen zahlen Sie in Form von Mehrwertsteuer bei Ihren Betriebsausgaben – beispielsweise wenn Sie Büroartikel oder Rohstoffe einkaufen. Sie haben als Unternehmer einen Anspruch auf die Vorsteuererstattung. Bei Ihrer Umsatzsteuererklärung berücksichtigt das Finanzamt beide Werte und verrechnet diese mit der eingenommenen Mehrwertsteuer.
Die Bedeutung der Mehrwertsteuer für Selbstständige
Die Mehrwertsteuer (MwSt) – auch Umsatzsteuer – ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Auch in anderen europäischen Ländern wird durch die Finanzämter Mehrwertsteuer erhoben.
Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, die Verbraucher oder Privatkunden beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bezahlen müssen. Unternehmen berechnen die Umsatzsteuer vorab selbstständig, schlagen diese auf den Verkaufspreis auf und führen die Mehrwertsteuersätze an das zuständige Finanzamt ab.
Als Selbstständiger sind auch Sie dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent auf Ihre verkauften Leistungen oder Produkte zu erheben. Unser Mehrwertsteuer-Rechner hilft Ihnen dabei.
Mehrwertsteuerberechnung mit Formel und Beispiel
Neben der Berechnung mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Sie die Mehrwertsteuer auch ganz einfach mit der MwSt-Formel berechnen:
Mehrwertsteuer = Nettobetrag x Mehrwertsteuersatz
Berechnung der Mehrwertsteuer beim Regelsteuersatz
Der „normale“ Steuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 19 %. Sie müssen also zum Nettopreis eines Produktes oder einer Dienstleistung 19 % hinzurechnen (Netto-Betrag + MwSt.).
Die Formel lautet:
Mehrwertsteuer = Nettobetrag x 0,19
Für den Bruttobetrag gilt dann:
Brutto = Nettobetrag x 1,19
Anwendung der Formel anhand eines Beispiels:
Angenommen, Sie besitzen ein Schuhgeschäft. Sie erstellen die Preise für Ihr Sortiment und wollen dabei direkt die Bruttobeträge auf die Preisschilder schreiben. Ein neues Paar Laufschuhe wollen Sie zu einem Nettopreis von 125,00 Euro verkaufen. Darauf muss jetzt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden. Dafür verwenden Sie die Berechnungsformel:
Mehrwertsteuer = 125 x 0,19 = 23,75
Die Umsatzsteuer beträgt also 23,75 Euro. Diese wird auf den Nettopreis von 125,00 Euro hinzugerechnet.
Auch dafür gibt es eine simple Formel:
Bruttopreis = Nettobetrag + Umsatzsteuer
In diesem Fall also:
Bruttopreis = 125 + 23,75 = 148,75 Euro
Der Preis für die Laufschuhe liegt am Ende also bei 148,75 Euro.
Berechnung des Nettopreises
Wollen Sie umgekehrt die Umsatzsteuer aus einem Produkt herausrechnen, ist das ebenfalls mit einer Formel möglich. Dafür muss zuerst der Nettopreis berechnet werden:
Nettopreis = Bruttopreis / 1,19
Die Differenz zwischen dem Nettopreis und dem Bruttopreis ist die Mehrwertsteuer.
Info
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Betrag heraus?
Nehmen wir an, Sie haben ein Paar Schuhe zu einem Bruttopreis von 250,00 Euro eingekauft. Wollen Sie die Mehrwertsteuer herausrechnen, teilen Sie diesen Preis also durch 1,19.
Nettopreis = 250 / 1,19 = 210,08
Nun ziehen wir den Nettopreis vom Bruttopreis ab:
Mehrwertsteuer = 250 – 210,08 = 39,92
Die Mehrwertsteuer beträgt also 39,92 Euro.
Berechnung der Mehrwertsteuer bei ermäßigtem Steuersatz
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird im Grunde auf die gleiche Weise berechnet. Hier muss nur die Zahl für die Berechnung in der Formel angepasst werden:
Mehrwertsteuer = Nettobetrag x 0,07
Ein Beispiel:
Angenommen, Sie betreiben ein Kino und berechnen die Preise für die Kinokarten. Netto soll ein Ticket 7,00 Euro kosten. Darauf wird jetzt der reduzierte Steuersatz angesetzt.
Mehrwertsteuer = 7 x 0,07 = 0,49 Euro
Die Mehrwertsteuer beträgt genau 49 Cent. Ein Kinoticket kostet also 7,49 Euro.
Wollen Sie hingegen die reduzierte Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herausrechnen, funktioniert auch das über den Nettobetrag:
Nettobetrag = Bruttobetrag / 1,07
Info
Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttobetrag raus?
Angenommen, Sie kaufen für Ihr Kino Popcorn-Packungen für 700,00 Euro brutto ein. Dann rechnen Sie:
Nettobetrag = 700 / 1,07 = 654,20
Mehrwertsteuer = 700 - 654,20 = 45,80
Die Mehrwertsteuer für die Popcorn-Packungen liegt also bei 45,80 Euro.
FAQ – Häufige Fragen rund um den Mehrwertsteuer-Rechner
Was ist beim Ausstellen von Rechnungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer zu beachten?
Wenn Sie eine Rechnung schreiben, sind einige Pflichtangaben erforderlich. Beim Berechnen des Verkaufspreises müssen immer die korrekten Mehrwertsteuersätze angewendet werden. Außerdem ist eine gesonderte Aufstellung der Netto-, Brutto- und Steuerbeträge erforderlich.
Wer muss Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?
Laut § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Gewerbetreibende, die eine „gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig“ ausüben, die Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus diesen Verkäufen nachhaltigen Gewinn erzielen. Ausschlaggebend ist, dass Sie regelmäßige Einnahmen haben. Dazu zählen beispielsweise Onlineshop-Verkäufe, Design-Arbeiten oder handwerkliche Dienstleistungen. Um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt melden und in den vorgegebenen Intervallen Ihre Einnahmen angeben und versteuern.
Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
Nach § 4 des UStG muss für steuerfreie Dienstleistungen wie Versicherungen, See- und Luftfahrten oder dem Geschäft mit Handelspapieren keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Auch mithilfe der Kleinunternehmerregelung können Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen. Davon Gebrauch machen dürfen selbstständige Personen, deren Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten wird. Beachten Sie aber dabei, dass Sie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer geltend machen dürfen. Lassen Sie sich im Zweifel vom Steuerberater Ihres Vertrauens dazu beraten.
Wann wurde das Mehrwertsteuersystem eingeführt?
Eingeführt wurde die Mehrwertsteuer am 1. Januar 1968. Der Mehrwertsteuersatz betrug damals 10 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 5 Prozent. Über die Jahre hinweg stieg der Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen und Güter kontinuierlich an und liegt seit dem 1. Januar 2007 bei 19 Prozent (bzw. 7 Prozent).