- Schnell: Mehrwertsteuersatz und der umzurechnende Nettobetrag reichen für die Berechnung des Bruttobetrags aus.
- Praktisch: Sie haben die Wahl zwischen dem Mehrwertsteuersatz Deutschland, Schweiz und Österreich.
- Sicher: Der Rechner berücksichtigt die relevanten Mehrwertsteuersätze: den Normal-Steuersatz von 19 % und den ermäßigten von 7 %.
Definition
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer setzt an verschiedenen Stufen der Wertschöpfung im Produktions- und Handelsbereich an. Man besteuert damit den Mehrwert, den ein Unternehmer mit seinen Leistungen geschaffen hat. Festgesetzt wird die Steuer für Unternehmen, in dem deren Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet werden. In dem derzeitigen Mehrwertsteuersystem wird am Ende der Endkunde belastet. Deshalb wird diese Steuer auch als Konsumentensteuer bezeichnet.
Eingabehilfe für den Umsatzsteuer-Rechner
Um den USt-Rechner zu nutzen, brauchen Sie im Prinzip nur den Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz. Anschließend können Sie entweder Netto- oder Brutto-Beträge eingeben. Die Ergebnisse erhalten Sie in Sekunden:
- Mehrwertsteuersatz: Klicken Sie im MwSt-Rechner 19 Prozent oder 7 Prozent Mehrwertsteuer an. Der ermäßigte Satz gilt zum Beispiel für Lebensmittel, Getränke, Bücher oder einige zahnärztliche Dienstleistungen. Die vollständige Liste finden Sie im Umsatzsteuergesetz. Neben den Mehrwertsteuersätzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Sie die Möglichkeit, einen individuellen Satz einzugeben.
- Im Brutto-Netto-Rechner für die Umsatzsteuer finden Sie auch die Mehrwertsteuer von 16 bzw. 5 Prozent, die 2020 in der zweiten Jahreshälfte galt. Ziel der Sondersätze war es damals, den Konsum der Endverbraucher während der Corona-Pandemie zu fördern.
- Netto-, Brutto- & Mehrwertsteuerbetrag: Jetzt können Sie den Mehrwertsteuer-Rechner flexibel nutzen und selbst entscheiden, ob Sie den Netto-, Brutto- oder Mehrwertsteuerbetrag eintippen. In jedem Fall benötigen Sie nur eine dieser Angaben, um die Umsatzsteuer oder den Netto- und Bruttopreis zu berechnen.
Info
MwSt-Rechner: Berechnen Sie online die enthaltene Mehrwertsteuer
Oft stellt sich die Frage: „Wie rechnet man die Mehrwertsteuer raus?“. Mit unserem praktischen Mehrwertsteuerrechner können Sie einfach anhand des Bruttopreises einer Leistung die enthaltene MwSt. und den Nettopreis berechnen. Ebenso zeigt Ihnen der Mehrwertsteuer-Rechner, welcher Mehrwertsteuer-Betrag auf einen Nettopreis aufgeschlagen werden muss und welcher Bruttopreis sich daraus ergibt.
Info
Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer
Als Selbstständiger müssen Sie den Unterschied zwischen der Umsatz- und Vorsteuer kennen. Die Umsatzsteuer weisen Sie auf Ihren Rechnungen aus und führen sie an das Finanzamt ab. Die Vorsteuer hingegen zahlen Sie in Form von Mehrwertsteuer bei Ihren Betriebsausgaben – beispielsweise wenn Sie Büroartikel oder Rohstoffe einkaufen. Sie haben als Unternehmer einen Anspruch auf die Vorsteuererstattung. Bei Ihrer Umsatzsteuererklärung berücksichtigt das Finanzamt beide Werte und verrechnet diese mit der eingenommenen Mehrwertsteuer.
Rechtssichere Rechnungen schreiben
Haben Sie den Umsatzsteuer-Rechner für die Brutto- und Netto-Beträge genutzt, ist es an der Zeit, die Rechnungen für Ihre Kunden zu schreiben. Dabei müssen Sie folgende Pflichtangaben berücksichtigen:
- Vollständiger Name und aktuelle Adresse des Unternehmers
- Steuernummer
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Datum der Rechnungsstellung
- Umfang und Art der Dienstleistung oder Ware
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Verkaufspreis unter Anwendung der korrekten Steuersätze
- Gesonderte Aufstellung der Netto-, Brutto- und Steuerbeträge
Info
Die Bedeutung der Mehrwertsteuer für Selbstständige
Die Mehrwertsteuer (MwSt) – auch Umsatzsteuer – ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Auch in anderen europäischen Ländern wird durch die Finanzämter Mehrwertsteuer erhoben.
Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, die Verbraucher oder Privatkunden beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bezahlen müssen. Unternehmen berechnen die Umsatzsteuer vorab selbstständig, schlagen diese auf den Verkaufspreis auf und führen die Mehrwertsteuersätze an das zuständige Finanzamt ab.
Als Selbstständiger sind auch Sie dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent auf Ihre verkauften Leistungen oder Produkte zu erheben. Unser Mehrwertsteuer-Rechner hilft Ihnen dabei. Selbst den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, den die Regierung im Zuge der Corona-Krise einführte und die bis Ende 2020 galt, können Sie im Eingabefeld des Rechners auswählen, um so alle maßgeblichen Beträge zu berechnen.
Info
Historische Infos zum Mehrwertsteuersystem
Eingeführt wurde die Mehrwertsteuer am 1. Januar 1968. Der Mehrwertsteuersatz betrug damals 10 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 5 Prozent. Über die Jahre hinweg stieg der Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen und Güter kontinuierlich an und liegt seit dem 1. Januar 2007 bei 19 Prozent und ermäßigt bei 7 Prozent.
Die Umsatzsteuer für Selbständige und Unternehmen
Laut § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und Gewerbetreibende, die eine „gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig“ ausüben, die Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus diesen Verkäufen nachhaltigen Gewinn erzielen. Ausschlaggebend ist, dass Sie regelmäßige Einnahmen haben. Dazu zählen beispielsweise Onlineshop-Verkäufe, Design-Arbeiten oder handwerkliche Dienstleistungen. Um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt melden und in den vorgegebenen Intervallen Ihre Einnahmen angeben und versteuern.
Nach § 4 des UStG muss für steuerfreie Dienstleistungen wie Versicherungen, See- und Luftfahrten oder dem Geschäft mit Handelspapieren keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Auch mithilfe der Kleinunternehmerregelung können Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen. Davon Gebrauch machen dürfen selbstständige Personen, deren Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Beachten Sie aber dabei, dass Sie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer geltend machen dürfen. Lassen Sie sich im Zweifel vom Steuerberater Ihres Vertrauens dazu beraten.
Mehrwertsteuerberechnung mit Formel und Beispiel
Beim Rechnung-Schreiben kommt oft die Frage auf: „Wie berechne ich die Mehrwertsteuer?“. Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehören sowohl der Netto-Betrag als auch der Brutto-Betrag. Zudem eine Angabe des angewandten Steuersatzes.
Neben der Berechnung mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Sie die Mehrwertsteuer auch ganz einfach mit einer Formel berechnen.
Dabei kommt es natürlich auf den angewandten Steuersatz an.
Berechnung der Mehrwertsteuer beim Regelsteuersatz
Der „normale“ Steuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 19 %. Sie müssen also zum Nettopreis eines Produktes oder einer Dienstleistung 19 % hinzurechnen (Netto-Betrag + MwSt.).
Info
Wie viel sind 19 Prozent von 100 Prozent?
Es ist auch möglich, die Mehrwertsteuer mit Hilfe des Rechners rückwärts zu rechnen, um aus der MwSt. den Nettobetrag zu errechnen.
Beispielsweise kommen bei einem Nettobetrag von 100,00 Euro noch 19,00 Euro Mehrwertsteuer hinzu, da das genau 19 Prozent von 100 sind.
So einfach ist es aber natürlich nicht immer. Selten wird mit so geraden Beträgen gerechnet. Deshalb ist es sinnvoll, die Formel für die Berechnung der Mehrwertsteuer beim normalen Steuersatz von 19 Prozent zu kennen.
Die Formel lautet:
Mehrwertsteuer = Nettobetrag x 0,19
Wenden wir die Formel einmal in einem Beispiel an:
Angenommen, Sie besitzen ein Schuhgeschäft. Sie erstellen die Preise für Ihr Sortiment und wollen dabei direkt die Bruttobeträge auf die Preisschilder schreiben. Ein neues Paar Laufschuhe wollen Sie zu einem Nettopreis von 125,00 Euro verkaufen. Darauf muss jetzt der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden. Dafür verwenden Sie die Berechnungsformel:
Mehrwertsteuer = 125 x 0,19 = 23,75
Die Umsatzsteuer beträgt also 23,75 Euro. Diese kommt also auf den Nettopreis von 125,00 Euro drauf.
Auch dafür gibt es eine simple Formel:
Bruttopreis = Nettobetrag + Umsatzsteuer
In diesem Fall also:
Bruttopreis = 125 + 23,75 = 148,75 Euro
Der Preis für die Laufschuhe liegt am Ende also bei 148,75 Euro.
Wollen Sie umgekehrt die Umsatzsteuer aus einem Produkt herausrechnen, ist das ebenfalls mit einer Formel möglich. Dafür muss zuerst der Nettopreis berechnet werden:
Nettopreis = Bruttopreis / 1,19
Die Differenz zwischen dem Nettopreis und dem Bruttopreis ist die Mehrwertsteuer.
Info
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Betrag heraus?
Nehmen wir an, Sie haben ein Paar Schuhe zu einem Bruttopreis von 250,00 Euro eingekauft. Wollen Sie die Mehrwertsteuer herausrechnen, teilen Sie diesen Preis also durch 1,19.
Nettopreis = 250 / 1,19 = 210,08
Nun ziehen wir den Nettopreis vom Bruttopreis ab:
250 – 210,08 = 39,92
Die Mehrwertsteuer beträgt also 39,92 Euro.
Berechnung der Mehrwertsteuer bei ermäßigtem Steuersatz
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird im Grunde auf die gleiche Weise berechnet. Hier muss nur die Zahl für die Berechnung in der Formel angepasst werden:
Mehrwertsteuer = Nettobetrag x 0,07
Schauen wir uns auch dafür kurz ein Beispiel an:
Angenommen, Sie betreiben ein Kino und machen gerade die Preise für die Kinokarten zum neuen Hollywood-Blockbuster. Netto soll ein Ticket 7,00 Euro kosten. Darauf wird jetzt der reduzierte Steuersatz angesetzt.
Mehrwertsteuer = 7 x 0,07 = 49
Die Mehrwertsteuer beträgt genau 49 Cent. Ein Kinoticket kostet also 7,49 Euro.
Wollen Sie hingegen die reduzierte Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herausrechnen, funktioniert auch das über den Nettobetrag:
Nettobetrag = Bruttobetrag / 1,07
Info
Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttobetrag raus?
Angenommen, Sie kaufen für Ihr Kino Popcorn-Packungen für 700,00 Euro brutto ein. Dann rechnen Sie:
Nettobetrag = 700 / 1,07 = 654,20
700 minus 654,20 sind 45,80. Die Mehrwertsteuer für die Popcorn-Packungen liegt also bei 45,80 Euro.