Kleingewerbe: Alles auf einen Blick

Neben Händlern zählen vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe sowie die meisten Dienstleister zum Gewerbe. Kleingewerbe werden hauptberuflich oder als Nebentätigkeit nebenberuflich ausgeübt. Kleingewerbetreibende zählen nicht als Kaufleute. Für ein Kleingewerbe sind die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend irrelevant. Stattdessen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Zuletzt aktualisiert am 26.02.2026

Zusammenfassung

Kleingewerbe im Überblick

  • Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das aufgrund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und nicht bilanzierungspflichtig ist.
  • Kleingewerbetreibende zählen nicht als Kaufleute, sodass statt des Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Anwendung findet.
  • Ein Kleingewerbe können Sie hauptberuflich oder als Nebentätigkeit ausüben. In letzterem Fall spricht man von einem Nebengewerbe.
  • Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe zählt, hängt von Faktoren wie Art und dem Umfang der Geschäfte sowie dem Betriebsvermögen ab, entscheidend ist jedoch vor allem der Gesamtumsatz.
  • Ein Kleingewerbe kann ein Einzelunternehmen oder eine GbR sein.
  • Für ein Kleingewerbe ist kein Startkapital nötig.
  • Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind aber gemäß engen gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt in ihrem Tätigkeitsfeld.
  • Kleingewerbe sind von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu unterscheiden, können aber unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
  • Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, danach folgt das Finanzamt. IHK oder HWK melden sich automatisch.
  • Ein Kleingewerbe ist nur erlaubnispflichtig, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. in der Altenpflege oder Personenbeförderung), im Zweifel hilft die örtliche IHK.
  • Als Kleingewerbetreibender müssen Sie zur Berechnung Ihrer Einkommensteuer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen.

Definition

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das aufgrund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und nicht bilanzierungspflichtig ist. Damit bleibt dem Kleingewerbetreibenden bei der Buchhaltung die doppelte Buchführung erspart. Demnach kann man unter einem Kleingewerbe ein gewerbliches Unternehmen verstehen, dessen Inhaber nicht an die gesetzlichen Vorgaben des HGB oder an andere kaufmännische Regelungen gebunden ist. Ein Nachteil kann sein, dass manche Geschäftspartner oder Banken Kleingewerbe weniger kreditwürdig einschätzen, da die Unternehmensform kleiner und weniger reguliert ist.

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Ein Kleingewerbe und ein Kleinunternehmen sind nicht zu verwechseln. Auch wenn die Begriffe ähnlich sind, so besteht hier doch ein großer Unterschied. Dieser liegt vor allem im Recht und in der Steuer.

Kleingewerbe:

  • Rechtlicher Begriff
  • ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 HGB)
  • Kannkaufmann nach § 2 HGB: Ermöglicht Kleingewerbetreibenden, welche nach § 1 Abs. 2 HGB gerade keine Kaufleute sind, durch Eintragung Kaufmann bzw. Kauffrau zu werden.

Kleinunternehmer:

  • Steuerrechtlicher Begriff
  • Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
  • Max. Umsatz des Kleingewerbes ist zu beachten.

Gründe für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe eignet sich unter anderem für folgende Aufgaben oder Ziele:

  • Prüfung der Umsetzbarkeit einer Geschäftsidee
  • Erzielung eines Zusatzeinkommens für Studierende oder Rentner
  • Sukzessiver Aufbau einer Einkommensalternative für abhängig Beschäftigte

Insbesondere für Existenzgründer und Hinzuverdiener gibt es dementsprechend einige gute Gründe, ein Kleingewerbe zu gründen und anzumelden.

Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?

Gründen Sie ein Kleingewerbe, stellt sich die Frage: Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe? Die Rechtsform legt fest, wie Sie Ihr Unternehmen führen, wer haftet und welche rechtlichen Pflichten gelten. Für Nebengewerbe oder Kleingewerbe kommen vor allem einfache sowie unkomplizierte Rechtsformen infrage – wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Einzelunternehmer: Wenn Sie allein ein Kleingewerbe gründen, starten Sie als Einzelunternehmer. In diesem Fall haften Sie allein mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
  • GbR: Gründen Sie Ihr Kleingewerbe zusammen mit anderen natürlichen Personen, handelt es sich um eine GbR. Alle Beteiligten haften jeweils mit ihrem Privatvermögen.

Diese beiden Rechtsformen für Kleinunternehmen werden als einzige nicht ins Handelsregister eingetragen. Es steht Ihnen allerdings frei, sich dort jederzeit freiwillig vermerken zu lassen. Gehen Sie einer kaufmännischen Tätigkeit nach, müssen Sie sich sogar ins Handelsregister eintragen lassen. In beiden Fällen haben Sie folglich in Ihrem Kleingewerbe alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns.

Wann ist ein Gewerbe ein Kleingewerbe?

Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe gilt, hängt in erster Linie vom Umsatz ab. Seit dem 01.01.2024 gelten erhöhte Richtwerte: Kleingewerbetreibende müssen die Rechtsform wechseln, sobald der Jahresumsatz 800.000 Euro oder der Jahresgewinn 80.000 Euro überschreitet – ein Einzelunternehmer firmiert nun als eingetragener Kaufmann (EK) und die GbR wird zur OHG.

Gemäß § 141 AO sind Gewerbetreibende dann bilanzierungspflichtig. Wichtig: Die Umsatzgröße richtet sich nach dem Bruttoumsatz, d. h. auch die geflossene Mehrwertsteuer ist in die Ermittlung der max. Umsatzhöhe von Kleingewerben miteinzubeziehen. Für Saisonbetriebe wie die Hotellerie können saisonale Richtwerte gelten.

Neben dem Umsatz spielen weitere Faktoren eine Rolle, die ein kleingewerbliches Unternehmen vom regulären Gewerbe unterscheiden. Dazu zählen die Folgenden:

  • Art der Geschäfte (Umfang der Leistungen und Geschäftsbeziehungen, Kreditvolumen, internationale Aufstellung etc.)
  • Betriebsvermögen
  • Umfang der Geschäfte (Anzahl Beschäftigte, Filialen, Anlage und Umlaufvermögen)
  • Gesamtumsatz (je nach Branche gilt eine Umsatzgrenze des Saison- oder Jahresumsatzes von bis zu 800.000 Euro als Richtwert)

Info

Welche Tätigkeit darf ich mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe ausführen?

Mit einem Kleingewerbe sind Sie deutlich freier in der Wahl Ihrer Tätigkeiten als Freiberufler. Freiberufler genießen zwar den Vorteil keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen und unabhängig vom Verdienst nicht der Bilanzierungspflicht zu unterliegen, sie dürfen aber nur bestimmte Tätigkeiten mit „ausgesprochen intellektuellem Charakter“ (vgl. EuGH C-267/99, Rdn. 42) ausüben.

Was zählt nicht als Kleingewerbe, sondern als freiberufliche Tätigkeit?

Gemäß § 18 EstG zählen als freiberufliche Tätigkeit:

  • „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
  • „die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“ 

Tipp

Freiberufler oder nicht – Finanzamt hilft aus!

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihr Unternehmen als Freiberufler ausüben können oder das Kleingewerbe die richtige Wahl ist, hilft Ihnen das zuständige Finanzamt weiter.

Was versteht man unter der Kleinunternehmerregelung?

Haben Sie mit Ihrem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz unter
25.000 Euro erwirtschaftet und erwarten Sie im laufenden Jahr einen Umsatz unter 100.000 Euro, gilt für Sie gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Sie gilt nicht nur für Kleingewerbe, sondern auch für Selbstständige und Freelancer, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Diese Regelung befreit Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht. Damit genießen sie Preisvorteile im Privatkundensegment und profitieren von geringerem bürokratischen Aufwand. Für Kleinunternehmer gelten die Regelungen des BGB.

Video: Das gilt jetzt bei der Kleinunternehmerregelung

Info

Was ist ein Kleinstgewerbe?

Kleinstgewerbe ist kein fest definierter Begriff. Oft wird diese Bezeichnung umgangssprachlich für ein Kleingewerbe genutzt, das unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Ein Kleinstgewerbe bezeichnet aber auch ein „kleines Unternehmen“.

Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Sie möchten ein Nebengewerbe oder Kleingewerbe anmelden? Dann müssen Sie sich für die Anmeldung eines Kleingewerbes an verschiedene Stellen wenden:

  1. Gewerbeamt:
    Im ersten Schritt füllen Sie beim lokalen Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung aus. Dafür fallen Gebühren in Höhe von bis zu 65 € für Ihren Gewerbebetrieb an. Das kommt ganz auf die Gemeinde an.
  2. Finanzamt:
    Als Nächstes füllen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das geht am besten online über ELSTER. Bald darauf erhalten Sie vom Finanzamt Ihre Steuernummer.
  3. Industrie- und Handelskammer:
    Als Kleingewerbetreibender sind Sie Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Die zuständige Kammer wird automatisch vom Gewerbeamt informiert.
  4. Berufsgenossenschaft:
    Innerhalb der ersten Woche nach Anmeldung beim Gewerbeamt müssen Sie sich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Beiträge fallen nur an, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen.

Möchten Sie Mitarbeiter beschäftigen, ist über die oben genannten Punkte eine Anmeldung bei der Arbeitsagentur nötig. Diese stellt Ihnen eine individuelle Betriebsnummer aus. Außerdem müssen Sie Angestellte der jeweiligen Krankenkasse melden.

Info

Kleingewerbe als Nebengewerbe betreiben

Möchten Sie Ihr Kleingewerbe als Nebengewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Regeln im Zusammenhang mit der Sozialversicherung beachten, da Sie über Ihren Arbeitgeber in Ihrem Hauptjob versichert sind. Dazu zählen:

  • Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe dürfen Ihr Gehalt nicht überschreiten.
  • Sie dürfen maximal 20 Stunden pro Woche im Nebengewerbe arbeiten.

Das Kleingewerbe im Nebengewerbe ist nicht steuerfrei. Der Gewinn wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert. Der Steuerfreibetrag bei Kleingewerben als Nebengewerbe für die Gewerbesteuer liegt hier ebenfalls bei 24.500 Euro. Entscheiden Sie sich für die Kleinunternehmerregelung, so müssen Sie keine Umsatzsteuer bezahlen. Auch trotz Arbeitslosengeld 1 ist ein Kleingewerbe möglich, solange die Einnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Welche Kosten fallen bei der Anmeldung eines Kleingewerbes an?

Zur Gründung eines kleingewerblichen Unternehmens benötigen Sie kein Mindestkapital. Für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes fallen lediglich Kosten beim Gewerbeamt an. Diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 € und 65 €. Später kommt noch der Mitgliedsbeitrag Ihrer Kammer hinzu.

Weitere Vorteile für Kleingewerbetreibende:

  • Keine Pflicht zur doppelten kaufmännischen Buchführung
  • Keine Bilanzierungspflicht bei Ihrer Buchhaltung
  • Keine Inventurpflicht
  • Keine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kleingewerbe. (Achtung: Sofern Sie pro Jahr mehr als 800.000 Euro Umsatz machen oder Ihr Gewinn 80.000 Euro überschreitet, müssen Sie für Ihr Kleingewerbe einen Jahresabschluss erstellen.)
  • Keine Anwendung komplizierter HGB-Vorschriften
  • Häufig (wegen Freibetrag) Entfall der Gewerbesteuer
  • Kein Startkapital für Kleingewerbe nötig
  • Kleingewerbe sind von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit

Info

Brauche ich einen Gewerbeschein für mein Kleingewerbe?

Ohne Gewerbeschein ist der ordnungsgemäße Kleingewerbebetrieb nicht möglich.

Eine Einschränkung besteht bei der Wahl der Betriebsbezeichnung: Diese muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten.

Erforderliche Angaben in Rechnungen an Kunden sind neben der obligatorischen Bezeichnung von Rechnungssteller und Empfänger:

  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Bezeichnung der erbrachten Dienstleistung bzw. der gelieferten Waren
  • Datum der Leistungserbringung
  • Angabe der Steuernummer
  • Angabe des Netto- und Bruttobetrages unter Angabe des Steuersatzes
  • ggf. eine Begründung für die fehlende Umsatzsteuer (Hinweis auf Kleinunternehmerregelung)

Wie viel darf ich steuerfrei mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe verdienen?

Für die Gewinne aus einem Kleingewerbe müssen Sie Einkommensteuer bezahlen. Steuerfrei sind Ihre Einnahmen nur dann, wenn Sie den Grundfreibetragnicht überschreiten.

Zu den zu versteuernden Einnahmen gehören unter anderem:

  • Gewinne aus ihrem Kleingewerbe
  • Einkommen aus Angestelltenverhältnissen
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinnahmen

Wenn Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt, müssen Sie zusätzlich Gewerbesteuer bezahlen.

Zählt Ihr Kleingewerbe nicht als Kleinunternehmen gemäßKleinunternehmerregelung, sind Sie darüber hinaus laut Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtig.

Info

Was passiert mit den Betriebsmitteln bei der Auflösung eines Kleingewerbes?

Sollte Ihr Kleingewerbe nicht fortbestehen, können Sie die Betriebsmittel veräußern oder in Ihr privates Vermögen überführen – ein flexibler Ansatz, der Ihnen eine einfache Handhabung beim Geschäftsabschluss ermöglicht.

Wie funktioniert die Buchführung für ein Kleingewerbe?

Als Betreiber eines Kleingewerbes sind Sie zur Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt verpflichtet. Diese stellt Ihre Einnahmen und Ausgaben aus dem Vorjahr gegenüber und ermittelt Ihren Gewinn. Zusammen mit Ihren weiteren Einkünften bildet der Gewinn die Basis für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer.

Ist Ihr Gewerbebetrieb bzw. Kleingewerbe umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie zudem eine jährliche Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben. Das umfasst auch die monatliche oder gegebenenfalls vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuer müssen Sie auf den Rechnungen Ihres Kleingewerbes ausweisen. Für Betriebe, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz anwenden gilt eine Ausnahmeregelung: Sie müssen weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.

Sofern Sie pro Jahr mehr als 800.000 Euro Umsatz machen oder Ihr Gewinn 80.000 Euro überschreitet, müssen Sie für Ihr Kleingewerbe einen Jahresabschluss erstellen. Sollte Ihr Kleingewerbe diese Werte übersteigen, müssen Sie außerdem eine Bilanz aufstellen.

Info

Vorsteuerabzug

Wenn Sie Umsatzsteuer für Ihr Kleingewerbe abführen, sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt. Sie können also die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen für Ihr kleingewerbliches Unternehmen von den eigenen Umsatzsteuervorauszahlungen abziehen.

Um einen Überblick bei der Buchhaltung bzw. Buchführung zu behalten, empfiehlt sich dringend die Eröffnung eines Geschäftskontos für Kleingewerbe. Zudem ist es sinnvoll, bei der Gründung eines Kleingewerbes einen Steuerberater zurate zu ziehen. Dieser kann Ihnen die relevanten Steuergesetze näherbringen und bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleingewerbe weiterhelfen.

Achtung

Buchhaltungspflicht beachten

Auch wenn Sie als Kleingewerbetreibender nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, unterliegen Sie dennoch einer grundsätzlichen Buchhaltungspflicht. Dabei müssen Sie folgende Punkte erfüllen:

  • Zeichnen Sie alle anfallenden Geschäftsvorfälle auf.
  • Bewahren Sie alle Zahlungsbelege auf, die Geschäftsvorfälle betreffen.
  • Stellen Sie ordnungsgemäße Rechnungen aus.
  • Sorgen Sie stets dafür, dass Ihre Aufzeichnungen für Sie und Dritte jederzeit nachvollziehbar sind.
  • Halten Sie sich an die allgemein gültigen Aufbewahrungsfristen.

FAQ: Häufige Fragen zum Kleingewerbe

Welche Tätigkeiten darf ich mit meinem Kleingewerbe ausüben?

 

Mit einem Kleingewerbe können Sie nahezu jede gewerbliche Tätigkeit ausüben. Einschränkungen gibt es nur bei erlaubnispflichtigen Berufen, wie Finanzdienstleistungen oder Arbeitsvermittlung. Freiberufliche Tätigkeiten zählen nicht zum Kleingewerbe.

Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?

 

Die Gewerbeanmeldung kostet in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Das ist abhängig von der Gemeinde, in der Sie wohnen. Weitere Kosten, etwa durch die IHK oder die Berufsgenossenschaft, können entstehen. Ein Mindestkapital zur Gründung ist nicht erforderlich.

Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?

 

Der Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer. Steuerfrei bleibt nur der Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 bei 12.348 Euro liegt. Eine Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro an. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn die Umsatzgrenzen nach § 19 UStG eingehalten werden.