Zusammenfassung
Haftungsrisiken im Überblick
- Grundsätzlich steht ein Haftungsrisiko immer in Verbindung mit einem Schaden.
- Es gibt immer einen Versursacher (Schuldner) und einen Geschädigten (Gläubiger).
- Haftung bedeutet, dass für dich Kosten entstehen. Als Selbstständiger haftest du mit deinem Privatvermögen.
- Bestimmte Unternehmensformen (Kapitalgesellschaften) sind haftungsbeschränkt.
- Als Einzelunternehmer kannst du eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine AG gründen, um dein Haftungsrisiko zu minimieren.
- Willst du keine Kapitalgesellschaft gründen, solltest du das Haftungsrisiko für dein selbstständig geführtes Unternehmen auf jeden Fall durch Gewerbeversicherungen absichern.
Definition
Was bedeutet Haftungsrisiko?
Suchst du zum Begriff Haftungsrisiko eine Definition, musst du hierfür einige Aspekte beachten:
- Grundsätzlich entsteht Haftung oder ein Haftungsrisiko immer dann, wenn ein Schaden zugrunde liegt, mit dem Kosten verbunden sind.
- Ein Schaden spielt sich immer zwischen zwei Parteien ab: dem Verursacher (Schuldner) und dem Geschädigten (Gläubiger). Haftung bedeutet daher nichts anderes, als dass der Verursacher eines Schadens die Pflicht hat, entstandene Kosten zu übernehmen.
- Es können jedoch auch Schäden ohne direkten Verursacher entstehen.
- Die meisten rechtlichen Bestimmungen zur Haftung und zum Haftungsrisiko sind im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 241-853 geregelt.
- Das Thema Haftung ist auch eng mit der Unternehmensform verbunden. Bei manchen Rechtsformen ist diese ein wichtiger Teil der Firmenbezeichnung, wie bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Das heißt also, das Haftungsrisiko einer GmbH ist begrenzt.
| Unternehmensform | Vollständige Haftung | Haftung auf Firmenvermögen beschränkt |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | ja | nein |
| GbR | ja | nein |
| OHG | ja | nein |
| KG | Komplemetär: haftet mit Privatvermögen; Kommandidist: beschränkt in Höhe der Stammeinlage | |
| GmbH | nein | ja |
| UG (haftungsbeschränkt) | nein | ja |
| AG | nein | ja |
Wie in der Tabelle zu sehen ist, haften Freiberufler, Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit ihrem kompletten Privatvermögen.
Achtung
Vollständige Haftung bei Einzelunternehmern
Halte dir daher immer vor Augen: Unterlaufen dir schwerwiegende Fehler, die hohe Kosten nach sich ziehen, ist dein Unternehmen geschäftlich, aber auch persönlich ruiniert. Auch für Schäden des eigenen Equipments haftest du als Selbstständiger voll.
Worauf bezieht sich das Haftungsrisiko für Selbstständige?
Einzelunternehmer, die selbst Schäden erleiden, haften hierfür an erster Stelle eigenverantwortlich. Dies kann aufgrund von diversen Ursachen der Fall sein, wie z. B.:
- Es bricht ein Feuer in den eigenen Firmenräumen aus.
- Es kommt zu einem Wasserrohrbruch.
- In deinem Büro hat ein Einbruch stattgefunden.
Grundsätzlich musst du den Schaden aus deinem Privatvermögen bezahlen.
Tipp
Versicherungen schützen dich im Schadensfall
Um dich jedoch auch in solchen Fällen abzusichern, kannst du eine Inhaltsversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.
Es gibt aber noch viele andere Gebiete, in denen Selbstständige mit ihrem Privatvermögen haften. Und zwar dann, wenn du schadhaft handelst. Wer etwa Datenschutzrichtlinien missachtet, kann bei einem fahrlässigen Verstoß mit einem Bußgeld im fünf- bis sechsstelligen Bereich haftbar gemacht werden.
Achtung
Beachte die Urheberrechte
Eine weitverbreitete Falle sind Copyrightverletzungen. Ein Beispiel: Kreative arbeiten häufig mit Bilddatenbanken. Manche stellen die Bilder kostenlos zur Verfügung. Hier ist Vorsicht geboten. Denn es kann sein, dass die Grafiken ohne Erlaubnis des Urhebers hochgeladen wurden, und schon ist das Copyright verletzt. Hier erreichen Bußgelder schnell eine Höhe von mehreren tausend Euro.
Haftungsrisiko minimieren durch Unternehmensgründung
Mit einer Firmengründung kannst du als Einzelunternehmer dein Privatvermögen schützen. Ziehst du das in Erwägung, solltest du darüber nachdenken, eine Kapitalgesellschaft zu eröffnen. In Frage kommen für dich:
Alle drei Unternehmensformen musst du nicht zwangsweise mit mehreren Gesellschaftern gründen – du kannst sie auch als alleiniger Gesellschafter etablieren. Wie du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kannst und wann dies sinnvoll ist, liest du in unserem weiterführenden Artikel.
Haftung bei einer Ein-Personen-GmbH
Bereits die Firmenbezeichnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verrät, dass die Verantwortung reduziert ist. Die Haftungsrisikenals Geschäftsführer einer GmbH belaufen sich nur auf das von dir eingebrachte Startkapital oder den Kapitalanteil. Beachte jedoch: Die GmbH ist als Rechtsform zwar wegen ihrer Haftungsbeschränkung sehr attraktiv, die Gründung ist allerdings mit relativ hohen Kosten verbunden. Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro.
Achtung
Ausnahmefälle bei der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
Die Haftung bei Geschäftsführern einer GmbH mit Privatvermögen tritt allerdings dann ein, wenn Verletzungen von geltendem Recht vorliegen.
Haftung einer Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (UG) verhält sich bezüglich der Haftung genauso wie die GmbH. Auch bei dieser Unternehmensform ist der Firmenzusatz „haftungsbeschränkt“ im Titel zwingend erforderlich. Das bedeutet, dass die persönliche Haftung des Geschäftsführers auf das eingebrachte Firmenvermögen begrenzt ist. Gerade das Stammkapital ist der springende Punkt bei der Frage, auf welche Rechtsform deine Entscheidung fällt. Eine UG oder auch „Mini-GmbH“ kannst du mit einem Stammkapital zwischen 1 und 12.500 Euro gründen. Das ist für dich eine Win-Win-Situation: du bist nicht in der Pflicht, ein hohes Startkapital einzubringen und kannst dennoch dein Haftungsrisiko minimieren.
Haftung einer Ein-Personen-AG
Als Selbstständiger hast du zudem die Möglichkeit, als individueller Gesellschafter eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen. Auch bei dieser Rechtsform bist du ein Geschäftsführer ohne Haftung mit Privatvermögen. Zudem ist die AG die Rechtsform mit dem besten Ruf. Doch der gute Ruf und die beschränkte Haftung haben ihren Preis. Bei der AG-Gründung musst du ein Grundkapital (= Startkapital) von mindestens 50.000 Euro mitbringen.
Info
Haftung bei KG-Geschäftsführern
Als angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist es für dich wichtig zu wissen, unter welchen Szenarien es zur Haftung kommt. Hier einige Beispiele:
- die Produkthaftung
- die Handelndenhaftung
- die Haftung für vorschriftsmäßige Abgabe von Sozialleistungen
Nimm zu diesem Thema am besten eine professionelle Beratung in Anspruch, damit du über Sonderregelungen der Haftung Bescheid weißt.
Haftungsrisiken reduzieren durch Gewerbeversicherung
Falls du keine Kapitalgesellschaft gründen willst, kannst du das Haftungsrisiko als Geschäftsführer alternativ auch mit einer Gewerbeversicherung verringern. Bei dieser Option handelt es sich um betriebliche Versicherungen, die besonders Selbstständigen und Freelancern im Fall einer Haftung den Rücken stärken sollen. Eine Gewerbeversicherung soll also im Schadensfall dein Unternehmen vor den finanziellen Auswirkungen schützen.
Es gibt Angebote für verschiedenste Berufsgruppen – Gewerbeversicherungen für Gastronomie und Handel, aber auch für Freiberufler und Handwerker. Sie schützen dich vor sämtlichen Haftungsrisiken, auch vor Feuer- oder Wasserschäden. Es gibt allerdings nicht die eine Gewerbeversicherung, sondern ein ganzes Bündel davon. Lass dich hierzu am besten von einem Versicherungsexperten beraten.
Welche Arten der Gewerbeversicherung gibt es?
Je nachdem zu welcher Branche du gehörst, gibt es auch diverse Gewerbeversicherungen, um Haftungsrisiken abzufangen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Diese ist für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater sogar verpflichtend. Sie springt ein, wenn die Versicherten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten geschadet haben.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Sie sichert hingegen unechte Vermögensschäden ab. Das sind Schäden bei Kunden, die zum Beispiel beim Erbringen deiner Dienstleistung entstanden sind.
- Inhaltsversicherung: Damit sicherst du deine Maschinen, Werkzeuge, Waren sowie deine Betriebsausstattung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl ab.
- Firmenrechtsschutzversicherung: Sie übernimmt die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Aufgrund eines Feuers, Wasserschadens oder eines Einbruchs kann ein Ertragsausfall entstehen oder die Arbeit in deiner Firma muss unterbrochen werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt dann deine Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiter.
Tipp
Weitere sinnvolle Absicherungen
Neben der Gewerbeversicherung spielen für dich eine Absicherung im Krankheitsfall oder auch ein Finanzpolster für das Rentenalter eine wichtige Rolle. Informiere dich, welche Krankenversicherung für Selbstständige am besten geeignet oder wie die Rentenversicherung für Selbstständige geregelt ist.