Freelancer

Freelancer, werden heute in vielen Unternehmen beschäftigt. Sie unterstützen mit Ihrer Arbeitskraft, wenn im Unternehmen die Personaldecke zu dünn ist oder die fachliche Qualifikation intern nicht ausreicht. Freelancer führen für ihre Kunden spezielle Freelancer-Projekte durch und erhalten dafür ein vertraglich vereinbartes Honorar. Als freier Mitarbeiter sind sie mit gewöhnlichen Angestellten nicht zu vergleichen. Sie sind auch nicht in die Unternehmensorganisation eingebunden. Lesen Sie hier, was Freelancer auf Deutsch bedeutet, was das Profil eines Freelancers genau ausmacht, wie er sich vom Freiberufler unterscheidet und in welchen Branchen er arbeitet.

Zuletzt aktualisiert am 14.04.2025

Zusammenfassung

Freelancer im Überblick

  • „Freelancer“ heißt in seiner deutschen Bedeutung so viel wie „freie Mitarbeiter“.
  • Sie führen vertraglich festgelegte Arbeitsaufträge innerhalb eines bestimmten Zeitfensters für bestimmte Auftraggeber aus.
  • Sie sind nicht angestellt, werden nicht in die Unternehmensstruktur eingebunden und gelten somit nicht als normale Arbeitnehmer.
  • Freiberufler können als Freelancer tätig sein, aber Freelancer müssen definitionsgemäß keine Freiberufler sein.
  • Sie entlasten und unterstützen das Unternehmen in personeller sowie als Experten in fachlicher Hinsicht.
  • Nach Projektende verursachen Freelancer Unternehmen keine weiteren Kosten.
  • Ihre Bezahlung erfolgt auf Basis eines Honorarvertrages.
  • Ein Freelancer muss sich selbstständig um Aufträge kümmern und kann als freier Mitarbeiter für mehrere Unternehmen tätig sein.
  • Freelancer sind für ihre Buchhaltung selbst zuständig und müssen auch die Steuern regelkonform abführen.
  • Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz bzw. Arbeitslosengeld.

Definition

Was ist ein Freelancer, was macht er und was ist freie Mitarbeit?

Der englischsprachige Begriff „Freelancer“ heißt übersetzt „freier Mitarbeiter“. Was bedeutet eine freie Mitarbeit aber konkret? Diese Personengruppe ist in keinem normalen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Sie ist nicht in das Kundenunternehmen eingegliedert und ist folglich auch nicht weisungsgebunden. Diese Art von selbstständig Tätigen sucht sich ihre Kunden selbst, schreibt Angebote, verhandelt ihre Honorare projektbezogen und arbeitet jeweils auf Vertragsbasis. Dazu stellen Freelancer Rechnungen aus und kümmern sich selbstständig um eine rechtssichere Buchführung. Freelancer sind nämlich ihr eigener Chef – Kundenakquise, Projektabwicklung und die eigene soziale Absicherung

Freelancer sind entweder freiberuflich tätig oder als Gewerbetreibende beim Finanzamt gemeldet. Was genau ist „freelance“ arbeiten? Freelance zu arbeiten bedeutet, für eine begrenzte Zeit, für eine bestimmte Aufgabe oder ein spezifisches Projekt von dem jeweiligen Kundenunternehmen engagiert zu werden. Manchmal arbeiten sie auch zeitgleich für verschiedene Unternehmen.

Mit ihrer spezifischen Qualifikation und ihrem Fachwissen haben die angebotenen Leistungen eine hohe Attraktivität für die Unternehmen. Häufig sind Freelancer in Branchen wie dem IT-Bereich, dem Consulting und Marketing zu finden. 

Was ist der Unterschied zum Freiberufler?

Ein Freiberufler ist meistens auch ein Freelancer, aber nicht jeder Freelancer ist automatisch auch Freiberufler. Machen wir es an einem Beispiel fest. Medizinische Berufe wie Arzt werden oft freiberuflich ausgeübt. Ärzte sind aber keine Freelancer. Schließlich suchen Sie sich ihre Aufträge nicht selbst, sondern die Kunden bzw. in diesem Fall Patienten kommen direkt zu ihnen. Es handelt sich also um eine freiberufliche Tätigkeit, aber nicht um Freelancing. Anders ist das z. B. bei Fachkräften aus der Pharma-Branche. Pharma-Freelancer sind häufig projektbasiert tätig – etwa in der medizinischen Dokumentation oder im Bereich klinischer Studien.

Unter einer freiberuflichen Tätigkeit ist also eine besondere Form der Selbstständigkeit zu verstehen. Genauer gesagt ist hier die Rede von sogenannten „Katalogberufen“, katalogähnlichen Berufen oder definierten Tätigkeitsberufen. Dazu zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Aus dem Bereich der Heilberufe: Ärzte, Tierärzte, Masseure oder Physiotherapeuten sowie Hebammen oder Diplom-Psychologen
  • Aus dem Bereich der rechtsberatenden Berufe: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Betriebswirte
  • Aus dem Bereich der technischen Berufszweige: Sachverständige, Architekten, Planer sowie Ingenieure.
  • Aus dem Bereich der Kultur- oder Erziehungsberufe: Übersetzer, Journalisten, Schriftsteller und Lehrer.

Tipp

Einzelfallprüfung schafft Klarheit

Zusätzlich gibt es die Gruppe der „katalogähnlichen Berufe“, zu denen beispielsweise der Beruf des Dirigenten, Schauspielers und Modedesigners zählt. Wissenschaftlich Tätige und unterrichtende Tätigkeiten werden oft den Tätigkeitsberufen zugeordnet. Eine klare Strukturierung gibt es hier nicht und wird im Zweifelsfall immer vom Finanzamt geprüft.

Steuerliche Zuordnung: Freelancer vs. Freiberufler?

Folgende Unterschiede sind festzuhalten:

  1. Die Regelung, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen und wie diese besteuert werden, legt das Einkommensteuergesetz (EStG) fest.
  2. Das besondere Merkmal der Freiberufler stellt die Befreiung von der Zahlung der Gewerbesteuer dar, da diese Gruppe nicht als gewerbetreibend gilt.
  3. Bei der Bezeichnung als Freiberufler geht es stets um die Art der Tätigkeit und nicht um ein Beschäftigungsverhältnis an sich – wie es beim Freelancer der Fall ist.
  4. Freelancer müssen dementsprechend nicht zwingend einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen, denn sie können entweder als Freiberufler oder als Gewerbetreibende tätig sein. Dementsprechend zahlen Sie neben Einkommensteuer auch Gewerbesteuer.

Freelancer müssen auch Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer zahlen – außer, sie nutzen die Kleinunternehmerregelung. Zudem sollten Freelancer daran denken, gewisse Beträge für Steuervorauszahlungen (und eventuell auch Nachzahlungen) zurückzulegen. Da Freelancer auf sich selbst gestellt sind, wissen sie nie, ob nicht im nächsten Monat eine Auftragsflaute lauert. Rücklagen sind also wichtig, um ihre Selbstständigkeit auch in schwächeren Phasen aufrechtzuerhalten. 

Welche Unterschiede gibt es zu normalen Arbeitnehmern?

Die freie Mitarbeit unterscheidet sich definitionsgemäß vom Dasein als Angestellter. Folgende Merkmale, die hier kurz zum Überblick dienen sollen, stechen beim Freelancertum im Vergleich zum angestellten Arbeitsverhältnis hervor:

1. Struktur

 

Der Freelancer wird nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert. Daher sind Freelancer auch nicht weisungsgebunden.

2. Flexibilität

 

In der Regel können Freelancer ihren Einsatzort sowie ihre Arbeitszeiten für ihre Jobs frei gestalten. Sie haben keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Unternehmen.

3. Versicherungen

 

Freelancer, die ein eigenes Gewerbe haben, sind nicht sozialversicherungspflichtig und haben damit auch keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz oder eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Deshalb muss auch der Auftraggeber keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten.

4. Aufträge

 

Freelancer können für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig sein. Für die Akquise, die Auftragssuche und Planung sind sie selbst verantwortlich.

5. Vergütung

 

Das Einkommen des Freelancers ist abhängig von seinen Aufträgen und Tätigkeiten pro Monat. Dabei kann die Bezahlung entweder pauschal auf Basis eines Werkvertrags (Verpflichtung eines Arbeitserfolges) erfolgen oder aber stundenweise auf Basis eines Dienstvertrags (Bereitstellung der Arbeitsleitung).

Wie sind Freelancer versichert?

Personen, die als freie Mitarbeiter tätig sind, üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind daher nicht versicherungspflichtig, was die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angeht. Ausnahmen von diesem Grundsatz können bei der Rentenversicherung bestehen. Hier werden nämlich bestimmte selbstständige Tätigkeiten in die Versicherungspflicht aufgenommen.

Vorteile freier Mitarbeit für Unternehmen

Freelancer können durchaus vorteilhaft für Unternehmen sein: 

  • Kostenersparnis: Sie zahlen nur für erledigte Arbeit und in der Regel nur bei zufriedenstellenden Ergebnissen.
  • Flexibilität: Keine Bindung durch Kündigungsfristen, Sozialleistungen oder Abfindungen.
  • Effizienz: Aufträge werden nur vergeben, wenn Arbeit anfällt, keine künstliche „Arbeitsbeschaffung“.
  • Risikoverlagerung: Wirtschaftliche Risiken liegen beim freien Mitarbeiter.
  • Fokus auf Kerngeschäft: Keine Notwendigkeit für Mitarbeiterführung oder -motivation.
  • Reaktionsfähigkeit: Schnelle Anpassung an Auftragsschwankungen möglich. 

Nachteile freier Mitarbeit für Unternehmen

Eine freie Mitarbeit bringt jedoch auch Nachteile mit sich: 

  • Geringere Bindung: Freie Mitarbeitende sind nicht weisungsgebunden und oft weniger mit den Unternehmenszielen identifiziert.
  • Verfügbarkeit: Sie arbeiten auch für andere Auftraggeber und sind bei Spitzen nicht immer abrufbar.
  • Wissensverlust: Erworbenes Know-how bleibt extern, kein interner Wissenstransfer.
  • Rechtsrisiken: Gefahr von Scheinselbstständigkeit bei unklaren Regelungen, mit möglichen Strafen und hohen Nachzahlungen. 

Info

Rechtzeitig für die eigene Absicherung sorgen

Freelancer sollten daher unbedingt beachten, dass sie für ihre soziale Absicherung, z.B. im Krankheitsfall oder für die Altersrente, in der Regel selbst sorgen müssen und auch für ihr regelmäßiges Einkommen und die zu leistenden steuerlichen Abgaben selbst verantwortlich sind.

Wer kann Freelancer werden und wie wird man Freelancer in Deutschland?

Jeder darf Freelancer werden, hier gibt es keine Einschränkung.

Folgendes ist zu beachten:

  1. Wer eine Zukunft als Freelancer plant, kann diese Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausüben. In der Regel muss der Hauptarbeitgeber bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Freelancer informiert werden und diese auch genehmigen. Die Regelungen dazu finden sich im jeweiligen Arbeitsvertrag. Zu beachten ist hier auch das sogenannte Wettbewerbsverbot, das Festangestellten untersagt, für die Konkurrenz als Freelancer zu arbeiten.
  2. Wer ohne Arbeit ist und Geld von der Arbeitsagentur bezieht, muss beim ALG I eine Begrenzung der Tätigkeit auf 15 Wochenstunden beachten – beim ALG II gibt es keine. In beiden Fällen beeinflussen die durch die Selbstständigkeit generierten Einnahmen die Höhe des Arbeitslosengeldes. Freelancer sollten sich im Zweifelsfall von der Arbeitsagentur beraten lassen.
  3. Vor der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sich Freelancer beim Finanzamt registrieren lassen. Dabei erhalten sie eine offizielle Steuernummer. Möchten sie ein Gewerbe betreiben oder legt das Finanzamt fest, dass es sich bei ihrer geplanten Tätigkeit um ein Gewerbe handelt, dann müssen sie dieses als Freelancer beim Gewerbeamt anmelden. Zu beachten sind die geltenden Fristen. Wer sie nicht einhält, riskiert Bußgelder.

Achtung: Je nach Branche an mehreren Stellen anmelden

Abhängig von ihrer Branche müssen sich Freelancer aber noch bei der einen oder anderen Organisation anmelden.

Künstler und Publizisten wie bspw. Webdesigner müssen sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Das ist die Krankenkasse für Freiberufler und sorgt dafür, dass sie Leistungen aus der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Eventuell müssen sie auch eine Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) abschließen. Ob das auf Sie als Freelancer zutrifft, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Fragen Sie zudem auch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK), ob Sie anmeldepflichtig sind.

Wenn Sie eine Betriebsstätte haben, an der Sie Freelancer werden und bleiben wollen, können Sie mitunter auch Rundfunkbeiträge zahlen müssen. 

Welche Freelancer kommen in die KSK?

Sind Freelancer Mitglied in der KSK, haben sie diese Versicherungen automatisch. In die KSK können sie aber nur eintreten, wenn Ihre Tätigkeit eine entsprechende Branche bedient. In die KSK können unter anderem folgende Berufsgruppen eintreten:

Steht für Freelancer die Mitgliedschaft in der KSK nicht zur Verfügung, können sie sich jederzeit gesetzlich krankenversichern.

Eine Unfallversicherung sichert sie im Falle von Unfällen ab, die sie verursacht haben. Sind sie Mitglied in der BG, haben sie einen Unfallversicherungsschutz. Ansonsten können Freelancer eine Unfallversicherung bei so ziemlich jedem Versicherungsanbieter abschließen.

In bestimmten Branchen sind sie dazu verpflichtet, der Berufsgenossenschaft beizutreten und somit die Unfallversicherung automatisch dort abzuschließen. Diese Pflicht betrifft Mitglieder des Gesundheitsdienstes, der Wohlfahrtspflege und der Friseurbranche. Es kann sich aber auch abseits der Pflicht für sie lohnen, der BG beizutreten. Wenn Sie sich als Freelancer unsicher sind, vergleichen Sie die Beiträge der BG und die Preise für Unfallversicherungen, um eine Entscheidung zu treffen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur als Selbstständiger sinnvoll. Was passiert, wenn Freelancer einen Unfall haben und infolgedessen ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Oder im schlimmsten Fall gar keinen Beruf mehr? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie als Freelancer finanziell ab, wenn dieser Fall eintreten sollte. 

Achtung vor Scheinselbstständigkeit

Achten Sie als Freelancer stets darauf, dass Ihre Selbstständigkeit nicht zur Scheinselbstständigkeit wird. Das kann dann passieren, wenn.

  • Sie dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeiten.
  • Sie nicht entscheiden können, wann und wo Sie die Tätigkeit für Ihren Auftraggeber erfüllen.
  • Sie keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden beschäftigen.

Sofern bei Ihnen eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, wird Ihre Selbstständigkeit beendet und für den Auftraggeber fallen hohe Nachzahlungen für die Sozialversicherungsabgaben an.  

Tipp

Das sollten Freelancer beachten

Freelancer gelten als Selbstständige und werden von Banken auch als solche behandelt. Geht es beispielsweise um einen Kredit oder die Eröffnung eines Geschäftskontos müssen sie nachweisen, dass sie ordnungsgemäß beim Finanzamt registriert sind und eine Geschäftsadresse besitzen. Am besten sollten Sie einen Businessplan bereithalten. Damit beweisen Sie Seriosität und können Banken leichter für eine Kreditzusage gewinnen.

Businessplan eines Freelancers

Wer es mit dem Freelancen ernst meint, muss sich bereits im Vorfeld Gedanken darum machen, wie das Geschäft aussehen soll. Dafür sollten Freelancer einen Businessplan erstellen. Dieser dient dazu, die Geschäftsidee festzuhalten und zu veranschaulichen.

Im Businessplan findet sich eine Zusammenfassung der Geschäftsidee inklusive der Ziele und Vorstellungen, wie die Idee erfolgreich umgesetzt wird. Im Falle der Auftragssuche könnte das beispielsweise die Methode sein, mit der man an Aufträge kommen will. Die Unternehmensstrategie ist ein wichtiger Bestandteil des Businessplans für Freelancer, denn hier werden die Ziele, Visionen und der Zweck für das Unternehmen ausdefiniert. Im Grunde werden hier alle Fragen nach dem „Warum?“ in Bezug auf das Unternehmen beantwortet.

Entscheidend für den Erfolg als Freelancer kann die Marktanalyse sein. Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie anbieten möchten, ist der Markt bereits überlaufen. In dem Fall ist es sehr schwierig, sich als Freelancer zu etablieren. Ein Beispiel wären Übersetzer, die ausschließlich englische Texte ins Deutsche übersetzen. Die Nachfrage ist lange nicht so hoch wie das Angebot. Da sollte also noch mehr geboten werden, wer erfolgreich sein will.

Damit einhergehen auch das Marketing und der Vertrieb. Wie macht man auf sich aufmerksam und erreicht die Kunden? Als Freelancer ist dabei vor allem wichtig, dass man sich als Person selbst vermarktet. Freelancer sind zwar im Grunde auch Unternehmer, aber das Unternehmen sind sie selbst. Sie selbst sind die Marke, die an die Kunden verkauft werden muss.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie im Rahmen der Erstellung des Businessplans den Finanzen einräumen. Als Freelancer ist die Auftragslage häufig sehr unausgeglichen. Während ein Monat richtig gut läuft, folgt darauf vielleicht ein Monat, in dem gar kein Auftrag ins Haus flattert. Dementsprechend müssen die finanziellen Mittel mit sehr viel Bedacht verwendet und möglichst Rücklagen gebildet werden, die über die flauen Zeiten hinweg helfen. 

Freelancer haften: Risiken absichern

Als Selbstständiger sollten Freelancer in jedem Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Für den Fall, dass durch einen Fehler ihrerseits einem anderen Unternehmen ein Sachschaden entsteht, haftet ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Höhe des Schadens werden sie privat kaum in der Lage sein, den Schaden zu begleichen.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist im Prinzip wie die Betriebshaftpflicht, deckt aber finanzielle Schäden ab, die Freelancer verursacht haben. In den meisten Fällen sind die Beträge ziemlich hoch, wenn ein Schaden entsteht, weil oft noch viele andere unternehmerische Felder durch verlorene Zeit, Material oder Ressourcen mitbetroffen sind. Da kann sich schnell eine stattliche Summe ergeben.

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt ihnen Anwaltskosten, falls sie verklagt werden. Als Freelancer tragen Sie immer selbst die Verantwortung für all Ihre Arbeiten und es wird Fälle geben, in denen Sie und Ihr Auftraggeber nach getaner Arbeit unterschiedlicher Meinung über das Ergebnis sind. Streitigkeiten landen schnell vor Gericht und dann ist eine Rechtsschutzversicherung Gold wert. 

Welche Tätigkeiten eignen sich für Freelancer?

Die meisten Freelancer haben ihre Expertise innerhalb eines bestimmten Fachgebiets aufgebaut und stellen ihr Spezialwissen verschiedenen Auftraggebern zur Verfügung.

Dabei eignen sich besonders Tätigkeitsbereiche, bei denen der Freelancer nicht vor Ort greifbar sein muss. So können freie Mitarbeiter von nahezu jedem Platz aus flexibel arbeiten.

Inhaltlich eignen sich Projektfelder, die zeitlich eingegrenzt werden können. So können freie Mitarbeiter ihr individuelles Zeitmanagement definieren und gleichzeitig gleich mehreren Kunden zuarbeiten.

Folgende Branchen sowie Tätigkeitsfelder eignen sich für Freelancer:

  • IT-Branche: Programmierer, Coder, Entwickler
  • Grafik- und Designer-Freelance: Fotografie; Bild, Film und Ton; Videoproduktion/-edition
  • Online-Marketing: Social Media, PR, Branding
  • Content-Erstellung: E-Books, Übersetzungen, Dolmetschen, Journalismus
  • Coaching: Beratung, Personal-Training
  • Consulting: Projektmanagement
  • Freelance-SEO: Recherche und Analyse zur Suchmaschinenoptimierung
  • Wirtschaft: Finanzen und Controlling
  • Erziehungsbranche: Kursleiter und Dozenten
  • Kunst: Künstlerische Auftragstätigkeiten wie Restauration oder Kirchenmalerei

Info

Regeln für eine freie Mitarbeit als Nebenjob

Wer eine freie Mitarbeit als Nebenjob ausüben möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Wichtig ist, dass die Nebentätigkeit nicht mit den Interessen des Arbeitgebers kollidiert oder in Konkurrenz zum Unternehmen steht.

Ebenso sollte die Tätigkeit nicht im Widerspruch zu den beruflichen Anforderungen oder Werten des Hauptjobs stehen.

Die freie Mitarbeit als Minijob gibt es im eigentlichen Sinne nicht, da der Minijob als Beschäftigungsverhältnis definiert ist. 

Wo können Unternehmen Freelancer finden?

Ideal für Freelancer ist es, das Internet zur Auftragsakquise zu nutzen. Dabei sind verschiedene Netzwerke und Plattformen sehr nützlich, um Kontakte und Aufträge zu generieren und sich mit Auftraggebern auszutauschen. Folgende Freelancerbörsen und Plattformen sind beliebt:

  • Malt für Freelancer
  • Fiverr
  • Upwork für Freelancer
  • Freelancermaps
  • Junico

So kommen Sie als Freelancer an Aufträge

Wie schon erwähnt, kümmern sich Freelancer selbst darum, Aufträge zu akquirieren. Sie müssen also sehr viel Eigeninitiative an den Tag legen und auf möglichst viele potenzielle Auftraggeber zugehen.

Der Anfang ist dabei natürlich immer ein wenig schwierig. Damit Sie als Freelancer aber nicht mit komplett leeren Händen auf die Unternehmen zugehen, legen Sie am besten Arbeitsproben an. Zeigen Sie darin, was Sie können und was Ihre Qualifikationen und Spezialgebiete sind.  

Aufträge finden Sie im Grunde vielerorts. Sie müssen sich dort aufhalten, wo die Aufträge sind, und Ihren Namen in den Ring werfen. Kontakte zu knüpfen und Ihren Namen in die Köpfe möglicher Auftraggeber zu bringen, ist zu Beginn Ihre wichtigste Aufgabe als Freelancer.

Um als Freelancer an Aufträge zu kommen, sollten Sie sich auf folgende Orte und Möglichkeiten konzentrieren: 

Passive Akquise

Betreiben Sie passiv Akquise, damit Ihr Name zumindest im Topf für den einen oder anderen Auftrag landet. Ein guter Ort dafür sind Networking Events, auf denen Unternehmer und Freiberufler zusammenkommen, um sich auszutauschen, kennenzulernen und in Zukunft miteinander zu arbeiten. 

Aktive Akquise

Sie als Freelancer können natürlich auch den direkten Weg wählen und aktiv Ihren Namen für freie Jobs in den Ring werfen. Allerdings sollten Sie dafür viel Vorbereitungszeit investieren. Sie müssen wissen, welche Aufträge es genau geben wird, sich zuvor in die Themen einlesen und durch Ihr Wissen beweisen, dass Sie die richtige Person für den Auftrag sind. Drängen Sie sich zu sehr auf, haben am Ende aber kaum Ahnung, zerstört das Ihren positiven Eindruck. 

Eigene Webseite

Auf Ihrer Webseite zeigen Sie, was Sie tun, stellen Ihre Leistungen dar und zeigen bisherige Bewertungen von zufriedenen Kunden. Bearbeiten Sie die Webseite regelmäßig und halten Sie sie auf dem aktuellsten Stand. Das macht einen professionellen Eindruck.

Außerdem können Sie hier Ihre Arbeitsproben für jeden sichtbar veröffentlichen, damit mögliche Auftraggeber nicht erst danach fragen müssen.

Ganz wichtig ist, dass Sie die Kontaktmöglichkeit so einfach wie möglich gestalten. Entweder über ein Kontaktformular oder sogar durch eine Seite, auf der Ihre Dienste direkt gebucht werden können. 

Empfehlungen

Liefern Sie gute Arbeit ab, wird das durch Empfehlungen belohnt. Je mehr positive Empfehlungen Sie durch Ihre Arbeit einheimsen, desto leichter wird es Ihnen fallen, neue Aufträge zu finden.

Am besten versuchen Sie, eine gute Mischung aus langfristigen und kurzfristigen Projekten zu bekommen. Langfristige Projekte decken Ihre Kosten, kurzfristige Projekte stocken Ihr Einkommen ein wenig auf und bringen Ihnen schneller – aber weniger – Geld. 

Freelancer: Wer haftet für seine Arbeit?

Sofern keine GmbH oder UG besteht, haften Freiberufler in der Regel mit ihrem Privatvermögen, wenn es zu Problemen mit Auftraggebern kommt. Deshalb ist es für Freiberufler und Freelancer wichtig, sich abzusichern.

Am besten informieren sich selbstständig Tätige noch vor Übernahme des ersten Auftrags über den richtigen Versicherungsschutz – das kann im Zweifelsfall die Existenz retten.

Zudem sollten Freelancer bei der Vertragsgestaltung auf klare Absprachen und rechtskonforme Formulierungen achten. Besonders am Anfang der Selbstständigkeit ist eine professionelle Beratung bzw. Vertragsprüfung wichtig. Steuerberater oder Fachanwälte helfen dabei.

Was kostet ein Freelancer?

Die Kosten für den Einsatz eines Freelancers hängen von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Sie können nach Art der Tätigkeit, Branche und Erfahrung des Freelancers variieren. So verrechnet beispielsweise ein IT-Freelancer mitunter einen höheren Stundensatz als ein Copywriter mit vergleichbarer Berufserfahrung.
  • Obwohl der freie Mitarbeiter kein Gehalt bezieht, basiert das Honorar auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Freelancer und Auftraggeber, einem Dienstvertrag oder Werkvertrag. Hierin wird die konkrete Vergütung für seine Leistung über einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Basis kann sowohl ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag sein, was ebenfalls unterschiedlich hoch in Rechnung gestellt wird.
  • Bei einem Dienstvertrag verpflichtet sich der Freelancer dazu, nur eine vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Wohingegen ein Freelancer bei einem Werkvertrag einen bestimmten Erfolg bzw. ein festgelegtes Ergebnis zusichert.
  • Der durchschnittliche Stundensatz von Freelancern im D-A-CH-Raum beträgt aktuell etwa 96 € netto. Das ergibt einen Tagessatz von rund 770 Euro netto, bezogen auf einen Arbeitstag von acht Stunden.

Preiskalkulation von Freelancern

Freie Mitarbeiter arbeiten auf Honorarbasis. Geht es um die Kalkulation der Honorare, müssen freie Mitarbeiter so manche Kostenfaktoren miteinrechnen. Dazu zählen Basics wie:

  • Steuern
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung

Der Stundensatz, den freie Mitarbeiter ihren Auftraggebern in Rechnung stellen, muss zudem ausreichend sein, um Kosten für die Miete von Büroräumen sowie Energiekosten und Versicherungen zu stemmen. Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeitsmaterialien sowie Auftragsakquise und Marketingausgaben fließen ebenfalls in die Kalkulation des Freelancer-Honorars ein – nicht zu vergessen Krankheits- oder Urlaubstage sowie Zeiten mit schwacher Auftragslage. Somit hat ein Freelancer auch seinen Preis.

Checklisten für Unternehmer

Mit einer einfachen Checkliste können Sie die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen. Markieren Sie die passenden Aussagen und zählen Sie die Ergebnisse je Spalte. Auf Grundlage dieser Auswertung können Sie bewerten, ob die freie Mitarbeit für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Freier Mitarbeiter Teilzeitkraft Aushilfe
Vorwiegend Arbeiten im Rahmen von Projekten bzw. saisonale Spitzen / Hohe Qualitätsanforderungen X
Vorwiegend Arbeiten im Rahmen von Projekten bzw. saisonale Spitzen / Geringe Qualitätsanforderungen bzw. Routineaufgaben X
Schnelle Reaktion auf Auftragsschwankungen notwendig X X
Dauerhafte Tätigkeit ohne größere Schwankungen (hohe / gleichbleibende Auslastung X X
Fixkosten vermeiden und wirtschaftliche Risiken gering halten X
administrativen Aufwand gering halten X
(Erfahrungs-)Wissen & Loyalität sind ein Wettbewerbsvorteil X
Risiko Betriebsspionage X