Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Jeder, der sich selbstständig macht und dauerhaft eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, muss ein Gewerbe anmelden. Damit du ein Einzelunternehmen gründen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es kommt darauf an, welche Art der Selbstständigkeit du ausübst. Hierbei musst du zwischen freiberuflicher und gewerbetreibender Selbstständigkeit unterscheiden.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden
Freie Berufe werden im Steuerrecht bezeichnet als „selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG), die z. B. folgende Berufe umfasst: Ärzte, Architekten, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten oder Übersetzer.
Du bist Freiberufler, wenn bestimmte Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen oder du einen bestimmten Beruf ausübst:
- Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Bereich
- Medizinische Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
- Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o.ä.
- Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.
- Weitere: Ingenieur, Architekt o.ä.
Treffen all diese Merkmale auf dich zu, musst du kein Gewerbe anmelden. Gesetzlich sind freiberufliche Tätigkeiten im Einkommensteuergesetz § 18 EstG definiert.
Kriterien für ein Gewerbe
Du stellst dir die Frage „Wie melde ich eine Firma an?“. Damit du dich als Gewerbetreibender einordnen kannst, musst du als Gründer volljährig sein und zunächst folgende Kriterien erfüllen:
- Du führst eine eigenständige Tätigkeit aus.
- Deine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
- Es besteht die Absicht der Gewinnerzielung.
Besonderheiten gelten für Personen, die von außerhalb der EU kommen. Sie benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne einschränkende Auflagen. Personen, die aus EU-Ländern, der Schweiz oder EWR-Staaten kommen, dürfen sich uneingeschränkt in Deutschland selbstständig machen.
Ein Gewerbe anmelden musst du also, wenn du dich zu dieser Berufsgruppe zählst.
Das gilt für:
- Gastronomiebetreiber
- Ladenbesitzer, (Einzel-) Händler
- selbstständige Handwerker
- Hersteller und Produzenten
Die gesetzlichen Grundlagen zum Anmelden deines Gewerbes findest du im Einkommensteuergesetz § 15(EstG) und in der Gewerbeordnung § 14 (GewO).
Name der Firma auf dem Gewerbeschein
Beim Anmelden eines Gewerbes kannst du unter bestimmten Bedingungen einen Geschäfts- oder Fantasienamen wählen. Dieser Name muss jedoch rechtliche Vorgaben erfüllen.
Der Begriff „Firma“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den offiziellen Namen, unter dem Kaufleute ihre Geschäfte führen. Laut Steuerrecht und Handelsgesetzbuch darf ein Kaufmann einen Geschäfts- oder Fantasienamen nutzen, wenn dieser eindeutig erkennbar und nicht sittenwidrig ist.
Einzelkaufleute müssen ihren bürgerlichen Namen verwenden, können diesen aber mit einer Geschäftsbezeichnung ergänzen. Der Firmenname muss den Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen enthalten, wie in der Abgabenordnung festgelegt.
Es ist also möglich, eine Marke zu entwickeln und zu verwenden, solange die rechtlichen Vorgaben für den Gewerbenamen eingehalten werden.
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Kriterien für die Anmeldung und Ausnahmen
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Sobald du die oben genannten Kriterien erfüllst, musst du ein Gewerbe bzw. Gewerbebetrieb anmelden. Freibetrag, Umsatzgrenze, oder Nebengewerbe sind erst einmal außen vor. Sobald du eine Beschäftigung ausführst, die den gewerblichen Attributen entspricht, musst du dich als Gewerbetreibender registrieren. Du darfst die Anmeldung zu jedem Zeitpunkt des Jahres durchführen.
Welche Rechtsformen müssen ein Gewerbe anmelden?
Die Kriterien, die grundsätzlich für die Definition eines Gewerbes gelten, treffen auch auf alle anderen Rechtsformen von Unternehmen zu. Egal, ob es sich bei deiner Gründung bzw. Unternehmensform um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt: Ein Gewerbe anmelden musst du in jedem Fall.
Gewerbe anmelden: Personengesellschaften – gemeinsam mit anderen gründen
Personengesellschaften empfehlen sich als Rechtsform für Gründungsteams, in denen sich alle Gründer (= Gesellschafter) aktiv einbringen möchten und planen, gemeinsam ein Unternehmen aufzubauen. Die bekanntesten Rechtsformen sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Das Anmelden des Gewerbes ähnelt dem für Einzelunternehmer. Ergänzt wird aber grundsätzlich noch ein Gesellschaftervertrag, durch den Pflichten, Aufgaben, Risiken und Gewinnverteilung geregelt werden.
Wie aufwendig das im Detail wird, kommt auf die gewählte Rechtsform an. Die GbR hat beispielsweise wenige, die KG hingegen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Gewerbe anmelden: Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Struktur deutlich von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Du gründest eine eigene juristische Person. Diese kann selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen. Du kannst sogar selbst mit deiner Kapitalgesellschaft als „Person“ Rechtsgeschäfte abschließen. So etwas wäre mit einem Einzelunternehmen undenkbar.
Die am häufigsten verwendeten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind die UG (Unternehmergesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Voraussetzung ist jeweils ein notariell beurkundeter Gründungsvertrag mit Geschäftskonto und eine Eintragung ins Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht. Wir führen diese Option der Vollständigkeit halber hier mit auf, die meisten Einzelunternehmer wird sie nicht betreffen.
Wo kann man ein Unternehmen registrieren?
Wo das Anmelden eines Gewerbes stattfindet, bestimmt unter anderem die Rechtsform. Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht:
Rechtsform | GmbH | GbR | e.K. | UG | OHG | Freiberufler | Kleingewerbe |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesellschaftsvertrag | ja | ja | nein | ja | ja | nein | nein |
Notar | nein | nein | ja | ja | ja | nein | nein |
Handelsregister | ja | nein | ja | ja | ja | nein | nein |
Gewerbeamt | ja | ja *1 | ja | ja | ja | nein | ja |
Finanzamt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
IHK/HWK | ja | ja *1 | ja | ja | ja | nein | ja |
Standeskammer | nein | (ja) *2 | nein | nein | nein | ja | nein |
Berufsgenossenschaft | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Sozialversicherung | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Du hast für dich geklärt, dass deine Tätigkeit in den Bereich des Gewerbes fällt. Informiere dich im zweiten Schritt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), ob du als Gründer für eine Gewerbeerlaubnis besondere Genehmigungen oder Zulassungen brauchst. Dies ist zum Beispiel für eine Gründung im Gastronomiebereich die Hygiene- und Gesundheitsbelehrung, die du vom Gesundheitsamt erhältst.
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Meldung bei Behörden
Bist du dabei einen Handwerksbetrieb zu gründen, musst du dich bzw. dein Gewerbe neben der IHK auch noch bei weiteren Behörden anmelden:
- Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, dich mit deinem Gewerbe bei der IHK anzumelden und dort auch Mitglied zu sein.
- Handwerkskammer (HWK)
- Berufsgenossenschaft (BG)
Die Höhe der IHK-Beiträge richtet sich nach deiner Unternehmensgröße (Umsatz und Gewinn) und muss jährlich gezahlt werden. Für Kleinbetriebe ohne Handelsregistereintrag ist die Mitgliedschaft bei einem Gewinn von bis zu 5200 Euro pro Jahr (nach Abzug eines Freibetrags in Höhe von 15.340 Euro), kostenlos. Für Betriebe, die im Handelsregister eingetragen sind, fällt immer ein Beitrag (gestaffelt nach dem jeweiligen Gewerbeertrag/Gewinn) an.
Existenzgründer müssen in den ersten zwei Jahren ebenfalls keine Beiträge zahlen, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn pro Jahr unter 25.000 Euro liegt.
Wo du dein Gewerbe unter Umständen ebenfalls anmelden musst
Auch spezielle Genehmigungen können, abhängig von der Branche deines Unternehmens, nötig sein. Das kann beispielsweise eine Anmeldung deines Gewerbes bei folgenden Behörden sein:
- Bundesagentur für Arbeit: Wenn du in deinem Unternehmen Mitarbeiter einstellst, ist eine Betriebsnummer nötig für die Sozialversicherung. Hierfür ist ein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig.
- Bauamt: Möchtest du Räume gewerblich nutzen, muss das Bauamt informiert werden. Das ist auch im Fall von Umbaumaßnahmen relevant.
- Gesundheitsamt: Dies betrifft das Anmelden eines Betriebs im Gastronomiebereich. Wichtig ist, dass du über die hygienischen Maßnahmen aufgeklärt wirst. Die anschließende Bestätigung musst du dann dem Gewerbeamt vorlegen.
- Partnerschaftsregister: Wenn du eine Firma in Deutschland anmeldest, in der du als Freiberufler im Team arbeiten möchtest, ist ein Eintrag im Partnerschaftsregister vorgeschrieben. Dies erfolgt über einen Notar und betrifft häufig Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
- Ordnungsamt: Wenn du Alkohol ausschenkst, wird vom Ordnungsamt eine Gaststättenkonzession erteilt. Aber auch bei einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit ist das Ordnungsamt zuständig (z.B. Immobilien-Makler, Anlageberater oder Versicherungsberater).
- Den Genehmigungspflichten des Ordnungsamts unterliegen auch Fahrschulen, der Handel mit Tieren und Güter-Kraftverkehr, Personenbeförderung, Hotel oder Restaurant, Einzelhandel oder Arbeitnehmerüberlassung.
Diese Dokumente musst du beisammen haben
Neben der Frage, wo ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist auch relevant, was du zur Anmeldung mitbringen musst. Im nächsten Schritt musst du einige Unterlagen zusammensuchen, um dein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden.
- Gültiger Personalausweis
- Alle notwendigen Genehmigungen und Zulassungen
- Handwerkskarte: Diese benötigst du, wenn du einen Handwerksbetrieb gründen willst. Du erhältst diese, wenn du dich in der Handwerksrolle registrierst.
- Gewerbekarte: Diese brauchst du bei einem handwerksähnlichen Betrieb.
- Handelsregisterauszug: Dieser ist fällig, wenn du dein Gewerbe auch im Handelsregister anmelden musst.
- Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters
- Antrag bzw. Formular zur Gewerbeanmeldung: Dies ist natürlich das wichtigste Dokument. Du findest es entweder im Internet auf der zentralen Seite zur Gewerbeanmeldung, oder du holst es dir bei dem entsprechenden Amt, wo du dein Unternehmen anmelden willst. Hauptsächlich machst du hier Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb. Das Formular macht dich auf die gesetzliche Grundlage mit den Paragrafen 14 und 55c der Gewerbeordnung (GewO) aufmerksam
Bist du dir bei manchen Dingen unsicher, hole dir im Voraus Beratung. Rufe bei der jeweiligen Behörde an und informiere dich umfassend. Hilft dir das nicht weiter, halte mit anderen Ämtern Rücksprache oder nimm eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch.
Info
Gewerbe anmelden bei der Stadt oder Gemeinde
Dein Gewerbe meldest du immer in der Stadt oder in der Gemeinde an, wo sich deine Werkstatt, dein Laden, deine Büroräume etc. befindet. Hier gehst du zum zuständigen Gewerbeamt. Die Gewerbeanmeldung hat nichts mit deinem Wohnort zu tun.
Eine Ausnahme ist der Start in die Existenzgründung aus dem Homeoffice heraus.
Diese Kosten fallen an
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, kommen auch einige Kosten auf dich zu. Bevor du mit allen notwendigen Unterlagen zum Gewerbeamt gehst, informiere dich, wie hoch die Gebühr für den Gewerbeschein ist. Du meldest dich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde, in der sich dein Bürogebäude oder deine Werkstatt befindet. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde und bewegen sich zwischen 10 und 65 Euro.
Beachte aber, dass du so ziemlich bei jedem Behördengang und für jede Bescheinigung Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühren bezahlst. Es bleibt als nicht allein bei den maximal 65 Euro für den Gewerbeschein. Hinzu kommen:
Eintrag Handwerksrolle (Handwerkskarte) | Unterschiedlich je nach Kammer | 50 - 200 Euro |
---|---|---|
Eintrag Handelsregister | Einzelunternehmer: 200 – 300 Euro | 200 - 700 Euro |
Auszug Führungszeugnis/ Gewerbezentral - register | 13 Euro | 13 Euro |
Mitgliedschaft IHK |
Je nach Behörde variabel: Kleingewerbe: Handelsregisterunternehmen: | Ca. 120 Euro ca. 30 – 75 Euro 120 Euro |
Mitgliedschaft Handwerkskammer | Je nach Handwerkskammer und Rechtsform unterschiedlich | 150 – 550 Euro |
Gewerbekarte | Variabel je nach Region | 80 – 250 Euro |
Max. ca. 1.900 Euro |
Diese weiteren Behörden sind beim Anmelden deines Gewerbes involviert
Nachdem du dich beim Gewerbeamt anmeldest, gehen deine Informationen an weitere Dienststellen. Die Sachbearbeiter leiten deine Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. Vom Finanzamt erhältst du den Fragebogen, mit dem du steuerlich erfasst wirst. Zudem werden, wenn du ein Gewerbe anmeldest, folgende Behörden benachrichtigt:
- Die Berufsgenossenschaft
- Das Amtsgericht
- Das Statistische Landesamt
- Die Gewerbeaufsicht
- Die Industrie- und Handelskammer
- Die Handwerkskammer
Diese Behörden informieren dich über notwendige Formulare und weitere Schritte.
Achtung
Vorsicht Vorauszahlungen
Sobald du deinen steuerlichen Fragebogen abgegeben hast, kommen Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommenssteuersumme auf dich zu. Berechnet werden sie anhand des von dir geschätzten Gewinns.
Diesen einfach auf null oder niedrig anzusetzen, ist aber keine schlaue Idee. Ohne Vorauszahlungen kann ein erfolgreiches Jahr hohe Nachzahlungen bei gleichzeitiger Anhebung der Vorauszahlungen und noch rückwirkend erhobener höherer Vorauszahlungen auslösen. Das kann nicht in deinem Interesse sein.
Achte also vom ersten Tag an auf den finanziellen Überblick und Rücklagen. Dabei hilft eine digitale Buchhaltungslösung, die zudem rechtskonforme Buchungen erzeugt.
Als Kaufmann, Kapital-, Personengesellschaft ein Gewerbe anmelden
- Notartermin: Als Kapital- und Personengesellschaft benötigst du einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Als eingetragener Kaufmann ist dies nicht notwendig, aber die notarielle Anmeldung für das Handelsregister ist dennoch erforderlich.
- Eintrag ins Handelsregister: Nach der Einzahlung des Startkapitals auf ein Geschäftskonto wird vom Notar die Eintragung veranlasst. Der Handelsregisterauszug ist für die Gewerbeanmeldung notwendig (liegt nach ca. 6-8 Wochen vor).
- Gewerbeanmeldung: Beim Gewerbeamt kannst du den Gewerbeschein beantragen. Dazu benötigst du ggf. branchenspezifische Genehmigungen.
- Meldung beim Finanzamt: Dir wird ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet. Im Anschluss erhältst du die Steuernummer.
- Mitgliedschaft IHK/HWK: Mitgliedschaften in der zuständigen Industrie- oder Handwerkskammer sind verpflichtend. Dafür fallen jährliche Beiträge an.
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche musst du dein Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft anmelden, die die Unfallversicherung organisiert. Du bist dabei freiwillig versichert, deine Mitarbeiter pflichtversichert.
- Sozialversicherung: Du entscheidest selbst, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
So registrierst du ein Unternehmen als GbR
Wenn du eine GbR gründen möchtest, entsprechen die Schritte grob den oben genannten als Kaufmann, Kapital- oder Personengesellschaft. An erster Stelle steht jedoch der Gesellschaftsvertrag, der schriftlich aufgesetzt wird. Für gewerbliche GbRs wird im zweiten Schritt nun die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt absolviert.
Checkliste zur Gewerbeanmeldung
Ob du nebenberuflich selbstständig sein möchtest oder dich im Hauptberuf selbstständig machst, ist für das Anmelden des Gewerbes unerheblich. Jeder, der selbstständig tätig ist und nicht unter die Freiberufler fällt, muss sein Gewerbe anmelden. Hier ist eine Anleitung, was du beim Anmelden deines Gewerbes beachten musst und wie du vorgehen kannst:
- Ist das Gewerbe genehmigungspflichtig?
- Benötigst du einen Handelsregistereintrag?
- Wie und wo nimmst du die Gewerbeanmeldung vor?
- Identifikationsnachweis und Gewerbeschein
- Gewerbe anmelden mit einer Ausfüllhilfe und Liste der Unterlagen
Achtung
Gewerbe anmelden
Du solltest beachten, dass in vielen Fällen Konzessionen verfallen, sobald du dein Gewerbe abmeldest. Wenn du deine Selbstständigkeit also nur pausieren möchtest, solltest du mit einer Ruhemeldung dem Gewerbeamt mitteilen, dass du eine vorübergehende Pause einlegest. Eine Abmeldung könnte deutlich mehr Aufwand verursachen, wenn du wenige Monate später alle Genehmigungen neu beantragen musst.
Ausfüllhilfe für die Gewerbeanmeldung
Du kannst dir das Formular für die Anmeldung deines Gewerbes auf der Website des Gewerbeamtes deiner Stadt herunterladen und dich damit gut vorbereiten, wenn du dein Gewerbe anmelden gehst. Das Formular selbst ist übersichtlich, allerdings benötigst du vermutlich eine ganze Reihe von Dokumenten. Die Reihenfolge und Nummerierung der Felder können sich ganz leicht unterscheiden, fast jede Stadt benutzt einen eigenen Vordruck mit dem Namen der eigenen Behörde. Die Inhalte an sich sind aber überall gleich. Du kannst dir ein Beispiel für diesen Amtsvordruck online ansehen und dir die nachfolgend erklärten Felder im „echten“ Formular anschauen:
- Feld 1: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter): Einzelkaufmann/-kauffrau oder juristische Person oder Personengesellschaft. Hat dein Business einen beschreibenden Namen? Dann trage ihn hier in Klammern ebenfalls ein.
- Feld 2: Ort und Nr. des Registereintrages, wenn du im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen bist.
- Felder 3 bis 9: Deine Identifikation mit Anschrift und Personendaten.
- Feld 10: Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) oder Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen). Du kannst das Feld frei lassen, wenn du ein Einzelunternehmen gründest oder als eingetragener Kaufmann ein Gewerbe anmelden möchtest.
- Feld 11: Hier gibst du den Betriebsleiter oder die vertretungsberechtigte Person an. Bei einer AG bleibt das Feld leer, aber bei einer Zweigstelle wird ebenfalls die jeweils vertretungsberechtigte Person eingetragen.
- Felder 12 bis 14: In diese Felder wird die Betriebsstätte eingetragen, das kann auch eine Zweigstelle sein in Feld 12 – dann wird in Feld 13 die Hauptniederlassung eingetragen. Gibt es eine frühere Betriebsstätte, gehört sie in Feld 14.
- Feld 15: Angemeldete Tätigkeit – hier kannst du auch ein Beiblatt verwenden (genau angeben: z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt unterstreichen). Hier musst du präzise werden: „Online-Shop“ reicht als Angabe nicht aus, „Geschenkartikel-Shop“ passt besser.
- Feld 16: Wird die Tätigkeit im Nebengewerbe betrieben – ja oder nein (zu statistischen Zwecken)
- Feld 17: Die Angabe, wann du mit der Ausübung des Gewerbes beginnen wirst.
- Feld 18: Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges: Welche Art von Betrieb ist es?
- Feld 19: Pflichtangabe: die Zahl der bei der Geschäftsaufnahme tätigen Personen (ohne Inhaber). Ohne Mitarbeiter gibst du eine Null an.
- Felder 20 bis 26: Hier werden die Angaben gemacht, ob es sich um eine Neugründung handelt, eine Wiedereröffnung, eine Übernahme etc.
- (Feld 27: dieses Feld fehlt auf unserem Beispielformular.)
- Felder 28 bis 31: Hiermit werden Genehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse abgefragt, inklusive der ausstellenden Institution und des Ablaufdatums.
- Felder 32 bis 33: Datum und Unterschrift
Tipp
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Wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Anmelden eines Gewerbes
Kann ich meine Gewerbeanmeldung auch online durchführen?
Ja. Bei den meisten Gewerbeämtern kannst du deine Firma bzw. dein Gewerbe auch online anmelden und registrieren. Dieser Vorgang kann je nach Behörde variieren. Bei manchen Ämtern musst du neben der Online-Anmeldung bestimmte Dokumente noch per Post übermitteln. Die notwendigen Informationen erhältst du auf der Webseite des jeweiligen Amtes. Die erforderlichen Unterlagen gleichen sich mit den oben gelisteten Dokumenten.
Die Online-Registrierung bringt Vorteile mit sich. Du sparst dir Zeit, da du nicht zu jedem Behördengang antreten musst, was durchaus mit Wartezeiten verbunden sein kann.
Muss ich als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden?
Ja, auch als Kleinunternehmer musst du dein Gewerbe anmelden, wenn du gewerblich tätig bist. Als Kleingewerbe gilt dein Unternehmen, wenn du die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nutzt. Diese gilt, wenn der Jahresgewinn im laufenden Geschäftsjahr bei weniger als 100.000 Euro liegt und der Umsatz im Vorjahr weniger als 25.000 Euro beträgt. Die Anmeldung ist jedoch vergleichsweise unkompliziert.
Anstatt für den Begriff Kleingewerbe liest du oft auch die Bezeichnungen Kleinunternehmen. Im Grunde beziehen sich alle drei Fachwörter auf das gleiche Prinzip, dass du die Umsatz- bzw. Gewinngrenze im Sinne der Kleinunternehmerregelung einhältst. Ein Kleingewerbe anmelden ist ebenfalls mit Richtlinien verbunden.
Was sind die Schritte für die Anmeldung als Kleinunternehmer?
- Gewerbeamt: An erster Stelle steht das Anmelden eines Gewerbes beim Gewerbeamt. Hier erhältst du den Gewerbeschein. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
- Finanzamt: Das Gewerbeamt leitet deine Daten an das Finanzamt weiter, das dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Hier kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen.
- Mitgliedschaft IHK oder HWK: Diese ist verpflichtend.
- Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche nach der Gründung musst du dein Kleingewerbe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
- Sozialversicherung: Du kannst eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen.
Kann ich den Ehepartner auf mein Gewerbe anmelden?
Sobald du als Einzelunternehmer deinen Ehepartner mit in dein Gewerbe anmeldest, findet eine Gewerbeerweiterung deines bestehenden Gewerbes statt. Da hier praktisch zwei Gesellschafter vorliegen, wandelt sich dein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) um. Diese Erweiterung trifft auf das gleiche Unternehmen, den gleichen Standort und dieselbe Tätigkeit zu. Dein Ehepartner erhält aber einen eigenen Gewerbeschein.
Darf ich zwei oder mehrere Gewerbe anmelden?
Ja, laut Gewerbeordnung § 3 hast du die Erlaubnis, zwei oder mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen. Nimmst du zu deiner ersten gewerblichen Tätigkeit weitere Waren oder Dienstleistungen auf, musst du hierfür auch weitere Gewerbe anmelden bzw. das Bestehende ummelden.
Die Ummeldung läuft fast genauso wie die Anmeldung deines Gewerbes. Für den Verwaltungsaufwand muss du mit einer Gebühr von 15 bis 60 Euro rechnen. Viele Gewerbeämter verzichten allerdings vollkommen auf Gebühren, und die Abmeldung ist meist kostenlos. Wie auch bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du das Finanzamt nicht separat informieren, da alle Informationen vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergegeben werden.
Sobald du dein existierendes Gewerbe mit neuen Produkten oder Dienstleistungen ergänzt, verpflichtet der Gesetzgeber zu einer weiteren Gewerbeanmeldung. Wichtig ist, dass du jeweils separat und detailliert Buch führst.
Muss ich ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?
Du kannst ein Hauptgewerbe oder auch ein Nebengewerbe anmelden. Im Formular der Gewerbeanmeldung musst du unter anderem darüber Angaben machen, ob du dein Gewerbe als Nebenerwerb oder Vollerwerb gründen möchtest.
Wer sich in Vollzeit ganz auf seine Selbstständigkeit konzentrieren möchte, meldet ein Gewerbe als Haupterwerb an. Als Faustformel solltest du dir dazu merken, dass alles unter 18 Arbeitsstunden in der Woche als Nebentätigkeit gilt. Außerdem darf diese Nebentätigkeit nicht umfangreicher werden als dein Haupterwerb. Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, musst du somit ein Nebengewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt mit den erforderlichen Schritten wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe.
Für ein Nebengewerbe musst du bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen.
- Du gehst einer hauptberuflichen Tätigkeit nach. Diese steht an erster Stelle. Diese ist keine Freiberuflichkeit.
- Dein Einkommen und deine Arbeitszeit sind weniger bzw. kürzer als im Vergleich zur Hauptbeschäftigung. Laut Krankenkasse darfst du für dein Nebengewerbe nur 18 Stunden in der Woche arbeiten.
- Dein Arbeitgeber muss deinem Nebengewerbe einwilligen.
- Mit einem Nebengewerbe läuft deine Sozialversicherung über deine Hauptbeschäftigung weiter.
- Du musst deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe informieren.
- Bei deiner Steuererklärung musst du die Einnahmen deines Nebengewerbes unter „Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit“ eintragen.
Für dein Nebengewerbe kannst du eine beliebige Rechtsform wählen. Das kann auch ein Kleingewerbe sein. Die Behördenwege, um das Gewerbe anzumelden, bleiben identisch.
Studierende müssen hier besonders vorsichtig sein, denn für sie gilt, dass im Fall einer Überschreitung der Arbeitslimits die studentische Versicherung nicht mehr einspringt. Familienversicherte Studierende unterliegen zudem einer Beschränkung der Einkünfte.
Arbeitssuchende haben ebenfalls die jeweils geltenden Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch zu befolgen. Wer sich mehr als 15 Wochenstunden seinem eigenen Betrieb widmet, gilt nicht mehr als arbeitslos.
Weiterhin haben alle Arbeitnehmer zudem die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag zu erfüllen. Hierunter fällt zum Beispiel die Notwendigkeit, dem Arbeitgeber die Aufnahme dieser Tätigkeit zu melden bzw. sie genehmigen zu lassen. Alle Vor- und Nachteile einer Anmeldung eines Nebengewerbes heißt es gründlich abzuwägen.
Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Ja, du darfst dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. In § 14 der Gewerbeordnung ist der zeitliche Anmeldetermin genau festgelegt. Wenn dein Anmeldetermin nicht zu weit zurückliegt, sind viele Gewerbeämter kulant und erlauben es, dass du dein Gewerbe rückwirkend anmelden kannst. Dir passiert nichts, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Verstreichen mehrere Wochen (maximal 60 Wochen), musst du im Extremfall ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.600 Euro bezahlen. Hast du dein Gewerbe nicht fristgerecht angemeldet, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und das Ordnungsamt wird sich bei dir melden.
Ort: Wo findet die Betriebsprüfung statt?
Nach der Betriebsprüfungsordnung soll die Betriebsprüfung in der Regel im Unternehmen stattfinden. Nur wenn du in deinem Unternehmen definitiv keinen Platz für den Prüfer hast (oder aus plausiblen Gründen überhaupt keine Zeit), sind zwei Alternativen denkbar:
- Prüfung in der Kanzlei Ihres Steuerberaters: Der Vorteil isz, dass dir der Steuerberater die Last der Betriebsprüfung durch das Finanzamt abnimmt. Durch seine Erfahrungen mit Betriebsprüfern sicherlich nicht verkehrt. Der Nachteil ist hingegen, dass die Betriebsprüfung beim Steuerberater meist sehr kostspielig ist. Doch was kostet eine Betriebsprüfung? Die Kosten für einen Steuerberater variieren und sind abhängig vom Umfang sowie der Dauer der Prüfung. Die Beratungskosten, die auf dich zukommen, solltest du bei diesem Prüfungsort stets vorab vereinbaren.
Tipp: Es ist immer ratsam, Rückstellungen für eine potenzielle Betriebsprüfung zu bilden. Bei der Berechnung der anfallenden Kosten kann dir dein Steuerberater helfen. - Prüfung im Finanzamt: Der Vorteil ist, dass du deine gesamten Buchhaltungsunterlagen ins Finanzamt bringst und erst mal nur abwarten musst. Der Nachteil ist, dass der Prüfer möglicherweise mehr Zeit zum Prüfen hat als bei dir vor Ort.
In jedem Fall gilt: Soll die Betriebsprüfung im Zuge der Anmeldung deines Gewerbes nicht in deiner Firma stattfinden, müsst du die Gründe schriftlich plausibel erläutern. Gerade bei Platzproblemen wird der Prüfer aber in der Regel kein Problem damit haben, einen anderen Prüfungsort zu akzeptieren.