Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Jeder, der eine Selbstständigkeit anmelden möchte und dauerhaft eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsichtausübt, muss ein Gewerbe anmelden. Damit du ein Einzelunternehmen gründen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es kommt darauf an, welche Art der Selbstständigkeit du ausübst. Hierbei musst du zwischen freiberuflicher und gewerbetreibender Selbstständigkeit unterscheiden.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden
Freie Berufe werden im Steuerrecht bezeichnet als „selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG), die z. B. folgende Berufe umfasst: Ärzte, Architekten, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten oder Übersetzer.
Du bist Freiberufler, wenn bestimmte Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen oder du einen bestimmten Beruf ausübst:
- Berufe im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Gewerbebereich
- Medizinische Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
- Heilberufe: Physiotherapeut, Heilpraktiker o.Ä.
- Beratende/juristische Berufe: Notar, Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.Ä.
- Weitere: Ingenieur, Architekt o.Ä.
Trifft eins dieser Merkmale auf dich zu, musst du kein Gewerbe anmelden. Gesetzlich sind freiberufliche Tätigkeiten im Einkommensteuergesetz § 18 EStG definiert.
Kriterien für ein Gewerbe
Du stellst dir die Frage „Wie melde ich eine Firma an?“. Damit du dich als Gewerbetreibender einordnen kannst, musst du folgende Kriterien erfüllen:
- Du bist als Gründer volljährig.
- Du führst eine eigenständige Tätigkeit aus.
- Deine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
- Es besteht die Absicht der Gewinnerzielung.
Besonderheiten gelten für Personen, die von außerhalb der EU kommen. Sie benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne einschränkende Auflagen. Personen, die aus EU-Ländern, der Schweiz oder EWR-Staaten kommen, dürfen sich uneingeschränkt in Deutschland selbstständig anmelden.
Du musst also ein Gewerbe anmelden, wenn du zu einer dieser Berufsgruppe zählst:
- Gastronomiebetreiber
- Ladenbesitzer, (Einzel-) Händler
- selbstständige Handwerker
- Hersteller und Produzenten
Die gesetzlichen Grundlagen zum Anmelden deines Gewerbes findest du im Einkommensteuergesetz § 15(EStG) und in der Gewerbeordnung § 14 (GewO).
Name der Firma auf dem Gewerbeschein
Beim Gewerbe anmelden kannst du unter bestimmten Bedingungen einen Geschäfts- oder Fantasienamen wählen. Dieser Name muss jedoch rechtliche Vorgaben erfüllen.
Der Begriff „Firma“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den offiziellen Namen, unter dem Kaufleute ihre Geschäfte führen. Laut Steuerrecht und Handelsgesetzbuch darf ein Kaufmann einen Geschäfts- oder Fantasienamen nutzen, wenn dieser eindeutig erkennbar und nicht sittenwidrig ist.
Einzelkaufleute müssen ihren bürgerlichen Namen verwenden, können diesen aber mit einer Geschäftsbezeichnung ergänzen. Der Firmenname muss den Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen enthalten, wie in der Abgabenordnung festgelegt.
Es ist also möglich, eine Marke zu entwickeln und zu verwenden, solange die rechtlichen Vorgaben für den Gewerbenamen eingehalten werden.
Tipp: Wenn du unsicher bist, kannst du bei der Gewerbehörde prüfen, ob dein gewünschter Name zulässig ist.
Info
Was passiert, wenn ich mein Gewerbe zu spät oder gar nicht anmelde?
Sobald du die oben genannten Kriterien erfüllst, musst du ein Unternehmen anmelden bzw. einen Gewerbebetrieb anmelden. Freibetrag, Umsatzgrenze, oder Nebengewerbe sind erst einmal außen vor. Sobald du eine Beschäftigung ausführst, die den gewerblichen Attributen entspricht, musst du dich als Gewerbetreibender registrieren. Du darfst die Gewerbemeldung zu jedem Zeitpunkt des Jahres durchführen.
Welche Rechtsformen müssen ein Gewerbe anmelden?
Die Kriterien, die grundsätzlich für die Definition eines Gewerbes gelten, treffen auch auf alle anderen Rechtsformen von Unternehmen zu. Egal, ob es sich bei deiner Gründung bzw. Unternehmensform um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt: Dein Unternehmen als Gewerbe anmelden musst du in jedem Fall.
Gewerbe anmelden: Personengesellschaften – gemeinsam mit anderen gründen
Personengesellschaften empfehlen sich als Rechtsform für Gründungsteams, in denen sich alle Gründer (= Gesellschafter) aktiv einbringen möchten und planen, gemeinsam ein Unternehmen aufzubauen. Die bekanntesten Rechtsformen sind die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Das Anmelden des Gewerbes ähnelt dem für Einzelunternehmer. Ergänzt wird aber grundsätzlich noch ein Gesellschaftervertrag, durch den Pflichten, Aufgaben, Risiken und Gewinnverteilung geregelt werden.
Wie aufwendig das im Detail wird, kommt auf die gewählte Rechtsform an. Die GbR hat beispielsweise wenige, die KG hingegen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Gewerbe anmelden: Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Struktur deutlich von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Du gründest eine eigene juristische Person. Diese kann selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen. Du kannst sogar selbst mit deiner Kapitalgesellschaft als „Person“ Rechtsgeschäfte abschließen. So etwas wäre mit einem Einzelunternehmen undenkbar.
Die am häufigsten verwendeten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind die UG (Unternehmergesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Voraussetzung ist jeweils ein notariell beurkundeter Gründungsvertrag, ein Geschäftskonto und eine Eintragung ins Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht. Wir führen diese Option der Vollständigkeit halber hier mit auf, die meisten Einzelunternehmer wird sie nicht betreffen.
Wo kann man ein Unternehmen registrieren?
Wo man ein Unternehmen mit einer Gewerbeanmeldung registrieren kann, das Anmelden eines Gewerbes stattfindet, bestimmt unter anderem die Rechtsform – aber auch die Region bzw. Stadt. Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht:
| Rechtsform | GmbH | GbR | e.K. | UG | OHG | Freiberufler | Kleingewerbe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesellschaftsvertrag | ja | ja | nein | ja | ja | nein | nein |
| Notar | ja | nein | ja | ja | ja | nein | nein |
| Handelsregister | ja | nein | ja | ja | ja | nein | nein |
| Gewerbeamt | ja | ja *1 | ja | ja | ja | nein | ja |
| Finanzamt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| IHK/HWK | ja | ja *1 | ja | ja | ja | nein | ja |
| Standeskammer | nein | (ja) *2 | nein | nein | nein | ja | nein |
| Berufsgenossenschaft | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| Sozialversicherung | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Wie lange dauert es ein Unternehmen anzumelden? – Gut vorbereitet sein spart Zeit
Wie lange es dauert, ein Gewerbe anzumelden, hängt von der Stadt, Art des Gewerbes und dem Verfahren ab. In der Regel dauert die Anmeldung persönlich beim Gewerbeamt zwischen 15 und 30 Minuten, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Bei einem Online-Verfahren kann der Vorgang meist schneller abgeschlossen werden, oft innerhalb von ein bis drei Werktagen, abhängig von der Bearbeitung durch die Behörde. Wenn zusätzliche Genehmigungen, wie z. B. für überwachungsbedürftige Gewerbe, erforderlich sind, kann sich die Anmeldung auf einige Wochen verlängern. Plane also genügend Zeit ein und informiere dich im Voraus bei deiner Gewerbebehörde.
Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Du hast für dich geklärt, dass deine Tätigkeit in den Gewerbebereich fällt. Informiere dich im zweiten Schritt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), um alle erforderlichen Gewerbeangelegenheiten wie Genehmigungen oder Zulassungen korrekt zu klären. Dies ist zum Beispiel für eine Gründung im Gastronomiebereich die Hygiene- und Gesundheitsbelehrung, die du vom Gesundheitsamt erhältst.
Info
Meldung bei Behörden
Bist du dabei, einen Handwerksbetrieb zu gründen, musst du dich bzw. dein Gewerbe neben der IHK auch noch bei weiteren Behörden anmelden:
- Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, dich mit deinem Gewerbe bei der IHK anzumelden und dort auch Mitglied zu sein. Die Verwaltung deiner Mitgliedschaft erfolgt über die jeweilige Kammer, die dich nach der Anmeldung kontaktiert.
- Handwerkskammer (HWK)
- Berufsgenossenschaft (BG)
Die Höhe der IHK-Beiträge richtet sich nach deiner Unternehmensgröße (Umsatz und Gewinn) und muss jährlich gezahlt werden. Für Kleinbetriebe ohne Handelsregistereintrag ist die Mitgliedschaft bei einem Gewinn von bis zu 5.200 Euro pro Jahr (nach Abzug eines Freibetrags in Höhe von 15.340 Euro) kostenlos. Für Betriebe, die im Handelsregister eingetragen sind, fällt immer ein Beitrag (gestaffelt nach dem jeweiligen Gewerbeertrag/Gewinn) an.
Existenzgründer müssen in den ersten zwei Jahren ebenfalls keine Beiträge zahlen, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn pro Jahr unter 25.000 Euro liegt.
Wo du dein Gewerbe unter Umständen ebenfalls anmelden musst
Auch spezielle Genehmigungen können, abhängig von der Branche deines Unternehmens und dem Gewerbebereich, nötig sein. Das kann beispielsweise eine Anmeldung deines Gewerbes bei folgenden Behörden sein:
- Bundesagentur für Arbeit: Wenn du in deinem Unternehmen Mitarbeiter einstellst, ist eine Betriebsnummer nötig für die Sozialversicherung. Hierfür ist ein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig.
- Bauamt: Möchtest du Räume gewerblich nutzen, muss das Bauamt informiert werden. Das ist auch im Fall von Umbaumaßnahmen relevant.
- Gesundheitsamt: Dies betrifft das Anmelden eines Betriebs im Gastronomiebereich. Wichtig ist, dass du über die hygienischen Maßnahmen aufgeklärt wirst. Die anschließende Bestätigung musst du dann dem Gewerbeamt vorlegen.
- Partnerschaftsregister: Wenn du eine Firma in Deutschland anmeldest, in der du als Freiberufler im Team arbeiten möchtest, ist ein Eintrag im Partnerschaftsregister vorgeschrieben. Dies erfolgt über einen Notar und betrifft häufig Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
- Ordnungsamt: Wenn du Alkohol ausschenkst, wird vom Ordnungsamt eine Gaststättenkonzession erteilt. Aber auch bei einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit ist das Ordnungsamt zuständig (z.B. Immobilienmakler, Anlageberater oder Versicherungsberater).
- Den Genehmigungspflichten des Ordnungsamts unterliegen auch Fahrschulen, der Handel mit Tieren und Güterkraftverkehr, Personenbeförderung, Hotel oder Restaurant, Einzelhandel oderArbeitnehmerüberlassung.
Was braucht man für eine Gewerbeanmeldung?
Neben der Frage, wo du ein Gewerbe anmelden musst, ist auch relevant, was man für die Antragstellung braucht. Im nächsten Schritt musst du einige Unterlagen zusammensuchen, um dein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden.
- Gültiger Personalausweis
- Alle notwendigen Genehmigungen und Zulassungen
- Handwerkskarte: Diese benötigst du, wenn du einen Handwerksbetrieb gründen willst. Du erhältst diese, wenn du dich in der Handwerksrolle registrierst.
- Gewerbekarte: Diese brauchst du bei einem handwerksähnlichen Betrieb.
- Handelsregisterauszug: Dieser ist fällig, wenn du dein Gewerbe auch im Handelsregister anmelden musst.
- Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters
- Antrag bzw. Formular zur Gewerbeanmeldung: Dies ist natürlich das wichtigste Dokument. Du findest es entweder im Internet auf der zentralen Seite zur Gewerbeanmeldung, oder du holst es dir bei dem entsprechenden Amt, wo du dein Unternehmen anmelden willst. Hauptsächlich machst du hier Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb. Das Formular macht dich auf die gesetzliche Grundlage mit den Paragrafen 14 und 55c der Gewerbeordnung (GewO) aufmerksam
Bist du dir bei manchen Dingen unsicher, lass dich im Voraus beraten. Rufe bei der jeweiligen Behörde an und informiere dich umfassend. Hilft dir das nicht weiter, halte mit anderen Ämtern Rücksprache oder nimm eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch.
Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung in Hamburg und Stuttgart
Möchtest du in Hamburg ein Gewerbe anmelden und es handelt sich dabei um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, wie etwa eine Kfz-Handel, einen Edelmetallhandel oder einen Schlüsseldienst, ist eine Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich. Hier müssen zusätzlich zum Formular ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beigefügt werden. In vielen Städten kannst du dein Gewerbe online anmelden. Auch in Hamburg ist die Online-Anmeldung möglich, jedoch fällt hier eine Gebühr von 20 Euro an.
Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung in Stuttgart liegen bei ca. 42 Euro – dies wird je nach Art des Gewerbes unterschieden und liegt zwischen ca. 36 Euro und 59 Euro. Zudem wird bei erlaubnispflichtigen oder überwachungspflichtigen Tätigkeiten, wie bei einer Detektei oder einem Reisebüro, eine besondere Prüfung fällig.
Gewerbeanmeldung in Berlin
Bei der Antragstellung in Berlin meldest du dein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt des Bezirks an, in dem sich dein Betriebssitz oder deine Niederlassung befindet. Die Gebühren für das Online-Anmelden des Gewerbes liegen bei ca. 26 Euro für ein Einzelgewerbe und 31 Euro für juristische Personen.
Besonders wichtig: Wenn dein Unternehmen von einem anderen Bundesland nach Berlin verlegt wird, musst du sowohl eine Abmeldung im bisherigen Bundesland als auch eine Anmeldung in Berlin vornehmen.
Ein weiterer zentraler Punkt: Bestimmte Tätigkeiten gelten in Berlin als überwachungsbedürftige Gewerbe, z. B. Gebrauchtwarenhandel oder Pfandleihgewerbe, und hier sind zusätzlich ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ggf. weitere Nachweise erforderlich. Wenn du dein Gewerbe in Berlin online anmelden möchtest, nutzt du das Portal des „Einheitlichen Ansprechpartners / EA Berlin“. Das Online-Verfahren kann Gebühren sparen und läuft schneller.
In Berlin oder Hamburg muss darüber hinaus geprüft werden, welche Tätigkeiten du legal betreiben darfst.
Info
Gewerbe anmelden bei der Stadt oder Gemeinde
Dein Gewerbe meldest du immer in der Stadt oder in der Gemeinde an, wo sich deine Werkstatt, dein Laden, deine Büroräume etc. befinden. Hier gehst du zum zuständigen Gewerbeamt. Die Gewerbeanmeldung hat nichts mit deinem Wohnort zu tun.
Eine Ausnahme ist der Start in die Existenzgründung aus dem Homeoffice heraus.
Kosten für die Gewerbeanmeldung: Das fällt an
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, kommen auch einige Kosten bei der Gewerbeanmeldung auf dich zu. Bevor du mit allen notwendigen Unterlagen zum Gewerbeamt gehst, informiere dich, wie hoch die Gebühr für den Gewerbeschein ist. Du meldest dich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde, in der sich dein Bürogebäude oder deine Werkstatt befindet. Die Kosten variieren von Gemeinde zu Gemeinde und bewegen sich zwischen 10 und 65 Euro.
Beachte aber, dass du so ziemlich bei jedem Behördengang und für jede Bescheinigung Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühren bezahlst. Es bleibt nicht allein bei den maximal 65 Euro für den Gewerbeschein. Hinzu kommen:
| Eintrag Handwerksrolle (Handwerkskarte) | Unterschiedlich je nach Kammer | 50 - 200 Euro |
|---|---|---|
| Eintrag Handelsregister | Einzelunternehmer: 200 – 300 Euro | 200 - 700 Euro |
| Auszug Führungszeugnis/ Gewerbezentral - register | 13 Euro | 13 Euro |
| Mitgliedschaft IHK |
Je nach Behörde variabel: Kleingewerbe: Handelsregisterunternehmen: | Ca. 120 Euro ca. 30 – 75 Euro 120 Euro |
| Mitgliedschaft Handwerkskammer | Je nach Handwerkskammer und Rechtsform unterschiedlich | 150 – 550 Euro |
| Gewerbekarte | Variabel je nach Region | 80 – 250 Euro |
| Max. ca. 1.900 Euro |
Diese weiteren Behörden sind beim Anmelden deines Gewerbes involviert
Nachdem du dich beim Gewerbeamt anmeldest, gehen deine Informationen an weitere Dienststellen. Die Sachbearbeiter leiten deine Gewerbeanmeldung an das Finanzamt weiter. Vom Finanzamt erhältst du den Fragebogen, mit dem du steuerlich erfasst wirst. Zudem werden, wenn du ein Gewerbe anmeldest, folgende Behörden benachrichtigt:
- Die Berufsgenossenschaft
- Das Amtsgericht
- Das Statistische Landesamt
- Die Gewerbeaufsicht
- Die Industrie- und Handelskammer
- Die Handwerkskammer
Diese Behörden informieren dich über notwendige Formulare und weitere Schritte.
Nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung vergibt das Finanzamt eine Steuernummer für deinen Gewerbebetrieb. Diese benötigst du für deine Rechnungen, Steuererklärungen und sämtliche Kommunikation mit den Steuerbehörden. Erst mit der Steuernummer bist du steuerlich vollständig erfasst.
Achtung
Achtung Kosten bei Gewerbeanmeldung: Vorsicht Vorauszahlungen
Sobald du deinen steuerlichen Fragebogen abgegeben hast, kommen Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommenssteuersumme auf dich zu. Berechnet werden sie anhand des von dir geschätzten Gewinns.
Diesen einfach auf null oder niedrig anzusetzen, ist aber keine schlaue Idee. Ohne Vorauszahlungen kann ein erfolgreiches Jahr hohe Nachzahlungen bei gleichzeitiger Anhebung der Vorauszahlungen und noch rückwirkend erhobener höherer Vorauszahlungen auslösen. Das kann nicht in deinem Interesse sein.
Umgekehrt kann es auch passieren, dass du zu viel vorauszahlst. Dann berücksichtigt das Finanzamt das im Steuerbescheid und es kann zu einer Erstattung kommen. Das ändert aber nichts daran, dass Vorauszahlungen im nächsten Jahr trotzdem neu festgesetzt werden können, je nachdem, wie dein Gewinn eingeschätzt wird.
Achte also vom ersten Tag an auf den finanziellen Überblick und Rücklagen. Dabei hilft eine digitale Buchhaltungslösung, die zudem rechtskonforme Buchungen erzeugt.
Halte stets die Fristen für deine Steuererklärung und Vorauszahlungen ein, um Nachzahlungen oder Verzugszinsen zu vermeiden.
Als Kaufmann, Kapital-, Personengesellschaft ein Unternehmen anmelden
- Notartermin: Als Kapital- und Personengesellschaft benötigst du einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Als eingetragener Kaufmann ist dies nicht notwendig, aber die notarielle Anmeldung für das Handelsregister ist dennoch erforderlich.
- Eintrag ins Handelsregister: Nach der Einzahlung des Startkapitals auf ein Geschäftskonto wird vom Notar die Eintragung veranlasst. Der Handelsregisterauszug ist für die Gewerbeanmeldung notwendig (liegt nach ca. 6-8 Wochen vor).
- Gewerbeanmeldung: Beim Gewerbeamt kannst du den Gewerbeschein beantragen. Dazu benötigst du ggf. branchenspezifische Genehmigungen.
- Meldung beim Finanzamt: Dir wird ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet. Im Anschluss erhältst du die Steuernummer.
- Mitgliedschaft IHK/HWK: Mitgliedschaften in der zuständigen Industrie- oder Handwerkskammer sind verpflichtend. Dafür fallen jährliche Kosten an.
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche musst du dein Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft anmelden, die die Unfallversicherung organisiert. Du bist dabei freiwillig versichert, deine Mitarbeiter pflichtversichert.
- Sozialversicherung: Du entscheidest selbst, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
So registrierst du ein Unternehmen als GbR
Wenn du eine GbR gründen möchtest, entsprechen die Schritte grob den oben genannten als Kaufmann, Kapital- oder Personengesellschaft. An erster Stelle steht jedoch der Gesellschaftsvertrag, der schriftlich aufgesetzt wird. Für gewerbliche GbRs wird im zweiten Schritt nun die Anmeldung deines Gewerbes beim Gewerbeamt absolviert.
Checkliste zur Gewerbeanmeldung: Was braucht man?
Ob du nebenberuflich selbstständig sein möchtest oder dich im Hauptberuf selbstständig machst, ist für das Anmelden des Gewerbes unerheblich. Jeder, der selbstständig tätig ist und nicht unter die Freiberufler fällt, muss sein Gewerbe anmelden. Hier ist eine Anleitung, was du beim Anmelden deines Gewerbes beachten musst und wie du vorgehen kannst:
- Ist das Gewerbe genehmigungspflichtig?
- Benötigst du einen Handelsregistereintrag?
- Wie und wo nimmst du die Gewerbeanmeldung vor?
- Identifikationsnachweis und Gewerbeschein
- Gewerbe anmelden mit einer Ausfüllhilfe und Liste der Unterlagen
Solltest du die Gewerbeanmeldung nicht persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit, eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht zu beauftragen. In diesem Fall muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis sowie die unterschriebene Vollmacht vorlegen. Viele Gewerbeämter stellen hierfür ein entsprechendes Muster bereit.
Achtung
Gewerbe anmelden: Worauf du achten musst
Du solltest beachten, dass in vielen Fällen Konzessionen verfallen, sobald du dein Gewerbe abmeldest. Wenn du deine Selbstständigkeit also nur pausieren möchtest, solltest du mit einer Ruhemeldung dem Gewerbeamt mitteilen, dass du eine vorübergehende Pause einlegst. Eine Abmeldung könnte deutlich mehr Aufwand verursachen, wenn du wenige Monate später alle Genehmigungen neu beantragen musst.
Ausfüllhilfe für die Gewerbeanmeldung
Für die Antragstellung kannst du das Formular für die Anmeldung deines Gewerbes auf der Website des Gewerbeamtes deiner Stadt herunterladen und dich damit gut vorbereiten. Das Formular selbst ist übersichtlich, allerdings benötigst du vermutlich eine ganze Reihe von Dokumenten. Die Reihenfolge und Nummerierung der Felder können sich ganz leicht unterscheiden, fast jede Stadt benutzt einen eigenen Vordruck mit dem Namen der eigenen Behörde. Die Inhalte an sich sind aber überall gleich. Du kannst dir ein Beispiel für diesen Amtsvordruck online ansehen und dir die nachfolgend erklärten Felder im „echten“ Formular anschauen:
- Feld 1: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter): Einzelkaufmann/-kauffrau oder juristische Person oder Personengesellschaft. Hat dein Business einen beschreibenden Namen? Dann trage ihn hier in Klammern ebenfalls ein.
- Feld 2: Ort und Nr. des Registereintrages, wenn du im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen bist.
- Felder 3 bis 9: Deine Identifikation mit Anschrift und Personendaten.
- Feld 10: Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) oder Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen). Du kannst das Feld frei lassen, wenn du ein Einzelunternehmen gründest oder als eingetragener Kaufmann ein Unternehmen anmelden möchtest.
- Feld 11: Hier gibst du den Betriebsleiter oder die vertretungsberechtigte Person an. Bei einer AG bleibt das Feld leer, aber bei einer Zweigstelle wird ebenfalls die jeweils vertretungsberechtigte Person eingetragen.
- Felder 12 bis 14: In diese Felder wird die Betriebsstätte eingetragen, das kann auch eine Zweigstelle sein in Feld 12 – dann wird in Feld 13 die Hauptniederlassung eingetragen. Gibt es eine frühere Betriebsstätte, gehört sie in Feld 14.
- Feld 15: Angemeldete Tätigkeit – hier kannst du auch ein Beiblatt verwenden (genau angeben: z. B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln usw.; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt unterstreichen). Hier musst du präzise werden: „Online-Shop“ reicht als Angabe nicht aus, „Geschenkartikel-Shop“ passt besser.
- Feld 16: Wird die Tätigkeit im Nebengewerbe betrieben – ja oder nein (zu statistischen Zwecken)
- Feld 17: Die Angabe, wann du mit der Ausübung des Gewerbes beginnen wirst.
- Feld 18: Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges: Welche Art von Betrieb ist es?
- Feld 19: Pflichtangabe: die Zahl der bei der Geschäftsaufnahme tätigen Personen (ohne Inhaber). Ohne Mitarbeiter gibst du eine Null an.
- Felder 20 bis 26: Hier werden die Angaben gemacht, ob es sich um eine Neugründung bzw. Eröffnung handelt, eine Wiedereröffnung, eine Übernahme etc.
- (Feld 27: dieses Feld fehlt auf unserem Beispielformular.)
- Felder 28 bis 31: Hiermit werden Genehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse abgefragt, inklusive der ausstellenden Institution und des Ablaufdatums.
- Felder 32 bis 33: Datum und Unterschrift
Tipp
Hilfreiche Vorlagen nutzen
Nimm die Vorlage von gewerbeanmeldung24.de zur Hilfe, um deine Gewerbeanmeldung ganz einfach online auszufüllen.
Nebengewerbe anmelden: Voraussetzungen, Pflichten und Besonderheiten
Ein Nebengewerbe anmelden bedeutet nicht, dass du weniger Verantwortung trägst als bei einem Hauptgewerbe. Auch im Nebenerwerb gelten die gleichen gesetzlichen Regeln für deinen Gewerbebetrieb. Wer Einkünfte erzielt, unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 GewO, unabhängig davon, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe liegt vor, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung ausübst. Das kann neben einem Vollzeitjob, während des Studiums, im Ruhestand oder auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld der Fall sein.
Wichtig ist: Ein Nebengewerbe beschreibt nur den zeitlichen Umfang der Tätigkeit, nicht die Rechtsform oder Größe des Betriebs.
Beispiele:
- Nachhilfeunterricht
- Hundesitting
- Online-Dienstleistungen im Homeoffice
- handwerkliche Tätigkeiten im kleinen Rahmen
Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, musst du dein Nebengewerbe anmelden.
Diese Vorteile bietet dir ein Nebengewerbe
Ein nebenberuflicher Gewerbebetrieb bringt einige klare Pluspunkte mit sich:
- Realitätscheck für deine Geschäftsidee: Du kannst testen, ob dein Angebot am Markt funktioniert, ohne sofort deine Hauptbeschäftigung aufzugeben.
- Finanzielle Absicherung durch dein Haupteinkommen: Dein Gehalt oder deine andere Haupttätigkeit sichert deine laufenden Kosten. Das reduziert den Druck, sofort hohe Gewinne erzielen zu müssen.
- Flexibilität bei deiner Lebenssituation: Ein Nebengewerbe kannst du nicht nur als Arbeitnehmer starten. Auch Studierende, Arbeitssuchende, Rentner oder Personen in Elternzeit dürfen einen Nebenerwerb anmelden, sofern sie die jeweiligen sozial- und arbeitsrechtlichen Vorgaben beachten.
- Schrittweiser Übergang in den Vollerwerb möglich: Entwickelt sich dein Gewerbebetrieb positiv, kannst du ihn später in ein Hauptgewerbe umwandeln.
Ab wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Viele stellen sich die Frage: Ab wann muss man ein Nebengewerbe anmelden? Die Antwort ist eindeutig: Sobald deine Tätigkeit die Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt, greift die gesetzliche Anzeigepflicht.
Das bedeutet:
- Du handelst selbstständig und eigenverantwortlich.
- Die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt.
- Du hast Gewinnerzielungsabsicht.
- Du generierst Einnahmen.
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen. Als Richtwert gelten etwa zwei Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Gewerbeanmeldung rückwirkend meist noch möglich. Wartest du deutlich länger, riskierst du ein Bußgeld. Auch ein kleiner Nebenverdienst ändert daran nichts. Es gibt keinen Freibetrag, der dich von der Anmeldungspflicht befreit.
Nebengewerbe anmelden: Was muss ich beachten?
Wenn du ein Nebengewerbe gründen willst, läuft die Anmeldung grundsätzlich wie bei jedem anderen Gewerbe.
- Zuständiges Gewerbeamt oder Ordnungsamt kontaktieren
- Formular zur Gewerbeanzeige ausfüllen
- Personalausweis vorlegen
- ggf. Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise beifügen
- Gebühr bezahlen (ca. 10 – 65 Euro)
In vielen Städten kannst du dein Nebengewerbe online anmelden. Die Anmeldung für das Nebengewerbe erfolgt immer am Ort der Betriebsstätte, nicht zwingend am Wohnort.
Nach erfolgreicher Gewerbeanzeige erhältst du deinen Gewerbeschein. Anschließend informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Stellen wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Kammern.
Anmeldung des Nebengewerbes als Arbeitnehmer
Wenn du neben deinem Vollzeitjob ein Kleingewerbe neben Vollzeitjob führen möchtest, solltest du Folgendes beachten:
- Prüfe deinen Arbeitsvertrag.
- Informiere deinen Arbeitgeber.
- Beachte ein mögliches Wettbewerbsverbot.
- Deine Nebentätigkeit darf deine Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigen.
- Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche darf nicht dauerhaft überschritten werden.
- Als Richtwert gelten maximal 18 – 20 Wochenstunden für den Nebenerwerb.
Auch wenn in Deutschland Gewerbefreiheit gilt, können arbeitsvertragliche Pflichten Einschränkungen mit sich bringen.
Nebenerwerb anmelden bei Arbeitslosigkeit
Wenn du arbeitslos gemeldet bist und einen Nebenerwerb anmelden möchtest, gelten besondere Regeln:
- Maximal 15 Wochenstunden
- Maximal 165 Euro Gewinn pro Monat
Überschreitest du diese Grenzen, kann dein Anspruch auf Leistungen entfallen oder gekürzt werden. Die Tätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Nebengewerbe als Student oder Schüler
Auch als Student oder Schüler darfst du ein Nebengewerbe anmelden. Wichtig ist jedoch, dass dein Studium oder deine schulische Ausbildung weiterhin im Mittelpunkt steht. Für Studierende gilt in der Regel die sogenannte 20-Stunden-Grenze: Während der Vorlesungszeit solltest du nicht dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche selbstständig tätig sein. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, kann deine Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft werden.
Zusätzlich musst du Einkommensgrenzen beachten. Einnahmen aus dem Nebengewerbe können auf BAföG oder Kindergeld angerechnet werden. Überschreitest du die jeweiligen Freibeträge, kann sich die Höhe der Förderung oder der Anspruch insgesamt verändern. Deshalb solltest du deine Umsätze und Gewinne sorgfältig dokumentieren und frühzeitig prüfen, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen dein Nebenerwerb hat.
Auch Schüler dürfen grundsätzlich ein Nebengewerbe gründen, benötigen jedoch in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Bei Minderjährigen ist außerdem zu beachten, dass bestimmte Verträge oder geschäftliche Verpflichtungen nur eingeschränkt wirksam sind.
Nebengewerbe anmelden während Promotion oder Weiterbildung
Auch während einer Promotion, Weiterbildung oder eines Studiums kannst du ein Nebengewerbe gründen. Erhältst du beispielsweise Honorare für Vorträge, Beratungen oder Projektarbeiten und übst diese Tätigkeit selbstständig mit Gewinnerzielungsabsicht aus, greift die gewerberechtliche Anzeigepflicht. In diesem Fall musst du – sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt – dein Nebengewerbe anmelden.
Mit der offiziellen Anmeldung stellst du sicher, dass deine Einnahmen korrekt erfasst werden und du betriebliche Ausgaben wie Fachliteratur, Technik oder Reisekosten steuerlich berücksichtigen kannst. Achte jedoch darauf, dass dein Nebenerwerb langfristig auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Dauerhafte Verluste können dazu führen, dass das Finanzamt die Tätigkeit kritisch prüft.
Nebengewerbe und Steuern: Das gilt im Nebenerwerb
Viele glauben, im Nebengewerbe gäbe es steuerliche Sonderregeln. Das ist nicht der Fall.
Die Steuern im Nebengewerbe entsprechen denen eines Hauptgewerbes. Relevante Steuerarten sind:
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen.
- Gewerbesteuer: Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Erst darüber wird Gewerbesteuer fällig.
- Einkommensteuer: Alle Einkünfte aus dem Nebengewerbe müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Welche Buchführung braucht es im Nebengewerbe?
Auch wenn du dein Nebengewerbe nur im kleinen Umfang betreibst, musst du deinen Gewinn ermitteln und in deiner Steuererklärung angeben. Welche Form der Buchführung für dich gilt, hängt von deinem Umsatz und Gewinn ab, nicht davon, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist.
Solange dein Gewerbebetrieb im Jahr
- weniger als 800.000 Euro Umsatz und
- weniger als 80.000 Euro Gewinn
erzielt, genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Dabei stellst du deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. Diese Form der Gewinnermittlung ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung und für viele nebenberufliche Gründer völlig ausreichend.
Überschreitest du eine der genannten Grenzen, bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Das bedeutet:
- laufende Buchführung nach Soll und Haben
- Erstellung einer Bilanz
- Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Abgabe eines vollständigen Jahresabschlusses
Kleinunternehmen nebenberuflich anmelden – Geht das?
Wenn du ein Kleinunternehmen nebenberuflich anmelden möchtest, kombinierst du zwei Dinge: die nebenberufliche Selbstständigkeit (Nebengewerbe) und die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Wichtig ist die klare Trennung: Ein Nebengewerbe ist nicht automatisch ein Kleinunternehmen. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Du kannst sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreitet.
Entscheidest du dich für diese Regelung, weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst in der Regel keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das reduziert den bürokratischen Aufwand. Gerade bei einem Nebenerwerb ist das oft ein Vorteil.
Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung triffst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Anmeldung deines Nebengewerbes vom Finanzamt erhältst.
Nebengewerbe, Kleingewerbe und Kleinunternehmer – die Unterschiede
Die Begriffe werden häufig vermischt, beschreiben jedoch unterschiedliche Sachverhalte:
- Nebengewerbe beschreibt die zeitliche Einordnung deiner Tätigkeit. Du übst deinen Gewerbebetrieb neben einer Hauptbeschäftigung aus.
- Kleingewerbe beschreibt die Größe und Organisation deines Betriebs. Es handelt sich um einen nicht kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb.
- Kleinunternehmer ist eine umsatzsteuerliche Einstufung nach dem Umsatzsteuergesetz.
Ein Nebengewerbe kann gleichzeitig ein Kleingewerbe sein. Ein Kleingewerbe kann haupt- oder nebenberuflich geführt werden. Ein Kleinunternehmer kann sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb tätig sein. Diese Begriffe sind also kombinierbar, aber nicht identisch.
Was bedeutet das für dich konkret? Als Kleingewerbetreibender giltst du rechtlich nicht als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Das hat praktische Folgen:
- Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
- Du unterliegst nicht der Pflicht zur doppelten Buchführung.
- Für dich genügt in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Ob du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist davon unabhängig. Sie betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer und hat nichts mit der Frage zu tun, ob dein Kleingewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich betrieben wird.
Wenn du ein Kleingewerbe neben Vollzeitjob steuerlich korrekt führen möchtest, gelten für dich dieselben steuerlichen Regeln wie für jeden anderen Gewerbebetrieb. Deine Einkünfte aus dem Nebenerwerb werden mit deinem Einkommen aus dem Hauptberuf zusammengerechnet und unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Ein steuerfreier „Nebenverdienst“ existiert nicht. Entscheidend ist vielmehr, wie hoch dein gesamtes Einkommen im Kalenderjahr ausfällt.
Sozialversicherung und Krankenversicherung im Nebengewerbe
Wenn du angestellt bist, bleibt deine Sozialversicherung grundsätzlich über deinen Hauptberuf bestehen.
Problematisch wird es, wenn:
- dein Nebengewerbe zeitlich oder finanziell überwiegt
- dein Einkommen aus dem Nebenerwerb höher ist als dein Angestelltengehalt
Dann kann eine Neueinstufung erfolgen. Die gesetzliche Unfallversicherungdeines Arbeitgebers deckt keine Unfälle im Nebengewerbe ab.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Ein Nebengewerbe oder Gewerbebetrieb darf nicht nur formal selbstständig sein. Arbeitest du dauerhaft fast ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber, bist in dessen Arbeitsorganisation eingebunden und unterliegst faktisch Weisungen, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. In diesem Fall prüfen die Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger, ob tatsächlich ein abhängiges Dienstverhältnis besteht. Die Folge können Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sein. Achte deshalb darauf, unternehmerisch eigenständig aufzutreten und mehrere Auftraggeber zu haben.
Nebengewerbe ummelden oder erweitern
Dein Nebengewerbe ist angemeldet – aber was passiert, wenn sich etwas ändert? In bestimmten Fällen greift erneut die gesetzliche Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung. Dann musst du dein Nebengewerbe ummelden.
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn:
- sich dein Tätigkeitsbereich wesentlich ändert (z. B. von reiner Beratung hin zum Verkauf eigener Produkte)
- du neue Leistungen oder Produkte dauerhaft aufnimmst, die nicht von der ursprünglichen Gewerbeanzeige erfasst waren
- du den Betriebssitz innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde verlegst
- du eine Zweigniederlassung oder weitere Betriebsstätte eröffnest
Hinweis zu Sonderbereichen
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbebetrieb. Tätigkeiten der Urproduktion (z. B. Forstwesen, Jagdwesen) oder bestimmte freie Berufe unterliegen anderen Regelungen.
Für einige erlaubnis- oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten reicht die reine Gewerbeanzeige nicht aus. In diesen Fällen prüft die zuständige Behörde zusätzlich deine persönliche Zuverlässigkeit. Das betrifft beispielsweise das Reisegewerbe, den Handel mit hochwertigen Gütern oder bestimmte sicherheitsrelevante Dienstleistungen. Häufig musst du dafür ein Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Erst wenn die Behörde keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit hat, darfst du den Gewerbebetrieb aufnehmen.
Wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Anmelden eines Gewerbes
Kann ich meine Gewerbeanmeldung auch online durchführen?
Ja, du kannst dein Gewerbe online anmelden und hast dabei einen Vorteil gegenüber einem Behördengang, der unter Umständen lange andauert. Bei den meisten Gewerbeämtern kannst du deine Firma bzw. dein Gewerbe auch online anmelden und registrieren. Dieser Vorgang kann je nach Behörde variieren. Bei manchen Ämtern musst du neben der Online-Anmeldung bestimmte Dokumente noch per Post übermitteln. Die notwendigen Informationen erhältst du auf der Webseite des jeweiligen Amtes. Die erforderlichen Unterlagen gleichen sich mit den oben gelisteten Dokumenten.
Die Online-Registrierung bringt Vorteile mit sich. Du sparst dir Zeit, da du nicht zu jedem Behördengang antreten musst, was durchaus mit Wartezeiten verbunden sein kann.
Muss ich als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden?
Ja, auch als Kleinunternehmer musst du dein Kleingewerbe anmelden, wenn du gewerblich tätig bist. Als Kleinunternehmen gilt dein Unternehmen, wenn du die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nutzt. Diese gilt, wenn der Jahresgewinn im laufenden Geschäftsjahr bei weniger als 100.000 Euro liegt und der Umsatz im Vorjahr weniger als 25.000 Euro beträgt. Die Anmeldung ist jedoch vergleichsweise unkompliziert.
Was sind die Schritte für die Anmeldung als Kleinunternehmer?
- Gewerbeamt: An erster Stelle steht das Anmelden eines Gewerbes beim Gewerbeamt. Hier erhältst du den Gewerbeschein. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
- Finanzamt: Das Gewerbeamt leitet deine Daten an das Finanzamt weiter, das dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Hier kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen.
- Mitgliedschaft IHK oder HWK: Diese ist verpflichtend.
- Berufsgenossenschaft: Innerhalb einer Woche nach der Gründung musst du dein Kleingewerbe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
- Sozialversicherung: Du kannst eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen.
Kann ich den Ehepartner auf mein Unternehmen anmelden?
Sobald du als Einzelunternehmer deinen Ehepartner mit in dein Gewerbe anmeldest, findet eine Gewerbeerweiterung deines bestehenden Gewerbes statt. Da hier praktisch zwei Gesellschafter vorliegen, wandelt sich dein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) um. Diese Erweiterung trifft auf das gleiche Unternehmen, den gleichen Standort und dieselbe Tätigkeit zu. Dein Ehepartner erhält aber einen eigenen Gewerbeschein.
Darf ich zwei oder mehrere Gewerbe anmelden?
Ja, laut Gewerbeordnung § 3 hast du die Erlaubnis, zwei oder mehrere Gewerbe nebeneinander zu führen. Nimmst du zu deiner ersten gewerblichen Tätigkeit weitere Waren oder Dienstleistungen auf, musst du hierfür auch weitere Gewerbe anmelden bzw. das bestehende ummelden.
Die Ummeldung läuft fast genauso wie die Anmeldung deines Gewerbes. Für den Verwaltungsaufwand musst du mit einer Gebühr von 15 bis 60 Euro rechnen. Viele Gewerbeämter verzichten allerdings vollkommen auf Gebühren, und die Abmeldung ist meist kostenlos. Wie auch bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du das Finanzamt nicht separat informieren, da alle Informationen vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergegeben werden.
Sobald du dein existierendes Gewerbe mit neuen Produkten oder Leistungen ergänzt, verpflichtet der Gesetzgeber zu einer weiteren Gewerbeanmeldung. Wichtig ist, dass du jeweils separat und detailliert Buch führst.
Muss ich ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?
Du kannst ein Hauptgewerbe oder auch ein Nebengewerbe anmelden, wenn du dein Nebengewerbe offiziell betreibst. Im Formular der Gewerbeanmeldung musst du unter anderem Angaben dazu machen, ob du dein Gewerbe als Nebenerwerb oder Vollerwerb gründen möchtest.
Wer sich in Vollzeit ganz auf seine Selbstständigkeit konzentrieren möchte, meldet ein Gewerbe als Haupterwerb an. Als Faustformel solltest du dir dazu merken, dass alles unter 18 Arbeitsstunden in der Woche als Nebentätigkeit gilt. Außerdem darf diese Nebentätigkeit nicht umfangreicher werden als dein Haupterwerb. Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen willst, musst du somit ein Nebengewerbe anmelden. Diese Anmeldung erfolgt mit den erforderlichen Schritten wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe.
Für ein Nebengewerbe musst du bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen.
- Du gehst einer hauptberuflichen Tätigkeit nach. Diese steht an erster Stelle. Diese ist keine Freiberuflichkeit.
- Dein Einkommen und deine Arbeitszeit sind weniger bzw. kürzer im Vergleich zur Hauptbeschäftigung. Laut Krankenkasse darfst du für dein Nebengewerbe nur 18 Stunden in der Woche arbeiten.
- Dein Arbeitgeber muss deinem Nebengewerbe einwilligen.
- Mit einem Nebengewerbe läuft deine Sozialversicherung über deine Hauptbeschäftigung weiter.
- Du musst deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe informieren.
- Bei deiner Steuererklärung musst du die Einnahmen deines Nebengewerbes unter „Einnahmen aus Gewerbebetrieb“ eintragen.
Für dein Nebengewerbe kannst du eine beliebige Rechtsform wählen. Das kann auch ein Kleingewerbe sein. Die Behördenwege, um das Gewerbe anzumelden, bleiben identisch.
Studierende müssen hier besonders vorsichtig sein, denn für sie gilt, dass im Fall einer Überschreitung der Arbeitslimits die studentische Versicherung nicht mehr einspringt. Familienversicherte Studierende unterliegen zudem einer Beschränkung der Einkünfte.
Arbeitssuchende haben ebenfalls die jeweils geltenden Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch zu befolgen. Wer sich mehr als 15 Wochenstunden seinem eigenen Betrieb widmet, gilt nicht mehr als arbeitslos.
Weiterhin haben alle Arbeitnehmer zudem die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag zu erfüllen. Hierunter fällt zum Beispiel die Notwendigkeit, dem Arbeitgeber die Aufnahme dieser Tätigkeit zu melden bzw. sie genehmigen zu lassen. Alle Vor- und Nachteile einer Anmeldung eines Nebengewerbes heißt es, gründlich abzuwägen.
Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Ja, du darfst dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. In § 14 der Gewerbeordnung ist die Frist zur Anmeldung genau festgelegt. Wenn dein Anmeldetermin nicht zu weit zurückliegt, sind viele Gewerbeämter kulant und erlauben es, dass du dein Gewerbe rückwirkend anmelden kannst. Dir passiert nichts, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Verstreichen mehrere Wochen (maximal 60 Wochen), musst du im Extremfall ein Bußgeld bezahlen. Hast du dein Gewerbe nicht fristgerecht angemeldet, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und das Ordnungsamt wird sich bei dir melden.
Wie kann ich ein Gewerbe wieder abmelden oder ummelden?
Die Abmeldung sowie die Ummeldung erfolgen jeweils beim zuständigen Gewerbeamt. Bei Änderungen, Standortwechsel, Namensänderung oder jeglichen Erweiterungen ist eine Ummeldung nötig.
Ort: Wo findet die Betriebsprüfung statt?
Nach der Betriebsprüfungsordnung soll die Betriebsprüfung in der Regel im Unternehmen stattfinden. Nur wenn du in deinem Unternehmen definitiv keinen Platz für den Prüfer hast (oder aus plausiblen Gründen überhaupt keine Zeit), sind zwei Alternativen denkbar:
- Prüfung in der Kanzlei deines Steuerberaters: Der Vorteil ist, dass dir der Steuerberater die Last der Betriebsprüfung durch das Finanzamt abnimmt. Durch seine Erfahrungen mit Betriebsprüfern sicherlich nicht verkehrt. Der Nachteil ist hingegen, dass die Betriebsprüfung beim Steuerberater meist sehr kostspielig ist. Doch was kostet eine Betriebsprüfung? Die Kosten für einen Steuerberater variieren und sind abhängig vom Umfang sowie der Dauer der Prüfung. Die Beratungskosten, die auf dich zukommen, solltest du bei diesem Prüfungsort stets vorab vereinbaren.
Tipp: Es ist immer ratsam, Rückstellungen für eine potenzielle Betriebsprüfung zu bilden. Bei der Berechnung der anfallenden Kosten kann dir dein Steuerberater helfen. - Prüfung im Finanzamt: Der Vorteil ist, dass du deine gesamten Buchhaltungsunterlagen ins Finanzamt bringst und erst mal nur abwarten musst. Der Nachteil ist, dass der Prüfer möglicherweise mehr Zeit zum Prüfen hat als bei dir vor Ort.
In jedem Fall gilt: Soll die Betriebsprüfung im Zuge der Anmeldung deines Gewerbes nicht in deiner Firma stattfinden, musst du die Gründe schriftlich plausibel erläutern. Gerade bei Platzproblemen wird der Prüfer aber in der Regel kein Problem damit haben, einen anderen Prüfungsort zu akzeptieren.

