Widerrufsrecht: Dieses Verbraucherrecht müssen Unternehmer kennen

Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist für E-Commerce und Versandhandel ein ganz entscheidender Punkt. Denn es räumt den Konsumenten das Recht ein, unter bestimmten Umständen einen Kauf innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen und die Ware zurückzuschicken. Und dies auch und gerade dann, wenn kein Mangel der Kaufsache vorliegt. In diesem Beitrag liest du, was du als Unternehmer zum Widerrufsrecht wissen solltest und wie du dich auf die korrekt Ausübung in der Praxis vorbereiten kannst.

Zuletzt aktualisiert am 24.07.2025
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Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist EU-weit einheitlich

Das Widerrufsrecht für private Endkunden gilt gleichermaßen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und gibt dem Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware von seinem Kauf zurückzutreten. Für EU-weit agierende Online-Händler bedeutet dies in der Praxis eine erhebliche Vereinfachung: Wer über Webshops in verschiedenen EU-Ländern verkauft, für den gelten in den verschiedenen Staaten die gleichen Regelungen. Das bringt Rechtssicherheit und reduziert das Risiko juristischer Fehler.

Info

Praxistipp: B2B kein Widerrufsrecht

Wenn du auch oder gar ausschließlich an andere Unternehmer verkaufst, also im B2B-Bereich tätig bist, dann gilt für solche Geschäfte das Widerrufsrecht nicht. Denn es handelt sich dabei um ein reines Verbraucherschutzrecht. Du kannst deinen gewerblichen Kunden zwar auf freiwilliger Basis ein Widerrufsrecht einräumen, musst dies jedoch nicht.

Die Voraussetzung: Der Verbraucher muss den Widerruf erklären

In der Vergangenheit konnte ein Konsument die bestellte Ware auch kommentarlos zurücksenden, um von seinem Widerrufsrecht gegenüber dem UnternehmerGebrauch zu machen. War dies der Fall, wusste der Händler oft nicht, ob es sich um einen Mangel am Produkt oder einen simplen Widerruf handelte. Dies geht inzwischen nicht mehr. Der Verbraucher muss seinen Widerruf seit geraumer Zeit dem Händler gegenüber eindeutig erklären. Begründen muss er ihn allerdings nicht. Zur Fristwahrung genügt es, wenn der Verbraucher den Widerruf rechtzeitig rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen absendet.

Es ist keine verbindliche Form vorgeschrieben. Verbraucher können somit auch telefonisch widerrufen. Zudem müssen sie in ihrer Erklärung nicht unbedingt das Wort „Widerruf“ verwenden. Es muss daraus jedoch hervorgehen, dass sie die Ware nicht behalten, sondern zurückgeben und dafür den Kaufpreis erstattet haben wollen.

Händler kann Verbrauchern die Rücksendekosten auferlegen

Ein häufiger Streitfall bei einem Widerruf sind die Rücksendekosten. Im Falle eines Widerrufs muss der Käufer die Rücksendekosten tragen – unabhängig vom Warenwert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass du als Online-Händler potenzielle Käufer über diese Rechtsfolge korrekt im Rahmen der Widerrufsbelehrung informierst.

Achtung

Angaben zu Rücksendekosten

Bei nicht paketversandfähiger Ware musst du als Online-Händler die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung angeben.

Selbstverständlich darfst du die Rücksendekosten freiwillig selbst übernehmen. Wenn du dich dazu entschließt, solltest du dies im Rahmen deiner Vertriebsstrategie werbewirksam kommunizieren und nutzen, um dich von Mitbewerbern abzuheben.

Nach Widerruf müssen nur Standard-Versandkosten erstattet werden

Als Online-Händler kannst du bei Erstattungen von Versandkosten sparen: Bei einem Widerruf musst du dem Verbraucher neben dem Warenwert nur die Standard-Versandkosten erstatten, die für die Zusendung der Ware entstanden sind – also für das Versenden vom Händler zum Verbraucher. Hat der Kunde sich die bestellte Ware mit einer teuren Expresslieferung schicken lassen, muss er die Mehrkosten selbst tragen – und nicht du als Händler.

Achtung

Zahlungsmittel bei Rückerstattung beachten

Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, musst du für die Rückzahlung grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das dieser bei der Bezahlung der Waren gewählt hat. Einzige Ausnahme: Es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Du kannst deinen Kunden also z.B. auch anbieten, dass diese auf freiwilliger Basis die Erstattung in Form eines Gutscheins oder einer Gutschrift auf ihr Kundenkonto wählen können.

Widerrufsrecht wird zeitlich begrenzt

Die Widerrufsfrist beträgt EU-weit einheitlich 14 Tage. Ihr Beginn ist von der Vertragsart beziehungsweise dem Vertragsgegenstand abhängig. Wenn du beispielsweise via Internet Waren ohne Finanzierung verkaufst, beginnt die Widerrufsfrist, sobald die Ware oder ggf. die letzte Teillieferung beim Verbraucher vollständig eingegangen ist.

Wird der Verbraucher nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, endet die Widerrufsfrist spätestens 12 Monate, nachdem die übliche 14-Tage-Widerrufsfrist verstrichen ist.

Tipp

Praxistipp: Widerrufsbelehrung korrekt gestalten

  • Form: Die Widerrufsbelehrung muss zum einen ständig verfügbar und leicht erreichbar in deinem Webshop vorhanden sein, also z.B. als Text unter dem Menüpunkt „Widerrufsbelehrung“ o.ä. Diesen kannst du am besten in der Website-Fußzeile (Footer) neben den anderen Menüpunkten für verpflichtende Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB platzieren. Zum anderen muss der Verbraucher aber auch auf einem „dauerhaften Datenträger“ spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss informiert werden. Du solltest den Text der Widerrufsbelehrung also zusätzlich etwa als PDF-Datei an die von deinem Shop-System automatisch erstellte E-Mail zur Bestätigung des Bestelleingangs anhängen.
  • Inhalt: Den Text deiner Widerrufsbelehrung musst du nicht selbst formulieren. Du solltest dich vielmehr an das amtliche Muster des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) halten. Dieses musst du „nur“ noch mit deinen individuellen Angaben versehen, also etwa deiner Anschrift, deinen Kontaktdaten etc. Übrigens: Die Angabe einer Telefonnummer ist inzwischen Pflicht, eine evtl. existente Faxnummer muss hingegen nicht mehr zwingend angegeben werden. Wenn du aber z.B. auch einen Messenger, z.B. WhatsApp, offiziell für die Kundenkommunikation nutzt, ist zusätzlich auch diese Rufnummer bzw. Kennung in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen.
  • Ausnahmen: Denke bei der inhaltlichen Gestaltung deiner Widerrufsbelehrung auch an etwaige Ausnahmefälle, die du dort anführen kannst. Wenn du also beispielsweise Anzüge auf Kundenwunsch maßanfertigst, kannst und solltest du diese Produkte vom Widerrufsrecht ausklammern, indem du dies explizit in der Widerrufserklärung angibst.
  • Erlöschen: Wenn du Dienstleistungen oder digitale Produkte wie etwa Videos, Musik oder Computerspiele zum Download anbietest, solltest du den Bestellprozess in deinem Onlineshop so gestalten, dass deine Kunden vor Abgabe der Bestellung per Mausklick ihr Einverständnis bestätigen müssen, dass ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die Erbringung der Dienstleistung bzw. der Download oder Zugriff auf die digitalen Produkte beginnt. Du musst deinen Kunden dann allerdings eine Kopie dieser Verzichtserklärung auf einem „dauerhaften Datenträger“ (z.B. PDF-Datei als Mail-Anhang) übersenden.
  • Formular: Es gibt ein amtliches Muster für ein Widerrufsformular, welches du ebenfalls unter dem Menüpunkt „Widerrufserklärung“ bereitzustellen hast. Dieses Formular können deine Kunden dann zwecks Erklärung des Widerrufs nutzen, müssen es aber nicht. Sie können alternativ eine E-Mail schreiben oder anrufen. Deine Pflicht zur Bereitstellung dieses Formulars besteht aber in jedem Fall.