Wer kann sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben?
Grundsätzlich können alle privaten Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen für Groß- und Kleinunternehmer teilnehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Allerdings solltest du dir genau überlegen, ob du dich auf eine Ausschreibung bewirbst, bei der du mit großen Unternehmen konkurrierst oder bei denen erhebliche Risiken bestehen (z. B. große Bauvorhaben). Zwar werden die meisten Großaufträge in Lose (Abschnitte) aufgeteilt, damit auch kleinere Unternehmen zum Zuge kommen können. Hier musst du aber im Einzelfall genau prüfen, ob überhaupt die Möglichkeit einer Chance besteht, an einen solchen Teilauftrag zu gelangen.
Für die meisten Kleinunternehmen sind kommunale Ausschreibungen oder Ausschreibungen anderer lokaler Träger häufig interessanter; auch deshalb, weil Städte, Gemeinden oder Schulen häufig Firmen aus der Region bevorzugen und diese Vorhaben häufig auch vollständig von kleinen Betrieben „zu stemmen“ sind. Außerdem gibt es für kleinere Aufträge oft weniger Wettbewerber. Achte darauf, dass du dich bei einem Großprojekt finanziell nicht übernimmst. Mit einem Liquiditätsplaner stellst du sicher, dass dein Geldfluss nicht versandet.
Öffentliche Ausschreibungen: So funktioniert das Verfahren
Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, Aufträge grundsätzlich auszuschreiben, also öffentlich bekannt zu machen; eine direkte Vergabe einer öffentlichen Ausschreibung für einzelne Kleinunternehmer, z. B. durch eine Schule, ist bei diesem Verfahren nicht möglich. Ziel des Verfahrens ist es, sicherzustellen, dass alle Interessenten gleiche Chancen haben, einen Auftrag zu erhalten.
Von dieser Regel gibt es 2 wichtige Ausnahmen:
- die beschränkte Ausschreibung
- die freihändige Vergabe
Diese Formen der Auftragsvergabe können vom Auftraggeber gewählt werden, wenn bestimmte Wertgrenzen unterschritten werden: Die Wertgrenzen sind auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene unterschiedlich und müssen von dir erfragt bzw. gesucht werden. Gib in eine Suchmaschine z. B. die Begriffe „öffentliche Ausschreibung“ und „Wertgrenze“ ein, oder nimm Kontakt zum potenziellen Auftraggeber auf. Die beiden Verfahren im Detail:
- Bei der beschränkten Ausschreibung werden mindestens 3 geeigneten Firmen Ausschreibungsunterlagen zugesandt, mit der Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Beschränkte Ausschreibungen werden auch vorgenommen, wenn z. B. eine vorherige „normale“ öffentliche Ausschreibung erfolglos war oder wenn es sich um besonders dringende Arbeiten handelt.
- Bei der freihändigen Vergabe musst du keine besonderen Vorschriften beachten, sondern kannst über die Angebotsinhalte verhandeln. Eine freihändige Vergabe kann aus den gleichen Gründen vorgenommen werden wie die beschränkte Ausschreibung, oder auch dann, wenn nur eine bestimmte Firma in der Lage ist, eine Aufgabe zu erfüllen.
Ab einem bestimmten Auftragsvolumen (sog. Schwellenwert) müssen öffentliche Ausschreibungen europaweit erfolgen; das bedeutet in der Regel, dass du es mit noch mehr Wettbewerbern zu tun bekommst. Bei klassischen öffentlichen Auftraggebern liegen die Schwellenwerte bei normalen Dienstleistungen bei 215.000 EUR, bei Bauleistungen bei 5,38 Mio. EUR.
Tipp
Wende dich an deine IHK
Die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern verfügen über Auftragsberatungsstellen für Kleinunternehmer, die dich bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen kostenlos unterstützen. Du kannst dich bei deiner Kammer auch in eine Unternehmensdatenbank eintragen lassen. Viele öffentlichen Auftraggeber fragen hier gezielt nach, welche Unternehmen für eine bestimmte Leistung in Betracht kommen. Der Eintrag ist vor allem dann hilfreich, wenn du dich an beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben beteiligen willst. Eine Liste der Auftragsberatungsstellen findest du unter www.abst.de.
Wenn du öffentliche Aufträge erhalten möchtest, musst du vor allem die Regelungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beachten. In diesen Vorschriften sind alle Bestimmungen und Fristen für die Auftragsvergabe und Ausführung enthalten. Du findest diese Regelungen beispielsweise im Bundesanzeiger für öffentliche Ausschreibungen.
Zusätzlich solltest du dich mit den Vorschriften der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) vertraut machen, um alle relevanten Regelungen zu kennen. Insbesondere für kleine Unternehmen ist diese Regelung interessant.
Schritt für Schritt: So kommst du an öffentliche Aufträge
Um an öffentliche Ausschreibungen zu gelangen, solltest du als Kleinunternehmer daher schrittweise vorgehen. Suche auf deutschen Ausschreibungsportalen, etwa der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD), nach der Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch beim Bund (bund.de) kannst du öffentlichen Ausschreibungen entdecken.
Schritt 1: Verschaffe dir einen Überblick
Leider gibt es keine zentrale Stelle, in der alle öffentlichen Ausschreibungen gelistet werden. Daher musst du dich selbst darum kümmern, die für dich interessanten Ausschreibungen zu finden. Eine gute Recherche-Quelle ist das Internet. Die elektronische Suche und Vergabe ist inzwischen bei nahezu allen Auftraggebern obligatorisch. Die wichtigsten Datenbanken sind:
- https://www.evergabe-portal.de
- www.evergabe-online.de
- www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
- www.vergabereport.de
- www.subreport.de
Hier findest du auch genaue Anweisungen oder Demos, aus denen du sehen kannst, wie du bei der Ausschreibung im Einzelfall vorgehen musst. Findest du auf diesen Vergabeplattformen keine geeigneten Ausschreibungen, wende dich am besten an die Beratungsstellen deiner Kammer und lass dir weitere Alternativen nennen.
Tipp: Um Zugang zu den öffentlichen Ausschreibungen für Kleinunternehmer zu erhalten, musst du in den meisten Fällen eine Anmelde- und/oder Grundgebühr bezahlen. Auch die Zusendung bzw. das Herunterladen von Ausschreibungsunterlagen ist kostenpflichtig. Je nach Vergabestelle bzw. Ausschreibung fallen Gebühren zwischen 10 und 100 EUR an. Bei www.vergabereport.de zahlst du nur, wenn du Unterlagen herunterlädst.
Schritt 2: Lass dich registrieren
Wenn du potenzielle öffentliche Auftraggeber gefunden hast, solltest du möglichst telefonisch Kontakt mit den Vergabestellen aufnehmen und erfragen, was du genau tun musst, um dich als neuer Auftragnehmer registrieren zu lassen, und welche Daten hierfür notwendig sind. Meist musst du dich persönlich oder schriftlich vorstellen oder du musst einen Fragebogen ausfüllen. In jedem Fall werden deine persönlichen Daten und dein Produktions- oder Dienstleistungsangebot sowie ggf. Tätigkeitsschwerpunkte abgefragt. Einige Stellen verlangen schon für die Registrierung weitere Unterlagen, etwa
- Unbedenklichkeitserklärungen vom Finanzamt oder von der Berufsgenossenschaft
- einen Nachweis zur Betriebshaftpflicht oder deine Umsätze der vergangenen 2 bis 3 Geschäftsjahre
Schritt 3: Beachte mögliche Ausschlusskriterien
Wenn du dich um öffentliche Aufträge bewirbst, musst du dich strikt an die Vergaberichtlinien halten. Das bedeutet auch, dass du als Kleinunternehmer wissen musst, wann du von der Vergabe für eine öffentlichen Ausschreibung ausgeschlossen wirst. Die wichtigsten Kriterien, die zu einem Ausschluss führen, sind:
- Verspätete Angebotsabgabe
- Fehlende Rechtsverbindlichkeit (keine persönliche Unterschrift)
- Abgabe des Angebots in einem nicht verschlossenen Umschlag
- Fehlerhaftes oder unvollständiges Angebot, z. B. ohne Preise oder genaue Leistungsbezeichnung
- Unerlaubte Änderungen an den Verdingungsanlagen
- Nicht eindeutige Änderungen an deinen Eintragungen
- Nachweis unzulässiger Preisabsprachen mit anderen Bietern
- Einreichung unzulässiger Änderungen oder Nebenangebote
- Unzulässige oder falsche Angaben zu deiner Tätigkeit und/oder Leistungsfähigkeit
- Einreichung eines zugelassenen Nebenangebots zusammen mit den anderen Unterlagen sowie fehlender Kennzeichnung des Nebenangebots (vgl. Schritt 4)
Darüber hinaus kannst du ausgeschlossen werden, wenn du nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet bist, wenn du Steuern oder Abgaben nicht bezahlt hast, wenn du Insolvenz anmelden musst bzw. sich dein Betrieb in Liquidation befindet.
Schritt 4: Wähle nur geeignete Ausschreibungen aus
Nimm besser nur an öffentlichen Ausschreibungen für Kleinunternehmer teil, die du auch umsetzen kannst. Das gilt sowohl für die fachliche Qualifikation als auch wirtschaftlich. Als Faustregel gilt: Bewirb dich nur um Aufträge, die 20-30 Prozentdeines aktuellen Jahresumsatzes nicht überschreiten. Mit der Begrenzung vermeidest du, dass du zu sehr von einem einzelnen Auftraggeber abhängst. Nimmt dich der öffentliche Auftrag auch zeitlich zu sehr in Anspruch, kannst du dich nicht mehr in ausreichendem Maß um andere Aufträge und/oder die Kundenakquise neuer Klienten kümmern. Bekommst du dann keine öffentlichen Anschlussaufträge mehr, drohen Umsatz- und Gewinneinbrüche und meist auch Probleme mit der Liquidität.
Tipp: Missverständnisse vermeiden
Wenn du in den Ausschreibungsunterlagen etwas nicht verstehst oder wenn du Fehler entdeckst, nimm Kontakt mit der Vergabestelle auf, um Missverständnisse und Fehler bei der Angebotsabgabe zu vermeiden. So zeigst du den Verantwortlichen auch, dass du etwas vom Fach verstehst und ernsthaft an einem Auftrag interessiert bist.
Bei einigen Ausschreibungen sind Nebenangebote zulässig. Diese kannst du einreichen, wenn du die ausgeschriebenen Arbeiten besser oder anders lösen willst als in der Ausschreibung formuliert. Du darfst deine Lösung dann zusätzlich zum Hauptangebot vorschlagen. Achte strikt darauf, dass du beide Angebote erkennbar voneinander trennst.
Tipp: Achte auf Effizienz
Versuche bevorzugt, an Aufträge aus beschränkten Ausschreibungen bzw. freihändigen Vergaben zu gelangen. Du hast dort mit weniger Wettbewerbern zu kämpfen als bei regulären Ausschreibungen. Stell dich bei den Vergabestellen unbedingt persönlich vor und halte den Kontakt. Das erhöht deine Chance, an Aufträge zu gelangen.
Beispiel aus der Praxis: Öffentliche Ausschreibung für Kleinunternehmer
Peter Heiser ist Schreinermeister und Gründer eines Kleinunternehmens. Zu seinen Kunden gehören Privatpersonen und Gewerbetreibende. Heiser hat sich mit seinem Angebot auf Innenausbau sowie die Fertigung von Türen und Fenstern spezialisiert. Von einem befreundeten Unternehmer erfährt er, dass bei einer staatlichen Ausschreibung in seiner Gemeinde 2 Schulen renoviert werden sollen. Dabei ist geplant, auch Türen und Fenster zu erneuern. Heiser beschließt, sich zunächst um einen Auftrag zum Fensterwechsel zu bewerben.
Zunächst informiert er sich im Internet über die grundlegenden Regeln des Vergabeverfahrens, der Bewerbung und der Vertragsbedingungen seiner Kommune. Dann sucht er sich die zuständige örtliche Stelle für die öffentliche Auftragsvergabe heraus und nimmt Kontakt mit dem Sachbearbeiter auf. Heiser erkundigt sich, wie er genau vorgehen muss, wenn er an einen Auftrag zum Austausch der Fenster gelangen möchte. Er signalisiert dabei, dass er auch und vor allem an beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben interessiert ist.
Heiser erfährt, wo er sich registrieren muss, um in die Unternehmerdatei aufgenommen zu werden und welche Informationen hierfür von ihm verlangt werden. U. a. muss er eine Selbstauskunft inklusive Eigenerklärung ausfüllen. Der Sachbearbeiter empfiehlt ihm außerdem, eine schriftliche Mappe zu seinem Unternehmen zusammenzustellen, aus der ersichtlich ist, wo Heisers Arbeitsschwerpunkte und Stärken liegen. Gleichzeitig rät der Sachbearbeiter Heiser, sich persönlich vorzustellen, damit er bei der Vergabestelle bekannt ist und so die Chancen auf einen Auftrag erhöht. Heiser stellt alle Unterlagen für den Auftrag zusammen und gibt seine Bewerbung um einen Auftrag zum Fensterwechsel vollständig und fristgerecht ab.
Nach einigen Tagen erfährt er, dass sein Angebot ausgewählt wurde und er den Auftrag erhält, die Fenster bei einer der beiden Schulen auszutauschen. Nach dem Erfolg beschließt Heiser, sich künftig regelmäßig um öffentliche Aufträge zu bemühen und die öffentliche Hand – neben privaten Personen und Gewerbetreibenden – dauerhaft als drittes Standbein zu gewinnen.