Abgrenzungsrechnung einfach erklärt
Das Rechnungswesen eines Unternehmens unterteilt sich in die Finanzbuchhaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), kurz Kostenrechnung. Die Abgrenzungsrechnung stellt nun die Daten aus der Finanzbuchhaltung für die KLR bereit bzw. bereitet sie entsprechend auf. Für die KLR benötigen Sie nur die Kosten und Leistungen, die dem Betriebsziel dienen. Nicht relevante Erträge und Aufwendungen bleiben unberücksichtigt. Zudem listen Sie im Rahmen der Abgrenzungsrechnung die betrieblichen Kosten vollständig auf, also auch diejenigen, die in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst wurden.
Finanzbuchhaltung (Fibu)
- Externes Rechnungswesen
- Gesetzlich normiert
- Alle Aufwendungen & Erträge (Buchführung)
- Unternehmensergebnis: Relevant für Besteuerung
- Rechnungskreis 1 (RK 1)
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Internes Rechnungswesen
- Freie Durchführung
- Alle Kosten & Leistungen (Kerngeschäft)
- Betriebsergebnis: Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
- Rechnungskreis 2 (RK 2)
Die Abgrenzungsrechnung stellt eine Art „Brücke“ zwischen der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung dar. Nicht alle Beträge können unverändert von der Fibu in die KLR „hinüberwandern“. Manche werden abgegrenzt, andere müssen durch Korrekturen angepasst werden. Um den Vorgang übersichtlicher zu gestalten, kommen im Rechnungswesen Ergebnistabellen zum Einsatz.
Info
Die Aufgabe der Abgrenzungsrechnung zwischen Fibu und KLR
Die Finanzbuchhaltung errechnet den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens und berücksichtigt dabei alle Aufwendungen und Erträge eines Jahres, betriebsbedingte wie betriebsfremde. Die Kosten- und Leistungsrechnung dagegen berücksichtigt nur diejenigen Aufwendungen und Erträge, die den eigentlichen Betrieb – die Beschaffung, die Produktion und den Absatz – betreffen. Mit der Abgrenzungsrechnung werden diese Unterschiede herausgearbeitet und man erhält damit genauen Aufschluss über den Erfolgsbeitrag des Kerngeschäfts eines Unternehmens.
Verfahrensweisen mit verschiedenen Kostenarten
Die Kosten und Aufwendungen, die bei der Abgrenzungsrechnung zum Zuge kommen, sind Grundkosten, der neutrale Aufwand und kalkulatorische Kosten. Mit ihnen wird jeweils unterschiedlich verfahren.
Grundkosten
Wenn Sie eine Abgrenzungsrechnung durchführen, übernehmen Sie nur die Aufwendungen und Erträge von der Finanzbuchhaltung in die Kosten- und Leistungsrechnung, die „betriebsbedingt“, „periodenrichtig“ und „gewöhnlich“ sind. Bei den Grundkosten ist dies der Fall. Löhne, Gehälter, Miete und Materialkosten etwa übertragen Sie in gleicher Höhe von den Konten der Finanzbuchhaltung in die KLR. Es sind keine weiteren Berechnungen notwendig. Gleiches gilt auch für die Erlöse verkaufter Waren.
Neutrale Aufwendungen
Neutrale Aufwendungen bleiben bei der Kosten- und Leistungsrechnung unberücksichtigt. Sie sind zwar in der Finanzbuchhaltung verzeichnet, werden aber im Zuge der Abgrenzungsrechnung abgegrenzt und somit nicht in die KLR übernommen. Hierzu zählen:
- betriebsfremde Aufwendungen (z. B. Spenden)
- periodenfremde Aufwendungen (z. B. Steuernachzahlungen, Steuerrückzahlungen, im Voraus bezahlte Miete)
- außerordentliche Aufwendungen (z. B. Feuerschäden, Diebstähle oder Schäden durch Naturkatastrophen)
In gleicher Weise verfahren Sie mit neutralen Erträgen. Zinserträge und Einnahmen aus Dividenden beispielsweise grenzen sie als betriebsfremde Erträge ab.
Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Kosten übernehmen Sie von der Finanzbuchhaltung in die KLR, da sie die drei oben genannten Kriterien erfüllen. Die Beträge müssen hier allerdings erst entsprechend korrigiert werden. Wenn zum Beispiel das Zinsniveau für einen Kredit steigt oder Zeiträume für Abschreibungen verkürzt oder verlängert wurden, passen Sie den Betrag aus der Fibu erst entsprechend an, bevor Sie ihn in die KLR übertragen. Diese korrigierten Kosten nennt man auch Anderskosten.
Anders verhält es sich mit einer kalkulatorischen Miete. Auch sie wird in die KLR aufgenommen, obwohl diesen Kosten in der Fibu kein Aufwand gegenübersteht. Ein Beispiel für diese Art von Zusatzkosten wäre, wenn ein Unternehmer seine eigenen Räume nutzt, also eigentlich keine Miete zahlt, diese aber im Zuge der Abgrenzungsrechnung in die KLR miteinrechnet, um zum Beispiel mit anderen Wettbewerbern vergleichbar zu sein. Ähnlich verhält es sich mit einem kalkulatorischen Lohn, den sich ein Unternehmer einer Personengesellschaft selbst zahlt. Auch dieser Betrag existiert nur auf der Seite der Kosten- und Leistungsrechnung. Bei Kapitalgesellschaften, etwa GmbH´s werden Gehälter gezahlt, die als Aufwand und Kosten sowohl in der Fibu als auch der KLR anfallen.
Beispiel einer Abgrenzungsrechnung mit fiktiven Zahlen und Lösungen
Die Ergebnistabelle für die Kosten- und Leistungsrechnung veranschaulicht die Abgrenzungsrechnung am Beispiel eines kleinen Unternehmens, das Waren verkauft und in den eigenen Räumlichkeiten wirtschaftet.
So füllen Sie die KLR-Tabelle korrekt aus
Auf der rechten Seite der Tabelle stehen die Konten der Fibu, auf der linken Seite die Daten für die KLR. Im markierten Bereich erfassen Sie für die Berechnung der Abgrenzungen alle neutralen Aufwendungen und Erträge. In die Spalte der kostenrechnerischen Korrekturen tragen Sie die Anderskosten und Zusatzkosten ein.
Info
Was ist das neutrale Ergebnis?
Das neutrale Ergebnis ist die Summe der unternehmensbezogenen Abgrenzungen und der kosten- und leistungsrechnerischen Korrekturen. Es wird auch als Abgrenzungsergebnis bezeichnet. Die Summe aus dem neutralen Ergebnis und dem Betriebsergebnis ergibt das Gesamtergebnis = Unternehmensergebnis.
Abgrenzungsrechnung Schritt für Schritt
- Auf der rechten Seite, im Bereich Rechnungskreis 1, erfassen Sie die Daten aus der Finanzbuchhaltung.
- Betriebsbedingte, zur selben Periode gehörende und gewöhnliche Aufwendungen und Erträge passieren den Übergang in die KLR unverändert. Im Beispiel sind dies die „Aufwendungen für Waren“ und „Erträge für Waren“.
- Die neutralen Aufwendungen und Erträge erfassen Sie im farblich markierten Abgrenzungsbereich. Hier sind es die „periodenfremden Aufwendungen“ und die „Zinserträge“, die abgegrenzt werden.
- Die kalkulatorischen Kosten übernehmen Sie korrigiert als Anderskosten in die KLR (hier: „Zinsaufwendungen“ und „Abschreibungen“) oder ergänzen sie als eventuelle Zusatzkosten (hier: „kalkulatorische Miete“).
- Am Ende führen Sie die Betriebsergebnisrechnung durch.
Das Betriebsergebnis gibt Aufschluss über den eigentlichen Unternehmenserfolg (oder -misserfolg). Es umfasst nur diejenigen Kosten und Leistungen, die zum Kerngeschäft gehören, und kann eine wichtige Hilfe für die Optimierung von Abläufen sein. Die Ergebnisse stellen die Grundlage für weitere Berechnungen dar. Sie fließen in die Kostenartenrechnung ein und werden im nächsten Schritt auch von der Kosten- und Leistungsrechnung verwendet.
Info
Die Kosten- und Leistungsrechnung bringt Sie als Unternehmer auf Erfolgskurs
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auch Kostenrechnung, ist ein wichtiges Instrument der Buchhaltung und Grundlage für das Management eines Unternehmens. Es handelt sich um eine Leistungsaufstellung des Betriebes. Sie zeigt auf, ob Ihr Unternehmen die gewünschten Ziele erreicht hat. Sie können die Daten der Kostenrechnung auch heranziehen, um beispielsweise die Effizienz zu steigern oder um Produktionsmengen und Preise zu bestimmen.