Lohnsteuerklassen

Arbeitnehmer in Deutschland müssen Lohnsteuer zahlen. Wie hoch diese Steuer ausfällt, hängt unter anderem von der individuellen Lohnsteuerklasse ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Lohnsteuerklasse wechseln und somit von höheren Freibeträgen profitieren. Heißt: Wer die richtige Lohnsteuerklasse wählt, hat mehr Netto vom Brutto.

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2024
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Zusammenfassung

Lohnsteuerklassen im Überblick

  • Die Eingruppierung in Lohnsteuerklassen hilft mit dem Arbeitgeber die Lohnsteuervorauszahlung zu berechnen.
  • In Deutschland gibt es 6 Lohnsteuerklassen.
  • Jede Steuerklasse besitzt andere Lohnsteuermerkmale und Freibeträge.
  • Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann sich lohnen, ist aber nur einmal im Kalenderjahr möglich. Ausnahme: Bei Ehegatten und eingetragenen Lebensgemeinschaften ist der Steuerklassenwechsel mehrfach im Jahr möglich.

Definition

Was sind Lohnsteuerklassen?

Arbeitnehmern in Deutschland wird am Ende des Monats nicht ihr komplettes Bruttogehalt ausgezahlt. Vielmehr behält der Arbeitgeber einen Teil davon ein, den er als Lohnsteuer an das Finanzamt abführt (Lohnsteuerabzug). Dabei spielen die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die im Einkommensteuergesetz (EStG) definiert sind, eine wichtige Rolle.

Um dem Arbeitgeber diesen Vorgang etwas zu erleichtern, werden die verschiedenen Arbeitnehmer unterschiedlichen Lohnsteuerklassen zugeordnet.

Kurz gesagt: Wenn der Arbeitgeber weiß, zu welcher Lohnsteuerklasse der jeweilige Mitarbeiter gehört, kann er die Lohnsteuervorauszahlung besser berechnen.

Info

Erst die Einkommensteuererklärung zeigt die tatsächliche Höhe der Lohnsteuer

Auch das sollten Sie wissen: Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber Monat für Monat an das Finanzamt abführt, ist lediglich ein ungefährer Betrag – eine Art Vorauszahlung. Die verbindliche Höhe der jährlichen Einkommensteuer auf den Arbeitslohn ist von der jeweiligen Steuerklasse abhängig. Arbeitnehmer erfahren die verbindliche Höhe im Steuerbescheid, nachdem sie ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr abgegeben haben.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es insgesamt 6 Lohnsteuerklassen. Alle unbeschränkt einkommenssteuerpflichtigen Personen in Deutschland werden in eine dieser Lohnsteuerklassen eingruppiert. Das entscheidende Kriterium für die Einordnung in eine der Lohnsteuerklassen 1 bis 5 ist der Familienstand. Die Übersicht:

1. Lohnsteuerklasse 1

In der Lohnsteuerklasse 1 finden sich in der Regel ledige Personen und Arbeitnehmer, die geschieden sind oder dauerhaft getrennt leben. In dieser Lohnsteuerklasse finden sich ebenfalls Witwen und Witwer. Ab dem zweiten Jahr, nach dem Tod des Partners fallen verwitwete Personen in diese Steuerklasse. Auch ein lediger Student, der neben seinem Studium einen Nebenjob ausübt, wird in der Regel in der Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert.

Daneben werden in der Steuerklasse 1 auch diejenigen Personen geführt, die zwar in der Bundesrepublik erwerbstätig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aber im Ausland haben. Arbeitnehmer, die nicht Staatsbürger der Bundesrepublik sind und deren Ehepartner nicht in Deutschland wohnt, werden in der Lohnsteuerklasse 1 steuerlich geführt.

Der Grundfreibetrag in der Steuerklasse 1 liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro. Hinzu kommt der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro, der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.384 Euro (die Hälfte je Elternteil) und der Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsberuf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro (die Hälfte je Elternteil).

2. Lohnsteuerklasse 2

Alleinerziehende Arbeitnehmer, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen, gehören in die Lohnsteuerklasse 2. Weitere Voraussetzung für diese Lohnsteuerklasse: Im Haushalt darf keine weitere erwachsene Person leben, die das Kind betreuen könnte.

Daneben sind auch ledige und geschiedene Arbeitnehmer mit Kindern in dieser Lohnsteuerklasse zu finden. Die Steuerklasse 2 ist diejenige mit den höchsten Entlastungsbeträgen. Für Arbeitnehmer heißt das also, dass sie weniger Steuern zahlen als Beschäftigte, die in der Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert werden. Das liegt unter anderem an dem sogenannten Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro, hinzu kommen 240 Euro für jedes weitere Kind.

Die übrigen Freibeträge für die Steuerklasse kommen noch einmal obendrauf. Zu diesen zählen:

  • Grundfreibetrag
  • Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Sozialausgabenpauschbetrag
  • Vorsorgepauschale
  • und der Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder

Nicht zu vergessen: Auch der Kinderfreibetrag in Höhe von 3.012 Euro fällt in der Lohnsteuerklasse 2 an.

3. Lohnsteuerklasse 3

Die Lohnsteuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer oder solche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Arbeitnehmer werden dann in der Steuerklasse 3 eingruppiert, wenn der Partner nicht arbeitet oder aber seinen Arbeitslohn in der Steuerklasse 5 versteuert.

Klassischerweise entscheiden sich Paare für die Steuerklassenkombination 3 und 5, wenn ein Partner hauptsächlich den Lebensunterhalt verdient, der zweite Partner eine Teilzeittätigkeit in kleinem Umfang ausübt und dementsprechend deutlich weniger Arbeitslohn erwirtschaftet.

Der Vorteil für den Hauptverdiener bei dieser Lohnsteuerklasse: Der Grundfreibetrag wird doppelt angerechnet. Statt also 11.604 Euro wird in der Lohnsteuerklasse 3 ein Grundfreibetrag von 23.208 Euro angesetzt. Im Gegenzug wird dieser Grundfreibetrag in der Lohnsteuerklasse 5 gestrichen.

Tipp

Steuerklassenkombination aus 3 und 5

Die Lohnsteuerkombination der Steuerklasse 3 und der Steuerklasse 5 kann nur von beiden Partnern gemeinsam beantragt werden.

4. Lohnsteuerklasse 4

Heiratet ein Paar, werden beiden Ehepartnern automatisch jeweils die Steuerklasse 4 zugewiesen. Ob und in welchem Umfang beide Personen erwerbstätig sind, spielt dabei zunächst keine Rolle, ausschlaggebend für die Zuordnung ist der Familienstand. Die Abzüge, die in dieser Lohnsteuerklasse anfallen, entsprechen denen der Lohnsteuerklasse 1.

Für Ehepaare (und eingetragene Lebenspartner) gibt es eine Besonderheit: Die Lohnsteuerklasse mit Faktor. Entscheidet sich das Ehepaar für das Faktorverfahren, wird die zu zahlende Lohnsteuer prozentual auf jeden einzelnen der beiden Partner verteilt. Wer also ein wenig mehr Einkommen hat, zahlt beim Faktorverfahren auch ein wenig mehr Einkommensteuer.

Die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor wird nur auf Antrag zugeteilt. Ehegatten müssen im Turnus von zwei Jahren diese Art der Besteuerung beim Finanzamt beantragen.

5. Lohnsteuerklasse 5

Lohnsteuerklasse 5 ist das Äquivalent zu Lohnsteuerklasse 3. Verheiratete Arbeitnehmer und solche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich für die Lohnsteuerkombination aus Lohnsteuerklasse 3 und 5 entscheiden.

Besonderheit der Lohnsteuerklasse 5: Es gibt weder einen Grundfreibetrag noch einen Kinderfreibetrag, beide werden komplett in der Lohnsteuerklasse 3 angerechnet. Steuerlich geltend machen können Arbeitnehmer lediglich folgende Abzüge:

  • Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 Euro)
  • Sozialausgabenpauschbetrag (36 Euro)
  • Vorsorgepauschale (variabel)

6. Lohnsteuerklasse 6

Arbeitnehmer, die einen einkommensteuerpflichtigen Nebenjob ausüben, müssen diesen in der Regel in der Steuerklasse 6 versteuern. Der betreffende Arbeitnehmer hat damit zwei verschiedene Lohnsteuerklassen: Die Steuerklasse aus dem Hauptjob und Lohnsteuerklasse 6 aus dem Nebenjob.

Diese Lohnsteuerklasse ist noch ungünstiger als die Lohnsteuerklasse 5. Nicht nur fehlt der Grundfreibetrag, auch die übrigen Freibeträge, die in der Lohnsteuerklasse 5 noch geltend gemacht werden können (Arbeitnehmerpauschbetrag, Sozialausgabenpauschbetrag und Vorsorgepauschale) fallen bei der Steuerklasse 6 ebenfalls weg.

Die Lohnsteuerklasse 6 ist die einzige, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Da ohnehin keine Freibeträge angesetzt werden, muss das Finanzamt bei der Besteuerung nicht darauf achten, ob ein Ehepartner bereits von dem jeweiligen Entlastungsbetrag profitiert.

Übersicht: Freibeträge bei der Lohnsteuer

Folgende Freibeträge spielen in den jeweiligen Steuerklassen eine Rolle

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<b>Freibetrag</b>
FreibetragSteuerklasseHöhe
Grundfreibetrag Lohnsteuerklasse 1, 2, 3, 4 11.604 Euro, 23.208 Euro in Lohnsteuerklasse 3 und 4
Arbeitnehmer­pauschbetrag Lohnsteuerklasse 1, 2, 3, 4, 5 1.230 Euro
Sozialausgaben­pauschbetrag Lohnsteuerklasse 1, 2, 3, 4, 5 36 Euro
Vorsorge­pauschbetrag Lohnsteuerklasse 1, 2, 3, 4, 5 Abhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag Lohnsteuerklasse 1, 2, 3, 4 6.384 Euro, die Hälfte je Elternteil in Steuerklasse 4
Allein­erziehenden­entlastungs­betrag Lohnsteuerklasse 2 4.260 Euro für das erste und 240 Euro für jedes weitere Kind

Wann kann man die Lohnsteuerklasse wechseln?

In der Regel kann man nur einmal im Jahr einen Lohnsteuerklassenwechsel vollziehen. Für verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es dabei jedoch eine Ausnahme: Seit dem 1.1. 2020 ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse auch mehrfach pro Jahr möglich – und das sogar ohne bestimmte Voraussetzungen erfüllen zu müssen.

Wann gilt ein Lohnsteuerklassenwechsel?

Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse macht sich meist recht schnell bemerkbar. Häufig gelten die Änderungen zur Steuerklasse schon im Kalendermonat nach dem Antrag auf Steuerklassenwechsel.

Welche Lohnsteuerklasse ist die beste?

Welche Lohnsteuerklasse die beste ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Verdienen die Partner ungleich viel, könnte sich die Lohnsteuerkombination aus Lohnsteuerklasse 3 und 5 lohnen. Bei ungefähr gleich verdienenden Lebenspartnern ist häufig Lohnsteuerklasse 4 die bessere Wahl. Ein Steuerberater zum Beispiel kann zu den Steuerklassen verbindlich Auskunft geben.