Der Steuerklassenrechner für Ehepaare

Wenn zwei Menschen mit einer standesamtlichen Heirat den Bund fürs Leben schließen, werden sie nicht nur in der Gesellschaft zu einer Gemeinschaft, sondern auch für das Finanzamt. Ehepaare haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Kombinationen von Steuerklassen für deine Einkommensteuererklärung zu wählen. Doch welche Steuerklasse ist für dich die beste? Finde dies jetzt ganz einfach mit dem Steuerklassenrechner heraus.

  • Schnell: In Sekundenschnelle erhältst du die Ergebnisse.
  • Exakt: Mit dem Steuerklassenrechner für Ehegatten berechnest du den genauen Wert der Erstattung oder Nachzahlung deiner Einkommenssteuer.
  • Übersichtlich: Mithilfe der Eingabemaske weißt du direkt, wo du welche Daten, z. B. deinen Lohn, eingeben musst.

Der Steuerklassenrechner und die Berechnung der günstigsten Kombination

Was früher Steuerberater langwierig mit einem Taschenrechner ausgerechnet haben, übernimmt der Rechner in wenigen Schritten für dich. Der Steuerklassenrechner bestimmt für jede Steuerklasse die Nachzahlung bzw. Steuererstattung vom Finanzamt mit einem Klick. Alles, was du dafür tun musst, ist, die nötigen Daten korrekt einzugeben.

Ob du dich für eine gemeinsame Veranlagung entscheidest oder verschiedene Steuerklassenkombinationen testen möchtest, lässt sich das optimale Modell mithilfe des Steuerrechners in wenigen Sekunden berechnen. Auch die voraussichtliche Erstattung oder mögliche Nachzahlung als Ehepaar wird im Rahmen der Steuerberechnung für 2025 exakt ermittelt.

Diese Daten werden benötigt

Damit der Steuerklassenrechner die für dich optimale Kombination ermitteln kann, musst du zuerst einige Informationen angeben:

  • Das Steuerjahr: Damit der Rechner deine Steuerklasse ermitteln kann, muss der Berechnungszeitraum klar sein, beispielsweise für das Jahr 2025, wie es der Ehepaar-Lohnsteuerrechner voraussetzt.
  • Dein Bruttoeinkommen und das deines Ehepartners: Beim Gehalt kannst du Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresbrutto auswählen.
  • Tipp: Am einfachsten ist es, wenn du das Jahresbruttoeinkommen angibst, da du so einen besseren Überblick über das Steuerjahr hast.

Zudem benötigt der Steuerklassenrechner einige Fakten zu deiner Person. Welche Steuerklasse der Rechner für dich ermittelt, hängt daher von weiteren Daten ab:

  • Wichtig ist das Geburtsjahr beider Ehepartner. Der Grund: Du (oder dein Partner) hast Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, sofern du vor Beginn des jeweiligen Steuerjahres 64 Jahre alt bist.
  • Dieser Betrag wird ab 2005 von 40 Prozent runter gestaffelt und entfällt im Jahr 2058 schließlich ganz.
  • Der Ehepaar-Lohnsteuerrechner für 2025 ermittelt also, ab welchem Jahr du oder dein Partner in der Ehe eventuell bezugsberechtigt warst. Es gilt hierbei das Erstberechtigungsjahr als maßgeblich. Wenn du vor 2005 bezugsberechtigt warst, gilt für dich der Freibetrag von 2005.

Abgesehen davon muss der Brutto-Netto-Rechner für Ehepaare wissen, wo sich dein Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Ermittlung, beispielsweise für 2025, befindet und ob du mehrere Personen versorgst. Trage daher folgende Auskünfte ein: 

  • Bundesland: Eine weitere relevante Information zur Berechnung der günstigsten Lohnsteuerklasse ist das Bundesland, in dem sich deine Arbeitsstelle und die deines Ehepartners befinden. Der Grund: Jedes Bundesland hat eine andere Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese ist zum Beispiel in den westdeutschen Ländern höher. In Sachsen ist dagegen ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung fällig. Dort gibt es auch den Buß- und Bettag als einen weiteren arbeitsfreien Tag.
  • Kinder – ja oder nein: Wichtig ist ebenfalls, ob du und dein Partner Kinder habt. Bist du über 24 Jahre und hast keine Kinder, ist der Beitrag zur Pflegeversicherung etwas höher.

Letztlich sind für den Ehepaar-Gehaltsrechner im Jahr 2025 noch die Gegebenheiten zu deiner Versicherung wichtig. Hierfür gibst du folgende Informationen an:

  • Seid du und dein Ehepartner oder Lebenspartnerrentenversicherungspflichtig? Wenn ja, wirst du nach der allgemeinen Tabelle besteuert und die Abzüge nach dieser berechnet. Unterliegen du und dein Partner nicht dieser Pflicht (weil ihr zum Beispiel Beamte seid), so werden deine Einkommen nach der besonderen Tabelle besteuert. Hier sind die Vorsorgepauschalen geringer.
  • Die Art deiner Krankenversicherung: Der normale Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit Jahren bei 14,6 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrags. Hier übernehmen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Hälfte dieses Satzes. Haben du und dein Partner oder nur einer von euch keinen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel, wenn du im Vorruhestand bist und Geld beziehst oder schon eine Rente erhältst), beträgt der sogenannte ermäßigte Prozentsatz 14 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrages. Auch hier übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Satzes. Bist du dagegen privat versichert, öffnen sich nach dieser Eingabe weitere Felder, in denen du deine individuellen Eingaben machen kannst.
  • Als letzte Eingabe wird noch der Jahresfreibetrag laut Lohnsteuerkarte benötigt, da dieser die Höhe der monatlichen Steuern beeinflusst. Im Jahr 2025 liegt der Jahresfreibetrag für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 24.192 Euro.

Ergebnis des Steuerklassenrechners: Das sagt es aus

Wenn du nun auf „Berechnen“ klickst, zeigt dir der Steuerklassenrechner die voraussichtliche Erstattung bzw. die Steuernachzahlung für alle möglichen Kombinationen der beiden Ehepartner an. So siehst du auf einen Blick, welche Wahl der Steuerklasse für dich am günstigsten ist und ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnen würde. Unter dem Ergebnis gibt es einen bestimmten Faktor, mit dem gerechnet wurde. Wenn du auf das angezeigte Diagramm-Symbol klickst, siehst du die Ergebnisse noch einmal grafisch aufbereitet.

Was bedeutet dieser Faktor?

Anstatt der Steuerklassenkombination 3 und 5 können verheiratete Paare die Kombination 4 und 4 mit Faktor wählen. Dadurch werden die Vorschriften zur Steuerentlastung beim jeweiligen Partner berücksichtigt. So werden auch die steuermindernden Auswirkungen des Splittingverfahrens berücksichtigt. Dieses Verfahren wird nur dann angewendet, wenn beide Partner einen Antrag stellen. Es ist also keineswegs verpflichtend. Welche Steuerklasse also die günstigste für dich und deinen Partner ist, zeigt der Rechner dir im direkten Vergleich an.

Welche Steuerklassenkombinationen gibt es für Ehepartner und welche ist die günstigste?

Die Kombination 3 & 5

Die Verbindung der Steuerklassen 3 und 5 ermittelt der Rechner bei unterschiedlichen Gehältern. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, wählt der Mehrverdiener meistens die Steuerklasse 3 und der Geringverdiener die Steuerklasse 5. Da in der Steuerklasse 3 wenig Steuern anfallen (im Rechner in der entsprechenden Spalte) und in der Steuerklasse 5 viel, wird die Steuerlast minimiert, was der Ehepaar-Steuerrechner für 2025 in den einzelnen Spalten auch widerspiegelt.

Die Kombination 4 & 4

Verdienen beide Ehepartner etwa gleich viel, wählen sie beide die Steuerklasse 4, was der Rechner auch ausgibt.

Die Kombination 4 & 4 mit Faktor

Wird ein Antrag von beiden Ehepartnern gestellt, kann anstatt der Kombination von 3 und 5 auch die Steuerklassenkombination 4 und 4 mit Faktor gewählt werden. Das zuständige Finanzamt muss die Lohnsteuer berechnen, damit die steuerentlastenden Verordnungen beim individuellen Lohnsteuerabzug eines jeden Ehepartners berücksichtigt werden.

  • Der Faktor zeigt die beiden Lohnsteuerbeträge im Verhältnis zueinander auf.
  • Mit dem Faktor werden dann die errechneten Lohnsteuern multipliziert.
  • Durch die Anwendung des Faktorverfahrens kann das Finanzamt die voraussichtliche Steuerschuld beider Partner sehr genau berechnen.
  • Da diese Steuerklassenkombination die Ehepartner im laufenden Kalenderjahr stärker belastet, werden dadurch Nachzahlungen vermieden.
  • Zudem wird bei der Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor die Steuerlast des Partners mit viel geringerem Verdienst stark gemildert, wenn er sonst die Lohnsteuerklasse 5 hätte. Dagegen zahlt der besser Verdienende höhere Lohnsteuerabzüge als bei der Steuerklasse 3.
  • Bei den Steuerklassen 4 mit Faktor wird ebenfalls wie bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 das Ehegattensplitting berücksichtigt.

Beispiel:

Beim Ehepaar Müller verdient Klaus Müller im Monat 5.000 Euro brutto und Silke Müller 3.000 Euro brutto. In unserem Beispiel wohnen beide in Baden-Württemberg, haben Kinder, sind jünger als 65 Jahre und rentenversicherungspflichtig.
Unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen hätte das Ehepaar folgende Lohnsteuerabzüge:

<b>Einkommen</b>
EinkommenSteuern bei
Steuerklasse 3
Steuern bei
Steuerklasse 4
Steuern bei
Steuerklasse 4 mit Faktor
Steuern bei
Steuerklasse 5
Klaus
5.000 Euro brutto im Monat
5.000 (brutto)
- 489 (Steuer)
= 4.511 (netto)
5.000 (brutto)
- 868 (Steuer)
= 4.132 (netto)
5.000 (brutto)
- 845 (Steuer)
= 4.155 (netto)
5.000 (brutto)
- 1.345 (Steuer)
= 3.655 (netto)
Silke
3.000 Euro brutto im Monat
3.000 (brutto)
- 87 (Steuer)
= 2.913 (netto)
3.000 (brutto)
- 343 (Steuer)
= 2.657 (netto)
3.000 (brutto)
- 333 (Steuer)
= 2.667 (netto)
3.000 (brutto)
- 666 (Steuer)
= 2.334 (netto)
Kombination
Steuerklasse 3 & 5
Kombination
Steuerklasse 4 & 4
Kombination
Steuerklasse 4 & 4 mit Faktor
Steuern Klaus
5.000 Euro brutto
489 € 868 € 845 €
Steuern Silke
3.000 Euro brutto
666 € 343 € 333 €
Steuern gesamt1.155 €1.211 €1.178 €

Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 hätte Silke Müller mit geringerem Gehalt höhere Lohnsteuerabzüge. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor werden beide Steuersätze so miteinander verrechnet, dass sich die beiden Lohnsteuerbeiträge größer voneinander unterscheiden. Die Abzüge von Klaus Müller würden dadurch im Beispiel gegenüber der Kombination von Steuerklasse 3 und 5 deutlich ansteigen und die Lohnsteuerbeiträge von Silke Müller wären jedoch dafür stark abgemildert.

Als es noch das alte Familienmodell gab und in der Regel der Mann der Alleinverdiener war, ist man davon ausgegangen, dass das Einkommen für beide Partner reicht und somit auch beide Partner die Steuerlast zusammentragen. Die Steuererklärung wurde für beide gemeinsam erstellt. Dieses Verfahren nennt man das Ehegattensplitting.

Heutzutage entspricht dieses Modell oft nicht mehr der Realität. Beide Partner tragen mittlerweile zum Einkommen des Haushaltes bei. Deswegen ist die Kombination aus den Steuerklassen 5 (für den weniger Verdienenden) und 3 (für den Besserverdiener) bei deutlich abweichenden Einkommen die günstigste Variante. Bei relativ gleichem Einkommen empfiehlt sich der Wechsel zur Kombination 4 und 4.

Bei diesem Rechner werden folgende Steuerklassen nicht berücksichtigt, da sie für Ledige, also nicht verheiratete, bzw. bei Zweitjobs Anwendung finden: