Zusammenfassung
Gewerbeschein im Überblick
- Der Gewerbeschein ist die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Auch wenn noch kein Umsatz oder Gewinn erwirtschaftet wird, ist ein Gewerbeschein zwingend erforderlich
- Beantragen können Sie den Gewerbeschein beim Gewerbeamt, manchmal auch Ordnungsamt oder Wirtschaftsamt
- Nachdem Sie einen Gewerbeschein beantragt haben, erhalten Sie Fragebögen von der Handelskammer und dem Finanzamt
- Im Anschluss erhalten Sie Ihre Gewerbe-Steuernummer
- Einen Gewerbeschein für Kleingewerbe erhalten Unternehmen mit eingeschränktem Geschäftsumfang
Definition
Was ist ein Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist das Schriftstück, dass Sie für die Anmeldung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde erhalten. Er ist die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Bei diesem „Schein“ handelt es sich fast immer um einen einseitigen DIN-A4-Vordruck oder bei online-Anmeldungen um eine elektronische Gewerbebestätigung. Mit einem Stempel des Gewerbeamts wird die Gewerbeanmeldung bescheinigt und Sie haben somit die Erlaubnis und Pflicht, dieses Unternehmen als Geschäftsführer zu leiten.
Wofür brauchen Sie einen Gewerbeschein?
Mit dem Gewerbeschein registrieren Sie sich ordnungsgemäß nach der Gewerbeordnung. Hierbei wird auch unterschieden, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Gesellschaft handelt. Eine Gesellschaft kann eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft sein. Das bekannteste Beispiel wäre eine GmbH.
Gemäß Gewerbeordnung (GewO) § 14 unterliegt jeder Gewerbetreibende der unverzüglichen Anmeldepflicht. Daher benötigt jeder, der eine Firma/Einzelunternehmen eröffnet, bereits zum Beginn des Gewerbes einen Gewerbeschein. Dies gilt schon dann, wenn noch kein Umsatz oder Gewinn erwirtschaftet wird. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist gemäß § 146 Abs. 2 Ziff. 1 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Dies heißt auch, dass bereits bei den Vorbereitungsmaßnahmen zu einer Eröffnung oder Einrichtung eines Geschäftsbetriebs ein Gewerbeschein vorhanden sein muss. Dazu zählen ebenfalls die Neukundengewinnung und eventuelles Marketing, bevor der eigentliche Betrieb/Produktion beginnt. Eine Ausnahme sind Freiberufler, diese benötigen keinen Gewerbeschein.
Ausnahmen gelten für Freiberufler, für Betriebe der sogenannten Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) sowie für die Verwaltung des eigenen Vermögens (Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke). Solche Betriebe benötigen keinen Gewerbeschein.
Wer darf einen Gewerbeschein beantragen und wo?
Prinzipiell darf jeder einen Gewerbeschein beantragen – sogar Minderjährige.
Der Gewerbeschein beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt. Das zuständige Amt ist meistens das Gewerbeamt. Manchmal ist es aber auch das Ordnungsamt oder das Wirtschaftsamt. Informationen darüber, welches Amt in Ihrer Gemeinde zuständig ist und welche Kosten für den Gewerbeschein auf Sie zukommen, erfahren Sie meist auf der offiziellen Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sollte dort nichts zu finden sein, dann genügt häufig ein kurzer Anruf, um diese Information zu bekommen.
Viele Ämter bieten inzwischen eine Möglichkeit, einen Gewerbeschein online zu beantragen (in NRW beispielsweise einheitlich über die Plattform „Wirtschafts-Service-Portal.NRW“). Die erforderlichen Informationen finden Sie im Regelfall ebenfalls auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Ein Ausfüllen des Onlineformulars erspart Ihnen Zeit, die Sie für Ihr Gewerbe investieren können. Benötigen Sie den Gewerbeschein umgehend, erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache bei der Behörde und Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Gewerbeschein in der Regel sofort, häufig aber ebenso schnell bei der Online-Anmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
An Unterlagen bzw. Dokumente benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung:
- Ihren Personalausweis oder Ihren Pass mit der letzten Meldebescheinigung der Meldebehörde
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben eine Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der Konzession (nach §§ 34a ff. GewO u. a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Versicherungsberater, Reisegewerbetreibende, Gastronomen, Taxiunternehmer, Personaldienstleister, Inkassounternehmen)
- bei ausländischen, nicht der EU angehörenden Gewerbetreibenden ihren Aufenthaltstitel
- bei einer bereits im Handelsregister eingetragenen Firma eine Kopie des unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
- bei in Gründung befindlichen eintragungspflichtigen Gesellschaften eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
- bei Anmietung gewerblicher Räume sollte auch der Mietvertrag sowie eine Bescheinigung des Vermieters über dessen Einverständnis mit der Gewerbeausübung beigefügt werden
Info
Auch Minderjährige dürfen den Gewerbeschein beantragen
Gewerbetreibende sollten voll geschäftsfähig sein. Minderjährige bedürfen deshalb der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters (mehrheitlich Eltern) und des Vormundschaftsgerichtes zur Beantragung eines Gewerbescheins beantragen.
Während die Erlaubnis durch einen gesetzlichen Vertreter durch eine einseitige und formfreie Willenserklärung, hier genügt die Aussage: „Ja, Du darfst das tun“ ausreichend ist, wird es beim Vormundschaftsgericht etwas schwieriger. Denn hier muss der Jugendliche die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie die notwendige Reife vorweisen, um von dort die Genehmigung zu erhalten.
Was kostet ein Gewerbeschein?
Die Kosten in Deutschland für die Anmeldung eines Gewerbes sind sehr unterschiedlich. Die Preisspanne hierfür liegt zwischen 15 € und 70 €. Manchmal kommen jedoch weitere Kosten hinzu. So kann es sein, dass ein polizeiliches Führungszeugnis (13 €) oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (13 €) nötig ist.
Je nachdem, welches Gewerbe Sie betreiben möchten, benötigen Sie eventuell noch eine Handwerks-/Gewerbekarte, für die weitere Kosten anfallen sowie weitere Nachweise für bestimmte Qualifikationen.
Eine Gewerbeummeldung hingegen ist deutlich günstiger, sie kostet meist zwischen 10 € und 20 €. Eine Gewerbeabmeldung ist fast immer kostenlos.
Sobald der Gewerbetreibende sein Gewerbe angemeldet hat, bekommen IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. Handwerkskammer oder Handelskammer eine Meldung des Gewerbeamts und es entstehen weitere Kosten. Diese richten sich nach der Leistungsstärke/Gewinn Ihres Unternehmens.
Gewerbeschein beantragen, was passiert danach?
Nachdem Sie Ihren Gewerbenachweis nach der Begleichung der Kosten erhalten haben, werden die zuständige Handelskammer, die Krankenkasse, die Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, gegebenenfalls das Bauordnungsamt sowie das Finanzamt über den Start Ihres Gewerbebetriebs informiert. Sie erhalten nun von beiden Institutionen Fragebögen zu Ihrem Unternehmen. Diese Formulare sollten Sie wahrheitsgemäß ausfüllen, einige diese Angaben werden jedoch auf Schätzungen beruhen.
So wird es schwierig den genauen Umsatz oder den Gewinn vorauszusagen, wenn jemand ein Gewerbe neu startet. Hier sollten Sie aber bei den Angaben immer realistisch bleiben, da unter anderem das Finanzamt steuerliche Vorauszahlungen von Ihnen verlangen wird. Im Anschluss daran erhalten Sie Ihre Gewerbe-Steuernummer und nach Beantragung ebenfalls eine Umsatzsteuer-ID, so wie eine Mitteilung, wie hoch Ihre zukünftigen Vorauszahlungen an das Finanzamt sind.
Gewerbeschein für Kleingewerbe
Ein Gewerbeschein für ein Kleingewerbe, dieser wird auch Kleingewerbeschein oder kleiner Gewerbeschein genannt, wird wie ein normaler Gewerbeschein ausgestellt. Er wird an Unternehmen ausgestellt, die einen eingeschränkten Geschäftsumfang für Ihr Unternehmen erwarten. Die Einordnung selbst wird dann vom Finanzamt auf Antrag von Ihnen durchgeführt.
Definition
So wird das Kleingewerbe definiert
Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten muss, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert“. Ein Kleingewerbe kann sowohl als Einzelunternehmen geführt werden als auch als GbR.
Sie stellen sich sicher jetzt die Frage „Was ist ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb?“. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, dazu gehört die Art des Geschäfts, der Umfang des Geschäfts, Kreditvolumen und der Gesamtumsatz. Da die Übergänge bei den meisten Parametern fließend sind, möchten wir hier nur einige Zahlen zu Umsatzgrenzen aufzählen, ab wann ein Betrieb kaufmännisch eingerichtet werden muss:
- Dienstleistungen: ab 175.000 €
- Einzelhandel: ab 250.000 €
- Hotellerie: ab 250.000 €
- Gaststätten: ab 300.000 €
- Produktion: ab 300.000 €
- Großhandel: ab 300.000 €
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen IHK weitere Informationen einzuholen. Hier sind Spezialisten für die Beratung vorhanden, die Sie als IHK-Mitglied kostenlos nutzen können.
Kleinunternehmer: Gewerbe anmelden
Es gibt eine sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit dieser Regelung können Freiberufler, Unternehmer, Handwerker sowie Selbstständige, wenn diese im vorigen Geschäftsjahr maximal 22.000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro Umsatz voraussichtlich nicht überschreiten, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Diese Art des Gewerbes bringt einige Vorteile, der wichtigste ist, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Das erspart Arbeit, denn sie müssen dadurch keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Sollten Sie hauptsächlich an Privatkunden verkaufen, dann können Sie durch die wegfallende Umsatzsteuer Ihre Leistungen und Produkte günstiger als die Konkurrenz anbieten.
Der Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist jedoch wiederum, dass Sie keine Vorsteuer abziehen können. Sollte Ihr Gewerbe Kosten verursachen, dann können Sie von diesen Investitionen keine Vorsteuer abziehen. Das Gleiche gilt dann, wenn Sie an Unternehmen verkaufen. Denn auf Ihrer Rechnung darf keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer angegeben sein und so erhalten Sie einen Wettbewerbsnachteil.
Freiberuflich ein Gewerbe anmelden
Generell werden wissenschaftliche, künstlerische, erziehende, unterrichtende sowie schriftstellerische Tätigkeiten, die auf einer besonderen Qualifikation beruhen, als freie Berufe bezeichnet. Es wird dabei davon ausgegangen, dass freie Berufe auf einer schöpferischen Begabung oder besonderen Berufsqualifikation beruhen. Es steht immer die fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Erbringung von Dienstleistungen sogenannter „höherer Art“ im Mittelpunkt.
Sollten Sie in diese Gruppe fallen, dann müssen Sie kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer abführen. Jedoch kann es durch bestimmte Konstellationen passieren, dass die Frage aufkommt: „Gewerbe oder Freiberufler?“. Hier möchten wir einige Parameter aufzählen, mit denen Sie feststellen können, was für Sie zutrifft. So fällt eine Einordnung leichter.
Anzeichen für eine freiberufliche Tätigkeit:
- Die Tätigkeit zeichnet sich durch Kreativität aus.
- Im Fokus stehen eine Dienstleistung und der persönliche Einsatz.
- Ein akademischer Abschluss ist die Grundlage für die Tätigkeit.
- Die Bezahlung besteht überwiegend aus Honoraren.
- Gemachte Erfahrungen und angeeignetes Wissen sind die Basis für die Dienstleistung.
- Sie bieten eine spezielle Dienstleistung an und kein Massenprodukt.
Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit:
- Sie verkaufen Produkte oder handeln mit solchen.
- Ihre Dienstleistung besteht aus Vermittlung.
- Sie stellen Waren her.
- Ihr Unternehmen wächst hauptsächlich durch den Einsatz von Kapital.
Gewerbeabmeldung ist jederzeit möglich
Noch einfacher als die Anmeldung ist die Gewerbeabmeldung. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises sowie das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular ohne weitere Anlagen. Eine Übersendung per Fax, Post oder E-Mail ans Gewerbeamt – ggf. mit eingescannten Anlagen - ist ebenfalls möglich.