Warum benötigen Selbstständige Versicherungen?
Die Selbstständigkeit ist mit vielen Chancen und Risiken verbunden. Als Existenzgründer arbeiten Sie selbstbestimmt und können sich ganz nach Ihren Ideen entfalten. Diese Vorteile haben aber auch eine Kehrseite: Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Krankheit oder einem Arbeitsunfall Ihre Arbeit temporär oder permanent nicht mehr ausführen. Im Falle der Selbstständigkeit bedeutet das einen Lohnausfall, sofern kein Versicherungsschutz vorhanden ist. Oder gehen wir sogar davon aus, dass Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung Ihren Kunden ungewollt Schaden zufügt. Dann sehen Sie sich vielleicht sogar der Forderung nach Schadensersatz ausgesetzt.
Um für solche Szenarien gewappnet zu sein, ist es sinnvoll, sich gegen unternehmerische und persönliche Risiken abzusichern. Ein Teil dieses Versicherungsschutzes ist für Selbstständige verpflichtend. Andere sind wiederum freiwillig, aber dennoch empfehlenswert.
Definition
Was sind Versicherungen?
Versicherungen unterliegen dem Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme. Das heißt, dass durch den regelmäßig zu zahlenden Versicherungsbeitrag vieler Personen in einen gemeinsamen Topf der Einzelne im Schadensfall einen Ausgleich erhält. Die meisten Versicherungen schützen vor finanziellen Verlusten.
Versicherungen für Selbstständige: Ein erster Überblick
Die gute Nachricht: Sie können sich mittlerweile für fast alles versichern – entsprechend Ihres Versicherungsbedarfs. Gleichzeitig möchten Sie als Selbstständiger natürlich aber auch nur solche Versicherungen abschließen, die sie wirklich benötigen. Um einen ersten Überblick zu erhalten, lohnt sich ein Blick auf jene Beiträge, dieim Rahmen eines Angestelltenverhältnisses monatlich direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Insbesondere wenn Sie erst in die Selbstständigkeit gestartet sind, werden Sie nicht von Beginn an riesige Einnahmen haben, mit denen Sie unzählige Versicherungen abschließen können. Unter diesen Voraussetzungen sollten Sie also vorab entscheiden, welche Versicherungen am wichtigsten für Sie sind. Nach und nach können Sie dann anhand Ihrer Risikoanalyse weitere Versicherungen dazunehmen.
Welche Arten von Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige gibt es?
Grundsätzlich werden Versicherungen für Selbstständige in zwei Gruppen unterteilt:
- Betriebliche Risikoversicherungen bzw. Gewerbeversicherungen: Sie decken alle Risiken ab, die mit Ihrem Unternehmen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Schadensersatzforderungen oder Sachversicherungen, beispielsweise beim Verlust von Geschäftsinhalten wie Ihrem PC, sowie eine Cyberversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.
- Persönliche Risikoversicherungen: Diese Versicherungen decken all das ab, was Ihnen persönlich passieren kann und was dann wiederum Auswirkungen auf Ihr Einkommen hat – also unter anderem ein Schutz vor Berufsunfähigkeit oder eine Einzahlung zur Altersvorsorge.
Info
Welche Art von Versicherung brauchen Selbstständige?
Im Optimalfall decken Ihre Versicherungen sowohl den betrieblichen als auch den persönlichen Bereich ab. Oftmals bieten Versicherungsgesellschaften Kombi-Versicherungen an, die verschiedene Aspekte wie Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit zusammenfassen. Diese Tarife sind meist günstiger als Einzelverträge. Hier hilft Ihnen ein Versicherungsberater weiter.
1. Betriebliche Versicherungen für Selbstständige
Betriebshaftpflichtversicherung
Erleidet ein Dritter Schaden, für den Sie innerhalb Ihrer Tätigkeit verantwortlich sind, greift die Betriebshaftpflichtversicherung und übernimmt Verdienstausfall und Behandlungskosten des Geschädigten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung fällt je nach Versicherungsgesellschaft und Ihrer Tätigkeit etwas unterschiedlich aus: Versicherer unterbreiten Selbstständigen daher individuelle Angebote. Die Kosten lassen sich in diesem Bereich dadurch nicht pauschal beziffern.
Info
Wofür die Betriebshaftpflichtversicherung? Ein Beispiel
Ihr Kunde Max Müller verletzt sich in Ihrem Büro durch ein schlecht verlegtes Kabel. Sie tragen dafür die Schuld und müssten folglich jegliche Schadensersatzzahlungen tätigen. Die Betriebshaftpflichtversicherung entlastet Sie in diesem Fall finanziell.
Rechtsschutzversicherung
Es gibt in der Regel zwei Varianten der Rechtschutzversicherung:
- Für Selbstständige, die sich als Firmeninhaber einzeln absichern möchten
- Für Selbstständige mit Mitarbeitenden
Die Rechtsschutzversicherung bietet die Sicherheit, dass die Kosten im Falle eines Rechtsstreits nicht an Ihnen hängen bleiben. Abgedeckt sind damit:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kosten für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige
- Kaution
Auch dieser Versicherungsposten fällt preislich sehr unterschiedlich aus – je nachdem, wie Ihre Bedürfnisse aussehen.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Selbstständige immer dann nützlich, wenn Dritten durch Ihre Tätigkeit ein Vermögensschaden entstehen kann (z. B. durch falsche Beratung, Verletzung des Urheberrechts etc.). Sie ist auch dann hilfreich, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit bestimmte Fristen gegenüber Ihren Auftraggebern nicht einhalten können. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann Sie also im schlimmsten Fall vor einer Insolvenzbewahren. Hier können Sie mit Kosten in Höhe von etwa 20 Euro pro Monat rechnen.
Cyberversicherung
Die Cyberversicherung ist zwar noch recht neu, aber dafür nicht weniger wichtig: Damit sind Sie gegen einen Schaden im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetdiensten abgesichert, also unter anderem auch gegen Hackerangriffe. Darüber hinaus greift der Versicherungsschutz, wenn versehentlich Daten zerstört werden.
Eine Cyberversicherung kann auch bei DSGVO-Verstößen finanziell absichern und für Beratungskosten, Reputationsschäden sowie eine Abwehrdeckung aufkommen.
Achtung
Ob eine Cyberversicherung bei Bußgeldern nach DSGVO-Verstößen schützt, ist strittig
Manche Versicherungspolicen beinhalten auch eine Absicherung im Falle von Bußgeldern, wenn Sie gegen die DSGVO verstoßen. Ob diese Versicherungsleistung – also explizit für das Bußgeld – zulässig ist, befindet sich seit einigen Jahren in Prüfung.
Weitere Versicherungen im Überblick
Neben diesen vier Versicherungstypen gibt es für Selbstständige und Freiberufler natürlich noch zahlreiche weitere Versicherungen. Dazu gehört unter anderem auch eine Onlineshop-Versicherung, wenn Sie E-Commerce betreiben oder eine Bauleistungsversicherung.
Auch eine Ausfallversicherung für Selbstständige könnte infrage kommen. Diese versichert alle Schäden, die nach einem Arbeitsausfall im Unternehmen entstehen – also wenn Folgekosten aus einem Schaden anfallen oder der gewohnte Betriebsablauf durch ein bestimmtes Ereignis gestört wird.
Tipp
Listen Sie die spezifischen Risiken Ihrer Branche auf!
Gewerbeversicherungen sind in vielen Fällen branchenabhängig. Daher ist es wichtig, dass Sie als Selbstständiger genau wissen, welche Risiken Sie in der gewählten Branche erwarten. Erstellen Sie dazu am besten eine Risikoanalyse, die alle betrieblichen Risiken nach ihrer Schwere auflistet. Das Ergebnis: eine Liste mit unterschiedlich großen „Baustellen“, die Sie absichern sollten.
2. Private Versicherungen für Ihre persönliche Absicherung
Abgesehen von den betrieblichen Versicherungen, die Situationen in und um Ihren Betrieb absichern, gibt es auch noch Versicherungen, die für Sie als selbstständige Person gelten.
Krankenversicherung
Jeder Selbstständige muss sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Das ist in Deutschland Pflicht. Sie haben nach Ihrer Gewerbeanmeldung drei Monate Zeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse garantiert eine Versicherung für Selbstständige, die bei Krankheit Kosten von Medikamenten oder der Behandlung anteilig übernimmt.
Achtung
Was passiert nach drei Monaten ohne Krankenversicherung?
Nach Ablauf der dreimonatigen Meldepflicht ist die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hinfällig. Danach verfällt der Anspruch und Sie sind gezwungen, eine private Krankenversicherung (PKV) auszusuchen. Diese deckt in der Regel ein breiteres Spektrum an Leistungen ab und kann auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Die zu zahlende Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand (und ggf. gewählte Zusatzleistungen). Generell ist die private Krankenversicherung jedoch um einiges teurer. Überlegen Sie daher gut, welche Art der Absicherung für Sie die richtige ist.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist gehaltsabhängig und beträgt 14,6 % bzw. 14,0 % Ihres Arbeitseinkommens, abhängig davon, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Krankengeldanspruch wählen. Wollen Sie zusätzlich noch eine Pflegeversicherung abschließen, kommen noch einmal weitere 4-5 % Ihres Einkommens hinzu.
Gesetzliche Rentenversicherung
Sie sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten selbstständig ausüben:
- Journalist
- Autor
- Künstler
- Handwerker
- Coach
- Pädagoge
Sind Sie in einem anderen Bereich tätig, können Sie freiwillig einzahlen. Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Mindestbeitrag bei 107,07 Euro pro Monat. Der maximale Betrag berechnet sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jährlich neu festgelegt. Zudem können Sie selbst entscheiden, ob Sie monatlich oder jährlich zahlen möchten.
Ob sich das oder ein anderes Modell zur Altersvorsorge für Sie lohnt, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie als Selbstständiger ebenfalls interessant. Sie sichert Folgendes ab: Sollten Sie beispielsweise Folgeschäden von einem Unfall haben und dadurch nicht mehr arbeiten können, können Sie dennoch Ihren Lebensstandard halten. Auch in diesem Bereich lassen sich für die Berufsausfallversicherung für Selbstständige die Kosten nicht pauschalisieren.
Achtung
Vorsicht bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung
Je nach Berufsunfähigkeitsversicherung kann es sein, dass Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Ihre Versicherungssumme im Zweifel nur ausbezahlt bekommen, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können. Daher sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, um den passenden Versicherungsvertrag für Sie zu erhalten.
Unfallversicherung
Als Selbstständiger ist es beispielsweise im Handwerk sinnvoll, eine Unfallversicherung abzuschließen. In diesem Fall sind nicht nur die Baustellen eine Gefahrenquelle, sondern auch häufige Fahrten mit dem Firmenwagen.
Die Unfallversicherung läuft über die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG) und sichert Sie als Selbstständigen finanziell ab, sollten Sie einen Unfall haben (z. B. kommt sie für den Verdienstausfall auf). Aber auch hier haben Sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Dabei können Sie mit Kosten von acht bis 20 Euro im Monat rechnen.
Achtung
Diese Versicherungen sind in Deutschland verpflichtend
In Deutschland gilt hinsichtlich der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Sie sind also auch in der Selbstständigkeit und in der Freiberuflichkeit gesetzlich dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dabei steht es Ihnen in der Regel frei, ob Sie eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Wichtig ist aber, dass Sie die 3-Monats-Frist für den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung beachten (Ausschlussfrist).
Optional können Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um sich für das Alter abzusichern.
Pflichtversicherungen variieren je nach Branche
Zwar ist in der Regel nur die Krankenversicherung gesetzlich verpflichtend, doch es bestehen gewisse branchenspezifische Ausnahmen. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung für alle Autohalter gelten Sonderregelungen für folgende Branchen:
- Künstler sind zur Rentenversicherung verpflichtet, können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ihre Beiträge halbieren.
- Für bestimmte Berufsgruppe ist eine Berufshaftpflichtversicherung entweder gesetzlich verpflichtend oder von der Berufskammer vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Anwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und Finanzanlagenberater und weitere. Auch bei planenden Berufen wie Ingenieure und Architekten schützt die Berufshaftpflichtversicherung vor potentiellen Fehlern.
- Für heilende Berufe gilt ebenso eine Pflicht für die Berufshaftpflichtversicherung. Dazu zählen Ärzte, Apotheker und Pfleger. Entbindungs- und Krankenpfleger müssen eine Rentenversicherung abschließen. Bei Apothekern ist eine Produkthaftpflichtversicherung und bei Versand eine Transportversicherung Pflicht.
- Lehrer und Trainer müssen zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragen, sofern ihr Verdienst über 538 Euro im Monat liegt.
- Verpflichtende Versicherung für selbstständige Handwerker ist die Rentenversicherung, bei selbstständigen Hausgewerbe betreibenden fällt zusätzlich eine Unfallversicherung an.
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, da sie eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit innehaben. Bei Scheinselbstständigkeit greifen jedoch andere Regelungen.
Versicherungen für Selbstständige im Überblick
Versicherung | Pflicht | Vorteile |
---|---|---|
Betriebshaftpflicht-versicherung | Nein | Sichert gegen körperliche Schäden an Dritten ab |
Rechtsschutz-versicherung | Nein | Sie tragen bei einem Rechtsstreit nicht die vollen Kosten |
Berufshaftpflicht-versicherung | Für heilende, beratende und planende Berufe | Sichert gegen finanzielle Schäden an Dritten ab |
Krankenversicherung | Ja | Sie tragen nicht die vollen Kosten bei ärztlichen Behandlungen |
Gesetzliche Rentenversicherung | Nur für Journalisten, Autoren, Künstler, Handwerker, Coaches, Pädagogen) | Sie profitieren von einer Altersvorsorge ab dem hohen Alter |
Berufsunfähigkeits-versicherung | Nein | Wenn Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, hält sich Ihr Lebensstandard |
Unfallversicherung | Bei Hausgewerbe-treibenden | Nach schweren Unfällen profitieren Sie von finanzieller Absicherung |
Wann brauche ich als Selbstständiger keine Pflichtversicherung?
Unter gewissen Umständen kann es jedoch auch vorkommen, dass Sie von den meisten Versicherungen befreit sind. Zwar führt kein Weg um die Krankenversicherung herum, jedoch müssen sie keine weiteren Versicherungen abschließen, wenn Sie:
- weniger als 538 Euro an Einnahmen haben
- mit einer Übungsleiterpauschale bezahlt werden
- in der Bildung tätig sind und Angestellte haben, die versicherungspflichtig sind
- ein selbständiger Handwerker sind und sich nach 18 Jahren von der Rentenversicherung befreien
- bereits in Rente sind
- momentan nur einen Auftraggeber haben und Ihr Beginn als Existenzgründer nicht mehr als drei Jahre zurückliegt
Im Zweifelfall ist es ratsam, Ihren genauen Status bei der Rentenversicherung oder Ihrer Kammer abzufragen. So vermeiden Sie, dass Sie große Beträge auf einmal oder zusätzliche Bußgelder nachzahlen müssen.
Info
Muss bei Versicherungen zwischen Freiberuflern, Freelancern und Selbstständigen unterschieden werden?
Auch wenn die Begriffe Selbstständiger, Freiberufler und Freelancer mittlerweile häufig synonym verwendet werden, bedeuten die Begriffe alle etwas anderes.
Versicherungen unterscheiden jedoch grundsätzlich nicht zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.
Was Sie jedoch beachten sollten: Es gibt durchaus Unterschiede darin, welche Versicherungen für wen verpflichtend, welche dringend zu empfehlen und welche eher zweitrangig sind.
Welche Versicherungsbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen?
Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen.
Besonders interessant ist das für betriebliche Versicherungen. Decken diese ein rein betriebliches Risiko ab, können Sie die Kosten komplett steuerlich geltend machen. Sie fallen unter den Posten Betriebsausgaben und können als solche in der Steuererklärung angegeben werden.
Persönliche Versicherungen können Sie je nach Vertrag entweder voll oder anteilig anrechnen lassen. Die meisten Versicherungen für Selbstständige, die in die persönliche Kategorie fallen, können Sie nur anteilig geltend machen. Sie fallen dann unter Betriebskosten sowie Sonderausgaben.
Info
Welche Versicherungen können Selbstständige als Betriebskosten angeben?
Ihre Unfallversicherung, die Berufshaftplicht und die Arbeitsrechtsschutzversicherung können Sie als Selbstständiger unbegrenzt als Betriebskosten in der Steuererklärung angeben. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine genaue Auflistung geben, welche Beträge dabei fällig werden. So können Sie diesen Posten vor dem Finanzamt belegen.