Wann muss ein Kleingewerbe abgemeldet werden?
Unter bestimmten Umstanden müssen Unternehmer ihr Kleingewerbe abmelden. Gründe, die zu einer Gewerbeabmeldung des Kleingewerbes führen können, sind zum Beispiel:
- Umzug: Zieht der Unternehmer in eine neue Stadt oder Gemeinde, muss er in der Regel sein Gewerbe am ursprünglichen Ort abmelden und am neuen Betriebsstandort wieder anmelden.
- Beendigung der Geschäftstätigkeit: Unternehmer, die nicht mehr gewerblich tätig sind und daher ihr Kleingewerbe aufgeben möchten, müssen ebenfalls ihr Kleingewerbe abmelden.
- Wachstum: Wenn der Umsatz derart steigt, dass sich aus einem Kleingewerbe ein Hauptgewerbe entwickelt, kann es sinnvoll sein, das Kleingewerbe abzumelden. In manchen Fällen reicht es aber auch aus, das Kleingewerbe umzumelden.
- Wechsel der Rechtsform: Wenn das Kleingewerbe, das meist als Einzelunternehmen angemeldet ist, in eine andere Rechtsform überwechselt, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass das Kleingewerbe abgemeldet und das neue Gewerbe mit der neuen Rechtsform wieder angemeldet wird.
Unternehmer, die innerhalb der Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen in der Regel das Kleingewerbe nicht abmelden. Sofern das ursprüngliche Gewerbeamt weiter zuständig ist, reicht es in der Regel, das Kleingewerbe umzumelden.
Vorgehensweise: Wie kann ich mein Kleingewerbe abmelden?
Was also tun, um ein Kleingewerbe zu schließen? Zunächst einmal sollten Unternehmer, die diesen Schritt planen, das für sie zuständige Gewerbeamt aufsuchen und klären, welche Unterlagen und Dokumente sie benötigen. Das können Sie persönlich tun oder Sie informieren sich im Netz über den Ablauf und die Unterlagen, die es braucht, um ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe abzumelden.
Häufig wird der zuständige Bearbeiter beim Gewerbeamt die gleichen Unterlagen verlangen, die Sie bereits bei der Gewerbeanmeldung vorlegen mussten. Sie sollten in jedem Fall folgende Dokumente dabeihaben, wenn Sie Ihr Kleingewerbe abmelden möchten:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass, in manchen Fällen ist außerdem eine Meldebestätigung notwendig
- Gewerbeschein in Kopie (nicht immer erforderlich)
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (nicht immer erforderlich)
Vollmacht und Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (sofern eine andere Person als der Eigentümer das Kleingewerbe abmelden soll)
Kleingewerbe online abmelden
Das Formular oder Muster, das Unternehmer benötigen, um ihr Kleingewerbe zu kündigen, gibt es in vielen Fällen online. Falls diese Möglichkeit bei dem betreffenden Gewerbeamt nicht zur Verfügung stehen sollte, können sie das Formular für die Gewerbeabmeldung des Kleingewerbes vor Ort bekommen.
Tipp
Dokumente und Bescheinigungen direkt mitbringen
Bringen Sie die oben aufgeführten Dokumente und Bescheinigungen gleich mit. Dann können Sie den Antrag vor Ort ausfüllen und die notwendigen Bescheinigungen direkt mit einreichen. Im Idealfall erhalten Sie sofort eine Bestätigung darüber, dass das Gewerbe abgemeldet wurde. Manche Behörden verlangen jedoch eine kleine Gebühr für die schriftliche Bestätigung über die Abmeldung.
Kleingewerbe komplett online abmelden: Geht das?
Aktuell ist es leider noch nicht möglich, sein Kleingewerbe komplett online abzumelden. Zwar ist es möglich, das Muster für die Abmeldung des Kleingewerbes online herunterzuladen und auszufüllen, jedoch muss das Formular zum Abmelden des Kleingewerbes eigenhändig unterschrieben und mit den vorgesehenen Dokumenten beim Gewerbeamt abgegeben werden.
Da die Beschäftigten beim Gewerbeamt überprüfen müssen, ob die dafür bevollmächtigte Person das Kleingewerbe abmeldet, ist es notwendig, persönlich beim Amt vorzusprechen und sich mit seinem Ausweis oder Reisepass auszuweisen.
Kleingewerbe abmelden: Die Kosten im Überblick
Unternehmer, die ihr Kleingewerbe schließen möchten, sollten mit Kosten für diesen Verwaltungsakt planen. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Einige Gemeinden sind kulant und bieten die Gewerbeabmeldung kostenlos an. Bei anderen Gewerbeämtern wird dagegen ein gewisser Betrag an Gebühren fällig, bevor das Kleingewerbe abgemeldet werden kann.
Unternehmer, die wissen möchten, ob für sie Kosten bei der Abmeldung ihres Kleingewerbes anfallen, sollten sich auf der Internetseite des zuständigen Gewerbeamts oder direkt vor Ort erkundigen.
Nach der Gewerbeabmeldung: So geht es weiter
Nachdem Sie Ihr Kleingewerbe beim Gewerbeamt abgemeldet haben, wird die Behörde weitere Einrichtungen und Ämter darüber informieren, dass Sie in Zukunft nicht mehr gewerblich tätig sein werden. In der Regel ergeht eine Information über die Gewerbeabmeldung an:
- Die zuständige Berufsgenossenschaft
- Das Finanzamt (unter Umständen ist es möglich, das Kleingewerbe über einen Formularvordruck in Elster abzumelden)
- Die Berufskammer
- Die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Ihre Versicherungsträger sollten Sie zur Sicherheit schriftlich darüber informieren, dass Sie Ihr Kleingewerbe abgemeldet haben. Lassen Sie sich die Abmeldung am besten schriftlich bestätigen und heften Sie diese zu den übrigen Dokumenten, die Sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten haben.
Kleingewerbe abmelden oder ruhen lassen: Die Unterschiede
Kann man ein Kleingewerbe stilllegen? Ja, das geht. Wenn Sie als Unternehmer lediglich planen, eine kurze Pause mit ihrem Klein- oder Nebengewerbe zu machen, könnte es sinnvoller sein, das Kleingewerbe ruhen zu lassen, statt es komplett stillzulegen.
Handelt es sich lediglich um eine kurze Unterbrechung, dürfte es mit recht viel Aufwand verbunden sein, das Gewerbe abzumelden, bei der erneuten Aufnahme der Geschäftstätigkeit wieder anzumelden und schließlich – wenn Sie das Kleingewerbe komplett aufgeben möchten – es wieder abzumelden.
Sprechen Sie daher vorab mit einem Steuerberater oder mit einem anderen Experten zum Thema und lassen Sie sich beraten, ob es in Ihrem Fall besser sein könnte, das Kleingewerbe ruhen zu lassen.
Denn mit der Gewerbeabmeldung sind einige Konsequenzen verbunden, die Sie kennen sollten. Die Übersicht:
Kleingewerbe abmelden | Kleingewerbe ruhen lassen |
---|---|
Wenn Sie Ihr Kleingewerbe abmelden, ist dieser Schritt nicht rückgängig zu machen. Das Kleingewerbe wird aus dem Gewerberegister gestrichen. Möchten Sie Ihre Gewerbetätigkeit wieder aufnehmen, müssen Sie das Gewerbe noch einmal neu anmelden. | Möchten Sie die Geschäftstätigkeit nach der Ruhephase wieder aufnehmen, müssen Sie das Kleingewerbe nicht noch einmal neu beim Gewerbeamt anmelden. |
Unter Umständen fallen Gebühren an, wenn Sie das Kleingewerbe abmelden. | Das Kleingewerbe ruhen zu lassen kostet in der Regel kein Geld. |
Über die Abmeldung des Kleingewerbes müssen Behörden und Ämter in Kenntnis gesetzt werden. | Ruht das Kleingewerbe lediglich, müssen Sie die zuständigen Ämter nicht über die Ab- und die erneute Anmeldung informieren. |
Info
Info an Ämter und Behörden
Es kann sinnvoll sein, die Versicherungen, die Berufsgenossenschaft und Kammern sowie das Finanzamt formlos darüber zu informieren, dass Sie ihre Geschäftstätigkeit ruhen lassen. Lassen Sie sich bei den betreffenden Behörden und Ämtern beraten, welche Nachweise Sie trotz ruhender Geschäftstätigkeit erbringen müssen. Das Finanzamt verlangt beispielsweise in der Regel eine Nullmeldung für die Umsatzsteuer – sofern Sie mit ihrem Kleingewerbe umsatzsteuerpflichtig sind – auch dann, wenn Sie das Kleingewerbe ruhen lassen.
Unter Umständen müssen Sie auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie ihr Gewerbe ruhen lassen – aber auch wenn Sie ihr Kleingewerbe abmelden müssen Sie vermutlich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich vorab von einem Experten beraten.
Kleingewerbe rückwirkend abmelden: Ist das möglich?
Manchmal überschlagen sich die Ereignisse im Zuge der Gewerbeabmeldung. Unternehmer haben derart viele Dinge zu tun, wenn sie ihr Gewerbe schließen, dass sie das Offensichtliche vergessen – nämlich das Gewerbe abzumelden.
Glücklicherweise gibt es die Möglichkeit, das Kleingewerbe rückwirkend abzumelden. Unternehmer sollten dabei jedoch bedenken, dass dieser Schritt unter Umständen mit höheren Kosten verbunden ist. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um ein Kleingewerbe rückwirkend abzumelden, bevor Ihnen Kosten entstehen, die vermeidbar gewesen wären.