Due Diligence Prüfung: Alle Gesellschafter müssen zustimmen

Vor dem Verkauf der GmbH oder eines GmbH-Anteils steht die Ermittlung des Preises. Entweder nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verfahren (z.B. vereinfachtes Ertragswertverfahren), nach dem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers oder im sog. Due-Diligence-Verfahren. Bei letzterem müssen allerdings alle Gesellschafter zustimmen.

Zuletzt aktualisiert am 16.11.2023
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Definition

Was ist eine Due Diligence Prüfung?

Due Diligence stammt aus der angloamerikanischen Rechtssprache und bedeutet so viel wie „Sorgfaltspflicht“. Bei einer Due Diligence Prüfung wird ein Unternehmen sorgfältig bezüglich rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher und weiterer Faktoren überprüft. Zumeist findet eine solche Analyse vor dem Kauf von Unternehmensanteilen, vor Firmenübernahmen oder einem Börsengang als Risikoprüfung und -bewertung statt.

Wer führt die Due Diligence Prüfung durch?

In der Praxis durchleuchten im Rahmen einer Due Diligence Prüfung externe Fachleute (Wirtschaftsprüfer, Juristen, Steuerberater und weitere Berater, aber auch Versicherungsfachleute usw.) das gesamte Unternehmen. Der genaue Ablauf der Due Diligence Prüfung richtet sich nach dem Vorgehen der jeweils eingesetzten Experten.

Einsatz des Due Diligence Verfahrens

Die Due Diligence Prüfung kommt bei größeren Transaktionen wie dem Unternehmensverkauf- oder -kauf oder auch bei Veräußerungen von Immobilien zum Einsatz. Da sie sehr aufwendig ist, kommt sie in der Regel nur für mittelgroße und größere GmbHs in Frage.

Risiko: Durch die Due Diligence Prüfung werden Unternehmensinterna öffentlich und können z.B. von kaufinteressierten Wettbewerbern missbraucht werden.

Info

Vendor Due Diligence

Die Prüfung kann sowohl vom potenziellen Käufer als auch vom Verkäufer selbst beauftragt werden. Bei letzterem handelt es sich um eine Vendor Due Diligence (VDD). Diese bietet einige Vorteile für den Verkäufer, z.B. kann er festgestellte Unternehmensschwächen vor dem Verkauf beheben oder sie dem Käufer selbstbestimmt offenlegen.

Voraussetzung: Alle Gesellschafter müssen der Due Diligence Prüfung zustimmen

Laut Grundsatzurteil des Landgerichts Köln müssen die Gesellschafter der GmbH zunächst einen Beschluss darüber fassen, ob die Due Diligence Prüfung angewandt werden darf. Dieser Beschluss muss – zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern – einstimmig gefasst werden (LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, 90 O 11/08).

Das gilt auch dann, wennnur einer der GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil verkaufen möchte – z.B. an einen Wettbewerber bzw. eine Zielfirma. Besteht der Kaufinteressent darauf, die Bewertung des Geschäftsanteils mithilfe einer Due Diligence Prüfungdurchzuführen, so ist das nurmöglich, wenn alle anderen Gesellschafter diesem Verfahren zustimmen. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch wenn diese Rechtslage unter Gesellschaftsrechtlern nicht ganz unbestritten ist, muss dieses Vorgehen in der Praxis eingehalten werden.

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Ausnahme

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn die Durchführung einer Due Diligence Prüfungausdrücklich im Gesellschaftsvertrag der GmbH zugelassen ist – dann ist entweder überhaupt kein Beschluss notwendig oderes genügt die laut Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Mehrheit für einfache Beschlüsse.

Was beinhaltet eine Due Diligence Prüfung?

Die Due Diligence Prüfung ist sehr aufwändig und komplex und umfasst nahezu alle unternehmensrelevanten und zukunftsbezogenen Größen. Um zu gewährleisten, dass alle nötigen Informationen vorliegen, empfiehlt es sich, mit einer Checkliste zu arbeiten.

Eine Due Diligence Prüfung beinhaltet unter anderem:

  • eine systematische Stärken- und Schwächenanalyse des Kaufobjekts
  • eine Untersuchung der mitdem Kaufverbundenen Risiken
  • eine fundierte Bewertung des Objekts und des Geschäftsmodells

Gegenstand der Prüfung bei Firmen sind etwa

  • Bilanzen
  • personelle und sachliche Ressourcen
  • strategische Positionierung
  • rechtliche und finanzielle Risiken
  • Umweltlasten

Das Ziel ist es, nach sog. Dealbreakern zu suchen, d.h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten - z.B. Altlasten beim Grundstückserwerb oder ungeklärte Markenrechte beim Erwerb des Unternehmens. Erkannte Risiken bei den Ergebnissen können entweder der Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen, oder aber auch die Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder zusätzlicher Garantien für das Zielunternehmen sein.

Grundlage der Due Diligence Prüfung

Die Grundlage ist ein Vorvertrag bzw. die Letter of Intent (Erklärungen zur Verkaufsabsicht), in dem ein angemessener Zeitraum für die Due Diligence Prüfung vereinbart wird. Gegenstand einer solchen Vereinbarung sind der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie die Zahlung einer Gebühr bei Nichterwerb. Hilfreich bei Projektprüfungen sind so genannte Meilensteinberichte, die den Zustand des Projektes in einer Kurzzusammenfassung wiedergeben.

Heutzutage stellt der Verkäufer dem Interessenten für die nötigen Unterlagen für die Due Diligence Prüfung meist nur noch digital in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung.

Die Due Diligence Prüfung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung

Für eine erfolgreiche Due Diligence Prüfung ist es wichtig, einzelne Aspekte oder Bereiche nicht isoliert zu analysieren, sondern in größerem Umfang eine verknüpfte und bereichsübergreifende Betrachtung durchzuführen. Systematische Prüfsachverhalte sind:

  • Informationen aus dem Finanz- und Rechnungswesen (Jahresabschluss)
  • Wirtschaftliche und strategische Aspekte
  • Steuerliche Aspekte und Gestaltung
  • Rechtliche Aspekte und Vertragsgestaltung
  • Ermittlung von Risiken
  • Aussagen zur Strategie
  • Überprüfung des Synergiepotenzials
  • Übereinstimmung mit den Akquisitionszielen