Wann bekommt man Sonderurlaub für einen Todesfall?
Wenn nahe Verwandte wie Mutter, Vater, Großeltern oder Geschwister sterben, benötigen viele Arbeitnehmer Zeit zum Trauern und für die Familie. Auch die Bestattung und der Nachlass müssen organisiert werden. Um diese Angelegenheiten klären zu können, steht Arbeitnehmern häufig Sonderurlaub zu. So müssen betroffene Angestellte hier nicht ihren eigentlichen Urlaubsanspruch nutzen.
Keine einheitliche gesetzliche Regelung vorhanden
Verbindliche Regeln im Arbeitsrecht gibt es laut Gesetz allerdings nicht. Eine Ausnahme bilden hier jedoch Beamte und Angestellte mit einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 616) steht dazu:
„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Für Angestellte mit Tarifvertrag und Beamte sind freie Tage bei Todesfall fest gesetzlich verankert (vgl. TVöD § 29 Arbeitsbefreiung). So ist geregelt, dass sie 2 Tage Sonderurlaub im Todesfall von einem Ehe- oder Lebenspartner, einem Kind oder der Eltern erhalten.
Dies bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Freistellung hat, wenn er unverschuldet und für kurze Zeit insbesondere bei Verhinderung aus persönlichen Gründen seiner Arbeit nicht nachkommen kann. Wenn er jedoch über längere Zeit ausfällt, muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen oder sich – im Falle einer Erkrankung – vom Arzt krankschreiben lassen.
Info
Lohnfortzahlung bei Sonderurlaub
Wie beim vertraglich festgelegten Erholungsurlaub wird auch beim Sonderurlaub weiter Lohn vom Arbeitgeber bezahlt.
Folgende Gründe können zu einer bezahlten Freistellung nach BGB § 616 führen
- Sterbefall und Beerdigung einer Person im engen Familienkreis
- Geburt des eigenen Kindes
- Hochzeiten der Kinder, Eltern oder eines Elternteils
- religiöse Feste (wie Taufe oder Kommunion)
- Kinderbetreuung wegen Schul- oder Kitaschließung (wenn keine andere Möglichkeit der Aufsicht zu finden ist)
- unvorhergesehener Einsatz als Pflegender bei kurzfristiger Erkrankung eines nahen Angehörigen
- Unglücksereignisse wie Einbruch, Überflutung oder Hausbrand
- Einsatz als Ehrenamtlicher wie etwa bei der Feuerwehr
- betrieblich notwendiger Umzug
- medizinisch notwendiger Arztbesuch
Wer sich unsicher ist, ob ein Sonderurlaub zu gewähren ist, kann sich folgende Frage stellen: Kann der Arbeitnehmer den „Termin“ verschieben? Falls nicht, kann er bezahlten Sonderurlaub beantragen.
So können beispielsweise Beerdigungen selten von den Hinterbliebenen frei festgelegt werden, weshalb ein Sonderurlaub hier infrage kommt. Auch kann unbezahlter Sonderurlaub genehmigt werden, wenn die persönlichen Gründe länger andauern.
Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall?
Wer seinen besten Freund verloren hat, trauert. Doch hat er in diesem Fall auch Anrecht auf Sonderurlaub? Die Antwort lautet: Nein.
Denn wichtig ist der Verwandtschaftsgrad: Oft wird nur Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades sowie ähnlich nahestehenden Personen zum Verstorbenen Sonderurlaub bei einem Todesfall gewährt.
Info
Sonderurlaub im Todesfall bei nahen Verwandten
In der Regel erfolgt also die Zustimmung des Sonderurlaubs im Todesfall der Mutter, des Vaters, des Ehe- und Lebenspartnern, des Bruders, der Schwester und bei leiblichen Kindern, Pflegekindern sowie Adoptivkindern.
Nicht dazu zählt der Todesfall von Verwandten zweiten Grades oder verschwägerten Personen, wie der Großeltern, Schwiegereltern, Onkel und Tante, Cousine oder Cousin, weshalb kein Sonderurlaub genehmigt werden muss. Arbeitgeber können hier jedoch kulant sein und im Einzelfall entscheiden, ob sie Sonderurlaub gewähren möchten. Wer von der Oma großgezogen wurde, dem kann bei ihrem Todesfall eher ein Sonderurlaub genehmigt werden.
Maßgeblich ist zudem, ob der Verstorbene mit dem Angestellten in einem Haushalt gelebt hat. Ein sachliches Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sorgt hier für Klärung.
Info
Kann Sonderurlaub verfallen?
Ja. Ein gewährter Sonderurlaub kann nicht nachgeholt werden. Wird also die Bestattung auf einen Samstag verschoben, wenn der betroffene Beschäftigte ohnehin freihat, so besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub am nächsten Arbeitstag.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Todesfall?
Ist ein Todesfall zu beklagen, so interessieren den betroffenen Angestellten vor allem, wie viele Tage Sonderurlaub er erhalten kann. Im BGB ist die Anzahl der Tage jedoch vage gehalten.
Im Regelfall gelten 1 bis 3 Tage Sonderurlaub bei kurzfristigen persönlichen Belastungen als üblich. Dabei ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit unerheblich. Beim Tod eines nahen Angehörigen sind es meist 2 Tage Sonderurlaub.
Eine weitere wichtige Frage neben der Dauer ist: Wird der Sonderurlaub seitens des Arbeitgebers gewährt?
Hier ist entscheidend, was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung steht. Arbeitgeber können also Sonderurlaub bei einem Sterbefall oder anderen persönlichen Gründen ausschließen – sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
Info
Lohnfortzahlung ist Verhandlungssache
Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB ist nicht fixiert. Will heißen: Er kann abgeändert und nur für bestimmte Situationen gelten oder ausgeschlossen werden.
Andersherum gilt: Ist der Sonderurlaub nicht ausgeschlossen, so können Arbeitnehmer auf § 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch verweisen und z.B. bei einem Todesfall eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung einfordern.
Bei Auszubildenden gilt hier vergleichbar § 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Wie wird Urlaub bei Todesfall beantragt?
Es gibt keine feste Regelung, wie beim Antrag eines Sonderurlaubs bei einem Trauerfall zu verfahren ist. Jedes Unternehmen handhabt diesen Prozess individuell.
In der Regel stellt jedoch der Arbeitnehmer einen Antrag, in dem er kurz auf seine Situation sowie § 616 im BGB verweist. Ist der Antrag vom Arbeitgeber genehmigt, zahlt er die vertraglich vereinbarte Vergütung wie beim normalen Urlaub an den freien Tagen weiter.
Ratsam ist für den Angestellten zudem, im Vorfeld das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, um über die Ausnahmesituation zu sprechen. Gerade bei so einschneidenden Erlebnissen wie Todesfällen wirkt es sich für den Arbeitgeber und das Betriebsklima durchaus positiv aus, kulant zu entscheiden.