Urlaubsanspruch berechnen mit Urlaubsrechner

Wieviel Urlaub steht deinen Arbeitnehmern zu? Und wie sieht es bei Teilzeitkräften aus? Mit unserem Urlaubsrechner kannst du ganz leicht den Urlaubsanspruch deiner Mitarbeiter berechnen.

  • Einfach: Mit nur wenigen Daten kannst du den Urlaubsanspruch berechnen.
  • Schnell: Innerhalb weniger Sekunden erhältst du das korrekte Ergebnis.
  • Zuverlässig: Der Urlaubstage-Rechner richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Urlaubsanspruch berechnen: Diese Daten brauchst du

Mit dem Urlaubsrechner ist es schnell und einfach möglich, die Urlaubstage deiner Arbeitnehmer zu ermitteln. Für die Berechnung der Urlaubstage pro Mitarbeiter brauchst du nur wenige Daten anzugeben:

  • Urlaubsanspruch bei Vollzeit
  • Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit
  • Wochen-Arbeitstage des Mitarbeiters
  • Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr

Urlaubsanspruch bei Vollzeit

Damit der Urlaubstage-Rechner eine Grundlage hat, musst du angeben, wie viele Urlaubstage im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Dieser Wert gilt für eine Vollzeitbeschäftigung.

Achtung

Mindesturlaub – Rechner erlaubt nur gesetzlich vorgeschriebene Werte

Der Rechner akzeptiert ausschließlich Werte, die dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsprechen. Sollte deine Eingabe zu niedrig sein, erhältst du einen Hinweis auf die Mindesturlaubstage.

Neben den gesetzlichen Vorgaben aus dem BUrlG musst du auch auf den Mindesturlaub achten, wenn du den Urlaubsanspruch berechnest. Dieser ist durch Tarif- und Arbeitsverträge geregelt. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub.

Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit

Der Mindestanspruch auf Urlaub richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen in einer Vollzeitbeschäftigung. Möchtest du den Urlaubsanspruch mit dem Rechner ermitteln, hast du die Wahl zwischen 5 und 6 Arbeitstagen.

Viele Arbeitsverhältnisse schreiben eine 5-Tage-Woche vor, in der von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Sollte in deinem Unternehmen zusätzlich am Samstag gearbeitet werden, gibst du 6 Arbeitstage pro Woche an.

Wochenarbeitstage des Mitarbeiters

An dieser Stelle geht es darum, wie viele Tage dein Arbeitnehmer in der Woche arbeitet. Du hast die Wahl zwischen 1 - 5 bzw. 6 Arbeitstagen - abhängig davon, ob deine Mitarbeiter eine 5- oder 6-Tage-Woche haben.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung gibst du 5 bzw. 6 Tage an. Arbeitet ein Arbeitnehmer in Teilzeit sind es entsprechend weniger, was den Urlaubsanspruch verringert. Die Urlaubsberechnung erfolgt in dem Fall anteilig.

Urlaub berechnen für Teilzeitbeschäftigte

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs spielt es keine Rolle, wie viel Prozent dein Mitarbeiter arbeitet. Wichtig ist dagegen die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Ob 60 oder 80 % Teilzeit – arbeitet ein Angestellter an vier Tagen pro Woche, gib in dem Urlaubsrechner 4 Wochenarbeitstage an.

Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr

Zum Schluss gibst du die voraussichtliche Anzahl der vollen Monate eines Jahres an, die ein Mitarbeiter in deinem Unternehmen beschäftigt ist. Wenn du an dieser Stelle nicht die vollen 12 Monate angibst, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Tipp

Resturlaub berechnen

Anhand der Anzahl der Beschäftigungsmonate kannst du auch den Resturlaub berechnen, den deine Angestellten noch zur Verfügung haben. Beispielsweise sind bei einer Vollzeitbeschäftigung im Oktober von 30 Urlaubstagen noch 8 Tage übrig (3 Monate).

Voller Urlaubsanspruch nach Wartezeit

Bei einem Arbeitsverhältnis, das mindestens 6 Monate besteht, gibst du die vollen 12 Monate an. Laut § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit das erste Mal Anspruch auf seinen vollen Urlaub. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.

Anteilige Berechnung des Urlaubs

Ist die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch noch nicht erreicht, haben Arbeitnehmer laut § 5 BUrlG nur Anspruch auf Teilurlaub. Die Regelung lautet konkret: In jedem vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, hat dein Mitarbeiter Anspruch auf ein Zwölftel vom Jahresurlaub. Das trifft in den folgenden Fällen zu:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht nur für 6 Monate.
  • Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.07. eines Jahres. Die Wartezeit ist nicht erfüllt, sodass kein voller Urlaubsanspruch besteht.
  • Ein Mitarbeiter scheidet aus dem Arbeitsverhältnis aus, bevor die Wartezeit erreicht ist.
  • Ein Mitarbeiter hat zwar die Wartezeit erfüllt, beendet das Arbeitsverhältnis aber in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres.

Urlaubsanspruch mit Formel berechnen

Anstatt den Urlaubsrechner zu nutzen, kannst du den Urlaubsanspruch auch mithilfe einer Formel berechnen. Dazu teilst du den Urlaubsanspruch in Vollzeit durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche in Vollzeit. Diesen Wert multiplizierst du mit der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Kurz zusammengefasst nutzt du die folgende Formel:

(Urlaubsanspruch (Vollzeit) / Wochen-Arbeitstage (Vollzeit)) × Anzahl tatsächlicher Arbeitstage/Woche

Mit dieser Formel kannst du sowohl die Urlaubstage von Mitarbeitern in Vollzeit als auch in Teilzeit berechnen.

Urlaubsabgeltung berechnen

Kann ein Mitarbeiter seine Urlaubstage nicht mehr vollständig nutzen, bis er aus deinem Unternehmen ausscheidet, verfallen diese nicht. Es kommt die Urlaubsabgeltung ins Spiel. Du musst dem Arbeitnehmer den Urlaub auszahlen. Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ziehst du die folgenden Daten heran:

  • Monatsbrutto,
  • Arbeitstage pro Woche und
  • abzugeltende Urlaubstage.

Beispiel zur Berechnung der Urlaubsabgeltung

Dein Arbeitnehmer verdient 3.500 € brutto im Monat und arbeitet an 5 Tagen pro Woche. Nun hat er noch 8 Urlaubstage, die er nicht mehr nutzen kann. Hier lautet die Rechnung wie folgt:

Du musst zunächst das Tagesentgelt berechnen. Hierfür musst du erst einmal das Quartalsentgelt ermitteln:
3 x 3.500 € = 10.500 €

Daraus musst du nun das wöchentliche Arbeitsentgelt berechnen:
10.500 € : 13 = 807,69 €

Nun kannst du das Tagesentgelt berechnen, indem du das Wochenentgelt durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage teilst:
807,69 € : 5 = 161,54 €

Diesen Betrag kannst du nun mit der Anzahl der übrigen Urlaubstage multiplizieren und erhältst die fällige Urlaubsabgeltung:
161,54 x 8 = 1.292,32 €