Mindestlohn: Fakten und Dokumentationspflicht für Unternehmer

Der Mindestlohn sorgt seit Anfang 2015 dafür, dass Millionen Arbeitnehmer einen fairen Lohn für ihre Arbeit erhalten. Nach dem Kabinettbeschluss müssen fast alle Arbeitgeber bundesweit den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die vom Mindestlohngesetz ausgeschlossen sind. Manche Arbeitgeber sind aus speziellen Gründen sogar verpflichtet, einen höheren Mindestlohn zu zahlen. Neben der Einhaltung der Lohnuntergrenze unterliegen Unternehmen auch der Dokumentationspflicht. Die Arbeitszeiten der Minijobber müssen nun nachvollziehbar protokolliert werden. Was Sie als Arbeitgeber über den Mindestlohn wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2026
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Definition

Was ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn legt fest, welchen Stundenlohn Arbeitgeber in Deutschland mindestens zahlen müssen. Seine Höhe wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und durch eine Verordnung der Bundesregierung angepasst. Seit der Erhöhung zum 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Hinzu kommt die Dokumentationspflicht bei Zahlung des Mindestlohns. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigte (d.h. Minijobber) dazu verpflichtet sind, Ihre Arbeitszeiten genau festzuhalten. In nachvollziehbaren Formularen sind Datum, Beginn und Ende der Tätigkeit sowie die Dauer der Arbeitszeit transparent zu dokumentieren.

Mindestlohn in Deutschland

Der Mindestlohn ist eine Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Tarifpartner in keinem Fall unterschreiten dürfen. Zu unterscheiden sind:

  • allgemeiner gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und
  • Branchenmindestlöhne, die aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und aus allgemein verbindlichen Tarifverträgen folgen.

Mindestlöhne beschränken Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer Vertragsfreiheit. Sie dürfen nur eine höhere, aber keine geringere Vergütung vereinbaren. Liegt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohnhöhe unter dem geltenden Mindestlohn, kann der Arbeitnehmer diesen dennoch verlangen. Er darf das sogar noch rückwirkend und nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Info

Aktueller Mindestlohn

Die Höhe des Mindestlohns pro Stunde beträgt in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro gemäß dem Vorschlag der Mindestlohnkommission. 2025 galt noch ein Mindestlohn von 12,82 Euro.

Ob ein vereinbartes Monatsentgelt dem Mindestlohn entspricht, wird anhand der durchschnittlichen Monatsstunden der Beschäftigten berechnet.

Anstieg des Mindestlohns und der Verdienstgrenzen

Der Mindestlohn findet im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD Erwähnung: Auf 15 Euro die Stunde sollte er 2026 steigen. Das hatte nicht nur den Hintergrund, dass die Lebenshaltungskosten rapide gestiegen sind, sondern sollte auch der EU-Mindestlohn-Richtlinie Rechnung tragen. Diese Gehaltssteigerung müsste bereits seit Ende 2024 umgesetzt sein und besagt, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten betragen soll.

Die Vor- und Nachteile einer Erhöhung liegen auf der Hand.

  • Rund 6 Millionen Mindestlohnbeschäftigte haben durch eine Erhöhung mehr Geld zur Verfügung.
  • Damit steigt die Kaufkraft, was wiederum der Wirtschaft zugutekommt.
  • Zugleich gab es das Anliegen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften, mit einer Mindestvergütung die steigenden Lebenshaltungskosten besser abzufedern.
  • Die Kehrseite: Einige Dienstleistungen oder Produkte könnten teurer werden und die Personalkosten für manche Betriebe nicht mehr zu stemmen sein.
  • Hier würde ein Stellenabbau drohen.

Doch: Union und SPD sehen in ihrem Sondierungspapier auch weiterhin die unabhängige Mindestlohnkommission für die Erhöhung verantwortlich. Und diese hatte am 27. Juni 2025 die Anhebung des Mindestlohns für 2026 und 2027 bekannt gegeben.

Der Beschluss: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 nun 13,90 Euro pro Stunde und steigt im Folgejahr 2027sogar auf 14,60 Euro pro Stunde. Da die Minijob-Grenze mittlerweile dynamisch angelegt und an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigen auch die Minijob- und Midijob-Grenzen:

  • Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro im Monat.
  • Ein Midijob liegt 2026 bei einem monatlichen Verdienst von 603,01 Euro bis 2.000 Euro und 2027 bei einem Verdienst von 633,01 Euro bis 2.000 Euro vor.

Wie fänden Sie einen Mindestlohn von 15 Euro?

Der Wunsch nach einem Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde ist Gegenstand der politischen Debatte. Für Arbeitgeber würde eine solche Anhebung vor allem im Niedriglohnsegment spürbare Auswirkungen auf die Personalkosten haben.

Mindestlohn für Auszubildende

Der allgemeine Mindestlohn für Auszubildende ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die Mindestvergütung für Azubis in Unternehmen ohne Tarifbindung beträgt 2026:

  • Im ersten Ausbildungsjahr 724 EUR pro Monat, wenn die Berufsausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnt.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr 18 Prozent mehr als im ersten Ausbildungsjahr.
  • Im dritten Ausbildungsjahr 35 Prozent mehr als im ersten Ausbildungsjahr.
  • Im vierten Ausbildungsjahr 40 Prozent mehr als im ersten Ausbildungsjahr.

Erhöht wurde der Mindestlohn, jeweils im ersten Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 BBiG), innerhalb der letzten Jahre in folgenden Schritten:

  • 2021: auf 550 Euro/Monat
  • 2022: auf 585 Euro/Monat
  • 2023: auf 620 Euro/Monat
  • 2024: auf 649 Euro/Monat
  • 2025: auf 682 Euro/Monat 

Die jeweiligen prozentualen Steigerungen blieben bestehen.

Seit 2024 wird der Mindestlohn für Azubis automatisch an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

Für 2026 beträgt er:

  • 724 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr
  • 854 Euro pro Monat im zweiten Ausbildungsjahr
  • 977 Euro pro Monat im dritten Ausbildungsjahr
  • 1.014 Euro pro Monat im vierten Ausbildungsjahr

Info

Mindestlohn: Brutto oder Netto

Beim Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttolohn. Um den Netto-Betrag eines Arbeitnehmers zu enthalten, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nach den jeweiligen Steuermerkmalen abziehen.

Entwicklung des Mindestlohns

Der erste gesetzliche Mindestlohn 2015 betrug 8,50 EUR pro Stunde. Er wurde seither mehrfach erhöht, zunächst im Zweijahresrhythmus, seit 2018 jährlich. Zuständig dafür ist die Bundesregierung, die auf Vorschlag der sogenannten Mindestlohnkommission entscheidet. Diese besteht aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, einer oder einem unabhängigen Vorsitzenden sowie beratenden Wissenschaftlern.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Anspruch auf den gesetzlichen Mindeststundenlohn haben im Allgemeinen alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, und zwar unabhängig davon, in welcher Branche und welchem Bundesland sie tätig sind. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, auch im Minijob und für Saisonarbeiter, z. B. in der Landwirtschaft.

Achtung

Für diese Gruppen gilt der Mindestlohn nicht

Kein Anspruch auf Mindestlohn besteht bei folgenden Gruppen:

  • ehrenamtlich Beschäftigte
  • Minderjährige ohne Berufsabschluss
  • bei Praktika zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung oder Berufsvorbereitung
  • bei Praktika im Rahmen einer verpflichtenden Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung
  • bei einem Praktikum bis zu drei Monaten zum Zweck der Orientierung im Rahmen der Berufs- und Studienwahl
  • beim berufs- oder hochschulbegleitenden Praktikum bis zu drei Monaten, wenn nicht mit demselben Arbeitgeber vorher schon ein Praktikumsverhältnis bestanden hat
    Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung

Auch Auszubildende fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Seit 2020 haben sie aber einen Anspruch auf eine Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG.

Streitfall: Freiwilliges Praktikum und Mindestlohn

Grundsätzlich gilt: Bei einem „echten“ Praktikum steht die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund, nicht die Arbeitsleistung. Übt ein Praktikant im Wesentlichen die gleichen Tätigkeiten wie ein Arbeitnehmer aus (was der Fall bei einem länger dauernden Praktikum sein kann), steigt das Risiko, dass der Praktikant bei einer Überprüfung als Arbeitnehmer eingestuft wird. Die Folge: Der Praktikant hat dann Anspruch auf den Mindestlohn.

Von der Mindestlohnpflicht ausgenommen sind alle Pflichtpraktika. Maßgebend für die Entscheidung, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung handelt, ist allein die Schul-/Prüfungs- oder Hochschulordnung. Soll das Praktikum ohne Vergütung erfolgen oder unter dem Mindestlohn bezahlt werden, kann es für Unternehmen sinnvoll sein, den Praktikanten zu bitten, eine entsprechend geltende Schul-/Prüfungs- oder Hochschulordnung vorzulegen.

Diese sollten Sie einfordern, bevor Sie den Praktikanten einstellen. So sind Sie für mögliche Streitfälle gewappnet. Beispielsweise dann, wenn der Praktikant den Mindestlohn gerichtlich einfordern möchte. Die Schul-/Prüfungs- oder Hochschulordnung sollten auch zum Bestandteil des Praktikanten-Vertrags gemacht werden.

Tipp

Einstellung von Praktikanten

  • Schreiben Sie in den Praktikumsvertrag detailliert, um welche Art von Praktikum es sich handelt: ein unbezahltes Pflichtpraktikum, oder eines, bei dem Sie den Praktikanten mit dem Mindestlohn oder höher vergüten. Alle relevanten Informationen können Sie aus einer Vorlage für den Praktikumsvertrag entnehmen.
  • Nehmen Sie Nachweise (z. B. Schul-/Prüfungs- oder Hochschulordnung) zur Personalakte.
  • Lassen Sie sich schon vorhandene Praktika-Nachweise vorlegen oder – falls keine vorhanden sind – schriftlich von den Praktikanten bestätigen, dass sie die notwendigen Praktika noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht haben.

Reisezeiten: Mindestlohn bei Minijobbern fraglich

Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Reisezeiten werden den meisten Beschäftigten vergütet, auch wenn in diesen Zeiten die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht wird. Ob beim Minijob Anspruch auf den Mindestlohn während einer Reisezeit besteht, hängt maßgeblich von der Art der Reise ab:

  • Beim Bereitschaftsdienst bestimmt der Arbeitgeber den Aufenthaltsort des Beschäftigten. Somit ist hier auch Minijobbern ein Mindestlohn zu zahlen.
  • Die gilt allerdings nicht für die Rufbereitschaft, bei der der Arbeitnehmer selbst entscheidet, wo er sich aufhält.
  • Bei Reisezeiten dagegen kann nicht pauschal gesagt werden, ob der Mindestlohn zu zahlen ist. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Ist die Reisetätigkeit – beispielsweise bei Außendienstmitarbeitern – Hauptleistungspflicht und entsprechend als Arbeitszeit im Vertrag vereinbart, so erhalten neben den Hauptbeschäftigten auch Minijobber oder Praktikanten den Mindestlohn. Anders kann es z. B. bei Beschäftigten aussehen, die nur einmal im Jahr für drei Tage zu einer Branchenmesse fahren.

Achtung

Besondere Vorgaben in der Pflegebranche

Pflegebetriebe unterliegen dem Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Dieser liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und gilt für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland – unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht.

Auch Reise- und Bereitschaftszeiten werden in der Pflege strenger bewertet als in anderen Branchen: Sie zählen in der Regel als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Zusätzlich sind Pflegebetriebe zu besonders sorgfältiger Aufzeichnung und Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtet. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Der Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG)

Als Arbeitgeber dürfen Sie den gesetzlichen Mindeststundenlohn von derzeit 13,90 Euro brutto pro Stunde nicht unterschreiten. Auch Tarifverträge dürfen kein geringeres Entgelt vorsehen.

Ob Zulagen oder zusätzliche Zahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen oder zusätzlich zu zahlen sind, ist unterschiedlich. Im Grundsatz gilt: Werden sie für tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt, sind sie anrechenbar. Nicht anrechenbar sind zusätzliche Leistungen und solche, die einen anderen Zweck verfolgen.

Info

Anrechenbarkeit von Zahlungen auf den Mindestlohn

Nachtarbeitszuschläge sind nicht anrechenbar, weil sie auf gesetzlichen Vorgaben beruhen. Vermögenswirksame Leistungen auch nicht. Gefahrenzulagen, Schmutz- und Schichtzulagen dürfen hingegen angerechnet werden. Es sei denn, sie werden pauschal entrichtet.

Branchenmindestlöhne

Spezielle Mindestlöhne können den Arbeitgeber verpflichten, mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Sie beruhen auf folgenden Vorgaben:

  • Branchenmindestlöhne auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • normale Tarifverträge

Mindestlöhne nach Branchen können bundesweit einheitlich gelten oder nach Bundesländern (z. B. Ost/West) unterschiedlich sein. Sie dürfen nur nicht niedriger sein als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Info

Übersicht des Zolls

Eine aktuelle Aufstellung der Branchenmindestlöhne finden Sie auf der Website des Zolls. Die Bundesregierung stellt stets aktuelle Angaben und Übersichten zum Mindestlohn online. 

Mindestlohn aufgrund eines Tarifvertrags

Dazu verordnet dasDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf Antrag der Tarifparteien verordnet, dass die im Tarifvertrag vereinbarten Löhne der jeweiligen Branche generell zu zahlen sind.

  • Dieser Mindestlohn gilt dann für alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer, die in seinem Geltungsbereich tätig sind.
  • Also auch für Arbeitnehmer, die für einen ausländischen Arbeitgeber im Bundesgebiet arbeiten.
  • Durch den Mindestlohn sollen z. B. Dumpinglöhne ausländischer Arbeitgeber auf inländischen Baustellen verhindert werden.

Tarifverträge haben einen räumlich begrenzten Geltungsbereich. Sie gelten nicht bundesweit, sondern für bestimmte Regionen oder Bundesländer. Prüfen Sie also zunächst, ob – falls der Tarifvertrag grundsätzlich für Ihre Branche gilt – Ihr Unternehmen unter den räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt. 

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen. Sie gelten unmittelbar auf Arbeitgeberseite nur für Mitglieder des am Abschluss beteiligten Arbeitgeberverbandes. Auf Arbeitnehmerseite gelten sie unmittelbar nur für Mitglieder der am Abschluss des Tarifvertrags beteiligten Gewerkschaften. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können in Arbeitsverträgen auf einen bestimmten Tarifvertrag Bezug nehmen. Dann ist der tariflich geregelte Lohn der zu zahlende Mindestlohn.

Info

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Ob für Ihr Unternehmen ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt und welches Entgelt er vorgibt, erfahren Sie bei der zuständigen Handwerkskammer bzw. IHK. Eine aktuelle Tabelle über sämtliche allgemein verbindliche Tarifverträge stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage zur Verfügung.

Mindestlohn nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Vorsicht: Der Name AEntG ist missverständlich. Es gilt nicht nur für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Ziel des AEntG ist es, für alle Arbeitnehmer bestimmter Branchen gleiche Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

Branchenmindestlöhne auf Grundlage des AEntG gelten derzeit z. B. im Bauhauptgewerbe, im Elektrohandwerk, bei Dachdeckern und im Pflegebereich.

Mindestlohn und Durchschnittsgehalt: Was Unternehmen wissen sollten

Der Mindestlohn und das Durchschnittsgehalt in Deutschland unterscheiden sich grundlegend in ihrer Funktion und Aussagekraft. Der Mindestlohn stellt die unterste Gehaltsgrenze dar, die Arbeitgeber unabhängig von Branche oder Qualifikation zahlen müssen. Er sichert also ein Minimum an Einkommen und schützt Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen, besonders in Tätigkeiten mit geringer Vergütung.

Im Gegensatz dazu ist das Durchschnittsgehalt ein statistischer Mittelwert, der die durchschnittliche Vergütung aller Arbeitnehmer erfasst und dabei erhebliche Schwankungen je nach Branche, Region und Berufserfahrung widerspiegelt.  

Der Mindestlohn beeinflusst das Durchschnittsgehalt indirekt, indem er den Gehaltsuntergrenzen eine Basis gibt und dazu beiträgt, Lohngefälle zu verringern. Trotzdem bleibt das Durchschnittseinkommen bzw. der Durchschnittslohn durch höhere Vergütungen in bestimmten Berufen oft weit über dem Mindestlohn. Arbeitgeber profitieren von dieser Orientierung: Mit angemessenen Gehältern, die dem Marktvergleich und den Mindestlohnvorgaben entsprechen, lassen sich Arbeitskräfte besser binden und gewinnen. 

Übersicht: Das Durchschnittsgehalt in Deutschland nach Branche

Das Lohnniveau in Deutschland unterscheidet sich je nach Branche und Region. Je nach Wirtschaftszweig und Standort kann das Durchschnittsgehalt somit erheblich variieren. Um realistische Vergütungsmaßstäbe zu setzen, ist eine Betrachtung der einzelnen Branchen aufschlussreicher als eine bloße Gesamtstatistik.

Die monatlichen Durchschnittsgehälter dienen Arbeitgebern als Orientierung. Ein wertvoller Vorteil in Zeiten des Fachkräftemangels, der darüber entscheiden kann, welches Angebot Bewerber annehmen. Die untenstehende Übersicht basiert auf Daten für 2025 und berücksichtigt branchenspezifische Unterschiede:

Über 5.000 Euro

  • Banken und Finanzdienstleistungen: ca. 5.850 Euro
  • Luft- und Raumfahrtindustrie: ca. 5.650 Euro
  • Pharmazeutische Industrie: ca. 5.520 Euro
  • Versicherungen: ca. 5.540 Euro
  • Wissenschaft und Forschung: ca. 5.500 Euro
  • IT und Telekommunikation: ca. 5.060 Euro
  • Energieversorgung/Chemie: ca. 5.000 Euro

Über 4.000 Euro

  • Gesundheitswesen: ca. 4.400 Euro
  • Maschinen- und Anlagenbau / Industrie: ca.  4.300 Euro
  • Transport und Logistik: ca. 4.170 Euro
  • Baugewerbe: ca. 4.050 Euro

Unter 4.000 Euro

  • Handel und Einzelhandel: ca. 3.800 Euro
  • Dienstleistungen allgemein: ca. 3.600 Euro
  • Touristik, Kultur: ca. 3.440 Euro

Unter 3.500 Euro

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft: ca. 3.210 Euro
  • Gastgewerbe und Hotellerie: ca. 3.100 Euro

Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 in Deutschland bei 4.784 Euro brutto. Aber: Es bestehen starke Unterschiede zwischen Berufsgruppen. 

Durchschnittsgehalt Deutschland nach Alter

Auch das Alter wirkt sich auf das Gehalt aus. So zeigen beispielsweise Daten aus 2024 die durchschnittlichen Bruttojahresgehälter nach Altersgruppe:

  • Einsteiger unter 25 Jahren: 32.000 bis 45.000 Euro
  • 26 bis 35 Jahre: 42.000 bis 65.000 Euro
  • 36 bis 50 Jahre: 52.000 bis 80.000 Euro
  • Ab 51 Jahren: 60.000 bis 105.000 Euro

Diese Werte sind natürlich allgemeine Richtwerte, die individuell durch Berufserfahrung und Spezialisierungen beeinflusst werden.

Mindestlohnprüfung

Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird in erster Linie von Zollbeamten der „Kontrolle Schwarzarbeit“ überprüft. Dabei werden Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und z. B. Entgeltunterlagen und die Zeiterfassung geprüft. Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ist für geringfügig Beschäftigte und in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen (§ 17 MiLoG) und für Arbeitnehmer mit Mindestlohn aufgrund des AEntG (§ 19 AEntG) seit Längerem vorgeschrieben.
 
Werden Verstöße im Bereich Mindestlohn festgestellt, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sind weitere Untersuchungen erforderlich, kommt es zu einem Ermittlungsverfahren. Zudem erfolgt eine Meldung an die Sozialversicherung und das Finanzamt.

Auch bei Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherung wird auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes geachtet. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die ordnungsgemäße Beschäftigung von Minijobbern gelegt.

Dokumentationspflicht des Mindestlohns ernst nehmen

Bei einer Mindestlohnprüfung durch die „Kontrolle Schwarzarbeit“ steht nicht nur die Lohnhöhe, sondern vor allem die ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitszeiten im Mittelpunkt. Können Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht nachvollziehbar belegen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zudem entsteht ein Beweislastproblem: Fehlen vollständige Unterlagen, wird im Zweifel zulasten des Unternehmens entschieden.

Die Form der Dokumentation ist grundsätzlich flexibel. Mitarbeiter dürfen ihre Arbeitszeiten unterschiedlich erfassen:

  • Handschriftlich in Papier-Listen
  • in Excel-Tabellen
  • über elektronische Zeiterfassungssysteme

Wichtig ist, dass die Aufzeichnungen vollständig, zeitnah und manipulationssicher geführt werden. Eine Unterschrift ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch zur zusätzlichen Absicherung sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass die Unterlagen jederzeit prüffähig und für Behörden zugänglich sind.

Achtung

Entgeltgrenzen beim Mindestlohn beachten

Achtung: Bei Minijobs ist besonders darauf zu achten, dass die Entgeltgrenzen bei Beschäftigung mit unveränderter Stundenzahl auch bei Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns eingehalten werden.

Wurde kein Mindestlohn bezahlt

  • Der Arbeitnehmer kann eine Nachzahlung verlangen.
  • Die Sozialversicherung kann die dadurch entgangenen Beiträge einfordern, und zwar für die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem Mindestlohn.
  • Das Finanzamt kann die Lohnsteuer nachfordern.
  • Es kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. In schweren Fällen kommt auch ein Strafverfahren in Betracht.

Wichtig: Arbeitgeber haften auch für die Zahlung des Mindestlohnes bei beauftragten Subunternehmen. Das Mindestlohngesetz sieht bei Missachtung Ordnungsgelder von bis zu 500.000 Euro vor.

Lohnsteuer-Nachprüfung bei Anstellungen mit Mindestlohn

Die Mindestlohn-Kontrollen rufen auch die Finanzbehörden auf den Plan. Und zwar mit der sogenannten Lohnsteuer-Nachprüfung. Die rechtlichen Vorgaben für dieses Kontrollinstrument der Finanzbehörden wurden zum 30.6.2014 geschaffen.

Besonderheit: Im Gegensatz zu einer üblichen Betriebsprüfung kann die Lohnsteuer-Nachprüfung sofort und ohne Vorankündigung in den Räumen des Betriebs durchgeführt werden. Im Klartext heißt das: Stellen die Zollprüfer Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften fest, werden die Finanzbehörden umgehend darüber informiert.

  • Die Steuerbehörden werten die fälligen Nachzahlungen aus Verstößen gegen die Mindestlohn-Vorgaben als fiktiven Lohnzufluss und ordnen sofort den entsprechenden Lohnsteuer-Nachzahlungs-Bescheid an.
  • Selbst wenn strittig ist, ob der Mindestlohn eingehalten wurde (Stichwort: Übergangsvorschriften, Ausnahmeregelungen), dürfte das für die Finanzbehörden kein Hindernis sein, die Lohnsteuer durchzusetzen.
  • Sie müssen sich dann gegen den Steuerbescheid außergerichtlich (Einspruch) oder gegebenenfalls gerichtlich wehren. 

Nicht zulässig ist eine Lohnsteuer-Nachprüfung in den privaten Räumen des Steuerzahlenden. Damit wird es auch in der Zukunft nicht zu Besuchen des Finanzamts in der privaten Wohnung von Geschäftsführern kommen. Etwa um zu überprüfen, ob Sie für Ihren Gärtner oder die Haushaltshilfe Lohnsteuer bzw. Sozialabgaben zahlen.

Dokumentationspflicht beim Mindestlohn

Weiterhin gilt für Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden. Alle Unternehmen müssen branchenunabhängig alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse dokumentieren und die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Verleiher müssen die Unterlagen zu allen bei ihnen beschäftigten und entliehenen Arbeitnehmern ebenfalls mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Zusätzliche, besondere Aufzeichnungspflichten bezüglich des Mindestlohns bestehen für Unternehmen folgender Branchen:

  • Gastronomie
  • Friseur
  • Einzelhandel
  • Baugewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Logistikgewerbe
  • Personalbeförderungsgewerbe
  • Prostitutionsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Speditions- und Transportgewerbe
  • Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen

Diese Unternehmen müssen in Deutschland spätestens am 7. Tag nach der Arbeitsleistung Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. 

Info

Dokumentationspflicht beim Mindestlohn ernst nehmen

Alle Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar sind. Die Dokumentation beim Mindestlohn muss Angaben zu geleisteten Arbeitsstunden, Pausen, Zuschlägen und ausgezahltem Geld enthalten.

Jede Eintragung in die Lohnunterlagen zählt als verbindlicher Beleg und trägt dazu bei, dass die Aufzeichnung rechtssicher ist. Eine sorgfältige Dokumentation schützt aber nicht nur vor Bußgeldern, sondern erleichtert auch betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

So gehen Sie vor, wenn Sie den Mindestlohn nachzahlen

Da Sie selbst alle Informationen einholen müssen, ob und welcher Mindestlohn für Ihr Unternehmen gilt, kann es schnell passieren, dass Sie zu spät davon erfahren und zu spät mit der "richtigen" Bezahlung beginnen. Dann können Sie wie folgt vorgehen:

  • Sie zahlen rückwirkend bis zum Stichtag, ab dem der Mindestlohn gilt, den Mindestlohn. Der Mitarbeiter erhält eine Nachzahlung in voller Höhe, unabhängig davon, wie lange der Beginn des Mindestlohns zurückliegt. Ausschlussfristen gelten bei der Zahlung des Mindestlohns nicht.
  • Sie zahlen ab Kenntnis vom Mindestlohn für die Zukunft den Mindestlohn und warten für die Vergangenheit ab, ob der Mitarbeiter den Mindestlohn einfordert und ab welchem Stichtag.

Tipp

Gehen Sie auf Nummer sicher

Ab wann gilt der Mindestlohn? Wenn Sie sich bei dieser Frage unsicher sind und Sie nicht wissen, ob Ihr Unternehmen einen Mindestlohn zahlen muss, holen Sie sich am besten Rechtsrat bei einem Anwalt ein. Dieser prüft für Sie, ob und wie weit Sie an Mindestlöhne gebunden sind.

FAQ zum Mindestlohn

Wer legt den Mindestlohn fest?

 

Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und nach einem Kabinettsbeschluss gesetzlich festgelegt.

Wann tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft?

 

In der Regel am Anfang eines Kalenderjahres, meist zum 1. Januar.

Wie werden Mindestlöhne kontrolliert?

 

Die Einhaltung wird durch den Zoll überwacht und Verstöße können über eine Drittplattform gemeldet werden.

Welche Anforderungen gelten bei der Dokumentationspflicht für den Mindestlohn?

 

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten zu dokumentieren. Die Eintragung muss spätestens am 7. Tag nach der erbrachten Arbeitsleistung erfolgen. Die Unterlagen müssen Sie mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Welche Angaben müssen Sie bei der Eintragung der Arbeitszeit dokumentieren?

 

Bei der Aufzeichnung sind drei Pflichtangaben erforderlich: der genaue Beginn der Arbeitszeit, das Ende sowie die Gesamtdauer. Die Dokumentation muss nachvollziehbar und jederzeit für Prüfbehörden zugänglich sein.