Mindestlohn-Rechner

Falsche Lohnabrechnung? Ein tägliches Leid von Millionen Arbeitnehmern! Denn laut einer Studie von Personio erhalten circa 90 Prozent der Unternehmen unterschiedliche Beschwerden über falsche Lohnabrechnungen! Damit dir bei der monatlichen Lohnabrechnung keine Fehler unterlaufen, helfen smarte Tools wie der Mindestlohn-Rechner von Lexware. Mit ihm gelingt es dir, Mindestlohn bzw. Monatsgehalt sowie Stundenlohn deiner Arbeitnehmer mit wenigen Eingaben exakt zu ermitteln.

  • Schnell: Berechnung mit nur wenigen Angaben
  • Hilfreich: Zum Überblick für die Personalplanung
  • Sicher: Gesetzlich korrekt dank aktueller Datenbasis

Definition

Das Wichtigste in Kürze zum Mindestlohn-Rechner

  • Die Bundesregierung hat den gesetzlichen Mindestlohn erstmalig am 01.01.2015 auf 8,50 € pro Stunde festgelegt. Er steigt nahezu jährlich an und liegt aktuell bei 13,90 € pro Stunde.
  • Mit wenigen Klicks weißt du, ob der gezahlte Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.
  • Der Rechner funktioniert flexibel – entweder über Stundenlohn oder Monats-/Jahresgehalt. Wichtig ist die genaue Angabe der Wochenarbeitszeit als Berechnungsbasis.
  • Als Arbeitgeber musst du den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 500.000 €.
  • Die Verdienstgrenzen für Minijobs steigen mit dem Mindestlohn mit. Daher musst du ggf. die Stunden anpassen oder den Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

Info

Der Mindestlohn steigt kontinuierlich an

Seit dem 01.01.2015 schreibt das Mindestlohngesetz (MiLoG) für alle Arbeitnehmer einen allgemein geltenden gesetzlichen Mindestlohn vor. Dieser ist seit seiner Einführung stetig gewachsen:

  • 01.01.2015: 8,50 €
  • 01.01.2017: 8,84 €
  • 01.01.2019: 9,19 €
  • 01.01.2020: 9,35 €
  • 01.01.2021: 9,50 €
  • 01.04.2022:  9,82 €
  • 01.07.2022: 10,45 €
  • 01.10.2022: 12,00 €
  • 01.01.2024: 12,41 €
  • 01.01.2025: 12,82 €
  • 01.01.2026: 13,90 € 

Warum sollte ich den smarten Mindestlohn-Rechner im Unternehmen einsetzen?

Mit dem smarten Mindestlohn-Rechner hältst du rechtliche Vorgaben ein, kannst besser kalkulieren und minimierst zusätzlich den Arbeitsaufwand. Da nämlich die Bundesregierung den Mindestlohn nahezu jährlich erhöht, hilft dir der Rechner dabei, den korrekten Stundenlohn zu berechnen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt hierfür feste Bruttostundenlöhne fest.

Dabei hilft dir der Mindestlohn-Rechner von Lexware:

  • Rechtliche Vorgaben einhalten: Der Mindestlohn-Rechner hilft dir, das Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten. Verstößt du gegen das Gesetz, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro, wie das Bundesfinanzministerium bestätigt.
  • Bessere Kalkulation: Mit dem Rechner kannst du prüfen, wie viel dein Mitarbeiter wirklich verdient. Du rechnest auf den Cent genau aus, ob das vertraglich vereinbarte Monatseinkommen bei der zugrunde liegenden Arbeitszeit den Mindestlohn einhält.
  • Arbeitsaufwand minimieren: Du errechnest mit wenigen Tastaturschlägen und Knopfdrücken den korrekten Stundenlohn – ohne Taschenrechner und Papierblock. Das spart enorm viel Zeit, beispielsweise wenn du den Lohn anpassen musst.

Kurz und knapp: Der Mindestlohn steigt jährlich! Er liegt momentan bei 13,90 € pro Stunde, steigt aber bereits am 01.01.2027 erneut an. Mit dem Rechner von Lexware kannst du schnell nachrechnen, ob der Stundenlohn noch passt, dieser beispielweise über den Mindestlohn liegt oder du etwas nachjustieren musst.

Info

Mindestlohn-Ausblick auf 2027

Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte bereits am 27. Juni 2025 bestätigt, dass der Mindestlohn für die Jahre 2026 und 2027 erneut ansteigt. So beträgt der Mindestlohn seit 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde und steigt ab dem 01.01.2027 dann auf 14,60 Euro pro Stunde.

Da die Minijob-Grenze mittlerweile dynamisch angelegt und an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigen auch die Minijob- und Midijob-Grenzen:

  • Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro im Monat.
  • Ein Midijob liegt 2026 bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro bis 2.000 Euro und 2027 bei einem Verdienst von 633 Euro bis 2.000 Euro vor.

Darf ich die Gehälter trotz Mindestlohn frei verhandeln?

Als Arbeitgeber darfst du Löhne und Gehälter frei verhandeln – inkl. 13. Gehalt, Sonderboni oder Lohnerhöhungen. Dennoch gibt es klare Grenzen: die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze. An sie musst du dich halten!

Die gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze hat die Bundesregierung am 01.01.2015 auf den Weg gebracht. Ihr Ziel? Mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland. Um den Mindestlohn den steigenden Preisen anzupassen, prüft eine Kommission alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn noch ausreicht.

Info

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Den gesetzlichen Mindestlohn musst du allen Arbeitnehmern auszahlen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dabei sind die Branche und das Anstellungsverhältnis (Vollzeit, Teilzeit oder Minijob) völlig egal.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Grundsätzlich erhalten alle Arbeitnehmer in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn! Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dazu gehören:

  • Schüler oder Studenten im Rahmen von Pflichtpraktika
  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Ehrenamtliche
  • Teilnehmer an einer Maßnahme zur Arbeitsförderung
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst leisten
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose innerhalb des ersten halben Jahres nach Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

An die gesetzlichen Vorgaben musst du dich halten! Solltest du dir nicht ganz sicher sein, reicht häufig schon ein Blick in das Mindestlohngesetz. Alternativ können dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die IHK weiterhelfen.

Wer kontrolliert, ob Unternehmen den Mindestlohn einhalten?

In Deutschland kontrolliert das Zollamt, ob Unternehmer die Vorschriften zum Mindestlohn einhalten. Wenn du dagegen verstößt, drohen dir laut § 21 MiLoG Geldbußen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro.

Erhöht sich der Mindestlohn auch für Minijobs?

In Deutschland steigt nicht nur für Vollbeschäftigte der Mindestlohn pro Stunde, sondern auch der Stundenlohn für Minijobs. Allerdings wirkt sich die Lohnerhöhung auf die Arbeitszeit deiner geringfügig Beschäftigten aus. Deren Arbeitsentgelt ist – seit Januar 2026 – auf 603 Euro monatlich begrenzt.

Du musst zukünftig weitere Mindestlohnerhöhungen bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, obwohl die aktuelle Verdienstgrenze schon erreicht ist? Dann hast du zwei Möglichkeiten:

  • Du meldest deine Minijobber sozialversicherungspflichtig an, sodass aus dem Minijob z. B. ein Midijob wird.
  • Du passt die Arbeitsstunden deiner Mitarbeiter an und verkürzt deren Arbeitszeit für dein Unternehmen.

Welche Angaben benötige ich für den Mindestlohn-Rechner?

Der Mindestlohn-Rechner funktioniert einfach und sicher, entweder:

  • Du gibst das gezahlte Monatsgehalt bzw. Jahresgehalt ein und berechnest so den Stundenlohn.
  • Du gibst den Stundenlohn ein und ermittelst so das Monatsgehalt bzw. Jahresgehalt.

Tipp: Wenn du die Werte mit dem aktuell geforderten Mindestlohn vergleichen möchtest, kannst du die Zahlenwerte in den jeweiligen Eingabefeldern über Pfeile nach oben und unten steuern. Durch einen Klick in das Feld kannst du die Zahlen auch direkt eintippen.

Folgendes musst du vor Eingabe der Daten bedenken:

  • Berechnungsgrundlage für den Rechner sind die Wochenarbeitsstunden und das Bruttomonatsgehalt bzw. das Bruttojahresgehalt, das du deinen Arbeitnehmern laut Lohnabrechnung zahlst.
  • Das Bruttomonatsgehalt kannst du ermitteln, indem du den Stundenlohn und die wöchentliche Arbeitszeit eintippst. Weil Monate aber unterschiedlich viele Arbeitstage haben können, macht hier die Eingabe eines festen Monatsgehalts Sinn.

Beispiel: Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ergibt sich laut Rechner ein monatliches Mindestgehalt von 2.409,29 Euro. Das sind 13,90 € × 173,33 Stunden pro Monat. So läufst du nicht Gefahr, den Mindestlohn in manchen Monaten zu unterschreiten.

Was kann der Mindestlohn-Rechner nicht berechnen?

Es gibt einige Punkte in der Gehaltsabrechnung bzw. Arbeitszeiterfassung, die der Mindestlohn-Rechner nicht berücksichtigen bzw. differenzieren kann.

  • Zuschläge & Zulagen: Manchmal zeigt der Mindestlohn-Rechner einen zu geringen Stundenlohn an – obwohl du eigentlich genug zahlst. Warum? Einige Zuschläge (z. B. für Nacht- und Sonntagsarbeit) musst du eigenständig miteinrechnen, andere nicht. Was genau dazu zählt, besagt das Arbeitsrecht. Wenn du nicht genau weißt, was dazu zählt, solltest du mit einem Experten sprechen.
  • Kein festes Monatseinkommen: Bedenke auch, dass du immer den Mindestlohn zahlen musst, wenn du deinen Mitarbeitern kein festes Monatsgehalt für geleistete Arbeitszeit anbietest.
  • Branchenmindestlöhne: In einigen Branchen schreibt der Gesetzgeber jedoch höhere Mindestlöhne vor, wie beispielsweise im Elektrohandwerk (14,93 € pro Stunde) oder in der Zeitarbeit (14,96 € pro Stunde). Der Rechner bezieht sich jedoch immer auf den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.

Fazit: Mindestlohn-Rechner nutzen und Stundenlohn - schnell, sicher & gesetzeskonform berechnen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt jährlich – manchmal sogar mehrmals pro Jahr! Du als Unternehmer musst dich stets anpassen und die Lohnabrechnung korrekt machen. Wenn du hier Fehler machst, riskierst du Bußgelder und unzufriedene Mitarbeiter. Allein 2024 leitete der Zoll mehr als 6.159 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz ein, wie der Tagesspiegel berichtet.

Beabsichtigter Betrug oder falsche Berechnungen? Beides ist möglich. Doch mit dem Mindestlohn-Rechner von Lexware kannst du den Mindestlohn problemlos und sicher berechnen.