Zusammenfassung
Wann darf ein Betrieb ausbilden?
Ein Betrieb darf ausbilden, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt und offiziell als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist. Dazu müssen zunächst die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit der Ausbilder gewährleistet sein. Außerdem muss der Betrieb die räumlichen und technischen Voraussetzungen bieten, um eine ordnungsgemäße Ausbildung durchführen zu können.
Auszubildende einstellen: Gute Azubis finden und Lehrstellen erfolgreich besetzen
Um zuverlässige und motivierte Auszubildende zu finden, darfst du keine Angst davor haben, selbst aktiv zu werden, um Mitarbeiter zu finden. Eine ansprechende Stellenanzeige mit individuellen Angaben wirkt auf Azubis einladender als standardisierte Varianten. Lass dich außerdem nicht von schlechten Noten in der Bewerbung abschrecken, sondern lade potenzielle Anwärter ein, um sie durch ein verfeinertes Einstellungsverfahren oder einem Probearbeitstag näher kennenzulernen.
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Info
Muss ein Betrieb eigentlich ausbilden?
Wann ein Betrieb ausbilden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es keine allgemeine Ausbildungspflicht für Betriebe gibt. Jedoch besteht bei bestimmten öffentlichen Einrichtungen und in manchen Branchen ein gesteigertes Bewusstsein oder sogar eine erklärte Verpflichtung, zur Fachkräftesicherung beizutragen, indem aktiv ausgebildet wird.
In einigen Fällen kann es auch Vorgaben von Branchenverbänden oder ähnlichen Institutionen geben, die ihre Mitglieder anhalten, einen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften zu leisten. Zudem können staatliche Förderprogramme oder Anreize gesetzt sein, die Unternehmen motivieren sollen, Ausbildungsplätze zu schaffen und somit indirekt eine Art Verpflichtung zur Ausbildung entstehen lassen.
Azubis einstellen: Voraussetzungen, um ausbilden zu dürfen
Unternehmen dürfen Auszubildende laut Definition nur einstellen, wenn sie zur Ausbildung geeignet sind und die Anzahl der Azubis in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Fachkräfte steht.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn auf einen Auszubildenden ein bis zwei Fachkräfte kommen. Deine Firma muss also nicht groß sein, um Ausbildungsbetrieb zu werden. Wichtiger ist, dass Auszubildende die typischen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Ausbildungsberuf erlernen können.
Wer kann ausbilden?
Auszubildende sollten von einer erfahrenen Fachkraft unterstützt werden. Die Ausbilder müssen dabei sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein.
Eine bestandene Ausbildereignungsprüfung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem zu unterrichtenden Beruf oder eine gleichwertige anderweitige fachliche Qualifikation sind Grundvoraussetzungen. Abhängig von Branche und Beruf können zusätzliche Anforderungen bestehen.
Info
Wann darf ich im Handwerk ausbilden?
Im Handwerksbereich darf in der Regel ein Meister die Ausbildung übernehmen. Ausbilder ohne Meisterprüfung benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung. Je nach Ausbildungsberuf kann auch ein Fachschul- oder Hochschulabschluss erforderlich sein, um junge Menschen ausbilden zu dürfen. In solchen Fällen bietet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Beratung an, erreichbar unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-4-555520.
Lohnabrechnung für Auszubildende
Für Auszubildende gestaltet sich zudem die Lohnabrechnung etwas anders als bei bereits ausgelernten Arbeitnehmern.
Mit unserem Programm „Lexware Office Lohn und Gehalt“ gehen dir selbst komplexere bürokratische Aufgaben einfach von der Hand. Das Erstellen von Gehaltsabrechnungen ist damit für jede Person in deinem Betrieb gleich schnell erledigt.
Ein Beratungstermin klärt offene Fragen vorab
Lass dir bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) von Ausbildungsberatern alles erklären, wenn du zum ersten Mal einen Auszubildenden einstellen möchtest. Du erfährst dort, wie du die Voraussetzungen für eine Ausbildung erreichst, in welchen Berufen du ausbilden darfst und welche Ausbildungsinhalte für deine Branche vorgesehen sind.
Kannst du zum Beispiel nicht alle für die Ausbildung vorgeschriebenen Fertigkeiten vermitteln, weil dein Betrieb sehr spezialisiert tätig ist, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Betrieben auszubilden und sich nach Themen- und Fachgebiet entsprechend aufzuteilen.
Die Vorteile, wenn man selbst ausbildet
Wenn du selbst ausbildest, kannst du als Unternehmer Zeit und Geld sparen. Denn in der Ausbildungszeit von zwei bis dreieinhalb Jahren lernst du die Auszubildenden genau kennen. Diese Zeit bietet dir ausreichend Gelegenheit, die Motivation und Eignung der Auszubildenden zu prüfen und zu entscheiden, bei welchen eine Übernahme nach der Ausbildung sinnvoll ist und bei welchen eher nicht.
Das Risiko von Fehlbesetzungen ist deutlich geringer im Vergleich zur Einstellung von externen Fachkräften, wenn du in die Ausbildung innerhalb deines Unternehmens investierst. Als Ausbilder bringst du den Auszubildenden genau die Fähigkeiten und Kenntnisse bei, die in deinem Unternehmen benötigt werden, und förderst damit deinen eigenen Unternehmenserfolg. Entgegen der landläufigen Meinung sind Auszubildende jedoch nicht unbedingt kostengünstige Arbeitskräfte, da sie einer umfangreichen Betreuung bedürfen, vieles erst lernen müssen und zudem einen großen Teil ihrer Zeit in der Berufsschule verbringen.
Durch die direkte Einbindung der Auszubildenden in dein Team hast du die Chance, direkt zu erkennen, wer gut ins Team passt und wer nicht. Zudem bietet sich dir die Möglichkeit, junge Talente zu fördern und gemeinsam neue Fähigkeiten zu entdecken. Dies motiviert nicht nur die Auszubildenden, sondern stärkt auch deren Bindung an dein Unternehmen.
Die gesetzliche Grundlagen
Die Berufsausbildung jedes Ausbildungsberufs ist für alle Länder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Daneben gelten Gesetze wie:
- das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Für handwerkliche Berufe ist außerdem die Handwerksordnung relevant. In ihr sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.
Achtung
Minderjährige Auszubildende beachten
Wenn du minderjährige Azubis einstellst, ist zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten.
Info
Homeoffice für Auszubildende
Laut § 14 des Berufsbildungsgesetzes ist es erforderlich, dass der Ausbilder die Auszubildenden direkt anleitet und deren Arbeit überprüft. Dies erfordert in der Regel, dass sowohl Ausbilder als auch Auszubildende gemeinsam in der Ausbildungsstätte anwesend sind. Allerdings gibt es mittlerweile Spielräume für mobiles Arbeiten in der Ausbildung, insbesondere bei theoretischen Inhalten oder kaufmännischen Berufen. Im § 28 Absatz 2 BBiG ist diese Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch digital auszubilden, verankert.
Achtung: Schwangerschaft oder Behinderung
Ist einer deiner Auszubildenden in deiner Ausbildungsstätte schwanger oder schwerbehindert, gibt es die gleichen Sonderrechte (z. B. beim Kündigungsschutz), die auch für bereits ausgebildete schwangere oder schwerbehinderte Mitarbeiter gelten.
Auszubildende haben eine besondere Kündigungsmöglichkeit
In der Probezeit könnt sowohl du als auch die Azubis jederzeit und ohne Frist die Ausbildung kündigen. Im Gegensatz zum Arbeitgeber dürfen Azubis auch nach der Probezeit fristgerecht kündigen, wenn sie die Berufsausbildung beenden oder eine andere Ausbildung beginnen möchten. Die Azubis müssen dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Dir als Arbeitgeber bleibt nach der Probezeit nur eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder ein Aufhebungsvertrag der Ausbildung.
Berufsausbildungsvertrag abschließen
Bevor die Ausbildung beginnt, ist es unerlässlich, einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abzuschließen. Anfangs ist es möglich, diesen Vertrag auch formlos, beispielsweise mündlich, zu vereinbaren. Vor dem Start der Ausbildung muss der Vertrag jedoch schriftlich ausgefertigt werden.
Alle eventuellen späteren Änderungen sind ebenfalls schriftlich festzuhalten. Der Auszubildende und der Ausbilder müssen den Vertrag unterzeichnen. Ist der Auszubildende minderjährig, ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Das gehört in den Vertrag
- Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- regelmäßige tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens ein Monat, höchstens 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
Sonderregeln beim Ausbildungsvertrag
Die wesentlichen Vertragspunkte sind vor Ausbildungsbeginn schriftlich zu regeln, wenn du einen Auszubildenden einstellen möchtest. Die zuständigen Kammern stellen entsprechende Vertragsmuster zur Verfügung. Dennoch musst du auf wichtige Besonderheiten beim Ausbildungsvertrag achten wie:
- Die Probezeit in einer Ausbildung darf höchstens vier Monate betragen und nicht wie bei Festangestellten häufig sechs Monate.
- Die Ausbildungsvergütung muss angemessen und nach Ausbildungsjahren gestaffelt sein. Ist dein Betrieb tarifgebunden, ergibt sich die Ausbildungsvergütung aus dem Tarifvertrag. Ansonsten orientierst du dich am besten an der Empfehlung deiner Innung bzw. der zuständigen Kammer.
- Der Ausbildungsvertrag sowie der Ausbildungsplan sind an die zuständige IHK bzw. HWK zu schicken, um die Anmeldung der Azubis, die du einstellst, vorzunehmen. Dort wird der Ausbildungsvertrag geprüft und in ein Verzeichnis eingetragen.
Ausbildungsrahmenplan legt die Ausbildungsinhalte fest
Der Ausbildungsrahmenplan stellt einen wesentlichen Bestandteil der Ausbildungsordnung dar. Die darin festgehaltenen Inhalte müssen vom Ausbildungsbetrieb in konkrete Tätigkeiten und Aufgaben überführt und in einem Ausbildungsplan dokumentiert werden.
Dieser Ausbildungsplan bildet einen integralen Teil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn ihrer Ausbildung übergeben. Er wird speziell auf den einzelnen Auszubildenden zugeschnitten und bietet dennoch die Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, solange die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden. Wichtig ist, dass der Ausbildungsplan sowohl sachlich als auch zeitlich gegliedert ist.
Sachliche Gliederung
Hier erfasst du alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan und teilst du in sinnvolle Ausbildungseinheiten. Diese kannst du dann zum Beispiel bestimmten Abteilungen oder Lehrgängen zuordnen.
Zeitliche Gliederung
Du hast die Möglichkeit, die einzelnen Abschnitte in Ausbildungsjahre oder Zeitrichtwerte einzuteilen. Diese geben an, wie viele Stunden auf eine Tätigkeit verwendet werden.
Neben den Ausbildungsinhalten stehen im Ausbildungsplan auch der Urlaubsanspruch und die Dauer der Probezeit.
Info
Wozu dient die Ausbildungsordnung?
Die Ausbildungsordnung regelt die Dauer der Ausbildung, bestimmt die zu erlernenden Fähigkeiten sowie Kenntnisse und spezifiziert die Anforderungen, die bei den Prüfungen zu erfüllen sind.
Achtung: Minderjährige Auszubildende
Stellst du minderjährige Auszubildende ein, müssen die erziehungsberechtigten Eltern den Ausbildungsvertrag ebenfalls unterschreiben. Zudem gelten für jugendliche Auszubildende einige Vergünstigungen im Vergleich mit älteren Azubis, wie zum Beispiel:
- besondere Pausenregelungen oder
- einen (nach Alter gestaffelten) höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Jedoch zahlen selbst minderjährige Mitarbeiter während der Ausbildung ganz normal in die gesetzliche Krankenversicherung ein und sind nicht mehr familienversichert.
Tipp
Mindestvergütung für Auszubildende
Seit Januar 2020 gilt in Unternehmen ohne Tarifbindung eine Untergrenze für Gehälter während der Ausbildung, was die jungen Menschen finanziell unterstützen soll. Denn die Beiträge sind häufig gering und werden nicht auf die Rente angerechnet.
Dabei beziehen sich die Zahlen auf den Brutto-Lohn und nicht auf das tatsächliche Netto-Gehalt der Azubis, da die Kranken- sowie die Sozialversicherung ebenso zu den Abzügen in einer Ausbildung gehören:
- Bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2025 betrug die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr 682 Euro, im zweiten Lehrjahr 805 Euro, im dritten Lehrjahr 921 Euro und im vierten Lehrjahr 955 Euro.
- Mit Ausbildungsbeginn ab 01.01.2026 gelten folgende erhöhte Werte: 724 Euro im ersten Lehrjahr, 854 Euro im zweiten Lehrjahr, 977 Euro im dritten Lehrjahr und 1.014 Euro im vierten Lehrjahr.
Besondere Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Während der Ausbildung gibt es einige grundlegende Vorgaben, an die du dich halten musst:
- Stelle die für die Ausbildung und Prüfung nötigen Arbeitsmittel wie z. B. Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung.
- Melde den Auszubildenden, den du einstellst, in der Berufsschule sowie zu den Prüfungen an, und sorge dafür, dass deine Azubis den Unterricht auch besuchen.
- Sieh dir regelmäßig die Ausbildungsnachweise wie die Berichtshefte deiner Azubis durch.
- Existiert in deinem Unternehmen ein Betriebsrat, musst du für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung sorgen, wenn du mindestens fünf Auszubildende unter 26 Jahren beschäftigst.
- Benenne einen geeigneten Ausbilder und halte Formalien ein, wie z. B. die Aushändigung der Ausbildungsordnung.
- Du musst deinen Auszubildenden eine angemessene oder auch tarifliche Vergütung bezahlen und sie zur Sozialversicherung anmelden.
- Du darfst nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen und musst für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.
Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?
- Die Auszubildenden müssen nur Aufgaben wahrnehmen, die zur Ausbildung beitragen und sie körperlich nicht überfordern.
- Werden ihnen unerlaubte Aufgaben übertragen, dürfen sie diese verweigern.
- Für Azubis sind keine Überstunden vorgesehen. Diese können zwar anfallen, aber nur im absoluten Notfall.
- Zudem musst du die Ausbildungsvergütung für den Besuch der Berufsschule sowie für die notwendigen Wegezeiten weiterzahlen, da diese der Arbeitszeit angerechnet werden.
- Eine Fahrtkostenerstattung in der Ausbildung musst du in der Regel nur leisten, wenn es sich um externe Schulungen handelt, auf die du bestehst.
- Du darfst Azubis einen Minijob oder einen Nebenjob neben der Ausbildung nicht verweigern, wenn du das nicht explizit im Ausbildungsvertrag festgehalten hast. Allerdings müssen die Auszubildenden dich darüber in Kenntnis setzen.
Achtung
Bei nichtbestandener Abschlussprüfung musst du verlängern
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kannst du von dir verlangen, dass du die Ausbildung bis zum Wiederholungstermin verlängerst. Allerdings gilt das höchstens ein Jahr lang.
Konflikte mit Auszubildenden
Nicht jede geschäftliche Beziehung läuft ohne Reibungen ab, weshalb es verständlicherweise auch zwischen Auszubildenden und Ausbildern immer wieder zu Herausforderungen kommen kann. Häufig betreten die Azubis, die du eingestellt hast, das erste Mal in ihrem Leben ein berufliches Umfeld, sodass verschiedene Welten aufeinandertreffen. Mit einer umsichtigen und weitsichtigen Einstellung kannst du dem entgegenwirken.
Tipps, um Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen
Um Konflikte mit deinen Auszubildenden gar nicht erst aufkommen zu lassen, solltest du von Anfang an regelmäßig mit ihnen sprechen:
- Frag diese, was ihnen gefällt und was nicht.
- Im Gegenzug solltest du ihnen offen mitteilen, was du von ihnen erwartest bzw. was du gerne anders hättest. Vermittle dabei die Pflichten der Auszubildenden.
- Damit kannst du gemeinsam mit deinen Azubis nach Lösungen suchen.
Im Ernstfall kann eine Abmahnung in der Ausbildung helfen
Sind Auszubildende uneinsichtig, kann eine schriftliche Abmahnung helfen, ihnen den Ernst der Lage deutlich zu machen. In der Abmahnung sollten zwei wichtige Punkte enthalten sein:
- Erläutere genau, was die Auszubildenden falsch gemacht haben. Dokumentiere beispielsweise bei Arbeitszeitverletzungen genau, an welchen Tagen die Verspätungen auftraten. Notiere dabei auch den regulären Arbeitsbeginn, die tatsächliche Ankunftszeit und die Dauer der jeweiligen Verspätung.
- Drohe Konsequenzen wie eine Kündigung für den Fall an, dass die Auszubildenden ihr falsches Verhalten wiederholen.
Kündigung von Auszubildenden
Siehst du trotz aller Bemühungen keine Chance auf Besserungen, solltest du als letzte Möglichkeit eine Entlassung in Betracht ziehen. Möchtest du das Ausbildungsverhältnis beenden, solltest du das schon in der Probezeit tun. Nur in der Probezeit kannst du den Ausbildungsvertrag von Mitarbeitern kündigen, ohne dafür eine Kündigungsfrist einhalten oder eine Begründung angeben zu müssen.
Achtung
Rechtzeitig kündigen
Achte auf die Kündigungsfrist in der Ausbildung. Die Kündigung ist noch am letzten Tag der Probezeit möglich. Jedoch müssen Auszubildende die schriftliche Kündigung spätestens an diesem Tag erhalten. Sind Auszubildende minderjährig, muss die Kündigung dafür den sorgeberechtigten Eltern bis spätestens zum letzten Tag der Probezeit zugehen.
Kündigung nach der Probezeit nur mit wichtigem Kündigungsgrund
Nach der Probezeit kannst du den Ausbildungsvertrag deiner Auszubildenden, die du eingestellt hast, nur noch fristlos kündigen, wenn du einen sogenannten wichtigen Grund hast. Diese setzt voraus, dass:
- du alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hast,
- du deine Auszubildenden erfolglos abgemahnt hast und
- es dir beim besten Willen nicht zumutbar ist, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen.
Auf die Abmahnung darf nur in ganz gravierenden Fällen (z. B. bei Straftaten im Betrieb) verzichtet werden. Dein Kündigungsgrund muss umso schwerer wiegen, je jünger deine Auszubildenden sind und je länger das Ausbildungsverhältnis schon dauert.
Kurz vor der Abschlussprüfung ist eine Kündigung nur noch in außergewöhnlichen Fällen möglich:
- Deine Azubis kommen trotz mehrerer Gespräche und Abmahnungen häufig viel zu spät oder gar nicht.
- Jemand schwänzt trotz Abmahnung wiederholt die Schule und gefährdet damit den Abschluss.
- Jemand äußert sich gegenüber ausländischen Kollegen mit üblen rassistischen Parolen.
Übrigens: Mit unserem Lohnabrechnungsprogramm hast du die einfache Möglichkeit, jederzeit Fehlzeiten einzutragen, damit du diese im Falle einer Kündigung vollständig nachweisen kannst.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Bei der Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit musst du den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genau und nachvollziehbar angeben. Fehlt er, ist die Kündigung unwirksam. Allgemeine Formulierungen wie z. B. „schlechtes Benehmen“ oder „Zuspätkommen“ reichen nicht aus. Ebenso ungenügend ist es, auf mündlich genannte Kündigungsgründe hinzuweisen.
Achtung
Achtung bei minderjährigen Auszubildenden
Ist der Auszubildende, den du eingestellt hast, noch minderjährig, müssen die Abmahnungen und die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter wie die Eltern gerichtet sein.
Beispiel: Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden
Sachverhalt:
Du entschließt dich, einen Azubi zu kündigen, der noch minderjährig ist. Da die Probezeit noch nicht ganz abgelaufen ist, braucht es keinen besonderen Grund. Du adressierst das Schreiben an die Eltern und lässt es aus Zeitdruck am letzten Tag der Probezeit frühmorgens in den Hausbriefkasten der Eltern einwerfen. Die Eltern, die zu diesem Zeitpunkt verreist sind, erfahren erst zwei Tage später durch ihr Kind von der Kündigung. Hast du alles richtig gemacht?
Antwort:
Ja, du hast noch rechtzeitig in der Probezeit gekündigt. Wenn Auszubildende noch minderjährig sind, musst du die Kündigung an die Eltern richten. Die Kündigung war frühmorgens auch rechtzeitig im Hausbriefkasten der Eltern. Die Eltern mussten an diesem Tag noch mit der üblichen Postzustellung rechnen. Dass sie im Urlaub waren, spielt keine Rolle, auch wenn du davon wusstest.
Übernahme von Auszubildenden
Noch während der Ausbildungszeit stellt sich die Frage der Übernahme. Wenn diese nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist, liegt die Wahl frei bei dir:
- Hast du nach der Ausbildung keine Übernahme vorgesehen, musst du deine Entscheidung den Auszubildenden drei Monate vor Ende der Ausbildung schriftlich mitteilen.
- Bist du zufrieden mit der Leistung der Auszubildenden und möchtest diese übernehmen, kannst du dies rein rechtlich erst sechs Monate vor dem Ende der Ausbildung vereinbaren.
Im Rahmen eines Übernahmegespräches geht es um die bisherige Zusammenarbeit mit den Azubis, bei welchem du die Entwicklung bewerten kannst. Dieses Gespräch findet in der Regel zu Beginn des dritten Lehrjahres, spätestens jedoch drei Monate vor Ausbildungsende statt.
In diesem kannst du beispielsweise Hindernisse oder Bedenken deinerseits ansprechen, auf welche die Auszubildenden Bezug nehmen können. Im besten Fall hilft dir das Übernahmegespräch dabei, deine Entscheidung zu festigen, ob du der Person, die dir gegenübersitzt, einen Einstellungsvertrag für die Übernahme anbieten möchtest.
Tipp
Ausbildungsbetrieb sein lohnt sich
Es lohnt sich, junge Menschen auszubilden und aktiv in die Zukunft deines Unternehmens und deiner Branche zu investieren. Denn sie bringen zum Beispiel frischen Wind, neue Perspektiven und aktuelles Wissen in den Ausbildungsbetrieb.