Gründung

UG gründen: die wichtigsten Infos zum Start in die Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH

Die passende Rechtsform für deine Firma zu finden, ist nicht immer ganz einfach. In Deutschland gibt es unterschiedliche Unternehmensformen, die schnell zu Verwirrung führen können. Daher lohnt es sich, zunächst den Vergleich zu ziehen. In diesem Artikel erfährst du alle wichtigen Informationen rund um das Thema UG-Gründung.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025
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Definition

UG gründen: Was ist eine UG?

Die Abkürzung UG steht für Unternehmergesellschaft oder auch Mini GmbH genannt. Eine UG gilt als Alternative zur klassischen Rechtsform der GmbH. Der Gesetzgeber ermöglicht diese Variante der GmbH seit 2008; Regelungen sind im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) festgehalten. Der wichtigste Unterschied ist das geringe Start- oder Stammkapital als Voraussetzung: Wenn du eine UG (haftungsbeschränkt) gründen willst, dann ist dafür 1 Euro als Startkapital bereits ausreichend. In der klassischen GmbH muss das Startkapital dagegen mindestens 12.500 Euro betragen. Ziel ist es, mit der Mini-GmbH Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Achtung

Höheres Startkapital ist sinnvoll

Die Mini GmbH oder UG kann zwar mit nur 1 Euro Startkapital gegründet werden. Allerdings sollte deine Startsumme für die Gründung einer Unternehmergesellschaft höher liegen. Bedenke, dass du damit deine Ausgaben am Anfang decken solltest. 

Wie alle UGs zeichnet sich auch diese Rechtsform dadurch aus, dass sie haftungsbeschränkt ist. Haftungsbeschränkt heißt, dass dein Unternehmen im Zweifelsfall nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Dein Privatvermögen bleibt in den meisten Fällen, mit einigen Ausnahmen, unangetastet. 

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass du dich mit der UG (haftungsbeschränkt) dazu verpflichtest, mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Eigenkapitalrücklage beiseitezulegen. Wenn du Rücklagen in Höhe von 25.000 Euro parat hast, dann kannst du die haftungsbeschränkte UG in eine richtige GmbH umwandeln.

Merkmale einer UG

Eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung oder Mini GmbH kannst du alleine oder zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen. Deine Partner heißen dann Gesellschafter. Wichtig ist, dass jede UG einen Geschäftsführer benötigt. Nicht festgelegt ist, wie viele Gesellschafter und auch Geschäftsführer es bei einer UG bzw. Mini GmbH geben darf. 

Wenn du eine UG gründest, dann muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ übrigens immer geführt werden. Entsprechend ist dieser Zusatz der Haftungsbeschränkung bei der Firmierung wichtig: Er ergänzt deinen Firmennamen und steht direkt dahinter. 

UG gründen nach Checkliste: Welche Schritte sind notwendig?

Um eine UG (haftungsbeschränkt) oder Mini GmbH zu gründen solltest du diese Schritte in unserer Checkliste zum Ablauf der Gründung unbedingt beachten: 

  1. Triff Entscheidungen: Wer ist dein Partner? Wie sollen die Rollen im Unternehmen verteilt werden (Geschäftsführer)? Wie soll deine Firma heißen?
  2. Genehmigungen: Je nach Branche benötigst du unterschiedliche Genehmigungen. In der Gastronomie musst du andere Pflichten erfüllen und benötigst beispielsweise andere behördliche Dokumente als in der Software-Branche. Diese solltest du rechtzeitig vor der Gründung der UG beantragen.
  3. Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigen lassen: Um deine UG (haftungsbeschränkt) oder Mini GmbH zu gründen, benötigst du einen beglaubigten Gesellschaftervertrag. Für die Gründung gibt es online diverse Musterprotokolle für die UG. Am besten arbeitest du dieses Dokument direkt mit einem Anwalt aus, so fehlt auch nichts darin. Wichtig ist, dass nach der Beurkundung entsteht zunächst eine „UG in Gründung“. Das heißt, dass du und deine Partner zunächst mit dem Privatvermögen haften, bis die Gründung deiner UG offiziell durch das jeweilige Amtsgericht eingetragen ist.
  4. Geschäftsführer bestellen: Wenn du alleine gründest, dann bist du automatisch der Geschäftsführer. Wenn du allerdings mit einem oder mehreren Partnern eine UG (haftungsbeschränkt) gründest, dann müsst ihr die Bestellung des Geschäftsführers separat erledigen. Dazu wird wiederum ein Notar benötigt.
  5. Geschäftskonto eröffnen: Dein Startkapital muss auf ein offizielles Geschäftskonto deiner frisch gegründeten UG in bar eingezahlt werden. Dafür benötigst du ein Konto, das du am besten bei deiner Hausbank eröffnest.
  6. Handelsregistereintrag: Sobald dein Kapital auf der Bank eingezahlt ist, kann ein Notar beim zuständigen Amtsgericht deine UG im Handelsregister anmelden. 
  7. Anmeldung beim Gewerbeamt: Nach der Eintragung im Handelsregister musst du noch ein Gewerbe anmelden. Dazu füllst du den Gewerbeschein aus und fügst deinen Gesellschaftervertrag und andere Bescheinigungen bei, die für deine UG-Gründung wichtig und nach Gesetz Pflicht sind. Die Informationen werden in der Regel vom Gewerbeamt an die IHK oder zuständige Handwerkskammer, die Bundesagentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.
  8. Anmeldung beim Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung fehlt nur noch das Finanzamt. Um die korrekte steuerliche Erfassung zu gewährleisten, musst du dein zuständiges Finanzamt kontaktieren. Dazu musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen – viele Finanzämter haben den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereits online zum Abrufen bereitstehen. Das muss spätestens einen Monat nach der Beglaubigung deines Gesellschaftervertrags passieren. Danach erhält deine UG oder Mini GmbH ihre Steuernummer

Vor dir als Gründer liegen jedoch weitere wichtige Schritte, die die Buchhaltung deiner UG betreffen, wie beispielsweise die Einrichtung einer doppelten Buchführung, die Anmeldung von eventuellen Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern und die Beantragung einerUmsatzsteuer-ID, solltest du umsatzsteuerpflichtige Umsätze im EU-Raum tätigen wollen.

Info

Wie lange dauert es, bis deine UG (haftungsbeschränkt) oder Mini GmbH gegründet ist?

Die Zeit, die du für die Gründung deiner UG oder Mini GmbH einplanen solltest, richtet sich vor allem an den Prozessen: Vom Notartermin bis zum Eintrag im Handelsregister dauert es etwa drei bis vier Wochen. 

Besonderheiten in der Gründung (i.G.) beachten

Die Gründung einer UG komplett ohne Notar ist nicht möglich. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Gesellschaftsvertrag bzw. das Musterprotokoll und auch eine Liste mit allen Gesellschaftern notariell beglaubigt wird. Der Notar schickt alle wichtigen Unterlagen und Dokumente auch an das Amtsgericht, damit ein Eintrag ins Handelsregister vorgenommen werden kann. 
Beim Eintrag ins Handelsregister und den verschiedenen Anmeldungen bei den Ämtern und Behörden gibt es für dich leider keine Möglichkeit, Kosten zu sparen.

Sobald die notarielle Beurkundung erfolgt ist, gilt die UG als eine Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft. Das bedeutet, dass die UG bereits Verträge abschließen oder Aufträge annehmen kann, aber immer der Zusatz „in Gründung“ oder kurz „i.G.“ angegeben werden muss. Das gilt übrigens auch für das Impressum auf der Firmenwebseite.

Erst wenn der Handelsregistereintrag bestätigt ist und die UG die erste Rechnung in Form der Amtsgebühren für den Handelsregistereintrag bezahlt hat, gilt die UG als offiziell gegründet und der Zusatz „in Gründung“ entfällt. 

Auch als UG in Gründung ist es möglich Rechnungen zu schreiben, dabei gilt es ein paar Besonderheiten zu beachten:

  1. Kennzeichnungspflicht: Die UG muss sich in der Gründungsphase als „UG (haftungsbeschränkt) i. G.“ (in Gründung) bezeichnen. Diese Bezeichnung muss auch auf den Rechnungen stehen
  2. Steuernummer und Umsatzsteuer-ID: Falls die UG bereits eine Steuernummer vom Finanzamt erhalten hat, kann sie diese auf Rechnungen angeben. Falls sie umsatzsteuerpflichtig ist, muss eine Umsatzsteuer-ID beantragt werden
  3. Geschäftskonto: Es ist empfehlenswert, dass die UG bereits ein Geschäftskonto nutzt, auch wenn die Eintragung ins Handelsregister noch nicht erfolgt ist
  4. Handelsregistereintragung: Solange die UG noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, haften die Gesellschafter persönlich für alle geschäftlichen Verpflichtungen, einschließlich Rechnungen 

Vor- und Nachteile einer UG-Gründung

Jetzt hast du einiges über die UG (haftungsbeschränkt) erfahren. Doch ist diese Rechtsform das Richtige für dein Unternehmen? Nachstehend findest du alle Vor- und Nachteile zur Rechtsform UG auf einen Blick zusammengestellt:

Vorteile

 
  • Haftung mit Firmenvermögen
  • Startkapital min. 1 €
  • Gründen alleine oder im Team möglich
  • Personalkosten werden als Betriebskosten geltend gemacht & reduzieren dadurch den zu versteuernden Gewinn
  • Rechtsform passend für alle Arten von Gewerbe/Dienstleistung

Nachteile

 
  • Stammeinlage als Bareinlage & direkt in voller Höhe
  • Überschüsse können nicht direkt in voller Höhe ausgeschüttet werden (erst, wenn Ansparbetrag erreicht ist). Hohe Notarkosten bei der UG-Gründung
  • Teilweise kritisches Ansehen bei Lieferanten und Kreditgebern
  • Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag werden fällig
  • Bei Erreichen der Anspareinlage von 25.000 € wandelt sich die UG automatisch in eine GmbH um

Die Kosten vor und nach der UG-Gründung

Zwar beläuft sich das Mindeststammkapital auf nur einen Euro, doch fallen, wenn du eine UG gründest, weitere Kosten an. Da du, besonders wenn du im Team eine Mini GmbH gründen möchtest, einen Notar sowie einen Anwalt benötigst,  fallen die Gründungskosten der UG höher aus als zum Beispiel bei einer Personengesellschaft wie einer GbR. Je nach deiner Branche kommen dann noch Kosten für Zertifikate oder Genehmigungen dazu. Pauschal lässt sich das allerdings nicht berechnen.

Nachdem die UG gegründet ist, fallen natürlich noch weitere Kosten an, wie zum Beispiel: 

  • Gewerbesteuer (von deiner Gemeinde abhängig bemessen)
  • Unternehmensversicherungen und Versicherungen für dich
  • Berufsgenossenschaft
  • Buchhaltungskosten  durch Bilanzierungspflicht
  • Kosten für IHK und Handwerkskammer

Bedenke auch, dass so bald deine UG (haftungsbeschränkt) die notwendigen Anspareinlagen von 25.000€ erreicht hat, sie sich in die Rechtsform einer GmbH umwandelt – diese Umwandlung ist natürlich auch wieder mit Kosten verbunden.

Tipp

UG gründen: Sicher mit dem passenden Steuerberater

Gerade zum Start deines Unternehmens ist ein Steuerberater, der sich in deiner Branche gut auskennt, wichtig. Da für eine Unternehmergesellschaft Steuern anfallen, die nicht für alle Gesellschaftsformen gelten, raten wir davon ab, eine UG ohne Steuerberater zu gründen.

Fazit: Lohnt es sich, eine UG haftungsbeschränkt zu gründen?

Interessant ist die UG als Unternehmensform für junge Gründer und Start-ups allemal. Besonders das niedrige Startkapital und die beschränkte Haftung sind oftmals wichtige Punkte. Allerdings solltest du genau abwägen und vergleichen, welche Rechtsform für deine Gründung infrage kommt. Wichtig ist, dass du genau weißt, was du für dein individuelles Unternehmen benötigst und von welcher Rechtsform du am meisten profitieren kannst. Bei dieser wichtigen Entscheidung solltest du also genau abwägen, ob du eine UG oder doch eine andere Unternehmensform gründen willst.