Definition
Was ist ein Kleingewerbe?
Wenn du selbstständig sowie wirtschaftlich tätig bist und Gewinn erzielen möchtest, musst du ein Gewerbe anmelden. Vorausgesetzt, du gehörst nicht zu den freien Berufen. Freiberufler müssen nämlich kein Kleingewerbe anmelden, sondern können als Einzelunternehmer ohne Gewerbe der Selbstständigkeit nachgehen. Für Selbstständige, die keine Freiberufler sind, stellt sich aber gar nicht die Frage, ab wann sie ein Kleingewerbe brauchen. Sie müssen in jedem Fall ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden, wenn sie wirtschaftlich tätig werden wollen. Das gilt auch wenn sie das Kleingewerbe nur nebenberuflich betreiben.
Warum muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Es gehört zu deiner Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du deine Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst.
Bei einer Gewerbeanmeldung ist es nicht entscheidend, wie hoch die Einnahmen und der zeitliche Aufwand sind. Vielmehr muss die Tätigkeit dauerhaft und auf das Ziel ausgerichtet sein, mit ihr Gewinn zu erzielen.
Bist du noch angestellt und verdienst mit diesem Job dein Haupteinkommen, kann es sich lohnen, ein Kleingewerbe zu beantragen. Willst du beispielsweise einen Onlineshop erstellen, kann ein Kleingewerbe zunächst sinnvoll sein.
Info
Nebengewerbe beim Arbeitgeber melden
In vielen Arbeitsverträgen ist festgehalten, dass du deinen Arbeitgeber informieren musst, wenn du einer Nebentätigkeit nachgehen möchtest. Er muss zunächst sein Einverständnis geben.
Du brauchst kein Kleingewerbe anmelden, wenn du freiberuflich tätig bist. Du giltst als Freiberufler, wenn du u. a. einem dieser folgenden Berufe nachgehst: Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte, etc..
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer
Die Bezeichnungen Kleingewerbe und Kleinunternehmer werden oft synonym verwendet. Ein Kleingewerbe kann nur mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR gegründet werden. Die GbR, also die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist im Prinzip ein Einzelunternehmen mit mehreren Gesellschaftern. In der GbR haften alle Gesellschafter gemeinsam mit ihrem Privatvermögen - unabhängig davon, wer einen Fehler gemacht hat. Ein Kleinunternehmen ist bei jeder Rechtsform möglich. Auch Freiberufler können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese kann allerdings Nachteile bei der Belastung durch Steuern mit sich bringen. Du bist als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wichtig: Nicht jeder Betrieb kann als Kleingewerbe laufen. Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Dein Unternehmen darf im Jahr nicht mehr als 25.000 Euro Gewinn erwirtschaften, und im folgenden Geschäftsjahr soll der Gewinn nicht über 100.000 Euro liegen.
Umsatzgrenze für Kleingewerbe
Um ein Kleingewerbe zu betreiben, musst du bestimmte finanzielle Kriterien pro Jahr beachten. Diese teilen sich in zwei Hauptpunkte auf:
- Der Jahresgewinn deines Unternehmens darf nicht höher als 80.000 Euro sein.
- Der Jahresumsatz darf die Marke von 800.000 Euro nicht überschreiten.
Unter „Gesamtumsatz“ versteht man alle umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen deines Geschäfts aus Lieferungen und Dienstleistungen – inklusive der Umsatzsteuer, die du wahrscheinlich als Mehrwertsteuer kennst.
Gut zu wissen: Die gleichen Grenzen gelten für alle Gewerbetreibenden, was die Art der Buchführung angeht. Wenn du unter diesen Grenzen bleibst, reicht eine einfache Buchführung aus. Solltest du sie überschreiten, musst du zur doppelten Buchführung übergehen.
Für dein Kleingewerbe heißt das: Du kannst dich auf die einfache Buchführung beschränken, die weniger komplex und zeitaufwendiger ist.
Info
Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Wenn du ein Gewerbe, Kleingewerbe oder sogar zwei Kleingewerbe anmelden möchtest, solltest du dich beraten lassen: nicht nur über die Kosten der Anmeldung des Kleingewerbes, sondern auch über die Pflichten, die mit der Anmeldung eines Kleingewerbes einhergehen. Je nach Branche bieten auch Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) entsprechende Angebote an. Unter Umständen ist aber auch ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle für dich. Das gilt besonders für nicht alltägliche Vorgänge. Zum Beispiel, wenn du das Kleingewerbe auf deinen Ehepartner anmelden, ein Kleingewerbe als Student gründen oder trotz Privatinsolvenz ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Aber auch dann, wenn du dein Kleingewerbe noch nicht angemeldet hast und es rückwirkend an- oder ummelden möchtest, solltest du zu einer Fachberatung gehen. In solchen Fällen ist eine ausführliche Beratung unbedingt zu empfehlen.
Welche Berufe fallen unter Kleingewerbe?
Zu den Berufen, die unter das Kleingewerbe fallen, zählen eine breite Palette von Tätigkeiten, von handwerklichen bis hin zu handels- und dienstleistungsorientierten Berufen.
In dieser Liste findest du Berufe, die häufig als Kleingewerbe angemeldet werden:
- Online-Händler (eCommerce)
- Einzelhandelsgeschäfte (z . B. Bekleidung, Spielzeug, Geschenkartikel)
- kleine Imbisse oder Cafés
- Handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Schreiner, Maler, Fliesenleger ohne Meisterbrief)
- IT-Dienstleistungen (Webdesign, Programmierung, Reparatur)
- Dienstleistungen in der Kreativwirtschaft (Grafikdesign, Fotografie)
- Beratungsdienstleistungen (Marketingberatung, Lebensberatung)
- Reinigungsdienste (Gebäudereinigung, Fensterputzer)
- mobiler Friseur oder Kosmetikdienstleistungen
- Garten- und Landschaftsbau
- Personal Training und Coaching
- Veranstaltungsplanung und Catering
- Transport- und Kurierdienste
- kleinere Montage- oder Reparaturdienste
- Hausmeisterservices
- Betreuung und Pflegedienste
- Nachhilfe und Unterricht (außerhalb der Freiberuflichkeit)
- handgemachte Waren (z. B. Schmuck, Textilien, Keramik)
- Berufe im Bereich Haustierbetreuung
- Texterstellung für Websites
Wenn du selbst ein Kleingewerbe gründen möchtest, gibt dir diese Liste mit möglichen Tätigkeiten vielleicht ein paar Ideen. Allerdings solltest du die Marktnachfrage und deine persönlichen Stärken berücksichtigen, bevor du einfach ein Kleingewerbe gründest.
Das brauchst du für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Die Voraussetzung, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist die Kenntnis über die geplante selbstständige Tätigkeit. Diese musst du im Formular zur Gewerbeanmeldung detailliert eintragen.
Info
Kleingewerbe nur für bestimmte Rechtsformen
Du kannst ein Kleingewerbe nur anmelden, wenn du ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründen möchtest.
Neben der Geschäftsidee benötigst du für die Gewerbeanmeldung lediglich deinen Personalausweis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast.
Bei speziellen Gewerben brauchst du zusätzliche Dokumente, um ein Mini-Gewerbe anmelden zu können. Dazu zählen bei Handwerksberufen beispielsweise Qualifikationen, wie ein Meisterbrief, oder branchenspezifische Genehmigungen, wie die Gaststättenkonzession.
Gewerbeanmeldung für Kleingewerbe ausfüllen
Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Das kannst du dir im Internet herunterladen, erhältst es aber auch direkt beim Gewerbeamt.
Tipp
Keine Unterscheidung bei Art des Gewerbes
Beim Formular macht es keinen Unterschied, ob du ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmeldest. Es ist immer das gleiche Formular.
Zunächst musst du deine persönlichen Daten eintragen. Dazu gehören:
- Name
- Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift der Wohnung
Anschließend machst du Angaben zum Betrieb. Hier trägst du die Adresse der Betriebsstätte ein und triffst Aussagen über die angemeldete Tätigkeit. Zusätzlich füllst du die folgenden Felder aus:
- Tätigkeit im Nebenerwerb: Möchtest du das Kleingewerbe als Nebengewerbe anmelden, kreuze „Ja” an.
- Beginn der Tätigkeit: Hier trägst du ein, seit wann du den Betrieb führst. Wenn du ein Kleingewerbe nachträglich anmeldest, gib das korrekte Datum an.
- Art des Betriebs: Du hast die Wahl zwischen Industrie, Handwerk und Handel. Ordnest du dich einem dieser Betriebszweige zu, gehörst du der Handelskammer bzw. Handwerkskammer an und bist zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Kannst du deinen Betrieb keiner der drei Arten zuordnen, machst du ein Kreuz bei „Sonstiges“.
- Anzahl der Mitarbeiter: An dieser Stelle gibst du die Anzahl der Personen an, die in deinem Betrieb arbeiten. Du als Inhaber zählst nicht dazu.
- Grund der Neuerrichtung: Dir stehen hier verschiedene Optionen, wie Wiedereröffnung oder Übernahme, offen. Meist trifft Neugründung zu.
Die Felder mit Bezug auf das Handelsregister und Rechtsform nach HGB lässt du frei. Einzelunternehmen gelten bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze nicht als Handelsgewerbe. Demnach unterliegen sie nicht der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.
Info
Tätigkeit genau beschreiben
Achte beim Ausfüllen der Tätigkeit darauf, diese möglichst genau zu beschreiben. Ist es dem Sachbearbeiter zu ungenau, musst du weitere Angaben machen. Das kann den Prozess der Gewerbeanmeldung möglicherweise verlängern.
Antrag beim Gewerbeamt abgeben
Hast du alle Unterlagen vorliegen und das Formular zur Gewerbeanmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt, kannst du ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Dazu musst du in den meisten Fällen direkt zum zuständigen Amt gehen. Entspricht alles seiner Richtigkeit, genehmigt der Sachbearbeiter deinen Antrag und übergibt dir den Gewerbeschein.
Tipp
Elektronische Abgabe nur selten möglich
Bei einigen Gewerbeämtern kannst du ein Kleingewerbe online anmelden. Doch meist hast du nur die Möglichkeit des postalischen und persönlichen Weges. Die Kosten, um das Kleingewerbe anzumelden, belaufen sich auf 15 bis 65 €. Wie hoch der Preis konkret ist, legt jede Gemeinde selbst fest.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Nachdem du deinen Gewerbeschein erhalten hast , musst du dem Finanzamt melden, dass du ein Kleingewerbe angemeldet hast. Hierfür musst du wiederum einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um Angaben zu deinem Kleingewerbe zu machen. Das richtige Formular findest du auch bei Elster und kannst es online übermitteln. Anschließend erhältst du eine Steuernummer, um Leistungen in Rechnung zu stellen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um Umsatzsteuer abzuführen.
Kleingewerbe und die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer
Zu den weiteren Voraussetzungen, um erfolgreich ein Kleingewerbe anzumelden, gehört, dass du dein Kleingewerbe bei der IHK oder der Handwerkskammer (HWK) anmeldest. Für bestimmte Gewerbe besteht die Pflicht, sich dort anzumelden und eintragen zu lassen. Ob dein Kleingewerbe bei der IHK oder HWK angemeldet werden muss, hängt von der Art deiner gewerblichen Tätigkeit ab. Gewöhnlich sind industrielle und handelsorientierte Betriebe bei der IHK und handwerkliche Betriebe bei der HWK zu registrieren,
Für bestimmte Berufe benötigst du außerdem eine Erlaubnispflicht der zuständigen IHK oder Handwerkskammer und dementsprechend eine Eintragung in die entsprechenden Verzeichnisse. Für handwerkliche Meisterbetriebe ist beispielsweise in der Regel eine Handwerkskarte notwendig, die du nur bei der Handwerkskammer bekommst. Zusätzlich musst du die Agentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaft darüber informieren, dass du ein Kleingewerbe gegründet hast und ob du das das Kleingewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibst.
Info
Ist die Handwerkskammer für Kleingewerbe Pflicht?
Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für Kleingewerbe nicht generell Pflicht. Es kommt darauf an, ob die Tätigkeit, die ausgeübt wird, in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung) oder der handwerksähnlichen Gewerbe fällt. Entscheidend sind dabei der Umfang und die Art der Tätigkeit.
Kleingewerbetreibende, die zulassungsfreie oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausführen, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflichtmitgliedschaft befreit werden, vor allem wenn sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
Kosten für das Kleingewerbe in der Handwerkskammer
Allgemein setzt sich der Beitrag zur Handwerkskammer aus zwei Teilen zusammen: einem Grundbeitrag und einer Umlage, die sich nach der Höhe des Umsatzes richtet.
Für Kleingewerbe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, weil sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, fallen in der Regel die regulären Beiträge an, die jedoch je nach Kammerbezirk variieren können. Es ist aber zu beachten, dass es in einigen Fällen Ermäßigungen oder Befreiungen geben kann, zum Beispiel für Neugründungen oder bei Unterschreitung bestimmter Umsatzgrenzen.
Als grobe Orientierung gibt es folgende Kostenpunkte:
- Grundbeitrag: Dieser kann sehr unterschiedlich sein. Einige Handwerkskammern erheben einen geringen festen Betrag (beispielsweise unter 100 Euro jährlich), während andere Kammern höhere Beiträge verlangen.
- Umlage/Umsatzbeitrag: Dieser richtet sich nach dem Umsatz des Unternehmens. Kleingewerbetreibende mit sehr geringem Umsatz zahlen oft nur minimale Beträge oder sind von der Umlage befreit.
Um die genauen Kosten für ein Kleingewerbe bei der Handwerkskammer zu erfahren, ist es ratsam, direkt Kontakt mit der für dich zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen, da die Beitragsordnungen lokal unterschiedlich sein können. Ebenso solltest du dich über mögliche Befreiungen oder Ermäßigungen informieren, die für dein Gewerbe gelten könnten.
Befreiung vom IHK- oder HWK-Beitrag beantragen
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer ist nicht kostenlos. Der Beitrag für die IHK beträgt 0,21 Prozent des Umsatzes jedes Mitglieds. Du kannst jedoch von diesem Beitrag befreit werden, sofern dein jährlicher Umsatz 5.200,00 Euro nicht übersteigt und dein Gewerbe nicht bei der Handelskammer registriert ist.
Eine Befreiung vom IHK-Beitrag ist ebenfalls für die ersten zwei Jahre nach Erstgewerbeanmeldung möglich, vorausgesetzt, dein Unternehmen wird nicht im Handelsregister geführt und erzielt einen Jahresumsatz von nicht mehr als 25.000,00 Euro.
Für die Handwerkskammer existieren ähnliche Bestimmungen. Eine zusätzliche Bedingung hier ist, dass deine Tätigkeit einem der zulassungspflichtigen Handwerke gemäß Anlage A der Handwerksordnung entsprechen muss. Als Kleingewerbe kannst du also unter Umständen eine Befreiung vom Handwerkskammerbeitrag beantragen.
Kleingewerbe anmelden beim Arbeitsamt
Eine Anmeldung beim Arbeitsamt muss nicht zwangsläufig erfolgen. Jedoch ist es notwendig, eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt zu beantragen, falls du planst, Mitarbeiter einzustellen.
Diese Betriebsnummer ist entscheidend für die Meldung deiner Angestellten bei der Sozial- und Krankenversicherung. Außerdem benötigst du eine Betriebsnummer, um Auszubildende oder Minijobber einzustellen.
Grundsätzlich ist eine Betriebsnummer einer bestimmten Region zugeordnet und eng mit dem Betrieb verbunden. Betreibt ein Gewerbe mehrere Standorte, könnte die Notwendigkeit bestehen, für jeden einzelnen Betrieb eine eigene Nummer zu beantragen. Dies trifft insbesondere zu, wenn diese Betriebe in verschiedenen Regionen oder Orten liegen.
Kleingewerbe anmelden bei der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist Trägerin der Unfallversicherung. Sie ist somit verantwortlich für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gefahren und leistet entsprechende Entschädigungen.
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft muss innerhalb einer Woche nach der Gründung des Kleingewerbes erfolgen.
Die Kosten, die du mit deinem Kleingewerbe an die Berufsgenossenschaft zahlen musst, hängen vom jeweiligen Gefahrenrisiko und der Lohnsumme deiner Mitarbeiter ab.
Info
Kleinunternehmen anmelden: Kosten für das Kleingewerbe
Die Anmeldung deines Kleingewerbes kostet dich kaum etwas. Abgesehen von den Beiträgen bei bestimmten Mitgliedschaften, musst du vor allem für den Gewerbeschein bezahlen.
Dieser schlägt mit durchschnittlich 60 Euro zu Buche, wobei die genauen Kosten von den Tarifen deiner Gemeinde abhängen.
Zusätzliche Ausgaben sind möglich, aber optional. Zum Beispiel könnte es klug sein, einen Anwalt zu konsultieren, um Verträge zu erstellen, etwa für eine GbR. Die Kosten für den Anwalt würden dann noch dazukommen.
Danach musst du natürlich noch mit den laufenden Kosten für den Betrieb rechnen.
Der Firmenname im Kleingewerbe
Streng genommen ist ein Kleingewerbe keine Firma im klassischen Sinn. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt. Als Kleingewerbetreibender gehörst du aber zur Gruppe der Nichtkaufleute und daher gelten für die Namensgebung deines Geschäfts besondere Regeln.
Als Nichtkaufmann musst du deinen Vor- und Nachnamen verwenden – das ist der Name deines Kleingewerbes. Du darfst deinem Gewerbe aber eine Beschreibung oder Branche hinzufügen, solange diese nicht wie eine Firma klingt.
So kannst du zum Beispiel auf deine angebotene Dienstleistung oder Branche hinweisen.
Wer als eingetragener Kaufmann oder Kauffrau agiert, darf seinem Unternehmen auch einen Fantasienamen geben. Wichtig ist dann der Zusatz „e. K.“, „e. Kfm.“ oder „e. Kfr.“, je nachdem, ob du als eingetragener Kaufmann oder Kauffrau handelst. Dieser Zusatz muss immer im offiziellen Geschäftsnamen auftauchen und verwendet werden.
Bei einer Unternehmensübernahme ist es möglich, den alten Geschäftsnamen beizubehalten, ohne den Namen des neuen Inhabers direkt im Firmennamen zu führen. Allerdings muss der Name irgendwo genannt werden, wie zum Beispiel: „Obsthandel Heinz Müller, Inhaberin Melanie Schäfer“.
Kleingewerbe oder Gewerbe: Vorteile und Nachteile
Falls du überlegen solltest, ob sich nun ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe eher für deine Zwecke eignet, kannst du dir die Vorteile und Nachteile eines Kleingewerbes ansehen. Das sollte dabei helfen, zu entscheiden, ob das Kleingewerbe für deine Gründung geeignet ist und du ein Kleingewerbe anmelden möchtest.
Vorteile eines Kleingewerbes
- einfache Anmeldung mit geringen Kosten.
- Buchhaltung ist recht simpel, meist genügt eine EÜR.
- Chance auf geringere Mitgliedsbeiträge in IHK und HWK
- Gewerbesteuer wird beim Kleingewerbe kaum fällig
- hoher Freibetrag
Nachteile eines Kleingewerbes
- Unbeschränkte Haftung.
- Eingeschränkte Wahl der Rechtsform.
- Investoren sind eher zurückhaltend.
- Grenzen im Hinblick auf Umsatz und Gewinn müssen eingehalten werden.
Info
Kleingewerbe anmelden: Checkliste
Die wichtigsten Infos dazu, wie du ein Kleingewerbe anmeldest und was du beachten musst, wenn du ein Kleingewerbe gründest, haben wir dir hier noch einmal übersichtlich zusammengefasst:
- Kümmere dich um eine Erlaubnis der Handwerkskammer oder um eine Handwerkskarte – sofern du diese für dein Kleingewerbe benötigst.
- Besorg dir das entsprechende Formular beim Gewerbeamt und füll es aus, um das Kleingewerbe anzumelden.
- Wenn du das Formular beim Gewerbeamt abgibst, denk an deinen Ausweis und an Geld, um die Kosten für die Anmeldung direkt zu begleichen. Denn es werden für die Anmeldung des Kleingewerbes auf jeden Fall Kosten entstehen.
- Lasse dir deinen Gewerbeschein ausstellen.
- Sobald du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommst , musst du auch diesen ausfüllen und wieder ans Finanzamt zurücksenden.
- Solltest du Beiträge an die IHK oder HWK zahlen müssen, kannst du dich unter Umständen befreien lassen.
- Melde dein Kleingewerbe bei der Berufsgenossenschaft an.
FAQ
Wie viel darf ich bei einem Kleingewerbe verdienen?
Du fällst unter die Kategorie Kleinunternehmer, wenn dein Jahresumsatz aus Verkauf oder Dienstleistungen im letzten Kalenderjahr unter 25.000 Euro lag und im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro steigen wird.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Dein IHK-Beitrag ergibt sich aus einem fixen, umsatzabhängigen Grundbetrag und einer Umlage, die deine örtliche IHK individuell bestimmt. Für Kleingewerbetreibende bewegt sich der jährliche Gesamtbetrag normalerweise zwischen 25 und 200 Euro.
Wie viel Umsatz ist im Kleingewerbe steuerfrei?
Wie andere Gewerbetreibende auch müssen Kleingewerbetreibende ihr Gewerbe anmelden und grundsätzlich Gewerbesteuer entrichten. Allerdings entfällt diese Steuer, solange dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro nicht überschreitet.
Was sind die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe?
Bevor du dein Kleingewerbe anmeldest, solltest du ein paar wichtige Dinge im Blick haben:
- Prüf erst einmal, ob du wirklich ein Gewerbe anmelden musst oder ob deine Arbeit zu den freien Berufen zählt.
- Denk darüber nach, ob für dich ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft als Rechtsform infrage kommt.
- Als Kleingewerbetreibender bist du von der Gewerbeanmeldung befreit.
- Ein spezieller Firmenname ist für dich nicht notwendig. Falls du aber einen willst, kannst du ihn benutzen. Trotzdem trittst du immer mit deinem vollen Namen auf.
Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?
Die Gründung eines Kleingewerbes macht besonders in zwei Situationen Sinn: Erstens, wenn du ein Einzelunternehmen gründen willst, und zweitens, wenn du dich nebenberuflich oder saisonal selbstständig machst und deine Umsätze eher gering ausfallen.
Wie wird ein Kleingewerbe aufgelöst?
Um dein Gewerbe abzumelden, musst du das vorgegebene Formular schriftlich ausfüllen. Die zuständige Behörde wird dir den Eingang der Abmeldung bestätigen. Zusätzlich informieren sie auch andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer über deine Gewerbeabmeldung.