Kleingewerbe anmelden: Das musst du bei der Gewerbeanmeldung beachten

Wenn du dich selbstständig machst oder ein Unternehmen gründest, musst du ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch, wenn du als Selbstständiger noch keinen oder wenig Umsatz erzielst. Erfahre in diesem Artikel, was du beachten musst, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest und wie du das Formular korrekt ausfüllst.

Zuletzt aktualisiert am 08.04.2024
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Definition

Was ist ein Kleingewerbe?

Wenn du selbstständig sowie wirtschaftlich tätig bist und Gewinn erzielen möchtest, musst du ein Gewerbe anmelden. Vorausgesetzt, du gehörst nicht zu den freien Berufen. Freiberufler müssen nämlich kein Kleingewerbe anmelden, sondern können als Einzelunternehmer ohne Gewerbe der Selbstständigkeit nachgehen. Für Selbstständige, die keine Freiberufler sind, stellt sich aber gar nicht die Frage, ab wann sie ein Kleingewerbe brauchen. Sie müssen in jedem Fall ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden, wenn sie wirtschaftlich tätig werden wollen. Auch wenn sie das Kleingewerbe nur nebenberuflich betreiben.

Warum muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Es gehört zu deiner Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du deine Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübst.
Bei einer Gewerbeanmeldung ist es nicht entscheidend, wie hoch die Einnahmen und der zeitliche Aufwand sind. Vielmehr muss die Tätigkeit dauerhaft und auf das Ziel ausgerichtet sein, mit ihr Gewinn zu erzielen.
Bist du noch angestellt und verdienst mit diesem Job dein Haupteinkommen, kann es sich lohnen, ein Kleingewerbe zu beantragen. Wenn du beispielsweise einen Onlineshop erstellen, kann ein Kleingewerbe zunächst sinnvoll sein.

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Nebengewerbe beim Arbeitgeber melden

In vielen Arbeitsverträgen ist festgehalten, dass du deinen Arbeitgeber informieren musst, wenn du einer Nebentätigkeit nachgehen möchtest. Er muss zunächst sein Einverständnis geben.

Du brauchst kein Kleingewerbe anmelden, wenn du freiberuflich tätig bist. Du giltst als Freiberufler, wenn du u. a. einem dieser folgenden Berufe nachgehst: Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte, etc..

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer

Die Bezeichnungen Kleingewerbe und Kleinunternehmer werden oft synonym verwendet. Ein Kleingewerbe kann nur mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR gegründet werden. Ein Kleinunternehmen ist bei jeder Rechtsform möglich. Auch Freiberufler können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese kann allerdings Nachteile bei der Belastung durch Steuern mit sich bringen. Sie sind als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

Wenn du ein Gewerbe, Kleingewerbe oder sogar zwei Kleingewerbe anmelden möchtest, solltest du dich beraten lassen: Nicht nur über die Kosten der Anmeldung des Kleingewerbes, sondern auch über die Pflichten, die mit der Anmeldung eines Kleingewerbes einhergehen. Je nach Branche bieten auch Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) entsprechende Angebote an. Unter Umständen ist aber auch ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle für dich. Das gilt besonders für nicht alltägliche Vorgänge. Zum Beispiel, wenn du das Kleingewerbe auf deinen Ehepartner anmelden, ein Kleingewerbe als Student gründen oder trotz Privatinsolvenz ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Aber auch dann, wenn du dein Kleingewerbe noch nicht angemeldet hast und es rückwirkend an- oder es ummelden möchtest, solltest du zu einer Fachberatung gehen. In solchen Fällen ist eine ausführliche Beratung unbedingt zu empfehlen.

Das brauchst du für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Die Voraussetzung, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist die Kenntnis über die geplante selbstständige Tätigkeit. Diese musst du in dem Formular zur Gewerbeanmeldung detailliert eintragen.

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Kleingewerbe nur für bestimmte Rechtsformen

Du kannst ein Kleingewerbe nur anmelden, wenn du ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründen möchtest.
Neben der Geschäftsidee benötigst du für die Gewerbeanmeldung lediglich deinen Personalausweis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast.

Bei speziellen Gewerben brauchst du zusätzliche Dokumente, um ein Mini-Gewerbe anmelden zu können. Dazu zählen bei Handwerksberufen beispielsweise Qualifikationen, wie ein Meisterbrief, oder branchenspezifische Genehmigungen, wie die Gaststättenkonzession.

Gewerbeanmeldung für Kleingewerbe ausfüllen

Möchtest du ein Kleingewerbe anmelden, füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Das kannst du dir im Internet herunterladen, erhältst es aber auch direkt beim Gewerbeamt.

Tipp

Keine Unterscheidung bei Art des Gewerbes

Bei dem Formular macht es keinen Unterschied, ob du ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmeldest. Es ist immer das gleiche Formular.

Zunächst musst du deine persönlichen Daten eintragen. Dazu gehören:

  • Name
  • Vornamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift der Wohnung

Anschließend machst du Angaben zum Betrieb. Hier trägst du die Adresse der Betriebsstätte ein und triffst Aussagen über die angemeldete Tätigkeit. Zusätzlich füllst du die folgenden Felder aus:

  • Tätigkeit im Nebenerwerb: Möchtest du das Kleingewerbe als Nebengewerbe anmelden, kreuze „Ja” an.
  • Beginn der Tätigkeit: Hier trägst du ein, seit wann du den Betrieb führst. Wenn du ein Kleingewerbe nachträglich anmeldest, gib das korrekte Datum an.
  • Art des Betriebs: Du hast die Wahl zwischen Industrie, Handwerk und Handel. Ordnest du dich einem dieser Betriebszweige zu, gehörst du der Handelskammer bzw. Handwerkskammer an und bist zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Kannst du deinen Betrieb keiner der drei Arten zuordnen, machst du ein Kreuz bei „Sonstiges“.
  • Anzahl der Mitarbeiter: An dieser Stelle gibst du die Anzahl der Personen an, die in deinem Betrieb arbeiten. Du als Inhaber zählst nicht dazu.
  • Grund der Neuerrichtung: Dir stehen hier verschiedene Optionen, wie Wiedereröffnung oder Übernahme, offen. Meist trifft Neugründung zu.

Die Felder mit Bezug auf das Handelsregister und Rechtsform nach HGB lässt du frei. Einzelunternehmen gelten bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze nicht als Handelsgewerbe. Demnach unterliegen sie nicht der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.

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Tätigkeit genau beschreiben

Achte beim Ausfüllen der Tätigkeit darauf, diese möglichst genau zu beschreiben. Ist es dem Sachbearbeiter zu ungenau, musst du weitere Angaben machen. Das kann den Prozess der Gewerbeanmeldung möglicherweise verlängern.

Antrag beim Gewerbeamt abgeben

Hast du alle Unterlagen vorliegen und das Formular zur Gewerbeanmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt, kannst du ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Dazu musst du in den meisten Fällen direkt zum zuständigen Amt gehen. Entspricht alles seiner Richtigkeit, genehmigt der Sachbearbeiter deinen Antrag und übergibt dir den Gewerbeschein.

Tipp

Elektronische Abgabe nur selten möglich

Bei einigen Gewerbeämtern kannst du ein Kleingewerbe online anmelden. Doch meist hast du nur die Möglichkeit des postalischen und persönlichen Weges. Die Kosten, um das Kleingewerbe anzumelden, belaufen sich auf 15 bis 65 €. Wie hoch der Preis konkret ist, legt jede Gemeinde selbst fest.

Die Kosten, um das Kleingewerbe anzumelden, belaufen sich auf 15 bis 65 €. Wie hoch der Preis konkret ist, legt jede Gemeinde selbst fest.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Nachdem du deinen Gewerbeschein erhalten hast , musst du dem Finanzamt melden, dass du ein Kleingewerbe angemeldet hast. Hierfür musst du wiederum einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um  Angaben zu deinem Kleingewerbe zu machen. Das richtige Formular findest du auch bei Elster und kannst es online übermitteln. Anschließend erhältst du eine Steuernummer, um Leistungen in Rechnung zu stellen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um Umsatzsteuer abzuführen.

Kleingewerbe und die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

Zu den weiteren Voraussetzungen, um erfolgreich ein Kleingewerbe anzumelden, gehört, dass du dein Kleingewerbe bei der IHK oder der Handwerkskammer anmeldest. Für bestimmte Gewerbe besteht die Pflicht, sich dort anzumelden und eintragen zu lassen.

Für bestimmte Berufe benötigst du außerdem eine Erlaubnispflicht der zuständigen IHK oder Handwerkskammer und dementsprechend eine Eintragung in die entsprechenden Verzeichnisse. Für handwerkliche Meisterbetriebe ist beispielsweise in der Regel eine Handwerkskarte notwendig, die du nur bei der Handwerkskammer bekommst. Außerdem musst du die Agentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaft darüber informieren, dass du ein Kleingewerbe gegründet hast und ob du das das Kleingewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibst.

Kleingewerbe oder Gewerbe: Vorteile und Nachteile

Falls du überlegen solltest, ob sich nun ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe eher für deine Zwecke eignet, kannst du dir die Vorteile und Nachteile eines Kleingewerbes ansehen. Das sollte dabei helfen, zu entscheiden, ob das Kleingewerbe für deine Gründung geeignet ist und du ein Kleingewerbe anmelden möchtest.

Vorteile eines Kleingewerbes

  • Einfache Anmeldung mit geringen Kosten. 
  • Buchhaltung ist recht simpel, meist genügt eine EÜR. 
  • Chance auf geringere Mitgliedsbeiträge in IHK und HWK. Gewerbesteuer wird beim Kleingewerbe kaum fällig. Hoher Freibetrag. 

Nachteile eines Kleingewerbes

  • Unbeschränkte Haftung.
  • Eingeschränkte Wahl der Rechtsform
  • Investoren sind eher zurückhaltend. 
  • Grenzen im Hinblick auf Umsatz und Gewinn müssen eingehalten werden. 

Info

Kleingewerbe anmelden: Checkliste

Die wichtigsten Infos dazu, wie du ein Kleingewerbe anmeldest und was du beachten musst, wenn du ein Kleingewerbe gründest, haben wir dir hier noch einmal übersichtlich zusammengefasst:

  1. Kümmere dich um eine Erlaubnis der Handwerkskammer oder um eine Handwerkskarte – sofern du diese für dein Kleingewerbe benötigen.
  2. Besorge dir  das entsprechende Formular beim Gewerbeamt und fülle es aus, um das Kleingewerbe anzumelden.
  3. Wenn du das Formular beim Gewerbeamt abgibst, denke an deinen Ausweis und an Geld, um die Kosten für die Anmeldung direkt zu begleichen, denn es werden für die Anmeldung des Kleingewerbes auf jeden Fall Kosten entstehen.
  4. Lasse dir deinen Gewerbeschein ausstellen.
  5. Sobald du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommst , musst du auch diesen ausfüllen und wieder ans Finanzamt zurücksenden.
  6. Solltest du Beiträge zur IHK oder HWK zahlen müssen, kannst du dich unter Umständen befreien lassen.
  7. Melde dein Kleingewerbe bei der Berufsgenossenschaft an.