Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist EU-weit einheitlich
Das Widerrufsrecht für private Endkunden gilt gleichermaßen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und gibt dem Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware von seinem Kauf zurückzutreten. Für EU-weit agierende Online-Händler bedeutet dies in der Praxis eine erhebliche Vereinfachung: Wer über Webshops in verschiedenen EU-Ländern verkauft, für den gelten in den verschiedenen Staaten die gleichen Regelungen. Das bringt Rechtssicherheit und reduziert das Risiko juristischer Fehler.
Info
Praxistipp: B2B kein Widerrufsrecht
Wenn Sie auch oder gar ausschließlich an andere Unternehmer verkaufen, also im B2B-Bereich tätig sind, dann gilt für solche Geschäfte das Widerrufsrecht nicht. Denn es handelt sich dabei um ein reines Verbraucherschutzrecht. Sie können Ihren gewerblichen Kunden zwar auf freiwilliger Basis ein Widerrufsrecht einräumen, müssen dies jedoch nicht.
Die Voraussetzung: Der Verbraucher muss den Widerruf erklären
In der Vergangenheit konnte ein Konsument die bestellte Ware auch kommentarlos zurücksenden, um von seinem Widerrufsrecht gegenüber dem UnternehmerGebrauch zu machen. War dies der Fall, wusste der Händler oft nicht, ob es sich um einen Mangel am Produkt oder einen simplen Widerruf handelte. Dies geht inzwischen nicht mehr. Der Verbraucher muss seinen Widerruf seit geraumer Zeit dem Händler gegenüber eindeutig erklären. Begründen muss er ihn allerdings nicht. Zur Fristwahrung genügt es, wenn der Verbraucher den Widerruf rechtzeitig rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen absendet.
Es ist keine verbindliche Form vorgeschrieben. Verbraucher können somit auch telefonisch widerrufen. Zudem müssen sie in ihrer Erklärung nicht unbedingt das Wort „Widerruf“ verwenden. Es muss daraus jedoch hervorgehen, dass sie die Ware nicht behalten, sondern zurückgeben und dafür den Kaufpreis erstattet haben wollen.
Händler kann Verbrauchern die Rücksendekosten auferlegen
Ein häufiger Streitfall bei einem Widerruf sind die Rücksendekosten. Im Falle eines Widerrufs muss der Käufer die Rücksendekosten tragen – unabhängig vom Warenwert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie als Online-Händler potenzielle Käufer über diese Rechtsfolge korrekt im Rahmen der Widerrufsbelehrung informieren.
Achtung
Angaben zu Rücksendekosten
Bei nicht paketversandfähiger Ware müssen Sie als Online-Händler die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung angeben.
Selbstverständlich dürfen Sie die Rücksendekosten freiwillig selbst übernehmen. Wenn Sie sich dazu entschließen, sollten Sie dies im Rahmen Ihrer Vertriebsstrategie werbewirksam kommunizieren und nutzen, um sich von Mitbewerbern abzuheben.
Nach Widerruf müssen nur Standard-Versandkosten erstattet werden
Als Online-Händler können Sie bei Erstattungen von Versandkosten sparen: Bei einem Widerruf müssen Sie dem Verbraucher neben dem Warenwert nur die Standard-Versandkosten erstatten, die für die Zusendung der Ware entstanden sind – also für das Versenden vom Händler zum Verbraucher. Hat der Kunde sich die bestellte Ware mit einer teuren Expresslieferung schicken lassen, muss er die Mehrkosten selbst tragen – und nicht Sie als Händler.
Achtung
Zahlungsmittel bei Rückerstattung beachten
Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, müssen Sie für die Rückzahlung grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das dieser bei der Bezahlung der Waren gewählt hat. Einzige Ausnahme: Es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Sie können Ihren Kunden also z.B. auch anbieten, dass diese auf freiwilliger Basis die Erstattung in Form eines Gutscheins oder einer Gutschrift auf ihr Kundenkonto wählen können.
Widerrufsrecht wird zeitlich begrenzt
Die Widerrufsfrist beträgt EU-weit einheitlich 14 Tage. Ihr Beginn ist von der Vertragsart beziehungsweise dem Vertragsgegenstand abhängig. Wenn Sie beispielsweise via Internet Waren ohne Finanzierung verkaufen, beginnt die Widerrufsfrist, sobald die Ware oder ggf. die letzte Teillieferung beim Verbraucher vollständig eingegangen ist.
Wird der Verbraucher nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, endet die Widerrufsfrist spätestens 12 Monate, nachdem die übliche 14-Tage-Widerrufsfrist verstrichen ist.
Tipp
Praxistipp: Widerrufsbelehrung korrekt gestalten
- Form: Die Widerrufsbelehrung muss zum einen ständig verfügbar und leicht erreichbar in Ihrem Webshop vorhanden sein, also z.B. als Text unter dem Menüpunkt „Widerrufsbelehrung“ o.ä. Diesen können Sie am besten in der Website-Fußzeile (Footer) neben den anderen Menüpunkten für verpflichtende Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB platzieren. Zum anderen muss der Verbraucher aber auch auf einem „dauerhaften Datenträger“ spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss informiert werden. Sie sollten den Text der Widerrufsbelehrung also zusätzlich etwa als PDF-Datei an die von Ihrem Shop-System automatisch erstellte E-Mail zur Bestätigung des Bestelleingangs anhängen.
- Inhalt: Den Text Ihrer Widerrufsbelehrung müssen Sie nicht selbst formulieren. Sie sollten sich vielmehr an das amtliche Muster des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) halten. Dieses müssen Sie „nur“ noch mit Ihren individuellen Angaben versehen, also etwa Ihrer Anschrift, Ihren Kontaktdaten etc. Übrigens: Die Angabe einer Telefonnummer ist inzwischen Pflicht, eine evtl. existente Faxnummer muss hingegen nicht mehr zwingend angegeben werden. Wenn Sie aber z.B. auch einen Messenger, z.B. WhatsApp, offiziell für die Kundenkommunikation nutzen, ist zusätzlich auch diese Rufnummer bzw. Kennung in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen.
- Ausnahmen: Denken Sie bei der inhaltlichen Gestaltung Ihrer Widerrufsbelehrung auch an etwaige Ausnahmefälle, die Sie dort anführen können. Wenn Sie also beispielsweise Anzüge auf Kundenwunsch maßanfertigen, können und sollten Sie diese Produkte vom Widerrufsrecht ausklammern, indem Sie dies explizit in der Widerrufserklärung angeben.
- Erlöschen: Wenn Sie Dienstleistungen oder digitale Produkte wie etwa Videos, Musik oder Computerspiele zum Download anbieten, sollten Sie den Bestellprozess in Ihrem Onlineshop so gestalten, dass Ihre Kunden vor Abgabe der Bestellung per Mausklick ihr Einverständnis bestätigen müssen, dass ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die Erbringung der Dienstleistung bzw. der Download oder Zugriff auf die digitalen Produkte beginnt. Sie müssen Ihren Kunden dann allerdings eine Kopie dieser Verzichtserklärung auf einem „dauerhaften Datenträger“ (z.B. PDF-Datei als Mail-Anhang) übersenden.
- Formular: Es gibt ein amtliches Muster für ein Widerrufsformular, welches Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt „Widerrufserklärung“ bereitzustellen haben. Dieses Formular können Ihre Kunden dann zwecks Erklärung des Widerrufs nutzen, müssen es aber nicht. Sie können alternativ eine E-Mail schreiben oder anrufen. Ihre Pflicht zur Bereitstellung dieses Formulars besteht aber in jedem Fall.