Rechnung schreiben: Das müssen Sie als Privatperson beachten

Möchten Sie als Privatperson eine Rechnung für ein Produkt oder eine Dienstleistung schreiben, kommt oft die Frage auf, ob das ohne Gewerbe möglich ist. Die Antwort lautet schlicht: Ja. Allerdings gibt es einiges zu beachten. Zum einen müssen Sie bestimmte Pflichtangaben machen. Zum anderen darauf achten, dass Ihre Tätigkeit keinen gewerblichen Charakter annimmt. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wann Sie eine Privatrechnung erstellen sollten und wie Sie das tun können.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024
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Was ist eine Privatrechnung?

Wer als Privatperson etwas verkauft oder eine Dienstleistung vollbringt, kann dafür eine Rechnung schreiben. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Privatrechnung. Ein häufiges Beispiel dafür ist der Verkauf eines gebrauchten Pkw.

Obwohl Sie als Privatperson erst einmal nicht dazu verpflichtet sind, eine Rechnung zu schreiben, hat der Kunde immer das Recht, nach einer solchen zu verlangen. Dieses Recht ergibt sich auf Grund von § 368 BGB, das den Verkäufer verpflichtet, auf Verlangen des Vertragspartnern ein schriftliches „Empfangsbekenntnis“, eine Quittung, auszustellen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erstellt wird, so kann er dies ebenfalls verlangen. In anderer Form bedeutet z.B. die Privatrechnung. 

In diesem Fall ist es möglich, als Privatperson eine einmalige Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung ist dabei nicht relevant. Wichtig ist allerdings, dass Sie den entgegengenommenen Betrag in Ihrer Steuererklärung unter den Einkünften aus anderen Einkunftsarten angeben, sodass kein Verdacht einer Steuerhinterziehung entsteht.

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Wer gilt als Privatperson?

Als Privatperson gilt, wer keine selbstständige Tätigkeit ausübt, die auf Gewinn abzielt. Solange Ihre Leistungen keinen gewerblichen Charakter annehmen, können Sie weiterhin Privatrechnungen schreiben.

Welche Angaben muss eine Privatrechnung enthalten?

Eine Rechnung zu schreiben ist für Privatpersonen zwar keine Pflicht, doch wenn eine von Ihnen verlangt wird, sollten Sie einige Vorgaben beachten. Die Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben für gewerbliche Rechnungen, die sich aus § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz ergeben. Allerdings müssen Privatrechnungen nicht alle Bestandteile enthalten, die für Unternehmen gelten. Sinnvoll sind folgende Angaben, damit ein Geschäftsfall eindeutig identifiziert werden kann:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Ausstellungsdatum sowie Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der erbrachten Dienstleistung
  • Menge und Beschreibung der Ware oder Dienstleistung
  • Verkaufs- bzw. Dienstleistungspreis
  • Hinweis auf Privatverkauf bzw. Privatdienstleistung, der nicht zur Angabe der Umsatzsteuer führt

Tipp

Zahlungsziel angeben

Generell ist eine Privatrechnung sofort fällig. Es ergibt jedoch Sinn, ein Zahlungsziel zu vermerken, wenn Sie eine private Rechnung schreiben. In der Regel sind dafür höchstens 30 Tage vorgesehen. Danach gerät der Käufer automatisch in Verzug.

Da Sie die Rechnung als Privatperson schreiben, dürfen Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Privatrechnung an eine andere Person oder ein Unternehmen adressiert ist. Auch von einem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung müssen Sie absehen. Dies würde bedeuten, dass Sie gewerblich tätig sind. Dementsprechend müssen Sie weder eine Steuernummer noch eine Rechnungsnummer angeben.

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Wie hoch darf der Betrag einer Privatrechnung sein?

Wenn Sie als Privatperson Rechnungen ausstellen, müssen Sie dies in Ihrer Steuererklärung angeben. Grundsätzlich gibt es für Privatrechnungen keine Obergrenze. Allerdings sind Gewinne ab einem Betrag von 1.000 Euro jährlich zu versteuern.

Achtung: Es handelt sich nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass bei Überschreiten der Grenze von 1.000 Euro der gesamte Betrag versteuert werden muss, nicht nur die Differenz. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie durch Ihren Gewinn den Grundfreibetrag überschreiten.

Wieso sollte man als Privatperson Rechnungen schreiben, wenn keine Pflicht besteht?

Trotz der Tatsache, dass es für Privatpersonen nicht verpflichtend ist, Rechnungen zu schreiben, ist es sehr empfehlenswert. Dafür gibt es gute Gründe:

  • Sauberer Abschluss: Wenn Sie als Privatperson eine Rechnung schreiben, bieten Sie allen Parteien einen rechtlich sicheren Abschluss. So sind Sie besonders im Falle eines rechtlichen Konflikts auf der sicheren Seite.
  • Nachweis: Es ist immer gut, einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben zu haben. Besonders, um Ihren Gewinn in Ihrer Steuererklärung anzugeben, ist eine Privatrechnung hilfreich. Wenn Sie private Rechnungen schreiben, können Sie dem Finanzamt jederzeit Nachweise vorlegen.

Wie kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Als Privatperson eine Rechnung zu schreiben, geht mit einer Vorlage recht schnell und einfach. Es genügt, eine einfache Word- oder Excel-Datei anzufertigen und diese mit den entsprechenden Pflichtangaben auszufüllen. Die Form der Rechnung ist nicht relevant, solange sie alle Anforderungen erfüllt.

Eine kostenlose Word-Vorlage für eine Privatrechnung finden Sie auch hier:

Gibt es bei einem Privatverkauf eine Garantie?

Auch, wenn Sie als Privatperson eine Rechnung für einen Privatverkauf oder eine erbrachte Dienstleistung schreiben, gibt es keine gesetzlich festgelegte Garantie. Wichtig ist, dass sich Käufer und Verkäufer über das Produkt und dessen Zustand einig sind. Wenn Sie zum Beispiel ein defektes Produkt verkaufen, sollten Sie dies in der Privatrechnung vermerken. So vermeiden Sie, dass es zu Konflikten zwischen Ihnen und dem Käufer kommt, sollte dieser im Nachhinein behaupten, das Produkt in einem intakten Zustand erworben zu haben.

Ab wann muss man ein Gewerbe melden?

Sollte es sich bei Ihrer Tätigkeit oder dem Verkauf von Produkten um eine sich wiederholende Tätigkeit handeln, müssen Sie beim Finanzamt ein Gewerbe anmelden.  

Eine gewerbliche, steuerpflichtige Tätigkeit liegt unter anderem dann vor, wenn:

  • Sie in einem kurzen Zeitraum mehrere Produkte oder Dienstleistungen verkaufen bzw. vollbringen.
  • Sie damit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
  • Sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig Privatrechnungen ausstellen.
  • Sie (überwiegend) neue Produkte verkaufen.
  • Sie für den Verkauf einen professionellen Internetauftritt haben.