Können Selbstständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?

Wer angestellt ist und seinen Job verliert, bekommt hinterher zur Überbrückung fast immer Arbeitslosengeld. Aber wie steht es damit, wenn du freiberuflich oder selbstständig arbeitest? In dem Fall kannst du freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Erfahre hier, ob das für dich sinnvoll ist, und wo du einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen kannst.

Zuletzt aktualisiert am 03.03.2026
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Definition

Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Egal, ob du selbstständig arbeitest, einer Arbeit im Ausland nachgehst oder in Elternzeit Kinder betreust: Wenn du nicht als Versicherter in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls dich eine Arbeitslosigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler trifft, kann das ein finanzielles Risiko für dich bedeuten. Mit einer Arbeitslosenversicherung, in die du freiwillig einzahlst, kannst du dich absichern und dieses Risiko minimieren: Sobald du dann arbeitslos wirst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch als Selbstständiger bis zu einem Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Im Zusammenhang mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung spricht man auch von einer Antragspflichtversicherung, weil diese nur auf Antrag von selbstständig Tätigen zustande kommt (siehe § 4 Abs. 2 SGB VI).

Haben Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird in Deutschland aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Arbeitslosenversicherung gehört wie die Rentenversicherung zu den Pflichtversicherungen für angestellte Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Angestellte auf Basis dieses Versicherungspflichtverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung mehr oder weniger automatisch Arbeitslosengeld erhalten, sobald sie ihren Job verlieren

Doch wie sieht das bei Selbstständigen und Freiberuflern aus? Kann man in die Arbeitslosenversicherung als Selbstständiger einzahlen? Die Antwort lautet: Ja. Denn auch für Selbstständige gibt es Modelle, um sich abzusichern - beispielsweise durch den Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Dafür ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland 2 Formen von Arbeitslosengeld gibt:

  1. Arbeitslosengeld I (ALG I) 
    Diese Form des Arbeitslosengeldes ist die direkte Leistung der Arbeitslosenversicherung an einen Arbeitnehmer. Das heißt also, dass dieser dafür einen Teil des Lohnes bzw. Gehalts vorab in die Versicherung einbezahlt hat.
  2. Bürgergeld – bis 2023 Arbeitslosengeld II (ALG II)
    Es wird auch Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Hartz IV bzw. bis 2023 Arbeitslosengeld II genannt. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitssuchende. Die Höhe des Bürgergeldes beträgt seit 2024 563 Euro pro Monat für Alleinstehende (2023: 502 Euro) und 506 Euro für Personen in Bedarfsgemeinschaften (2023: 451 Euro). Hast du als Selbstständiger freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet, dann wird diese Form des Arbeitslosengeldes auch ausbezahlt, wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast.
    Auf ALG I hast du nach der Aufgabe deiner Selbstständigkeit nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch. Es hängt davon ab, wie lange du in den letzten 2 Jahren vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit in die (freiwillige) Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Unabhängig davon gilt: Jeder Mensch in Deutschland hat nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) ein Anrecht auf die Grundsicherung, also auf Bürgergeld. Für den Bezug musst du nicht zwangsläufig arbeitslos sein oder im Vorfeld Arbeitslosengeld I bezogen haben. Stattdessen steht dir diese Leistung auch als Selbstständiger zu, wenn dein Einkommen nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs ausreicht. Tipp: Erfahre in unserem Atikel zum Thema Grundsicherung für Selbstständige mehr.

Info

Das Bürgergeld greift immer

Das bedeutet: Selbst, wenn dein Business mal nicht so gut läuft, musst du nicht direkt dein Gewerbe abmelden oder deine Freiberuflichkeit für immer aufgeben. Stattdessen kannst du zur Unterstützung Bürgergeld beantragen. 

Gut zu wissen: Wenn du Bürgerld erhältst, zählt es zu den steuerfreien Einnahmen gemäß § 3 EStG (Einkommensteuergesetz). 

Was bringt dir die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung nimmt dich als Selbstständigen in die normale Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer mit auf. Daher wird auch oft davon gesprochen, dass du dich damit in der Arbeitslosenversicherung weiterversicherst. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung in der Steuererklärung steuerlich absetzbar. Du kannst diese in deiner Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend machen. Beachte dabei den Höchstbetrag für die Absetzbarkeit bei Selbstständigen von 2.800 Euro (bei Arbeitnehmern von 1.900 Euro).

Tipp

Beachte die Frist für die Antragstellung

Möchtest du dich freiwillig arbeitslos versichern, beachte als Antragsteller folgende Infos:

  • Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige kannst du spätestens 3 Monate nach der Gründung deines Unternehmens beantragen.
  • Beantragen kannst du  die Versicherung beim Arbeitsamt.

Kann sich jeder Selbstständige freiwillig arbeitslos versichern?

Nein, nicht jeder Selbstständige kann sich freiwillig arbeitslos versichern. Wenn du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen möchtest, musst du eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. du musst die letzten 2 Jahre vor deiner Selbstständigkeit oder deiner Gründung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein.
  2. du musst, direkt bevor du in deine Selbstständigkeit gestartet bist, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach SGB III gehabt haben.

Info

Kurzarbeitergeld wird berücksichtigt

Auch das Kurzarbeitergeld zählt zum Zeitraum der 2 Jahre dazu. Du kannst also zeitweise Kurzarbeitergeld bezogen haben und dich dann freiwillig zur Arbeitslosenversicherung anmelden.

Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Bei der Arbeitslosenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag für Selbstständige stets nach den Bezugsgrößen der Sozialversicherung. Die bisherigen Werte der Sozialversicherung für den Westen und Osten wurden 2025 zu einem deutschlandweiten Wert vereint. Dieser beträgt 3.745 Euro pro Monat.

Dadurch gilt seit 1. Januar 2025 der folgende monatliche Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung: 97,37 Euro 

Tipp

Sonderregelung beim Beitragssatz für Existenzgründer

Gründer zahlen laut § 345b bzw. § 434w SGB III während der zweijährigen Gründungsphase generell für die freiwillige Arbeitslosenversicherung die Hälfte der Kosten.

Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zahlst du die Beiträge direkt an die Agentur für Arbeit.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Höhe des ausgezahlten Betrags

Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das du als freiwillig Weiterversicherter erhältst, wenn du dich arbeitslos meldest, orientiert sich an einem fiktiven Arbeitsentgelt und deiner Steuerklasse. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts wiederum ist von der Art der Beschäftigung und deiner Qualifikation abhängig. Im Rahmen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung hängt die Auszahlung von diesen 4 Qualifikationsgruppen (Q-Gruppen) ab:

  • Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
  • Abschluss bei einer Fachschule, Qualifikation als Meister
  • abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf
  • keine Ausbildung

Auskunft über die tatsächliche Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes für Selbstständige gibt dir dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Ist eine private Absicherung oder die freiwillige Arbeitslosenversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Weiterversicherung innerhalb der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung hat mit Blick auf eine Selbstständigkeit durchaus Vorteile und ist vor allem für Gründer überlegenswert, die sich noch nicht sicher sind, ob sie dauerhaft mit ihrem Geschäftsmodell Einkommen erwirtschaften. Abgesichert durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, können sie sich zu relativ günstigen Konditionen für ein Jahr Arbeitslosenunterstützung sichern. Auch von Weiterbildungsangeboten oder Zuschüssen zu Bewerbungskosten durch das Arbeitsamt können sie profitieren.

Ist nach der Gründung das Geschäftsmodell erst einmal angelaufen, erscheint es häufig sinnvoller, private Vorsorge zu treffen, statt freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Das gelingt zum Beispiel durch die Absicherung einzelner Risiken wie der Arbeitsunfähigkeit. Mit diesem Versicherungsverhältnis federst du finanzielle Einbrüche ab, die durch eine Arbeitslosigkeit schnell entstehen können. Neben dem Thema der Altersvorsorge für Selbstständige solltest du deshalb Fragen rund um die private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige immer überdenken.

Tipp

Kümmere dich rechtzeitig um eine private Absicherung

Stell dir auch ein privates Konzept zusammen, das eine potenzielle Arbeitslosigkeit abfedern kann. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische Arbeitslosenversicherung. Stattdessen schließt du Versicherungen ab, mit denen du die Ursachen für eine mögliche Arbeitslosigkeit abdeckst. Dazu gehören beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Kann man die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?

Grundsätzlich ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch wieder kündbar. Allerdings ist das erst nach 5 Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden.

Achtung

Gleichstellung mit anderen Arbeitslosen

Wenn du als Selbstständiger in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlst und diese schlussendlich auch in Anspruch nimmst, dann gilt auch für dich der Grundsatz aus eigenem Antrieb alles zu tun, um die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Sprich, du musst wie jeder andere Arbeitslose ebenfalls jede zumutbare Beschäftigung annehmen, die dir die Agentur für Arbeit vermittelt.

Was gibt es beim Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu beachten?

Für die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss der Antrag spätestens 3 Monate, nachdem ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wurde, eingereicht werden.

Wichtig ist es, dem Antrag Belege über die eigene Selbstständigkeit beizufügen. Das kann eine Kopie des Gewerbescheins sein oder Arbeitsproben, die die selbstständige Tätigkeit nachweisen.

Info

Bürgergeld trotz Selbstständigkeit möglich

Wenn du dich als Selbstständiger mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung arbeitslos meldest, musst du nicht deine Selbstständigkeit aufgeben. Als erwerbslos definiert die Arbeitsagentur bereits eine Tätigkeit, bei der deine Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Sobald du Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beziehst, darfst du während der Erwerbslosigkeit pro Monat 165 Euro an Einnahmen ohne Abzüge dazuverdienen.

Wann kann man die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen?

Wer als erwerbslos gilt, kann Zahlungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Das ist der Fall, wenn du eine der drei Voraussetzungen erfüllst:

  1. Du hast keine oder nur wenige Aufträge, willst trotz Arbeitslosenversicherung deine Selbstständigkeit aber nicht aufgeben.
  2. Du hast deine Selbstständigkeit aufgegeben.
  3. Du erfüllst die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Beachte bei Punkt 1 die 15-Stunden-Regel (Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden). Du musst bei der Agentur für Arbeit den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung einreichen. Zahl in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein, dann kannst du zu deiner Orientierung beispielsweise den Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen und die Höhe des Arbeitslosengeldes individuell berechnen.

Achtung

Beachte die Versicherungshürden

Wenn du zweimal Arbeitslosengeld bezogen hast, kannst du dieselbe selbstständige Tätigkeit nicht noch einmal durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung absichern. Ausnahme: Diese Ausschlussregelung gilt nicht, wenn du zwischenzeitlich einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast. Das heißt: du warst mindestens 12 Monate versicherungspflichtig, also in einer Festanstellung.

Zusammenfassung

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Selbstständige und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.
  • Das Bürgergeld (ehemalig Arbeitslosengeld II / ALG II), steht jedem Selbstständigen oder Freiberufler zu, ob mit oder ohne Arbeitslosenversicherung.
  • Beantragt wird die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit.
  • Die monatlichen Versicherungsbeiträge errechnen sich aus deinen Durchschnittseinkünften innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Wenn du keine oder nur geringe Einkünfte hast, kannst du die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.
  • Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von deiner Beschäftigung und deiner Qualifikation ab.