Wer kann Grundsicherung beantragen?
Zunächst einmal ist die Grundsicherung, um die es hier gehen soll, von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter zu unterscheiden. Es gilt folgende Abgrenzung:
- Die Grundsicherung im Alter können nur Menschen beantragen, die eben schon in Rente sind oder aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können.
- Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, wegen einer Erkrankung aber nicht mehr voll arbeiten können und daher teils erhebliche Gehaltseinbußen haben.
- Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Grundsicherung, die für dich als Unternehmer relevant ist. Diese hängt mit dem Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz lV) zusammen. Diese Grundsicherung bzw. Bürgergeld können sowohl Arbeitssuchende als auch selbstständige Unternehmer und Arbeitnehmer beantragen. Die vereinfachte Beantragung, die aufgrund der Corona-Pandemie etabliert wurde (§ 67 SGB 2), wurde mit dem Jahresende von 2022 wieder eingestellt.
Alle drei Arten der Grundsicherung sind Sozialleistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind. Seit dem 01.01.2023 wird die Grundsicherung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Einzelunternehmer mit dem Bürgergeld gewährleistet.
Info
Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Mit dem Start in das Jahr 2023 löste das Bürgergeld das ehemalige Arbeitslosengeld 2 (auch als Hartz IV bezeichnet) ab. Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung für erwerbsfähige Bürger, deren selbstständige Tätigkeit bzw. Einzelunternehmen nicht ausreichend Gewinn einbringt, damit sie sich und ihre Familie versorgen können. Die Bedingungen, dass du als Einzelunternehmer oder Selbstständiger Bürgergeld erhältst, sind weitestgehend gleichgeblieben. Wichtigster Aspekt ist, dass du deine selbstständige Tätigkeit nicht einstellen musst. Bürgergeld fungiert auch als Grundsicherung für Angestellte mit geringem Einkommen und soll vorausschauend an beispielsweise die Inflation angepasst werden, um größere finanzielle Schwierigkeiten für Empfänger zu vermeiden.
Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:
Als antragstellende Person kannst du deinen Lebensunterhalt nicht (mehr) aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.
Du bist noch in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Du bist also nicht durch eine Krankheit oder eine andere Beeinträchtigung so eingeschränkt, dass du nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten könntest.
Du bist älter als 15 Jahre aber noch nicht im Rentenalter.
Du lebst in Deutschland.
Achtung
Einbezug des Gehaltes von Partnern und Ehegatten
Lebst du in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, also mit deinem Partner zusammen, wird dessen bzw. deren Einkommen allerdings vorab herangezogen. Reicht das Einkommen nämlich aus, um davon den Unterhalt für euch beide bzw. die Familie zu bestreiten, wirst du vermutlich keine Grundsicherung bekommen.
Grundsicherung und Selbstständigkeit: Können Selbstständige Grundsicherung beantragen?
Ja, auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld. Seit der Corona-Krise wurden neue Regelungen geschaffen, damit auch Selbstständige und Unternehmer die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld beantragen können und ihnen der Zugang erleichtert wird.
Folgende Vereinfachungen gelten nun, wenn du die Grundsicherung für dich beantragen möchtest:
- Ein höherer Freibetrag für die Altersvorsorge
- Betriebsvermögen wird jetzt nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Voraussetzung: Es trägt dazu bei, dass du deine Selbstständigkeit nicht aufgeben musst
- Du musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben und dich auch nicht vom Jobcenter in andere Jobs vermitteln lassen. Das ist vor allem in Bezug auf die Grundsicherung für Selbstständige ohne Mitarbeiter eine gute Nachricht, die vor der Neuregelung genau das befürchten mussten
Hab keine Scheu oder Vorbehalte, das Bürgergeld zu beantragen. Mit Erhalt dieser Grundsicherung verhinderst du, dass sich deine Ausgaben zu einem Schuldenberg häufen. Als Selbstständiger, der Bürgergeld bezieht, giltst du als Aufstocker - also eine Person, die zwar Einnahmen hat, die aber nicht reichen, um davon zu leben und dementsprechend durch das Bürgergeld ergänzt werden müssen. Das Beziehen von Bürgergeld sollte aber nur eine vorübergehende Maßnahme sein, das Jobcenter fordert in diesem Fall vermutlich einen Plan, mit dem du dein Unternehmen bzw. Einzelunternehmen wieder rentabel machen willst. Kannst du keinen Plan oder Ideen darlegen, besteht die Möglichkeit, dass du aufgefordert wirst, dich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Erstelle als Selbstständiger also im besten Falle erst einen Plan, mit dem du das eigene Unternehmen wieder auf die Spur bringst, bevor du Bürgergeld beantragst.
Info
Liquidität entscheidet über Grundsicherung
Ausschlaggebend dafür, ob du die Grundsicherung bzw. Bürgergeld beantragen kannst bzw. dann auch erhältst, ist immer deine aktuelle finanzielle Situation und Liquidität. Bist du wirtschaftlich nicht dazu fähig, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, springt der Staat ein.
Grundsicherung und Hilfsbedürftigkeit
Voraussetzung dafür, dass du die Grundsicherung in Form von Bürgergeld bekommst, ist also die Hilfsbedürftigkeit.
- Dazu führt das Jobcenter normalerweise sowohl eine Vermögensprüfung als auch eine Einkommensprüfung durch.
- Diesbezüglich gibt es etwas neuere Regelungen: Bei Selbstständigen und Einzelunternehmern, die Grundsicherung beantragen, wird nur noch sogenanntes „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt. Dadurch soll vor allem die Altersvorsorge gesichert bleiben. Dieses Vermögen kann sowohl in Form von Sparbüchern, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Eigentumswohnungen, Grundstücken, Autos und Schmuck vorliegen.
- Die Schwelle für dieses erhebliche Vermögen oder auch „Schonvermögen“ liegt bei 40.000 Euro. Jede weitere Person im Haushalt darf 15.000 Euro zusätzlich haben.
- Ist das Jahr vorbei, ist die Grenze für dieses verwertbare Vermögen dann pro Person auf 15.000 Euro begrenzt.
- Wenn du als Einzelunternehmer oder Selbstständiger Bürgergeld erhältst, steht dir von deinem Einkommen mehr zu. Pro Monat sind dann 100 Euro anrechnungsfrei. Die Grenze des Hinzuverdienstes stieg zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro und 1.000 Euro etwas an. 30 Prozent von diesem Einkommen rechnen dir die Behörden nicht an. Bei einem Einkommen bis 1.200 Euro werden immerhin 10 Prozent nicht angerechnet, alle Beträge darüber werden allerdings komplett auf das Bürgergeld angerechnet.
- Es besteht eine Schonfrist von 365 Tagen. Während dieses Jahres werden deine tatsächlichen Wohnkosten bezahlt. Erst wenn dieses Jahr vorbei ist, kann der Fall eintreten, dass du die Aufforderung erhältst, in eine günstigere Wohnung umzuziehen.
- Die Schonzeit ist zudem dafür gedacht, dass du dich vollständig der Jobsuche oder einer beruflichen Weiterbildung widmen kannst.
Und noch eine weitere Erleichterung gibt es für Selbstständige und Einzelunternehmer bei der Grundsicherung durch das Bürgergeld: Altersvorsorgeanlagen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus oder auch eine Lebensversicherung, zählen jetzt nicht mehr als Vermögen. Für Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen gilt das, solange diese vor dem sechzigsten Lebensjahr nicht ausgezahlt werden können.
Tipp
Ausnahmeregelungen während der Pandemie
Vor der Neuregelung im Zuge der Corona-Krise wurden die eben genannten Dinge noch zusätzlich angerechnet und konnten so den Anspruch auf Grundsicherung zunichtemachen. Wenn du nun erklärst, dass du kein erhebliches Vermögen besitzt, akzeptiert dies das Jobcenter in der Regel so.
Neuerungen zur Grundsicherung für Selbstständige ab 2023
Seit dem 1. Juli 2023 kommen zur Grundsicherung für Selbstständige einige Neuregelungen hinzu. Innerhalb des Bürgergeldes sind ein Kooperationsplan sowie das Weiterbildungsgeld bzw. der Bürgergeld-Bonus integriert.
- Innerhalb des Kooperationsplanes definiert das Jobcenter gemeinsam mit dem betroffenen Selbstständigen Ziele und Vorgehensweisen, um wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Dieses Kooperationskonzept ist bindend und es drohen der leistungsberechtigten Person Sanktionen, wenn diese die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter nicht einhält. Einzige Ausnahme davon sind die Kosten für die Wohnung, die wie bereits erwähnt für ein Jahr übernommen werden und auch während diesem Zeitraum nicht gekürzt werden darf.
- Jeder Selbstständige oder Einzelunternehmer, der den Regelbedarf des Bürgergeldes erhält, jedoch eine Teilnahme an Seminaren oder Fortbildungen nachweisen kann, erhält ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Bei der Weiterbildung muss das Ziel eines (neuen) Berufsabschlusses enthalten sein.
- Selbstständige oder Einzelunternehmer, die an Kursen, Webinaren oder Coachings teilnehmen, ohne angestrebten Berufsabschluss aber mit Fortbildung des derzeitigen Kenntnisstandes, erhielten ab 1. Juli 2023 einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. Dieser Bonus wurde jedoch mit Verabschiedung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 28. März 2024 wieder aufgehoben.
Wie viel Grundsicherung kannst du erhalten?
Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie hängt nämlich davon ab, ob du oder dein Partner bzw. deine Partnerin Einkünfte in dem Zeitraum erzielst, für den Grundsicherung bzw. Bürgergeld beantragt wird. Sollte dem nicht so sein, ist es wiederum recht simpel. Dann gelten nämlich die sogenannten Regel- und Mehrbedarfe, die das Jobcenter jedes Jahr anpasst.
Aktuell gestaltet sich der Regelbedarf in der Grundsicherung durch das Bürgergeld so:
- Stufe 1: Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen mit minderjährigem Partner, 563 Euro
- Stufe 2: Partner ab jeweils 18 Jahren, 506 Euro
- Stufe 3: Angehörige der Bedarfsgemeinschaft von 18 bis 24 Jahren ohne eigenen Haushalt, 451 Euro
- Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, 471 Euro
- Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren, 390 Euro
- Stufe 6: Kinder bis 5 Jahre, 357 Euro
- Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren, 36 %
- Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren, 12 %
- Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren, 36 %
- Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 2 Kindern über 16 Jahren, 24 %
- Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 4 Kindern, 48 %
- Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 5 Kindern, 60 %
Zudem ist es bei der Grundsicherung bzw. dem Bürgergeld für Selbstständige und Einzelunternehmer so, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe bezahlt werden. Zuvor konnte es Empfängern der Grundsicherung, d.h. Arbeitslosengeld 2, passieren, dass sie sich eine neue (kleinere) Wohnung suchen mussten, weil das Jobcenter die Kosten für die Wohnung nicht akzeptiert hat. Alternativ mussten sie den Differenzbetrag zwischen dem ortsabhängigen Satz, den das Jobcenter ansetzte, und der tatsächlichen Miete selbst tragen.
Solltest du jedoch weiterhin Einkommen haben, wird dies auf deine Grundsicherung angerechnet. Es ändert aber nichts an deinem Anspruch, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht (komplett) selbst bestreiten kannst.
Eine Beispielrechnung:
- Nehmen wir an, du lebst allein und hast keine Kinder. Dein Regelbedarf für das Jahr 2025 liegt in diesem Fall bei 563 Euro. Du verdienst durch kleinere Aufträge aktuell monatlich 300 Euro, deine Miete inklusive Heizkosten und Strom liegt allerdings bei 550 Euro.
- Regelbedarf plus Miete ergeben in deinem Fall die Summe von 1.113 Euro. Auf deinen Bedarf wird nun noch dein Einkommen angerechnet – glücklicherweise aber nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig.
- 100 Euro kannst du direkt abziehen, diese gelten sozusagen als Freibetrag. Bleiben 200 Euro übrig, die aber immer noch nicht komplett angesetzt werden. Bei Beträgen zwischen 100 und 1.000 Euro werden noch einmal 20 Prozent abgezogen. Also 200 Euro - 20 Euro = 180 Euro.
- Von den 300 Euro, die du monatlich als Einkommen erzielst, werden also nur 180 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Somit bleibt ein kleiner Betrag, den du zusätzlich behalten darfst.
Gibt es einen Unterschied zwischen ALG II, Hartz IV, Grundsicherung und Bürgergeld?
Hartz IV war lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Auch die Grundsicherung, die früher übrigens als Sozialhilfe bezeichnet wurde, war letztlich nichts anderes. Letztlich stellt ebenso das Bürgergeld seit Januar 2023 die gleiche Sache dar, allerdings erhalten arbeitslose Personen durch das Bürgergeld im Durchschnitt 50 Euro mehr als zuvor. Bei all diesen Geldmitteln handelt es sich um soziale Leistungen des Staates, um Bürger zu unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht komplett aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wer einen Anspruch auf Hartz IV hatte, hat auch einen Anspruch auf Bürgergeld. Auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) hat das Bürgergeld keinerlei Auswirkungen.
Wie kannst du die Grundsicherung für Selbstständige beantragen?
Um die Grundsicherung für Selbstständige zu beantragen, musst du zunächst einmal wissen, wo du den richtigen Ansprechpartner findest. Das geht ganz einfach und unkompliziert online:
Den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit, umgangssprachlich auch Arbeitsagentur genannt, und kannst diesen dort sogar direkt online ausfüllen. Im Antragsformular befinden sich auch die nötigen Anlagen, die du zusammen mit dem Antrag einreichen musst.
Für Selbstständige ist dabei vor allem die Anlage EKS wichtig, da du mit dieser vorläufig das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erklärst. Zudem sind Kopien von folgenden Dokumenten beizulegen:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Die Karte zur Krankenversicherung (ggf. Mitgliedsbescheinigung)
- deinen Sozialversicherungsausweis
- Die Daten zum Geschäftskonto
- Kontoauszüge der vergangen drei Monate
- deinen Mietvertrag oder die Bescheinigung zu deinen Hausbelastungen
- Bestätigung über die Höhe der Betriebs- sowie Heizkosten
- Vermögensnachweise, falls du über verwertbares Vermögen verfügst
In besonders dringenden Fällen kannst du den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige auch telefonisch oder per E-Mail stellen.
Tipp
Beantrage die Grundsicherung rechtzeitig
Mit etwas Glück und guter Planung erhältst du die Grundsicherung auch rückwirkend. Möglich ist nämlich, dass du die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld zum Ersten des Monats, in dem du den Antrag gestellt hast, bekommst. Die Gewerkschaft für den Dienstleistungssektor „Verdi“ weist darauf hin, dass der Antrag schon dann als gestellt gilt, wenn du lediglich den Satz „hiermit beantrage ich Bürgergeld“ an das Jobcenter richtest. Es schadet aber sicherlich nicht, wenn du noch weitere Informationen zu deiner Person hinzufügst.
Das heißt eben auch, dass du versuchen solltest, noch im laufenden Monat den Antrag einzureichen. Dieser muss gar nicht komplett sein und alle Anlagen enthalten. Auch ein formloser Antrag reicht aus, damit du die Frist wahrst und im besten Fall für den gesamten Monat die Grundsicherung bekommst.
Alternativen zum Bürgergeld: Welche Optionen hast du als Selbstständiger?
Um finanzielle Einbußen zumindest zum Teil abfedern zu können, stehen dir ebenfalls diese Möglichkeiten zur Verfügung:
- Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW stellt Unternehmen Kredite zur Verfügung, um damit die wirtschaftliche Schieflage auffangen zu können.
- Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmen: Daneben gibt es noch weitere Finanzhilfen oder Darlehen, die vom Bund und den Ländern gewährt werden. Einen Überblick findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Grundsicherung für Selbstständige
Da die Regelungen für Selbstständige und Einzelunternehmer in Bezug auf die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld viele Details enthalten, gibt es immer wieder Fragen dazu. Wir haben einige gesammelt und liefern eine Antwort.
Ich verfüge zwar über Einnahmen, kann damit meine Lebenshaltungskosten aber nicht decken. Habe ich Anspruch auf Grundsicherung und kann ich auch als Arbeitnehmer Bürgergeld beantragen?
Ja, auch als Angestellter bzw. Selbstständiger oder Kleinunternehmer mit einem Einkommen hast du einen Anspruch auf eine Grundsicherung mit Hilfe des Bürgergeldes. Schau dazu weiter oben unter Wie viel Grundsicherung kannst du erhalten? nach.
Lohnt es sich grundsätzlich für Selbstständige, Grundsicherung bzw. Bürgergeld zu beantragen?
Es spricht nichts dagegen, als Selbstständiger für eine Grundsicherung Bürgergeld zu beantragen. Zudem sind die Regelungen so vereinfacht worden, dass du kaum etwas zu befürchten hast. Im Gegenteil: Wird dein Antrag genehmigt, bekommst du einmal pro Monat einen Zuschuss vom Jobcenter.
Zahlt das Jobcenter auch Miete und andere Betriebskosten?
Nein, diese Leistungen gehören nicht zur Grundsicherung durch das Bürgergeld. Miete und andere Betriebskosten können aber unter Umständen über andere staatliche Hilfen gezahlt werden. Hier solltest du dich noch einmal individuell informieren.