Die 20 besten Steuertipps für Selbstständige

Als Selbstständiger haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu drücken. Schließlich entstehen Ihnen mit einem eigenen Betrieb auch sehr viel höhere Kosten als beispielsweise einem Angestellten. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen. Hier finden Sie 20 effektive Steuertipps für Selbstständige.

Zuletzt aktualisiert am 07.02.2023
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Video: Die wichtigsten Steuertipps zum Jahresende 2024!

Mit diesen Steuertipps sparen Sie als Selbstständiger Steuern

Es bestehen viele Möglichkeiten, in der Selbstständigkeit Geld zu sparen. Die sichersten - und gleichzeitig legalen - sind die folgenden Steuerspartipps für Selbstständige:

1. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbstständigen

Wenn für Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein Arbeitsplatz für Büroarbeit vorhanden ist, können Selbstständige Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer absetzen. Somit lassen sich für das Arbeitszimmer Kosten in Höhe von 1.250 EUR jährlich steuerlich abziehen. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören:

  • Reinigung
  • Miete
  • Strom
  • Wasser
  • Telefonie
  • Internet
  • Heizkosten

  • Versicherungen

  • Gas

  • Nebenkostenabrechnung

Sind Sie Eigentümer eines Hauses und nutzen ein Zimmer in diesem Haus als Arbeitszimmer, können Sie noch weitere Kosten absetzen, nämlich:

  • Handwerkerleistungen

  • Kosten für Instandhaltung

  • Abgaben für Grundeigentümer

  • Darlehenszinsen bei Finanzierung der Immobilie

  • Abschreibung

2. Betriebliche Software

Viele Betriebe nutzen heute eine umfassende Unternehmenssoftware. Diese digitale Stütze der Verwaltung nutzen Unternehmen je nach Modul für verschiedene Bereiche:

Solche Software lässt sich steuerlich geltend machen.

Info

So lässt sich Software von den Steuern absetzen

  • Software, die bis zu 150 Euro netto kostet, können Sie sofort abschreiben.
  • Bei über 150 Euro netto schreiben Sie die Software als immaterielles Wirtschaftsgut ab.

Achtung: Für Software gilt seit 2021 eine nur einjährige Nutzungsdauer. Das bedeutet im Klartext: Die Ausgaben für eine betriebliche Software dürfen unabhängig von der Höhe im Jahr des Kaufs als Betriebsausgaben verbucht werden.

3. Arbeitsmittel Computer und Telekommunikation

Ihr Computer und andere Einrichtungen der Telekommunikation können als Arbeitsmittel in voller Höhe steuerlich absetzbar sein. Teils können Sie für Mittel, die Sie ebenso privat nutzen, nur den beruflichen Nutzungsanteil absetzen lassen:

  • Bei betrieblicher Nutzung von rund 50 % können Sie die Hälfte der Kosten steuerlich absetzen.
  • Bei betrieblicher Nutzung von 90 % oder höher ist der gesamte Kostenbetrag absetzbar.

Achtung: Auch für Computerhardware gilt seit 2021 eine nur noch einjährige Nutzungsdauer.

Info

Nicht nur Hard- und Software sind steuerlich absetzbar

Zu den steuerlich absetzbaren Arbeitsmitteln gehören ebenso Möbel, sofern sie für den Betrieb genutzt werden, sowie Arbeitskleidung! Um mit diesen legalen Steuertricks für Selbstständige zu sparen, sollten Sie deshalb stets Belege für jegliche Ausgaben aufbewahren.

4. Maßnahmen für die Webpräsenz

Die Internetpräsenz ist heute ein essenzielles Kernstück vieler Unternehmen und besonders für Selbstständige interessant. Diverse Ausgaben für die berufliche Website lassen sich zusätzlich als Ausgaben der Einkommenssteuer absetzen:

  • Regelmäßige Kosten des Domain-Providers
  • Einmalige Anschaffungskosten für die Domain
  • Ausgaben für die Website-Erstellung sowie Optimierung
  • Kosten für die Wartung der Website

5. Werbungskosten für Sponsoring steuerlich absetzen

Ein zusätzliches Mittel, um Ihren Bekanntheitsgrad zu steigern, ist ein Sponsoring. Dabei fallen Ausgaben für Sie an, die als Werbemaßnahmen gelten, sofern Sie als Sponsor einen konkreten wirtschaftlichen Vorteil ziehen:

  • Ansehen beeinflusse
  • Bekanntheit erhöhen
  • Neue Kampagne/Werte vermitteln

Diese Werbungskosten können Sie als steuerlichen Vorteil nutzen, indem Sie diese als gewinnmindernde Betriebsausgaben geltend machen.

6. Weiterbildungsmöglichkeiten für das Unternehmen

Auch Mittel zur beruflichen Entwicklung können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören Fachliteratur und Zeitschriften, doch müssen die Medien einen direkten Bezug zum Beruf und dem Unternehmen aufweisen. Fortbildungen lassen sich ebenso werten, sofern der Unternehmensbezug besteht. Zu den Betriebsausgaben zählen:

  • Kursgebühren
  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten

7. Fahrzeug als Firmenwagen geltend machen

In manchen Fällen können Sie Ihren PKW als Betriebsvermögen geltend machen. Mit diesem Schritt lassen sich jegliche Kosten rund um den Wagen als Betriebskosten steuerlich absetzen. Dazu müssen Sie den Firmenwagen jedoch zu einem gewissen Grad beruflich nutzen.

Ab wann ist eine Anmeldung als Firmenwagen möglich?

  • Betriebliche Nutzung <10%: Den Wagen können Sie nicht als Betriebsvermögen anrechnen.
  • Betriebliche Nutzung <10-50%: Es steht Ihnen frei, den Wagen als Privat- oder Betriebsvermögen zu buchen.
  • Betriebliche Nutzung ~100%: Das Fahrzeug gilt als notwendiges Betriebsvermögen und muss als solches angerechnet werden.

8. Fahrtkosten

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug primär privat oder beruflich nutzen, können Sie mit den folgenden legalen Steuertricks für Selbstständige Kosten sparen:

  • Liegt die betriebliche Nutzung des Wagens über 10 %, können Sie die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich absetzen. Dazu sind jedoch alle Belege nötig!

Nutzen Sie den Wagen weniger als 10 % für den Beruf, lassen sich die Kosten nach der Reisekostenpauschale absetzen. Derzeit rechnen Sie dadurch 0,30 Euro, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro pro gefahrenen Kilometer ab. Belege sind zwar nicht nötig, doch müssen Sie die Kosten in einer Reisekostenabrechnung dokumentieren. Alternativ können Sie ein Fahrtenbuch führen, um Reiseangaben unverfälscht festzuhalten.

9. Leasing-Raten direkt absetzen

Wenn Sie für das Unternehmen Fahrzeuge oder Ausrüstung leasen, können Sie die Raten direkt als Betriebskosten geltend machen. So müssen Sie die Abschreibungen nicht über mehrere Jahre führen.

Die Leasingsonderzahlungen können Sie ebenso sofort absetzen lassen, sofern gewisse Konditionen greifen:

  • Die Sonderzahlung darf nicht mehr als 30 % des Gesamtbetrags ausmachen.
  • Die Zahlung müssen Sie in einer EÜR  (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) festhalten.

Beim Leasing ist eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren erforderlich.

10. Kein Aufteilungsverbot für gemischte Aufwendungen

Aufwendungen für gemischt betriebliche (berufliche) und privat veranlasste Reisen können aufgeteilt werden. Nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel (i. d. R. Zeitanteile) können Sie den nicht privaten Anteil steuerlich ansetzen.

11. Abschreibungen auf Ehepartner ausweiten

Unter Umständen kann ein Wirtschaftsgut auch dann abgeschrieben werden, wenn es dem Ehepartner ganz oder zum Teil gehört. Das lohnt sich besonders bei betrieblich genutzten Immobilien. Hier empfiehlt sich das vorherige Gespräch mit dem Steuerberater.

12. An Bewirtungskosten sparen

Ob Geschäftsessen oder Unternehmensfeier: Solange der Anlass von geschäftlicher Natur ist, können Sie bis zu 70 % der Kosten steuerlich absetzen. Sind alle Bewirteten eigene Angestellte, lassen sich sogar die kompletten Bewirtungskosten absetzen.

Um die Kosten von der Steuer abzusetzen, müssen Sie sich vom Wirt einen akribischen Bewirtungsbeleg ausstellen lassen. Hierauf sind Speisen strikt von den Getränken getrennt, zudem darf der Beleg nicht per Hand geschrieben sein.

13. Geschenke und Provisionen für Mitarbeiter

Zufriedenheit steigern und Abgaben an das Finanzamt senken – ein weiterer legaler Steuertrick für Selbstständige kommt in Form von Geschenken für Mitarbeiter. Mit gewissen Ausnahmen entgehen Sie den Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben:

  • Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro sind abgabenfrei, sofern sie zu speziellen Anlässen wie Geburtstag, Weihnachten oder Betriebsfeier erfolgen.
  • Mit der Sachzuwendungsfreigrenze sind monatlich Ausgaben von 50 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn aufkommen.

Daneben sind auch Provisionen, zum Beispiel als Resultat für einen eingeholten Auftrag oder Geschäftsabschluss, in voller Höhe von der Steuer absetzbar.

14. Bewirtungskosten aufteilen

Bei größeren Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass sollten Sie mit dem Gastwirt vereinbaren, dass für Speisen und Getränke Sonderkonditionen gewährt werden und zum Ausgleich Mietkosten für die Räumlichkeiten berechnet werden. Vorteil: Dadurch reduzieren sich die nicht abziehbaren Bewirtungskosten. Die Mietkosten sind voll absetzbar.

Nur bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zur Festsetzung der Gewerbesteuer kann es passieren, dass Mietaufwendungen nach § 8 Nr. 1 GewStG anteilig zugerechnet werden. Das führt aber nur dann zu einer höheren Gewerbesteuer, wenn die Zurechnungen insgesamt über 200.000 Euro pro Jahr liegen würden.

 

15. Durch Betriebsaufteilung Gewerbesteuer sparen

Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro für jeden einzelnen Betrieb fällt keine Gewerbesteuer an. Das könnten Sie sich, wenn möglich, zunutze machen, indem Sie Ihren Betrieb aufteilen. Trennen Sie verschiedene Bereiche wie:

Somit führen sie faktisch verschiedene Betriebe und entgehen der Gewerbesteuer, sofern der Ertrag unter den 24.500 Euro liegt.

16. Homeoffice-Pauschale

Arbeiten Sie zu Hause und haben kein häusliches Arbeitszimmer, sparen Sie mit diesem legalen Steuertrick für Selbstständige Geld. Denn so können Sie für jeden Tag, an dem Sie ausschließlich zu Hause gearbeitet haben, Betriebsausgaben in Höhe von 5 Euro abziehen. Der Höchstbetrag liegt bei maximal 600 Euro pro Jahr.

17. Freiwillige Umsatzsteuer für Kleinunternehmer

Für Selbstständige, die einen jährlichen Umsatz von weniger als 17.500 Euro einnehmen, ist die Umsatzsteuer optional. Nach der Kleinunternehmerregelung müssen Selbstständige dann eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

Dies ist dann sinnvoll, wenn hohe Ausgaben anfallen, beispielsweise zu Beginn einer Existenzgründung. In solchen Fällen verringert die bezahlte Umsatzsteuer in Form einer Vorsteuer die Zahllast.

18. Umsatzsteuer durch Differenzbesteuerung mindern

Bei An- und Verkauf gebrauchter Gegenstände ohne Vorsteuerabzug ist es möglich, die Umsatzsteuer nicht von dem vollen Verkaufspreis zu bezahlen, sondern nur noch von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufserlös. Für die Anwendung gelten jedoch strenge Voraussetzungen.

19. Investitionsabzug durch Abschreibung nutzen

Wenn Sie größere Investitionen planen, ist der folgende Steuertipp für Selbstständige hilfreich, um bis zu 50 % der Kosten zu sparen. Denn sie können Abschreibungspotenzial in einem Wirtschaftsjahr vor die Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts verlagern und damit eine Steuerstundung erreichen. Dazu müssen Sie jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  • Investition erfolgt in den nächsten 3 Jahren
  • Jahresgewinn geringer als 200.000 Euro
  • Mindestens 90 % betriebliche Nutzung der Investition

20. Den Gewinn geplant verschieben

Dieser legale Steuertrick für Selbstständige braucht Feingefühl bei der Planung, ermöglicht jedoch erhebliche Senkungen der Steuerlast: Mit einer gezielten Gewinnverschiebung teilen Sie die Einkünfte des Unternehmens zwischen Wirtschaftsjahren auf, damit geringere Beträge versteuert werden.

Tipp

Sprechen Sie mit dem Steuerberater die Steuertipps für Selbstständige durch

Es ist in jedem Fall für Selbstständige sinnvoll, die einzelnen Steuertipps mit einem guten Steuerberater durchzugehen. Sie sollten ihn aber auf spezielle Steuerspartipps direkt ansprechen. Bei den diversen legalen Steuertricks für Selbstständige sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass er von sich aus alle möglichen Einsparchancen durchprüft.