Anlage EÜR ausfüllen: Für Unternehmer ein Muss

Sowohl als Gründer als auch selbstständiger Unternehmer sind Sie Jahr um Jahr verpflichtet, der Finanzbehörde Ihre Umsätze bzw. Gewinne transparent und korrekt nachzuweisen – und das auf digitalem Weg. Per Einkommenssteuergesetz ist geregelt, wer hierfür eine Bilanz bzw. alternativ eine sogenannte „Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)“ liefern muss. Hierfür benötigen Sie bei der Steuererklärung die Anlage EÜR.

Zuletzt aktualisiert am 02.08.2023
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Wer darf eine EÜR erstellen?

Gehören Sie einer bestimmten Berufsbranche an oder liegen als selbstständiger Unternehmer unter bestimmten Umsatz- sowie Gewinngrenzen, dürfen Sie Ihr Zahlenwerk mithilfe der Anlage EÜR via ELSTER erfassen. Diese Daten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung reichen Sie jedes Jahr zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Der Vollständigkeit halber erfahren Sie  in folgender Übersicht, wer eine EÜR, im Sinne einer einfachen Buchführung, erstellen darf – das sind:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende
  • Gewerbetreibende (z. B. eingetragene Kaufleute, GbRs oder Partnergesellschaften), die weniger als 80.000 Euro Gewinn bzw. weniger als 800.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften
  • Landwirtschaftliche Betriebe mit einem Nutzflächenwert von weniger als 25.000 Euro und weniger als 60.000 Euro Gewinn

Um die Berechnung zu Einnahmen und Überschuss an die Finanzbehörde zu übermitteln, konnten Unternehmer sowie Gründer bislang eine spezielle Software der Finanzverwaltung nutzen: ELSTER – die elektronische Steuererklärung. Damit ist jetzt Schluss, denn das sogenannte „ELSTER-Formular“ steht Steuerzahlern nicht länger zur Verfügung. Erfahren Sie, was bei der Anlage EÜR zu beachten ist und wie bzw. wann Sie Ihre EÜR bei der Behörde abgeben müssen.

Abgesehen von den oben gelisteten Betriebsformen gibt es folgerichtig  bestimmte Gesellschaftsformen, die hingegen keine EÜR machen dürfen. Hierzu gehören:

Diese Rechtsformen für Unternehmen zwingen sie dazu, stets eine doppelte Buchführung zu leisten.
 

Info

Umsatzgrenzen beachten

Bei Rechtsformen für die Obergrenzen gelten, müssen Sie aufpassen: Haben Sie weniger als 800.000 Euro Umsatz, jedoch mehr als 80.000 Euro Gewinn, gilt für Sie  trotzdem die doppelte Buchführungspflicht mit Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Als selbstständiger Unternehmer müssen Sie also immer beide Kriterien erfüllen, um beim Finanzamt mit Ihrer  Einkommenssteuererklärung die Anlage EÜR via ELSTER hinzufügen zu dürfen.

Anlage EÜR bei Elster finden und richtig ausfüllen

Die Abkürzung „Elster“ bedeutet „Elektronische Steuererklärung“ und wurde schon vor Jahren in Deutschland eingeführt. Mit einer zentralen Webseite www.elster.de präsentiert sich Steuerpflichtigen seither ein digitales Finanzamt. Um elektronische Steuererklärungen inklusive EÜR und Steueranmeldungen zu erstellen, nutzten Privatleute sowie Unternehmer bis 2020 das offizielle und kostenlose Programm der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, genannt Elster-Formular. Darin konnten z. B. Gründer sowie etablierte Unternehmer bis vor kurzem auch ihre vorab errechneten Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer EÜR eintragen und verschlüsselt via Internet beim Finanzamt abgeben. Der vom Elster-Programm automatisch ermittelte Gewinn ergab sich aus der simplen Gleichung „Einnahmen minus Ausgaben“. Alternativ konnte man die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis Ende 2020 auch mit kommerziellen Software-Systemen erstellen, die ELSTER-kompatibel sind bzw. sich dort anmelden konnten.

Info

Digital-Pflicht für Unternehmer bei der Steuererklärung

Als Unternehmer sind Sie  verpflichtet, Ihre Steuererklärungen und -anmeldungen digital einzureichen. Angestellte Arbeitnehmer oder Rentner können das freiwillig auf elektronischem Weg leisten. Als Abgabefrist für das Einreichen Ihrer  jährlichen Steuererklärung mit EÜR gilt  der 31. Juli des Folgejahres, wenn Sie ohne Steuerberater arbeiten.Arbeiten Sie  hingegen mit Steuerberater, muss die Abgabe der EÜR bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres erfolgen.

Schritt für Schritt: Anlage EÜR mit ELSTER erstellen

Seit 2017 ist die Nutzung bzw. Datenübermittlung per Elster-Formular immer anwenderfreundlicher geworden, denn eingeloggte Nutzer können sich dort ganz bequem eine individualisierte Startseite einrichten und die Steuererklärung mit Anlage EÜR ganz einfach erstellen. Dazu müssen Sie nur eine für Sie passende Benutzergruppe z. B. „Unternehmer“ wählen. Diese Art zur Erstellung der Steuererklärung am PC zuhause oder in Ihrem Büro mithilfe des Elster-Formulars hat nun ein Ende. Mit der Option „Mein Elster“ können Sie Folgendes tun:

  • „Mein Elster“ bzw. „Elster Online“ ersetzt das bisherige „Elster-Programm“: Alle Funktionen können Sie direkt im Browser nutzen – kostenlos.
  • Der Vorteil ist, dass Sie  keine Software mehr laden und installieren bzw. regelmäßig aktualisieren müssen . Stattdessen erledigen Sie Ihre  Steuererklärung mit Anlage EÜR direkt im Browser. Nur in Härtefällen stellen die zuständigen Finanzbehörden eine Papierversion zur Verfügung.
  • Sie können übrigens Ihre bisherigen Steuerdaten aus dem ehemaligen Elster-Formular zu „Mein Elster“ oder einer alternativen Software transferieren.
  • Den Start des Datenexports aus dem Elster-Formular wird mit dem Menü-Punkt „Export“ aktiviert. Vor der Datenermittlung gibt es – ganz neu – eine Plausibilitätsprüfung.
  • Wenn die Daten übertragen sind, dauert es noch circa eine Viertelstunde bis die Datensätze in „Mein Elster“ eingehen.
  • Zusätzlich zur Steuererklärung können Sie bei „Mein Elster“ diverse Anträge stellen, z. B. auf eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer  jährlichen Steuererklärung. Auch Einsprüche gegen erteilte Bescheide durch das Finanzamt können Sie so einreichen.

Tipp

Ausfüllhilfen online nutzen

Im Internet bieten unzählige kommerzielle Website-Betreiber bzw. nichtkommerzielle Anbieter wie IHK zum standardisierten Online-Formular der Anlage EÜR auch eine Ausfüllhilfe bzw. diverse EÜR-Formulare zur Verfügung.

Was bedeutet EÜR konkret?

Auch wenn Sie sich  längst dazu entschlossen haben, sich von einem Profi, wie einem Steuerberater, bei der jährlichen Steuererklärung inklusive Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Übermittlung Ihrer  Zahlenwerke unterstützen zu lassen, sollten Sie sich  zumindest mit den Basics der EÜR sowie den formalen Anforderungen einer Steuererklärung auskennen. Im Vergleich zu einer doppelten Buchführung, die aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht, ist eine EÜR deutlich einfacher und schneller abzuwickeln sowie auszufüllen.

Trotzdem müssen Sie bei der elektronischen Datenübermittlung via ELSTER sicherstellen, dass die Anlage EÜR nicht fehlt. Nutzen Sie dazu eine moderne Software für Buchhaltung, um diese selbst zu erledigen,  erleichtern Sie sich und Ihrem Steuerberater die Arbeit noch nachhaltiger. Mit ein paar Klicks erstellen Sie  mithilfe dieser Art digitaler Tools eine komplette Einnahmen-Überschuss-Rechnung – und das völlig fehlerfrei. Experten raten gerade Gründern, sich ein passendes Software-System anzuschaffen, das es in unterschiedlichen Größenordnungen auf dem Markt gibt, um die Anlage EÜR korrekt auszufüllen. Natürlich können Sie Ihre EÜR auch selbst erstellen. Was bei der Erstellung der EÜR zu beachten ist, haben wir hier kurz in einem Leitfaden zusammengestellt.

Anlage EÜR: Anleitung zur richtigen Übermittlung an das Finanzamt

Wenn Sie zu den eingangs genannten selbstständigen Unternehmern gehören , ist es Ihnen gestattet, Ihren Unternehmensgewinn mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln. Dazu müssen Sie Ihrer Steuererklärung formal die sogenannte Anlage EÜR beifügen. Die Anlage EÜR braucht die Behörde, um Ihre Steuerschuld zu errechnen.

Für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen Sie in der Regel die standardisierte Anlage EÜR bei ELSTER, die Ihnen via Browser auf der Webseite der Finanzbehörde zur Verfügung steht. Darin können Sie Ihre Daten direkt eingeben bzw. sie aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übernehmen, das eine Schnittstelle zu ELSTER besitzt. Sinnvoll ist es, wenn Sie sich vorab die Formulare zur Anlage EÜR ansehen. Vor dem Ausfüllen können Sie die EÜR-Formulare bzw. Muster z. B. auf der Seite des BMF (Bundesministeriums für Finanzen) als ausfüllbare PDF herunterladen und in aller Ruhe studieren.

Aufbau einer EÜR zur Gewinnanalyse

Wie Sie Ihre  Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) strukturieren , gibt Ihnen die Anlage EÜR des Finanzamtes vor. Diese wurde vom BFA bereits 2005 eingeführt und besteht aus einem Hauptteil und diversen Anlagen, die Sie  unter bestimmten Umständen ausfüllen müssen . Folgende Abkürzungen sollten Ihnen  geläufig sein:

  • Anlage EÜR: Der Hauptteil gilt der Durchführung der EÜR – diesen muss jeder Selbstständige ausfüllen.
  • Anlage AVEÜR ausfüllen: In einem Anlageverzeichnis müssen Sie eine Übersicht zu Ihrem kompletten Anlage- und Umlaufvermögen erstellen – das gilt für alle Unternehmer.
  • Anlage ER: Im Rahmen einer Ergänzungsrechnung (ER) können Sie  bei Bedarf Wertkorrekturen vornehmen – das betrifft nur Personengesellschaften.
  • Anlage SE: In diesem Anlageformular erfassen Sie Sonderberechnungen hinsichtlich von Sonderbetriebseinnahmen sowie -ausgaben – sie ist ebenfalls nur für Personengesellschaften relevant.

Die Anlage EÜR innerhalb von ELSTER ist stets der wichtigste Teil Ihrer  EÜR. Sie gliedert sich in folgende Bereiche, die Sie verstehen sollten:

Angaben zum Betrieb

Das Finanzamt erwartet von Ihnen zunächst allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen bzw. zu Ihrer Person. Zu den Ziffern 1 bis 8 tragen Sie ein:

  • Namen der Firma sowie  Ihren Vor- und Nachnamen
  • Die Steuernummer
  • Art des Betriebs, z. B. Friseursalon
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Betriebsinhaber
  • Einkunftsart

Wollen Sie die Anlage EÜR ausfüllen, müssen Sie zum Beispiel der Behörde auch mitteilen, ob Sie Ihre Selbstständigkeit im jeweiligen Geschäftsjahr beendet oder ob Sie Grundbesitz oder ähnliches entnommen bzw. verkauft haben.

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Der zweite Bereich der formalen EÜR gilt der Ermittlung des Gewinnes und ist unterteilt in Einnahmen und Ausgaben bzw. Gewinnhöhe. In den Zeilen 1 bis 11 tragen Sie deshalb alle relevanten Einnahmen ein:

  • Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen
  • Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Umsatzsteuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie Einnahmen
  • Private Kfz-Nutzung
  • Auflösung von Rücklagen und Ausgleichssummen
  • Andere Leistungs-, Nutzungs- oder Sachentnahmen

Wenn Sie alle Posten addiert haben, geben Sie jene Endsumme in Zeile 22 an.

Als nächstes folgt die Erfassung Ihrer Ausgaben. Füllen Sie bei den Betriebsausgaben in der Anlage EÜR aber nur jene Zeilen aus, die für Sie  zutreffend sind. Das können sein:

  • Aufwendungen für Grundstück(e) oder Raumkosten
  • Rohstoffe, Waren inklusive Nebenkosten
  • Erhaltene Fremdleistungen
  • Personalausgaben
  • Absetzen von Wirtschaftsgütern
  • Andere unbeschränkt abziehbare Ausgaben wie Reise- und Fortbildungskosten, Werbekosten, Steuerberatung etc.
  • Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben wie häusliches Arbeitszimmer, Geschenke usw.
  • Kraftfahrzeug
  • Nicht abziehbare Beträge
  • Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufe wie Journalisten, Künstler, nebenberufliche Wissenschaftler, Forst- und Landwirte usw.

Die Gesamtsumme daraus tragen Sie in Zeile 88 ein.

Simple Rechnung zur Gewinnermittlung

Jetzt fehlt nicht mehr viel zur Ermittlung Ihres Gewinns und die Erstellung der Anlage EÜR. Hierfür tragen Sie die Summe der Einnahmen sowie die der Ausgaben in die vorgegebenen Felder ein. Dazu berechnen Sie steuerfreie Beträge, die Ihnen zustehen und ziehen die „nicht abziehbaren Beträge“ innerhalb der Anlage EÜR ab. Gegebenenfalls kommt noch folgendes hinzu:

  • Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften
  • Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart – z. B. Wechsel von doppelter auf EÜR nach einfacher Buchführung.
  • Investitionsabzug vergangener Jahre

Zuletzt wird Ihr Gewinn auch noch mit bereits berücksichtigten Beträgen und einem Abzug von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Einkommenssteuergesetz (EStG) verrechnet. Ihren zuletzt ermittelten steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust tragen Sie in die Zeile 109 der Anlage EÜR ein.

Zusätzliche bzw. ergänzende Angaben von Einzelunternehmern

Innerhalb dieses Abschnitts im Formular der Anlage EÜR in ELSTER geben Sie Ihre stillen Reserven sowie Rücklagen an. Dazu zählen beispielsweise geringfügige Wirtschaftsgüter, Vermögensgegenstände beim Anlagevermögen bzw. Nachzahlungen. Führen Sie ein Einzelunternehmen müssen Sie zudem Entnahmen für Gehalt und Einlagen auffüllen.

Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben

Diese Grundformel zur Gewinnermittlung klingt einfach. Damit jedoch alles am Ende eines Geschäftsjahres funktioniert, sollten Sie stets den Überblick über Ihre Zahlen haben. Dazu zählt auch, dass Sie Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und nach geeigneten Kategorien ablegen. Am besten nutzen Sie ein professionelles Journal, das Sie im besten Fall mithilfe einer modernen EÜR-Software oder einer Buchhaltungslösung zur Erstellung der EÜR betreiben. Dieses digitale Tool rechnet automatisch mit, sobald Sie neue Beträge eingeben. Am Jahresende müssen Sie  dann nur noch die Beträge in die korrekte Spalte der Anlage EÜR einpflegen. Viele gute Buchhaltungssysteme verfügen eine Schnittstelle zu „Mein Elster“ oder „Elster Online“, wie viele es auch nennen.

Tipp

Zu- und Abflussprinzip

Schreiben Sie eine Rechnung am Ende des laufenden Geschäftsjahres, erhalten von Ihrem Kunden die Überweisung jedoch erst zu Beginn des Folgejahres, dann müssen Sie den Betrag als Einnahme erst bei der Steuererklärung des folgenden Jahres angeben. Diese Art der Erfassung nennt man „Zu- und Abflussprinzip“. Es ist im § 11 EStG geregelt und legt fest, dass Ihre Einnahme erst dann von Ihnen erfasst werden muss, wenn diese auch auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist. Dasselbe Prinzip greift für Betriebsausgaben.

Gibt es Besonderheiten bei der Anlage EÜR via ELSTER?

Grundsätzlich betrachtet, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als einfache Form der Buchführung simpler als eine doppelte Buchführung mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Wenn Sie Ihren Gewinn kalkulieren, müssen Sie jedoch auf einige Besonderheiten achten, die im Rahmen einer EÜR speziell gehandhabt werden:

Anlagenbuchhaltung

Damit Sie die Anlage AVEÜR des Finanzamtes richtig ausfüllen können, müssen Sie eine einfache Anlagenbuchhaltung leisten. In einem speziellen Anlagenverzeichnis dokumentieren Sie Ihre Wirtschaftsgüter, die Sie im Laufe des Geschäftsjahres erworben oder angeschafft haben. Dazu notieren Sie auch den Nettokaufpreis, die gezahlte Vorsteuer, die Höhe der Abschreibungen und ihre Laufzeit sowie abnutzbares wie nicht abnutzbares Anlagevermögen. Die Anlage AVEÜR bietet folgende Bereiche:

  • Umlaufvermögen
  • Finanzanlagen
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Grundstücke
  • Grundstücksgleiche Rechte
  • Häusliches Arbeitszimmer

Bar- und Sacheinlagen

Bar- und Sacheinlagen sind keine Einnahmen, die sich auf den Gewinn auswirken. Diese lassen sich auch nicht steuermindernd abschreiben, deshalb haben beide Komponenten, wenn Sie Ihre Anlage EÜR ausfüllen, keine nennenswerte Bedeutung. Sacheinlagen können beispielsweise ein technisches Bürogerät wie ein Drucker sein, den Sie schon vor Gründung Ihres Unternehmens privat gekauft haben. Verwenden Sie diesen nun zu mehr als 50 Prozent im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit, wird er zu einer Sacheinlage und Sie schreiben ihn wie alle anderen Wirtschaftsgüter ab. Allerdings nicht zum Kaufwert, sondern zum Zeitwert.

Aufnahme von Krediten bzw. Darlehen

Eine Geschäftsidee zu finden und anschließend ein Darlehen oder einen Kredit aufzunehmen, stellt für Gründer und junge Unternehmer häufig den ersten Schritt in die Selbstständigkeit dar. Die damit verbundenen Kreditzahlungen gelten jedoch nicht als Einnahmen in der Anlage EÜR. Umgekehrt stellt die Tilgung der Kreditschuld auch keine Ausgabe in der Anlage EÜR im eigentlichen Sinn dar. So wirken sich Geldmittel dieser Art nicht auf den Gewinn Ihres Unternehmens aus.

Info

Provisionen berücksichtigen

Provisionen sowie Zinsen müssen Sie  jedoch in Ihrer  EÜR stets als Einnahmen bzw. Ausgaben vermerken.

Umsatzsteuerpflicht in der Anlage EÜR bei ELSTER?

Sie sind umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und fragen sich, was mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer geschieht? Die Steuersummen, die Sie in Rechnungen für Ihre Leistungen an Kunden ausweisen , zählen Sie in der Anlage EÜR zu Einnahmen. Bei Waren oder Dienstleistungen, die Sie für Ihre Firma gekauft haben, gilt jene Steuerart als Ausgabe in der EÜR.

Umstellung von EÜR auf Bilanz?

Tatsächlich erhalten Sie als Gründer sowie als versiert Unternehmer Post vom Finanzamt, wenn Sie die vorgeschriebenen Umsatz- sowie Gewinngrenzen für eine EÜR mit Ihrer Geschäftstätigkeit überschreiten. Dann nämlich sind Sie ab dem folgenden Geschäftsjahr sofort buchführungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie entweder alleine oder mithilfe eines Steuerberaters eine Bilanz sowie eine GuV leisten müssen.

Zusammenfassung

Mit modernen Software-Systemen die Anlage EÜR ausfüllen

Als selbstständiger Unternehmer mit einem kleinen Betrieb profitieren Sie von der Möglichkeit, eine EÜR zur Erstellung Ihres Gewinns leisten zu dürfen. Wenn Sie die maßgeblichen Zahlen bereits während des Geschäftsjahres ermitteln, pflegen und regelmäßig überprüfen, können Sie am Ende des Jahres relativ schnell mithilfe der Anlage EÜR auf der Webseite der Finanzbehörde Ihre Steuererklärung einreichen. Prinzipiell haben Sie immer die Möglichkeit, innerhalb der Anlage EÜR freiwillig auf eine doppelte Buchführung umzusteigen. Manche Gründer sowie erprobte Unternehmer schätzen diese, weil sie sich hiervon einen besseren Überblick über die Zahlen der Firma erwarten und sie diese für die Einschätzung anstehender Investitionen heranziehen möchten.

Egal, wofür Sie sich entscheiden: Zur einfachen Buchführung mit EÜR gibt es viele interessante und auch kostengünstige Versionen für Gründer sowie erfahrene Unternehmer. Mit digitalen Tools dieser Art haben Sie Ihre  Buchhaltung schnell und fehlerfrei erledigt. Einfach alle Einnahmen und Ausgaben eintragen – fertig. Das geht sogar von unterwegs mit einer kostenlosen App. Die Daten werden automatisch in die Anlage EÜR gepackt und anschließend sicher an das Finanzamt übermittelt.