Welche Reisekosten darf ich abrechnen?
Geht ein Mitarbeiter Ihrer Firma auf Geschäftsreise, fallen Kosten für Fahrt, Übernachtung und die Verpflegung an. Die Kosten, die Sie dafür aufwenden, gelten als Betriebsausgaben. Bei der Höhe sind aber gesetzlich bestimmte Beträge festgelegt.
Auch der Anlass einer Reise ist für Ihre Reisekostenabrechnung von Bedeutung. Als Betriebsausgaben werden nur Aufwendungen auf Reisen gewertet, bei denen Sie beruflich unterwegs waren. Das Finanzamt schaut hier genau hin. Daher sollten Sie auf jeden Fall Belege sammeln.
Unterscheidung von anfallenden Kosten
Bus, Bahn, Taxi, Bewirtung, Übernachtung, Telefonabrechnung, …? Damit Sie als Unternehmer informiert sind, welche Reisekosten zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, gibt Ihnen unsere Tabelle einen umfassenden Überblick.
Für vom Arbeitnehmer empfangene Verpflegungen im Rahmen einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit ist ein Vorsteuerabzug beispielsweise zu 100 % möglich. Für Speisen und Getränke gilt das nicht. Diese müssen zunächst vom Arbeitnehmer bezahlt und später im Rahmen der Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber erstattet werden.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Reisekostentypen
Da es viele verschiedene Reisekostentypen gibt, ist es manchmal schwierig, den Überblick zu bewahren. In unserer Tabelle finden Sie dazu die für Ihre Abrechnung entscheidenden Informationen.
Tipp: Lassen Sie sich immer einen Beleg für alle Leistungen ausstellen, auch wenn Sie im Moment nicht sicher sind, ob oder zu welchen Teilen Aufwendungen während einer Reise unter den Vorsteuerabzug fallen. So haben Sie einen detaillierten Überblick über alle Ausgaben und haben einen Nachweis, wenn Sie einzelne Leistungen als Betriebsausgaben absetzen können.