Wie schreibe ich als Freiberufler Rechnungen mit einer Vorlage?
Als Freiberufler gehst du nicht nur deiner eigentlichen Kerntätigkeit nach. Du übernimmst auch administrative Aufgaben. Dazu gehört es zum Beispiel, dass du korrekte und rechtskonforme Rechnungen ausstellst, wenn du einen Auftrag erfolgreich abgeschlossen hast. Die Rechnung ist nicht nur ein wichtiges Instrument, um deine Leistungen abzurechnen. Sie dient auch als Nachweis für steuerliche Zwecke und ermöglicht eine transparente Buchführung. Wir stellen dir hier eine Vorlage für Freiberufler zur Verfügung, mit der du Rechnungen ganz einfach mit und ohne Umsatzsteuer erstellen kannst. Noch einfacher geht die Rechnungsstellung mit Lexware Office, unserer Cloud-Lösung für Selbstständige.
Definition
Was ist Freiberuflichkeit?
Unter dem Begriff der Freiberuflichkeit versteht man eine selbstständig und eigenverantwortlich ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Berufsfeldern. Zu diesen sogenannten „freien Berufen“ gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten und Künstler. Im Einkommenssteuergesetz ist klar definiert, welche Berufe freiberuflich ausgeübt werden. Letztlich entscheidet jedoch das Finanzamt, ob eine Freiberuflichkeit anerkannt wird.
Im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmern sind Freiberufler in der Regel nicht auf die Produktion und den Verkauf von Waren ausgerichtet, sondern erbringen Dienstleistungen aufgrund ihres fachlichen Wissens und ihrer Qualifikationen. Außerdem sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit und müssen auch kein Gewerbe im eigentlichen Sinne anmelden.
Rechtliche Anforderungen an eine Rechnungsvorlage für Freiberufler
Bei der Rechnungsstellung musst du auch als Freiberufler bestimmte rechtliche Anforderungen beachten. Zu den Pflichtangaben gehören:
- Vollständige Kontaktdaten: Deine vollständigen Kontaktdaten und die deines Kunden musst du auf der Rechnung angeben.
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum: Jede Rechnung muss mit einer Rechnungsnummer und dem Ausstellungsdatum versehen sein. Die Rechnungsnummer ermöglicht die eindeutige Identifizierung und Nachverfolgung der Rechnung.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Steuernummer, die du vom Finanzamt bekommen hast, gehört auf jede Rechnung. Wenn du als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig bist, musst du zudem deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
- Leistungsbeschreibung: Eine klare und detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen muss in der Rechnung enthalten sein. Hier solltest du die Art der Dienstleistung, den Umfang, die Stundenzahl oder andere relevante Details angeben.
- Preise und Beträge: Du musst die Preise für die erbrachten Leistungen transparent aufführen. Falls zutreffend, musst du auch die Mehrwertsteuerbeträge ausweisen.
- Zahlungsbedingungen: Rechnungen, die du als Freiberufler ausstellst, sollten ebenfalls Zahlungsbedingungen, wie beispielsweise Zahlungsziel und akzeptierte Zahlungsmethoden sowie Kontodaten, enthalten.
Tipp
Rechnungssoftware macht es einfacher!
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Mit einer Rechnungssoftware kannst du Rechnungen in wenigen Klicks erstellen, automatisch gesetzliche Vorgaben einhalten und alle Daten sicher verwalten. Unsere Buchhaltungssoftware für Freiberufler verbucht alle Rechnungen sogar automatisch – das spart Zeit und reduziert Fehler. Im Gegensatz dazu sind händische Rechnungsvorlagen oft fehleranfällig, zeitaufwändig und bieten keinerlei Automatisierung.
Erlebe mit Lexware Office, wie einfach und effizient Rechnungsstellung sein kann!
Unterschiede zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
Freiberufler haben in der Regel bei der Anmeldung der Freiberuflichkeit die Möglichkeit, zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung zu wählen. Die Kleinunternehmerregelung hat zur Folge, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist, solange der Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Gegenzug kannst du jedoch keine Vorsteuer geltend machen.
Die Regelbesteuerung hingegen erfordert, dass der Freiberufler Umsatzsteuer auf seine Leistungen erhebt und diese an das Finanzamt abführt. Gleichzeitig findet ein Vorsteuerabzug statt, d.h. der Freiberufler kann die Umsatzsteuer, die er selbst für geschäftliche Ausgaben bezahlt hat, von der Umsatzsteuerlast, die er an das Finanzamt abführen muss, abziehen.
Die Wahl zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie dem voraussichtlichen Umsatz oder der Kundenstruktur.
Tipp
Umsatzsteuerpflicht – Rechenbeispiel
Aus 100 Euro, die deine Dienstleistung eigentlich gekostet hat, werden dann (bei einem Standard-Umsatzsteuersatz von 19 %) 119 Euro. Den Steuerbetrag von 19 Euro weist du als Extraposten aus. Du führst diese 19 Euro ans Finanzamt ab. Dein Auftraggeber kann die 19 Euro im Gegenzug vom Finanzamt zurückholen, sofern er selbst umsatzsteuerpflichtig ist.
Wichtige steuerliche Aspekte
Als Freiberufler genießt du viele Freiheiten. Gleichzeitig musst du dich auch selbst um deine Buchhaltung und deine buchhalterischen Angelegenheiten kümmern. Diese grundlegenden Dinge solltest du im Blick haben:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Die meisten Freiberufler können ihre Gewinne und Verluste mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dabei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu berechnen.
- Aufbewahrungsfristen: Es besteht eine gesetzliche Pflicht, geschäftliche Unterlagen wie Rechnungen, Belege und Verträge für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfristen können je nach Art der Unterlagen und der steuerlichen Vorschriften variieren.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben: Freiberufler können bestimmte geschäftliche Ausgaben steuerlich geltend machen, wie beispielsweise Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Versicherungsbeiträge und Reisekosten.
- Umsatzsteuervoranmeldung und -zahlung: Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (also nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst), musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen und die entsprechende Umsatzsteuerzahlung leisten. Die Voranmeldungen erfolgen in der Regel quartalsweise oder monatlich, das hängt maßgeblich vom Umsatzvolumen ab.
Info
Kleinstbetragsrechnung
Eine Kleinstbetragsrechnung ist eine vereinfachte Form der Rechnungserstellung, die du für geringfügige Beträge verwenden kannst. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Rechnungsbetrag unter einer bestimmten Grenze liegt. Derzeit ist diese Grenze auf 250 Euro brutto festgesetzt.
Im Gegensatz zu einer vollständigen Rechnung sind bei einer Kleinstbetragsrechnung bestimmte Angaben nicht erforderlich oder können vereinfacht dargestellt werden. Auch hier macht es Sinn, dass du eine Vorlage für Rechnungen als Freiberufler nutzt.
So verwendest du das Rechnungsmuster als Freiberufler
Du musst im Rahmen deiner Tätigkeit regelmäßig Rechnungen ausstellen. Dank unserem Musterschreiben erstellst du als Freiberufler Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer in nur wenigen Minuten
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- Ersetze in unserem Muster die Beispieldaten durch deine eigenen.
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