- Schnell: Mit wenigen Angaben ermitteln Sie den Stundenlohn.
- Intuitiv: Die Bedienung ist selbsterklärend und mit einer Hinweisfunktion zu allen Feldern versehen.
- Übersichtlich: Direkt nach der Eingabe erhalten Sie das Ergebnis und wie weit es über oder unter dem Mindestlohn liegt.
Darum sollten Sie den Stundenlohn berechnen
Für Arbeitgeber ist es wichtig, den Stundenlohn mit Hilfe des Rechners zu ermitteln, da sie diesen an ihre Mitarbeiter auszahlen müssen. Die Höhe des Stundenlohns ist dabei auch entscheidend für steuerliche Abzüge.
Wie hoch der Stundenlohn ist, hängt natürlich von der Anstellung ab. Als Untergrenze zählt aber immer der Mindestlohn, der aktuell bei 12,82 Euro in der Stunde liegt.
Auch für Arbeitnehmer kann es interessant sein, den eigenen Stundenlohn mit dem Stundenlohnrechner zu berechnen. So lässt sich beispielsweise bei der Jobsuche ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Arbeitsstellen vollziehen.
Den Stundenlohn mit dem Stundenlohnrechner zu berechnen, kann Ihnen sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer Vorteile bringen:
- Orientierung für die Verhandlung des Gehalts
- Grundlage für die Höhe der Auszahlung von Überstunden
- Ermittlung der Ersparnis bei Arbeitszeitverkürzung
- Erhebung der Mehrkosten durch Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Kalkulation monatlicher Ausgaben
Nettolohn ausrechnen mit dem Stundenlohnrechner
Der Lohnrechner für den Stundenlohn 2025 arbeitet immer mit Brutto-Beträgen. Möchten Sie beispielsweise wissen, wie viel netto vom Brutto-Stundenlohn übrigbleibt, nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für den Stundenlohn.
Stundenlohn berechnen
Oft wird im Arbeitsvertrag ein fixes Arbeitsentgelt vertraglich festgeschrieben. Ähnliches gilt auch für den Tarifvertrag. Der Stundenlohn wird auch auf der Abrechnung nicht noch einmal separat erwähnt. Um herauszufinden, wie hoch der Stundenlohn Ihrer Mitarbeiter tatsächlich ist, müssen Sie diesen berechnen.
Wie Sie den Stundenlohn genau berechnen? Das funktioniert ganz einfach mit unserem kostenlosen Stundenlohnrechner für das Jahr 2025.
Möchten Sie den Stundenlohn ausrechnen, geben Sie das Monats- oder Jahresgehalt und die Arbeitszeit pro Woche ein. Als Ergebnis erhalten Sie schnell und unkompliziert den Stundenlohn. Zusätzlich bietet Ihnen der Stundenlohnrechner einen Vergleich, wie viel der Lohn pro Stunde über oder unter dem Mindestlohn liegt.
Die Vorteile des Stundenlohnrechners
Der Lohn-Rechner für das Jahr 2025 bietet einige Vorteile bei der Berechnung des Stundenlohns im Vergleich zu anderen Methoden.
Mit dem Stundenlohnrechner geht die Berechnung schnell und unkompliziert vonstatten. Sind alle Angaben eingegeben, macht der Stundenlohnrechner den Rest und berechnet das Ergebnis automatisch. Mit dem Stundenlohnrechner lassen sich Urlaubstage und Überstunden ganz leicht in Gehalt umrechnen. Das kann sehr hilfreich sein, wenn man sich die Überstunden oder Urlaubstage auszahlen lassen will.
Auch Mehrarbeit, die an den Wochenenden oder Feiertagen geleistet wird, kann mit dem Stundenlohnrechner in den Stundenlohn umgerechnet werden. Dafür muss nur die Höhe des entsprechenden Zuschlags hinzugefügt werden und schon ergibt sich der Stundenlohn für Tage, die zur Mehrarbeit zählen. Arbeitszeitverkürzungen wirken sich auf das Gehalt aus. Mit dem Stundenlohnrechner ist schnell ausgerechnet, wie hoch der Verlust im Gegensatz zur Vollzeit ist.
Stundenlohn mit Formeln berechnen
Alternativ zu unserem Rechner für den Stundenlohn 2025 können Sie den Brutto- bzw. Netto-Stundenlohn mit verschiedenen Formeln berechnen. Nachdem Sie die Monatsstunden berechnet haben, ermitteln Sie anhand des Monats- oder Jahresgehalts den Verdienst pro Stunde.
Monatsstunden berechnen
Möchten Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie zunächst den Durchschnitt der Monatsstunden ermitteln. Hierfür ziehen Sie am besten ein Quartal heran, um einen verlässlichen Wert zu erhalten. Die Rechnung lautet demnach:
Durchschnitt der Monatsstunden = Summe der geleisteten Stunden der letzten 3 Monate / 3
Um daraus den Stundenlohn zu ermitteln, multiplizieren Sie die Wochenarbeitszeit mit 13. Der Grund: Es wird angenommen, dass auf einen Zeitraum von 3 Monaten 13 Wochen entfallen. Das Ergebnis teilen Sie durch 3. Diese Formel ist von der Rentenversicherung des Bundes akzeptiert:
Monatliche Stunden = Wochenarbeitszeit x 13 / 3
Beispiel:
Planen Sie 3 Arbeitstage mit 20 Stunden pro Woche ein, sieht die Rechnung wie folgt aus:
20 x 13 / 3 = 86,66
Das ist Ihre durchschnittliche Arbeitszeit in Stunden. In diesem Beispiel sind es 86,66 Stunden im Monat.
Stundenlohn aus Monatslohn berechnen
Um den Brutto-Stundenlohn mit dem Rechner für das Jahr 2025 berechnen zu können, nehmen Sie das Monatsgehalt und teilen den Wert durch die monatlich geleisteten Stunden. Für die Berechnung werden drei Monate herangezogen, da die Anzahl der Arbeitsstunden von Monat zu Monat variieren kann.
Stundenlohn = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Berechnung ohne Abweichungen
Bei dieser Formel, um den Stundenlohn zu berechnen, werden Abweichungen nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Zuschläge für Überstunden, Feiertage und Sonderzahlungen.
Beispiel:
Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 3.200 € und 40 Wochen-Arbeitsstunden läuft die Stundenlohnberechnung folgendermaßen:
3 x 3.200 / 40 / 13
Daraus resultiert ein Stundenlohn von 18,46 €. Mit diesem Ergebnis erhalten Sie den Brutto-Stundenlohn. Von dem Bruttolohn gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Erst dann erhalten Sie den Nettolohn.
Berechnung monatlicher Arbeitsstunden
Der Durchschnitt der geleisteten, monatlichen Arbeitsstunden kann einen guten Einblick geben, ob man zu viele Überstunden macht.
Die durchschnittliche Stundenzahl basiert dabei auf den letzten drei Monaten. Dafür werden die Gesamtstunden dieses Zeitraums durch die drei Monate geteilt.
Um den Stundenlohn daraus zu berechnen, muss die Wochenarbeitszeit mit 13 multipliziert werden. Die 13 steht für die Wochen, die innerhalb von drei Monaten anfallen. Das ist zwar nicht ganz korrekt, aber auch ein Durchschnittswert.
Die Wochenarbeitszeit der 13 Wochen muss ebenfalls durch die drei Monate geteilt werden.
Die 173,33-Formel ist also:
Monatliche Stunden = Wochenarbeitszeit x 13 / 3
Bei einer 40-Stunden-Woche sieht die Berechnung beispielsweise so aus:
40 x 13 / 3 = 173,33
Durchschnittlich werden also 173,33 Stunden im Monat gearbeitet.
Stundenlohn auf Basis des Jahresgehalts berechnen
Um einen genaueren Stundenlohn zu erhalten, können Sie das Jahresgehalt heranziehen. Hierin sind Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, inbegriffen. Für die Berechnung nehmen Sie die folgende Formel:
Stundenlohn = 3 x Jahresgehalt / 12 / 13 / Wochenarbeitszeit
Beispiel:
Bei einer 40-Stunden-Woche mit einem jährlichen Bruttogehalt von 40.000 € ergibt sich ein Stundenlohn von 19,23 €, wenn Sie die folgende Formel anwenden:
3 x 40.000 € / 12 / 13 / 40 = 19,23
Monatslohn aus Stundenlohn berechnen
Sie können die Rechnung auch andersherum machen und gehen vom Stundenlohn aus. Um das Monatsgehalt zu berechnen, wird der Durchschnitt aus einem Quartal herangezogen, sodass auch Feiertage berücksichtigt werden können. Möchten Sie den Stundenlohn in Monatslohn umrechnen, nutzen Sie folgende Formel:
Monatslohn = Lohn pro Stunde (brutto) x erbrachte Stunden pro Woche x 13 / 3
Beispiel:
Wollen Sie Ihr Teilzeit-Gehalt berechnen, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
18 x 20 x 13 /3 = 1.560
Das Monatsgehalt beträgt 1.560 €.
Jahreslohn aus Stundenlohn ermitteln
Auf ähnliche Weise können Sie das Jahresgehalt ermitteln. Jedoch sind hierbei Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht einberechnet. Für die Berechnung nutzen Sie die folgende Formel:
Jahresgehalt = Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 13 / 3 x 12
Beispiel:
Bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche und einem Stundenlohn von 18 € sieht die Berechnung folgendermaßen aus:
18 x 30 x 13 / 3 x 12 = 28.080
Ihr Jahresgehalt beläuft sich auf 28.080 €.
Stundenlohn und Kündigung
Bei einer Kündigung müssen Arbeitgeber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin den vereinbarten Stundenlohn zahlen. Auch auf Sonderzahlungen können Arbeitnehmer nach einer Kündigung noch einen Anspruch haben, wenn diese Sonderzahlungen explizit als zusätzliche Vergütung für die Arbeitsleistung gezahlt werden.
Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis direkt und es erfolgt dementsprechend keine Lohnfortzahlung.
Resturlaub wird bei einer Kündigung ausgezahlt. Berechnungsgrundlage für den Lohn ist bei Resturlaub der Zeitraum der 13 Wochen vor der Kündigung. Das Durchschnittsgehalt wird für den Resturlaub angesetzt.
Stundenlohn und Mutterschutz
Beim Mutterschutz basiert die Lohnfortzahlung auf dem Durchschnittsgehalt vor der Schwangerschaft.
Bei einer monatlichen Gehaltszahlung gilt der Durchschnitt der letzten drei Monate.
Bei einer wöchentlichen Gehaltszahlung wird für den Durchschnittslohn wie beim Urlaub die Zeitspanne der letzten 13 Wochen herangezogen.
Stundenlohn und Krankheit
Bei Krankheit basiert die Lohnfortzahlung auf dem Stundenlohn und den vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden.
Ist ein Mitarbeiter beispielsweise für 40 Stunden in der Woche angestellt, ergibt das 8 Stunden pro Arbeitstag. Für jeden Krankheitstag werden also 8 Stunden berechnet und mit dem Stundenlohn multipliziert, um die Lohnfortzahlung während Krankheit zu berechnen.
Stundenlohn und Urlaub
Bei bezahltem Urlaub bekommen Arbeitnehmer weiterhin ihr Gehalt. Für die Berechnung des Gehalts wird der Stundenlohn herangezogen.
Die Berechnungsgrundlage ist laut dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Anhand des durchschnittlichen Gehalts dieser 13 Wochen ermittelt sich das Urlaubsentgelt, das während des Urlaubs gezahlt wird.
Auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs hat der Stundenlohn keine Auswirkungen. Dieser wird anhand der Arbeitstage festgelegt.