- Smart: Nur wenige Eingaben und schon kannst du den Einfluss einer Gehaltserhöhung auf dein Nettogehalt berechnen.
- Korrekt: Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt automatisch alle neuen Gesetzesregelungen.
- Schnell: Nach Eingabe aller erforderlichen Daten zeigt der Gehaltsrechner sekundenschnell deinen genauen Verdienst pro Monat an.
So funktioniert unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner
Wer wissen möchte, was vom Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrigbleibt, kann den Gehaltsrechner von Lexware nutzen. Nur wenige Angaben genügen und schon erfahren Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wie hoch die Steuerlast ausfällt und wie viel Nettogehalt für persönliche Ausgaben zur Verfügung steht.
Warum ist ein Brutto-Netto-Rechner sinnvoll?
Die Lohnabrechnung zählt zu den gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern, auch wenn sie nicht im Mittelpunkt des Tagesgeschäfts steht. Durch sie wird ermittelt, wie viel Netto dem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt tatsächlich zusteht. Ein Brutto-Netto-Rechner unterstützt bei dieser Aufgabe, indem er alle relevanten Abzüge automatisch einzeln berücksichtigt und so eine transparente, nachvollziehbare Gehaltsabrechnung ermöglicht.
- Planung: Ein Gehaltsrechner kann bei der Einstellung von Mitarbeitern hilfreich sein. Mit wenigen Eingaben können die Lohnkosten und die monatliche Gesamtbelastung für Arbeitgeber berechnet werden, was für eine genaue Budgetplanung essenziell ist.
- Vergleichsmöglichkeit: Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dabei die Auswirkungen verschiedener Szenarien besser abzuschätzen und zu vergleichen, wie zum Beispiel der Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit, Sonderzahlungen und Boni, Steuerklassenänderungen etc.
- Steuer- und Abgabenübersicht: Der Gehaltsrechner liefert detaillierte Informationen über Steuerbeiträge, Solidaritätszuschlag und Abgaben für Sozialversicherungen und sorgt so für ein besseres Verständnis für die Differenz von Brutto- und Nettogehalt.
- Rechtssicherheit: Unser Brutto-Netto-Rechner ist außerdem immer rechtlich aktuell und unterstützt so Arbeitgeber dabei Gesetzesänderungen zu berücksichtigen – ganz ohne manuelle Anpassung.
Info
Pflicht zur Dokumentation der Lohnabrechnung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Inhalte der Abrechnung zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich gegenüber der vorherigen Abrechnung keine Änderungen ergeben haben – in diesem Fall darf auf eine neue Abrechnung verzichtet werden.
Lohnrechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Folgende Angaben sind nötig
Bei der Ermittlung des Nettolohns gilt es zu klären, welche Informationen zu berücksichtigen sind. Mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner von Lexware bist du in der Lage, mit wenigen Klicks und Eingaben das Nettogehalt auf Basis des Bruttogehalts für dich oder deinen Arbeitnehmer zu berechnen. So gehst du vor:
Steuerjahr
In diesem Feld gibst du an, für welches Jahr du dein Nettogehalt berechnen möchtest.
Bruttoeinkommen
Hier hast du die Möglichkeit zu wählen und entweder dein Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbrutto einzugeben. Bei Selbstständigen ist es meist üblich auf Basis des Monats- oder Jahreseinkommens zu rechnen – schließlich können sich Projekte und Dienstleistungen über mehrere Wochen ziehen und sind nicht immer einem bestimmten Tag zuzuordnen.
Geburtsjahr
Die Angabe des Geburtsjahres ist wichtig, da Personen ab 64 Jahren Anspruch auf einen Altersentlastungsfreibetrag haben. Aktuell legt das Finanzamt einen Freibetrag von 12,8 Prozent des Einkommens und maximal 608 Euro zugrunde.
Kinderfreibetrag
Da Eltern Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und die Ausbildung ihrer Kinder haben, werden sie mit dem Kinderfreibetrag in Höhe von 6.828 Euro jährlich (Stand: 2026) unterstützt. Der Freibetrag wird von dem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen, während das Kindergeld wiederum addiert wird. Der Brutto-Netto-Gehaltsrechner berücksichtigt den Faktor 0,5 pro Kind, da der Staat davon ausgeht, dass beide Elternteile die Kinderfreibeträge angeben.
Lohnsteuerklasse
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Diese sind im Gehaltsrechner auswählbar. Die verschiedenen Steuerklassen haben eine Auswirkung darauf, welcher Anteil des Gehalts als Lohnsteuer versteuert wird. Der Brutto-Netto-Rechner ist auf Steuerklasse 1 voreingestellt. Weil beispielsweise Selbstständige keinen direkten Arbeitgeber besitzen und daher Einkommensteuer zahlen, haben diese auch keine Steuerklasse, die du im Lohnrechner angeben musst. Dennoch ist der Lohn- und Gehaltsrechner eine gute Stütze, um deren Nettoeinkommen weitestgehend abzubilden.
Die Lohnsteuerklassen geben einen Überblick, wer welcher Klasse zugeordnet ist:
- Steuerklasse I: Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrenntlebende Arbeitnehmer.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf Kindergeld haben.
- Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner in Steuerklasse V ist oder keinen Arbeitslohn bezieht.
- Steuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen.
- Steuerklasse V: Gegenstück zu Steuerklasse III (Wird gewählt, wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient als der andere.)
- Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehreren Jobs über die Minijob-Verdienstgrenze von hinaus. Gilt für das zweite und weitere Beschäftigungsverhältnisse.
Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt
Die Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,6 % (Ausnahme: Sachsen) und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (jeweils 1,8 %). Zusätzlich gibt es einen Beitragszuschlag für Kinderlose: Wenn du über 23 Jahre alt bist und keine Kinder hast, zahlst du einen Zusatzbeitrag von 0,6 % zur Pflegeversicherung.
Arbeitsstelle
Hier trägst du ein, in welchem Bundesland du tätig bist. Das ist für ein korrektes Ergebnis notwendig, da die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Höhe der Kirchensteuer je nach Bundesland variiert.
Kirchensteuer
Nutzt du den Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, spielt es eine Rolle, ob du kirchensteuerpflichtig bist oder nicht. Aktuell liegt der Beitrag bei 8 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in den restlichen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn eine Religionszugehörigkeit in den Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt ist.
Rentenversicherungs- sowie Arbeitslosenversicherungspflicht
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden ebenso zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Die Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 % (also jeweils 9,3 %), die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6 % (also jeweils 1,3 %). Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Selbstständige genießen den Vorteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob du in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen möchtest. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine Mitarbeiter beschäftigen. Rentner, die weiter beschäftigt werden, zahlen meist nur anteilig Beiträge. Für Schüler und geringfügige Beschäftigte entfällt in der Regel die Arbeitslosenversicherungspflicht.
Krankenversicherung
Ob du dich privat oder gesetzlich gegen Krankheit versicherst bzw. bei welcher Krankenkasse du dich versichern lässt, liegt ebenfalls in deiner Entscheidung. Während du als Selbstständiger den gesamten Beitrag deiner privaten Krankenversicherung (PKV) selbst trägst, berücksichtigt der Gehaltsrechner für Arbeitnehmer, dass deren Arbeitgeber die Hälfte davon zahlen. Privatversicherte tragen den vollen Beitrag selbst, erhalten aber ggf. einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber, dessen Höhe im Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt wird.
Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt auch Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen.
Info
Solidaritätszuschlag abgeschafft
Der Netto-Gehaltsrechner zeigt in seiner Berechnung auch die Position des Solidaritätszuschlags an. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde dieser als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Bis 2021 musste jeder den Solidaritätszuschlag in Form von 5,5 % seiner Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuer zahlen. 2021 wurde er weitestgehend abgeschafft und fällt nur noch für ca. 10 % der Besserverdiener an, deren Einkommen über bestimmten Freibeträgen liegt.
Zusätzliche Arbeitgeberkosten zum Bruttolohn
Der Bruttolohn bildet nur einen Teil der tatsächlichen Personalkosten ab. Arbeitgeber müssen zusätzlich rund 20 % des Bruttogehalts an gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben leisten. Dazu zählen:
- der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung),
- Umlagen wie U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Mutterschaft) und
- die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Diese zusätzlichen Kosten solltest du als Arbeitgeber bei der Personalplanung und Budgetierung stets mit einrechnen, da sie die tatsächliche finanzielle Belastung pro Mitarbeitenden deutlich erhöhen.
Tipp
Smarte Buchhaltungssoftware nutzen und Lohnbuchhaltung automatisieren
Mit unserer Lohnsoftware Lexware Office erledigst du deine Aufgaben und Pflichten rund um das Thema Lohnabrechnung einfach, schnell und bist immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
Wer profitiert von einem Brutto-Netto-Rechner?
Ein Gehaltsrechner schafft vor allem Transparenz über das Nettoeinkommen und sämtlicher Abzüge von Steuern und Sozialabgaben. Der Einsatz unseres Brutto-Netto-Rechners kann insbesondere hilfreich sein für
- Arbeitgeber: Budgetplanung, Personaleinsatz / Bewerbungsgespräche, Gehaltsverhandlungen
- Arbeitnehmer: Wechsel der Steuerklasse, Wechsel in der Beschäftigungsart (Vollzeit und Teilzeit), Auswirkung von Gehaltserhöhungen
- Selbstständige: Berechnung von steuerlichen Belastungen
Tipp
Midijob-Rechner nutzen
Für Arbeitnehmer im sogenannten Übergangsbereich bzw. in der Gleitzone von 603 Euro bis 2.000 Euro lassen sich Nettogehalt sowie Pflichtbeiträge besser mit unserem Midijob-Rechner kalkulieren.
Gehaltsrechner: Darauf müssen Selbstständige achten
Brutto-Netto-Rechner sind insbesondere für Arbeitnehmer konzipiert, die mithilfe von Angaben wie der Steuerklasse ihr Gehalt, die Sozialabgaben und ihre Steuern berechnen können. Auch wenn der Lohn- und Gehaltsrechner Daten abfragt, die Arbeitgeber nicht betreffen, verschafft dir das Tool dennoch einen Überblick. So kannst du besser einschätzen, mit welchem Nettoeinkommen du ungefähr rechnen kannst. In diesem Zusammenhang musst du bei deiner Kalkulation als Unternehmer auch den Abzug deiner Betriebsausgaben berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Reisekosten
- Abschreibungen
- Versicherungsbeiträge
Auch der Steuerfreibetrag spielt bei der Berechnung eine wichtige Rolle: Dieser Teil des Einkommens bleibt steuerfrei und wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens automatisch abgezogen. Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Ehepaare.
FAQ – Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Kann ich den Brutto-Netto-Rechner auch beim Minijob nutzen?
Beim Minijob gilt grundsätzlich: Brutto = Netto. Das heißt, dass Arbeitnehmer keine Lohnsteuer zahlen, wenn du unter der Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro bleibst. Ein Brutto-Netto-Rechner für den Minijob ist also nicht notwendig.
Berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner den Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
Ja, du kannst im Rechner den Zusatzbeitragssatz deiner Krankenkasse angeben, damit dieser bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt wird.
Wie berechne ich mit dem Rechner den Netto-Effekt einer Gehaltserhöhung?
Gib einfach zweimal die Bruttobeträge ein – einmal dein aktuelles Brutto, einmal dein geplantes höhere Brutto – und vergleiche die Netto-Ergebnisse. So siehst du sofort, wie viel von der Erhöhung tatsächlich auf deinem Konto ankommt.
Wie gebe ich Weihnachtsgeld oder einen Jahresbonus im Rechner ein?
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden steuerlich anders behandelt als das laufende Gehalt. Sie erhöhen das Jahreseinkommen und können in eine höhere Steuerprogressionsstufe führen. Um das abzubilden, wähle im Brutto-Netto-Rechner das Jahresbrutto als Eingabegröße und addiere den Bonus zum regulären Jahresgehalt. Das Ergebnis zeigt dir das durchschnittliche monatliche Netto für dieses Jahr. Willst du gezielt wissen, wie viel vom Bonus netto bleibt, vergleiche den Rechner einmal mit und einmal ohne Bonus. Beachte: Bei Weihnachtsgeld greift in manchen Fällen die Fünftelregelung, die die Steuerbelastung mindert.
Was muss ich eingeben, wenn ich einen Zweitjob habe und in Steuerklasse 6 bin?
Wähle im Rechner Steuerklasse 6 und gib das Bruttogehalt des Zweitjobs ein. Du wirst sehen, dass der Abzug deutlich höher ausfällt als bei anderen Steuerklassen – Steuerklasse 6 hat keinen Grundfreibetrag und keine Pauschbeträge, der gesamte Verdienst wird voll besteuert. Das macht Zweitjobs ab der Minijob-Grenze (603 Euro) für viele teuer. Am Jahresende wird die tatsächliche Steuerlast im Rahmen der Einkommensteuererklärung ermittelt. Häufig gibt es dann eine Erstattung, wenn das Gesamteinkommen unter bestimmten Grenzen bleibt.
Wie berechne ich mit dem Rechner mein Netto für Teilzeit?
Gib einfach das anteilige Bruttogehalt für deine Teilzeitstelle ein – also das Monatsbrutto, das du tatsächlich erhältst, nicht das Vollzeitgehalt. Der Rechner kennt keinen separaten Teilzeit-Modus, weil die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben ausschließlich auf dem tatsächlichen Bruttoeinkommen basiert. Wenn du vergleichen möchtest, wie sich verschiedene Stundenzahlen finanziell auswirken, kannst du den Rechner mehrfach mit unterschiedlichen Bruttobeträgen durchlaufen lassen. Beachte: Bei sehr niedrigen Teilzeitgehältern unter 603 Euro greift die Minijob-Regelung, bei Beträgen bis 2.000 Euro der Übergangsbereich – dafür gibt es den Midijob-Rechner.
Wie berücksichtige ich als Privatversicherter den Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Rechner?
Wähle im Rechner bei der Krankenversicherung die Option privat versichert und trage deinen monatlichen PKV-Beitrag ein. Der Brutto-Netto-Rechner berechnet dann automatisch den Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt maximal die Hälfte deines PKV-Beitrags, ist aber auf den halben GKV-Höchstbeitrag gedeckelt (2026 rund 430 Euro monatlich). Den Zuschuss erhältst du steuerfrei direkt vom Arbeitgeber. Im Ergebnis des Rechners siehst du, wie der Zuschuss dein tatsächliches Netto beeinflusst. Zahlst du mehr als den Zuschuss, trägst du die Differenz selbst – das lohnt sich besonders dann zu vergleichen, wenn du zwischen PKV und GKV abwägst.
Welche Änderungen für 2026 berücksichtigt der Rechner – und warum sollte ich das Steuerjahr anpassen?
Der Rechner wird regelmäßig mit aktuellen Gesetzesänderungen aktualisiert. Für 2026 sind unter anderem folgende Werte relevant: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro (Alleinstehende), der Kinderfreibetrag bei 3.414 Euro, und die Beitragssätze der Sozialversicherungen wurden angepasst. Wähle immer das Steuerjahr, für das du dein Netto berechnen möchtest – die Ergebnisse können je nach Jahr deutlich abweichen, weil sich Freibeträge, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuertarife ändern. Besonders bei Jahresplanung, Gehaltsverhandlungen oder dem Wechsel in ein neues Beschäftigungsverhältnis ist die korrekte Jahresauswahl wichtig, um realistische Zahlen zu erhalten.
Warum weicht das Rechner-Ergebnis manchmal von meiner echten Gehaltsabrechnung ab?
Der Brutto-Netto-Rechner liefert eine sehr genaue Schätzung, aber kein exaktes Abbild deiner individuellen Gehaltsabrechnung. Abweichungen entstehen typischerweise durch: einen eingetragenen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte (ELStAM), den du nicht eingegeben hast; einen kassenseitigen Zusatzbeitrag, der vom Standardwert abweicht; Einmalzahlungen, die im jeweiligen Monat die Steuerprogression beeinflussen; oder Besonderheiten wie Direktversicherungen, vermögenswirksame Leistungen oder Sachbezüge. Wenn du alle verfügbaren Felder im Rechner korrekt ausfüllst – besonders Bundesland, Kirchensteuer, Krankenversicherungsart und Kinderfreibetrag – minimierst du die Abweichung deutlich.